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4339/2021

Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für die Jahre 2019-2020

Mitteilung Ausschuss 21.12.2021

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Mitteilung Ausschuss

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Tätigkeitsbericht 2019-2020 Endfassung mit Deckblatt

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Mitteilung Ausschuss

565 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer 21.12.2021 
 4339/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.01.2022 
 
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für die Jahre 2019-2020 
Gemäß § 14 Absatz 12 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen ist die Heimaufsicht ver-
pflichtet, alle 2 Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit zu erstellen.  
 
Der beigefügte Bericht umfasst die Jahre 2019-2020 und wird dem Ausschuss zur Kenntnisnahme 
gegeben. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Tätigkeitsbericht 2019-2020 Endfassung mit Deckblatt

36731 Zeichen

Berichte des Amtes für 
Soziales, Arbeit und Senioren 
   
 
   
  Tätigkeitsbericht 
  2019 – 2020 
  Heimaufsicht 
 
Juni 
2019 
 
 
November 2021

Köln, November 2021 
 
 
 
Herausgegeben von:  
 
Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
Heimaufsicht Köln 
 
Ansprechpartnerinnen: 
Frau Nolden 
Tel.: 02 21/2 21-2 74 04 
 
Frau Sprenger 
Tel.: 02 21/2 21-2 40 49

Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht Köln für die 
Jahre 2019/2020 
 
1. Allgemeines/Einleitung 
 
Gemäß § 14 Absatz 12 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG 
NRW) ist die Heimaufsicht verpflichtet, alle 2 Jahre einen Tätigkeitsbericht über 
ihre Arbeit zu erstellen. 
Der nachfolgende Bericht umfasst die Jahre 2019 – 2020.  
 
Im Jahr 2019 lag der Fokus der heimaufsichtlichen Aktivitäten darauf, sich mit 
dem am 24.04.2019 in Kraft getretenen reformierten WTG sowie der am 
01.06.2019 in Kraft getretenen neuen Durchführungsverordnung zum WTG 
(WTG DVO) vertraut zu machen, um diese Bestimmungen bei den gesetzlichen 
Aufgabenstellungen korrekt anzuwenden. 
 
Das Jahr 2020 stand ab März unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. 
Näheres dazu ist den Ausführungen unter Punkt 4.3 zu entnehmen. 
 
2. Personelle Ausstattung der Heimaufsicht 
 
2.1 Zahl und Qualifikation der Beschäftigten in den 
Berichtsjahren 
 
0,45 Planstelle A 13 (Leitung) 
1,0 Planstelle A 12 (Gruppenleitung) 
12 Planstellen A 11 (Sachbearbeitung) 
 
Beschäftigt war überwiegend Verwaltungspersonal; 1,5 Stellen Sachbearbeitung 
waren mit einer Sozialarbeiterin und einem Sozialarbeiter besetzt. Für die 
Begutachtung von speziellen Betreuungssituationen wurde zudem Fachpersonal 
auf Honorarbasis eingesetzt; insbesondere zur Erstellung von pflegefachlichen 
Gutachten.

2.2 Fortbildungen 
 
Die Mitarbeiter*innen der Heimaufsicht nehmen nach Bedarf an 
unterschiedlichen Fortbildungen teil. Das Fortbildungsangebot und die 
Teilnahmemöglichkeiten waren im Jahr 2020 coronabedingt sehr begrenzt. Zum 
einen fanden kaum Fortbildungen statt, zum anderen ließen die zusätzlichen 
pandemiebedingten Aufgaben zeitlich kaum Möglichkeiten für Fortbildungen zu.  
 
Fortbildungen 2019: Ordnungsrecht, Bundesteilhabegesetz, neues 
Qualitätsprüfungsverfahren des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen 
(MDK), Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gem. § 
132g SGB V (BVP); Grundlagen der Pflege in der Eingliederungshilfe 
Fortbildungen 2020: MehrWertMensch 
 
 
2.3 Qualitätsmanagement 
 
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter*innen untergliedert sich in 2 
Schwerpunktbereiche: Etwa jeweils die Hälfte der Sachbearbeitungsstellen 
entfällt auf die Einrichtungen der Eingliederungshilfe und die Einrichtungen der 
Pflege. Für beide Bereiche werden je nach Bedarf und Angebot fachspezifische 
Fortbildungen besucht.  
 
Es wird Wert auf eine einheitliche Verfahrensweise bei gleicher Ausgangslage 
gelegt. Der regelmäßige Austausch aller Sachbearbeiter*innen sowie der 
Gruppenleitung und der Sachgebietsleitung findet im Rahmen von 
Dienstbesprechungen statt. Dabei werden aktuelle Fragen und Neuerungen 
thematisiert, Vorgehensweisen für die Praxis vereinbart und Rückmeldungen zur 
Umsetzung gegeben.  
Für die verschiedenen Themenbereiche wurden Standards erarbeitet, die 
einheitliche Prüfkriterien und Grundsätze festlegen.  
 
Die Heimaufsicht Köln steht ebenfalls in engem Austausch mit der 
Bezirksregierung Köln (untere Aufsichtsbehörde) sowie dem Ministerium für 
Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) 
als obere Aufsichtsbehörde. Im Jahr 2020 gab es insbesondere zu Themen im 
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erhebliche Klärungsbedarfe, um die 
rechtssichere Anwendung der vielen und ständig wechselnden gesetzlichen 
Bestimmungen und Erlasse zu gewährleisten.

