A-R/0054/2023
Resolution: Gute Pflege jetzt und in Zukunft sicherstellen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
A-R-0054-2023-GAL_SPD_VOLT_IF_RatsResolution Gute Pflege sichern_
9128 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0054/2023 1 Münster, 31.10.2023 Antrag an den Rat nach § 3 (1) der GO zur sofortigen Beschlussfassung Resolution: Gute Pflege jetzt und in Zukunft sicherstellen Münster gehört schon seit vielen Jahren zu den wenigen Städten in Deutschland, die die Entwicklung der pflegerischen Infrastruktur nicht dem freien Markt überlässt, sondern eine aktive verbindliche Pflegebedarfsplanung betreibt. Dabei nutzt sie die gesetzlichen Möglichkeiten, die das NRW Alten- und Pflegegesetz hierzu bietet. Bei der verbindlichen Pflegebedarfsplanung ist deutlich geworden, dass die Sicherung einer guten und bedarfsgerechten Pflegeinfrastruktur nicht nur eine sozialpolitische Aufgabe darstellt, sondern auch die Stadt-, Quartiers-, Wohnungspolitik bis hin zur Arbeitsmarktpolitik umfasst. Gemeinsames Ziel ist eine bedürfnisgerechte, wohnortnahe Versorgung mit Pflegeleistungen, die ein weitgehend selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Um dies zu erreichen, ist eine Weiterentwicklung der Angebotslandschaft in Münster notwendig, um dem steigenden Bedarf an pflegerischer Versorgung zu begegnen. Dazu gehört die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Pflege, Förderung der quartiersorientierten Pflege und Betreuung sowie Unterstützung und Entlastung von pflegenden An- und Zugehörigen. Die Erweiterung von Wohn- und Pflegeangeboten wird insbesondere durch den bestehenden und sich weiter verschärfenden Mangel an Pflege- und Betreuungs- kräften gebremst. Deshalb müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die Ausbildungskapazitäten weiter zu erhöhen und die Ausbildungsbedingungen zu verbessern sowie zusätzliche Fachkräfte zu gewinnen. Zugleich müssen Arbeits- bedingungen verbessert und die Attraktivität des Pflegeberufs gesteigert werden. Die Gewinnung von neuen Pflegekräften durch Ausbildung, Qualifizierung, Umschulung und Zuzug aus dem Ausland wird jedoch voraussichtlich diese Lücke allein nicht schließen können. Zudem wird auch das Potential der pflegenden Angehörigen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten weiter abnehmen. Daher müssen weitere Kooperations- und Unterstützungsformen gefördert werden. 2 Der Ausbau von präventiven und vorpflegerischen Angeboten sowie die Förderung und Unterstützung informeller Netzwerke ist unabdingbar, indem professionelle Anbieter, ehrenamtliche und private soziale Netzwerke und Familien gemeinsam unterstützende Strukturen zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen entwickeln. Die wesentlichen strukturellen Rahmenbedingungen werden auf Bundes- bzw. Landesebene gestaltet. Hier gilt es die pflegerische Arbeit abzusichern, den weiter Ausbau insbesondere neuer Wohn- und Pflegeformen wie auch von Tages- und Kurzzeitpflege zu Unterstützung, Hemmnisse zu beseitigen und die Rahmen- bedingungen hierfür zu verbessern. Anerkennungsverfahren für Pflegeberufe von Personen aus der EU und den Drittstaaten sollten vereinfacht und verkürzt werden. Träger der Einrichtungen und Dienste weisen nachdrücklich darauf hin, dass es dringend erforderlich sei im Bereich der Pflege Bürokratie abzubauen und realistischere Anforderungen an die Leistungsanbieter zu formulieren. Schließlich hemmen die steigenden Investitions- und Mietkosten auch den bedarfs- gerechten Ausbau der Wohn- und Pflegeinfrastruktur. 1. Der Rat der Stadt Münster fordert Bund und Land auf, die notwendige Gewinnung von ausländischen Fachkräften und die Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsabschlüsse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Hierzu muss u.a. das Anerkennungsverfahren für Pflegeberufe von Personen aus der EU und den Drittstaaten vereinfacht und verkürzt werden. Dabei sind die aktuell im Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) verankerten Regelungen zur Beschleunigung der Verfahren zu berücksichtigen; das Sozialgesetzbuch XI um innovative quartiernahe Wohnformen und Quartiersarbeit zu ergänzen und deren Förderung gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen zu fördern; bei der pflegerischen Versorgung vor Ort den Kommunen im Rahmen der Versorgungsverträge weitere verbindliche Mitgestaltungsmöglichkeiten einzuräumen; eine regelhafte Dynamisierung des Pflegegeldes vorzusehen; die Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung um eine freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung, die die Übernahme der vollständigen Pflegekosten umfassend absichert, zu prüfen; Ermöglichung der Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten in ambulanten Wohn-Pflegeeinrichtungen im Rahmen des SGB und Übernahme der Wohnkosten durch Leistungen der Kosten der Unterkunft ermöglichen und sicherstellen; 3 die Rahmenbedingungen in der Pflegeausbildung weiter zu verbessern (u.a. Steigerung der Anzahl der Lehrkräfte, und Stärkung der Praxisanleitung). Der Rat der Stadt Münster erwartet hier zeitnah eine entsprechende Umsetzung. Zudem ist es dringend erforderlich, zu überprüfen wie die Bürokratie im Bereich der Pflege abgebaut und realistischere Anforderungen an die Leistungsanbieter formuliert werden können. 