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2016/0052

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984; Fällung von 4 Bäumen zum Neubau des Erweiterungsgebäudes Ludwig-Schwamb-Schule/Mühltalschule in Eberstadt

Magistratsvorlage 09.02.2016

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2016/0052

2531 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
16.02.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Eigenbetrieb Im-
mobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0052 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  14-00074-00 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  201 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes vom 01.01.1984;  
Fällung von 4 Bäumen zum Neu bau des Erweiterungsgebäudes Ludwig -Schwamb-
Schule/Mühltalschule in Eberstadt  
 
Vorlage vom: 09.02.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Fällung von 4 Bäumen (siehe Anlage) der von der Baumschutzsatzung 
vom 05.04.2004 geschützten Bäume zu.  
 
 
Anlagen: Lageplan mit Baumeintragungen, Flur 5, Flurstück 1584  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.02.2016 
 
 
Mit Magistrats -Beschluss Nr. 177/2015 vom 29.04.2015 wurde der Neubau des Erweit e-
rungsgebäudes Ludwig -Schwamb-Schule/Mühltalschule beschlossen.  
 
Mit Magistrats -Beschluss Nr. 33 vom 21.01.201 6 wurde in diesem Zusammenhang der Fä l-
lung von 11 Bäumen zugestimmt. Nach Bedenkenanmeldung der ausführenden Firmen und 
Abwägung mit dem Grünflächenamt wird für 4 weitere Bäume, die noch an abzubrechenden 
Bestandsgebäuden stehen, die Fällung beantragt.  
Diese sind lt. Baumkataster:  
Baum Nr.   89 – Douglasie 
Baum Nr.   90 – Douglasie 
Baum Nr. 206 – Kiefer 
Baum Nr. 216 – Götterbaum 
 
Die Fällungen sind  erforderlich, weil auf dem großen Grundstück durch die Neuausrichtung 
des Gebäudes Zuwegungen und die Lage der Baukörper verändert werden.  
 
Ersatzpflanzungen werden bei der Neuplanung der Außenanlage berücksichtigt.  
 
Entsprechend der Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und zum Schutz des 
städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 ist hier der Beschluss des Magistrats erforder -
lich. 
 
 
Darmstadt, 10.02.2016 
65-12-10 ke/gan 
 
 
 
 
 
 
Die Dezernentin III  
 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin

anlage 1

24 Zeichen

2.01 —
Ho
jEn

4210.0

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0052
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.02.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00