V/0947/2020
Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses
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Beschlussvorlage
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V/0947/2020 V/0947/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses Beratungsfolge 09.12.2020 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses wird auf zwei festgelegt. 2. Zur/Zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses wird ................. gewählt. 3. Zur/Zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses wird ................. g e- wählt. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.11.2020 beschlossen nach § 57 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) einen Hauptausschuss zu bilden. Den Vorsitz in diesem Ausschuss führt nach § 57 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der Oberbürgermeister, der auch Stimmrecht hat. Gem. § 57 Abs. 3 Satz 2 GO NRW wählt der Hauptausschuss a us seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden. In der abgelaufenen Wahlperiode hatte der Hauptausschuss zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt. Die Verwaltung schlägt vor, auch in der neuen Wahlperiode zwei stellvertretende Vorsitze nde des Hauptausschusses zu wä hlen. Zwar ist in der abgelaufenen Wahlperiode der Vertretungsfall nicht eingetreten, aber gleic hwohl bleibt es bei der hohen zeitlichen Belastung des Oberbürgermeisters. Um die Funktionsfähigkeit des Hauptausschusses, als Koordinie- rungsausschuss vor dem Rat, in jedem Fall siche rzustellen, sollten daher 2 stellvertretende Vorsit- zende gewählt werden. Amt für Bürger- und Ratsservice 24.11.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kupferschmidt Telefon: 492-3300 Kupferschmidt@stadt- muenster.de - 2 - V/0947/2020 Die Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses ist eine Mehrheitsent- scheidung. i.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0947/2020 Kurzüberblick Für den Hauptausschuss werden zwei stellvertretende Vorsitzende festgelegt. Vorsitzender ist der Oberbürgermeister. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das Teilziel wird mit dem Beschluss erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien/Städtepartner- schaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0947/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.10.2020
- Erstellt
- 27.10.2020 16:02