4339/2021
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für die Jahre 2019-2020
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Mitteilung Ausschuss
565 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 21.12.2021 4339/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.01.2022 Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für die Jahre 2019-2020 Gemäß § 14 Absatz 12 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen ist die Heimaufsicht ver- pflichtet, alle 2 Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit zu erstellen. Der beigefügte Bericht umfasst die Jahre 2019-2020 und wird dem Ausschuss zur Kenntnisnahme gegeben. Gez. Dr. Rau
Tätigkeitsbericht 2019-2020 Endfassung mit Deckblatt
36731 Zeichen
Berichte des Amtes für
Soziales, Arbeit und Senioren
Tätigkeitsbericht
2019 – 2020
Heimaufsicht
Juni
2019
November 2021
Köln, November 2021
Herausgegeben von:
Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
Heimaufsicht Köln
Ansprechpartnerinnen:
Frau Nolden
Tel.: 02 21/2 21-2 74 04
Frau Sprenger
Tel.: 02 21/2 21-2 40 49
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht Köln für die
Jahre 2019/2020
1. Allgemeines/Einleitung
Gemäß § 14 Absatz 12 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG
NRW) ist die Heimaufsicht verpflichtet, alle 2 Jahre einen Tätigkeitsbericht über
ihre Arbeit zu erstellen.
Der nachfolgende Bericht umfasst die Jahre 2019 – 2020.
Im Jahr 2019 lag der Fokus der heimaufsichtlichen Aktivitäten darauf, sich mit
dem am 24.04.2019 in Kraft getretenen reformierten WTG sowie der am
01.06.2019 in Kraft getretenen neuen Durchführungsverordnung zum WTG
(WTG DVO) vertraut zu machen, um diese Bestimmungen bei den gesetzlichen
Aufgabenstellungen korrekt anzuwenden.
Das Jahr 2020 stand ab März unter dem Einfluss der Corona-Pandemie.
Näheres dazu ist den Ausführungen unter Punkt 4.3 zu entnehmen.
2. Personelle Ausstattung der Heimaufsicht
2.1 Zahl und Qualifikation der Beschäftigten in den
Berichtsjahren
0,45 Planstelle A 13 (Leitung)
1,0 Planstelle A 12 (Gruppenleitung)
12 Planstellen A 11 (Sachbearbeitung)
Beschäftigt war überwiegend Verwaltungspersonal; 1,5 Stellen Sachbearbeitung
waren mit einer Sozialarbeiterin und einem Sozialarbeiter besetzt. Für die
Begutachtung von speziellen Betreuungssituationen wurde zudem Fachpersonal
auf Honorarbasis eingesetzt; insbesondere zur Erstellung von pflegefachlichen
Gutachten.
2.2 Fortbildungen
Die Mitarbeiter*innen der Heimaufsicht nehmen nach Bedarf an
unterschiedlichen Fortbildungen teil. Das Fortbildungsangebot und die
Teilnahmemöglichkeiten waren im Jahr 2020 coronabedingt sehr begrenzt. Zum
einen fanden kaum Fortbildungen statt, zum anderen ließen die zusätzlichen
pandemiebedingten Aufgaben zeitlich kaum Möglichkeiten für Fortbildungen zu.
Fortbildungen 2019: Ordnungsrecht, Bundesteilhabegesetz, neues
Qualitätsprüfungsverfahren des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
(MDK), Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gem. §
132g SGB V (BVP); Grundlagen der Pflege in der Eingliederungshilfe
Fortbildungen 2020: MehrWertMensch
2.3 Qualitätsmanagement
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter*innen untergliedert sich in 2
Schwerpunktbereiche: Etwa jeweils die Hälfte der Sachbearbeitungsstellen
entfällt auf die Einrichtungen der Eingliederungshilfe und die Einrichtungen der
Pflege. Für beide Bereiche werden je nach Bedarf und Angebot fachspezifische
Fortbildungen besucht.
Es wird Wert auf eine einheitliche Verfahrensweise bei gleicher Ausgangslage
gelegt. Der regelmäßige Austausch aller Sachbearbeiter*innen sowie der
Gruppenleitung und der Sachgebietsleitung findet im Rahmen von
Dienstbesprechungen statt. Dabei werden aktuelle Fragen und Neuerungen
thematisiert, Vorgehensweisen für die Praxis vereinbart und Rückmeldungen zur
Umsetzung gegeben.
Für die verschiedenen Themenbereiche wurden Standards erarbeitet, die
einheitliche Prüfkriterien und Grundsätze festlegen.
Die Heimaufsicht Köln steht ebenfalls in engem Austausch mit der
Bezirksregierung Köln (untere Aufsichtsbehörde) sowie dem Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW)
als obere Aufsichtsbehörde. Im Jahr 2020 gab es insbesondere zu Themen im
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erhebliche Klärungsbedarfe, um die
rechtssichere Anwendung der vielen und ständig wechselnden gesetzlichen
Bestimmungen und Erlasse zu gewährleisten.
3. Wohn- und Betreuungsangebote
3.1 Grunddaten zu allen Wohn- und Betreuungsangeboten
Wohn- und Betreuungsangebote 2019
Einrichtungen mit
umfassendem
Leistungsangebot (EULA)
i. R. d. Pflege
Einrichtungen mit
umfassendem
Leistungsangebot
(EULA) i. R. d.
Eingliederungshilfe
Einrichtungen mit
umfassendem
Leistungsangebot (EULA)
insgesamt
Anzahl
Plätze
Anzahl
Plätze
Anzahl
Plätze
96
7.837
103
1.489
199
9.326
Gasteinrichtungen i. R. d.
