SV-2016/0035
Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 15. August 2016 betr. Stadionneubau
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Der Oberbürgermeister
Jochen Partsch
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
SPD Fraktion
Wilhelminenstraße 7 a
64283 Darmstadt
Der Oberbürgermeister
Jochen Partsch
Neues Rathaus am Luisenplatz
Luisenplatz 5 A
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 13-2201 – 04
Telefax: 06151 13-2205
Internet: http://www.darmstadt.de
E-mail: oberbuergermeister@darmstadt.de
Datum:
12.09.2016
Große Anfrage vom 15. August 2016
Stadionneubau
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Große Anfrage vom 15. August 2016 beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Bekennt sich die Stadt zu einem zeitnahen Neubau eines modernen, bundesligatauglichen
Fußballstadions?
Antwort:
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat schon im ersten Halbjahr 2013, zu einem Zeitpunkt
an dem der SV Darmstadt 98, als Hauptnutzer des Stadions am Böllenfalltor, noch in der Dritten Liga
spielte, den Umbau des Stadions in ein modernes bundesligataugliches Fußballstadion untersucht und
mit der Vorlage der Machbarkeitsstudie im Mai/Juni 2013 klar zum Ausdruck gebracht, dass ein
bundesligataugliches Fußballstadion als Ziel der Planungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt feststeht.
Daran hat sich, wie an den weiteren offiziellen Stellungnahmen, Magistratsvorlagen und
Planungsschritten zu erkennen ist, nichts geändert. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt unternimmt
größte Anstrengungen, um einen bundesligatauglichen Umbau des Stadions am Böllenfalltor zu
erreichen, dies schließt gesicherte Finanzierung und Abstimmung mit Verein und Fans ein. Erhebliche
baurechtliche Problemstellungen ändern nichts an der grundsätzlichen Haltung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt. Sollte ein Neubau eines bundesligatauglichen Stadions an einem anderen Standort aus
lizenzrechtlichen oder anderen Gründen zwingend notwendig sein, wird die Wissenschaftsstadt
Darmstadt dies unterstützen. In welcher Form dies geschieht, wird mit dem Verein abgestimmt und
abzustimmen sein sowie gegebenenfalls den parlamentarischen Gremien zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.
2
Frage 2:
Wie weit sind die Planungen für Erwerb und Erschließung eines alternativen Standorts im Stadtgebiet
Darmstadt oder im Landkreis Darmstadt-Dieburg?
Antwort:
Standorte außerhalb des Stadtgebiets wurden durch externe Planer im Auftrag des SV Darmstadt 98
untersucht. Die Stadt Darmstadt untersucht parallel Flächen innerhalb der Gemarkung. Verein und Stadt
sind hierüber im Austausch.
Frage 3:
Auf welcher Grundlage, nach welchem Anforderungsprofil und mit welcher fachlichen Begleitung sucht
die Stadt zurzeit nach Alternativstandorten zur Errichtung eines Fußballstadions?
Antwort:
Wie unter Punkt 2 beschrieben, läuft die Suche nach einem neuen Standort parallel durch die Stadt
Darmstadt und den SV 98. Das Anforderungsprofil ist identisch. Gesucht wird eine Fläche, tauglich für
ein Spieltagsstadion gemäß Stadionhandbuch der DFL mit einer Gesamtkapazität von min. 20.000
Zuschauern und einer späteren Erweiterungsoption. Die Stadt beauftragt hierzu externe Planer, ebenso
der Verein.
Frage 4:
Wann ist mit der Vorlage von Ergebnissen dieser Suche zu rechnen?
Antwort:
Belastbare Ergebnisse werden Ende 2016 vorliegen, wie in der Pressekonferenz am 07.07.2016 von
Herrn Oberbürgermeister Partsch vorgestellt.
Frage 5:
Wird das Ergebnis dieser Suche in transparenter Form, mit klarer Benennung der zugrunde gelegten
Kriterien und der Benennung und Bewertung unterschiedlicher Grundstücke erfolgen?
Antwort:
Die Untersuchung von verschiedenen Standorten im Stadtgebiet erfolgt anhand einer einheitlichen
Matrix, die klar und transparent die einzelnen möglichen Optionen darstellt und einheitlich wertet. Die
am besten bewerteten Standorte werden dann vertiefend untersucht und in ein Ergebnis mit
gutachterlicher Empfehlung überführt. Die Untersuchungen außerhalb des Stadtgebiets liegen in der
Verantwortung des Vereins. Die Matrix der Bewertung der Standorte im Stadtgebiet wird durch die Stadt
dem SV Darmstadt 98 zur Verfügung gestellt.
Frage 6:
Gibt es bereits eine Kostenschätzung für einen Neubau an einem alternativen Standort?
Antwort:
Eine belastbare Kostenschätzung ist auf der vorhandenen Datenbasis derzeit nicht möglich. Hierzu
müssen die Grundstücke und die zugehörige Erschließung/Infrastruktur vorliegen. Grundlage hierzu ist
eine abgeschlossene Standortuntersuchung.
Frage 7:
Plant die Stadt, die Mittel aus dem Landesausgleichsstock in Höhe von 10,5 Millionen Euro für die
Ertüchtigung des Merck-Stadions am Böllenfalltor zu verwenden?
3
Antwort:
Die Mittel aus dem Landesausgleichstock sind in die allgemeine Investitionsplanung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt eingeplant. Es besteht keine Zweckbindung. Die notwendigen Mittel zur
Ertüchtigung werden aus den investiven Mitteln der Stadt Darmstadt zur Verfügung gestellt. Dazu gibt es
entsprechende Magistratsbeschlüsse.
