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Fluglärm in Köln-Mülheim
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1437/2019 vom 28.10.2019
Stand: Am 04.11.2019 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage_GRÜNE_Fluglärm
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Anfrage 26.10.2019 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, die nachfolgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. Anfrage: Fluglärm in Köln-Mülheim Besonders die Stadtteile Köln-Mülheim, -Buchheim und -Buchforst sind im Bezirk Mülheim betroffen von landendem Flugverkehr des Köln-Bonner-Flughafens. Der fehlende landes- bzw. bundesgesetzliche Rahmen für einen Nachtflugverbot führt zu einer besonders nachts (je nach Windrichtung) starken Lärmbelastung durch landende Flugzeuge, die sogar bei geschlossenem Fester deutlich zu hören sind und nachweislich zu gesundheitlichen Schäden führen können (u.a. Schlafstörungen, Stress). Vor diesem Hintergrund stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Fragen an die Verwaltung: 1. Welche Erhebungen bzw. Messungen für den Bezirk Mülheim bzw. einzelne Stadtteile liegen hinsichtlich von Fluglärm vor? Gleichlautend an: Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs - Stadtbezirk Mülheim- Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker -Rathaus- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim Wiener Platz 2 a, Zimmer 642 51065 Köln Telefon: (02 21) 221 99 309 Fax: (02 21) 221 99 486 Mai: www.gruenekoeln-muelheim.de Winfried Seldschopf, Fraktionsvorsitzender Max Christian Derichsweiler, Stellv. Bezirksbürgermeister. Stellv. Fraktionsvorsitzender Marianne Böttcher, Mitglied der Bezirksvertretung Buchforst I Buchheim I Dellbrück I Dünnwald I Flittard Höhenhaus I Holweide I Mülheim I Stammheim 2. Wenn Lärmmessungen vorliegen: Welche Konsequenzen und Maßnahmen wurde bzw. werden ergriffen, um besonders den nächtlichen Fluglärm zu reduzieren? 3. Wenn keine Lärmmessungen vorliegen: Inwiefern ist eine Lärmmessung zu realisieren und welche Konsequenzen würden (ggf. in Absprache mit dem Flughafenbetreiber) gezogen werden können, wenn die Lärmmessung eine deutliche Lärmbelästigung nachweist? ______________________________ ______________________________ Max Christian Derichsweiler Winfried Seldschopf
Beratungsverlauf
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