mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für die Jahre 2019-2020

Mitteilung Ausschuss 4339/2021 vom 21.12.2021

Stand: Am 13.01.2022 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Mitteilung Ausschuss

    PDF

    Herunterladen: Mitteilung Ausschuss

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 21.12.2021 4339/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.01.2022 Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für die Jahre 2019-2020 Gemäß § 14 Absatz 12 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen ist die Heimaufsicht ver- pflichtet, alle 2 Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit zu erstellen. Der beigefügte Bericht umfasst die Jahre 2019-2020 und wird dem Ausschuss zur Kenntnisnahme gegeben. Gez. Dr. Rau
  • Tätigkeitsbericht 2019-2020 Endfassung mit Deckblatt

    PDF

    Herunterladen: Tätigkeitsbericht 2019-2020 Endfassung mit Deckblatt

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Berichte des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren Tätigkeitsbericht 2019 – 2020 Heimaufsicht Juni 2019 November 2021 Köln, November 2021 Herausgegeben von: Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Heimaufsicht Köln Ansprechpartnerinnen: Frau Nolden Tel.: 02 21/2 21-2 74 04 Frau Sprenger Tel.: 02 21/2 21-2 40 49 Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht Köln für die Jahre 2019/2020 1. Allgemeines/Einleitung Gemäß § 14 Absatz 12 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG NRW) ist die Heimaufsicht verpflichtet, alle 2 Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit zu erstellen. Der nachfolgende Bericht umfasst die Jahre 2019 – 2020. Im Jahr 2019 lag der Fokus der heimaufsichtlichen Aktivitäten darauf, sich mit dem am 24.04.2019 in Kraft getretenen reformierten WTG sowie der am 01.06.2019 in Kraft getretenen neuen Durchführungsverordnung zum WTG (WTG DVO) vertraut zu machen, um diese Bestimmungen bei den gesetzlichen Aufgabenstellungen korrekt anzuwenden. Das Jahr 2020 stand ab März unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Näheres dazu ist den Ausführungen unter Punkt 4.3 zu entnehmen. 2. Personelle Ausstattung der Heimaufsicht 2.1 Zahl und Qualifikation der Beschäftigten in den Berichtsjahren 0,45 Planstelle A 13 (Leitung) 1,0 Planstelle A 12 (Gruppenleitung) 12 Planstellen A 11 (Sachbearbeitung) Beschäftigt war überwiegend Verwaltungspersonal; 1,5 Stellen Sachbearbeitung waren mit einer Sozialarbeiterin und einem Sozialarbeiter besetzt. Für die Begutachtung von speziellen Betreuungssituationen wurde zudem Fachpersonal auf Honorarbasis eingesetzt; insbesondere zur Erstellung von pflegefachlichen Gutachten. 2.2 Fortbildungen Die Mitarbeiter*innen der Heimaufsicht nehmen nach Bedarf an unterschiedlichen Fortbildungen teil. Das Fortbildungsangebot und die Teilnahmemöglichkeiten waren im Jahr 2020 coronabedingt sehr begrenzt. Zum einen fanden kaum Fortbildungen statt, zum anderen ließen die zusätzlichen pandemiebedingten Aufgaben zeitlich kaum Möglichkeiten für Fortbildungen zu. Fortbildungen 2019: Ordnungsrecht, Bundesteilhabegesetz, neues Qualitätsprüfungsverfahren des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gem. § 132g SGB V (BVP); Grundlagen der Pflege in der Eingliederungshilfe Fortbildungen 2020: MehrWertMensch 2.3 Qualitätsmanagement Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter*innen untergliedert sich in 2 Schwerpunktbereiche: Etwa jeweils die Hälfte der Sachbearbeitungsstellen entfällt auf die Einrichtungen der Eingliederungshilfe und die Einrichtungen der Pflege. Für beide Bereiche werden je nach Bedarf und Angebot fachspezifische Fortbildungen besucht. Es wird Wert auf eine einheitliche Verfahrensweise bei gleicher Ausgangslage gelegt. Der regelmäßige Austausch aller Sachbearbeiter*innen sowie der Gruppenleitung und der Sachgebietsleitung findet im Rahmen von Dienstbesprechungen statt. Dabei werden aktuelle Fragen und Neuerungen thematisiert, Vorgehensweisen für die Praxis vereinbart und Rückmeldungen zur Umsetzung gegeben. Für die verschiedenen Themenbereiche wurden Standards erarbeitet, die einheitliche Prüfkriterien und Grundsätze festlegen. Die Heimaufsicht Köln steht ebenfalls in engem Austausch mit der Bezirksregierung Köln (untere Aufsichtsbehörde) sowie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) als obere Aufsichtsbehörde. Im Jahr 2020 gab es insbesondere zu Themen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erhebliche Klärungsbedarfe, um die rechtssichere Anwendung der vielen und ständig wechselnden gesetzlichen Bestimmungen und Erlasse zu gewährleisten. 