1462/2026
Jahresbericht 2025 Anonymer Krankenschein (AKS) in der Stadt Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 05.06.2026 1462/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 09.06.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 19.06.2026 Jahresbericht 2025 Anonymer Krankenschein (AKS) in der Stadt Köln Mit dieser Mitteilung wird der Jahresbericht 2025 des Anonymen Krankenscheins Köln vorge- legt und über die aktuelle Nutzung des Angebots sowie über den spätestens im 3. Quartal 2026 zu erwartenden Ausgabestopp und die ungewisse Finanzierungsperspektive ab 2027 informiert. Hintergrund: Der Anonyme Krankenschein (AKS) sichert seit Juli 2023 Menschen ohne regulären Kranken- versicherungsschutz in Köln Zugang zu medizinischer Grundversorgung. Die Projektlaufzeit endete zum 31.12.2024; im Laufe des Jahres 2025 wurde die Fortführung des Anonymen Krankenscheins bis zum 31.12.2026 beschlossen (1302/2025). Mit der damit einhergehenden Bereitstellung der notwendigen Mittel konnte das Angebot im Juli 2025 wieder aufgenommen werden. Das Angebot ist ein fester und wesentlicher Bestandteil der kommunalen Gesundheitsversor- gung für vulnerable Personengruppen in Köln. Die Kooperationsstruktur beruht zum einen auf der Beratung der Menschen zu ihren individu- ellen Möglichkeiten, eine Krankenversicherung oder anderen Zugang zu Gesundheitsleistun- gen zu erlangen. Im Rahmen dieses sogenannten Clearings wird die Kostenübernahmever- pflichtung anderer Leistungsträger geprüft. Zum anderen wird der AKS nach medizinischer In- dikationsstellung in den bestehenden und unabhängig vom Anonymen Krankenschein finan- zierten (teils ehrenamtlichen) medizinischen Sprechstundenangeboten für Menschen ohne Krankenversicherung analog zu Überweisungen, Einweisungen und Rezepten ausgegeben. Die inhaltliche Leitung trägt der Arbeitskreis Anonymer Krankenschein Köln, die Projektleitung bis zum Projektabschluss erfolgt über das Gesundheitsamt, Abteilung Gesundheitshilfen. Jahresbericht 2025 und finanzielle Entwicklung 2026: Der Jahresbericht 2025 konzentriert sich mehr als in den Vorjahren auf Entwicklungen der In- anspruchnahme im Berichtszeitraum aber auch im Jahresvergleich. Die Entwicklung verdeut- licht sowohl den nach wie vor bestehenden Bedarf nach niedrigschwelliger medizinischer Ver- sorgung im anonymisierten Rahmen als auch die gewachsene Bekanntheit und Akzeptanz des Angebots innerhalb der Zielgruppe. Seit 2023 wurden im Jahresvergleich der Ausgabe von Anonymen Krankenscheinen in Köln die folgenden Ausgabezahlen erreicht: 2 2023 2024 2025 € Verfügbarkeit Juli – Dezember (6 Monate) Jan. – Dezember (12 Monate) Juli – Dezember (6 Monate) AKS-Behandlungen 58 277 370 Monatlicher Durchschnitt AKS-Behandlungen 10 23 62 Übernommene Behand- lungskosten 59.613 € 184.695 € 238.165 € Im Ausgabejahr 2026 wurden bis zum Stichtag 13.05.2026 bereits insgesamt 237 Anonyme Krankenscheine ausgegeben und hierüber Kostenübernahmezusagen in Höhe von rund 115.000 € (der verfügbaren rund 210.000 € für Medikamente und Behandlungen, siehe An- lage 1 der Vorlage 1302/2026) erteilt. Bei Annahme stabiler Ausgabezahlen ist mit einem Ausgabestopp aufgrund fehlender finanzi- eller Ressourcen spätestens im August dieses Jahres zu rechnen. Bei teurer Behandlungsnot- wendigkeit schwerwiegender Erkrankungen von erreichten Personen kann dies auch deutlich früher eintreten. Perspektive ab 2027: Aufgrund der angespannten Haushaltslage, fehlender Berücksichtigung in der Mittelfristpla- nung des aktuell gültigen Haushalts und noch nicht abgeschlossener Haushaltsplanungen für die Folgejahre wird die Finanzierung des Anonymen Krankenscheins