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V/0498/2025

Baugebiete Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch und Kinderhaus – Langebusch/Westhoffstraße: Übertragung städtischer Grundstücke an Wohn + Stadtbau

Vorlagen 13.08.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.09.2025, TOP 20

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7648 Zeichen

V/0498/2025 
V/0498/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baugebiete Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch und Kinderhaus – 
Langebusch/Westhoffstraße 
Übertragung weiterer Grundstücke an die Wohn und Stadtbau GmbH sowie Änderung der 
Vermarktungskonzepte 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.08.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   02.09.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   03.09.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   03.09.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt, im Baugebiet Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch acht weitere 
Mehrfamilienhaus (Mefa)-Grundstücke mit insgesamt 8.179 m² auf die Wohn + Stadtbau 
Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH (W+S) zu übertragen. Das geschätzte Ge-
samtvolumen auf Basis des aktuellen Bodenrichtwertes beträgt ca. 4,4 Mio. €. Die Übertra-
gung erfolgt als Sacheinlage. Der endgültige Einlagewert und somit die Dotierung der Kapital-
rücklage ist anhand eines Wertgutachtens abschließend noch zu bestimmen. Die Verwaltung 
wird beauftragt, auf dieser Grundlage einen Einbringungsvertrag mit der W+S zu schließen. 
 
2. Der Rat stimmt der Anpassung des Vermarktungskonzeptes für das Baugebiet Amelsbüren – 
Nordwestlich Am Dornbusch entsprechend der Begründung zu 2. zu. 
 
3. Der Rat beschließt, im Baugebiet Kinderhaus – Langebusch/Westhoffstraße fünf weitere 
Grundstücke mit insgesamt 5.636 m² auf die W+S zu übertragen. Das Gesamtvolumen beläuft 
sich auf Basis des aktuellen Bodenrichtwertes auf etwa 3,49 Mio. €. Die Übertragung  erfolgt 
als Sacheinlage. Der endgültige Einlagewert und somit die Dotierung der Kapitalrücklage ist 
anhand eines Wertgutachtens abschließend noch zu bestimmen. Die Verwaltung wird beauf-
tragt, auf dieser Grundlage einen Einbringungsvertrag mit der W+S zu schließen. 
 
4. Der Rat stimmt der Anpassung des Vermarktungskonzeptes für das Baugebiet Kinderhaus – 
Langebusch/Westhoffstraße entsprechend der Begründung zu 4. zu. 
 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
19.08.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Gudorf 
Telefon: 492-2521 
GudorfM@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0498/2025 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Übertragung erfolgt als Sacheinlage in das Eigenkapital der W+S GmbH. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1 und 3: 
 
Bereits zwei Mal verlief die Ausschreibung von zwei Mefa -Grundstücken im Baugebiet Kinderhaus – 
Langebusch/Westhoffstraße ergebnislos. Aufgrund der äußerst ungünstigen Rahmenbedingungen für 
private Investitionen im Geschosswohnungsbau ist davon auszugehen, dass auch eine weitere Aus-
schreibung ergebnislos verlaufen wird. Gleiches gilt für die Vermarktung der Mefa -Grundstücke im 
Baugebiet Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch. Aus diesem Grund sollen die vorgenannten 
Grundstücke in das Eigentum der W+S übertragen werden. 
 
Mit der W+S hat die Verwaltung eine verlässliche Vertragspartnerin. Zudem kann durch die Vergabe 
von Grundstücken an die W+S das Preisniveau des Immobilienmarktes in Münster mittelbar beein-
flusst werden. Die Preise bleiben auch nach Auslaufen der Belegungs- und Mietpreisbindung der öf-
fentlichen Wohnraumförderungen hinaus gemäßigt, da die W+S auch frei finanzierte Wohnungen 
dauerhaft zu fairen Preisen vermietet. Daher hat der Rat mit der Vorlage V/0054/ 2025 beschlossen, 
über das 50-Millionen-Euro-Paket hinaus, weitere Übertragungen von Grundstücken an die W+S vor-
zunehmen. 
 
