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2017/0184

WLAN an Schulen

Magistratsvorlage 07.06.2017

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102 Zeichen

Punkt 40: WLAN an Schulen 
 (V-Nr. 2017/0184) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Stimmenthaltung: AfD

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4546 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.08.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I / II /  IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Schulamt  
Amt für Interne Dienste  
Finanzverwaltung  
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 10.3 
II 40 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0184 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
311 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 211010 / 216010 / 217010 / 218010 / 221010 / 231010  
Kostenstelle:  040-000-0330 Investitionsnummer:  Neue Investitions- Nr. 
Kostenträger:  2110-11 / 2160-11 / 2170-11 
                      2180-11 / 2210-11 / 2310-11 
Sachkonto:       
 
Betreff: WLAN an Schulen  
 
Vorlage vom: 07.06.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Unter Kostenstelle 040-000-0330 wird eine neue Investitionsnummer eingerichtet und im 
Haushaltsjahr 2018  50.000,00 € etatisiert. 
 
2. Für die Fortführung der Maßnahme werden in den Haushaltsjahren 2019 - 2022 jährlich 
ebenfalls 50.000,00 € im Haushalt bereitgestellt. 
 
 
Anlagen:

- 3 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 05.09.2017 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.06.2017:  
 
Im Rahmen der immer weiter fortschreitenden Technisierung im Schulbereich werden von 
Seiten der Kultusministerkonferenz im Strategiepapier „Bildung in der digitalen Welt“ immer 
weiter gehende perspektivische Forderungen an die Kommunen als Schulträger herangetragen, 
wie zum Beispiel der Anschluss der Schulen an das Glasfasernetz (hier wurden in Darmstadt 
bereits ab dem Haushaltsjahr 2016 Mittel für den sukzessiven Anschluss der Schulen im 
Haushalt etatisiert), die Inhouse-Verkabelung der Schulen (erfolgt im Rahmen des 
Schulbausanierungsprogramms bereits seit einigen Jahren) sowie die Bereitstellung  von 
flächendeckendem WLAN an Schulen. 
 
Diese von Seiten der Kultusministerkonferenz vorstehend angeführten Vorgaben lassen sic h in 
Darmstadt jedoch nicht, wie gefordert, bis zum Jahre 2021 flächendeckend umsetzen.  
 
Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt hinsichtlich 
der Themenpunkte Glasfasernetz und Inhouse-Verkabelung bereits die notwendigen Schritte in 
die Wege geleitet, um perspektivisch im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten in einigen 
Jahren die notwendige Infrastruktur-Ausstattung an den Schulen bereitstellen zu können. 
 
Für die „Bereitstellung von flächendeckendem WLAN an Schulen“ wurden durch das Schulamt/ 
Medienzentrum, das Amt für Interne Dienste/IT- Abteilung, die TU Darmstadt, Herrn 
Voigtländer (Heinrich- Emanuel-Merck-Schule) sowie durch das Immobilienmanagement der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt/IDA Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. 
 
Die TU Darmstadt als seit dem Jahre 2001 bewährter Kooperationspartner der IT-Abteilung hat 
bezüglich der Einführung und Bereitstellung von flächendeckendem WLAN an Schulen 
angeboten, die bestehende Kooperation auf diesen Bereich auszuweiten. 
 
Die TU Darmstadt bietet hierbei der Stadt an, die Schulen in das bei ihr bereits existierende 
WLAN-Netz zu integrieren und den Betrieb sowie die Wartung des WLAN-Netzes der Schulen 
zentral vorzunehmen, einschließlich der Fernwartung. 
 
Die Zugriffsverwaltung soll von schulischer Seite erfolgen. Die vor Ort an den Schulen für den 
Betrieb des WLAN-Netzes notwendigen technischen Komponenten wie z. B. Access- Points, 
Antennen, Controller und Switches sind von Seiten der Wissenschaftsstadt Darmstadt teilweise 
bereitzustellen und zu finanzieren. Bedingt durch die unterschiedlichen örtlichen 
Gegebenheiten an den Schulen sowie auf Grund der unterschiedlichen Größe der Schulen kann 
hier derzeit ein pauschaler Kostenrahmen in Höhe von ca. 10.000 € – 15.000 € pro Schule 
angesetzt werden. 
 
Es ist geplant, je nach Aufwand und Kosten, jährlich 3 - 5 Schulen mit einem WLAN-Netz 
auszustatten. Für die anfallenden Kosten im Rahmen der Erstausstattung müssten somit im 
Haushalt unter Kostenstelle 040-000-0330 jährlich 50.000 € etatisiert werden. 
          