2. Die Stadt Münster setzt sich ihrerseits dafür ein, dass die Wohn- und Pflegeinfrastruktur kontinuierlich und bedarfsgerecht ausgebaut wird insbesondere auch in den bislang mit Pflegeangeboten und -infrastruktur unterversorgten Orts- und Stadtteilen; sich dies in der Stadt-, Quartier- und Wohnungsplanung niederschlägt; gemeinsam mit den Trägern und der Wohnungswirtschaft auch für Auszubildende und Fachkräfte mehr preisgünstigen Wohnraum in Münster geschaffen wird; die Themenfelder Migration, LGBTIQ und Inklusion noch stärker bei der Pflegeplanung einbezogen werden und mögliche Zugangshemmnisse abgebaut werden; gemeinsam mit den in der Pflege und Unterstützung tätigen Träger, die Attraktivität der Pflegeberufe in Münster zu steigern und Auszubildende und Fachkräfte zu gewinnen. Begründung: Die Bewältigung des demografischen Wandels ist eine große politische und gesellschaftliche Aufgabe. So wird es in den nächsten Jahrzehnten eine weitere Zunahme an pflegebedürftige und an Demenz erkrankte Menschen geben. Die Berechnung von IT.NRW kommt zu dem Ergebnis, dass bis zum Jahr 2050 die Zahl der pflegebedürftigen Personen gegenüber dem Jahr 2021 um 48,8 Prozent ansteigen wird. Die Zahl älterer und hochaltriger Menschen wird auch in Münster stetig ansteigen. Selbst wenn davon auszugehen ist, dass zukünftig immer mehr Menschen im Alter immer länger gesund und selbstständig bleiben, wird die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen weiter steigen. Angehörige, die bisher die Stütze des Pflege-Systems bildeten, werden in Zukunft immer weniger zur Verfügung stehen. Die Bildung von außerfamiliären Unterstützungsnetzwerken ist daher ein wichtiges Thema, das zusätzlich aufgegriffen werden muss. Dabei müssen wir die Betroffenen mit ihrem Wunsch nach einer häuslichen Versorgung im Blick behalten. 4 Auch in Münster kommt die bestehende Pflegeinfrastruktur bereits deutlich an ihre Grenzen. Viele Anfragen an Träger und Dienste im Bereich der ambulanten Pflege müssen abgelehnt werden. Damit wird es für viele zunehmend schwieriger, eine häusliche Versorgung zu organisieren. Der Bedarf an umfassender Pflege Rund-um- die-Uhr nimmt dabei weiter zu. Der strukturelle Aufbau gerät jedoch an seine Grenzen. Auch andere Kommunen machen die Erfahrung, dass die Inbetriebnahme neuer Einrichtungen aufgrund des Fachkräftemangels kaum mehr umzusetzen ist. Bundesweit kommt es zu einer steigenden Zahl an Insolvenzen, die unter anderem daraus resultieren, dass die Einrichtungen im Zuge des Fachkräftemangels nicht voll belegt werden können. Die Gesellschaft steht hier vor enormen Herausforderungen. Auch in Münster sind bereits deutliche Auswirkungen des Fachkräftemangels zu beobachten und diese Problematik wird in den kommenden Jahren noch weiter zunehmen. Aktuell gibt es für einen Großteil der Nicht-EU-Bürger keine Möglichkeit, mit der einjährige Pflegefachassistenzausbildung eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Hürden zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis müssen abgebaut werden. Die Wohn- und Pflegeangebote sollen möglichst in allen Stadtteilen und Quartieren in Münster entstehen. Dies ist wichtig für eine altersgerechte und inklusive Quartiers- entwicklung. Mit dem Begleitbeschluss zum Masterplan altengerechte, inklusive Quartiersentwicklung (V/0908/2016/1. Erg.) sind bereits die Aufträge verbunden, die Wohn- und Pflegeangebote möglichst in allen Stadtteilen und Quartieren in Münster zu schaffen und entsprechende konkrete Vorhaben bereits in die Bauleitplanung einzuspeisen. Gerade in einigen Außenbezirken und Stadtteilen mit einem höheren Anteil an sozial benachteiligten Menschen ist das Angebot aber immer noch unzureichend. Präventive Ansätze zur Vermeidung oder Verzögerung von Pflegebedürftigkeit müssen weiter ausgebaut werden. gez. Harald Wölter Maria Winkel Helene Goldbeck Brigitte Hasenjürgen Thomas Kollmann Martin Grewer Sylvia Rietenberg Lia Kirsch und Fraktion und Fraktion Michael Krapp Lars Nowak Dr. Georgios Tsakalidis
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0054/2023
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 31.10.2023
- Erstellt
- 31.10.2023 14:20