0937/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AFD Fraktion aus der Sitzung am 16.03.2026 betr. "Berücksichtigung des Kölner Südens bei der Errichtung neuer Carsharing-Stationen" (AN/0307/2026)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3106 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 0937/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AFD Fraktion aus der Sitzung am 16.03.2026 betr. "Berücksichtigung des Kölner Südens bei der Errichtung neuer Carsharing-Stationen" (AN/0307/2026) Die AfD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Nach welchen konkreten Kriterien erfolgte die Auswahl der geplanten neuen Carsharing- Standorte im Stadtgebiet Köln?“ Antwort der Verwaltung: Für die Auswahl der Standorte wurde zunächst das gesamte besiedelte Kölner Stadtgebiet in Auswertebezirke eingeteilt. Diesen wurde ein bestimmtes Carsharing Potential zugeschrieben. Das Potential ergab sich aus einer Bewertungsmatrix, bei der beispielsweise Werte wie Bevöl- kerungsdichte, PKW-Besitz-Dichte oder Nähe zum ÖPNV betrachtet wurden. Auf Basis der Potentiale wurden anschließend kleinräumig geeignete Parkplätze gesucht. Frage 2 und 3: „Aus welchen Gründen wurden die südlichen Stadtteile im Bezirk Rodenkirchen – insbeson- dere Rondorf, Immendorf, Hochkirchen und Godorf – in der aktuellen Planung nicht berück- sichtigt? Ist seitens der Verwaltung eine Erweiterung des Carsharing-Angebots im Kölner Süden in ei- ner späteren Ausbauphase vorgesehen? Wenn ja, in welchem zeitlichen und planerischen Rahmen?“ Antwort der Verwaltung: Wie in der Mitteilung 3216/2025 erwähnt, wurden alle 9 Bezirke im Kölner Stadtgebiet berück- sichtigt. Dies inkludiert daraus folgend auch den Stadtbezirk Rodenkirchen. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Stationen obliegt ausschließlich der Firma Cambio. Frage 4: „Inwieweit wurde bei der Auswahl der Anbieter berücksichtigt, dass stationsunabhängige Car- sharing-Modelle eine höhere Nutzungsflexibilität bieten als stationsgebundene Systeme und damit insbesondere für außenliegende Stadtteile besser geeignet sind?“ Antwort der Verwaltung: 2 Die Verwaltung hat mit dem Konzept Stationen veröffentlicht, auf die sich Carsharing-Unter- nehmen bewerben konnten. Alle Unternehmen sind mit diesem Konzept an das stationsba- sierte Carsharing gebunden. Für das hier besprochene Konzept gab es keine Auswahl an An- bietern seitens der Verwaltung. Das Free-floating-Modell ist eine andere Form des Carsharings. Dieses war kein Bestandteil des hier angesprochenen Carsharing-Konzepts. Die Ausweitung des Gebietes, in dem Free- Floating angeboten wird, ist eine rein privatwirtschaftliche Entscheidung der Unternehmen. Frage 5: „Wie stellt die Verwaltung sicher, dass durch die derzeitige Vergabepraxis kein faktisches Mo- nopol entsteht und ein fairer Wettbewerb zwischen verschiedenen Carsharing-Anbietern ge- währleistet bleibt?“ Antwort der Verwaltung: Die Erkenntnisse aus diesem Verfahren werden seitens der Verwaltung für die weitere Aus- dehnung des Carsharing-Angebotes berücksichtigt. Ansonsten wird auf die Antwort zur vorhe- rigen Frage sowie auf die Mitteilung 3216/2025 verwiesen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0937/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 15.04.2026
- Erstellt
- 31.03.2026 10:33