Frage 8:
Wenn ja, ließe sich ein Neubau dann noch finanzieren? (Verwiesen sei auf die Aussage des
Oberbürgermeisters, nach der ein Stadionneubau nur finanziert werden könne, wenn das Land einen
Zuschuss gewähre)
Antwort:
Es gibt keine Aussage nach der ein Stadionneubau nur dann finanzierbar sei, wenn das Land einen
Zuschuss gewähren würde. Es gibt die Machbarkeitsstudie und den Businessplan zum Umbau (nicht
Neubau) am Böllenfalltorstadion, die die notwendige Ko-Finanzierung oder Zuschüsse des Landes
aufführt. Diese sind rechnerisch mit den Zuwendungen aus dem Landesausgleichstock sowie
zweckgebunden mit den Zuwendungen aus dem Sportförderplan des Landes Hessen erreicht worden.
Eine Beteiligung an einem Neubau durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist bis heute nicht
Beschlusslage des Magistrats oder der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Wie aus der Antwort zu Frage 1
schon hervorgeht, würde die Wissenschaftsstadt Darmstadt einen Neubau allerdings, falls dies zwingend
notwendig wäre, unterstützen. Dies ist mit dem Verein und ggf. weiteren Partnern abzustimmen und in
den städtischen Gremien zu beraten und zu beschließen. Allein von der Wissenschaftsstadt Darmstadt
sind die Gesamtinvestitionen eines Stadionneubaus an einem anderen Standort nicht zu finanzieren.
Frage 9:
Was passiert mit der restlichen Landesförderung in Höhe von 3,5 Millionen Euro? Verfällt dieser Betrag?
Antwort:
Der Umgang mit den Fördermitteln des Landes Hessen für „ Herausragende Sportstätten“ in Höhe von
3.5 Mio € ist in Abstimmung und Klärung mit den zuständigen Stellen des Hessischen Ministeriums des
Inneren und für Sport. Ziel ist, die Förderung in voller Höhe für Darmstädter Sportstätten zu erhalten.
Frage 10:
Gibt es konkrete Pläne, bei einer Errichtung außerhalb des bisherigen Geländes Investoren oder den
Verein an der Errichtung des Stadions zu beteiligen?
Antwort:
Nach vorliegenden Informationen durch den SV Darmstadt 98 führt der Verein Gespräche mit Investoren.
Frage 11:
Ist von einer Erteilung der Lizenz für Bundesligaspiele am Böllenfalltor insbesondere ab der Saison
2017/18 zu rechnen, wenn die jetzt anvisierten Ertüchtigungen durchgeführt werden? Wenn ja, wird nach
Ansicht der Stadt erneut eine Sondergenehmigung notwendig sein?
Antwort:
Die Ertüchtigung im Bestand, wie derzeit geplant, wird das bestehende Stadion näher an die
Bedingungen des Stadionhandbuchs heranführen. Auf dieser Basis geht die Stadt nach Rücksprache mit
dem SV Darmstadt 98 von einer erfolgreichen Lizensierung für die Saison 2017/18 aus.
4
Frage 12:
Auf welcher Grundlage kommt die Stadt zu dieser Einschätzung und welche fachliche Unterstützung
wurde an diesem Punkt hinzugezogen.
Antwort:
Die DFL ist Vertragspartner des SV Darmstadt 98 und nicht der Stadt Darmstadt. Die DFL verhandelt nur
mit Ihren Vertragspartnern, die Stadt Darmstadt unterstützt den Verein bei diesen Verhandlungen im
Lizensierungsverfahren. Die Lizenz gilt jeweils für eine Spielzeit und liegt für die Saison 2016/17 vor.
Frage 13:
Wie möchte die Stadt Darmstadt am bestehenden Standort einen vollständig umfahrbaren äußeren
Rettungsweg, getrennte Eingänge von Rettungskräften und den Bau ordentlicher sanitärer Anlagen rund
um das Stadion sicherstellen, wie es die aktuelle Lizensierungsordnung der DFL für Bundesspiele
vorsieht?
Antwort:
Eine vollständige Rettungswegumfahrung ist am derzeitigen Standort ohne Vollumbau nicht möglich. In
der Lizensierung beruft sich die DFL auf Freigaben durch die örtlichen Sicherheitsbehörden.
Ausreichende sanitäre Anlagen sind durch eine Ertüchtigung im Bestand darstellbar.
Frage 14:
Welche Maßnahmen gedenkt die Stadt im Fall einer Sondergenehmigung zu ergreifen, um ein im
ordentlichen Lizenzierungsverfahren genehmigungsfähiges Stadion in Darmstadt zu gewährleisten?
Antwort:
Die Maßnahmen wurden in der gemeinsamen Pressekonferenz am 07.07.2016 von Herrn
Oberbürgermeister Partsch und dem Präsidenten des SV Darmstadt 98, Herrn Fritsch, vorgestellt. Zu
dieser Vorstellung gibt es bisher keine Änderung. Ergänzt werden diese durch weitere Verbesserungen im
Bereich Flutlicht und Wasserversorgung.
Frage 15:
Ist der Stadt bekannt, dass nach der Lizenzierungsordnung der DFL die Sicherheitsträger (Polizei,
Feuerwehr, DRK) jedes Jahr ihre Zustimmung zum Stadion erteilen müssen? Wenn ja, haben alle
Sicherheitsträger ausdrücklich garantiert, über mehrere Jahre hinweg ihre Zustimmung zu geben?
Antwort:
S. auch Antwort der Fragen 12 und 13.:
Ja, die Stadt ist in ständigem Austausch mit den Sicherheitskräften, diese waren im Prozess zum
Vollumbau umfänglich beteiligt und gleiches gilt für die Ertüchtigung im Bestand. Die Sicherheitsträger
Polizei und Feuerwehr zeichnen analog zur einjährigen Lizenzdauer jeweils auch für ein Jahr.
Frage 16:
Hat der Ausbau des Hospitality-Bereichs etwas mit lizenzrechtlichen Fragen zu tun? Ist er mithin
notwendig, um eine Lizenz zu erhalten?