zum Jahresende auslau- fen, ebenso wie die über den ESF finanzierte Clearingstelle Migration und Gesundheit. Fazit: Der Anonyme Krankenschein Köln ist nach drei Jahren als einer der zentralen Bestandteile der kommunalen Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Krankenversicherung etabliert. Das Jahr 2025 zeigte sich, trotz Beginns der Ausgabe erst im Juli des Jahres, als das bisher versorgungsstärkste Jahr. Die Wirksamkeit der Struktur zeigt sich neben der Ermöglichung von Krankenbehandlungen insbesondere auch in der seit 2023 stabilen Überleitungsquote von 11-12% der Beratenen in einen Zugang zu regulären Gesundheitsleistungen (Krankenver- sicherung/AsylbLG). Es ist kurzfristig mit einer Erschöpfung der für die Krankenbehandlung bereitgestellten Mittel und somit mit einem Ausgabestopp im 3. Quartal 2026 zu rechnen. Gleichzeitig ist die Zukunft des Anonymen Krankenscheins Köln ab dem Jahr 2027 strukturell wie finanziell ungewiss. Gez. Dr. Rau
Anlage 1 Bericht AKS
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Anonymer Krankenschein Köln Jahresbericht 2025 Berichtszeitraum Juli – Dezember 2025 R O M e.V. 2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 Abbildungsverzeichnis 4 Einführung 5 1 Entstehung Anonymer Krankenschein Köln 6 2 Auswertung 8 2.1 Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 2.2 Medizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 3 Jahresvergleich 18 4 Fazit 21 5 Ausblick 23 Literaturverzeichnis 25 3 AEMR Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AK AKS Arbeitskreis Anonymer Krankenschein Köln AKS Anonymer Krankenschein AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz CFR Charta of Fundamental Rights of the European Union EU Europäische Union GG Grundgesetz HIV Human Immunodeficiency Virus MMD Mobiler Medizinischer Dienst MMM Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung NGO Non-Governmental Organisation STI Sexually Transmitted Infections Abkürzungsverzeichnis 4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Monatliche AKS-Ausgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Abbildung 2: AKS-V erteilung nach Behandlungsschwerpunkten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Abbildung 3: AKS-Budget . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Abbildung 4: Aufenthaltsr echtliche Unterteilung der AKS zugangsberechtigten Personen . . 12 Abbildung 5: Inanspruchnahme des Beratungsangebots nach Geschlechtsidentifikation. . . 12 Abbildung 6: Pr ozentuale Verteilung der Reintegration in die Krankenversicherung/ Auftragsversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Abbildung 7: Medizinische T räger der AKS-Ausgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Abbildung 8: Behandlungen und Behandlungskontakte von Menschen ohne Krankenversicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Abbildung 9: Behandlungen und Behandlungskontakte der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Abbildung 10: Fachärztliche Überweisungen von AKS-Behandlungen. . . . . . . . . . . . . . . . 16 Abbildung 11: AKS-Behandlungsziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Abbildung 12: AKS-Behandlungen und Behandlungskontakte von HIV -Patient*innen. . . . . . 17 Abbildung 13: AKS-Behandlungen von 2023 – 2025 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Abbildung 14: Jahr esvergleich AKS-Behandlungen, -budget, -kosten. . . . . . . . . . . . . . . . 20 Abbildung 15: Finanzierungsende der Kooperationspartner*innen AKS 2026 . . . . . . . . . . . 