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1462/2026

Jahresbericht 2025 Anonymer Krankenschein (AKS) in der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 05.06.2026

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Nächste Beratung: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Sitzung am 19.06.2026, TOP 5.1

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Bericht AKS

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

4735 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 05.06.2026 
 1462/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 09.06.2026 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 19.06.2026 
 
Jahresbericht 2025 Anonymer Krankenschein (AKS) in der Stadt Köln 
Mit dieser Mitteilung wird der Jahresbericht 2025 des Anonymen Krankenscheins Köln vorge-
legt und über die aktuelle Nutzung des Angebots sowie über den spätestens im 3. Quartal 
2026 zu erwartenden Ausgabestopp und die ungewisse Finanzierungsperspektive ab 2027 
informiert. 
 
Hintergrund: 
Der Anonyme Krankenschein (AKS) sichert seit Juli 2023 Menschen ohne regulären Kranken-
versicherungsschutz in Köln Zugang zu medizinischer Grundversorgung. Die Projektlaufzeit 
endete zum 31.12.2024; im Laufe des Jahres 2025 wurde die Fortführung des Anonymen 
Krankenscheins bis zum 31.12.2026 beschlossen (1302/2025). Mit der damit einhergehenden 
Bereitstellung der notwendigen Mittel konnte das Angebot im Juli 2025 wieder aufgenommen 
werden. 
Das Angebot ist ein fester und wesentlicher Bestandteil der kommunalen Gesundheitsversor-
gung für vulnerable Personengruppen in Köln.  
Die Kooperationsstruktur beruht zum einen auf der Beratung der Menschen zu ihren individu-
ellen Möglichkeiten, eine Krankenversicherung oder anderen Zugang zu Gesundheitsleistun-
gen zu erlangen. Im Rahmen dieses sogenannten Clearings wird die Kostenübernahmever-
pflichtung anderer Leistungsträger geprüft. Zum anderen wird der AKS nach medizinischer In-
dikationsstellung in den bestehenden und unabhängig vom Anonymen Krankenschein finan-
zierten (teils ehrenamtlichen) medizinischen Sprechstundenangeboten für Menschen ohne 
Krankenversicherung analog zu Überweisungen, Einweisungen und Rezepten ausgegeben.  
Die inhaltliche Leitung trägt der Arbeitskreis Anonymer Krankenschein Köln, die Projektleitung 
bis zum Projektabschluss erfolgt über das Gesundheitsamt, Abteilung Gesundheitshilfen. 
 
Jahresbericht 2025 und finanzielle Entwicklung 2026: 
Der Jahresbericht 2025 konzentriert sich mehr als in den Vorjahren auf Entwicklungen der In-
anspruchnahme im Berichtszeitraum aber auch im Jahresvergleich. Die Entwicklung verdeut-
licht sowohl den nach wie vor bestehenden Bedarf nach niedrigschwelliger medizinischer Ver-
sorgung im anonymisierten Rahmen als auch die gewachsene Bekanntheit und Akzeptanz 
des Angebots innerhalb der Zielgruppe.  
 
Seit 2023 wurden im Jahresvergleich der Ausgabe von Anonymen Krankenscheinen in Köln 
die folgenden Ausgabezahlen erreicht:

2 
 
 
 
2023 2024 2025 € 
Verfügbarkeit Juli – Dezember 
(6 Monate) 
Jan. – Dezember 
(12 Monate) 
Juli – Dezember 
(6 Monate) 
AKS-Behandlungen 
 
58 277 370 
Monatlicher Durchschnitt 
AKS-Behandlungen 
10 23 62 
Übernommene Behand-
lungskosten 
59.613 € 184.695 € 238.165 € 
 
 
Im Ausgabejahr 2026 wurden bis zum Stichtag 13.05.2026 bereits insgesamt 237 Anonyme 
Krankenscheine ausgegeben und hierüber Kostenübernahmezusagen in Höhe von rund 
115.000 € (der verfügbaren rund 210.000 € für Medikamente und Behandlungen, siehe An-
lage 1 der Vorlage 1302/2026) erteilt.  
Bei Annahme stabiler Ausgabezahlen ist mit einem Ausgabestopp aufgrund fehlender finanzi-
eller Ressourcen spätestens im August dieses Jahres zu rechnen. Bei teurer Behandlungsnot-
wendigkeit schwerwiegender Erkrankungen von erreichten Personen kann dies auch deutlich 
früher eintreten.  
 
