2016/0052
Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984; Fällung von 4 Bäumen zum Neubau des Erweiterungsgebäudes Ludwig-Schwamb-Schule/Mühltalschule in Eberstadt
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2016/0052
2531 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.02.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb Im-
mobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0052
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 14-00074-00 Investitionsnummer:
Kostenträger: 201 Sachkonto: 0951010
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen
Baumbestandes vom 01.01.1984;
Fällung von 4 Bäumen zum Neu bau des Erweiterungsgebäudes Ludwig -Schwamb-
Schule/Mühltalschule in Eberstadt
Vorlage vom: 09.02.2016
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Fällung von 4 Bäumen (siehe Anlage) der von der Baumschutzsatzung
vom 05.04.2004 geschützten Bäume zu.
Anlagen: Lageplan mit Baumeintragungen, Flur 5, Flurstück 1584
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.02.2016
Mit Magistrats -Beschluss Nr. 177/2015 vom 29.04.2015 wurde der Neubau des Erweit e-
rungsgebäudes Ludwig -Schwamb-Schule/Mühltalschule beschlossen.
Mit Magistrats -Beschluss Nr. 33 vom 21.01.201 6 wurde in diesem Zusammenhang der Fä l-
lung von 11 Bäumen zugestimmt. Nach Bedenkenanmeldung der ausführenden Firmen und
Abwägung mit dem Grünflächenamt wird für 4 weitere Bäume, die noch an abzubrechenden
Bestandsgebäuden stehen, die Fällung beantragt.
Diese sind lt. Baumkataster:
Baum Nr. 89 – Douglasie
Baum Nr. 90 – Douglasie
Baum Nr. 206 – Kiefer
Baum Nr. 216 – Götterbaum
Die Fällungen sind erforderlich, weil auf dem großen Grundstück durch die Neuausrichtung
des Gebäudes Zuwegungen und die Lage der Baukörper verändert werden.
Ersatzpflanzungen werden bei der Neuplanung der Außenanlage berücksichtigt.
Entsprechend der Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und zum Schutz des
städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 ist hier der Beschluss des Magistrats erforder -
lich.
Darmstadt, 10.02.2016
65-12-10 ke/gan
Die Dezernentin III
Cornelia Zuschke
Stadträtin
anlage 1
24 Zeichen
2.01 — Ho jEn 4210.0 /
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0052
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.02.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00