3. Wohn- und Betreuungsangebote 3.1 Grunddaten zu allen Wohn- und Betreuungsangeboten Wohn- und Betreuungsangebote 2019 Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (EULA) i. R. d. Pflege Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (EULA) i. R. d. Eingliederungshilfe Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (EULA) insgesamt Anzahl Plätze Anzahl Plätze Anzahl Plätze 96 7.837 103 1.489 199 9.326 Gasteinrichtungen i. R. d. Pflege Gasteinrichtungen i. R. d. Eingliederungshilfe Gasteinrichtungen insgesamt Anzahl Plätze Anzahl Plätze Anzahl Plätze 33 439 0 0 33 439 Anbieterverantworte Wohngemeinschaften i. R. d. Pflege Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften i. R. d. Eingliederungs- hilfe Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften insgesamt Anzahl Wohnmöglich- keiten Anzahl Wohnmöglich- keiten Anzahl Wohnmöglich- keiten 9 58 109 443 118 501 Angebote insgesamt 350 10.266 Wohn- und Betreuungsangebote 2020 Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (EULA) i. R. d. Pflege Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (EULA) i. R. d. Eingliederungshilfe Einrichtungen mit umfasendem Leistungsangebot (EULA) insgesamt Anzahl Plätze Anzahl Plätze Anzahl Wohnmöglich- keiten 94 7.787 103 1.489 197 9.276 Gasteinrichtungen i. R. d. Pflege Gasteinrichtungen i. R. d. Eingliederungshilfe Gasteinrichtungen insgesamt Anzahl Plätze Anzahl Plätze Anzahl Wohnmöglich- keiten 32* 545 0 0 32 545 Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften i. R. d. Pflege Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften i. R. d. Eingliederungs- hilfe Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften insgesamt Anzahl Wohnmöglich- keiten Anzahl Wohnmöglich- keiten Anzahl Wohnmöglich- keiten 12 78 90 378 102 456 Angebote insgesamt 331 10.277 * In dieser Anzahl ist 1 Notunterkunft für Nutzer*innen enthalten, die coronabedingt vorübergehend in der originären Einrichtung oder häuslichen Umgebung nicht versorgt werden konnten. Selbstverantwortete Wohngemeinschaften 2019 nach erfolgter Statusprüfung Selbstverantwortete Wohngemeinschaften i. R. d. Pflege Selbstverantwortete Wohngemeinschaften i. R. d. Eingliederungs- hilfe Selbstverantwortete Wohngemeinschaften insgesamt Anzahl Wohnmöglich- keiten Anzahl Wohnmöglich- keiten Anzahl Wohnmöglich- keiten 21 143 53 160 74 303 Selbstverantwortete Wohngemeinschaften 2020 nach erfolgter Statusprüfung Selbstverantwortete Wohngemeinschaften i. R. d. Pflege Selbstverantwortete Wohngemeinschaften i. R. d. Eingliederungs- hilfe Selbstverantwortete Wohngemeinschaften insgesamt Anzahl Wohnmöglich- keiten Anzahl Wohnmöglich- keiten Anzahl Wohnmöglich- keiten 22 168 74 227 96 395 Die Belegungssituation wurde nur für Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot im Bereich Pflege erhoben. Die Auslastung lag zum Stichtag Januar 2019 bei durchschnittlich 97,20 %, zum Stichtag Januar 2020 bei durchschnittlich 96,51 %. Die Situation der Bestandsschutzeinrichtungen gemäß § 47 WTG NRW für den Bereich der Pflege gestaltete sich wie folgt: Im Januar 2019 erfüllten von 96 Bestandseinrichtungen 86 Einrichtungen die Voraussetzungen nach WTG und APG NRW und verfügten über die entsprechenden Bescheide. 6 Einrichtungen befanden sich im Umbau bzw. noch in der Abstimmung und hatten die Einzelzimmerquote durch Belegungsstopp oder Nichtbelegung von Zimmern wegen Umbau umgesetzt. 4 Einrichtungen haben auf Pflegewohngeld verzichtet und erfüllten die Einzelzimmerquote nicht. Im Januar 2020 erfüllten von 94 Bestandseinrichtungen 85 Einrichtungen die Voraussetzungen nach WTG und APG NRW und verfügten über die entsprechenden Bescheide. 5 Einrichtungen befanden sich im Umbau bzw. noch in der Abstimmung und hatten die Einzelzimmerquote durch Belegungsstopp oder Nichtbelegung von Zimmern wegen Umbau umgesetzt. 4 Einrichtungen haben weiterhin auf Pflegewohngeld verzichtet und erfüllten die Einzelzimmerquote nicht. Die Situation der Bestandsschutzeinrichtungen gemäß § 47 WTG NRW für den Bereich der Eingliederungshilfe gestaltete sich wie folgt: Alle Einrichtungen der Eingliederungshilfe erfüllten die gesetzlich vorgeschriebene Einzelzimmerquote von mindestens 80%. 