24 5 Einführung Stellen Sie sich vor: Sie haben keine Krankenversicherung und erkranken schwer • Welche Auswirkungen hat das für Sie, Ihre Familie und Ihre Mitmenschen? • Wo können Sie medizinisch versorgt werden und welche Behandlungsmöglichkeiten haben Sie, wenn dort die Kapazitäten ausgeschöpft sind? • Gibt es Einrichtungen, an die Sie sich mit Ihren Fragen zur Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung wenden können? Die hier gestellten Fragen bleiben für eine Vielzahl von Menschen in Köln nicht nur Theorie, sondern sind Teil ihrer Lebensrealität. Aufgrund strukturell verankerter Ausschlüsse haben sie keinen oder lediglich eingeschränkten Zugang zur medizinischen Versorgung. Erkrankte Menschen mit unzureichendem Krankenversicherungsschutz sind daher auf den Anonymen Krankenschein Köln angewiesen. Dieser ermöglicht bei Zugangsberechtigung die anonyme Überführung ins Regelsystem, um eine medizinische Versorgung zu gewährleisten. Vorliegender Bericht erstreckt sich über den Berichtszeitraum vom 01.07. bis 31.12.2025. In dem Zeitraum stand ein Behandlungsbudget von 484.074 € zur Verfügung. Davon wurden 238.165 € für Behandlungskosten von unzureichend krankenversicherten Menschen1 genutzt. 1. Das einleitende Kapitel beantwortet Fragen zur Entstehung des anonymen Krankenscheins, der rechtlichen Verankerung und der Arbeitsstruktur mit beteiligten Kooperationspartner*innen. 2. Im zweiten Teil werden die erhobenen Zahlen aus dem Berichtszeitraum ausgewertet. 3. Das dritte Kapitel gibt einen Einblick in die Entwicklung der Arbeit mit dem anonymen Krankenschein und die Behandlungszahlen von 2023 – 2025. 4. Der Bericht resümiert die Notwendigkeiten des anonymen Krankenscheins. 5. Er endet mit einem Ausblick auf das Jahr 2026 und 2027. Grundsätzlich liegt der Schwerpunkt des Berichts auf der statistischen Auswertung und rückt die Ergebnisse der Jahresevaluation in den Fokus. Einen ausführlichen Einblick in die Struktur geben die Berichte aus den Jahren 2023 und 2024. 1 Als unzur eichend krankenversicherte Menschen werden Personen verstanden, die über keinen aktiven Krankenversichertenschutz verfügen. Die Zugangsbedingungen zum Anonymen Krankenschein sind im folgenden Kapitel dargestellt. 6 1. Entstehung Anonymer Krankenschein Köln 7 1. Entstehung Anonymer Krankenschein Köln Auf internationaler, europäischer und Bundesebene ist gesetzlich festgelegt, jeder Mensch hat Anspruch auf 1. eine Lebenshaltung, die Gesundheit und ärztliche Betreuung gewährleistet (AEMR Artikel 25) 2. den Zugang zur Gesundheitsvorsorge (CFR Artikel 35) 3. das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (GG Art 2 Abs 2) Trotz des rechtlichen Anspruchs und der in Deutschland bestehenden Versorgungs struktur über die Krankenkassen fallen einige Personengruppen aus diesem Anspruch heraus und haben keinen Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung. Auf diesen Problemzustand reagiert der Anonyme Krankenschein Köln (AKS), indem er unversicherten Menschen einen Behandlungsschein ausstellt. Bei entsprechendem medizinischen Bedarf wird ihnen so eine anonyme Behandlung bei Fachärzt*innen ermöglicht. Im Jahr 2021 bildete sich aus dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen der Stadt Köln ein Arbeitskreis (AK AKS), der ein interdisziplinäres Konzept für eine Ausgabestruktur zum Anonymen Krankenschein für Köln erarbeitete. Die interdisziplinäre Ausrichtung vereint recht- liche und medizinische Aspekte, richtet einen ganzheitlichen Blick auf die Rat suchenden und ermöglicht eine wirksame Kooperation zwischen Stadt, Wohlfahrts verbänden und NGOs. Seit Juli 2023 besteht der Anonyme Krankenschein Köln und hat sich als unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Unterstützungslandschaft bewiesen. Zugang zum Anonymen Krankenschein Köln haben alle Menschen, die 1. sich seit 3 Monaten in Köln aufhalten. 