Pflege
Gasteinrichtungen i. R.
d. Eingliederungshilfe
Gasteinrichtungen
insgesamt
Anzahl
Plätze
Anzahl
Plätze
Anzahl
Plätze
33
439
0
0
33
439
Anbieterverantworte
Wohngemeinschaften i. R.
d. Pflege
Anbieterverantwortete
Wohngemeinschaften
i. R. d. Eingliederungs-
hilfe
Anbieterverantwortete
Wohngemeinschaften
insgesamt
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
9
58
109
443
118
501
Angebote insgesamt 350 10.266
Wohn- und Betreuungsangebote 2020
Einrichtungen mit
umfassendem
Leistungsangebot
(EULA) i. R. d. Pflege
Einrichtungen mit
umfassendem
Leistungsangebot
(EULA) i. R. d.
Eingliederungshilfe
Einrichtungen mit
umfasendem
Leistungsangebot
(EULA) insgesamt
Anzahl
Plätze
Anzahl
Plätze
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
94
7.787
103
1.489
197
9.276
Gasteinrichtungen i. R.
d. Pflege
Gasteinrichtungen i. R. d.
Eingliederungshilfe
Gasteinrichtungen
insgesamt
Anzahl
Plätze
Anzahl
Plätze
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
32*
545
0
0
32
545
Anbieterverantwortete
Wohngemeinschaften i.
R. d. Pflege
Anbieterverantwortete
Wohngemeinschaften
i. R. d. Eingliederungs-
hilfe
Anbieterverantwortete
Wohngemeinschaften
insgesamt
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
12
78
90
378
102
456
Angebote insgesamt 331 10.277
* In dieser Anzahl ist 1 Notunterkunft für Nutzer*innen enthalten, die
coronabedingt vorübergehend in der originären Einrichtung oder häuslichen
Umgebung nicht versorgt werden konnten.
Selbstverantwortete Wohngemeinschaften 2019 nach erfolgter
Statusprüfung
Selbstverantwortete
Wohngemeinschaften i.
R. d. Pflege
Selbstverantwortete
Wohngemeinschaften i.
R. d. Eingliederungs-
hilfe
Selbstverantwortete
Wohngemeinschaften
insgesamt
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
21
143
53
160
74
303
Selbstverantwortete Wohngemeinschaften 2020 nach erfolgter
Statusprüfung
Selbstverantwortete
Wohngemeinschaften i.
R. d. Pflege
Selbstverantwortete
Wohngemeinschaften i.
R. d. Eingliederungs-
hilfe
Selbstverantwortete
Wohngemeinschaften
insgesamt
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
22
168
74
227
96
395
Die Belegungssituation wurde nur für Einrichtungen mit umfassendem
Leistungsangebot im Bereich Pflege erhoben. Die Auslastung lag zum Stichtag
Januar 2019 bei durchschnittlich 97,20 %, zum Stichtag Januar 2020 bei
durchschnittlich 96,51 %.
Die Situation der Bestandsschutzeinrichtungen gemäß § 47 WTG NRW für
den Bereich der Pflege gestaltete sich wie folgt:
Im Januar 2019 erfüllten von 96 Bestandseinrichtungen 86 Einrichtungen die
Voraussetzungen nach WTG und APG NRW und verfügten über die
entsprechenden Bescheide. 6 Einrichtungen befanden sich im Umbau bzw. noch
in der Abstimmung und hatten die Einzelzimmerquote durch Belegungsstopp
oder Nichtbelegung von Zimmern wegen Umbau umgesetzt. 4 Einrichtungen
haben auf Pflegewohngeld verzichtet und erfüllten die Einzelzimmerquote nicht.
Im Januar 2020 erfüllten von 94 Bestandseinrichtungen 85 Einrichtungen die
Voraussetzungen nach WTG und APG NRW und verfügten über die
entsprechenden Bescheide. 5 Einrichtungen befanden sich im Umbau bzw. noch
in der Abstimmung und hatten die Einzelzimmerquote durch Belegungsstopp
oder Nichtbelegung von Zimmern wegen Umbau umgesetzt. 4 Einrichtungen
haben weiterhin auf Pflegewohngeld verzichtet und erfüllten die
Einzelzimmerquote nicht.
Die Situation der Bestandsschutzeinrichtungen gemäß § 47 WTG NRW für
den Bereich der Eingliederungshilfe gestaltete sich wie folgt:
Alle Einrichtungen der Eingliederungshilfe erfüllten die gesetzlich
vorgeschriebene Einzelzimmerquote von mindestens 80%.
3.2 Veränderungen gegenüber dem Vorbericht
Im Vergleich zum Tätigkeitsbericht der Jahre 2017 – 2018 sind einige neue
Leistungsangebote in Betrieb genommen worden. Dabei handelt es sich um
Tagespflegeeinrichtungen sowie Pflegewohngemeinschaften, insbesondere für
intensivpflegebedürftige Nutzer*innen. Weitere Leistungsangebote befinden sich
noch im Neubau bzw. im Abstimmungsprozess der Heimaufsicht mit der
Fachplanung des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren, davon 3 neue
Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot in der Pflege mit insgesamt
225 Plätzen.
Im Laufe des Jahres 2019 haben 2 Einrichtungen ihren Betrieb eingestellt.
Bei den Wohngemeinschaften der Eingliederungshilfe ist bei einzelnen
Leistungsanbietern die Tendenz erkennbar, bislang anbieterverantwortete
Wohngemeinschaften zu selbstverantworteten Wohngemeinschaften
umzuwandeln. Daraus resultiert der gravierende Rückgang der Anzahl an
anbieterverantworteten sowie die Steigerung der selbstverantworteten
Wohngemeinschaften in der Eingliederungshilfe.
