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A-R/0054/2023

Resolution: Gute Pflege jetzt und in Zukunft sicherstellen

Antrag an den Rat 31.10.2023

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A-R-0054-2023-GAL_SPD_VOLT_IF_RatsResolution Gute Pflege sichern_

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A-R-0054-2023-GAL_SPD_VOLT_IF_RatsResolution Gute Pflege sichern_

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0054/2023 
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Münster, 31.10.2023  
 
Antrag an den Rat nach § 3 (1) der GO zur sofortigen Beschlussfassung  
 
Resolution:  
Gute Pflege jetzt und in Zukunft sicherstellen 
 
Münster gehört schon seit vielen Jahren zu den wenigen Städten in Deutschland, die 
die Entwicklung der pflegerischen Infrastruktur nicht dem freien Markt überlässt, 
sondern eine aktive verbindliche Pflegebedarfsplanung betreibt. Dabei nutzt sie die 
gesetzlichen Möglichkeiten, die das NRW Alten- und Pflegegesetz hierzu bietet. Bei 
der verbindlichen Pflegebedarfsplanung ist deutlich geworden, dass die Sicherung 
einer guten und bedarfsgerechten Pflegeinfrastruktur nicht nur eine sozialpolitische 
Aufgabe darstellt, sondern auch die Stadt-, Quartiers-, Wohnungspolitik bis hin zur 
Arbeitsmarktpolitik umfasst. 
Gemeinsames Ziel ist eine bedürfnisgerechte, wohnortnahe Versorgung mit 
Pflegeleistungen, die ein weitgehend selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Um dies 
zu erreichen, ist eine Weiterentwicklung der Angebotslandschaft in Münster 
notwendig, um dem steigenden Bedarf an pflegerischer Versorgung zu begegnen. 
Dazu gehört die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Pflege, 
Förderung der quartiersorientierten Pflege und Betreuung sowie Unterstützung und 
Entlastung von pflegenden An- und Zugehörigen. 
Die Erweiterung von Wohn- und Pflegeangeboten wird insbesondere durch den 
bestehenden und sich weiter verschärfenden Mangel an Pflege- und Betreuungs-
kräften gebremst. Deshalb müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die 
Ausbildungskapazitäten weiter zu erhöhen und die Ausbildungsbedingungen zu 
verbessern sowie zusätzliche Fachkräfte zu gewinnen. Zugleich müssen Arbeits-
bedingungen verbessert und die Attraktivität des Pflegeberufs gesteigert werden. 
Die Gewinnung von neuen Pflegekräften durch Ausbildung, Qualifizierung, 
Umschulung und Zuzug aus dem Ausland wird jedoch voraussichtlich diese Lücke 
allein nicht schließen können. Zudem wird auch das Potential der pflegenden 
Angehörigen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten weiter abnehmen. Daher 
müssen weitere Kooperations- und Unterstützungsformen gefördert werden.

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Der Ausbau von präventiven und vorpflegerischen Angeboten sowie die Förderung 
und Unterstützung informeller Netzwerke ist unabdingbar, indem professionelle 
Anbieter, ehrenamtliche und private soziale Netzwerke und Familien gemeinsam 
unterstützende Strukturen zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen entwickeln. 
Die wesentlichen strukturellen Rahmenbedingungen werden auf Bundes- bzw. 
Landesebene gestaltet. Hier gilt es die pflegerische Arbeit abzusichern, den weiter 
Ausbau insbesondere neuer Wohn- und Pflegeformen wie auch von Tages- und 
Kurzzeitpflege zu Unterstützung, Hemmnisse zu beseitigen und die Rahmen- 
bedingungen hierfür zu verbessern. Anerkennungsverfahren für Pflegeberufe von 
Personen aus der EU und den Drittstaaten sollten vereinfacht und verkürzt werden. 
Träger der Einrichtungen und Dienste weisen nachdrücklich darauf hin, dass es 
dringend erforderlich sei im Bereich der Pflege Bürokratie abzubauen und 
realistischere Anforderungen an die Leistungsanbieter zu formulieren. 
Schließlich hemmen die steigenden Investitions- und Mietkosten auch den bedarfs-
gerechten Ausbau der Wohn- und Pflegeinfrastruktur. 
 
1. Der Rat der Stadt Münster fordert Bund und Land auf, 
 die notwendige Gewinnung von ausländischen Fachkräften und die 
Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsabschlüsse zu vereinfachen 
und zu beschleunigen. Hierzu muss u.a. das Anerkennungsverfahren für 
Pflegeberufe von Personen aus der EU und den Drittstaaten vereinfacht und 
verkürzt werden. Dabei sind die aktuell im Pflegestudiumstärkungsgesetz 
(PflStudStG) verankerten Regelungen zur Beschleunigung der Verfahren zu 
berücksichtigen; 
 das Sozialgesetzbuch XI um innovative quartiernahe Wohnformen und 
Quartiersarbeit zu ergänzen und deren Förderung gemeinsam mit Bund, 
Ländern und Kommunen zu fördern; 
 bei der pflegerischen Versorgung vor Ort den Kommunen im Rahmen der 
Versorgungsverträge weitere verbindliche Mitgestaltungsmöglichkeiten 
einzuräumen; 
 eine regelhafte Dynamisierung des Pflegegeldes vorzusehen; 
 die Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung um eine freiwillige, 
paritätisch finanzierte Vollversicherung, die die Übernahme der vollständigen 
Pflegekosten umfassend absichert, zu prüfen;  
 Ermöglichung der Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten in ambulanten 
Wohn-Pflegeeinrichtungen im Rahmen des SGB und Übernahme der 
Wohnkosten durch Leistungen der Kosten der Unterkunft ermöglichen und 
sicherstellen;

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 die Rahmenbedingungen in der Pflegeausbildung weiter zu verbessern (u.a. 
Steigerung der Anzahl der Lehrkräfte, und Stärkung der Praxisanleitung). 
Der Rat der Stadt Münster erwartet hier zeitnah eine entsprechende Umsetzung. 
Zudem ist es dringend erforderlich, zu überprüfen wie die Bürokratie im Bereich 
der Pflege abgebaut und realistischere Anforderungen an die Leistungsanbieter 
formuliert werden können. 
 