3.2 Veränderungen gegenüber dem Vorbericht Im Vergleich zum Tätigkeitsbericht der Jahre 2017 – 2018 sind einige neue Leistungsangebote in Betrieb genommen worden. Dabei handelt es sich um Tagespflegeeinrichtungen sowie Pflegewohngemeinschaften, insbesondere für intensivpflegebedürftige Nutzer*innen. Weitere Leistungsangebote befinden sich noch im Neubau bzw. im Abstimmungsprozess der Heimaufsicht mit der Fachplanung des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren, davon 3 neue Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot in der Pflege mit insgesamt 225 Plätzen. Im Laufe des Jahres 2019 haben 2 Einrichtungen ihren Betrieb eingestellt. Bei den Wohngemeinschaften der Eingliederungshilfe ist bei einzelnen Leistungsanbietern die Tendenz erkennbar, bislang anbieterverantwortete Wohngemeinschaften zu selbstverantworteten Wohngemeinschaften umzuwandeln. Daraus resultiert der gravierende Rückgang der Anzahl an anbieterverantworteten sowie die Steigerung der selbstverantworteten Wohngemeinschaften in der Eingliederungshilfe. Wie den Statistiken unter Punkt 3.1 zu entnehmen ist, ist die Anzahl an Pflegeplätzen rückläufig. Dies ist größtenteils noch immer durch die Platzzahlreduzierungen aufgrund der zum 01.08.2018 zwingend umzusetzenden Einzelzimmerquote von mindestens 80% begründet. Auch haben einzelne Pflegeeinrichtungen vorübergehend aufgrund personeller Engpässe Plätze reduziert, um die Versorgung der Bewohner*innen umfassend sicherstellen zu können. Im Berichtszeitraum haben 2 Einrichtungen ihren Betrieb eingestellt. 2 neue vollstationäre Pflegeeinrichtungen befanden sich in der Planung. 4. Tätigkeiten der Heimaufsicht 4.1 Beratung und Information Im Jahr 2019 wurde hauptsächlich zu folgenden Themen beraten: Rechtliche Anforderungen aus dem neuen WTG sowie der WTG DVO, bauliche Maßnahmen, Personalquantität und –qualität, Medikamentenversorgung. Seitens der Leistungsanbieter wurden immer wieder Probleme zur Erfassung der Daten in PfAD.wtg vorgebracht. Auch hierzu erfolgten ausführliche Beratungen. Die obigen Aufgaben wurden in 2019 im Umfang von ca. 15% der Gesamtarbeitszeit aller Mitarbeitenden erledigt. Im Jahr 2020 wurde hauptsächlich zu folgenden Themen beraten: Ständig wechselnde rechtliche Vorgaben im Rahmen der Corona-Pandemie, Umgang mit Corona-erkrankten Nutzerinnen und Nutzern sowie Mitarbeitenden, Sicherstellung der Versorgungssituation bei Ausfall von Mitarbeitenden, Besuchs- und Verlassverbote, Schaffung von Isolier- /Quarantänestationen. Nachdem in PfAD.wtg ein COVID-Melder installiert wurde, in den die Leistungsanbieter täglich die Anzahl der erkrankten Nutzer*innen, der an COVID-19 verstorbenen Nutzer*innen sowie die erkrankten bzw. unter Quarantäne stehenden Mitarbeitenden eintragen sollten, gab es auch hierzu hohen Beratungsbedarf bzw. mussten die Leistungsanbieter sehr häufig durch die WTG-Behörde zur Erfassung und Aktualisierung der Meldungen aufgefordert werden. Die obigen Aufgaben wurden in 2020 im Umfang von ca. 60% der Gesamtarbeitszeit aller Mitarbeitenden erledigt. 4.2 Überwachung 4.2.1 Prüftätigkeit 4.2.1.1 Wiederkehrende Prüfungen (Regelprüfungen) Im Jahr 2019 wurden von der Heimaufsicht Köln in allen Angebotsformen gemäß § 3 WTG insgesamt 164 Regelprüfungen durchgeführt, im Jahr 2020 97 Regelprüfungen. Anzahl und Art der bei den Regelprüfungen festgestellten Mängel in den beiden Berichtsjahren ergeben folgende Übersicht: Jahr 2019 Jahr 2020 Mängel in Kategorie 1 (Qualitätsmanagement) 3 4 Mängel in Kategorie 2 (Personelle Ausstattung) 13 2 Mängel in Kategorie 3 (Wohnqualität) 23 6 Mängel in Kategorie 4 (Hauswirtschaftliche Versorgung) 4 1 Mängel in Kategorie 5 (Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung) 14 0 Mängel in Kategorie 6 (Pflege und Soziale Betreuung) 23 15 Mängel in Kategorie 7 (Kundeninformation, Beratung, Mitwirkung und Mitbestimmung) 6 2 Keine Mängel festgestellt 119 66 4.2.1.2 Anlassprüfungen Im Jahr 2019 wurden von der Heimaufsicht Köln in allen Angebotsformen im Sinne des § 3 WTG insgesamt 187 anlassbezogene Prüfungen durchgeführt, im Jahr 2020 insgesamt 662. Die Gründe für die anlassbezogenen Prüfungen sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Häufig erfolgte eine anlassbezogene Prüfung, die sich auf mehrere Kategorien bezog. Jahr 2019 Jahr 2020 Prüfung der Kategorie 1 1 8 Prüfung der Kategorie 2 24 56 Prüfung der Kategorie 3 27 40 Prüfung der Kategorie 4 10 17 Prüfung der Kategorie 5 14 133 Prüfung der Kategorie 6 112 269 Prüfung der Kategorie 7 32 171 4.2.1.3 Prüfungsergebnisse Sowohl bei allen Regelprüfungen als auch bei allen anlassbezogenen Prüfungen erfolgte jeweils eine Beratung durch die Heimaufsicht. Folgende ordnungsrechtliche Maßnahmen wurden insgesamt in den Berichtsjahren durchgeführt: Im Jahr 2019 Im Jahr 2020 Anordnungen nach § 15 Abs. 2 WTG 0 7 Untersagungen nach § 15 Abs.2-3 WTG 1 2 Androhung von Bußgeldern auf Basis des § 42 WTG 4 3 Verhängung von Bußgeldern gemäß § 42 Abs. 2 WTG 2 2 Androhung von Zwangsgeldern gem. § 63 Verwaltungsvoll- streckungsgesetz NRW 0 0 Verhängung von Zwangsgeldern gem. § 64 Verwaltungsvoll- streckungsgesetz 0 0 4.2.1.4 Quantitative Angaben über gemeinsame Prüfungen mit dem MDK In beiden Berichtsjahren erfolgte 1 gemeinsame Prüfung mit dem MDK. 4.2.1.5 Anzeigepflichtige Tatbestände/Mitteilungen Im Jahr 2019 wurden 14 Anzeigeverfahren gemäß § 9 WTG abgeschlossen; im Jahr 2020 wurden 7 Anzeigeverfahren abgeschlossen. 