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2322/2017

Beantwortung der Anfrage von Frau Möller im Rechnungsprüfungsausschuss vom 06.07.2017

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 08.08.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 09.11.2017, TOP 12.5

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3734 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50/504 
 
08.08.2017 
Vorlagen-Nummer 
 2322/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 26.09.2017 
Jugendhilfeausschuss 07.11.2017 
 
Beantwortung der Anfrage von Frau Möller im Rechnungsprüfungsausschuss vom 06.07.2017 
Bezug: Vorlagen 1522/2017 und 1803/2017 
Im Zusammenhang mit dem Prüfbericht zum Mittagessen in städtischen Kindertagesstätten 
und Erhebung von Essensgeld dur ch das Amt für Kinder, Jugend und Familie im Rec h-
nungsprüfungsausschuss vom 24.11.2016 (TOP 13.4) und in den Jugendhilfeausschüssen 
vom 17.01.2017 (TOP 9.1.2) und 14.03.2017 (TOP 5.2.2) berichtet Frau Möller von Familien, 
welche zu Hilfen durch das Bildung s- und Teilhabepaket berechtigt seien, jedoch die E s-
sensgelder für die Mittagessen der Kinder vorstrecken müssten und erst im Nachhinein e r-
stattet bekämen. Dies bringe diese Familien in finanzielle Schwierigkeiten. Sie bittet um E r-
läuterung des Verfahrens. 
 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
1. Verfahren in städtischen Kindertagesstätten: 
 
Alle Familien, für die ein Einkommensnachweis nach SGB XII, SGB II, Asylbewerberleis-
tungsgesetz, Wohngeld, Kinderzuschlag oder als gering verdienend zusammen mit der Ein-
kommenserklärung für den Elternbeitrag eingereicht wird, bezahlen von Anfang an nur 1 € je 
Essen in den städtischen Kindertagesstätten. Der Restbetrag je Essen wird intern zwischen 
dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und der für das Bildungs- und Teilhabepaket zu-
ständigen Stelle im Amt für Soziales und Senioren verrechnet.  
Familien mit geringem Einkommen, Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbezug werden seitens 
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie unmittelbar zur Antragstellung auf Leistungen aus 
dem Bildungs- und Teilhabepaket aufgefordert. Der Gesetzgeber sieht eine schriftliche An-
tragstellung zwingend vor.  
Sofern innerhalb eines halben Jahres kein Antrag gestellt wurde, bzw. eine Bewilligung der 
Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket z.B. aufgrund zu hohen Einkommens nicht 
möglich ist, muss erst im Folgehalbjahr der Normalpreis entrichtet werden. In Vorleistung 
müssen die Familien nicht treten. 
 
 
2. Verfahren in Kindertagesstätten unter freier Trägerschaft:

2 
 
 
Zum 01.08.2014 wurde das Antrags- und Abrechnungsverfahren in den städtischen Schulen 
sowie in den Kindertagesstätten in freier Trägerschaft erfolgreich umgestellt. Die Einrichtun-
gen erfassen vor Ort die vor dem Hintergrund des oben genannten Leistungsbezuges be-
rechtigten Kinder, die am Mittagessen teilnehmen.  
 
Eltern müssen keine zusätzlichen Antragswege, bzw. Behördengänge mehr beschreiten und 
erhalten das Essen durch das Bildungs- und Teilhabepaket vergünstigt (verbleibender Ei-
genanteil je Essen: 1 €).  
Abgerechnet wird direkt zwischen der für das Bildungs- und Teilhabepaket zuständigen Stel-
le im Amt für Soziales und Senioren und den Kindertagesstätten, bzw. den Trägern und Ca-
terern in den Schulen.  
Lediglich die geringverdienenden Familien treten zunächst in Vorleistung und müssen auf-
grund der notwendigen Einkommensprüfung zunächst im Jobcenter vorsprechen, bevor 
ihnen der Zuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket auf ihre Vorleistung erstattet wer-
den kann. Der Gesetzgeber macht zur Einkommensberechnung sehr konkrete und komplexe 
Vorgaben. Ohne diese Prüfung ist eine Aussage zum Anspruch auf Leistungen aus dem Bil-
dungs- und Teilhabepaket, z.B. auf den Zuschuss zum Mittagessen nicht möglich.  
Das Verfahren hat zu deutlich erhöhter Inanspruchnahme der Leistung und für Träger und 
Caterer zu größerer Finanzsicherheit geführt. 
 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

26.09.2017 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.11.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.11.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2322/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
08.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27