3. Wohn- und Betreuungsangebote 
 
3.1 Grunddaten zu allen Wohn- und Betreuungsangeboten 
 
 
Wohn- und Betreuungsangebote 2019 
 
 
Einrichtungen mit 
umfassendem 
Leistungsangebot (EULA)  
i. R. d. Pflege 
 
 
Einrichtungen mit 
umfassendem 
Leistungsangebot 
(EULA) i. R. d. 
Eingliederungshilfe 
 
 
Einrichtungen mit 
umfassendem 
Leistungsangebot (EULA) 
insgesamt 
 
Anzahl 
 
 
Plätze 
 
Anzahl 
 
Plätze 
 
Anzahl 
 
Plätze 
 
96 
 
7.837 
 
103 
 
 
1.489 
 
199 
 
9.326 
 
 
Gasteinrichtungen i. R. d. 
Pflege 
 
 
Gasteinrichtungen i. R. 
d. Eingliederungshilfe 
 
Gasteinrichtungen 
insgesamt 
 
Anzahl 
 
 
Plätze 
 
Anzahl 
 
Plätze 
 
Anzahl 
 
Plätze 
 
33 
 
 
439 
 
0 
 
0 
 
33 
 
439 
 
 
Anbieterverantworte 
Wohngemeinschaften i. R. 
d. Pflege 
 
Anbieterverantwortete 
Wohngemeinschaften 
i. R. d. Eingliederungs- 
hilfe 
 
 
Anbieterverantwortete 
Wohngemeinschaften 
insgesamt 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
9 
 
 
58 
 
109 
 
443 
 
118 
 
501 
 
Angebote insgesamt 350 10.266

Wohn- und Betreuungsangebote 2020 
 
 
Einrichtungen mit 
umfassendem 
Leistungsangebot 
(EULA) i. R. d. Pflege 
 
Einrichtungen mit 
umfassendem 
Leistungsangebot 
(EULA) i. R. d. 
Eingliederungshilfe 
 
 
Einrichtungen mit 
umfasendem 
Leistungsangebot 
(EULA) insgesamt 
 
Anzahl 
 
Plätze 
 
Anzahl 
 
Plätze 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
94 
 
 
7.787 
 
103 
 
1.489 
 
197 
 
9.276 
 
 
Gasteinrichtungen i. R. 
d. Pflege 
 
 
Gasteinrichtungen i. R. d. 
Eingliederungshilfe 
 
Gasteinrichtungen 
insgesamt 
 
Anzahl 
 
Plätze 
 
Anzahl 
 
Plätze 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
32* 
 
 
545 
 
0 
 
0 
 
32 
 
545 
 
 
Anbieterverantwortete 
Wohngemeinschaften i. 
R. d. Pflege 
 
Anbieterverantwortete 
Wohngemeinschaften 
i. R. d. Eingliederungs- 
hilfe 
 
Anbieterverantwortete 
Wohngemeinschaften 
insgesamt 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
 
12 
 
78 
 
90 
 
378 
 
102 
 
456 
 
      
Angebote insgesamt 331 10.277 
 
* In dieser Anzahl ist 1 Notunterkunft für Nutzer*innen enthalten, die 
coronabedingt vorübergehend in der originären Einrichtung oder häuslichen 
Umgebung nicht versorgt werden konnten.

Selbstverantwortete Wohngemeinschaften 2019 nach erfolgter 
Statusprüfung 
 
Selbstverantwortete 
Wohngemeinschaften i. 
R. d. Pflege 
Selbstverantwortete 
Wohngemeinschaften i. 
R. d. Eingliederungs- 
hilfe 
Selbstverantwortete 
Wohngemeinschaften 
insgesamt 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
 
21 
 
 
143 
 
53 
 
160 
 
74 
 
303 
 
 
 
Selbstverantwortete Wohngemeinschaften 2020 nach erfolgter 
Statusprüfung 
 
Selbstverantwortete 
Wohngemeinschaften i. 
R. d. Pflege 
Selbstverantwortete 
Wohngemeinschaften i. 
R. d. Eingliederungs- 
hilfe 
Selbstverantwortete 
Wohngemeinschaften 
insgesamt 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
Anzahl 
 
Wohnmöglich- 
keiten 
 
 
22 
 
 
168 
 
74 
 
227 
 
96 
 
395 
 
 
Die Belegungssituation wurde nur für Einrichtungen mit umfassendem 
Leistungsangebot im Bereich Pflege erhoben. Die Auslastung lag zum Stichtag 
Januar 2019 bei durchschnittlich 97,20 %, zum Stichtag Januar 2020 bei 
durchschnittlich 96,51 %. 
 
Die Situation der Bestandsschutzeinrichtungen gemäß § 47 WTG NRW für 
den Bereich der Pflege gestaltete sich wie folgt: 
 
Im Januar 2019 erfüllten von 96 Bestandseinrichtungen 86 Einrichtungen die 
Voraussetzungen nach WTG und APG NRW und verfügten über die 
entsprechenden Bescheide. 6 Einrichtungen befanden sich im Umbau bzw. noch

in der Abstimmung und hatten die Einzelzimmerquote durch Belegungsstopp 
oder Nichtbelegung von Zimmern wegen Umbau umgesetzt. 4 Einrichtungen 
haben auf Pflegewohngeld verzichtet und erfüllten die Einzelzimmerquote nicht.  
 
Im Januar 2020 erfüllten von 94 Bestandseinrichtungen 85 Einrichtungen die 
Voraussetzungen nach WTG und APG NRW und verfügten über die 
entsprechenden Bescheide. 5 Einrichtungen befanden sich im Umbau bzw. noch 
in der Abstimmung und hatten die Einzelzimmerquote durch Belegungsstopp 
oder Nichtbelegung von Zimmern wegen Umbau umgesetzt. 4 Einrichtungen 
haben weiterhin auf Pflegewohngeld verzichtet und erfüllten die 
Einzelzimmerquote nicht. 
 
Die Situation der Bestandsschutzeinrichtungen gemäß § 47 WTG NRW für 
den Bereich der Eingliederungshilfe gestaltete sich wie folgt: 
 
Alle Einrichtungen der Eingliederungshilfe erfüllten die gesetzlich 
vorgeschriebene Einzelzimmerquote von mindestens 80%. 
 