2. kurzfristig nicht krankenversichert werden können. 3. finanziell bedürftig sind. 4. gesundheitliche Beschwerden angeben, die eine medizinische Weiterbehandlung aus ärztlicher Sicht notwendig machen. Um die Zugangsvoraussetzungen prozessual sicherzustellen, wird ratsuchenden Personen grundsätzlich nur unter zwei Bedingungen ein AKS ausgestellt: 1. Zum einen muss eine sozialrechtliche Beratung bei einem*einer der sechs Netzwerk- partner*innen (Clearingstelle und Netzwerk für Menschen ohne Papiere) erfolgen. 2. Zum anderen muss die medizinische Indikation über eine der medizinischen Kooperations- partner*innen (Gesundheitsamt Köln, Mobiler Medizinischer Dienst (MMD), Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung (MMM)) gestellt werden. 8 2 Auswertung 9 2. Auswertung Insgesamt wurden im Jahr 2025 370 anonyme Krankenscheine an 130 Personen ausgegeben. Monat 2025 Anzahl AKS Juli 54 August 82 September 49 Oktober 73 November 63 Dezember 49 Insgesamt 370 Abbildung 1: Monatliche AKS-Ausgabe Von den insgesamt 370 anonymen Krankenscheinen wurden 32 stationäre, 151 ambulante Krankenbehandlungsscheine sowie 187 Rezeptscheine ausgestellt. Ausgegebene AKS Stationäre AKS Ambulante AKS Rezeptscheine 370 32 151 187 Abbildung 2: AKS-Verteilung nach Behandlungsschwerpunkten Es entstanden stationäre und ambulante Behandlungskosten in Höhe von 227.530 €. Die Kosten für Rezeptscheine lagen bei 45.589 €. 10 Von dem zur Verfügung stehenden Behandlungsbudget von 484.074 € wur den 238.165 € genutzt. Das Restbudget beträgt 245.909 €. Eine Übertragung in das Folgejahr 2026 ist ent - sprechend der Förderkriterien nicht vorgesehen. Stationäre und ambulante Behandlungen Rezeptscheine Gesamtauszahlung Budget verbleibend 227.530 € 45.589 € 238.165 € 245.909 € Abbildung 3: AKS-Budget2 2.1 Beratung Von Juli bis Dezember 2025 waren 130 Personen nach sozialrechtlicher Prüfung in der Beratung zum anonymen Krankenschein zugangsberechtigt und erhielten einen Beratungs - schein. Für eine Person können bei Notwendigkeit mehrere anonyme Krankenscheine ausgestellt werden. So erklärt sich die Anzahl der zugangsberechtigten 130 Personen mit 370 ausgegebenen AKS. In der Jahresauswertung zeigt sich deutlich der hohe Beratungsaufwand der Sozialen Arbeit. Mit den 130 zugangsberechtigten Personen fanden 283 Beratungstermine statt. Die Beratungsthemen umfassen: • Versichertenschutz und damit verbunden die Zugangsmöglichkeiten zum regulären Gesundheitssystem • Humanitäre Versorgungsangebote • Aufenthaltsrechtliche und sozialrechtliche Fragestellungen Die Clearingstelle Migration und Gesundheit nimmt in der Beratung eine Schlüsselrolle ein. Gründe hierfür sind die bereits seit Jahren bestehende enge Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen des Gesundheitsamts, der konkrete Beratungsschwerpunkt bezüglich der Prüfung von Möglichkeiten einer Regelversorgung/Krankenversicherung und die hier - mit einhergehende fachliche Expertise und auch Bekanntheit bei externen Stellen. Zudem ist die Clearingstelle die direkte Anlaufstelle innerhalb des Gesundheitsamts während der medizinischen Sprechzeiten. 2 V on insgesamt 273.119 € Behandlungskosten wurden 238.165 € von dem Behandlungsbudget des anonymen Krankenscheins an die Kostenträger überwiesen. Grund dafür sind nicht fristgerechte oder ausgebliebene Rechnungseingänge. 