Antwort:
Der Hospitality -Bereich wird nicht originär ausgebaut oder gebaut. Vorhandene Flächen wie die
Böllenfalltorhalle können vom SV 98 zu Hospitalityzwecken angemietet werden. Der Anbau an die
Böllenfalltorhalle ist in der Erstnutzung keine Fläche für Hospitalitygäste. Teile des Obergeschosses
können hierzu am Spieltag angemietet und somit wie die Hallenfläche in eine Mehrfachnutzung überführt
werden. Die Erstnutzung des OG im Funktionsgebäude ist eine Erweiterung der Sport- und
Veranstaltungsflächen der Böllenfalltorhalle.
5
Frage 17:
Wie teilen sich die 10,7 Millionen Euro Planungskosten in die fünf Umbauschritte (Renovierung der
Haupttribüne, Neuorganisation der Stadionfreiflächen, Rekonstruktion der Gegengerade, Errichtung eines
neuen Funktionsgebäudes an der Böllenfalltorhalle, Ertüchtigung im Bereich der Nord- und Südkurve
durch zwei mobile Tribünen) auf?
Antwort:
Die Angaben mit Stand Juli 2016 beinhalten bereits Risikozuschläge und erfolgen jeweils als
Teilprojektkosten brutto, die reinen Baukosten sind geringer.
Annex/Funktionsgebäude Halle: 5,5 Mio. Euro (Ante il Umkleiden und Sanitäranlagen
3 Mio. Euro)
Gegengerade (Erschließung/Blockbildung): 1,0 Mio. E uro
Freiflächen mit Raummodulen: 1,0 Mio. Euro
Haupttribüne: 1,0 Mio. Euro
Summe flankierende Maßnahmen: 2,2 Mio. Euro
Mit flankierenden Maßnahmen, wie der Aufrüstung des Flutlichts nach Vorgaben DFL/Sportcast und
einer neuen Wasserzuleitung ergeben sich ca. 10,7 Mio. Euro Projektkosten als Summe aller
Teilprojekte. Die Kosten für die mobilen Zusatztribünen sind hierin nicht enthalten.
Der SV Darmstadt 98 plante zum Zeitpunkt Juli 2016 die Kosten für die mobilen Zusatztribünen
insgesamt vereinsseitig zu übernehmen. Da es aufgrund statischer Notwendigkeiten zu
Kostensteigerungen für die mobilen Zusatztribünen gekommen ist, plant die Wissenschaftsstadt
Darmstadt aktuell eine Kostenbeteiligung in Höhe von bis zu 1,5 Mio. Euro. D. h., dass nach derzetigem
Stand mit einer städtischen Finanzierung des Umbaus in Höhe von 12,2 Mio. Euro zu rechnen ist.
Frage 18:
Welche Maßnahmen davon und wie viel Geld sind für die Ertüchtigung des Hospitality-Bereichs
vorgesehen?
Antwort:
S. Antwort zu Frage 16.
Frage 19:
Wie bewertet der Magistrat den Vorschlag, das Geld für den Ausbau des Hospitality-Bereichs am alten
Standort zu sparen und lieber in einen Stadionneubau zu investieren?
Antwort:
Ein Hospitality-Bereich wird nicht ausgebaut. Um zu sparen, müsste auf das Funktionsgebäude an der
Böllenfalltorhalle verzichtet werden, das die Hallennutzung erweitert sowie Flächen für Verein und
Betreiber bereitstellt. Der Umkleidetrakt der Halle wäre alternativ tiefgreifend zu sanieren, hierbei ist mit
Projektkosten von rd. 3.0 Mio. Euro zu rechnen. Siehe auch Antwort zur Frage 16.
Frage 20:
Wie bewertet der Magistrat den baulichen Untergrund der Gegengerade, insbesondere unter statischen
Gesichtspunkten, sowie die daraus resultierende Anbringung zusätzlicher Baumasse? Ist eine
Machbarkeitsstudie für die Rekonstruktion der Gegengerade in Auftrag gegeben worden?
6
Antwort:
Aus den bisher erfolgten Planungsschritten liegen zumindest grundsätzliche Informationen zum
Baugrund der Gegengeraden vor. Durch die Auffüllung mit Kriegsschutt ist der Baugrund vorsichtig zu
beurteilen. Gegenstand der bisherigen Planung sind Aufsatztreppen als Stahlkonstruktion auf der
östlichen Hangseite sowie Zaun- und Torstellungen auf der Gegengeraden zur Blockbildung. Dies wird die
Sicherheit der Zuschauer in diesem Bereich erheblich erhöhen. Alle weiteren Schritte sind Bestandteil
des noch zu beauftragenden Teilprojekts Gegengerade.
Frage 21:
Wird die Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Planungsbüro Albert Speer & Partner, dessen
hochprofessionelle Beratung von städtischer Seite gepriesen wurde, fortgesetzt und wenn ja, wie sieht
dessen Aufgabenbereich aus?
Frage 22:
Wie viel hat die Zusammenarbeit mit Albert Speer & Partner bisher gekostet und welche weiteren
Beratungsleistungen sind geplant?
Antworten zu 21 und 22:
AS&P verantwortet die Master- und Bauleitplanung O30 Sportpark am Böllenfalltor sowie das
Bemessungsstadion zur Funktionalen Leistungsbeschreibung Vollumbau Stadion am Böllenfalltor sowie
die Funktionale Leistungsbeschreibung selbst. Die Einzelprojekte summieren sich für die Darmstädter
Sportstätten GmbH & Co. KG (DSG) auf eine abgerufene Leistung von ca. 450.000 Euro. Die Leistungen
zur Ertüchtigung im Bestand werden in Einzelprojekten durch die DSG ausgeschrieben. Die DSG geht
davon aus, dass sich AS&P an diesem Verfahren beteiligen wird.
Frage 23:
Gibt es Bestrebungen des Magistrats, ihre Vorstellungen eines Stadionprojekts mit einem anderen
Planungsbüro umzusetzen?
Antwort:
Sollte ein neuer Standort gefunden und beschlossen werden, werden die notwendigen
Planungsleistungen für städtebauliche und hochbauliche Aufgaben neu ausgeschrieben. Beteiligte,
Auftraggeber und Verfahrensart können erst nach der ggf. neuen Standortentscheidung ermittelt werden.