Darmstadt, den 07.06.2017 
40IV / So 
 
 
Dezernat I    Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer   André Schellenberg 
Oberbürgermeister   Bürgermeister   Stadtkämmerer

2017/0184

4489 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.08.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I / II / IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Schulamt 
Amt für Interne Dienste  
Finanzverwaltung  
 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0184 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 211010 / 216010 / 217010 / 218010 / 221010 / 231010  
Kostenstelle:  040-000-0330 Investitionsnummer:  Neue Investitions - Nr. 
Kostenträger:  2110-11 / 2160-11 / 2170-11 
                      2180-11 / 2210-11 / 2310-11 
Sachkonto:       
 
Betreff: WLAN an Schulen  
 
Vorlage vom: 07.06.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Unter Kostenstelle 040-000-0330 wird eine neue Investitionsnummer eingerichtet und im 
Haushaltsjahr 2018  50.000,00 € etatisiert. 
 
2. Für die Fortführung der Maßnahme werden in den Haushaltsjahren 2019 - 2022 jährlich 
ebenfalls 50.000,00 € im Haushalt bereitgestellt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats  vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.06.2017: 
 
Im Rahmen der immer weiter fortschreitenden Technisierung im Schulbereich werden von Se i-
ten der Kultusministerkonferenz im Strategiepapier „Bildung in der digitalen Welt“ immer wei-
ter gehende perspektivische Forderungen an die Kommunen als Schulträger herangetragen, 
wie zum Beispiel der Anschluss der Schulen an das Glasfasernetz (hier wurden in Darmstadt 
bereits ab dem Haushaltsjahr 2016 Mittel für den sukzessiven Anschluss der Schulen im 
Haushalt etatisiert), die Inhouse-Verkabelung der Schulen (erfolgt im Rahmen des Schulbausa-
nierungsprogramms bereits seit einigen Jahren) sowie die Bereitstellung  von flächendecke n-
dem WLAN an Schulen. 
 
Diese von Seiten der Kultusministerkonferenz vorstehend angeführten Vorgaben lassen sich in 
Darmstadt jedoch nicht, wie gefordert, bis zum Jahre 2021 flächendeckend umsetzen. 
 
Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt hi nsichtlich 
der Themenpunkte Glasfasernetz und Inhouse-Verkabelung bereits die notwendigen Schritte in 
die Wege geleitet, um perspektivisch im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten in einigen Ja h-
ren die notwendige Infrastruktur-Ausstattung an den Schulen bereitstellen zu können. 
 
Für die „Bereitstellung von flächendeckendem WLAN an Schulen“ wurden durch das Schulamt/ 
Medienzentrum, das Amt für Interne Dienste/IT- Abteilung, die TU Darmstadt, Herrn Voigtlän-
der (Heinrich- Emanuel-Merck-Schule) sowie durch das Immobilienmanagement der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt/IDA Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. 
 
Die TU Darmstadt als seit dem Jahre 2001 bewährter Kooperationspartner der IT-Abteilung hat 
bezüglich der Einführung und Bereitstellung von flächendeckendem WLAN an Schulen angeb o-
ten, die bestehende Kooperation auf diesen Bereich auszuweiten. 
 
Die TU Darmstadt bietet hierbei der Stadt an, die Schulen in das bei ihr bereits exi stierende 
WLAN-Netz zu integrieren und den Betrieb sowie die Wartung des WLAN-Netzes der Schulen 
zentral vorzunehmen, einschließlich der Fernwartung. 
 
Die Zugriffsverwaltung soll von schulischer Seite erfolgen. Die vor Ort an den Schulen für den 
Betrieb des WLAN-Netzes notwendigen technischen Komponenten wie z. B. Access- Points, 
Antennen, Controller und Switches sind von Seiten der Wissenschaftsstadt Darmstadt teilweise 
bereitzustellen und zu finanzieren. Bedingt durch die unterschiedlichen örtlichen Gegebenhe i-
ten an den Schulen sowie auf Grund der unterschiedlichen Größe der Schulen kann hier derzeit 
ein pauschaler Kostenrahmen in Höhe von ca. 10.000 € – 15.000 € pro Schule angesetzt wer-
den. 
 
Es ist geplant, je nach Aufwand und Kosten, jährlich 3 - 5 Schulen mit einem WLAN-Netz aus-
zustatten. Für die anfallenden Kosten im Rahmen der Erstausstattung müssten somit im 
Haushalt unter Kostenstelle 040-000-0330 jährlich 50.000 € etatisiert werden. 
          
Darmstadt, den 07.06.2017 
40IV / So 
 
 
Dezernat I    Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer   André Schellenberg 
Oberbürgermeister   Bürgermeister   Stadtkämmerer

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142 Zeichen

Punkt 25: WLAN an Schulen 
 (V-Nr. 2017/0184) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

TOP 311
TOP 40
TOP 25
TOP 9

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0184
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.06.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00