Wie den Statistiken unter Punkt 3.1 zu entnehmen ist, ist die Anzahl an
Pflegeplätzen rückläufig. Dies ist größtenteils noch immer durch die
Platzzahlreduzierungen aufgrund der zum 01.08.2018 zwingend umzusetzenden
Einzelzimmerquote von mindestens 80% begründet. Auch haben einzelne
Pflegeeinrichtungen vorübergehend aufgrund personeller Engpässe Plätze
reduziert, um die Versorgung der Bewohner*innen umfassend sicherstellen zu
können.
Im Berichtszeitraum haben 2 Einrichtungen ihren Betrieb eingestellt. 2 neue
vollstationäre Pflegeeinrichtungen befanden sich in der Planung.
4. Tätigkeiten der Heimaufsicht
4.1 Beratung und Information
Im Jahr 2019 wurde hauptsächlich zu folgenden Themen beraten:
Rechtliche Anforderungen aus dem neuen WTG sowie der WTG DVO, bauliche
Maßnahmen, Personalquantität und –qualität, Medikamentenversorgung.
Seitens der Leistungsanbieter wurden immer wieder Probleme zur Erfassung der
Daten in PfAD.wtg vorgebracht. Auch hierzu erfolgten ausführliche Beratungen.
Die obigen Aufgaben wurden in 2019 im Umfang von ca. 15% der
Gesamtarbeitszeit aller Mitarbeitenden erledigt.
Im Jahr 2020 wurde hauptsächlich zu folgenden Themen beraten:
Ständig wechselnde rechtliche Vorgaben im Rahmen der Corona-Pandemie,
Umgang mit Corona-erkrankten Nutzerinnen und Nutzern sowie Mitarbeitenden,
Sicherstellung der Versorgungssituation bei Ausfall von Mitarbeitenden,
Besuchs- und Verlassverbote, Schaffung von Isolier- /Quarantänestationen.
Nachdem in PfAD.wtg ein COVID-Melder installiert wurde, in den die
Leistungsanbieter täglich die Anzahl der erkrankten Nutzer*innen, der an
COVID-19 verstorbenen Nutzer*innen sowie die erkrankten bzw. unter
Quarantäne stehenden Mitarbeitenden eintragen sollten, gab es auch hierzu
hohen Beratungsbedarf bzw. mussten die Leistungsanbieter sehr häufig durch
die WTG-Behörde zur Erfassung und Aktualisierung der Meldungen aufgefordert
werden.
Die obigen Aufgaben wurden in 2020 im Umfang von ca. 60% der
Gesamtarbeitszeit aller Mitarbeitenden erledigt.
4.2 Überwachung
4.2.1 Prüftätigkeit
4.2.1.1 Wiederkehrende Prüfungen (Regelprüfungen)
Im Jahr 2019 wurden von der Heimaufsicht Köln in allen Angebotsformen
gemäß § 3 WTG insgesamt 164 Regelprüfungen durchgeführt,
im Jahr 2020 97 Regelprüfungen.
Anzahl und Art der bei den Regelprüfungen festgestellten Mängel in den beiden
Berichtsjahren ergeben folgende Übersicht:
Jahr 2019
Jahr 2020
Mängel in Kategorie 1
(Qualitätsmanagement)
3 4
Mängel in Kategorie 2
(Personelle Ausstattung)
13 2
Mängel in Kategorie 3
(Wohnqualität)
23 6
Mängel in Kategorie 4
(Hauswirtschaftliche
Versorgung)
4 1
Mängel in Kategorie 5
(Gemeinschaftsleben und
Alltagsgestaltung)
14 0
Mängel in Kategorie 6
(Pflege und Soziale
Betreuung)
23 15
Mängel in Kategorie 7
(Kundeninformation,
Beratung, Mitwirkung und
Mitbestimmung)
6 2
Keine Mängel festgestellt 119 66
4.2.1.2 Anlassprüfungen
Im Jahr 2019 wurden von der Heimaufsicht Köln in allen Angebotsformen im
Sinne des § 3 WTG insgesamt 187 anlassbezogene Prüfungen durchgeführt,
im Jahr 2020 insgesamt 662.
Die Gründe für die anlassbezogenen Prüfungen sind der nachfolgenden
Übersicht zu entnehmen. Häufig erfolgte eine anlassbezogene Prüfung, die sich
auf mehrere Kategorien bezog.
Jahr 2019 Jahr 2020
Prüfung der Kategorie 1 1 8
Prüfung der Kategorie 2 24 56
Prüfung der Kategorie 3 27 40
Prüfung der Kategorie 4 10 17
Prüfung der Kategorie 5 14 133
Prüfung der Kategorie 6 112 269
Prüfung der Kategorie 7 32 171
4.2.1.3 Prüfungsergebnisse
Sowohl bei allen Regelprüfungen als auch bei allen anlassbezogenen Prüfungen
erfolgte jeweils eine Beratung durch die Heimaufsicht.
Folgende ordnungsrechtliche Maßnahmen wurden insgesamt in den
Berichtsjahren durchgeführt:
Im Jahr 2019
Im Jahr 2020
Anordnungen nach § 15
Abs. 2 WTG
0 7
Untersagungen nach §
15 Abs.2-3 WTG
1 2
Androhung von
Bußgeldern auf Basis
des § 42 WTG
4 3
Verhängung von
Bußgeldern gemäß § 42
Abs. 2 WTG
2 2
Androhung von
Zwangsgeldern gem. §
63 Verwaltungsvoll-
streckungsgesetz NRW
0 0
Verhängung von
Zwangsgeldern gem. §
64 Verwaltungsvoll-
streckungsgesetz
0 0
4.2.1.4 Quantitative Angaben über gemeinsame Prüfungen mit
dem MDK
In beiden Berichtsjahren erfolgte 1 gemeinsame Prüfung mit dem MDK.