Durch die Übertragung der oben genannten Mefa-Grundstücke wird im Baugebiet Am Dornbusch die 
Realisierung des gesamten Geschosswohnungsbaues aus einer Hand ermöglicht. Dies führt in der 
Realisierung sowohl zu Optimierungen als auch zu deutlichen Kostenersparnissen (z.B. Möglichkeit 
der Wiederholungsplanung von Mefa-Gebäuden, lediglich eine Baustelleneinrichtung erforderlich) und 
letztendlich zu einer zeitnahen Umsetzung des Vermarktungskonzeptes. Längere Brachen neben 
bereits bewohnten Bereichen und einer sich im Betrieb befindlichen Kindertagesstätte können somit 
verhindert werden. 
 
Im Baugebiet Kinderhaus – Langebusch/Westhoffstraße rückt durch die Übertragung der letzten städ-
tischen Mefa-Grundstücke an die W+S die vollständige Realisierung desselben deutlich näher; der 
Lückenschluss in der Bebauung kann nunmehr zeitnah erfolgen. Die Bildung von größeren Be-
standseinheiten in den beiden Baugebieten stellt sich für die W+S auch in der Bewirtschaftungsphase 
als deutlich vorteilhaft dar.

- 3 - 
V/0498/2025 
Zu 2: 
 
Durch die vorgenannte Übertragung weiterer Mefa-Grundstücke an die W+S ist das Vermarktungs-
konzept für das Baugebiet Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch (V/0106/2024) wie folgt anzu-
passen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Neben den bereits für die W+S vorgesehenen Mefa -Grundstücke 9, 12, 13 sollen nunmehr auch die 
für Investoren vorgesehenen Grundstücke 2, 3, 7 sowie 4 und 8 an die W+S übertragen werden. Wei-
terhin sollen die Grundstücke 10 und 11 für Gemeinschaftswohnformen sowie das Grundstück 5 
übertragen werden. Aufgrund der Übertragung weiterer Mehrfamilienhäuser an die W+S sind Ge-
spräche bezüglich der Verteilung der Verortung des geförderten Wohnraums zwischen der W+S und 
der Verwaltung aufzunehmen. 
 
Die Grundstücke 1 und 6 befinden sich im Privateigentum. 
 
Für die Grundstücke 10 und 11 ist ein gemeinschaftliches Wohnmodell vorgesehen, dass nunmehr 
als Mietmodell durch die W+S umgesetzt wird. Bei bestätigtem Interesse einer Wohngruppe wird die 
W+S das Modell in diesem Sinne mit der Gruppe weiter entwickeln. Sofern sich keine Gruppe o.ä. 
bilden sollte, werden 30 % der Wohnfläche an die Einkommensgruppe B vermietet. Die übrigen Woh-
nungen können dann einzeln als frei finanzierte Wohnungen vermietet werden. 
 
V/0106/2024

- 4 - 
V/0498/2025 
Zu 4: 
 
Durch die Übertragung weiterer Mefa-Grundstücke an die W+S ist das Vermarktungskonzept für das 
Baugebiet Kinderhaus – Langebusch/ Westhoffstraße (V/0417/2022) wie folgt anzupassen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Neben den im Plan dargestellten und bereits übertragenen Paketen für die W+S sollen auch die für 
Investoren vorgesehenen Grundstücke 9, 13 und 14 sowie die Grundstücke 7 und 8 für gemeinschaft-
liche Wohnformen übertragen werden. 
 
Für die Grundstücke 7 und 8 ist ein gemeinschaftliches Wohnmodell vorgesehen, dass nunmehr als 
Mietmodell durch die W+S umgesetzt wird. Bei bestätig tem Interesse einer Wohngruppe wird die 
W+S das Modell in diesem Sinne mit der Gruppe weiter entwickeln. Bei Bedarf können dabei bis max. 
30 % der Wohnfläche in die Wohnraumförderung gebracht werden. Sofern sich keine Gruppe o.ä. 
bilden sollte, werden die Wohnungen einzeln als frei finanzierte Wohnungen vermietet. 
 
