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V/0707/2014

Mobilfunksendeanlagen in Münster:

Vorlagen 10.10.2014

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 13.11.2014, TOP 4.5

Kartendarstellung der Mobilfunkanlagen

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Berichtsvorlage

2852 Zeichen

V/0707/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mobilfunksendeanlagen in Münster: 
Erweiterung von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-West 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Stadt Münster hat, nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der sogenannten freiwill i-
gen Selbstverpflichtung2, die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendea n-
lagen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der geplan-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, ob es im Umfeld der geplant en Mobilfunksendean-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einrichtungen, wird der 
dort zu erwa rtende Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“, welcher 10 % 
des in Deutsc hland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet.  Unabhängig davon werden die 
Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen informiert. Eine 
Stellungnahme der Bezirksvertretung wird mit der Stellungnahme der Stadt an den Netzbetreiber 
weitergeleitet. 
 
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen 
Kommunikationstechnologien versteigert. Die vier Mobilfunkbetreiber (Telekom, Vodafone, O2 
und E-Plus) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - unter 
anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE ermög-
licht schnellere Datenübertragungen, als es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Stellun g-
nahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und 
UMTS, unterscheidet. 
 
Die Firma Deutsche Telekom möchte im Sta dtbezirk Münster-West an den Standorten Wilhelm-
Klemm-Str. 10, Steinbrede 62, Rüschhausweg 263b und Kardinal-von-Galen-Ring 50  ihre 
vorhandenen Anlagen durch eine LTE -Sendeanlage erweitern. In der näheren Umgebung befi n-
den sich keine sensiblen Einrichtungen. Somit bestehen seitens der Stadt Münster keine Bede n-
ken für die Errichtung der Sendeanlagen und diesen soll eine Zustimmung erteilt werden.  
                                                
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013)  
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0707/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Wißen 
Ruf: 
492-6850 
E-Mail: 
Wissen@stadt-muenster.de 
Datum: 
18.09.2014 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0707/2014 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Kartendarstellung der Mobilfunkanlagen

Beratungsverlauf (1)

13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Rüschhausweg 263b
  • Wilhelm-Klemm-Straße 10
  • Kardinal-von-Galen-Ring 50
  • Steinbrede 62

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Details

Aktenzeichen
V/0707/2014
Typ
Vorlagen
Datum
10.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37