4.2.1.5 Anzeigepflichtige Tatbestände/Mitteilungen
Im Jahr 2019 wurden 14 Anzeigeverfahren gemäß § 9 WTG abgeschlossen;
im Jahr 2020 wurden 7 Anzeigeverfahren abgeschlossen.
4.2.1.6 Quantitative Angaben über Betrugsfälle
Betrugsfälle wurden in Kölner Einrichtungen in beiden Berichtsjahren nicht
bekannt.
4.2.1.7 Beschwerdebearbeitung
Anzahl und Gegenstand der Beschwerden sind unter Punkt 4.2.1.2 erfasst
(anlassbezogene Prüfungen).
Es werden unterschiedliche Zugangswege für Hinweise und Beschwerden
genutzt. Die nachstehende Übersicht enthält dazu nähere Angaben.
eingegangene Hinweise
und Beschwerden
im Jahr 2019
im Jahr 2020
schriftlich 24 44
per E-mail 47 152
telefonisch 105 458
persönlich 11 8
insgesamt 187 662
Hinweise und Beschwerden kommen aus unterschiedlichen Quellen.
Einzelheiten siehe nachfolgende Übersicht.
eingegangene Hinweise
und Beschwerden
im Jahr 2019
im Jahr 2020
von Nutzerinnen und
Nutzern
43 72
von Angehörigen 66 203
von Personal 49 317
von sonstigen
Personen
21 56
anonym 8 14
insgesamt 187 662
Besonders häufig wurden im Jahr 2020 Beschwerden von Nutzerinnen und
Nutzern sowie Angehörigen vorgebracht, die sich auf das vorübergehende
Besuchsverbot in den Einrichtungen bezogen. Auch die notwendigen
Hygienemaßnahmen sowie Testungen der Besuchenden nach Öffnung der
Einrichtungen erforderten eine intensive Beratung durch die Heimaufsicht. Im
Vergleich zu den Vorjahren hat die Corona-Pandemie dazu geführt, dass extrem
viele Hinweise von Seiten des Personals der Leistungsanbieter*innen an die
Heimaufsicht herangetragen wurden.
Im Berichtsjahr 2019 waren etwa 16% der Beschwerden aus Sicht der WTG-
Behörde begründet oder teilweise begründet sowie zu ca. 37% unbegründet. Bei
den restlichen 47% handelt es sich um Hinweise, die zu einer Beratung der
Einrichtung oder der Beschwerdeführerin / des Beschwerdeführers führten.
Im Berichtsjahr 2020 erwiesen sich die Beschwerden nach Prüfung der WTG-
Behörde zu 10% als begründet oder teilweise begründet, zu 18% als
unbegründet. Ca. 72% der eingegangenen Hinweise hatten eine Beratung der
Einrichtung oder der Beschwerdeführerin / des Beschwerdeführers zur Folge.
4.2.1.8. Befreiungen
Im Jahr 2019 wurden von der Heimaufsicht 2 Befreiungen ausgesprochen.
Diese bezogen sich auf Abweichungen von den baulich-räumlichen
Anforderungen des WTG: Zimmer mit reiner Nordlage, Verzicht auf ein
rollstuhlgerechtes WC.
Im Jahr 2020 wurden 4 Befreiungen ausgesprochen. Diese bezogen sich
beispielsweise auf die tageweise Überschreitung der Platzzahl in einer
Tagespflegeeinrichtung. Auch für das Ausweichquartier zur vorübergehenden
Aufnahme von Nutzerinnen und Nutzern, die wegen der Corona-Pandemie nicht
in ihrer originären Wohnform verbleiben konnten, wurden in Abstimmung mit dem
MAGS NRW umfangreiche Ausnahmegenehmigungen von den baulich-
räumlichen Anforderungen des WTG erteilt.
4.2.2 Gebührenerhebung
Im Jahr 2019 wurden 153 Gebührenbescheide erlassen. Der Gesamtbetrag der
Gebühreneinnahmen belief sich auf 60.755,04 Euro.
Im Jahr 2020 wurden 59 Gebührenbescheide erlassen. Der Gesamtbetrag der
Gebühreneinnahmen belief sich auf 14.035,00 Euro.
Hintergrund der geringen Einnahmen war die Aussetzung der
Gebührenerhebung insbesondere für Regel- und anlassbezogene Prüfungen.
Nach Inkrafttreten der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom
08.10.2019 haben der Städtetag NRW und der Landkreistag NRW zunächst
gemeinsam mit einigen Heimaufsichten eine Empfehlung zur
Gebührenfestsetzung erarbeitet. Diese Aufgabe hat sich aufgrund der Pandemie
zeitlich stark verzögert, so dass die Empfehlung erst Anfang 2021 verabschiedet
werden konnte. Die Gebühren werden im Einklang mit den gesetzlichen
Bestimmungen nacherhoben.
4.2.3 Einnahmen aus ordnungsbehördlichen Maßnahmen
Im Jahr 2019 wurden Bußgelder in Höhe von 10.500,00 € wegen
Inbetriebnahme ohne vorherige Genehmigung der Heimaufsicht erhoben.
Zwangsgelder wurden nicht festgesetzt.