Perspektive ab 2027: 
Aufgrund der angespannten Haushaltslage, fehlender Berücksichtigung in der Mittelfristpla-
nung des aktuell gültigen Haushalts und noch nicht abgeschlossener Haushaltsplanungen für 
die Folgejahre wird die Finanzierung des Anonymen Krankenscheins zum Jahresende auslau-
fen, ebenso wie die über den ESF finanzierte Clearingstelle Migration und Gesundheit. 
 
Fazit: 
Der Anonyme Krankenschein Köln ist nach drei Jahren als einer der zentralen Bestandteile 
der kommunalen Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Krankenversicherung etabliert. 
Das Jahr 2025 zeigte sich, trotz Beginns der Ausgabe erst im Juli des Jahres, als das bisher 
versorgungsstärkste Jahr. Die Wirksamkeit der Struktur zeigt sich neben der Ermöglichung 
von Krankenbehandlungen insbesondere auch in der seit 2023 stabilen Überleitungsquote 
von 11-12% der Beratenen in einen Zugang zu regulären Gesundheitsleistungen (Krankenver-
sicherung/AsylbLG). 
Es ist kurzfristig mit einer Erschöpfung der für die Krankenbehandlung bereitgestellten Mittel 
und somit mit einem Ausgabestopp im 3. Quartal 2026 zu rechnen. 
Gleichzeitig ist die Zukunft des Anonymen Krankenscheins Köln ab dem Jahr 2027 strukturell 
wie finanziell ungewiss. 
 
Gez. Dr. Rau

Anlage 1 Bericht AKS

25828 Zeichen

Anonymer Krankenschein Köln
Jahresbericht 2025
Berichtszeitraum Juli – Dezember 2025
R O
M
e.V.

2
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis                                                                                      3
Abbildungsverzeichnis                                                                                      4
Einführung                                                                                                      5
1  Entstehung Anonymer Krankenschein Köln                                                        6
2  Auswertung                                                                                                  8
 2.1 Beratung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  10
 2.2 Medizin  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14
3  Jahresvergleich                                                                                           18
4  Fazit                                                                                                          21
5  Ausblick                                                                                                     23
Literaturverzeichnis                                                                                        25

3
AEMR Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
AK AKS Arbeitskreis Anonymer Krankenschein Köln
AKS Anonymer Krankenschein
AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz
CFR Charta of Fundamental Rights of the European Union
EU Europäische Union
GG Grundgesetz
HIV Human Immunodeficiency Virus
MMD Mobiler Medizinischer Dienst
MMM Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung
NGO Non-Governmental Organisation
STI Sexually Transmitted Infections
Abkürzungsverzeichnis

4
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Monatliche AKS-Ausgabe  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Abbildung 2: AKS-V erteilung nach Behandlungsschwerpunkten  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Abbildung 3: AKS-Budget .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10
Abbildung 4: Aufenthaltsr echtliche Unterteilung der AKS zugangsberechtigten Personen  . . 12
Abbildung 5: Inanspruchnahme des Beratungsangebots nach Geschlechtsidentifikation. . . 12
Abbildung 6: Pr ozentuale Verteilung der Reintegration in die Krankenversicherung/ 
 Auftragsversorgung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Abbildung 7: Medizinische T räger der AKS-Ausgabe .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14
Abbildung 8: Behandlungen und Behandlungskontakte von Menschen   
 ohne Krankenversicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Abbildung 9: Behandlungen und Behandlungskontakte der Malteser Medizin   
 für Menschen ohne Krankenversicherung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Abbildung 10: Fachärztliche Überweisungen von AKS-Behandlungen. . . . . . . . . . . . . . . . 16
Abbildung 11: AKS-Behandlungsziele  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Abbildung 12: AKS-Behandlungen und Behandlungskontakte von HIV -Patient*innen. . . . . . 17
Abbildung 13: AKS-Behandlungen von 2023 – 2025 .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 19
Abbildung 14: Jahr esvergleich AKS-Behandlungen, -budget, -kosten. . . . . . . . . . . . . . . . 20
Abbildung 15: Finanzierungsende der Kooperationspartner*innen AKS 2026  . . . . . . . . . . . 24

