V/0707/2014
Mobilfunksendeanlagen in Münster:
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Berichtsvorlage
2852 Zeichen
V/0707/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
Betrifft
Mobilfunksendeanlagen in Münster:
Erweiterung von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-West
Beratungsfolge
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West Bericht
Bericht:
Die Stadt Münster hat, nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der sogenannten freiwill i-
gen Selbstverpflichtung2, die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendea n-
lagen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der geplan-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, ob es im Umfeld der geplant en Mobilfunksendean-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einrichtungen, wird der
dort zu erwa rtende Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“, welcher 10 %
des in Deutsc hland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet. Unabhängig davon werden die
Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen informiert. Eine
Stellungnahme der Bezirksvertretung wird mit der Stellungnahme der Stadt an den Netzbetreiber
weitergeleitet.
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen
Kommunikationstechnologien versteigert. Die vier Mobilfunkbetreiber (Telekom, Vodafone, O2
und E-Plus) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - unter
anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE ermög-
licht schnellere Datenübertragungen, als es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Stellun g-
nahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und
UMTS, unterscheidet.
Die Firma Deutsche Telekom möchte im Sta dtbezirk Münster-West an den Standorten Wilhelm-
Klemm-Str. 10, Steinbrede 62, Rüschhausweg 263b und Kardinal-von-Galen-Ring 50 ihre
vorhandenen Anlagen durch eine LTE -Sendeanlage erweitern. In der näheren Umgebung befi n-
den sich keine sensiblen Einrichtungen. Somit bestehen seitens der Stadt Münster keine Bede n-
ken für die Errichtung der Sendeanlagen und diesen soll eine Zustimmung erteilt werden.
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013)
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf
Vorlagen-Nr.:
V/0707/2014
Auskunft erteilt:
Herr Wißen
Ruf:
492-6850
E-Mail:
Wissen@stadt-muenster.de
Datum:
18.09.2014
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0707/2014
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Kartendarstellung der Mobilfunkanlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Rüschhausweg 263b
- Wilhelm-Klemm-Straße 10
- Kardinal-von-Galen-Ring 50
- Steinbrede 62
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0707/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37