Im Jahr 2020 wurde 1 Bußgeldbescheid in Höhe von 528,50 € ( inkl. Gebühren )
aufgrund einer fehlenden Meldung in PfAD.wtg erlassen. Zwangsgelder wurden
nicht erhoben.
4.3 Corona-bedingte Maßnahmen
Seit März 2020 wurden diverse neue rechtliche Grundlagen für die Tätigkeiten
der Heimaufsicht, des Gesundheitsamtes, aber insbesondere auch für die
Leistungsangebote der Pflege und der Eingliederungshilfe während der Corona-
Pandemie verabschiedet:
Erweiterung des Bundesinfektionsschutzgesetzes
Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Coronabetreuungsverordnung NRW
Coronatestverordnung NRW
Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW
Corona-Allgemeinverfügung Pflege und Besuche sowie
Allgemeinverfügung Eingliederungs- und Sozialhilfe NRW – später
abgelöst von der Corona-Allgemeinverfügung Einrichtungen NRW
Erlasse des MAGS NRW
Mittels der internetgestützten elektronischen Datenbank PfAD.wtg wurden die
Leistungsanbieter*innen sowie die Träger der Einrichtungen laufend über
geänderte rechtliche Vorgaben informiert. Auch Informationen des
Gesundheitsamtes, der Feuerwehr etc. wurden in dieser Form
weitergegeben.
Insgesamt wurden in 2020 126 Massenmails zur Corona-Pandemie über
PfAD.wtg an die Leistungsangebote versendet.
4.3.1 Verstöße gegen Allgemeinverfügungen und Verordnungen
Verstoß gegen die Ausnahme vom Betretungsverbot für
Betreuungsrichter und gerichtlich bestellt Betreuer*innen (Erlasse
vom 13.und 17.03.2020; § 2 CoronaSchVO):
Es erfolgte in 1 Fall aufgrund der Beschwerde des Betreuungsgerichts die
Kontaktaufnahme zu der Einrichtung; die Zutrittsbeschränkung wurde
ohne Anordnung umgehend aufgehoben.
Verstoß gegen die Verpflichtung der Leistungsangebote zur
Erstellung eines Besuchskonzeptes und Vorlage bei der WTG-
Behörde bis zum 26.05.2020 (§5 Absatz 5 CoronaSchVO vom
11.05.2020):
In ca. 25% aller Einrichtungen musste an die Erstellung und Übersendung
dieser Konzepte erinnert werden; auch zu notwendigen Änderungen /
Aktualisierungen der Besuchskonzepte erfolgten häufig Erinnerungen.
Teilweise mussten seitens der Heimaufsicht Korrekturen angemahnt
werden, da der Inhalt nicht immer die Vorgaben der jeweils gültigen
Allgemeinverordnung bzw. CoronaSchVO wiedergab.
Anordnungen gemäß § 15 WTG waren nicht erforderlich.
Verstoß gegen Besuchsmöglichkeiten ab dem 10.05.2020 (§ 5 Absatz
6 CoronaSchVO vom 11.05.2020):
In ca. 15% der Einrichtungen kam es zu zeitlichen Verzögerungen von
wenigen Tagen bezüglich der Öffnung für Besuche, da zunächst die
organisatorischen Rahmenbedingungen (zusätzliches Personal für die
Einlasskontrollen, Erfassungen der Daten der Besuchenden etc.)
geschaffen werden mussten. Die Einrichtungen standen überwiegend in
engem Austausch mit der Heimaufsicht; Anordnungen gemäß § 15 WTG
waren nicht erforderlich.
Anordnungen von Besuchsverboten und/oder Verboten zum
Verlassen der Einrichtungen aufgrund diffuser Infektionslage in den
Einrichtungen (Ziffer 9.2 der AV Pflege und Besuche vom
11.12.2020):
im Dezember 2020 wurden insgesamt 6 Besuchsverbote und Verbote
zum Verlassen der Einrichtung durch die Heimaufsicht ausgesprochen. In
1 Fall wurde eine mündliche Anordnung erteilt, ein generelles
Besuchsverbot, welches durch die Einrichtungsleitung selbst
ausgesprochen wurde, wieder aufzuheben. Dieser Anordnung wurde
umgehend Folge geleistet.
Aus den umfangreichen Beratungen der Leistungsanbieter*innen
insbesondere in der Anfangszeit der Corona-Pandemie ergaben sich
oftmals Hinweise auf Verstöße gegen Allgemeinverfügungen und
Verordnungen, die jedoch aufgrund der Beratung umgehend
abgestellt wurden. Auf eine statistische Erfassung wurde daher
verzichtet.
4.3.2 Sonstiges
4.3.2.1 Entwicklung des Infektionsgeschehens
Die Heimaufsicht hat zunächst in Zusammenarbeit mit der städtischen
Feuerwehr eine tägliche Erhebung der infizierten Nutzer*innen, der Todesfälle,
der infizierten Mitarbeitenden der Wohnangebote der Pflege und der
Eingliederungshilfe sowie der Mitarbeitenden, die unter behördlich angeordneter
Quarantäne stehen, durchgeführt. Ab Mitte Juni 2020 erfolgte die tägliche
Erhebung der Fallzahlen über den sogenannten COVID-Melder in PfAD.wtg. Zu
Anfang verliefen die Eintragungen seitens der Leistungsangebote sehr
schleppend, so dass die Heimaufsicht vielfach an die Erledigung erinnern
musste. Die Fallzahlen wurden regelmäßig dem Krisenstab der Stadt Köln sowie
der Bezirksregierung Köln und dem MAGS NRW zur Verfügung gestellt.