Hierbei wird die DSG, vertretend für den Magistrat in Sachen Stadion, selbstverständlich bestrebt sein,
die jeweils wirtschaftlichste Lösung zu finden.
Frage 24:
Wie verändert sich nach dem vorläufigen Aus eines Stadionneubaus das Aufgabenprofil der DSG
Sportstätten GmbH?
Antwort:
Die DSG wurde gegründet mit dem Gesellschaftszweck des Umbaus und des Betriebs der Gesamtanlage
„ Stadion am Böllenfalltor inkl. Böllenfalltorhalle“ sowie des Umbaus und des Betriebs weiterer
Sportstätten im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Dieser Zweck besteht weiterhin.
Frage 25:
Wie viel haben Geschäftsführung, Mitarbeiterstab, Büroräumlichkeiten und sonstige Dienstleistungen der
DSG die Wissenschaftsstadt Darmstadt bisher gekostet und welche Kosten sind diesbezüglich in Zukunft
geplant?
7
Antwort:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in 2016 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 750 T Euro
zugunsten der DSG beschieden.
Diese Mittel werden seitens der DSG verwendet für den Betrieb des Böllenfalltorareals mit Halle und
Stadion. Diese Kosten umfassen Personalkosten, klassische Nebenkosten der Immobilie sowie Wartungs-
und Instandhaltungskosten sowie die Kosten der betrieblichen Infrastruktur.
Seit der Gründung bis inklusive 2016 hat die DSG in Summe 1.190 T Euro aus Haushaltsmitteln
erhalten.
Frage 26:
Erwägt die Stadt Darmstadt die Auflösung der DSG als Konsequenz ihrer Entscheidung, keinen
Stadionneubau mehr zu fokussieren?
Antwort:
Die Stadt Darmstadt hat bekanntlich entschieden, einen Umbau am Standort Böllenfalltor zu realisieren.
Ertüchtigungen und Umbaumaßnahmen im Bestand werden weiterhin notwendig sein und natürlich der
Betrieb des Stadions und der Böllenfalltorhalle. Aus den Antworten zu Frage 1 und 24 ist ersichtlich,
dass die Auflösung der DSG nicht in Erwägung gezogen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Verteiler:
Büro der Stadtverordnetenversammlung
und Gremiendienste
Pressestelle
zur Kenntnis
zur Veröffentlichung
Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
IDA
DSG
Der Oberbürgermeister
Jochen Partsch
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
SPD Fraktion
Wilhelminenstraße 7 a
64283 Darmstadt
Der Oberbürgermeister
Jochen Partsch
Neues Rathaus am Luisenplatz
Luisenplatz 5 A
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 13-2201 – 04
Telefax: 06151 13-2205
Internet: http://www.darmstadt.de
E-mail: oberbuergermeister@darmstadt.de
Datum:
12.09.2016
Große Anfrage vom 15. August 2016
Stadionneubau
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Große Anfrage vom 15. August 2016 beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Bekennt sich die Stadt zu einem zeitnahen Neubau eines modernen, bundesligatauglichen
Fußballstadions?
Antwort:
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat schon im ersten Halbjahr 2013, zu einem Zeitpunkt
an dem der SV Darmstadt 98, als Hauptnutzer des Stadions am Böllenfalltor, noch in der Dritten Liga
spielte, den Umbau des Stadions in ein modernes bundesligataugliches Fußballstadion untersucht und
mit der Vorlage der Machbarkeitsstudie im Mai/Juni 2013 klar zum Ausdruck gebracht, dass ein
bundesligataugliches Fußballstadion als Ziel der Planungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt feststeht.
Daran hat sich, wie an den weiteren offiziellen Stellungnahmen, Magistratsvorlagen und
Planungsschritten zu erkennen ist, nichts geändert. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt unternimmt
größte Anstrengungen, um einen bundesligatauglichen Umbau des Stadions am Böllenfalltor zu
erreichen, dies schließt gesicherte Finanzierung und Abstimmung mit Verein und Fans ein. Erhebliche
baurechtliche Problemstellungen ändern nichts an der grundsätzlichen Haltung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt. Sollte ein Neubau eines bundesligatauglichen Stadions an einem anderen Standort aus
lizenzrechtlichen oder anderen Gründen zwingend notwendig sein, wird die Wissenschaftsstadt
Darmstadt dies unterstützen. In welcher Form dies geschieht, wird mit dem Verein abgestimmt und
abzustimmen sein sowie gegebenenfalls den parlamentarischen Gremien zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.
2
Frage 2:
Wie weit sind die Planungen für Erwerb und Erschließung eines alternativen Standorts im Stadtgebiet
Darmstadt oder im Landkreis Darmstadt-Dieburg?
Antwort:
Standorte außerhalb des Stadtgebiets wurden durch externe Planer im Auftrag des SV Darmstadt 98
untersucht. Die Stadt Darmstadt untersucht parallel Flächen innerhalb der Gemarkung. Verein und Stadt
sind hierüber im Austausch.
Frage 3:
Auf welcher Grundlage, nach welchem Anforderungsprofil und mit welcher fachlichen Begleitung sucht
die Stadt zurzeit nach Alternativstandorten zur Errichtung eines Fußballstadions?
Antwort:
Wie unter Punkt 2 beschrieben, läuft die Suche nach einem neuen Standort parallel durch die Stadt
Darmstadt und den SV 98. Das Anforderungsprofil ist identisch. Gesucht wird eine Fläche, tauglich für
ein Spieltagsstadion gemäß Stadionhandbuch der DFL mit einer Gesamtkapazität von min. 20.000
Zuschauern und einer späteren Erweiterungsoption. Die Stadt beauftragt hierzu externe Planer, ebenso
der Verein.
Frage 4:
Wann ist mit der Vorlage von Ergebnissen dieser Suche zu rechnen?