2. Die Stadt Münster setzt sich ihrerseits dafür ein, dass 
 die Wohn- und Pflegeinfrastruktur kontinuierlich und bedarfsgerecht ausgebaut 
wird insbesondere auch in den bislang mit Pflegeangeboten und -infrastruktur 
unterversorgten Orts- und Stadtteilen;  
 sich dies in der Stadt-, Quartier- und Wohnungsplanung niederschlägt; 
 gemeinsam mit den Trägern und der Wohnungswirtschaft auch für 
Auszubildende und Fachkräfte mehr preisgünstigen Wohnraum in Münster 
geschaffen wird; 
 die Themenfelder Migration, LGBTIQ und Inklusion noch stärker bei der 
Pflegeplanung einbezogen werden und mögliche Zugangshemmnisse 
abgebaut werden; 
 gemeinsam mit den in der Pflege und Unterstützung tätigen Träger, die 
Attraktivität der Pflegeberufe in Münster zu steigern und Auszubildende und 
Fachkräfte zu gewinnen. 
 
Begründung: 
Die Bewältigung des demografischen Wandels ist eine große politische und 
gesellschaftliche Aufgabe. So wird es in den nächsten Jahrzehnten eine weitere 
Zunahme an pflegebedürftige und an Demenz erkrankte Menschen geben. Die 
Berechnung von IT.NRW kommt zu dem Ergebnis, dass bis zum Jahr 2050 die Zahl 
der pflegebedürftigen Personen gegenüber dem Jahr 2021 um 48,8 Prozent 
ansteigen wird. Die Zahl älterer und hochaltriger Menschen wird auch in Münster 
stetig ansteigen. Selbst wenn davon auszugehen ist, dass zukünftig immer mehr 
Menschen im Alter immer länger gesund und selbstständig bleiben, wird die 
Inanspruchnahme von Pflegeleistungen weiter steigen.  
Angehörige, die bisher die Stütze des Pflege-Systems bildeten, werden in Zukunft 
immer weniger zur Verfügung stehen. Die Bildung von außerfamiliären 
Unterstützungsnetzwerken ist daher ein wichtiges Thema, das zusätzlich aufgegriffen 
werden muss. Dabei müssen wir die Betroffenen mit ihrem Wunsch nach einer 
häuslichen Versorgung im Blick behalten.

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Auch in Münster kommt die bestehende Pflegeinfrastruktur bereits deutlich an ihre 
Grenzen. Viele Anfragen an Träger und Dienste im Bereich der ambulanten Pflege 
müssen abgelehnt werden. Damit wird es für viele zunehmend schwieriger, eine 
häusliche Versorgung zu organisieren. Der Bedarf an umfassender Pflege Rund-um-
die-Uhr nimmt dabei weiter zu. Der strukturelle Aufbau gerät jedoch an seine 
Grenzen. Auch andere Kommunen machen die Erfahrung, dass die Inbetriebnahme 
neuer Einrichtungen aufgrund des Fachkräftemangels kaum mehr umzusetzen ist.  
Bundesweit kommt es zu einer steigenden Zahl an Insolvenzen, die unter anderem 
daraus resultieren, dass die Einrichtungen im Zuge des Fachkräftemangels nicht voll 
belegt werden können. Die Gesellschaft steht hier vor enormen Herausforderungen. 
Auch in Münster sind bereits deutliche Auswirkungen des Fachkräftemangels zu 
beobachten und diese Problematik wird in den kommenden Jahren noch weiter 
zunehmen. Aktuell gibt es für einen Großteil der Nicht-EU-Bürger keine Möglichkeit, 
mit der einjährige Pflegefachassistenzausbildung eine Arbeitserlaubnis zu 
bekommen. Hürden zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis müssen abgebaut werden. 
Die Wohn- und Pflegeangebote sollen möglichst in allen Stadtteilen und Quartieren in 
Münster entstehen. Dies ist wichtig für eine altersgerechte und inklusive Quartiers-
entwicklung. Mit dem Begleitbeschluss zum Masterplan altengerechte, inklusive 
Quartiersentwicklung (V/0908/2016/1. Erg.) sind bereits die Aufträge verbunden, die 
Wohn- und Pflegeangebote möglichst in allen Stadtteilen und Quartieren in Münster 
zu schaffen und entsprechende konkrete Vorhaben bereits in die Bauleitplanung 
einzuspeisen. Gerade in einigen Außenbezirken und Stadtteilen mit einem höheren 
Anteil an sozial benachteiligten Menschen ist das Angebot aber immer noch 
unzureichend. Präventive Ansätze zur Vermeidung oder Verzögerung von 
Pflegebedürftigkeit müssen weiter ausgebaut werden.  
 
gez. 
Harald Wölter Maria Winkel   Helene Goldbeck 
Brigitte Hasenjürgen Thomas Kollmann  Martin Grewer 
Sylvia Rietenberg Lia Kirsch    
und Fraktion und Fraktion 
 
Michael Krapp 
Lars Nowak 
Dr. Georgios Tsakalidis

Beratungsverlauf (1)

08.11.2023 Rat
TOP 12.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0054/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
31.10.2023
Erstellt
31.10.2023 14:20