Zu Beginn der Pandemie im März und April 2020 infizierten sich in 2 Kölner
Einrichtungen eine Vielzahl von Bewohnerinnen und Bewohnern, die in hoher
Anzahl verstorben sind. In anderen Leistungsangeboten traten nur vereinzelt
Infektionen bei Nutzer*innen und Mitarbeitenden auf. Die Anzahl der Sterbefälle
in Zusammenhang mit dem COVID-19-Virus bewegte sich im mittleren
zweistelligen Bereich. Von Mai bis ca. Mitte September 2020 erfolgte ein leichter
Anstieg der Fallzahlen, bevor die Anzahl der infizierten Nutzer*innen, der
Sterbefälle und der infizierten und in behördlicher Quarantäne befindenden
Mitarbeitenden ab Mitte September sehr stark anstieg.
Zum Stichtag 23.12.2020 verzeichnete die Heimaufsicht bei den
Leistungsangeboten nach dem WTG insgesamt 207 infizierte Nutzer*innen, 143
Sterbefälle in Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen, 145 infizierte
Mitarbeitende sowie 190 Mitarbeitende, die sich in behördlicher Quarantäne
befanden.
4.3.2.2 Schaffung von Isolations- und Quarantänebereichen /
Ausweichquartier
Nachdem zunächst die stationären Einrichtungen der Pflege und der
Eingliederungshilfe per Verordnung aufgefordert waren, unverzüglich Isolations-
und Quarantänebereiche für infizierte Bewohner*innen sowie Verdachtsfälle in
einer für die Bewohnerzahl angemessenen Größe vorzubereiten, wurde dies
einige Wochen später zugunsten einer Einzelzimmerquarantäne bzw. –isolation
zurückgenommen. Andere Versorgungskonzepte waren ebenfalls möglich,
sofern die Hygiene- und Schutzanforderungen des RKI berücksichtigt wurden.
Hierzu war die Heimaufsicht als beratende Stelle häufig involviert.
Sofern innerhalb einer Einrichtung, in anderen Einrichtungen des gleichen
Trägers, bei anderen Leistungsanbietern oder in Rehabilitationseinrichtungen
keine Ausweichmöglichkeiten geschaffen werden konnten, waren die Städte und
Kreise per Verordnung verpflichtet, eine anderweitige Versorgung der
Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung sicherzustellen. Hierzu konnte
für einen kurzen Zeitraum auch die Versorgung in einem Krankenhaus geprüft
werden. Wenn die Versorgung nicht ohne Schaffung übergangsweise nutzbarer
zusätzlicher Kapazitäten sichergestellt werden konnte, mussten bei der Auswahl
der Notunterkünfte bestimmte baulich-räumliche Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Stadt Köln hatte mit einem Kölner Träger der Pflege und Eingliederungshilfe
1 Notunterkunft etabliert. Dabei handelte es sich um eine ehemalige
vollstationäre Pflegeeinrichtung, die jedoch nicht den aktuellen baulich-
rechtlichen Vorgaben des WTG entsprach. Bis zur Inbetriebnahme der
Notunterkunft fanden umfangreiche Gespräche, Ortstermine und Prüfungen
diverser beteiligter Dienststellen und Institutionen statt. Die erstmalige Nutzung
der Notunterkunft wurde im Jahr 2021 für einen kleinen Personenkreis
(Pflegebedürftige und vor allem Menschen mit Behinderung) erforderlich.
An diesem Prozess war die Heimaufsicht eng beteiligt. Im Rahmen des nach § 9
WTG erforderlichen Anzeigeverfahrens mussten in Abstimmung mit dem MAGS
NRW Befreiungen von den baulich-räumlichen Anforderungen gemäß § 13 WTG
eingeräumt werden.
4.3.2.3 Besuchsregelungen in den Einrichtungen
Mit Erlass des MAGS vom 13.03.2020 wurde das Besuchsrecht in den
Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe auf 1 Besuch täglich
reduziert. Kurze Zeit später wurde durch § 2 Coronaschutzverordnung
(CoronaSchVO) ein komplettes Besuchsverbot in den Einrichtungen
ausgesprochen. Diese Regelung führte nachvollziehbar zu großem Unmut bei
Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Angehörigen, die sich dazu vielfach an
die Heimaufsicht wandten. Mit der kurzfristigen Ankündigung des MAGS am
07.05.2020, zwei Tage später – also ab dem Muttertagswochenende
(09.05.2020) – Besuche wieder zuzulassen, wurden die Einrichtungen
überrascht. Die organisatorischen Voraussetzungen für eine „Öffnung der
Einrichtungen“ wurden durch die Heimaufsicht begleitet, insbesondere in Bezug
auf die Umsetzung der hygienischen Anforderungen des MAGS.
Besuchskonzepte mussten der Heimaufsicht bis zum 26.05.2020 vorgelegt
werden. Eine Prüfung der Konzepte, Erinnerungen an die Übersendung sowie
Beratungen zur Korrektur dieser Konzepte wurden von der Heimaufsicht
durchgeführt. In den folgenden Monaten haben sich die rechtlichen
Rahmenbedingungen für die Besuche in den Einrichtungen immer wieder in
kurzen Abständen verändert (zulässige Anzahl der Besuchenden, Dauer der
Besuche etc.). Die Besuchskonzepte mussten seitens der Einrichtungen
angepasst und von der Heimaufsicht laufend überprüft werden.
4.3.2.4 Situation der Tagespflegeeinrichtungen
Mit Erlass des MAGS vom 17.03.2020 wurde ein Betretungsverbot für die
Einrichtungen der Tagespflege ausgesprochen. Auszunehmen waren die
Nutzer*innen, deren Betreuungs- oder Pflegepersonen als unverzichtbare
Schlüsselpersonen im Sinne der Pandemiebewältigung nach den Vorgaben des
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zu betrachten waren.
