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V/0947/2020

Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses

Vorlagen 28.10.2020

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 09.12.2020, TOP 3

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

1937 Zeichen

V/0947/2020 
V/0947/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.12.2020 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses wird auf zwei festgelegt. 
 
2. Zur/Zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses wird ................. gewählt. 
 
3. Zur/Zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses wird ................. g e-
wählt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.11.2020 beschlossen nach § 57 Abs. 2 der Gemeindeordnung für 
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) einen Hauptausschuss zu bilden.  
 
Den Vorsitz in diesem Ausschuss führt nach § 57 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der Oberbürgermeister, der 
auch Stimmrecht hat.  
 
Gem. § 57 Abs. 3 Satz 2 GO NRW wählt der Hauptausschuss a us seiner Mitte einen oder mehrere 
Stellvertreter des Vorsitzenden. In der abgelaufenen Wahlperiode hatte der Hauptausschuss zwei 
stellvertretende Vorsitzende gewählt. Die Verwaltung schlägt vor, auch in der neuen Wahlperiode 
zwei stellvertretende Vorsitze nde des Hauptausschusses zu wä hlen. Zwar ist in der abgelaufenen 
Wahlperiode der Vertretungsfall nicht eingetreten, aber gleic hwohl bleibt es bei der hohen zeitlichen 
Belastung des Oberbürgermeisters. Um die Funktionsfähigkeit des Hauptausschusses, als Koordinie-
rungsausschuss vor dem Rat, in jedem Fall siche rzustellen, sollten daher 2 stellvertretende Vorsit-
zende gewählt werden.  
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
24.11.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kupferschmidt 
Telefon: 492-3300 
Kupferschmidt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0947/2020 
 
Die Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses ist eine Mehrheitsent-
scheidung. 
 
 
 
i.V. 
 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

1235 Zeichen

Anlage A zur V/0947/2020 
Kurzüberblick 
Für den Hauptausschuss werden zwei stellvertretende Vorsitzende festgelegt. Vorsitzender ist 
der Oberbürgermeister.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 
Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. 
Das Teilziel wird mit dem Beschluss erreicht.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien/Städtepartner-
schaften  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beratungsverlauf (1)

09.12.2020 Hauptausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0947/2020
Typ
Vorlagen
Datum
28.10.2020
Erstellt
27.10.2020 16:02