4.2.1.6 Quantitative Angaben über Betrugsfälle Betrugsfälle wurden in Kölner Einrichtungen in beiden Berichtsjahren nicht bekannt. 4.2.1.7 Beschwerdebearbeitung Anzahl und Gegenstand der Beschwerden sind unter Punkt 4.2.1.2 erfasst (anlassbezogene Prüfungen). Es werden unterschiedliche Zugangswege für Hinweise und Beschwerden genutzt. Die nachstehende Übersicht enthält dazu nähere Angaben. eingegangene Hinweise und Beschwerden im Jahr 2019 im Jahr 2020 schriftlich 24 44 per E-mail 47 152 telefonisch 105 458 persönlich 11 8 insgesamt 187 662 Hinweise und Beschwerden kommen aus unterschiedlichen Quellen. Einzelheiten siehe nachfolgende Übersicht. eingegangene Hinweise und Beschwerden im Jahr 2019 im Jahr 2020 von Nutzerinnen und Nutzern 43 72 von Angehörigen 66 203 von Personal 49 317 von sonstigen Personen 21 56 anonym 8 14 insgesamt 187 662 Besonders häufig wurden im Jahr 2020 Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern sowie Angehörigen vorgebracht, die sich auf das vorübergehende Besuchsverbot in den Einrichtungen bezogen. Auch die notwendigen Hygienemaßnahmen sowie Testungen der Besuchenden nach Öffnung der Einrichtungen erforderten eine intensive Beratung durch die Heimaufsicht. Im Vergleich zu den Vorjahren hat die Corona-Pandemie dazu geführt, dass extrem viele Hinweise von Seiten des Personals der Leistungsanbieter*innen an die Heimaufsicht herangetragen wurden. Im Berichtsjahr 2019 waren etwa 16% der Beschwerden aus Sicht der WTG- Behörde begründet oder teilweise begründet sowie zu ca. 37% unbegründet. Bei den restlichen 47% handelt es sich um Hinweise, die zu einer Beratung der Einrichtung oder der Beschwerdeführerin / des Beschwerdeführers führten. Im Berichtsjahr 2020 erwiesen sich die Beschwerden nach Prüfung der WTG- Behörde zu 10% als begründet oder teilweise begründet, zu 18% als unbegründet. Ca. 72% der eingegangenen Hinweise hatten eine Beratung der Einrichtung oder der Beschwerdeführerin / des Beschwerdeführers zur Folge. 4.2.1.8. Befreiungen Im Jahr 2019 wurden von der Heimaufsicht 2 Befreiungen ausgesprochen. Diese bezogen sich auf Abweichungen von den baulich-räumlichen Anforderungen des WTG: Zimmer mit reiner Nordlage, Verzicht auf ein rollstuhlgerechtes WC. Im Jahr 2020 wurden 4 Befreiungen ausgesprochen. Diese bezogen sich beispielsweise auf die tageweise Überschreitung der Platzzahl in einer Tagespflegeeinrichtung. Auch für das Ausweichquartier zur vorübergehenden Aufnahme von Nutzerinnen und Nutzern, die wegen der Corona-Pandemie nicht in ihrer originären Wohnform verbleiben konnten, wurden in Abstimmung mit dem MAGS NRW umfangreiche Ausnahmegenehmigungen von den baulich- räumlichen Anforderungen des WTG erteilt. 4.2.2 Gebührenerhebung Im Jahr 2019 wurden 153 Gebührenbescheide erlassen. Der Gesamtbetrag der Gebühreneinnahmen belief sich auf 60.755,04 Euro. Im Jahr 2020 wurden 59 Gebührenbescheide erlassen. Der Gesamtbetrag der Gebühreneinnahmen belief sich auf 14.035,00 Euro. Hintergrund der geringen Einnahmen war die Aussetzung der Gebührenerhebung insbesondere für Regel- und anlassbezogene Prüfungen. Nach Inkrafttreten der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 08.10.2019 haben der Städtetag NRW und der Landkreistag NRW zunächst gemeinsam mit einigen Heimaufsichten eine Empfehlung zur Gebührenfestsetzung erarbeitet. Diese Aufgabe hat sich aufgrund der Pandemie zeitlich stark verzögert, so dass die Empfehlung erst Anfang 2021 verabschiedet werden konnte. Die Gebühren werden im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nacherhoben. 4.2.3 Einnahmen aus ordnungsbehördlichen Maßnahmen Im Jahr 2019 wurden Bußgelder in Höhe von 10.500,00 € wegen Inbetriebnahme ohne vorherige Genehmigung der Heimaufsicht erhoben. Zwangsgelder wurden nicht festgesetzt. Im Jahr 2020 wurde 1 Bußgeldbescheid in Höhe von 528,50 € ( inkl. Gebühren ) aufgrund einer fehlenden Meldung in PfAD.wtg erlassen. Zwangsgelder wurden nicht erhoben. 