Diese Maßnahme führte zu Versorgungsproblemen und Unzufriedenheit bei den
Betroffenen, die sich in vielen Fällen an die Heimaufsicht wandten.
Nach Wiedereröffnung der Tagespflegeeinrichtungen ab dem 08.06.2020
mussten diese Einrichtungen Konzepte bei der Heimaufsicht einreichen, die die
Umsetzung der insbesondere hygienischen Anforderungen umfassten. Diese
wurden heimaufsichtlich geprüft und ggfls. Korrekturen eingeleitet.
4.3.2.5 Unterstützung des Impfverfahrens
Die Heimaufsicht war stark in die Vorbereitungen und Organisation des
Impfprozesses eingebunden. So wurden Listen erstellt, auf deren Grundlage die
Impfkoordination durch das Gesundheitsamt und die städtische Berufsfeuerwehr
erfolgen konnte. Ferner wurden Abfragen nach der Impfbereitschaft in den
Einrichtungen durchgeführt. Besonders in den Tagen vor Beginn der
Impfkampagne in den Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe hat die
Heimaufsicht den Informationsaustausch zwischen der Impfkoordination und den
Leistungsangeboten unterstützt. Dies erfolgte auch im Rahmen einer
Rufbereitschaft während der Weihnachtsfeiertage und dem Jahreswechsel
2020/2021.
4.3.2.6 Beratungs- und Klärungsbedarf
Die hohe Menge und die zeitlich sehr eng aufeinander folgenden wechselnden
rechtlichen Bestimmungen zur Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen auf
die Leistungsangebote nach dem WTG führten besonders in der Anfangsphase
zu erheblichen Verwirrungen und Unsicherheiten bei den Leistungsanbietern,
Nutzerinnen und Nutzern, Angehörigen sowie Betreuerinnen und Betreuern. Dies
führte wiederum zu einem hohen Beratungsbedarf durch die Heimaufsicht.
Vielfach mussten Fragen und Unklarheiten seitens der Heimaufsicht mit den
Aufsichtsbehörden (Bezirksregierung Köln und MAGS NRW) thematisiert
werden. Die Heimaufsicht fungierte häufig als Vermittler zwischen den
Leistungsanbietern und dem Gesundheitsamt, da dort aufgrund der Vielzahl an
Terminen, Anfragen etc. häufig keine direkten Ansprechpartner zur Klärung von
akuten Fragen erreichbar waren.
4.4 Zusammenarbeit und Kooperation
Die Heimaufsicht Köln ist in 2 überregionalen Arbeitskreisen der WTG-Behörden
in Nordrhein-Westfalen vertreten (Arbeitskreis Bergheim und Düsseldorf). Sie
nimmt an den Dienstbesprechungen des MAGS NRW teil.
Mit dem Gesundheitsamt (Hygieneaufsicht) und dem Medizinischen Dienst der
Krankenkassen findet ein regelmäßiger Austausch zu aktuellen Themen statt.
Ein enger Austausch, insbesondere in Bezug auf Mängelfeststellungen in den
Leistungsangeboten der Pflege, erfolgte mit dem MDK sowie der BKK Nordrhein
Essen. Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich auch eine intensive
Zusammenarbeit mit der unteren Gesundheitsbehörde sowie der städtischen
Feuerwehr ergeben. Teilweise wurden coronabedingte Maßnahmen in den
Leistungsangeboten nach WTG in Kooperation mit dem Gesundheitsamt
eingeleitet.
Im Mai 2020 wurde eine Unterarbeitsgemeinschaft des Krisenstabes der Stadt
Köln etabliert, die zusammengesetzt ist aus Vertreter*innen:
-des Gesundheitsamtes
-der städtischen Feuerwehr
-des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren
-des Wohnungsamtes
-der Wohlfahrtsverbände
-des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste
-des Verbandes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen NRW
Diese Unterarbeitsgruppe hat sich regelmäßig zu aktuellen pandemiebedingten
Problemlagen beraten. Die Heimaufsicht hat in dieser Unterarbeitsgemeinschaft
mitgewirkt.
Im Rahmen der Beratungen und Begleitungen von Um- und Neubaumaßnahmen
von Leistungsangeboten (Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot,
Gasteinrichtungen, besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe,
Wohngemeinschaften) besteht eine Kooperation mit der Fachplanung des Amtes
für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln sowie dem Architektenteam des
Landschaftsverbandes Rheinland.
Die Heimaufsicht nimmt gemäß § 12 Abs. 2 WTG eine koordinierende Funktion
ein. Damit wird eine enge Abstimmung mit dem Gesundheitsamt
(Hygieneaufsicht), der Lebensmittelüberwachung sowie der städtischen
Feuerwehr über die jeweiligen Regel-und Anlassprüfungen sichergestellt. Bei
Feststellung von Mängeln, die in den Kompetenzbereich der benannten
Dienststellen fallen, werden hierzu Informationen ausgetauscht.
4.4. Sonstiges
Im Jahr 2019 wurden 47 nicht einzelfallbezogene Besuche in den
Leistungsangeboten nach § 2 Abs. 2 WTG durchgeführt, die auch nicht mit einer
anlassbezogenen Prüfung im Sinne des § 14 Absatz 2 WTG in Zusammenhang
standen. Grund waren beispielsweise Beratungen zur Fachkraftquote,
Renovierungsbedarfe, Beratungen der Beiräte, Erörterungen zu neuen
Dokumentationsformen. Zusätzlich wurden 45 Ortstermine der WTG-Behörde zur
Erörterung und Prüfung von Neu- und Umbaumaßnahmen durchgeführt.
