V/0498/2025
Baugebiete Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch und Kinderhaus – Langebusch/Westhoffstraße: Übertragung städtischer Grundstücke an Wohn + Stadtbau
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Beschlussvorlage
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V/0498/2025 V/0498/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Baugebiete Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch und Kinderhaus – Langebusch/Westhoffstraße Übertragung weiterer Grundstücke an die Wohn und Stadtbau GmbH sowie Änderung der Vermarktungskonzepte Beratungsfolge 28.08.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 02.09.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 03.09.2025 Hauptausschuss Vorberatung 03.09.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt, im Baugebiet Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch acht weitere Mehrfamilienhaus (Mefa)-Grundstücke mit insgesamt 8.179 m² auf die Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH (W+S) zu übertragen. Das geschätzte Ge- samtvolumen auf Basis des aktuellen Bodenrichtwertes beträgt ca. 4,4 Mio. €. Die Übertra- gung erfolgt als Sacheinlage. Der endgültige Einlagewert und somit die Dotierung der Kapital- rücklage ist anhand eines Wertgutachtens abschließend noch zu bestimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage einen Einbringungsvertrag mit der W+S zu schließen. 2. Der Rat stimmt der Anpassung des Vermarktungskonzeptes für das Baugebiet Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch entsprechend der Begründung zu 2. zu. 3. Der Rat beschließt, im Baugebiet Kinderhaus – Langebusch/Westhoffstraße fünf weitere Grundstücke mit insgesamt 5.636 m² auf die W+S zu übertragen. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf Basis des aktuellen Bodenrichtwertes auf etwa 3,49 Mio. €. Die Übertragung erfolgt als Sacheinlage. Der endgültige Einlagewert und somit die Dotierung der Kapitalrücklage ist anhand eines Wertgutachtens abschließend noch zu bestimmen. Die Verwaltung wird beauf- tragt, auf dieser Grundlage einen Einbringungsvertrag mit der W+S zu schließen. 4. Der Rat stimmt der Anpassung des Vermarktungskonzeptes für das Baugebiet Kinderhaus – Langebusch/Westhoffstraße entsprechend der Begründung zu 4. zu. Amt für Immobilienmanagement 19.08.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Gudorf Telefon: 492-2521 GudorfM@stadt- muenster.de - 2 - V/0498/2025 II. Finanzielle Auswirkungen: Die Übertragung erfolgt als Sacheinlage in das Eigenkapital der W+S GmbH. Begründung: Zu 1 und 3: Bereits zwei Mal verlief die Ausschreibung von zwei Mefa -Grundstücken im Baugebiet Kinderhaus – Langebusch/Westhoffstraße ergebnislos. Aufgrund der äußerst ungünstigen Rahmenbedingungen für private Investitionen im Geschosswohnungsbau ist davon auszugehen, dass auch eine weitere Aus- schreibung ergebnislos verlaufen wird. Gleiches gilt für die Vermarktung der Mefa -Grundstücke im Baugebiet Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch. Aus diesem Grund sollen die vorgenannten Grundstücke in das Eigentum der W+S übertragen werden. Mit der W+S hat die Verwaltung eine verlässliche Vertragspartnerin. Zudem kann durch die Vergabe von Grundstücken an die W+S das Preisniveau des Immobilienmarktes in Münster mittelbar beein- flusst werden. Die Preise bleiben auch nach Auslaufen der Belegungs- und Mietpreisbindung der öf- fentlichen Wohnraumförderungen hinaus gemäßigt, da die W+S auch frei finanzierte Wohnungen dauerhaft zu fairen Preisen vermietet. Daher hat der Rat mit der Vorlage V/0054/ 2025 beschlossen, über das 50-Millionen-Euro-Paket hinaus, weitere Übertragungen von Grundstücken an die W+S vor- zunehmen. Durch die Übertragung der oben genannten Mefa-Grundstücke wird im Baugebiet Am Dornbusch die Realisierung des gesamten Geschosswohnungsbaues aus einer Hand ermöglicht. Dies führt in der Realisierung sowohl zu Optimierungen als auch zu deutlichen Kostenersparnissen (z.B. Möglichkeit der Wiederholungsplanung von Mefa-Gebäuden, lediglich eine Baustelleneinrichtung erforderlich) und letztendlich zu einer zeitnahen Umsetzung des Vermarktungskonzeptes. Längere Brachen neben bereits bewohnten Bereichen und einer sich im Betrieb befindlichen Kindertagesstätte können somit verhindert werden. Im Baugebiet Kinderhaus – Langebusch/Westhoffstraße rückt durch die Übertragung der letzten städ- tischen Mefa-Grundstücke an die W+S die vollständige Realisierung desselben deutlich näher; der Lückenschluss in der Bebauung kann nunmehr zeitnah erfolgen. Die Bildung von größeren Be- standseinheiten in den beiden Baugebieten stellt sich für die W+S auch in der Bewirtschaftungsphase als deutlich vorteilhaft dar. - 3 - V/0498/2025 Zu 2: Durch die vorgenannte Übertragung weiterer Mefa-Grundstücke an die W+S ist das Vermarktungs- konzept für das Baugebiet Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch (V/0106/2024) wie folgt anzu- passen. Neben den bereits für die W+S vorgesehenen Mefa -Grundstücke 9, 12, 13 sollen nunmehr auch die für Investoren vorgesehenen Grundstücke 2, 3, 7 sowie 4 und 8 an die W+S übertragen werden. Wei- terhin sollen die Grundstücke 10 und 11 für Gemeinschaftswohnformen sowie das Grundstück 5 übertragen werden. Aufgrund der Übertragung weiterer Mehrfamilienhäuser an die W+S sind Ge- spräche bezüglich der Verteilung der Verortung des geförderten Wohnraums zwischen der W+S und der Verwaltung aufzunehmen. Die Grundstücke 1 und 6 befinden sich im Privateigentum. Für die Grundstücke 10 und 11 ist ein gemeinschaftliches Wohnmodell vorgesehen, dass nunmehr als Mietmodell durch die W+S umgesetzt wird. Bei bestätigtem Interesse einer Wohngruppe wird die W+S das Modell in diesem Sinne mit der Gruppe weiter entwickeln. Sofern sich keine Gruppe o.