2017/0184
WLAN an Schulen
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anlage 3
102 Zeichen
Punkt 40: WLAN an Schulen (V-Nr. 2017/0184) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
anlage 1
4546 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.08.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I / II / IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Schulamt
Amt für Interne Dienste
Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 10.3
II 40
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0184
Magistratsbeschluss -Nr.
311
Internetfähig
Produkt-Nr.: 211010 / 216010 / 217010 / 218010 / 221010 / 231010
Kostenstelle: 040-000-0330 Investitionsnummer: Neue Investitions- Nr.
Kostenträger: 2110-11 / 2160-11 / 2170-11
2180-11 / 2210-11 / 2310-11
Sachkonto:
Betreff: WLAN an Schulen
Vorlage vom: 07.06.2017
Beschlussvorschlag :
1. Unter Kostenstelle 040-000-0330 wird eine neue Investitionsnummer eingerichtet und im
Haushaltsjahr 2018 50.000,00 € etatisiert.
2. Für die Fortführung der Maßnahme werden in den Haushaltsjahren 2019 - 2022 jährlich
ebenfalls 50.000,00 € im Haushalt bereitgestellt.
Anlagen:
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 05.09.2017
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.06.2017:
Im Rahmen der immer weiter fortschreitenden Technisierung im Schulbereich werden von
Seiten der Kultusministerkonferenz im Strategiepapier „Bildung in der digitalen Welt“ immer
weiter gehende perspektivische Forderungen an die Kommunen als Schulträger herangetragen,
wie zum Beispiel der Anschluss der Schulen an das Glasfasernetz (hier wurden in Darmstadt
bereits ab dem Haushaltsjahr 2016 Mittel für den sukzessiven Anschluss der Schulen im
Haushalt etatisiert), die Inhouse-Verkabelung der Schulen (erfolgt im Rahmen des
Schulbausanierungsprogramms bereits seit einigen Jahren) sowie die Bereitstellung von
flächendeckendem WLAN an Schulen.
Diese von Seiten der Kultusministerkonferenz vorstehend angeführten Vorgaben lassen sic h in
Darmstadt jedoch nicht, wie gefordert, bis zum Jahre 2021 flächendeckend umsetzen.
Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt hinsichtlich
der Themenpunkte Glasfasernetz und Inhouse-Verkabelung bereits die notwendigen Schritte in
die Wege geleitet, um perspektivisch im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten in einigen
Jahren die notwendige Infrastruktur-Ausstattung an den Schulen bereitstellen zu können.
Für die „Bereitstellung von flächendeckendem WLAN an Schulen“ wurden durch das Schulamt/
Medienzentrum, das Amt für Interne Dienste/IT- Abteilung, die TU Darmstadt, Herrn
Voigtländer (Heinrich- Emanuel-Merck-Schule) sowie durch das Immobilienmanagement der
Wissenschaftsstadt Darmstadt/IDA Lösungsmöglichkeiten erarbeitet.
Die TU Darmstadt als seit dem Jahre 2001 bewährter Kooperationspartner der IT-Abteilung hat
bezüglich der Einführung und Bereitstellung von flächendeckendem WLAN an Schulen
angeboten, die bestehende Kooperation auf diesen Bereich auszuweiten.
Die TU Darmstadt bietet hierbei der Stadt an, die Schulen in das bei ihr bereits existierende
WLAN-Netz zu integrieren und den Betrieb sowie die Wartung des WLAN-Netzes der Schulen
zentral vorzunehmen, einschließlich der Fernwartung.
Die Zugriffsverwaltung soll von schulischer Seite erfolgen. Die vor Ort an den Schulen für den
Betrieb des WLAN-Netzes notwendigen technischen Komponenten wie z. B. Access- Points,
Antennen, Controller und Switches sind von Seiten der Wissenschaftsstadt Darmstadt teilweise
bereitzustellen und zu finanzieren. Bedingt durch die unterschiedlichen örtlichen
Gegebenheiten an den Schulen sowie auf Grund der unterschiedlichen Größe der Schulen kann
hier derzeit ein pauschaler Kostenrahmen in Höhe von ca. 10.000 € – 15.000 € pro Schule
angesetzt werden.
Es ist geplant, je nach Aufwand und Kosten, jährlich 3 - 5 Schulen mit einem WLAN-Netz
auszustatten. Für die anfallenden Kosten im Rahmen der Erstausstattung müssten somit im
Haushalt unter Kostenstelle 040-000-0330 jährlich 50.000 € etatisiert werden.