3.2 Veränderungen gegenüber dem Vorbericht  
 
Im Vergleich zum Tätigkeitsbericht der Jahre 2017 – 2018 sind einige neue 
Leistungsangebote in Betrieb genommen worden. Dabei handelt es sich um 
Tagespflegeeinrichtungen sowie Pflegewohngemeinschaften, insbesondere für 
intensivpflegebedürftige Nutzer*innen. Weitere Leistungsangebote befinden sich 
noch im Neubau bzw. im Abstimmungsprozess der Heimaufsicht mit der 
Fachplanung des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren, davon 3 neue 
Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot in der Pflege mit insgesamt 
225 Plätzen. 
Im Laufe des Jahres 2019 haben 2 Einrichtungen ihren Betrieb eingestellt.  
Bei den Wohngemeinschaften der Eingliederungshilfe ist bei einzelnen 
Leistungsanbietern die Tendenz erkennbar, bislang anbieterverantwortete 
Wohngemeinschaften zu selbstverantworteten Wohngemeinschaften 
umzuwandeln. Daraus resultiert der gravierende Rückgang der Anzahl an 
anbieterverantworteten sowie die Steigerung der selbstverantworteten 
Wohngemeinschaften in der Eingliederungshilfe.  
Wie den Statistiken unter Punkt 3.1 zu entnehmen ist, ist die Anzahl an 
Pflegeplätzen rückläufig. Dies ist größtenteils noch immer durch die 
Platzzahlreduzierungen aufgrund der zum 01.08.2018 zwingend umzusetzenden 
Einzelzimmerquote von mindestens 80% begründet. Auch haben einzelne 
Pflegeeinrichtungen vorübergehend aufgrund personeller Engpässe Plätze 
reduziert, um die Versorgung der Bewohner*innen umfassend sicherstellen zu 
können.  
Im Berichtszeitraum haben 2 Einrichtungen ihren Betrieb eingestellt. 2 neue 
vollstationäre Pflegeeinrichtungen befanden sich in der Planung.

4. Tätigkeiten der Heimaufsicht  
 
4.1 Beratung und Information 
 
Im Jahr 2019 wurde hauptsächlich zu folgenden Themen beraten: 
Rechtliche Anforderungen aus dem neuen WTG sowie der WTG DVO, bauliche 
Maßnahmen, Personalquantität und –qualität, Medikamentenversorgung.  
Seitens der Leistungsanbieter wurden immer wieder Probleme zur Erfassung der 
Daten in PfAD.wtg vorgebracht. Auch hierzu erfolgten ausführliche Beratungen. 
 
Die obigen Aufgaben wurden in 2019 im Umfang von ca. 15% der 
Gesamtarbeitszeit aller Mitarbeitenden erledigt.  
 
Im Jahr 2020 wurde hauptsächlich zu folgenden Themen beraten: 
Ständig wechselnde rechtliche Vorgaben im Rahmen der Corona-Pandemie, 
Umgang mit Corona-erkrankten Nutzerinnen und Nutzern sowie Mitarbeitenden, 
Sicherstellung der Versorgungssituation bei Ausfall von Mitarbeitenden, 
Besuchs- und Verlassverbote, Schaffung von Isolier- /Quarantänestationen. 
Nachdem in PfAD.wtg ein COVID-Melder installiert wurde, in den die 
Leistungsanbieter täglich die Anzahl der erkrankten Nutzer*innen, der an 
COVID-19 verstorbenen Nutzer*innen sowie die erkrankten bzw. unter 
Quarantäne stehenden Mitarbeitenden eintragen sollten, gab es auch hierzu 
hohen Beratungsbedarf bzw. mussten die Leistungsanbieter sehr häufig durch 
die WTG-Behörde zur Erfassung und Aktualisierung der Meldungen aufgefordert 
werden.  
 
Die obigen Aufgaben wurden in 2020 im Umfang von ca. 60% der 
Gesamtarbeitszeit aller Mitarbeitenden erledigt.  
 
 
4.2 Überwachung 
 
4.2.1 Prüftätigkeit 
 
4.2.1.1 Wiederkehrende Prüfungen (Regelprüfungen)  
 
Im Jahr 2019 wurden von der Heimaufsicht Köln in allen Angebotsformen 
gemäß § 3 WTG insgesamt 164 Regelprüfungen durchgeführt, 
 
im Jahr 2020 97 Regelprüfungen.

Anzahl und Art der bei den Regelprüfungen festgestellten Mängel in den beiden 
Berichtsjahren ergeben folgende Übersicht: 
 
 Jahr 2019 
 
Jahr 2020 
Mängel in Kategorie 1 
(Qualitätsmanagement) 
3 4 
Mängel in Kategorie 2 
(Personelle Ausstattung) 
13 2 
Mängel in Kategorie 3 
(Wohnqualität) 
23 6 
Mängel in Kategorie 4 
(Hauswirtschaftliche 
Versorgung) 
4 1 
Mängel in Kategorie 5 
(Gemeinschaftsleben und 
Alltagsgestaltung) 
14 0 
Mängel in Kategorie 6 
(Pflege und Soziale 
Betreuung) 
23 15 
Mängel in Kategorie 7 
(Kundeninformation, 
Beratung, Mitwirkung und 
Mitbestimmung) 
6 2 
Keine Mängel festgestellt 119 66 
 
 
4.2.1.2 Anlassprüfungen 
 
Im Jahr 2019 wurden von der Heimaufsicht Köln in allen Angebotsformen im 
Sinne des § 3 WTG insgesamt 187 anlassbezogene Prüfungen durchgeführt, 
im Jahr 2020 insgesamt 662. 
Die Gründe für die anlassbezogenen Prüfungen sind der nachfolgenden 
Übersicht zu entnehmen. Häufig erfolgte eine anlassbezogene Prüfung, die sich 
auf mehrere Kategorien bezog. 
 Jahr 2019 Jahr 2020 
 
Prüfung der Kategorie 1 1 8 
Prüfung der Kategorie 2 24 56 
Prüfung der Kategorie 3 27 40 
Prüfung der Kategorie 4 10 17 
Prüfung der Kategorie 5 14 133 
Prüfung der Kategorie 6 112 269 
Prüfung der Kategorie 7 32 171