5
Einführung
Stellen Sie sich vor: 
Sie haben keine Krankenversicherung und erkranken schwer  
 • Welche Auswirkungen hat das für Sie, Ihre Familie und Ihre Mitmenschen? 
 • Wo können Sie medizinisch versorgt werden und welche Behandlungsmöglichkeiten 
haben Sie, wenn dort die Kapazitäten ausgeschöpft sind? 
 • Gibt es Einrichtungen, an die Sie sich mit Ihren Fragen zur Krankenversicherung und 
Gesundheitsversorgung wenden können?
Die hier gestellten Fragen bleiben für eine Vielzahl von Menschen in Köln nicht nur Theorie, 
sondern sind Teil ihrer Lebensrealität. Aufgrund strukturell verankerter Ausschlüsse haben 
sie keinen oder lediglich eingeschränkten Zugang zur medizinischen Versorgung. Erkrankte 
Menschen mit unzureichendem Krankenversicherungsschutz sind daher auf den Anonymen 
Krankenschein Köln angewiesen. Dieser ermöglicht bei Zugangsberechtigung die anonyme 
Überführung ins Regelsystem, um eine medizinische Versorgung zu gewährleisten.
Vorliegender Bericht erstreckt sich über den Berichtszeitraum vom 01.07. bis 31.12.2025. In 
dem Zeitraum stand ein 
Behandlungsbudget von 484.074 € zur Verfügung. Davon wurden 
238.165 € für Behandlungskosten von unzureichend krankenversicherten Menschen1 genutzt.
 
1. Das einleitende Kapitel beantwortet Fragen zur Entstehung des anonymen 
 Krankenscheins, der rechtlichen Verankerung und der Arbeitsstruktur mit beteiligten 
Kooperationspartner*innen.
2. Im zweiten Teil werden die erhobenen Zahlen aus dem Berichtszeitraum ausgewertet.
3. Das dritte Kapitel gibt einen Einblick in die Entwicklung der Arbeit mit dem anonymen 
Krankenschein und die Behandlungszahlen von 2023 – 2025.
4. Der Bericht resümiert die Notwendigkeiten des anonymen Krankenscheins.
5. Er endet mit einem Ausblick auf das Jahr 2026 und 2027.
Grundsätzlich liegt der Schwerpunkt des Berichts auf der statistischen Auswertung und rückt 
die Ergebnisse der Jahresevaluation in den Fokus. Einen ausführlichen Einblick in die Struktur 
geben die Berichte aus den Jahren 2023 und 2024.
1 Als unzur eichend krankenversicherte Menschen werden Personen verstanden, die über keinen aktiven 
Krankenversichertenschutz verfügen. Die Zugangsbedingungen zum Anonymen Krankenschein sind im 
 folgenden Kapitel dargestellt.

6
1.
Entstehung Anonymer 
Krankenschein Köln

7
1. Entstehung Anonymer  
Krankenschein Köln 
Auf internationaler, europäischer und Bundesebene ist gesetzlich festgelegt, jeder Mensch 
hat Anspruch auf 
1. eine Lebenshaltung, die Gesundheit und ärztliche Betreuung gewährleistet  
(AEMR Artikel 25)  
2. den Zugang zur Gesundheitsvorsorge (CFR Artikel 35)  
3. das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (GG Art 2 Abs 2) 
Trotz des rechtlichen Anspruchs und der in Deutschland bestehenden Versorgungs struktur 
über die Krankenkassen fallen einige Personengruppen aus diesem Anspruch heraus 
und haben keinen Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung. Auf diesen 
 Problemzustand reagiert der Anonyme Krankenschein Köln (AKS), indem er  unversicherten 
Menschen einen Behandlungsschein ausstellt. Bei entsprechendem medizinischen Bedarf 
wird ihnen so eine anonyme Behandlung bei Fachärzt*innen ermöglicht.
Im Jahr 2021 bildete sich aus dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen der Stadt Köln ein 
Arbeitskreis (AK AKS), der ein interdisziplinäres Konzept für eine Ausgabestruktur zum 
 Anonymen Krankenschein für Köln erarbeitete. Die interdisziplinäre Ausrichtung vereint recht-
liche und medizinische Aspekte, richtet einen ganzheitlichen Blick auf die Rat suchenden und 
ermöglicht eine wirksame Kooperation zwischen Stadt, Wohlfahrts verbänden und NGOs. 
Seit Juli 2023 besteht der Anonyme Krankenschein Köln und hat sich als unverzichtbarer 
Bestandteil der kommunalen Unterstützungslandschaft bewiesen. 
Zugang zum Anonymen Krankenschein Köln haben alle Menschen, die 
1. sich seit 3 Monaten in Köln aufhalten.
2. kurzfristig nicht krankenversichert werden können.
3. finanziell bedürftig sind.
4. gesundheitliche Beschwerden angeben, die eine medizinische Weiterbehandlung aus 
ärztlicher Sicht notwendig machen.
Um die Zugangsvoraussetzungen prozessual sicherzustellen, wird ratsuchenden  Personen 
grundsätzlich nur unter zwei Bedingungen ein AKS ausgestellt:
1. Zum einen muss eine sozialrechtliche Beratung bei einem*einer der sechs Netzwerk-
partner*innen (Clearingstelle und Netzwerk für Menschen ohne Papiere) erfolgen.
2. Zum anderen muss die medizinische Indikation über eine der medizinischen Kooperations-
partner*innen (Gesundheitsamt Köln, Mobiler Medizinischer Dienst (MMD), Malteser 
 Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung (MMM)) gestellt werden.