Darmstadt, den 07.06.2017
40IV / So
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
2017/0184
4489 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.08.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I / II / IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Schulamt
Amt für Interne Dienste
Finanzverwaltung
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0184
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 211010 / 216010 / 217010 / 218010 / 221010 / 231010
Kostenstelle: 040-000-0330 Investitionsnummer: Neue Investitions - Nr.
Kostenträger: 2110-11 / 2160-11 / 2170-11
2180-11 / 2210-11 / 2310-11
Sachkonto:
Betreff: WLAN an Schulen
Vorlage vom: 07.06.2017
Beschlussvorschlag :
1. Unter Kostenstelle 040-000-0330 wird eine neue Investitionsnummer eingerichtet und im
Haushaltsjahr 2018 50.000,00 € etatisiert.
2. Für die Fortführung der Maßnahme werden in den Haushaltsjahren 2019 - 2022 jährlich
ebenfalls 50.000,00 € im Haushalt bereitgestellt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.06.2017:
Im Rahmen der immer weiter fortschreitenden Technisierung im Schulbereich werden von Se i-
ten der Kultusministerkonferenz im Strategiepapier „Bildung in der digitalen Welt“ immer wei-
ter gehende perspektivische Forderungen an die Kommunen als Schulträger herangetragen,
wie zum Beispiel der Anschluss der Schulen an das Glasfasernetz (hier wurden in Darmstadt
bereits ab dem Haushaltsjahr 2016 Mittel für den sukzessiven Anschluss der Schulen im
Haushalt etatisiert), die Inhouse-Verkabelung der Schulen (erfolgt im Rahmen des Schulbausa-
nierungsprogramms bereits seit einigen Jahren) sowie die Bereitstellung von flächendecke n-
dem WLAN an Schulen.
Diese von Seiten der Kultusministerkonferenz vorstehend angeführten Vorgaben lassen sich in
Darmstadt jedoch nicht, wie gefordert, bis zum Jahre 2021 flächendeckend umsetzen.
Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt hi nsichtlich
der Themenpunkte Glasfasernetz und Inhouse-Verkabelung bereits die notwendigen Schritte in
die Wege geleitet, um perspektivisch im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten in einigen Ja h-
ren die notwendige Infrastruktur-Ausstattung an den Schulen bereitstellen zu können.
Für die „Bereitstellung von flächendeckendem WLAN an Schulen“ wurden durch das Schulamt/
Medienzentrum, das Amt für Interne Dienste/IT- Abteilung, die TU Darmstadt, Herrn Voigtlän-
der (Heinrich- Emanuel-Merck-Schule) sowie durch das Immobilienmanagement der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt/IDA Lösungsmöglichkeiten erarbeitet.
Die TU Darmstadt als seit dem Jahre 2001 bewährter Kooperationspartner der IT-Abteilung hat
bezüglich der Einführung und Bereitstellung von flächendeckendem WLAN an Schulen angeb o-
ten, die bestehende Kooperation auf diesen Bereich auszuweiten.
Die TU Darmstadt bietet hierbei der Stadt an, die Schulen in das bei ihr bereits exi stierende
WLAN-Netz zu integrieren und den Betrieb sowie die Wartung des WLAN-Netzes der Schulen
zentral vorzunehmen, einschließlich der Fernwartung.
Die Zugriffsverwaltung soll von schulischer Seite erfolgen. Die vor Ort an den Schulen für den
Betrieb des WLAN-Netzes notwendigen technischen Komponenten wie z. B. Access- Points,
Antennen, Controller und Switches sind von Seiten der Wissenschaftsstadt Darmstadt teilweise
bereitzustellen und zu finanzieren. Bedingt durch die unterschiedlichen örtlichen Gegebenhe i-
ten an den Schulen sowie auf Grund der unterschiedlichen Größe der Schulen kann hier derzeit
ein pauschaler Kostenrahmen in Höhe von ca. 10.000 € – 15.000 € pro Schule angesetzt wer-
den.
Es ist geplant, je nach Aufwand und Kosten, jährlich 3 - 5 Schulen mit einem WLAN-Netz aus-
zustatten. Für die anfallenden Kosten im Rahmen der Erstausstattung müssten somit im
Haushalt unter Kostenstelle 040-000-0330 jährlich 50.000 € etatisiert werden.
Darmstadt, den 07.06.2017
40IV / So
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
anlage 2
142 Zeichen
Punkt 25: WLAN an Schulen (V-Nr. 2017/0184) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0184
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.06.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00