4.2.1.3 Prüfungsergebnisse 
Sowohl bei allen Regelprüfungen als auch bei allen anlassbezogenen Prüfungen 
erfolgte jeweils eine Beratung durch die Heimaufsicht.  
Folgende ordnungsrechtliche Maßnahmen wurden insgesamt in den 
Berichtsjahren durchgeführt:  
 
  
Im Jahr 2019 
 
 
Im Jahr 2020 
 
Anordnungen nach § 15 
Abs. 2 WTG  
0 7 
Untersagungen nach § 
15 Abs.2-3 WTG 
1 2 
Androhung von 
Bußgeldern auf Basis 
des § 42 WTG 
4 3 
Verhängung von 
Bußgeldern gemäß § 42 
Abs. 2 WTG 
2 2 
Androhung von 
Zwangsgeldern gem. § 
63 Verwaltungsvoll- 
streckungsgesetz NRW 
0 0 
Verhängung von 
Zwangsgeldern gem. § 
64 Verwaltungsvoll- 
streckungsgesetz 
0 0 
 
 
4.2.1.4 Quantitative Angaben über gemeinsame Prüfungen mit 
dem MDK 
In beiden Berichtsjahren erfolgte 1 gemeinsame Prüfung mit dem MDK. 
 
4.2.1.5 Anzeigepflichtige Tatbestände/Mitteilungen 
Im Jahr 2019 wurden 14 Anzeigeverfahren gemäß § 9 WTG abgeschlossen;  
im Jahr 2020 wurden 7 Anzeigeverfahren abgeschlossen.

4.2.1.6 Quantitative Angaben über Betrugsfälle 
Betrugsfälle wurden in Kölner Einrichtungen in beiden Berichtsjahren nicht 
bekannt. 
 
4.2.1.7 Beschwerdebearbeitung 
Anzahl und Gegenstand der Beschwerden sind unter Punkt 4.2.1.2 erfasst 
(anlassbezogene Prüfungen).  
Es werden unterschiedliche Zugangswege für Hinweise und Beschwerden 
genutzt. Die nachstehende Übersicht enthält dazu nähere Angaben. 
 
 
 
eingegangene Hinweise 
und Beschwerden  
 
 
im Jahr 2019 
 
im Jahr 2020 
schriftlich 24 44 
per E-mail 47 152 
telefonisch 105 458 
persönlich 11 8 
insgesamt 187 662 
 
 
Hinweise und Beschwerden kommen aus unterschiedlichen Quellen. 
Einzelheiten siehe nachfolgende Übersicht. 
 
eingegangene Hinweise 
und Beschwerden 
 
 
im Jahr 2019 
 
im Jahr 2020 
von Nutzerinnen und 
Nutzern 
43 72 
von Angehörigen 66 203 
von Personal 49 317 
von sonstigen 
Personen  
21 56 
anonym 8 14 
insgesamt 187 662

Besonders häufig wurden im Jahr 2020 Beschwerden von Nutzerinnen und 
Nutzern sowie Angehörigen vorgebracht, die sich auf das vorübergehende 
Besuchsverbot in den Einrichtungen bezogen. Auch die notwendigen 
Hygienemaßnahmen sowie Testungen der Besuchenden nach Öffnung der 
Einrichtungen erforderten eine intensive Beratung durch die Heimaufsicht. Im 
Vergleich zu den Vorjahren hat die Corona-Pandemie dazu geführt, dass extrem 
viele Hinweise von Seiten des Personals der Leistungsanbieter*innen an die 
Heimaufsicht herangetragen wurden.  
Im Berichtsjahr 2019 waren etwa 16% der Beschwerden aus Sicht der WTG-
Behörde begründet oder teilweise begründet sowie zu ca. 37% unbegründet. Bei 
den restlichen 47% handelt es sich um Hinweise, die zu einer Beratung der 
Einrichtung oder der Beschwerdeführerin / des Beschwerdeführers führten.  
Im Berichtsjahr 2020 erwiesen sich die Beschwerden nach Prüfung der WTG-
Behörde zu 10% als begründet oder teilweise begründet, zu 18% als 
unbegründet. Ca. 72% der eingegangenen Hinweise hatten eine Beratung der 
Einrichtung oder der Beschwerdeführerin / des Beschwerdeführers zur Folge.  
 
4.2.1.8. Befreiungen 
Im Jahr 2019 wurden von der Heimaufsicht 2 Befreiungen ausgesprochen. 
Diese bezogen sich auf Abweichungen von den baulich-räumlichen 
Anforderungen des WTG: Zimmer mit reiner Nordlage, Verzicht auf ein 
rollstuhlgerechtes WC.  
Im Jahr 2020 wurden 4 Befreiungen ausgesprochen. Diese bezogen sich 
beispielsweise auf die tageweise Überschreitung der Platzzahl in einer 
Tagespflegeeinrichtung. Auch für das Ausweichquartier zur vorübergehenden 
Aufnahme von Nutzerinnen und Nutzern, die wegen der Corona-Pandemie nicht 
in ihrer originären Wohnform verbleiben konnten, wurden in Abstimmung mit dem 
MAGS NRW umfangreiche Ausnahmegenehmigungen von den baulich-
räumlichen Anforderungen des WTG erteilt.  
 
4.2.2 Gebührenerhebung 
Im Jahr 2019 wurden 153 Gebührenbescheide erlassen. Der Gesamtbetrag der 
Gebühreneinnahmen belief sich auf 60.755,04 Euro. 
Im Jahr 2020 wurden 59 Gebührenbescheide erlassen. Der Gesamtbetrag der 
Gebühreneinnahmen belief sich auf 14.035,00 Euro. 
Hintergrund der geringen Einnahmen war die Aussetzung der 
Gebührenerhebung insbesondere für Regel- und anlassbezogene Prüfungen. 
Nach Inkrafttreten der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom

08.10.2019 haben der Städtetag NRW und der Landkreistag NRW zunächst 
gemeinsam mit einigen Heimaufsichten eine Empfehlung zur 
Gebührenfestsetzung erarbeitet. Diese Aufgabe hat sich aufgrund der Pandemie 
zeitlich stark verzögert, so dass die Empfehlung erst Anfang 2021 verabschiedet 
werden konnte. Die Gebühren werden im Einklang mit den gesetzlichen 
Bestimmungen nacherhoben.  
 