11 Das Netzwerk für Beratung von Menschen ohne Papiere hat ein Beratungsangebot für vulnerable und mehrfachdiskriminierte Zielgruppen geschaffen und bietet damit eine wichtige Ergänzung zum Angebot der Clearingstelle. Aus der Beratung des Netzwerks für Menschen ohne Papiere stammt die folgende Fallschilderung zu einer durchgeführten Beratung: „Eine 62-jährige Drittstaatsangehörige wendete sich in Begleitung ihrer in Deutschland lebenden Tochter mit Oberbauchschmerzen und aufenthaltsrechtlichen Fragen an das interkulturelle Zentrum in Köln. Im Beratungsgespräch wurde bekannt, dass die Person vor einigen Monaten nach Deutschland eingereist ist und sich notfallmäßig in stationärer Behandlung befunden hatte. Bei der Vorstellung in der onkologischen Ambulanz bestätigte sich der Verdacht eines Magenkarzinoms. Von der Empfehlung einer lebensverlängernden Chemotherapie in regelmäßigen Abständen musste aufgrund fehlender Krankenversicherung Abstand genommen werden. In der Beratung wurde die aufenthaltsrechtliche Situation der Ratsuchenden beleuchtet und aus der konkreten Gefahr der lebensbedrohlichen Erkrankung heraus ein Abschiebeverbot beantragt. Die Lebenssituation der Person (dreimonatiger Aufenthalt in Köln, fehlende Krankenver- sicherung, finanzielle Bedürftigkeit und gesundheitliche Beschwerden) berechtigte sie zum anonymen Krankenschein, weswegen von der Beratungskraft aus dem Netzwerk für Menschen ohne Papiere ein Beratungsschein ausgestellt wurde. Mit diesem begab sich die Person in die allgemein medizinische Sprechstunde im Gesundheitsamt, wo eine regelmäßige Kontrolle der Blutwerte erfolgte. Ohne Behandlung des fortgeschrittenen, metastasierten Krebsleidens wäre die Person mit an Sicherheit grenzender W ahrschein- lichkeit vor dem Erhalt ihrer Krankenversicherung verstorben. Durch die Finanzierung der vorgeschlagenen Therapie über den anonymen Krankenschein konnte die notwendige Zeit zur Entscheidung über das beantragte Abschiebeverbot überbrückt werden und sicherte damit ihr Überleben. Mit Erteilung des Aufenthalts titels erfolgte durch die unter- stützende Beratung ein Eintritt in die gesetzliche Kranken versicherung. Seitdem werden die Kosten über die Krankenkasse übernommen.“ Von den 130 erteilten Beratungsscheinen gingen 52 an Drittstaatsangehörige ohne Aufenthalts- titel, 50 an EU-Bürger*innen, 23 an Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel und 5 an deutsche Staatsangehörige. 12 0 10 20 30 40 50 60 Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltstitel EU Bürger*innen Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel Deutsche Staatsangehörige Abbildung 4: Aufenthaltsrechtliche Unterteilung der AKS zugangsberechtigten Personen Es identifizieren sich 51 % mit dem weiblichen und 49 % mit dem männlichen Geschlecht. Abbildung 5: Inanspruchnahme des Beratungsangebots nach Geschlechtsidentifikation 13 Durch die aufenthalts- und sozialrechtliche Klärung konnte bei 12% der beratenden Personen eine Reintegration in ein Krankenversichertenverhältnis beziehungsweise in eine Auftrags - versorgung über das AsylbLG erfolgen. Abbildung 6: Prozentuale Verteilung der Reintegration in die Krankenversicherung/Auftragsversorgung Einer der 12 % war der 51-jährige Unionsbür ger, der im Juli 2025 dialysepflichtig wurde. An dieses Beispiel einer erfolgreichen Beratung erinnert sich eine Mitarbeiterin der Clearingstelle: „Herr W. suchte Mitte Juli die Clearingstelle mit einer Beratungsanfrage vom MMD auf. Dort wurde er die letzten Monate behandelt, musste jedoch wiederholt notfall- mäßig ins Krankenhaus eingeliefert werden. In der Beratung konnte ein zweijähriges Krankenversichertenverhältnis im Jahr 2022 ermittelt werden. Es wurde ein Antrag zur Aufnahme als freiwilliges Mitglied gestellt, der im September 2025 positiv ent- schieden wurde. Zwischenzeitlich wurde eine Kostenübernahme über den AKS für eine Shuntanlage in Erwägung gezogen, um dem Patienten eine zeitnahe, lebensnot- wendige Anbindung an die Dialyse zu gewährleisten. Auf einen AKS konnte durch die schnelle Bewilligung der Krankenkasse verzichtet werden. Der Patient äußerte sich im Beratungsgespräch folgendermaßen: ‚Mir haben viele Leute geholfen – Beraterin, Ärzt*innen, Sozialarbeiter*innen. Ich habe eine Versicherung und Sozialleistungen bekommen. Ich habe jetzt eine Wohnung. Das reicht. Mehr brauche ich nicht.