Die Prüfung der Anwendbarkeit des WTG im Sinne von § 2 des Gesetzes
erfolgte für 27 Angebote.
Im Jahr 2020 wurden 12 nicht einzelfallbezogene Besuche in den Angeboten
nach § 2 Abs. 2 WTG durchgeführt, die auch nicht mit einer anlassbezogenen
Prüfung im Sinne des § 14 Abs. 1 WTG in Zusammenhang standen. Grund dafür
waren beispielsweise die baulich-räumliche Prüfung von Ausweichquartieren,
Grundsatzgespräche über die pädagogische Ausrichtung einzelner Einrichtungen
sowie die Prüfung von Besuchsregelungen. Zudem wurden 47 Ortstermine der
WTG-Behörde zur Erörterung und Prüfung von Baumaßnahmen durchgeführt.
Die Prüfung der Anwendbarkeit des WTG im Sinne von § 2 des Gesetzes
erfolgte für 6 Angebote.
5. Fazit, Entwicklungen und Ausblick
Die ursprünglichen Planungen der Heimaufsicht zur Durchführung der
Regelprüfungen und sonstigen heimaufsichtlichen Aufgaben konnten mit dem
Ausbruch der Corona-Pandemie zum Teil nicht umgesetzt werden. Stattdessen
wurden die Regelprüfungen aufgrund einer Weisung des MAGS im März 2020
bis Ende Juni 2020 ausgesetzt. Anlassbezogene Prüfungen fanden weiterhin
statt. Anfang Juli 2020 wurden die Regelprüfungen mit möglichst geringem
Kontakt zu Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Mitarbeitenden wieder
aufgenommen. Ein Austausch mit Bewohnerinnen und Bewohnern sowie
Angehörigen fand überwiegend telefonisch oder in Einzelgesprächen unter
Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen statt. Auch der MDK hat seine
Qualitätsprüfungen im Zeitraum März 2020 – März 2021 ausgesetzt, so dass
kein Rückgriff auf die Prüfungsergebnisse der Pflegequalität erfolgen konnte.
Mit den Impfungen der Bewohner*innen und Mitarbeitenden in den
Leistungsangeboten nach WTG sowie den Impfungen der Mitarbeitenden der
Heimaufsicht konnte der direkte Kontakt in den Einrichtungen wieder intensiviert
werden.
Nach wie vor stellt der zunehmende Fachkräftemangel in den Einrichtungen ein
großes Problem dar. Noch können Personalausfälle größtenteils mit
Zeitarbeitspersonal aufgefangen werden. Eine Tendenz zur häufigeren
Unterschreitung der Personalquantität und –qualität ist aber erkennbar. Damit
verbunden ist eine engmaschige heimaufsichtliche Begleitung, die unter
Umständen zu ordnungsrechtlichen Konsequenzen, wie z.B. einem
Bettenbelegungsstopp, führen kann.
6. Ansprechpartner/innen bei der Heimaufsicht Köln
Name Telefon Telefax E-Mail-Anschrift
Nolden, Agnes
(Sachgebietsleitung)
0221/221-
27404
-98418 agnes.nolden@stadt-
koeln.de
Sprenger, Gabriele
(Gruppenleitung)
0221/221-
24049
-98418 gabriele.sprenger@stadt-
koeln.de
Cronert, Dieter 0221/221-
92124
-98418 dieter.cronert@stadt-
koeln.de
Crystall-Kloft, Brigitte 0221/221-
23125
-98418 brigitte.crystall-kloft@stadt-
koeln.de
Dahl, Angela 0221/221-
98681
-98418 angela.dahl@stadt-koeln.de
Eich, Doris 0221/221-
27533
-98418 doris.eich@stadt-koeln.de
Georg, Frank 0221/221-
23106
-98418 frank.georg@stadt-koeln.de
Hackenberg,
Gabriela
0221/221-
26580
-98418 gabriela.hackenberg@stadt-
koeln.de
Kreutz, Hildegard 0221/221-
98699
-98418 hildegard.kreutz@stadt-
koeln.de
Lethert, Martina 0221/221-
27572
-98418 martina.lethert@stadt-
koeln.de
Nocke, Bertram 0221/221-
27534
-98418 bertram.nocke@stadt-
koeln.de
Peiffer, Christoph 0221/221-
27532
-98418 christoph.peiffer@stadt-
koeln.de
Rakob, Martin 0221/221-
98641
-98418 martin.rakob@stadt-
koeln.de
Rechenberger,
Frank
0221/221-
98419
-98418 frank.rechenberger@stadt-
koeln.de
Urmersbach, Ralph 0221/221-
98323
-98418 ralph.urmersbach@stadt-
koeln.de
Zielke, Astrid 0221/221-
27531
-98418 astrid.zielke@stadt-koeln.de
7. Anlagen, Links
Anlage: Tätigkeitsbericht 2017-2018 der Heimaufsicht Köln
Links:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000678
(Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000512
(Durchführungsverordnung zum Wohn- und Teilhabegesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen)
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/senioren/pruefungen-von-
angeboten-fuer-pflegebeduerftige-menschen
(Ergebnisberichte der Heimaufsicht Köln zu Angeboten für Senioren)
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/behinderung/pruefungen-von-
angeboten-fur-menschen-mit-behinderung
(Ergebnisberichte der Heimaufsicht Köln zu Angeboten für Menschen mit
Behinderung)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4339/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.12.2021
- Erstellt
- 14.12.2021 11:26