4.2.3 Einnahmen aus ordnungsbehördlichen Maßnahmen 
Im Jahr 2019 wurden Bußgelder in Höhe von 10.500,00 € wegen 
Inbetriebnahme ohne vorherige Genehmigung der Heimaufsicht erhoben. 
Zwangsgelder wurden nicht festgesetzt.  
Im Jahr 2020 wurde 1 Bußgeldbescheid in Höhe von 528,50 € ( inkl. Gebühren ) 
aufgrund einer fehlenden Meldung in PfAD.wtg erlassen. Zwangsgelder wurden 
nicht erhoben. 
 
4.3 Corona-bedingte Maßnahmen 
 
Seit März 2020 wurden diverse neue rechtliche Grundlagen für die Tätigkeiten 
der Heimaufsicht, des Gesundheitsamtes, aber insbesondere auch für die 
Leistungsangebote der Pflege und der Eingliederungshilfe während der Corona-
Pandemie verabschiedet:  
 Erweiterung des Bundesinfektionsschutzgesetzes 
 Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 
 Coronabetreuungsverordnung NRW 
 Coronatestverordnung NRW 
 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW 
 Corona-Allgemeinverfügung Pflege und Besuche sowie 
Allgemeinverfügung Eingliederungs- und Sozialhilfe NRW – später 
abgelöst von der Corona-Allgemeinverfügung Einrichtungen NRW 
 Erlasse des MAGS NRW 
 
Mittels der internetgestützten elektronischen Datenbank PfAD.wtg wurden die 
Leistungsanbieter*innen sowie die Träger der Einrichtungen laufend über 
geänderte rechtliche Vorgaben informiert. Auch Informationen des 
Gesundheitsamtes, der Feuerwehr etc. wurden in dieser Form 
weitergegeben.  
Insgesamt wurden in 2020 126 Massenmails zur Corona-Pandemie über 
PfAD.wtg an die Leistungsangebote versendet.

4.3.1 Verstöße gegen Allgemeinverfügungen und Verordnungen 
 Verstoß gegen die Ausnahme vom Betretungsverbot für 
Betreuungsrichter und gerichtlich bestellt Betreuer*innen (Erlasse 
vom 13.und 17.03.2020; § 2 CoronaSchVO): 
Es erfolgte in 1 Fall aufgrund der Beschwerde des Betreuungsgerichts die 
Kontaktaufnahme zu der Einrichtung; die Zutrittsbeschränkung wurde 
ohne Anordnung umgehend aufgehoben. 
 
 Verstoß gegen die Verpflichtung der Leistungsangebote zur 
Erstellung eines Besuchskonzeptes und Vorlage bei der WTG-
Behörde bis zum 26.05.2020 (§5 Absatz 5 CoronaSchVO vom 
11.05.2020): 
In ca. 25% aller Einrichtungen musste an die Erstellung und Übersendung 
dieser Konzepte erinnert werden; auch zu notwendigen Änderungen / 
Aktualisierungen der Besuchskonzepte erfolgten häufig Erinnerungen. 
Teilweise mussten seitens der Heimaufsicht Korrekturen angemahnt 
werden, da der Inhalt nicht immer die Vorgaben der jeweils gültigen 
Allgemeinverordnung bzw. CoronaSchVO wiedergab.  
Anordnungen gemäß § 15 WTG waren nicht erforderlich.  
 
 Verstoß gegen Besuchsmöglichkeiten ab dem 10.05.2020 (§ 5 Absatz 
6 CoronaSchVO vom 11.05.2020):  
In ca. 15% der Einrichtungen kam es zu zeitlichen Verzögerungen von 
wenigen Tagen bezüglich der Öffnung für Besuche, da zunächst die 
organisatorischen Rahmenbedingungen (zusätzliches Personal für die 
Einlasskontrollen, Erfassungen der Daten der Besuchenden etc.) 
geschaffen werden mussten. Die Einrichtungen standen überwiegend in 
engem Austausch mit der Heimaufsicht; Anordnungen gemäß § 15 WTG 
waren nicht erforderlich.  
 
 Anordnungen von Besuchsverboten und/oder Verboten zum 
Verlassen der Einrichtungen aufgrund diffuser Infektionslage in den 
Einrichtungen (Ziffer 9.2 der AV Pflege und Besuche vom 
11.12.2020): 
im Dezember 2020 wurden insgesamt 6 Besuchsverbote und Verbote 
zum Verlassen der Einrichtung durch die Heimaufsicht ausgesprochen. In 
1 Fall wurde eine mündliche Anordnung erteilt, ein generelles 
Besuchsverbot, welches durch die Einrichtungsleitung selbst 
ausgesprochen wurde, wieder aufzuheben. Dieser Anordnung wurde 
umgehend Folge geleistet.  
 
 Aus den umfangreichen Beratungen der Leistungsanbieter*innen 
insbesondere in der Anfangszeit der Corona-Pandemie ergaben sich 
oftmals Hinweise auf Verstöße gegen Allgemeinverfügungen und 
Verordnungen, die jedoch aufgrund der Beratung umgehend

abgestellt wurden. Auf eine statistische Erfassung wurde daher 
verzichtet. 
 