4.3 Corona-bedingte Maßnahmen Seit März 2020 wurden diverse neue rechtliche Grundlagen für die Tätigkeiten der Heimaufsicht, des Gesundheitsamtes, aber insbesondere auch für die Leistungsangebote der Pflege und der Eingliederungshilfe während der Corona- Pandemie verabschiedet:  Erweiterung des Bundesinfektionsschutzgesetzes  Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen  Coronabetreuungsverordnung NRW  Coronatestverordnung NRW  Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW  Corona-Allgemeinverfügung Pflege und Besuche sowie Allgemeinverfügung Eingliederungs- und Sozialhilfe NRW – später abgelöst von der Corona-Allgemeinverfügung Einrichtungen NRW  Erlasse des MAGS NRW Mittels der internetgestützten elektronischen Datenbank PfAD.wtg wurden die Leistungsanbieter*innen sowie die Träger der Einrichtungen laufend über geänderte rechtliche Vorgaben informiert. Auch Informationen des Gesundheitsamtes, der Feuerwehr etc. wurden in dieser Form weitergegeben. Insgesamt wurden in 2020 126 Massenmails zur Corona-Pandemie über PfAD.wtg an die Leistungsangebote versendet. 4.3.1 Verstöße gegen Allgemeinverfügungen und Verordnungen  Verstoß gegen die Ausnahme vom Betretungsverbot für Betreuungsrichter und gerichtlich bestellt Betreuer*innen (Erlasse vom 13.und 17.03.2020; § 2 CoronaSchVO): Es erfolgte in 1 Fall aufgrund der Beschwerde des Betreuungsgerichts die Kontaktaufnahme zu der Einrichtung; die Zutrittsbeschränkung wurde ohne Anordnung umgehend aufgehoben.  Verstoß gegen die Verpflichtung der Leistungsangebote zur Erstellung eines Besuchskonzeptes und Vorlage bei der WTG- Behörde bis zum 26.05.2020 (§5 Absatz 5 CoronaSchVO vom 11.05.2020): In ca. 25% aller Einrichtungen musste an die Erstellung und Übersendung dieser Konzepte erinnert werden; auch zu notwendigen Änderungen / Aktualisierungen der Besuchskonzepte erfolgten häufig Erinnerungen. Teilweise mussten seitens der Heimaufsicht Korrekturen angemahnt werden, da der Inhalt nicht immer die Vorgaben der jeweils gültigen Allgemeinverordnung bzw. CoronaSchVO wiedergab. Anordnungen gemäß § 15 WTG waren nicht erforderlich.  Verstoß gegen Besuchsmöglichkeiten ab dem 10.05.2020 (§ 5 Absatz 6 CoronaSchVO vom 11.05.2020): In ca. 15% der Einrichtungen kam es zu zeitlichen Verzögerungen von wenigen Tagen bezüglich der Öffnung für Besuche, da zunächst die organisatorischen Rahmenbedingungen (zusätzliches Personal für die Einlasskontrollen, Erfassungen der Daten der Besuchenden etc.) geschaffen werden mussten. Die Einrichtungen standen überwiegend in engem Austausch mit der Heimaufsicht; Anordnungen gemäß § 15 WTG waren nicht erforderlich.  Anordnungen von Besuchsverboten und/oder Verboten zum Verlassen der Einrichtungen aufgrund diffuser Infektionslage in den Einrichtungen (Ziffer 9.2 der AV Pflege und Besuche vom 11.12.2020): im Dezember 2020 wurden insgesamt 6 Besuchsverbote und Verbote zum Verlassen der Einrichtung durch die Heimaufsicht ausgesprochen. In 1 Fall wurde eine mündliche Anordnung erteilt, ein generelles Besuchsverbot, welches durch die Einrichtungsleitung selbst ausgesprochen wurde, wieder aufzuheben. Dieser Anordnung wurde umgehend Folge geleistet.  Aus den umfangreichen Beratungen der Leistungsanbieter*innen insbesondere in der Anfangszeit der Corona-Pandemie ergaben sich oftmals Hinweise auf Verstöße gegen Allgemeinverfügungen und Verordnungen, die jedoch aufgrund der Beratung umgehend abgestellt wurden. Auf eine statistische Erfassung wurde daher verzichtet. 4.3.2 Sonstiges 4.3.2.1 Entwicklung des Infektionsgeschehens Die Heimaufsicht hat zunächst in Zusammenarbeit mit der städtischen Feuerwehr eine tägliche Erhebung der infizierten Nutzer*innen, der Todesfälle, der infizierten Mitarbeitenden der Wohnangebote der Pflege und der Eingliederungshilfe sowie der Mitarbeitenden, die unter behördlich angeordneter Quarantäne stehen, durchgeführt. Ab Mitte Juni 2020 erfolgte die tägliche Erhebung der Fallzahlen über den sogenannten COVID-Melder in PfAD.wtg. Zu Anfang verliefen die Eintragungen seitens der Leistungsangebote sehr schleppend, so dass die Heimaufsicht vielfach an die Erledigung erinnern musste. Die Fallzahlen wurden regelmäßig dem Krisenstab der Stadt Köln sowie der Bezirksregierung Köln und dem MAGS NRW zur Verfügung gestellt. Zu Beginn der Pandemie im März und April 2020 infizierten sich in 2 Kölner Einrichtungen eine Vielzahl von Bewohnerinnen und Bewohnern, die in hoher Anzahl verstorben sind. In anderen Leistungsangeboten traten nur vereinzelt Infektionen bei Nutzer*innen und Mitarbeitenden auf. Die Anzahl der Sterbefälle in Zusammenhang mit dem COVID-19-Virus bewegte sich im mittleren zweistelligen Bereich. Von Mai bis ca. Mitte September 2020 erfolgte ein leichter Anstieg der Fallzahlen, bevor die Anzahl der infizierten Nutzer*innen, der Sterbefälle und der infizierten und in behördlicher Quarantäne befindenden Mitarbeitenden ab Mitte September sehr stark anstieg. Zum Stichtag 23.12.2020 verzeichnete die Heimaufsicht bei den Leistungsangeboten nach dem WTG insgesamt 207 infizierte Nutzer*innen, 143 Sterbefälle in Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen, 145 infizierte Mitarbeitende sowie 190 Mitarbeitende, die sich in behördlicher Quarantäne befanden. 