‘ “ 14 Wie die zwei Fallbeispiele aus den Beratungssituationen der Clearingstelle und dem Netzwerk für Menschen ohne Papiere zeigen, ist jede Beratung individuell und komplex. Es bedarf nicht nur die Unterstützung bei der Gewährleistung der notwendigen medizinischen Versorgung, sondern auch der Auseinandersetzung mit sozialrechtlichen Anliegen. Der sozialrechtliche Zugang zum Krankenversicherungssystem unterscheidet sich in Abhängigkeit des aufent - haltsrechtlichen Status von EU-Bürger*innen mit und ohne materiellen Freizügigkeitsgrund und Drittstaatsangehörige mit und ohne Aufenthaltsrecht. 2.2 Medizin Die Verteilung der Ausgabe der 370 AKS-Behandlungsscheine durch die drei ausgebenden Stellen stellt sich wie folgt dar: Medizinische Träger AKS-Anzahl Gesamt Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Köln 31 Gesundheitsamt – Mobiler Medizinischer Dienst 46 Gesundheitsamt – Gesundheitshilfen und Substitutionsambulanz 293 Abbildung 7: Medizinische Träger der AKS-Ausgabe In den medizinischen Sprechstunden des Gesundheitsamtes wurden – unabhängig vom AKS Köln – insgesamt mindestens 1 618 Personen ohne Krankenversicherung behandelt (Auswertungszeitraum 01.01. – 31.12.2025). Es fanden in diesem Zusammenhang insgesamt mindestens 8 143 Kontakte statt. Davon wurde in 339 Fällen ein AKS ausgegeben. 15 Patient*innen ohne KV Kontakte männlich weiblich divers Gesundheitshilfen Beratungsstelle für Familienplanung 330 1.060 0 329 1 Gesundheitshilfen Fachdienst STI (sexuell übertragbare Infektionen) und sexuelle Gesundheit 627 1.951 209 398 20 Substitutions- ambulanz Neumarkt 9 1.269 9 0 0 Mobiler Medizinischer Dienst* 652 3.863 546 106 0 Gesamt 1 618 8 143 764 833 21 * Erhoben sind Personen ohne und mit ungeklärter Krankenversicherung. Ausgenommen sind 173 Personen mit 1.025 Behandlungs - kontakten, bei denen keine Angaben zum Versicherungsschutz vorlagen Abbildung 8: Behandlungen und Behandlungskontakte von Menschen ohne Krankenversicherung Über die Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Köln fanden insge- samt 2 430 Kontakte mit 1 095 Personen ohne Krankenversicherung statt (Auswertungs- zeitraum 01.01. – 31.12.2025). In 31 Fällen wurde ein AKS ausgegeben. Patient*innen ohne KV Kontakte männlich weiblich divers Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung 1.095 2.430 575 520 Anzahl nicht erhoben Abbildung 9: Behandlungen und Behandlungskontakte der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Die meisten fachärztlichen Überweisungen gingen zur Inneren Medizin (51 %), gefolgt von Gynäkologie (10 %) und Chirurgie (9 %). Insgesamt wurden 9 % der AKS-Patient*innen im Kontext von übertragbaren Erkrankungen behandelt. Weitere 12 % erhielten über den AKS eine suchttherapeutische Behandlung und 9 % der AKS-Behandlungen erfolgten an Patient*innen mit onkologischer Diagnose. 16 Abbildung 10: Fachärztliche Überweisungen von AKS-Behandlungen Abbildung 11: AKS-Behandlungsziele 17 HIV-Patient*innen – AKS Versorgung Kontakte Gesundheitsamt Fachdienst STI und sexuelle Gesundheit (536-2) 15 97 Gesundheitsamt Substitutionsambulanz 2 Nicht erhoben Abbildung 12: AKS-Behandlungen und Behandlungskontakte von HIV-Patient*innen 18 3 3. Jahresvergleich 19 3. Jahresvergleich Im Jahresvergleich von 2023 – 2025 zeigt sich die stetige Zunahme der AKS-Behandlungs- zahlen. Das Projektjahr 2023 startete im Juli und verzeichnet zum Jahresende 58 AKS- Behandlungen. 