4.3.2 Sonstiges 
 
4.3.2.1 Entwicklung des Infektionsgeschehens 
 
Die Heimaufsicht hat zunächst in Zusammenarbeit mit der städtischen 
Feuerwehr eine tägliche Erhebung der infizierten Nutzer*innen, der Todesfälle, 
der infizierten Mitarbeitenden der Wohnangebote der Pflege und der 
Eingliederungshilfe sowie der Mitarbeitenden, die unter behördlich angeordneter 
Quarantäne stehen, durchgeführt. Ab Mitte Juni 2020 erfolgte die tägliche 
Erhebung der Fallzahlen über den sogenannten COVID-Melder in PfAD.wtg. Zu 
Anfang verliefen die Eintragungen seitens der Leistungsangebote sehr 
schleppend, so dass die Heimaufsicht vielfach an die Erledigung erinnern 
musste. Die Fallzahlen wurden regelmäßig dem Krisenstab der Stadt Köln sowie 
der Bezirksregierung Köln und dem MAGS NRW zur Verfügung gestellt.  
Zu Beginn der Pandemie im März und April 2020 infizierten sich in 2 Kölner 
Einrichtungen eine Vielzahl von Bewohnerinnen und Bewohnern, die in hoher 
Anzahl verstorben sind. In anderen Leistungsangeboten traten nur vereinzelt 
Infektionen bei Nutzer*innen und Mitarbeitenden auf. Die Anzahl der Sterbefälle 
in Zusammenhang mit dem COVID-19-Virus bewegte sich im mittleren 
zweistelligen Bereich. Von Mai bis ca. Mitte September 2020 erfolgte ein leichter 
Anstieg der Fallzahlen, bevor die Anzahl der infizierten Nutzer*innen, der 
Sterbefälle und der infizierten und in behördlicher Quarantäne befindenden 
Mitarbeitenden ab Mitte September sehr stark anstieg.  
Zum Stichtag 23.12.2020 verzeichnete die Heimaufsicht bei den 
Leistungsangeboten nach dem WTG insgesamt 207 infizierte Nutzer*innen, 143 
Sterbefälle in Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen, 145 infizierte 
Mitarbeitende sowie 190 Mitarbeitende, die sich in behördlicher Quarantäne 
befanden.  
 
4.3.2.2 Schaffung von Isolations- und Quarantänebereichen /  
            Ausweichquartier 
Nachdem zunächst die stationären Einrichtungen der Pflege und der 
Eingliederungshilfe per Verordnung aufgefordert waren, unverzüglich Isolations- 
und Quarantänebereiche für infizierte Bewohner*innen sowie Verdachtsfälle in 
einer für die Bewohnerzahl angemessenen Größe vorzubereiten, wurde dies 
einige Wochen später zugunsten einer Einzelzimmerquarantäne bzw. –isolation 
zurückgenommen. Andere Versorgungskonzepte waren ebenfalls möglich,

sofern die Hygiene- und Schutzanforderungen des RKI berücksichtigt wurden. 
Hierzu war die Heimaufsicht als beratende Stelle häufig involviert.  
Sofern innerhalb einer Einrichtung, in anderen Einrichtungen des gleichen 
Trägers, bei anderen Leistungsanbietern oder in Rehabilitationseinrichtungen 
keine Ausweichmöglichkeiten geschaffen werden konnten, waren die Städte und 
Kreise per Verordnung verpflichtet, eine anderweitige Versorgung der 
Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung sicherzustellen. Hierzu konnte 
für einen kurzen Zeitraum auch die Versorgung in einem Krankenhaus geprüft 
werden. Wenn die Versorgung nicht ohne Schaffung übergangsweise nutzbarer 
zusätzlicher Kapazitäten sichergestellt werden konnte, mussten bei der Auswahl 
der Notunterkünfte bestimmte baulich-räumliche Voraussetzungen erfüllt werden. 
Die Stadt Köln hatte mit einem Kölner Träger der Pflege und Eingliederungshilfe 
1 Notunterkunft etabliert. Dabei handelte es sich um eine ehemalige 
vollstationäre Pflegeeinrichtung, die jedoch nicht den aktuellen baulich-
rechtlichen Vorgaben des WTG entsprach. Bis zur Inbetriebnahme der 
Notunterkunft fanden umfangreiche Gespräche, Ortstermine und Prüfungen 
diverser beteiligter Dienststellen und Institutionen statt. Die erstmalige Nutzung 
der Notunterkunft wurde im Jahr 2021 für einen kleinen Personenkreis 
(Pflegebedürftige und vor allem Menschen mit Behinderung) erforderlich.  
An diesem Prozess war die Heimaufsicht eng beteiligt. Im Rahmen des nach § 9 
WTG erforderlichen Anzeigeverfahrens mussten in Abstimmung mit dem MAGS 
NRW Befreiungen von den baulich-räumlichen Anforderungen gemäß § 13 WTG 
eingeräumt werden.  
 
4.3.2.3 Besuchsregelungen in den Einrichtungen  
 
Mit Erlass des MAGS vom 13.03.2020 wurde das Besuchsrecht in den 
Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe auf 1 Besuch täglich 
reduziert. Kurze Zeit später wurde durch § 2 Coronaschutzverordnung 
(CoronaSchVO) ein komplettes Besuchsverbot in den Einrichtungen 
ausgesprochen. Diese Regelung führte nachvollziehbar zu großem Unmut bei 
Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Angehörigen, die sich dazu vielfach an 
die Heimaufsicht wandten. Mit der kurzfristigen Ankündigung des MAGS am 
07.05.2020, zwei Tage später – also ab dem Muttertagswochenende 
(09.05.2020) – Besuche wieder zuzulassen, wurden die Einrichtungen 
überrascht. Die organisatorischen Voraussetzungen für eine „Öffnung der 
Einrichtungen“ wurden durch die Heimaufsicht begleitet, insbesondere in Bezug 
auf die Umsetzung der hygienischen Anforderungen des MAGS. 
Besuchskonzepte mussten der Heimaufsicht bis zum 26.05.2020 vorgelegt 
werden. Eine Prüfung der Konzepte, Erinnerungen an die Übersendung sowie 
Beratungen zur Korrektur dieser Konzepte wurden von der Heimaufsicht 
durchgeführt. In den folgenden Monaten haben sich die rechtlichen 
Rahmenbedingungen für die Besuche in den Einrichtungen immer wieder in

kurzen Abständen verändert (zulässige Anzahl der Besuchenden, Dauer der 
Besuche etc.). Die Besuchskonzepte mussten seitens der Einrichtungen 
angepasst und von der Heimaufsicht laufend überprüft werden.  
 