4.3.2.2 Schaffung von Isolations- und Quarantänebereichen / Ausweichquartier Nachdem zunächst die stationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe per Verordnung aufgefordert waren, unverzüglich Isolations- und Quarantänebereiche für infizierte Bewohner*innen sowie Verdachtsfälle in einer für die Bewohnerzahl angemessenen Größe vorzubereiten, wurde dies einige Wochen später zugunsten einer Einzelzimmerquarantäne bzw. –isolation zurückgenommen. Andere Versorgungskonzepte waren ebenfalls möglich, sofern die Hygiene- und Schutzanforderungen des RKI berücksichtigt wurden. Hierzu war die Heimaufsicht als beratende Stelle häufig involviert. Sofern innerhalb einer Einrichtung, in anderen Einrichtungen des gleichen Trägers, bei anderen Leistungsanbietern oder in Rehabilitationseinrichtungen keine Ausweichmöglichkeiten geschaffen werden konnten, waren die Städte und Kreise per Verordnung verpflichtet, eine anderweitige Versorgung der Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung sicherzustellen. Hierzu konnte für einen kurzen Zeitraum auch die Versorgung in einem Krankenhaus geprüft werden. Wenn die Versorgung nicht ohne Schaffung übergangsweise nutzbarer zusätzlicher Kapazitäten sichergestellt werden konnte, mussten bei der Auswahl der Notunterkünfte bestimmte baulich-räumliche Voraussetzungen erfüllt werden. Die Stadt Köln hatte mit einem Kölner Träger der Pflege und Eingliederungshilfe 1 Notunterkunft etabliert. Dabei handelte es sich um eine ehemalige vollstationäre Pflegeeinrichtung, die jedoch nicht den aktuellen baulich- rechtlichen Vorgaben des WTG entsprach. Bis zur Inbetriebnahme der Notunterkunft fanden umfangreiche Gespräche, Ortstermine und Prüfungen diverser beteiligter Dienststellen und Institutionen statt. Die erstmalige Nutzung der Notunterkunft wurde im Jahr 2021 für einen kleinen Personenkreis (Pflegebedürftige und vor allem Menschen mit Behinderung) erforderlich. An diesem Prozess war die Heimaufsicht eng beteiligt. Im Rahmen des nach § 9 WTG erforderlichen Anzeigeverfahrens mussten in Abstimmung mit dem MAGS NRW Befreiungen von den baulich-räumlichen Anforderungen gemäß § 13 WTG eingeräumt werden. 4.3.2.3 Besuchsregelungen in den Einrichtungen Mit Erlass des MAGS vom 13.03.2020 wurde das Besuchsrecht in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe auf 1 Besuch täglich reduziert. Kurze Zeit später wurde durch § 2 Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) ein komplettes Besuchsverbot in den Einrichtungen ausgesprochen. Diese Regelung führte nachvollziehbar zu großem Unmut bei Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Angehörigen, die sich dazu vielfach an die Heimaufsicht wandten. Mit der kurzfristigen Ankündigung des MAGS am 07.05.2020, zwei Tage später – also ab dem Muttertagswochenende (09.05.2020) – Besuche wieder zuzulassen, wurden die Einrichtungen überrascht. Die organisatorischen Voraussetzungen für eine „Öffnung der Einrichtungen“ wurden durch die Heimaufsicht begleitet, insbesondere in Bezug auf die Umsetzung der hygienischen Anforderungen des MAGS. Besuchskonzepte mussten der Heimaufsicht bis zum 26.05.2020 vorgelegt werden. Eine Prüfung der Konzepte, Erinnerungen an die Übersendung sowie Beratungen zur Korrektur dieser Konzepte wurden von der Heimaufsicht durchgeführt. In den folgenden Monaten haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Besuche in den Einrichtungen immer wieder in kurzen Abständen verändert (zulässige Anzahl der Besuchenden, Dauer der Besuche etc.). Die Besuchskonzepte mussten seitens der Einrichtungen angepasst und von der Heimaufsicht laufend überprüft werden. 4.3.2.4 Situation der Tagespflegeeinrichtungen Mit Erlass des MAGS vom 17.03.2020 wurde ein Betretungsverbot für die Einrichtungen der Tagespflege ausgesprochen. Auszunehmen waren die Nutzer*innen, deren Betreuungs- oder Pflegepersonen als unverzichtbare Schlüsselpersonen im Sinne der Pandemiebewältigung nach den Vorgaben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zu betrachten waren. Diese Maßnahme führte zu Versorgungsproblemen und Unzufriedenheit bei den Betroffenen, die sich in vielen Fällen an die Heimaufsicht wandten. Nach Wiedereröffnung der Tagespflegeeinrichtungen ab dem 08.06.2020 mussten diese Einrichtungen Konzepte bei der Heimaufsicht einreichen, die die Umsetzung der insbesondere hygienischen Anforderungen umfassten. Diese wurden heimaufsichtlich geprüft und ggfls. Korrekturen eingeleitet. 