ä. bilden sollte, werden 30 % der Wohnfläche an die Einkommensgruppe B vermietet. Die übrigen Woh- nungen können dann einzeln als frei finanzierte Wohnungen vermietet werden. V/0106/2024 - 4 - V/0498/2025 Zu 4: Durch die Übertragung weiterer Mefa-Grundstücke an die W+S ist das Vermarktungskonzept für das Baugebiet Kinderhaus – Langebusch/ Westhoffstraße (V/0417/2022) wie folgt anzupassen. Neben den im Plan dargestellten und bereits übertragenen Paketen für die W+S sollen auch die für Investoren vorgesehenen Grundstücke 9, 13 und 14 sowie die Grundstücke 7 und 8 für gemeinschaft- liche Wohnformen übertragen werden. Für die Grundstücke 7 und 8 ist ein gemeinschaftliches Wohnmodell vorgesehen, dass nunmehr als Mietmodell durch die W+S umgesetzt wird. Bei bestätig tem Interesse einer Wohngruppe wird die W+S das Modell in diesem Sinne mit der Gruppe weiter entwickeln. Bei Bedarf können dabei bis max. 30 % der Wohnfläche in die Wohnraumförderung gebracht werden. Sofern sich keine Gruppe o.ä. bilden sollte, werden die Wohnungen einzeln als frei finanzierte Wohnungen vermietet. Auf den Grundstücken 13 und 14 sind grundsätzlich frei finanzierte Wohnungen in einem Mix für ge- mischte Haushalte vorgesehen. Der Wohnungsmix wird in diesem Sinne entwickelt. Die W+S über- prüft im Planungsprozess die Wirtschaftlichkeit für ein Vermietungsszenario. Bei ausbleibender Wirt- schaftlichkeit bzw. einer zu hohen zu erwartenden Miete kann die W+S in Absprache mit dem Amt für Immobilienmanagement die Grundstücke 13 und/oder 14 zu Eigentümergemeinschaften umwandeln und veräußern. Im Falle einer Veräußerung sollen geeignete Kompaktwohnungen (3 Zimmer, < 70 m²) bevorzugt an Seniorinnen und Senioren zur Eigennutzung veräußert werden. Eine öffentliche Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum, zweckgebunden für die Einkommensgruppe B, ist in diesem Fall denkbar. V/0417/2022 - 5 - V/0498/2025 In Vertretung gez. Minas Stadtrat Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0498/2025 Kurzüberblick Übertragung städtischer Mehrfamilienhausgrundstücke an die Wohn und Stadtbau GmbH in den Baugebieten Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch und Kinderhaus – Lange- busch/Westhoffstraße mit einer Gesamtgröße von 13.815 m³. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf Basis der aktuellen Bodenrichtwerte auf etwa 7,89 Mio. €. Ebenso enthält die Vorlage die An- passung der Vermarktungskonzepte. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln“ verfolgt. Die Teilziele lauten: Münster als Stadt mit hoher Umwelt- und Lebensqualität weiterentwickeln. Münster als Stadt mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln. Mit der städtischen Tochter Wohn +Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH (W+S) steht der Stadt Münster eine verlässliche Partnerin zur Seite, mit deren Hilfe diese Ziele durch Errichtung bedarfsgerechter Mehrfamilienhäuser – mit dauerhaft fairen Mieten – erreicht werden können. Finanzierung Produktgruppe: 01 11 15 01 Immobilienmanagement Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig In dem 2013 durch den Rat der Stadt Münster beschlossenen „Kommunalen Handlungskonzept Wohnen – Grundzüge und Weichenstellungen (V/0593/2013) sind verschiedene Handlungsfelder entwickelt worden, die wieder zu einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt führen sollen. Die aktive Entwicklung von Wohnbauland soll unter Berücksichtigung der wohnungs- und sozialstrukturellen Ziele erfolgen und weiterentwickelt werden. Mit diesem Verfahrensbeschluss soll die Wohnraumentwicklung in Münster entsprechend der gel- tenden Ratsbeschlüsse zur Vermarktung von städtischen Grundstücken gesteuert und umgesetzt werden. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Im Sinne einer klimagerechten Stadtentwicklung sollen Neubauvorhaben klimaschonend, ener- gie- und ressourcensparend umgesetzt werden. Daher wird von den künftigen Käuferinnen und Käufern bzw. Erbbauberechtigen eine wirtschaftlich und ökologisch optimierte Kombination von Maßnahmen zum Wärmeschutz, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Verwendung nach- haltiger Baustoffe erwartet („Münsters Standard für klimagerechtes Bauen“ – V/0434/2021/2 und V/0319/2022).
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Westhoffstraße
- Am Dornbusch
- Kinderhaus
- Langebusch
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Details
- Aktenzeichen
- V/0498/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.08.2025
- Erstellt
- 11.08.2025 09:10