8
2 
Auswertung

9
2. Auswertung 
Insgesamt wurden im Jahr 2025 370 anonyme Krankenscheine an 130 Personen  
ausgegeben.
Monat 2025 Anzahl AKS
Juli 54
August 82
September 49
Oktober 73
November 63
Dezember 49
Insgesamt 370
Abbildung 1: Monatliche AKS-Ausgabe
Von den insgesamt 370 anonymen Krankenscheinen wurden 32 stationäre, 151 ambulante 
Krankenbehandlungsscheine sowie 187 Rezeptscheine ausgestellt.
Ausgegebene AKS Stationäre AKS Ambulante AKS Rezeptscheine
370 32 151 187
Abbildung 2: AKS-Verteilung nach Behandlungsschwerpunkten
Es entstanden stationäre und ambulante Behandlungskosten in Höhe von 227.530 €. Die 
Kosten für Rezeptscheine lagen bei 45.589 €.

10
Von dem zur Verfügung stehenden Behandlungsbudget von 484.074  € wur den 238.165  € 
genutzt. Das Restbudget beträgt 245.909 €. Eine Übertragung in das Folgejahr 2026 ist ent -
sprechend der Förderkriterien nicht vorgesehen.
Stationäre und 
ambulante 
Behandlungen 
Rezeptscheine Gesamtauszahlung Budget verbleibend
227.530 € 45.589 € 238.165 € 245.909 €
Abbildung 3: AKS-Budget2
2.1 Beratung
Von Juli bis Dezember 2025 waren 130 Personen nach sozialrechtlicher Prüfung in der 
 Beratung zum anonymen Krankenschein zugangsberechtigt und erhielten einen Beratungs -
schein. Für eine Person können bei Notwendigkeit mehrere anonyme Krankenscheine 
 ausgestellt werden. So erklärt sich die Anzahl der zugangsberechtigten 130 Personen mit 
370 ausgegebenen AKS. 
In der Jahresauswertung zeigt sich deutlich der hohe Beratungsaufwand der Sozialen 
Arbeit. Mit den 130 zugangsberechtigten Personen fanden 283 Beratungstermine statt. Die 
 Beratungsthemen umfassen: 
 • Versichertenschutz und damit verbunden die Zugangsmöglichkeiten zum regulären 
Gesundheitssystem 
 • Humanitäre Versorgungsangebote 
 • Aufenthaltsrechtliche und sozialrechtliche Fragestellungen 
Die Clearingstelle Migration und Gesundheit nimmt in der Beratung eine Schlüsselrolle 
ein. Gründe hierfür sind die bereits seit Jahren bestehende enge Zusammenarbeit mit den 
Fachabteilungen des Gesundheitsamts, der konkrete Beratungsschwerpunkt bezüglich der 
 Prüfung von Möglichkeiten einer Regelversorgung/Krankenversicherung  und die hier -
mit einhergehende fachliche Expertise und auch Bekanntheit bei externen Stellen. Zudem 
ist die Clearingstelle die direkte Anlaufstelle innerhalb des Gesundheitsamts während der 
medizinischen Sprechzeiten.
2 V on insgesamt 273.119 € Behandlungskosten wurden 238.165 € von dem Behandlungsbudget des 
 anonymen Krankenscheins an die Kostenträger überwiesen. Grund dafür sind nicht fristgerechte oder 
 ausgebliebene Rechnungseingänge.