4.3.2.5 Unterstützung des Impfverfahrens Die Heimaufsicht war stark in die Vorbereitungen und Organisation des Impfprozesses eingebunden. So wurden Listen erstellt, auf deren Grundlage die Impfkoordination durch das Gesundheitsamt und die städtische Berufsfeuerwehr erfolgen konnte. Ferner wurden Abfragen nach der Impfbereitschaft in den Einrichtungen durchgeführt. Besonders in den Tagen vor Beginn der Impfkampagne in den Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe hat die Heimaufsicht den Informationsaustausch zwischen der Impfkoordination und den Leistungsangeboten unterstützt. Dies erfolgte auch im Rahmen einer Rufbereitschaft während der Weihnachtsfeiertage und dem Jahreswechsel 2020/2021. 4.3.2.6 Beratungs- und Klärungsbedarf Die hohe Menge und die zeitlich sehr eng aufeinander folgenden wechselnden rechtlichen Bestimmungen zur Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen auf die Leistungsangebote nach dem WTG führten besonders in der Anfangsphase zu erheblichen Verwirrungen und Unsicherheiten bei den Leistungsanbietern, Nutzerinnen und Nutzern, Angehörigen sowie Betreuerinnen und Betreuern. Dies führte wiederum zu einem hohen Beratungsbedarf durch die Heimaufsicht. Vielfach mussten Fragen und Unklarheiten seitens der Heimaufsicht mit den Aufsichtsbehörden (Bezirksregierung Köln und MAGS NRW) thematisiert werden. Die Heimaufsicht fungierte häufig als Vermittler zwischen den Leistungsanbietern und dem Gesundheitsamt, da dort aufgrund der Vielzahl an Terminen, Anfragen etc. häufig keine direkten Ansprechpartner zur Klärung von akuten Fragen erreichbar waren. 4.4 Zusammenarbeit und Kooperation Die Heimaufsicht Köln ist in 2 überregionalen Arbeitskreisen der WTG-Behörden in Nordrhein-Westfalen vertreten (Arbeitskreis Bergheim und Düsseldorf). Sie nimmt an den Dienstbesprechungen des MAGS NRW teil. Mit dem Gesundheitsamt (Hygieneaufsicht) und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen findet ein regelmäßiger Austausch zu aktuellen Themen statt. Ein enger Austausch, insbesondere in Bezug auf Mängelfeststellungen in den Leistungsangeboten der Pflege, erfolgte mit dem MDK sowie der BKK Nordrhein Essen. Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich auch eine intensive Zusammenarbeit mit der unteren Gesundheitsbehörde sowie der städtischen Feuerwehr ergeben. Teilweise wurden coronabedingte Maßnahmen in den Leistungsangeboten nach WTG in Kooperation mit dem Gesundheitsamt eingeleitet. Im Mai 2020 wurde eine Unterarbeitsgemeinschaft des Krisenstabes der Stadt Köln etabliert, die zusammengesetzt ist aus Vertreter*innen: -des Gesundheitsamtes -der städtischen Feuerwehr -des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren -des Wohnungsamtes -der Wohlfahrtsverbände -des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste -des Verbandes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen NRW Diese Unterarbeitsgruppe hat sich regelmäßig zu aktuellen pandemiebedingten Problemlagen beraten. Die Heimaufsicht hat in dieser Unterarbeitsgemeinschaft mitgewirkt. Im Rahmen der Beratungen und Begleitungen von Um- und Neubaumaßnahmen von Leistungsangeboten (Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, Gasteinrichtungen, besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, Wohngemeinschaften) besteht eine Kooperation mit der Fachplanung des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln sowie dem Architektenteam des Landschaftsverbandes Rheinland. Die Heimaufsicht nimmt gemäß § 12 Abs. 2 WTG eine koordinierende Funktion ein. Damit wird eine enge Abstimmung mit dem Gesundheitsamt (Hygieneaufsicht), der Lebensmittelüberwachung sowie der städtischen Feuerwehr über die jeweiligen Regel-und Anlassprüfungen sichergestellt. Bei Feststellung von Mängeln, die in den Kompetenzbereich der benannten Dienststellen fallen, werden hierzu Informationen ausgetauscht. 