2024 fanden im gesamten Jahr 277 AKS-Behandlungen statt. Trotz des Umstandes, dass 2025 erst im Juli auf das Behandlungsbudget zurückgegriffen werden konnte, erreichte das Projekt die höchste Anzahl an AKS-Behandlungen mit insgesamt 370. Die Daten zeigen, dass der anonyme Krankenschein über die Jahre an Bekanntheit gewinnen und die angesprochene Zielgruppe erreichen konnte Der monatliche Durch - schnitt von 10 Behandlungen im Jahr 2023, steigerte sich im Jahr 2025 auf 62. Entsprechend haben sich die übernommenen Behandlungskosten um das Vierfache erhöht. Abbildung 13: AKS-Behandlungen von 2023 – 2025 20 2023 2024 2025 Behandlungsbudget 200.000 € 200.000 € 484.074 € Verfügbarkeit Juli – Dezember (6 Monate) Januar – Dezember (12 Monate) Juli – Dezember (6 Monate) AKS-Behandlungen 58 277 370 Monatlicher Durchschnitt der AKS-Behandlungen 10 23 62 Übernommene Behandlungskosten 59.613 € 184.695 € 238.165 € Restbudget 140.387 € 15.305 € 245.909 € Monatlicher Durch- schnitt der AKS- Behandlungskosten 9 935 € 15 391 € 39 694 € Abbildung 14: Jahresvergleich AKS-Behandlungen, -budget, -kosten 4 Fazit 22 4. Fazit In gesellschaftlich und politisch bewegten Zeiten sind Strukturen wie der Anonyme Kranken- schein Köln ein unverzichtbares Instrument zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des Sozialstaatsprinzips. Bis durch gesetzliche Maßnahmen ein diskriminierungs- und bar- rierefreier Zugang zum regulären Gesundheitsversorgungssystem für alle in Deutschland leben- den Menschen sichergestellt ist, trägt der AKS Köln einen Teil dazu bei, soziale Gerechtig keit dort zu leben und humanitäre Hilfe dort zu leisten, wo sie am dringendsten benötigt wird. Der AKS setzt dort an, wo das komplexe Gesundheitssystem in Deutschland keinerlei Lösungswege bietet, obwohl diese Versorgungslücken neben humanitär vermeidbarem Leid auch strukturell vermeidbare Kosten verursachen. Die seit 2023 bestehende Struktur eines differenziert vernetzten Beratungs- und Sprech - stundenangebots für Menschen ohne Krankenversicherung hat sich erfolgreich etabliert. Die anhaltende Steigerung der Beratungs- und Behandlungszahlen ab Beginn und das be anspruchte Behandlungsbudget verdeutlichen die Entwicklung und den existierenden Bedarf: Im Beratungsangebot werden Wege in die Regelversorgung aufgeführt, die zur (Wieder-)Aufnahme des Versichertenverhältnisses und zur Reduktion der Anzahl an unver - sicherten Menschen in Köln beiträgt. Das medizinische Angebot verhindert durch rechtzeitige Behandlung die Chronifizierung von Erkrankungen und reduziert Infektionsrisiken für Dritte, trägt zur Genesung bei, unterstützt Schwangere und leistet einen Beitrag dazu, eine Arbeits- fähigkeit wiederherzustellen. Damit schließt der Anonyme Krankenschein eine eklatante, der Menschenwürde widersprechende Versorgungslücke und verhindert in letzter Konsequenz vermeidbare Todesfälle. Da im Jahr 2025 in sechs Monaten ein Budget in Höhe von 238.165 € notwendig war, stellt sich die Frage, ob das Jahresbudget für 2026 in Höhe von 210.269 € ausreichen wird. Aufgrund der hohen Nachfrage ist davon auszugehen, dass nicht dem Bedarf gerecht werden kann und Menschen trotz medizinischer Behandlungsnotwendigkeit nicht über den anonymen Krankenschein Köln behandelt werden können. Um die beschriebene erfolg - reiche Kooperationsstruktur aufrecht zu erhalten, benötigt es neben einer Förderzusage für die Arbeit mit dem anonymen Krankenschein auch eine verlässliche Finanzierung der Kooperationspartner*innen. 