V/1030/2020
Vorhabenbezogene 15. Änderung des Bebauungsplans HAN 3: Handorf - Ortslage im Bereich südlich Sudmühlenstraße / westlich Handorfer Straße
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Beschlussvorlage
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V/1030/2020 V/1030/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vorhabenbezogene 15. Änderung des Bebauungsplans HAN 3: Handorf - Ortslage im Bereich südlich Sudmühlenstraße / westlich Handorfer Straße [Nachfolgenutzung Tankstelle Handorf] Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 21.01.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 04.02.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.02.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan HAN 3: Handorf – Ortslage ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) in Verbindung mit §§ 12, 13a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich südlich Sudmühlenstraße / westlich Handorfer Straße zu ändern (Vorhabenbezogene 15. Änderung des Bebauungsplans HAN 3). Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Handorf, Flur 7, Flurstücke 166, 694, 696, 697, 698, Teile der Flurstücke 1612, 1638, Flur 9, Teil des Flurstücks 1582. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Ko sten. Es ist beabsichtigt, mit dem Vorhabenträger eine Rahmenvereinbarung zur Kostenübernahme zu schließen. Stadtplanungsamt 21.12.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Blick-Veber / Herr Puke Telefon: 492-6141 ( 492-6192 Blick-Veber@stadt- muenster.de / Puke@stadt-muenster.de - 2 - V/1030/2020 Begründung: Der Eigentümer des Handorfer Tankstellengrundstücks an der Ecke Sudmühlenstraße / Handorfer Straße beabsichtigt, das bestehende Pachtver hältnis Ende 2021 auslaufen zu lassen, um die Fläche umzustrukturieren und für Wohn- und Gewerbenutzungen neu zu bebauen. Parallel dazu ist es mittel - bis langfristig denkbar, mit einer Entwicklung der südwestlich angrenzen- den kirchlichen Grundstücke eine bessere Erlebbarkeit und Zugänglichkeit des Landschaftsraums Werse zu ermöglichen. Auch das am nördlichen Eingangsbereich Handorfs gelegene Gebäude Han- dorfer Straße Nr. 5 des o.g. Eigentümers wäre in die Überlegungen einzubeziehen – voraussichtlich werden dessen Veränderungen von den Zulässigkeiten des bisherigen Bebauungsplans gedeckt sein. Planungen zur Anlage eines Kreisverkehrs werden ebenfalls berücksichtigt. Auf Veranlassung des Eigentümers hat ein Münsteraner Architekturbüro konzeptionelle Überleg un- gen erstellt. Zur angemessen Würdigung der Standortgunst an diesem besonderen Stadt - und Landschaftsraum sollen drei Büroteams aus Stadt- und Freiraumplanern in einem Werkstattverfahren Optimierungsvor- schläge und Leitlinien für die weitere Entwicklung des Bereiches erarbeiten. Zugleich ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung geplant, die – noch ohne konkreten Entwurf – Anre- gungen der Öffentlichkeit einholen soll. Durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll en die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung dieses Projekt s geschaffen werden. In ihm sollen insbesondere die Baukörper- stellungen und -höhen, Erschließungen und Dichtewerte festgesetzt werden, Fassadenansichten sind verbindlich zu verankern. Voraussichtlich sind die Kriterien de s § 13a BauGB erfüllt, so dass der Bebauungsplan der Innenent- wicklung im beschleunigten Verfahren entwickelt werden kann. Mit der MI-Darstellung im Flächennutzungsplan ist die beabsichtigte Nutzung bereits gedeckt, sodass in dieser Hinsicht keine Änderung erforderlich ist. Der Geltungsbereich der aufzustellenden vorhabenbezogenen 15. Änderung des Bebauungsplans HAN 3 ist in der beigefügten Anlage 1 dargestellt. I. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung
Anlage A
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Anlage A zur V/1030/2020 Kurzüberblick Es soll der Beschluss gefasst werden, den Bebauungsplan Handorf 3 im Bereich der bisherigen Tankstelle zu ändern, um die dortige Fläche neu strukturieren und für Wohn- und Gewerbenut- zungen neu bebauen zu können. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist, Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterzuentwickeln: Ein Tielziel hierfür ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung an bedeutsamer Stelle in Handorf zu schaffen. Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans steht am Anfang des Projektes und des Be- bauungsplanverfahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteili- gung sowie schließlich der Beschluss der Bebauungsplanänderung als Satzung. Finanzierung Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Es ist beabsichtigt, mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag zu schließen, mit welchem dieser sich zur Übernahme der Kosten des formalen Verfahrens verpflichtet. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage sind § 1 Abs.3 S.1 und § 2 Abs.1 S.1 Baugesetzbuch (BauGB). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Beschluss hat keine unmittelbare Relevanz für die oben genannten Querschnittsthemen.
V-1030-2020-Anlage-1-Geltungsbereich
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939 940 II 166 698 696 II 2 697 I 704 1530 2 1 3 5 208206 4 c II 13 1 II 4 15 5 II II 9 2 3 8 16 III 1 7 4 2 10 4 b II 19 I 3 12 9 10 6 6 a 11 1 Petronillaplatz Sudmühlenstraße An der Wersebrücke Hugo- Hugo-Pottebaum-Platz 18 1487 520 1505 1583 1534 1582 1506 1485 1451 1430 1527 16 506 1468 276 1556 1586 937 213 1467 1614 1631 1515 1480 1304 519 1481 1630 1574 1339 1477 1450 1429 866 1504 1608 516 1507 402 1576 1535 974 694 507 975 517 310 1514 1295 703 400 1537 504 1536 1488 Handorfer Straße II 3 Handorfer Straße Sudmühlenstraße I I III I I I III -I I I II I I II III III III I III I II II I II III -I I I III II I III IV Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1030/2020 0DVWDEGeltungsbereich der bQGHUXQJ des Bebauungsplans HAN3
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Sudmühlenstraße
- Handorfer Straße
- Petronillaplatz
- An der Wersebrücke
- Hugo-Pottebaum-Platz 18
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- V/1030/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.12.2020
- Erstellt
- 02.12.2020 14:43