4.3.2.4 Situation der Tagespflegeeinrichtungen 
Mit Erlass des MAGS vom 17.03.2020 wurde ein Betretungsverbot für die 
Einrichtungen der Tagespflege ausgesprochen. Auszunehmen waren die 
Nutzer*innen, deren Betreuungs- oder Pflegepersonen als unverzichtbare 
Schlüsselpersonen im Sinne der Pandemiebewältigung nach den Vorgaben des 
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zu betrachten waren. 
Diese Maßnahme führte zu Versorgungsproblemen und Unzufriedenheit bei den 
Betroffenen, die sich in vielen Fällen an die Heimaufsicht wandten.  
Nach Wiedereröffnung der Tagespflegeeinrichtungen ab dem 08.06.2020 
mussten diese Einrichtungen Konzepte bei der Heimaufsicht einreichen, die die 
Umsetzung der insbesondere hygienischen Anforderungen umfassten. Diese 
wurden heimaufsichtlich geprüft und ggfls. Korrekturen eingeleitet.  
 
4.3.2.5 Unterstützung des Impfverfahrens 
 
Die Heimaufsicht war stark in die Vorbereitungen und Organisation des 
Impfprozesses eingebunden. So wurden Listen erstellt, auf deren Grundlage die 
Impfkoordination durch das Gesundheitsamt und die städtische Berufsfeuerwehr 
erfolgen konnte. Ferner wurden Abfragen nach der Impfbereitschaft in den 
Einrichtungen durchgeführt. Besonders in den Tagen vor Beginn der 
Impfkampagne in den Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe hat die 
Heimaufsicht den Informationsaustausch zwischen der Impfkoordination und den 
Leistungsangeboten unterstützt. Dies erfolgte auch im Rahmen einer 
Rufbereitschaft während der Weihnachtsfeiertage und dem Jahreswechsel 
2020/2021. 
 
4.3.2.6 Beratungs- und Klärungsbedarf 
Die hohe Menge und die zeitlich sehr eng aufeinander folgenden wechselnden 
rechtlichen Bestimmungen zur Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen auf 
die Leistungsangebote nach dem WTG führten besonders in der Anfangsphase 
zu erheblichen Verwirrungen und Unsicherheiten bei den Leistungsanbietern, 
Nutzerinnen und Nutzern, Angehörigen sowie Betreuerinnen und Betreuern. Dies 
führte wiederum zu einem hohen Beratungsbedarf durch die Heimaufsicht. 
Vielfach mussten Fragen und Unklarheiten seitens der Heimaufsicht mit den

Aufsichtsbehörden (Bezirksregierung Köln und MAGS NRW) thematisiert 
werden. Die Heimaufsicht fungierte häufig als Vermittler zwischen den 
Leistungsanbietern und dem Gesundheitsamt, da dort aufgrund der Vielzahl an 
Terminen, Anfragen etc. häufig keine direkten Ansprechpartner zur Klärung von 
akuten Fragen erreichbar waren.  
 
4.4 Zusammenarbeit und Kooperation 
Die Heimaufsicht Köln ist in 2 überregionalen Arbeitskreisen der WTG-Behörden 
in Nordrhein-Westfalen vertreten (Arbeitskreis Bergheim und Düsseldorf). Sie 
nimmt an den Dienstbesprechungen des MAGS NRW teil.  
Mit dem Gesundheitsamt (Hygieneaufsicht) und dem Medizinischen Dienst der 
Krankenkassen findet ein regelmäßiger Austausch zu aktuellen Themen statt.  
Ein enger Austausch, insbesondere in Bezug auf Mängelfeststellungen in den 
Leistungsangeboten der Pflege, erfolgte mit dem MDK sowie der BKK Nordrhein 
Essen. Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich auch eine intensive 
Zusammenarbeit mit der unteren Gesundheitsbehörde sowie der städtischen 
Feuerwehr ergeben. Teilweise wurden coronabedingte Maßnahmen in den 
Leistungsangeboten nach WTG in Kooperation mit dem Gesundheitsamt 
eingeleitet.  
 
Im Mai 2020 wurde eine Unterarbeitsgemeinschaft des Krisenstabes der Stadt 
Köln etabliert, die zusammengesetzt ist aus Vertreter*innen: 
-des Gesundheitsamtes 
-der städtischen Feuerwehr 
-des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren 
-des Wohnungsamtes 
-der Wohlfahrtsverbände 
-des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste 
-des Verbandes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen NRW 
 
Diese Unterarbeitsgruppe hat sich regelmäßig zu aktuellen pandemiebedingten 
Problemlagen beraten. Die Heimaufsicht hat in dieser Unterarbeitsgemeinschaft 
mitgewirkt.  
Im Rahmen der Beratungen und Begleitungen von Um- und Neubaumaßnahmen 
von Leistungsangeboten (Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, 
Gasteinrichtungen, besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, 
Wohngemeinschaften) besteht eine Kooperation mit der Fachplanung des Amtes 
für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln sowie dem Architektenteam des 
Landschaftsverbandes Rheinland. 
Die Heimaufsicht nimmt gemäß § 12 Abs. 2 WTG eine koordinierende Funktion 
ein. Damit wird eine enge Abstimmung mit dem Gesundheitsamt

(Hygieneaufsicht), der Lebensmittelüberwachung sowie der städtischen 
Feuerwehr über die jeweiligen Regel-und Anlassprüfungen sichergestellt. Bei 
Feststellung von Mängeln, die in den Kompetenzbereich der benannten 
Dienststellen fallen, werden hierzu Informationen ausgetauscht.  
 