11
Das Netzwerk für Beratung von Menschen ohne Papiere  hat ein Beratungsangebot für 
vulnerable und mehrfachdiskriminierte Zielgruppen geschaffen und bietet damit eine wichtige 
Ergänzung zum Angebot der Clearingstelle. Aus der Beratung des Netzwerks für Menschen 
ohne Papiere stammt die folgende Fallschilderung zu einer durchgeführten Beratung: 
„Eine 62-jährige Drittstaatsangehörige wendete sich in Begleitung ihrer in  Deutschland 
lebenden Tochter mit Oberbauchschmerzen und  aufenthaltsrechtlichen Fragen an  
das interkulturelle Zentrum in Köln. Im Beratungsgespräch wurde bekannt, dass die 
Person vor einigen Monaten nach Deutschland eingereist ist und sich notfallmäßig 
in stationärer Behandlung befunden hatte. Bei der Vorstellung in der  onkologischen 
Ambulanz bestätigte sich der Verdacht eines  Magenkarzinoms. Von der Empfehlung  
einer lebensverlängernden Chemotherapie in regelmäßigen  Abständen musste aufgrund 
fehlender Krankenversicherung Abstand genommen werden. In der Beratung wurde 
die aufenthaltsrechtliche Situation der Ratsuchenden beleuchtet und aus der konkreten 
Gefahr der lebensbedrohlichen Erkrankung heraus ein Abschiebeverbot beantragt. Die 
Lebenssituation der Person (dreimonatiger  Aufenthalt in Köln, fehlende Krankenver-
sicherung, finanzielle Bedürftigkeit und gesundheitliche Beschwerden) berechtigte sie 
zum anonymen Krankenschein, weswegen von der Beratungskraft aus dem Netzwerk 
für Menschen ohne Papiere ein Beratungsschein ausgestellt wurde. Mit diesem begab 
sich die Person in die allgemein medizinische Sprechstunde im Gesundheitsamt, wo eine  
 regelmäßige  Kontrolle der Blutwerte erfolgte. Ohne Behandlung des  fortgeschrittenen, 
 metastasierten Krebsleidens wäre die Person mit an Sicherheit  grenzender W ahrschein-
lichkeit vor dem Erhalt ihrer  Krankenversicherung  verstorben. Durch die  Finanzierung der 
vorgeschlagenen  Therapie über den anonymen Krankenschein konnte die notwendige 
Zeit zur Entscheidung über das beantragte Abschiebeverbot überbrückt werden und 
sicherte damit ihr Überleben. Mit Erteilung des Aufenthalts titels erfolgte durch die unter-
stützende  Beratung ein Eintritt in die gesetzliche Kranken versicherung. Seitdem werden  
die Kosten über die Krankenkasse übernommen.“
Von den 130 erteilten Beratungsscheinen gingen 52 an Drittstaatsangehörige ohne Aufenthalts-
titel, 50 an EU-Bürger*innen, 23 an Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel und 5 an deutsche 
Staatsangehörige.

12
0 10 20 30 40 50 60
Drittstaatsangehörige 
ohne Aufenthaltstitel
EU Bürger*innen
Drittstaatsangehörige 
mit Aufenthaltstitel
Deutsche Staatsangehörige
Abbildung 4: Aufenthaltsrechtliche Unterteilung der AKS zugangsberechtigten Personen
Es identifizieren sich 51 % mit dem weiblichen und 49  % mit dem männlichen Geschlecht.
Abbildung 5: Inanspruchnahme des Beratungsangebots nach Geschlechtsidentifikation

13
Durch die aufenthalts- und sozialrechtliche Klärung konnte bei 12% der beratenden  Personen 
eine Reintegration in ein Krankenversichertenverhältnis beziehungsweise in eine Auftrags -
versorgung über das AsylbLG erfolgen.
Abbildung 6: Prozentuale Verteilung der Reintegration in die Krankenversicherung/Auftragsversorgung
Einer der 12 % war der 51-jährige Unionsbür ger, der im Juli 2025 dialysepflichtig wurde. An 
dieses Beispiel einer erfolgreichen Beratung erinnert sich eine Mitarbeiterin der Clearingstelle: 
„Herr W. suchte Mitte Juli die Clearingstelle mit einer Beratungsanfrage vom MMD 
auf. Dort wurde er die letzten Monate behandelt, musste jedoch wiederholt notfall-
mäßig ins Krankenhaus eingeliefert werden. In der Beratung konnte ein zweijähriges 
Krankenversichertenverhältnis im Jahr 2022 ermittelt werden. Es wurde ein Antrag 
zur Aufnahme als freiwilliges Mitglied gestellt, der im September 2025 positiv ent-
schieden wurde. Zwischenzeitlich wurde eine Kostenübernahme über den AKS für 
eine Shuntanlage in Erwägung gezogen, um dem Patienten eine zeitnahe, lebensnot-
wendige Anbindung an die Dialyse zu gewährleisten. Auf einen AKS konnte durch die 
schnelle Bewilligung der Krankenkasse verzichtet werden. Der Patient äußerte sich 
im Beratungsgespräch folgendermaßen: ‚Mir haben viele Leute geholfen – Beraterin, 
Ärzt*innen, Sozialarbeiter*innen. Ich habe eine Versicherung und Sozialleistungen 
bekommen. Ich habe jetzt eine Wohnung. Das reicht. Mehr brauche ich nicht.‘ “