Auf den Grundstücken 13 und 14 sind grundsätzlich frei finanzierte Wohnungen in einem Mix für ge-
mischte Haushalte vorgesehen. Der Wohnungsmix wird in diesem Sinne entwickelt. Die W+S über-
prüft im Planungsprozess die Wirtschaftlichkeit für ein Vermietungsszenario. Bei ausbleibender Wirt-
schaftlichkeit bzw. einer zu hohen zu erwartenden Miete kann die W+S in Absprache mit dem Amt für 
Immobilienmanagement die Grundstücke 13 und/oder 14 zu Eigentümergemeinschaften umwandeln 
und veräußern. 
 
Im Falle einer Veräußerung sollen geeignete Kompaktwohnungen (3 Zimmer, < 70 m²) bevorzugt an 
Seniorinnen und Senioren zur Eigennutzung veräußert werden. Eine öffentliche Förderung von 
selbstgenutztem Wohneigentum, zweckgebunden für die Einkommensgruppe B, ist in diesem Fall 
denkbar. 
V/0417/2022

- 5 - 
V/0498/2025 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Minas 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

Anlage A

2785 Zeichen

Anlage A zur V/0498/2025 
Kurzüberblick 
Übertragung städtischer Mehrfamilienhausgrundstücke an die Wohn und Stadtbau GmbH in den 
Baugebieten Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch und Kinderhaus – Lange-
busch/Westhoffstraße mit einer Gesamtgröße von 13.815 m³. Das Gesamtvolumen beläuft sich 
auf Basis der aktuellen Bodenrichtwerte auf etwa 7,89 Mio. €. Ebenso enthält die Vorlage die An-
passung der Vermarktungskonzepte. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln“ verfolgt. 
Die Teilziele lauten: 
 Münster als Stadt mit hoher Umwelt- und Lebensqualität weiterentwickeln. 
  Münster als Stadt mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in 
der Stadtgesellschaft weiterentwickeln. 
Mit der städtischen Tochter Wohn +Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH 
(W+S) steht der Stadt Münster eine verlässliche Partnerin zur Seite, mit deren Hilfe diese Ziele 
durch Errichtung bedarfsgerechter Mehrfamilienhäuser – mit dauerhaft fairen Mieten – erreicht 
werden können.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 01 11 
15 01 
Immobilienmanagement 
Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
In dem 2013 durch den Rat der Stadt Münster beschlossenen „Kommunalen Handlungskonzept 
Wohnen – Grundzüge und Weichenstellungen (V/0593/2013) sind verschiedene Handlungsfelder 
entwickelt worden, die wieder zu einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt führen sollen. Die aktive 
Entwicklung von Wohnbauland soll unter Berücksichtigung der wohnungs- und sozialstrukturellen 
Ziele erfolgen und weiterentwickelt werden. 
Mit diesem Verfahrensbeschluss soll die Wohnraumentwicklung in Münster entsprechend der gel-
tenden Ratsbeschlüsse zur Vermarktung von städtischen Grundstücken gesteuert und umgesetzt 
werden.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Im Sinne einer klimagerechten Stadtentwicklung sollen Neubauvorhaben klimaschonend, ener-
gie- und ressourcensparend umgesetzt werden. Daher wird von den künftigen Käuferinnen und 
Käufern bzw. Erbbauberechtigen eine wirtschaftlich und ökologisch optimierte Kombination von 
Maßnahmen zum Wärmeschutz, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Verwendung nach-
haltiger Baustoffe erwartet („Münsters Standard für klimagerechtes Bauen“ – V/0434/2021/2 und 
V/0319/2022).

Beratungsverlauf (4)

28.08.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.09.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2025 Hauptausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2025 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Westhoffstraße
  • Am Dornbusch
  • Kinderhaus
  • Langebusch

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Details

Aktenzeichen
V/0498/2025
Typ
Vorlagen
Datum
13.08.2025
Erstellt
11.08.2025 09:10