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Ersetzungsantrag SPD-Fraktion "E-Scooter und E-Motorroller im öffentlichen Straßenland"
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/1450/2021 vom 16.06.2021
Stand: Am 17.06.2021 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) endgültig abgelehnt.
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Ersetzungsantrag SPD - E-Scooter
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Gleichlautend:Frau OberbürgermeisterinHenriette RekerRathaus50667 Köln Frau BezirksbürgermeisterinSabine StillerFriedrich-Ebert-Ufer 64-7051143 Köln SPD-Fraktion in derBezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-7051143 Köln-Porzfon 0221. 221 97303fax 0221. 221 97304mail SPD-BV7@stadt-koeln.deweb www.porzspd.de Köln-Porz, 15.06.2021 Änderungsantrag zur Sitzung der BezirksvertretungPorz am 17.06.2021 hier:TOP 8.23 E-Scooter und E-Motorroller im öffentlichenStraßenland Der Antragstext wird wie folgt ersetzt: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung,die Benutzung von E-Scooternund E-Motorrollern im Stadtbezirk Porz stärker zuregulieren. Insbesondere sindfolgende Maßnahmen auf die Umsetzung zu prüfen: ● Einrichtung fester und deutlich markierter Aufstellstandorte,die so angeordnetwerden, dass keine zu weiten Wege entstehen, um dienötige Akzeptanz fürdiese Orte zu schaffen.● Das Abschleppen gegen ein empfindliches Bußgeld, fallsGeräte außerhalb dermarkierten Flächen abgestellt werden.● Beim Hinterlassen von Geräten in Naturschutz- oderErholungsgebieten sindneben einem empfindlichen Bußgeld der angefalleneAufwand für dasEntfernen/Entsorgen in Rechnung zu stellen.● Die Veröffentlichung der Kontaktdaten der Anbieterauf einer zentralen Seiteder Stadt Köln. Hierbei ist sicherzustellen, dassdie Meldung falsch abgestellteroder defekter Geräte unter den veröffentlichten Kontaktdatenunkompliziert perTelefon oder E-mail erfolgen kann. Das heißt, unterAngabe des Abstellortes,ohne weitere Angaben wie Gerätekennung etc.● Die Einrichtung eines mobilen Teams des Ordnungsamtes,das dieAbschleppmaßnahmen täglich vornimmt, so dass sichkeine Scooter/Motorrollerlänger als 24 Stunden außerhalb der markierten Flächenbefinden.● Eine signifikante Reduzierung/Begrenzung der Anzahl der zu Verwendungstehenden E-Scooter, auch der E-Motorroller. Begründung: Der Einsatz der stark genutzten E-Scooter muss dringendbesser reguliert werden. EinVerbot scheint nicht möglich, die Einhaltung einerOrdnung im Stadtbezirk Porz sehrwohl. Dies kann durch Bußgelder für falsch abgestellte Geräteerfolgen. Hierbei istsicherzustellen, dass sich die Bußgelder in einemRahmen bewegen, der einennachhaltigen erzieherischen Effekt gewährleistet. Auch müssen die Anbieter der Geräte stärker in diePflicht genommen werden. Eskann nicht sein, dass überwiegend der Ordnungsdienstder Stadt Köln die„Aufräumarbeiten“ für die privatwirtschaftlichen Anbieterübernimmt und KölnerBürger dies über Ihre steuerlichen Abgaben finanzieren.Hier sind zwingend dieAnbieter in die Pflicht zu nehmen. Ein erster Schritt ist die Veröffentlichung der Kontaktdatender Anbieter, damitBürger*innen die Unternehmen auch direkt kontaktierenkönnen. Hierbei istsicherzustellen, dass jede*r Bürger*in unter den veröffentlichenKontaktdaten mittelseines Anrufs oder einer E-mail dem Anbieter direkt,unkompliziert und ohne weitereDetailabfragen wie Gerätekennung etc. falsch abgestellteoder defekte Geräte meldenkann. Diese Kontaktaufnahme wird derzeit durch dieAnbieter erschwert. Weiterhin ist die Anzahl der im öffentlichen Raumverfügbaren Geräte massiv zureduzieren. Dr. Simon Bujanowski Lutz TempelFraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender
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