4.4. Sonstiges 
Im Jahr 2019 wurden 47 nicht einzelfallbezogene Besuche in den 
Leistungsangeboten nach § 2 Abs. 2 WTG durchgeführt, die auch nicht mit einer 
anlassbezogenen Prüfung im Sinne des § 14 Absatz 2 WTG in Zusammenhang 
standen. Grund waren beispielsweise Beratungen zur Fachkraftquote, 
Renovierungsbedarfe, Beratungen der Beiräte, Erörterungen zu neuen 
Dokumentationsformen. Zusätzlich wurden 45 Ortstermine der WTG-Behörde zur 
Erörterung und Prüfung von Neu- und Umbaumaßnahmen durchgeführt.  
Die Prüfung der Anwendbarkeit des WTG im Sinne von § 2 des Gesetzes 
erfolgte für 27 Angebote. 
Im Jahr 2020 wurden 12 nicht einzelfallbezogene Besuche in den Angeboten 
nach § 2 Abs. 2 WTG durchgeführt, die auch nicht mit einer anlassbezogenen 
Prüfung im Sinne des § 14 Abs. 1 WTG in Zusammenhang standen. Grund dafür 
waren beispielsweise die baulich-räumliche Prüfung von Ausweichquartieren, 
Grundsatzgespräche über die pädagogische Ausrichtung einzelner Einrichtungen 
sowie die Prüfung von Besuchsregelungen. Zudem wurden 47 Ortstermine der 
WTG-Behörde zur Erörterung und Prüfung von Baumaßnahmen durchgeführt. 
Die Prüfung der Anwendbarkeit des WTG im Sinne von § 2 des Gesetzes 
erfolgte für 6 Angebote. 
 
5. Fazit, Entwicklungen und Ausblick 
 
Die ursprünglichen Planungen der Heimaufsicht zur Durchführung der 
Regelprüfungen und sonstigen heimaufsichtlichen Aufgaben konnten mit dem 
Ausbruch der Corona-Pandemie zum Teil nicht umgesetzt werden. Stattdessen 
wurden die Regelprüfungen aufgrund einer Weisung des MAGS im März 2020 
bis Ende Juni 2020 ausgesetzt. Anlassbezogene Prüfungen fanden weiterhin 
statt. Anfang Juli 2020 wurden die Regelprüfungen mit möglichst geringem 
Kontakt zu Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Mitarbeitenden wieder 
aufgenommen. Ein Austausch mit Bewohnerinnen und Bewohnern sowie 
Angehörigen fand überwiegend telefonisch oder in Einzelgesprächen unter 
Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen statt. Auch der MDK hat seine 
Qualitätsprüfungen im Zeitraum März 2020 – März 2021 ausgesetzt, so dass 
kein Rückgriff auf die Prüfungsergebnisse der Pflegequalität erfolgen konnte.

Mit den Impfungen der Bewohner*innen und Mitarbeitenden in den 
Leistungsangeboten nach WTG sowie den Impfungen der Mitarbeitenden der 
Heimaufsicht konnte der direkte Kontakt in den Einrichtungen wieder intensiviert 
werden.  
 
Nach wie vor stellt der zunehmende Fachkräftemangel in den Einrichtungen ein 
großes Problem dar. Noch können Personalausfälle größtenteils mit 
Zeitarbeitspersonal aufgefangen werden. Eine Tendenz zur häufigeren 
Unterschreitung der Personalquantität und –qualität ist aber erkennbar. Damit 
verbunden ist eine engmaschige heimaufsichtliche Begleitung, die unter 
Umständen zu ordnungsrechtlichen Konsequenzen, wie z.B. einem 
Bettenbelegungsstopp, führen kann.  
 
 
6. Ansprechpartner/innen bei der Heimaufsicht Köln 
 
Name Telefon Telefax E-Mail-Anschrift 
Nolden, Agnes 
(Sachgebietsleitung) 
0221/221-
27404 
-98418 agnes.nolden@stadt-
koeln.de 
Sprenger, Gabriele 
(Gruppenleitung) 
0221/221-
24049 
-98418 gabriele.sprenger@stadt-
koeln.de 
Cronert, Dieter 0221/221-
92124 
-98418 dieter.cronert@stadt-
koeln.de 
Crystall-Kloft, Brigitte 0221/221-
23125 
-98418 brigitte.crystall-kloft@stadt-
koeln.de 
Dahl, Angela 0221/221-
98681 
-98418 angela.dahl@stadt-koeln.de 
Eich, Doris 0221/221-
27533 
-98418 doris.eich@stadt-koeln.de 
Georg, Frank 0221/221-
23106 
-98418 frank.georg@stadt-koeln.de 
Hackenberg, 
Gabriela 
0221/221-
26580 
-98418 gabriela.hackenberg@stadt-
koeln.de 
Kreutz, Hildegard 0221/221-
98699 
-98418 hildegard.kreutz@stadt-
koeln.de 
Lethert, Martina 0221/221-
27572 
-98418 martina.lethert@stadt-
koeln.de 
Nocke, Bertram 0221/221-
27534 
-98418 bertram.nocke@stadt-
koeln.de 
Peiffer, Christoph 0221/221-
27532 
-98418 christoph.peiffer@stadt-
koeln.de 
Rakob, Martin 0221/221-
98641 
-98418 martin.rakob@stadt-
koeln.de 
Rechenberger, 
Frank 
0221/221-
98419 
-98418 frank.rechenberger@stadt-
koeln.de

Urmersbach, Ralph 0221/221-
98323 
-98418 ralph.urmersbach@stadt-
koeln.de 
Zielke, Astrid 0221/221-
27531 
-98418 astrid.zielke@stadt-koeln.de 
 
7. Anlagen, Links 
 
Anlage: Tätigkeitsbericht 2017-2018 der Heimaufsicht Köln  
 
Links: 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000678 
(Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen) 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000512 
(Durchführungsverordnung zum Wohn- und Teilhabegesetz des Landes 
Nordrhein-Westfalen) 
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/senioren/pruefungen-von-
angeboten-fuer-pflegebeduerftige-menschen 
(Ergebnisberichte der Heimaufsicht Köln zu Angeboten für Senioren) 
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/behinderung/pruefungen-von-
angeboten-fur-menschen-mit-behinderung 
(Ergebnisberichte der Heimaufsicht Köln zu Angeboten für Menschen mit 
Behinderung)

Beratungsverlauf (1)

13.01.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4339/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.12.2021
Erstellt
14.12.2021 11:26