14
Wie die zwei Fallbeispiele aus den Beratungssituationen der Clearingstelle und dem Netzwerk 
für Menschen ohne Papiere zeigen, ist jede Beratung individuell und komplex. Es bedarf nicht 
nur die Unterstützung bei der Gewährleistung der notwendigen medizinischen Versorgung, 
sondern auch der Auseinandersetzung mit sozialrechtlichen Anliegen. Der sozialrechtliche 
Zugang zum Krankenversicherungssystem unterscheidet sich in Abhängigkeit des aufent -
haltsrechtlichen Status von EU-Bürger*innen mit und ohne materiellen Freizügigkeitsgrund 
und Drittstaatsangehörige mit und ohne Aufenthaltsrecht.
2.2 Medizin
Die Verteilung der Ausgabe der 370 AKS-Behandlungsscheine durch die drei ausgebenden 
Stellen stellt sich wie folgt dar: 
Medizinische Träger AKS-Anzahl Gesamt 
Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Köln 31
Gesundheitsamt – Mobiler Medizinischer Dienst 46
Gesundheitsamt – Gesundheitshilfen und Substitutionsambulanz 293
Abbildung 7: Medizinische Träger der AKS-Ausgabe
In den medizinischen 
Sprechstunden des Gesundheitsamtes wurden – unabhängig vom 
AKS Köln – insgesamt mindestens 1 618 Personen ohne Krankenversicherung behandelt 
(Auswertungszeitraum 01.01. – 31.12.2025). Es fanden in diesem Zusammenhang insgesamt 
mindestens 
8 143 Kontakte statt. Davon wurde in 339 Fällen ein AKS ausgegeben.

15
Patient*innen 
ohne KV
Kontakte männlich weiblich divers
Gesundheitshilfen 
Beratungsstelle für 
Familienplanung 
330 1.060 0 329 1
Gesundheitshilfen 
Fachdienst STI 
(sexuell übertragbare 
Infektionen) und 
sexuelle Gesundheit
627 1.951 209 398 20 
Substitutions-
ambulanz Neumarkt
9 1.269 9 0 0 
Mobiler Medizinischer 
Dienst*
652 3.863 546 106 0 
Gesamt
1 618 8 143 764 833 21
* Erhoben sind Personen ohne und mit ungeklärter Krankenversicherung. Ausgenommen sind 173 Personen mit 1.025 Behandlungs -
kontakten, bei denen keine Angaben zum Versicherungsschutz vorlagen
Abbildung 8: Behandlungen und Behandlungskontakte von Menschen ohne Krankenversicherung
Über die Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Köln fanden insge-
samt 2 430 Kontakte mit 1 095 Personen ohne Krankenversicherung statt (Auswertungs-
zeitraum 01.01. – 31.12.2025). In 31 Fällen wurde ein AKS ausgegeben.
Patient*innen 
ohne KV
Kontakte männlich weiblich divers
Malteser Medizin 
für Menschen ohne 
Krankenversicherung 
1.095 2.430 575 520 Anzahl 
nicht 
erhoben
Abbildung 9: Behandlungen und Behandlungskontakte der Malteser Medizin für Menschen ohne  
Krankenversicherung
Die meisten fachärztlichen Überweisungen gingen zur Inneren Medizin (51  %), gefolgt von 
Gynäkologie (10 %) und Chirurgie (9  %). Insgesamt wurden 9  % der AKS-Patient*innen im 
Kontext von übertragbaren Erkrankungen behandelt. Weitere 12 % erhielten über den AKS eine 
suchttherapeutische Behandlung und 9 % der AKS-Behandlungen erfolgten an  Patient*innen 
mit onkologischer Diagnose.