Antwort:
Belastbare Ergebnisse werden Ende 2016 vorliegen, wie in der Pressekonferenz am 07.07.2016 von
Herrn Oberbürgermeister Partsch vorgestellt.
Frage 5:
Wird das Ergebnis dieser Suche in transparenter Form, mit klarer Benennung der zugrunde gelegten
Kriterien und der Benennung und Bewertung unterschiedlicher Grundstücke erfolgen?
Antwort:
Die Untersuchung von verschiedenen Standorten im Stadtgebiet erfolgt anhand einer einheitlichen
Matrix, die klar und transparent die einzelnen möglichen Optionen darstellt und einheitlich wertet. Die
am besten bewerteten Standorte werden dann vertiefend untersucht und in ein Ergebnis mit
gutachterlicher Empfehlung überführt. Die Untersuchungen außerhalb des Stadtgebiets liegen in der
Verantwortung des Vereins. Die Matrix der Bewertung der Standorte im Stadtgebiet wird durch die Stadt
dem SV Darmstadt 98 zur Verfügung gestellt.
Frage 6:
Gibt es bereits eine Kostenschätzung für einen Neubau an einem alternativen Standort?
Antwort:
Eine belastbare Kostenschätzung ist auf der vorhandenen Datenbasis derzeit nicht möglich. Hierzu
müssen die Grundstücke und die zugehörige Erschließung/Infrastruktur vorliegen. Grundlage hierzu ist
eine abgeschlossene Standortuntersuchung.
Frage 7:
Plant die Stadt, die Mittel aus dem Landesausgleichsstock in Höhe von 10,5 Millionen Euro für die
Ertüchtigung des Merck-Stadions am Böllenfalltor zu verwenden?
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Antwort:
Die Mittel aus dem Landesausgleichstock sind in die allgemeine Investitionsplanung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt eingeplant. Es besteht keine Zweckbindung. Die notwendigen Mittel zur
Ertüchtigung werden aus den investiven Mitteln der Stadt Darmstadt zur Verfügung gestellt. Dazu gibt es
entsprechende Magistratsbeschlüsse.
Frage 8:
Wenn ja, ließe sich ein Neubau dann noch finanzieren? (Verwiesen sei auf die Aussage des
Oberbürgermeisters, nach der ein Stadionneubau nur finanziert werden könne, wenn das Land einen
Zuschuss gewähre)
Antwort:
Es gibt keine Aussage nach der ein Stadionneubau nur dann finanzierbar sei, wenn das Land einen
Zuschuss gewähren würde. Es gibt die Machbarkeitsstudie und den Businessplan zum Umbau (nicht
Neubau) am Böllenfalltorstadion, die die notwendige Ko-Finanzierung oder Zuschüsse des Landes
aufführt. Diese sind rechnerisch mit den Zuwendungen aus dem Landesausgleichstock sowie
zweckgebunden mit den Zuwendungen aus dem Sportförderplan des Landes Hessen erreicht worden.
Eine Beteiligung an einem Neubau durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist bis heute nicht
Beschlusslage des Magistrats oder der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Wie aus der Antwort zu Frage 1
schon hervorgeht, würde die Wissenschaftsstadt Darmstadt einen Neubau allerdings, falls dies zwingend
notwendig wäre, unterstützen. Dies ist mit dem Verein und ggf. weiteren Partnern abzustimmen und in
den städtischen Gremien zu beraten und zu beschließen. Allein von der Wissenschaftsstadt Darmstadt
sind die Gesamtinvestitionen eines Stadionneubaus an einem anderen Standort nicht zu finanzieren.
Frage 9:
Was passiert mit der restlichen Landesförderung in Höhe von 3,5 Millionen Euro? Verfällt dieser Betrag?
Antwort:
Der Umgang mit den Fördermitteln des Landes Hessen für „ Herausragende Sportstätten“ in Höhe von
3.5 Mio € ist in Abstimmung und Klärung mit den zuständigen Stellen des Hessischen Ministeriums des
Inneren und für Sport. Ziel ist, die Förderung in voller Höhe für Darmstädter Sportstätten zu erhalten.
Frage 10:
Gibt es konkrete Pläne, bei einer Errichtung außerhalb des bisherigen Geländes Investoren oder den
Verein an der Errichtung des Stadions zu beteiligen?
Antwort:
Nach vorliegenden Informationen durch den SV Darmstadt 98 führt der Verein Gespräche mit Investoren.
Frage 11:
Ist von einer Erteilung der Lizenz für Bundesligaspiele am Böllenfalltor insbesondere ab der Saison
2017/18 zu rechnen, wenn die jetzt anvisierten Ertüchtigungen durchgeführt werden? Wenn ja, wird nach
Ansicht der Stadt erneut eine Sondergenehmigung notwendig sein?
Antwort:
Die Ertüchtigung im Bestand, wie derzeit geplant, wird das bestehende Stadion näher an die
Bedingungen des Stadionhandbuchs heranführen. Auf dieser Basis geht die Stadt nach Rücksprache mit
dem SV Darmstadt 98 von einer erfolgreichen Lizensierung für die Saison 2017/18 aus.
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Frage 12:
Auf welcher Grundlage kommt die Stadt zu dieser Einschätzung und welche fachliche Unterstützung
wurde an diesem Punkt hinzugezogen.
Antwort:
Die DFL ist Vertragspartner des SV Darmstadt 98 und nicht der Stadt Darmstadt. Die DFL verhandelt nur
mit Ihren Vertragspartnern, die Stadt Darmstadt unterstützt den Verein bei diesen Verhandlungen im
Lizensierungsverfahren. Die Lizenz gilt jeweils für eine Spielzeit und liegt für die Saison 2016/17 vor.
Frage 13:
Wie möchte die Stadt Darmstadt am bestehenden Standort einen vollständig umfahrbaren äußeren
Rettungsweg, getrennte Eingänge von Rettungskräften und den Bau ordentlicher sanitärer Anlagen rund
um das Stadion sicherstellen, wie es die aktuelle Lizensierungsordnung der DFL für Bundesspiele
vorsieht?