4.4. Sonstiges Im Jahr 2019 wurden 47 nicht einzelfallbezogene Besuche in den Leistungsangeboten nach § 2 Abs. 2 WTG durchgeführt, die auch nicht mit einer anlassbezogenen Prüfung im Sinne des § 14 Absatz 2 WTG in Zusammenhang standen. Grund waren beispielsweise Beratungen zur Fachkraftquote, Renovierungsbedarfe, Beratungen der Beiräte, Erörterungen zu neuen Dokumentationsformen. Zusätzlich wurden 45 Ortstermine der WTG-Behörde zur Erörterung und Prüfung von Neu- und Umbaumaßnahmen durchgeführt. Die Prüfung der Anwendbarkeit des WTG im Sinne von § 2 des Gesetzes erfolgte für 27 Angebote. Im Jahr 2020 wurden 12 nicht einzelfallbezogene Besuche in den Angeboten nach § 2 Abs. 2 WTG durchgeführt, die auch nicht mit einer anlassbezogenen Prüfung im Sinne des § 14 Abs. 1 WTG in Zusammenhang standen. Grund dafür waren beispielsweise die baulich-räumliche Prüfung von Ausweichquartieren, Grundsatzgespräche über die pädagogische Ausrichtung einzelner Einrichtungen sowie die Prüfung von Besuchsregelungen. Zudem wurden 47 Ortstermine der WTG-Behörde zur Erörterung und Prüfung von Baumaßnahmen durchgeführt. Die Prüfung der Anwendbarkeit des WTG im Sinne von § 2 des Gesetzes erfolgte für 6 Angebote. 5. Fazit, Entwicklungen und Ausblick Die ursprünglichen Planungen der Heimaufsicht zur Durchführung der Regelprüfungen und sonstigen heimaufsichtlichen Aufgaben konnten mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie zum Teil nicht umgesetzt werden. Stattdessen wurden die Regelprüfungen aufgrund einer Weisung des MAGS im März 2020 bis Ende Juni 2020 ausgesetzt. Anlassbezogene Prüfungen fanden weiterhin statt. Anfang Juli 2020 wurden die Regelprüfungen mit möglichst geringem Kontakt zu Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Mitarbeitenden wieder aufgenommen. Ein Austausch mit Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Angehörigen fand überwiegend telefonisch oder in Einzelgesprächen unter Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen statt. Auch der MDK hat seine Qualitätsprüfungen im Zeitraum März 2020 – März 2021 ausgesetzt, so dass kein Rückgriff auf die Prüfungsergebnisse der Pflegequalität erfolgen konnte. Mit den Impfungen der Bewohner*innen und Mitarbeitenden in den Leistungsangeboten nach WTG sowie den Impfungen der Mitarbeitenden der Heimaufsicht konnte der direkte Kontakt in den Einrichtungen wieder intensiviert werden. Nach wie vor stellt der zunehmende Fachkräftemangel in den Einrichtungen ein großes Problem dar. Noch können Personalausfälle größtenteils mit Zeitarbeitspersonal aufgefangen werden. Eine Tendenz zur häufigeren Unterschreitung der Personalquantität und –qualität ist aber erkennbar. Damit verbunden ist eine engmaschige heimaufsichtliche Begleitung, die unter Umständen zu ordnungsrechtlichen Konsequenzen, wie z.B. einem Bettenbelegungsstopp, führen kann. 6. Ansprechpartner/innen bei der Heimaufsicht Köln Name Telefon Telefax E-Mail-Anschrift Nolden, Agnes (Sachgebietsleitung) 0221/221- 27404 -98418 agnes.nolden@stadt- koeln.de Sprenger, Gabriele (Gruppenleitung) 0221/221- 24049 -98418 gabriele.sprenger@stadt- koeln.de Cronert, Dieter 0221/221- 92124 -98418 dieter.cronert@stadt- koeln.de Crystall-Kloft, Brigitte 0221/221- 23125 -98418 brigitte.crystall-kloft@stadt- koeln.de Dahl, Angela 0221/221- 98681 -98418 angela.dahl@stadt-koeln.de Eich, Doris 0221/221- 27533 -98418 doris.eich@stadt-koeln.de Georg, Frank 0221/221- 23106 -98418 frank.georg@stadt-koeln.de Hackenberg, Gabriela 0221/221- 26580 -98418 gabriela.hackenberg@stadt- koeln.de Kreutz, Hildegard 0221/221- 98699 -98418 hildegard.kreutz@stadt- koeln.de Lethert, Martina 0221/221- 27572 -98418 martina.lethert@stadt- koeln.de Nocke, Bertram 0221/221- 27534 -98418 bertram.nocke@stadt- koeln.de Peiffer, Christoph 0221/221- 27532 -98418 christoph.peiffer@stadt- koeln.de Rakob, Martin 0221/221- 98641 -98418 martin.rakob@stadt- koeln.de Rechenberger, Frank 0221/221- 98419 -98418 frank.rechenberger@stadt- koeln.de Urmersbach, Ralph 0221/221- 98323 -98418 ralph.urmersbach@stadt- koeln.de Zielke, Astrid 0221/221- 27531 -98418 astrid.zielke@stadt-koeln.de 7. Anlagen, Links Anlage: Tätigkeitsbericht 2017-2018 der Heimaufsicht Köln Links: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000678 (Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000512 (Durchführungsverordnung zum Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen) http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/senioren/pruefungen-von- angeboten-fuer-pflegebeduerftige-menschen (Ergebnisberichte der Heimaufsicht Köln zu Angeboten für Senioren) http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/behinderung/pruefungen-von- angeboten-fur-menschen-mit-behinderung (Ergebnisberichte der Heimaufsicht Köln zu Angeboten für Menschen mit Behinderung)

Beratungsverlauf

  1. 13.01.2022

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 12.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz