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V/1030/2020

Vorhabenbezogene 15. Änderung des Bebauungsplans HAN 3: Handorf - Ortslage im Bereich südlich Sudmühlenstraße / westlich Handorfer Straße

Vorlagen 09.12.2020

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.02.2021, TOP 3.16.2.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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V-1030-2020-Anlage-1-Geltungsbereich

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Beschlussvorlage

3751 Zeichen

V/1030/2020 
V/1030/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogene 15. Änderung des Bebauungsplans HAN 3: Handorf - Ortslage im Bereich 
südlich Sudmühlenstraße / westlich Handorfer Straße [Nachfolgenutzung Tankstelle Handorf] 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.01.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   04.02.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   10.02.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Bebauungsplan HAN 3: Handorf – Ortslage ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) in Verbindung mit §§ 12, 
13a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich südlich Sudmühlenstraße / westlich Handorfer Straße zu 
ändern (Vorhabenbezogene 15. Änderung des Bebauungsplans HAN 3). 
 
Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Handorf, 
 
Flur 7, 
Flurstücke 166, 694, 696, 697, 698, 
Teile der Flurstücke 1612, 1638, 
 
Flur 9, 
Teil des Flurstücks 1582. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Ko sten. 
Es ist beabsichtigt, mit dem Vorhabenträger eine Rahmenvereinbarung zur Kostenübernahme zu 
schließen. 
 
Stadtplanungsamt 
 
21.12.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Blick-Veber /  
Herr Puke 
Telefon: 492-6141 (  
492-6192 
Blick-Veber@stadt-
muenster.de /  
Puke@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1030/2020 
 
Begründung: 
 
Der Eigentümer des Handorfer Tankstellengrundstücks an der Ecke Sudmühlenstraße / Handorfer 
Straße beabsichtigt, das bestehende Pachtver hältnis Ende 2021 auslaufen zu lassen, um die Fläche 
umzustrukturieren und für Wohn- und Gewerbenutzungen neu zu bebauen. 
 
Parallel dazu ist es mittel - bis langfristig denkbar, mit einer Entwicklung der südwestlich angrenzen-
den kirchlichen Grundstücke eine  bessere Erlebbarkeit und Zugänglichkeit des Landschaftsraums 
Werse zu ermöglichen. Auch das am nördlichen Eingangsbereich Handorfs gelegene Gebäude Han-
dorfer Straße Nr.  5 des o.g. Eigentümers wäre in die Überlegungen einzubeziehen  – voraussichtlich 
werden dessen Veränderungen von den Zulässigkeiten des bisherigen Bebauungsplans gedeckt 
sein. 
 
Planungen zur Anlage eines Kreisverkehrs werden ebenfalls berücksichtigt. 
 
Auf Veranlassung des Eigentümers hat ein Münsteraner Architekturbüro konzeptionelle Überleg un-
gen erstellt. 
 
Zur angemessen Würdigung der Standortgunst an diesem besonderen Stadt - und Landschaftsraum 
sollen drei Büroteams aus Stadt- und Freiraumplanern in einem Werkstattverfahren Optimierungsvor-
schläge und Leitlinien für die weitere Entwicklung des Bereiches erarbeiten. 
Zugleich ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung geplant, die  – noch ohne konkreten Entwurf  – Anre-
gungen der Öffentlichkeit einholen soll. 
 
Durch einen  vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll en die planungsrechtlichen Voraussetzungen 
für die Realisierung dieses Projekt s geschaffen werden. In ihm sollen insbesondere die Baukörper-
stellungen und -höhen, Erschließungen und Dichtewerte festgesetzt werden, Fassadenansichten sind 
verbindlich zu verankern. 
 
Voraussichtlich sind die Kriterien de s § 13a BauGB erfüllt, so dass der Bebauungsplan  der Innenent-
wicklung im beschleunigten Verfahren entwickelt werden kann.  
 
Mit der MI-Darstellung im Flächennutzungsplan ist die beabsichtigte Nutzung bereits gedeckt, sodass 
in dieser Hinsicht keine Änderung erforderlich ist.  
 
Der Geltungsbereich der aufzustellenden  vorhabenbezogenen 15.  Änderung des Bebauungsplans 
HAN 3 ist in der beigefügten Anlage 1 dargestellt. 
 
 
I. V. 
 
gez.  
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung

Anlage A

1621 Zeichen

Anlage A zur V/1030/2020 
Kurzüberblick 
Es soll der Beschluss gefasst werden, den Bebauungsplan Handorf 3 im Bereich der bisherigen 
Tankstelle zu ändern, um die dortige Fläche neu strukturieren und für Wohn- und Gewerbenut-
zungen neu bebauen zu können. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist, Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität, mit hohem Wohnwert, 
Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterzuentwickeln: 
 
Ein Tielziel hierfür ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung an 
bedeutsamer Stelle in Handorf zu schaffen.  
 
Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans steht am Anfang des Projektes und des Be-
bauungsplanverfahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteili-
gung sowie schließlich der Beschluss der Bebauungsplanänderung als Satzung.  
 
Finanzierung 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten. Es ist beabsichtigt, mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag zu schließen, mit 
welchem dieser sich zur Übernahme der Kosten des formalen Verfahrens verpflichtet.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage sind § 1 Abs.3 S.1 und § 2 Abs.1 S.1 Baugesetzbuch (BauGB). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Beschluss hat keine unmittelbare Relevanz für die oben genannten Querschnittsthemen.

V-1030-2020-Anlage-1-Geltungsbereich

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1
Petronillaplatz
Sudmühlenstraße An der Wersebrücke
Hugo-
Hugo-Pottebaum-Platz
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Handorfer Straße
II
3
Handorfer Straße
Sudmühlenstraße
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I
III
IV
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1030/2020
0D‰VWDEGeltungsbereich der bQGHUXQJ des Bebauungsplans HAN3

Beratungsverlauf (4)

04.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.02.2021 Hauptausschuss
TOP 3.16.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (6)

  • Sudmühlenstraße
  • Handorfer Straße
  • Petronillaplatz
  • An der Wersebrücke
  • Hugo-Pottebaum-Platz 18
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/1030/2020
Typ
Vorlagen
Datum
09.12.2020
Erstellt
02.12.2020 14:43