Antwort:
Eine vollständige Rettungswegumfahrung ist am derzeitigen Standort ohne Vollumbau nicht möglich. In
der Lizensierung beruft sich die DFL auf Freigaben durch die örtlichen Sicherheitsbehörden.
Ausreichende sanitäre Anlagen sind durch eine Ertüchtigung im Bestand darstellbar.
Frage 14:
Welche Maßnahmen gedenkt die Stadt im Fall einer Sondergenehmigung zu ergreifen, um ein im
ordentlichen Lizenzierungsverfahren genehmigungsfähiges Stadion in Darmstadt zu gewährleisten?
Antwort:
Die Maßnahmen wurden in der gemeinsamen Pressekonferenz am 07.07.2016 von Herrn
Oberbürgermeister Partsch und dem Präsidenten des SV Darmstadt 98, Herrn Fritsch, vorgestellt. Zu
dieser Vorstellung gibt es bisher keine Änderung. Ergänzt werden diese durch weitere Verbesserungen im
Bereich Flutlicht und Wasserversorgung.
Frage 15:
Ist der Stadt bekannt, dass nach der Lizenzierungsordnung der DFL die Sicherheitsträger (Polizei,
Feuerwehr, DRK) jedes Jahr ihre Zustimmung zum Stadion erteilen müssen? Wenn ja, haben alle
Sicherheitsträger ausdrücklich garantiert, über mehrere Jahre hinweg ihre Zustimmung zu geben?
Antwort:
S. auch Antwort der Fragen 12 und 13.:
Ja, die Stadt ist in ständigem Austausch mit den Sicherheitskräften, diese waren im Prozess zum
Vollumbau umfänglich beteiligt und gleiches gilt für die Ertüchtigung im Bestand. Die Sicherheitsträger
Polizei und Feuerwehr zeichnen analog zur einjährigen Lizenzdauer jeweils auch für ein Jahr.
Frage 16:
Hat der Ausbau des Hospitality-Bereichs etwas mit lizenzrechtlichen Fragen zu tun? Ist er mithin
notwendig, um eine Lizenz zu erhalten?
Antwort:
Der Hospitality -Bereich wird nicht originär ausgebaut oder gebaut. Vorhandene Flächen wie die
Böllenfalltorhalle können vom SV 98 zu Hospitalityzwecken angemietet werden. Der Anbau an die
Böllenfalltorhalle ist in der Erstnutzung keine Fläche für Hospitalitygäste. Teile des Obergeschosses
können hierzu am Spieltag angemietet und somit wie die Hallenfläche in eine Mehrfachnutzung überführt
werden. Die Erstnutzung des OG im Funktionsgebäude ist eine Erweiterung der Sport- und
Veranstaltungsflächen der Böllenfalltorhalle.
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Frage 17:
Wie teilen sich die 10,7 Millionen Euro Planungskosten in die fünf Umbauschritte (Renovierung der
Haupttribüne, Neuorganisation der Stadionfreiflächen, Rekonstruktion der Gegengerade, Errichtung eines
neuen Funktionsgebäudes an der Böllenfalltorhalle, Ertüchtigung im Bereich der Nord- und Südkurve
durch zwei mobile Tribünen) auf?
Antwort:
Die Angaben mit Stand Juli 2016 beinhalten bereits Risikozuschläge und erfolgen jeweils als
Teilprojektkosten brutto, die reinen Baukosten sind geringer.
Annex/Funktionsgebäude Halle: 5,5 Mio. Euro (Ante il Umkleiden und Sanitäranlagen
3 Mio. Euro)
Gegengerade (Erschließung/Blockbildung): 1,0 Mio. E uro
Freiflächen mit Raummodulen: 1,0 Mio. Euro
Haupttribüne: 1,0 Mio. Euro
Summe flankierende Maßnahmen: 2,2 Mio. Euro
Mit flankierenden Maßnahmen, wie der Aufrüstung des Flutlichts nach Vorgaben DFL/Sportcast und
einer neuen Wasserzuleitung ergeben sich ca. 10,7 Mio. Euro Projektkosten als Summe aller
Teilprojekte. Die Kosten für die mobilen Zusatztribünen sind hierin nicht enthalten.
Der SV Darmstadt 98 plante zum Zeitpunkt Juli 2016 die Kosten für die mobilen Zusatztribünen
insgesamt vereinsseitig zu übernehmen. Da es aufgrund statischer Notwendigkeiten zu
Kostensteigerungen für die mobilen Zusatztribünen gekommen ist, plant die Wissenschaftsstadt
Darmstadt aktuell eine Kostenbeteiligung in Höhe von bis zu 1,5 Mio. Euro. D. h., dass nach derzetigem
Stand mit einer städtischen Finanzierung des Umbaus in Höhe von 12,2 Mio. Euro zu rechnen ist.
Frage 18:
Welche Maßnahmen davon und wie viel Geld sind für die Ertüchtigung des Hospitality-Bereichs
vorgesehen?
Antwort:
S. Antwort zu Frage 16.
Frage 19:
Wie bewertet der Magistrat den Vorschlag, das Geld für den Ausbau des Hospitality-Bereichs am alten
Standort zu sparen und lieber in einen Stadionneubau zu investieren?
Antwort:
Ein Hospitality-Bereich wird nicht ausgebaut. Um zu sparen, müsste auf das Funktionsgebäude an der
Böllenfalltorhalle verzichtet werden, das die Hallennutzung erweitert sowie Flächen für Verein und
Betreiber bereitstellt. Der Umkleidetrakt der Halle wäre alternativ tiefgreifend zu sanieren, hierbei ist mit
Projektkosten von rd. 3.0 Mio. Euro zu rechnen. Siehe auch Antwort zur Frage 16.