16
Abbildung 10: Fachärztliche Überweisungen von AKS-Behandlungen
Abbildung 11: AKS-Behandlungsziele

17
HIV-Patient*innen –  
AKS Versorgung
Kontakte
Gesundheitsamt Fachdienst STI 
und sexuelle Gesundheit (536-2) 
15 97
Gesundheitsamt 
Substitutionsambulanz 
2 Nicht erhoben 
Abbildung 12: AKS-Behandlungen und Behandlungskontakte von HIV-Patient*innen

18
3 
3. Jahresvergleich

19
3. Jahresvergleich
Im Jahresvergleich von 2023 – 2025 zeigt sich die stetige Zunahme der AKS-Behandlungs-
zahlen. Das Projektjahr 2023 startete im Juli und verzeichnet zum Jahresende 58 AKS-  
Behandlungen. 2024 fanden im gesamten Jahr 277 AKS-Behandlungen statt. Trotz des 
Umstandes, dass 2025 erst im Juli auf das Behandlungsbudget zurückgegriffen werden 
konnte, erreichte das Projekt die höchste Anzahl an AKS-Behandlungen mit insgesamt 370. 
Die Daten zeigen, dass der anonyme Krankenschein über die Jahre an Bekanntheit 
gewinnen und die angesprochene Zielgruppe erreichen konnte   Der monatliche Durch -
schnitt von 10 Behandlungen im Jahr 2023, steigerte sich im Jahr 2025 auf 62. Entsprechend 
haben sich die übernommenen Behandlungskosten um das Vierfache erhöht. 
Abbildung 13: AKS-Behandlungen von 2023 – 2025

20
2023 2024 2025
Behandlungsbudget 200.000 € 200.000 € 484.074 €
Verfügbarkeit Juli – Dezember 
(6 Monate) 
Januar – Dezember  
(12 Monate)
Juli – Dezember  
(6 Monate)
AKS-Behandlungen 58 277 370
Monatlicher 
Durchschnitt der 
AKS-Behandlungen
10 23 62
Übernommene 
Behandlungskosten  
59.613 € 184.695 € 238.165 €
Restbudget 140.387 € 15.305 € 245.909 €
Monatlicher Durch-
schnitt der AKS-
Behandlungskosten
9 935 € 15 391 € 39 694 €
Abbildung 14: Jahresvergleich AKS-Behandlungen, -budget, -kosten

4 
Fazit

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4. Fazit
In gesellschaftlich und politisch bewegten Zeiten sind Strukturen wie der Anonyme Kranken-
schein Köln ein unverzichtbares Instrument zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts 
und des Sozialstaatsprinzips. Bis durch gesetzliche Maßnahmen ein diskriminierungs- und bar-
rierefreier Zugang zum regulären Gesundheitsversorgungssystem für alle in Deutschland leben-
den Menschen sichergestellt ist, trägt der AKS Köln einen Teil dazu bei, soziale Gerechtig keit 
dort zu leben und humanitäre Hilfe dort zu leisten, wo sie am dringendsten benötigt wird. Der 
AKS setzt dort an, wo das komplexe Gesundheitssystem in Deutschland keinerlei Lösungswege 
bietet, obwohl diese Versorgungslücken neben humanitär vermeidbarem Leid auch strukturell 
vermeidbare Kosten verursachen.
Die seit 2023 bestehende Struktur eines differenziert vernetzten Beratungs- und Sprech -
stundenangebots für Menschen ohne Krankenversicherung hat sich erfolgreich etabliert. 
Die anhaltende Steigerung der Beratungs- und Behandlungszahlen ab Beginn und das 
be anspruchte Behandlungsbudget verdeutlichen die Entwicklung und den existierenden 
Bedarf: Im Beratungsangebot werden Wege in die Regelversorgung aufgeführt, die zur 
(Wieder-)Aufnahme des Versichertenverhältnisses und zur Reduktion der Anzahl an unver -
sicherten  Menschen in Köln beiträgt. Das medizinische Angebot verhindert durch rechtzeitige 
Behandlung die  Chronifizierung von Erkrankungen und reduziert Infektionsrisiken für Dritte, 
trägt zur Genesung bei, unterstützt Schwangere und leistet einen Beitrag dazu, eine Arbeits-
fähigkeit wiederherzustellen. Damit schließt der Anonyme Krankenschein eine eklatante, der 
 Menschenwürde widersprechende Versorgungslücke und verhindert in letzter Konsequenz 
vermeidbare Todesfälle. 
Da im Jahr 2025 in sechs Monaten ein Budget in Höhe von 238.165 € notwendig war, 
stellt sich die Frage, ob das Jahresbudget für 2026 in Höhe von 210.269 € ausreichen 
wird.  Aufgrund der hohen Nachfrage ist davon auszugehen, dass nicht dem Bedarf gerecht 
 werden kann und Menschen trotz medizinischer Behandlungsnotwendigkeit nicht über den 
anonymen  Krankenschein Köln behandelt werden können. Um die beschriebene erfolg -
reiche Kooperationsstruktur aufrecht zu erhalten, benötigt es neben einer Förderzusage 
für die Arbeit mit dem anonymen Krankenschein auch eine verlässliche Finanzierung der 
Kooperationspartner*innen.