5 Ausblick 24 5. Ausblick Mit einem vorzeitig ausgeschöpften Budget im Jahr 2026 und dem daraus resultierenden Weg- fall des AKS wird erwartbar, dass die humanitären medizinischen Angebote in Köln – bei einge- schränkter Behandlungskapazität und fortschreitenden komplexen Behandlungen – vermehrt aufgesucht und in Anspruch genommen werden. Durch den Wegfall der Behandlungsoption über den AKS werden nicht nur individuelle, sondern auch gesamtgesellschaftliche Folgen sichtbar, wenn zum Beispiel ansteckende Krankheiten unbehandelt bleiben. Eine mögliche Konsequenz ist auch die Zunahme an notfallmäßigen Behandlungen im Krankenhaus, die das Gesundheitssystem zusätzlich belasten. Vorstellbare Szenarien könnten sich nicht nur bei einem erschöpften Behandlungsbudget 2026 bewahrheiten, sondern auch mit Blick auf das Jahr 2027. Der Förderzeitraum des Anonymen Krankenschein Kölns läuft im Dezember 2026 aus und das Fortbestehen der erfolgreich etablierten Struktur ist ungewiss. Davon betroffen sind das Netzwerk für Menschen ohne Papiere mit einer kommunalen Finanzierung und die Clearingstelle für Migration und Gesund- heit mit einer Förderzusage über den europäischen Sozialfond bis Dezember 2026. Zusätzlich haben die über den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst finanzierten Stellen mehrerer betroffener Ärzt*innen im Gesundheitsamt eine Laufzeit bis Dezember 2026. In der folgenden Abbildung ist die auslaufende Finanzierung der Kooperationsparter*innen bis 12/2026 in der Farbe Rot dargestellt. Eine mittelbare Betroffenheit (gelb markiert) zeigt sich in der anteiligen Stellenreduktion von Gynäkologinnen im Gesundheitsamt. Aufgrund der ehrenamtlich tätigen Ärzt*innen der Malteser ist hier von einer Fortführung des medizinischen Angebots auszugehen (grün). Zur Aufrechterhaltung des Anonymen Krankenschein Kölns benötigt es 2027 1.480.740€ bei einem benötigten Behandlungsbudget von 500.000€. Abbildung 15: Finanzierungsende der Kooperationspartner*innen AKS 2026 Finanzierung der Kooperationspartner*innen Anonymer Krankenschein Köln Clearingstelle Migration und Gesundheit Netzwerk Menschen ohne Papier Gesundheitsamt der Stadt Köln Malteser MMM MMD Beratung Medizin Allgemein- medizin Gyn.- Urologie Schwanger- schafts- vorsorge Substi- tutions- ambulanz Caritas- verband Köln e.V. Agisra e.V. Rom e.V. Kölner Flücht- lingsrat e.V. Dia- konisches Werk Köln und Region 25 Literaturverzeichnis Arbeitskreis Anonymer Krankenschein Köln 2023, A. A. (2023). Halbjahresbericht. Berichtszeitraum Juli bis Dezember 2023. Von Anonymer Krankenschein Köln: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=992138&type=do abgerufen Arbeitskreis Anonymer Krankenschein Köln 2024, A. A. (2024). Jahresbericht. Berichtszeitraum Januar 2024 – Dezember 2024. Von Anonymer Krankenschein Köln: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1067689&type=do abgerufen Impressum Herausgeber Arbeitskreis Anonymer Krankenschein Köln Vertreten durch agisra e. V. Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln Caritasverband für die Stadt Köln e. V. Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH Gesundheitsamt der Stadt Köln Kölner Flüchtlingsrat e. V. Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Köln Rom e. V. Gestaltung Zentrale Dienste der Stadt Köln Bildnachweis Titel: Stephanie Ortelbach/Stadt Köln Gefördert durch Stadt Köln In Kooperation und unter Mitwirkung von R O M e.V.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1462/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.06.2026
- Erstellt
- 18.05.2026 09:31