Frage 20:
Wie bewertet der Magistrat den baulichen Untergrund der Gegengerade, insbesondere unter statischen
Gesichtspunkten, sowie die daraus resultierende Anbringung zusätzlicher Baumasse? Ist eine
Machbarkeitsstudie für die Rekonstruktion der Gegengerade in Auftrag gegeben worden?
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Antwort:
Aus den bisher erfolgten Planungsschritten liegen zumindest grundsätzliche Informationen zum
Baugrund der Gegengeraden vor. Durch die Auffüllung mit Kriegsschutt ist der Baugrund vorsichtig zu
beurteilen. Gegenstand der bisherigen Planung sind Aufsatztreppen als Stahlkonstruktion auf der
östlichen Hangseite sowie Zaun- und Torstellungen auf der Gegengeraden zur Blockbildung. Dies wird die
Sicherheit der Zuschauer in diesem Bereich erheblich erhöhen. Alle weiteren Schritte sind Bestandteil
des noch zu beauftragenden Teilprojekts Gegengerade.
Frage 21:
Wird die Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Planungsbüro Albert Speer & Partner, dessen
hochprofessionelle Beratung von städtischer Seite gepriesen wurde, fortgesetzt und wenn ja, wie sieht
dessen Aufgabenbereich aus?
Frage 22:
Wie viel hat die Zusammenarbeit mit Albert Speer & Partner bisher gekostet und welche weiteren
Beratungsleistungen sind geplant?
Antworten zu 21 und 22:
AS&P verantwortet die Master- und Bauleitplanung O30 Sportpark am Böllenfalltor sowie das
Bemessungsstadion zur Funktionalen Leistungsbeschreibung Vollumbau Stadion am Böllenfalltor sowie
die Funktionale Leistungsbeschreibung selbst. Die Einzelprojekte summieren sich für die Darmstädter
Sportstätten GmbH & Co. KG (DSG) auf eine abgerufene Leistung von ca. 450.000 Euro. Die Leistungen
zur Ertüchtigung im Bestand werden in Einzelprojekten durch die DSG ausgeschrieben. Die DSG geht
davon aus, dass sich AS&P an diesem Verfahren beteiligen wird.
Frage 23:
Gibt es Bestrebungen des Magistrats, ihre Vorstellungen eines Stadionprojekts mit einem anderen
Planungsbüro umzusetzen?
Antwort:
Sollte ein neuer Standort gefunden und beschlossen werden, werden die notwendigen
Planungsleistungen für städtebauliche und hochbauliche Aufgaben neu ausgeschrieben. Beteiligte,
Auftraggeber und Verfahrensart können erst nach der ggf. neuen Standortentscheidung ermittelt werden.
Hierbei wird die DSG, vertretend für den Magistrat in Sachen Stadion, selbstverständlich bestrebt sein,
die jeweils wirtschaftlichste Lösung zu finden.
Frage 24:
Wie verändert sich nach dem vorläufigen Aus eines Stadionneubaus das Aufgabenprofil der DSG
Sportstätten GmbH?
Antwort:
Die DSG wurde gegründet mit dem Gesellschaftszweck des Umbaus und des Betriebs der Gesamtanlage
„ Stadion am Böllenfalltor inkl. Böllenfalltorhalle“ sowie des Umbaus und des Betriebs weiterer
Sportstätten im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Dieser Zweck besteht weiterhin.
Frage 25:
Wie viel haben Geschäftsführung, Mitarbeiterstab, Büroräumlichkeiten und sonstige Dienstleistungen der
DSG die Wissenschaftsstadt Darmstadt bisher gekostet und welche Kosten sind diesbezüglich in Zukunft
geplant?
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Antwort:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in 2016 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 750 T Euro
zugunsten der DSG beschieden.
Diese Mittel werden seitens der DSG verwendet für den Betrieb des Böllenfalltorareals mit Halle und
Stadion. Diese Kosten umfassen Personalkosten, klassische Nebenkosten der Immobilie sowie Wartungs-
und Instandhaltungskosten sowie die Kosten der betrieblichen Infrastruktur.
Seit der Gründung bis inklusive 2016 hat die DSG in Summe 1.190 T Euro aus Haushaltsmitteln
erhalten.
Frage 26:
Erwägt die Stadt Darmstadt die Auflösung der DSG als Konsequenz ihrer Entscheidung, keinen
Stadionneubau mehr zu fokussieren?
Antwort:
Die Stadt Darmstadt hat bekanntlich entschieden, einen Umbau am Standort Böllenfalltor zu realisieren.
Ertüchtigungen und Umbaumaßnahmen im Bestand werden weiterhin notwendig sein und natürlich der
Betrieb des Stadions und der Böllenfalltorhalle. Aus den Antworten zu Frage 1 und 24 ist ersichtlich,
dass die Auflösung der DSG nicht in Erwägung gezogen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Verteiler:
Büro der Stadtverordnetenversammlung
und Gremiendienste
Pressestelle
zur Kenntnis
zur Veröffentlichung
Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
IDA
DSG
SV-2016/0035
5511 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2016/0035
Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 15. August 2016 betr. Stadionneubau
SPD-Stadtverordnetenfraktion
Darmstadt
Wilhelminenstr. 7a
64283 Darmstadt
Fon: 06151 – 2 79 02 75
Fax: 06151 – 2 79 02 71
info@spdfraktion-da.de
www.spdfraktion-da.de
Sparkasse Darmstadt
IBAN DE46 5085 0150 0008 0063 77
BIC HELADEF1DAS
Große Anfrage
Stadionneubau
Wir fragen den Magistrat:
1. Bekennt sich die Stadt zu einem zeitnahen Neubau eines modernen, bundesligatauglichen
Fußballstadions?
2. Wie weit sind die Planungen für Erwerb und Erschließung eines alternativen Standorts im
Stadtgebiet Darmstadt oder im Landkreis Darmstadt-Dieburg?
3. Auf welcher Grundlage, nach welchem Anforderungsprofil und mit welcher fachlichen
Begleitung sucht die Stadt zurzeit nach Alternativstandorten zur Errichtung eines
Fußballstadions?