5 
Ausblick

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5. Ausblick
Mit einem vorzeitig ausgeschöpften Budget im Jahr 2026 und dem daraus resultierenden Weg-
fall des AKS wird erwartbar, dass die humanitären medizinischen Angebote in Köln – bei einge-
schränkter Behandlungskapazität und fortschreitenden komplexen Behandlungen – vermehrt 
aufgesucht und in Anspruch genommen werden. Durch den Wegfall der Behandlungsoption 
über den AKS werden nicht nur individuelle, sondern auch gesamtgesellschaftliche Folgen 
sichtbar, wenn zum Beispiel ansteckende Krankheiten unbehandelt bleiben. Eine mögliche 
Konsequenz ist auch die Zunahme an notfallmäßigen Behandlungen im Krankenhaus, die das 
Gesundheitssystem zusätzlich belasten.
Vorstellbare Szenarien könnten sich nicht nur bei einem erschöpften Behandlungsbudget 2026 
bewahrheiten, sondern auch mit Blick auf das Jahr 2027. Der Förderzeitraum des  Anonymen 
Krankenschein Kölns läuft im Dezember 2026 aus und das Fortbestehen der erfolgreich 
 etablierten Struktur ist ungewiss. Davon betroffen sind das Netzwerk für  Menschen ohne 
Papiere mit einer kommunalen Finanzierung und die Clearingstelle für Migration und Gesund-
heit mit einer Förderzusage über den europäischen Sozialfond bis Dezember 2026. Zusätzlich 
haben die über den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst finanzierten Stellen mehrerer 
betroffener Ärzt*innen im Gesundheitsamt eine Laufzeit bis Dezember 2026.
In der folgenden Abbildung ist die auslaufende Finanzierung der Kooperationsparter*innen 
bis 12/2026 in der Farbe Rot dargestellt. Eine mittelbare Betroffenheit (gelb markiert) zeigt 
sich in der anteiligen Stellenreduktion von Gynäkologinnen im Gesundheitsamt. Aufgrund der 
ehrenamtlich tätigen Ärzt*innen der Malteser ist hier von einer Fortführung des medizinischen 
Angebots auszugehen (grün). Zur Aufrechterhaltung des Anonymen Krankenschein Kölns 
benötigt es 2027 1.480.740€ bei einem benötigten Behandlungsbudget von 500.000€.
Abbildung 15: Finanzierungsende der Kooperationspartner*innen AKS 2026
Finanzierung der Kooperationspartner*innen
Anonymer Krankenschein Köln
Clearingstelle 
Migration und 
Gesundheit
Netzwerk Menschen 
ohne Papier
Gesundheitsamt 
der Stadt Köln
Malteser 
MMM MMD
Beratung Medizin
Allgemein-
medizin
Gyn.-  
Urologie
Schwanger-
schafts-
vorsorge
Substi-
tutions-
ambulanz
Caritas- 
verband  
Köln e.V. 
Agisra e.V. Rom e.V.
Kölner  
Flücht-
lingsrat 
e.V. 
Dia- 
konisches 
Werk  
Köln und 
Region

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Literaturverzeichnis
Arbeitskreis Anonymer Krankenschein Köln 2023, A. A. (2023). Halbjahresbericht.  
Berichtszeitraum Juli bis Dezember 2023. Von Anonymer Krankenschein Köln:  
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=992138&type=do abgerufen
Arbeitskreis Anonymer Krankenschein Köln 2024, A. A. (2024). Jahresbericht.  
Berichtszeitraum Januar 2024 – Dezember 2024. Von Anonymer Krankenschein Köln:  
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1067689&type=do abgerufen

Impressum
Herausgeber
Arbeitskreis Anonymer Krankenschein Köln
Vertreten durch
agisra e. V.
Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln
Caritasverband für die Stadt Köln e. V.
Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH
Gesundheitsamt der Stadt Köln
Kölner Flüchtlingsrat e. V.
Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Köln
Rom e. V.
Gestaltung
Zentrale Dienste der Stadt Köln
Bildnachweis
Titel: Stephanie Ortelbach/Stadt Köln
Gefördert durch
Stadt Köln
In Kooperation und unter Mitwirkung von
R O
M
e.V.

Beratungsverlauf (3)

09.06.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 5.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.06.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 14.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.06.2026 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1462/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.06.2026
Erstellt
18.05.2026 09:31