4. Wann ist mit der Vorlage von Ergebnissen dieser Suche zu rechnen?
5. Wird das Ergebnis dieser Suche in transparenter Form, mit klarer Benennung der zugrunde
gelegten Kriterien und der Benennung und Bewertung unterschiedlicher Grundstücke
erfolgen?
6. Gibt es bereits eine Kostenschätzung für einen Neubau an einem alternativen Standort?
7. Plant die Stadt, die Mittel aus dem Landesausgleichsstock in Höhe von 10,5 Millionen Euro
für die Ertüchtigung des Merck-Stadions am Böllenfalltor zu verwenden?
8. Wenn ja, ließe sich ein Neubau dann noch finanzieren? (Verwiesen sei auf die Aussage des
Oberbürgermeisters, nach der ein Stadionneubau nur finanziert werden könne, wenn das
Land einen Zuschuss gewähre)
9. Was passiert mit der restlichen Landesförderung in Höhe von 3,5 Millionen Euro? Verfällt
dieser Betrag?
10. Gibt es konkrete Pläne, bei einer Errichtung außerhalb des bisherigen Geländes Investoren
oder den Verein an der Errichtung des Stadions zu beteiligen?
11. Ist von einer Erteilung der Lizenz für Bundesspiele am Böllenfalltor insbesondere ab der
Saison 2017/18 zu rechnen, wenn die jetzt anvisierten Ertüchtigungen durchgeführt werden?
Wenn ja, wird nach Ansicht der Stadt erneut eine Sondergenehmigung notwendig sein?
SPD-Stadtverordnetenfraktion
Darmstadt
Wilhelminenstr. 7a
64283 Darmstadt
Fon: 06151 – 2 79 02 75
Fax: 06151 – 2 79 02 71
info@spdfraktion-da.de
www.spdfraktion-da.de
Sparkasse Darmstadt
IBAN DE46 5085 0150 0008 0063 77
BIC HELADEF1DAS
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT
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12. Auf welcher Grundlage kommt die Stadt zu dieser Einschätzung und welche fachliche
Unterstützung wurde an diesem Punkt hinzugezogen?
13. Wie möchte die Stadt Darmstadt am bestehenden Standort einen vollständig umfahrbaren
äußeren Rettungsweg, getrennte Eingänge von Rettungskräften und den Bau ordentlicher
sanitärer Anlagen rund um das Stadion sicherstellen, wie es die aktuelle
Lizenzierungsordnung der DFL für Bundesspiele vorsieht?
14. Welche Maßnahmen gedenkt die Stadt im Fall einer Sondergenehmigung zu ergreifen, um
ein im ordentlichen Lizenzierungsverfahren genehmigungsfähiges Stadion in Darmstadt zu
gewährleisten?
15. Ist der Stadt bekannt, dass nach der Lizenzierungsordnung der DFL die Sicherheitsträger
(Polizei, Feuerwehr, Rotes Kreuz) jedes Jahr ihre Zustimmung zum Stadion erteilen müssen?
Wenn ja, haben alle Sicherheitsträger ausdrücklich garantiert, über mehrere Jahre hinweg
ihre Zustimmung zu geben?
16. Hat der Ausbau des Hospitality-Bereichs etwas mit lizenzrechtlichen Fragen zu tun? Ist er
mithin notwendig, um eine Lizenz zu erhalten?
17. Wie teilen sich die 10,7 Millionen Euro Planungskosten in die fünf Umbauschritte
(Renovierung der Haupttribüne, Neuorganisation der Stadionfreiflächen, Rekonstruktion der
Gegengerade, Errichtung eines neuen Funktionsgebäudes an der Böllenfalltorhalle,
Ertüchtigung im Bereich der Nord- und Südkurve durch zwei mobile Tribünen) auf?
18. Welche Maßnahmen davon und wie viel Geld sind für die Ertüchtigung des Hospitality-
Bereichs vorgesehen?
19. Wie bewertet der Magistrat den Vorschlag, das Geld für den Ausbau des Hospitality-Bereichs
am alten Standort zu sparen und lieber in einen Stadionneubau zu investieren?
20. Wie bewertet der Magistrat den baulichen Untergrund der Gegengerade, insbesondere unter
statischen Gesichtspunkten, sowie die daraus resultierende Anbringung zusätzlicher
Baumasse? Ist eine Machbarkeitsstudie für die Rekonstruktion der Gegengerade in Auftrag
gegeben worden?
21. Wird die Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Planungsbüro Albert Speer & Partner, dessen
hochprofessionelle Beratung von städtischer Seite gepriesen wurde, fortgesetzt und wenn ja,
wie sieht dessen Aufgabenbereich aus?
22. Wie viel hat die Zusammenarbeit mit Albert Speer & Partner bisher gekostet und welche
weiteren Beratungskosten sind eingeplant?
23. Gibt es Bestrebungen des Magistrats, ihre Vorstellungen eines Stadionprojekts mit einem
anderen Planungsbüro umzusetzen?
24. Wie verändert sich nach dem vorläufigen Aus eines Stadionneubaus das Aufgabenprofil der
DSG Sportstätten GmbH?
25. Wie viel haben Geschäftsführung, Mitarbeiterstab, Büroräumlichkeiten und sonstige
Dienstleistungen der DSG die Wissenschaftsstadt Darmstadt bisher gekostet und welche
Kosten sind diesbezüglich in Zukunft geplant?
26. Erwägt die Stadt Darmstadt die Auflösung der DSG als Konsequenz ihrer Entscheidung,
keinen Stadionneubau mehr zu fokussieren?
Darmstadt, 15. August 2016
Moritz Röder Michael Siebel
Tim Huß (Fraktionssprecher)
(Stadtverordnete)
Beratungsverlauf (3)
Orte (2)
- Wilhelminenstraße 7a
- Luisenplatz 5A
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2016/0035
- Typ
- Große Anfragen
- Datum
- 15.08.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00