2020/0092
Entwurf des Lärmaktionsplans – Ballungsraum Darmstadt 3. Runde (Straße, Schiene, Industrie)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 1
106223 Zeichen
1 Ballungsraum Darmstadt
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist eine kreisfreie Stadt und südlichstes Oberzentrum der
Metropolregion Rhein-Main. Sie ist Verwaltungssitz des Regierungsbezirks Darmstadt und
des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Das Stadtgebiet von Darmstadt ist in fünf Innen-
Stadtteile, sowie Arheilgen, Eberstadt, Kranichstei n und Wixhausen gegliedert. Das
Stadtgebiet Darmstadt umfasst eine Gesamtfläche von 122 km 2. In Darmstadt leben
159.135 Einwohner (Stand: 30.06.2019) 1.
Durch das westliche Stadtgebiet führen die BAB 5 (Karlsruhe–Frankfurt) und 67 (Mannheim–
Rüsselsheim). Beide treffen sich am Darmstädter Kre uz. Folgende Bundesstraßen führen
durch das Stadtgebiet: B 3 (Heidelberg–Frankfurt) - streckenweise autobahnähnlich
ausgebaut-, B 26 (Wolfskehlen−Bamberg), B 42 (Bonn− Darmstadt), B 426
(Obernburg−Gernsheim) und B 449 (Darmstadt−Mühltal).
Der Darmstädter Hauptbahnhof liegt an der Strecke d er Main-Neckar-Bahn (Frankfurt-
Heidelberg), der Rhein-Main-Bahn (Mainz-Aschaffenbu rg) und ist Endpunkt der
Odenwaldbahn (Eberbach-Darmstadt/Frankfurt/Hanau). Darmstadt ist an die S-Bahn Rhein-
Main angeschlossen. Die Linie S3 fährt von Darmstad t über Frankfurt am Main nach Bad
Soden am Taunus. Zum Fahrplanwechsel am 11. Dezembe r 2011 wurde die
Pfungstadtbahn für den Personenverkehr reaktiviert. Die Stichstrecke zweigt am Bahnhof
von Darmstadt-Eberstadt ab und führt nach Pfungstad t. Regelmäßige IC-
Direktverbindungen bestehen in Richtung Karlsruhe/K onstanz,
Stuttgart/München/Salzburg sowie in Richtung Norden nach Hamburg, über Kassel,
Göttingen und Hannover, vereinzelte ICE-Züge halten ebenfalls in Darmstadt.
Die Stadt wird durch Flixbus, Ecolines und Euroline s an das innerdeutsche und
internationale Fernbusnetz angeschlossen.
Der innerstädtische ÖPNV umfasst mehrere Straßenbahn- und Buslinien der HEAG mobilo
GmbH. Ergänzt wird das Angebot durch regionale Busl inien, die durch die DADINA -
Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation bestellt werden.
Abbildung 1: Anzahl der betroffenen Einwohner mit L DEN > 65 dB (A) Ballungsraum Darmstadt
1https://statistik.hessen.de/zahlen-fakten/bevoelkerung-gebiet-haushalte-
familien/bevoelkerung/tabellen/#Gemeinden
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
Straßenlärm Eisenbahnlärm Straßenbahnlärm Industrielär m
Anzahl der Betroffenen in Darmstadt
Anzahl Belasteter LDEN
>65≤70
Anzahl Belasteter LDEN
>70≤75
Anzahl Belasteter LDEN >75
1.1 Straßenlärm
Abbildung 2: Lärmbelastung L DEN durch Straßen im Ballungsraum Darmstadt 2
Das Hessische Landesamt für Naturschutz Umwelt und Geologie (HLNUG) hat im
Straßennetz sämtliche Straßen ab einem Verkehrsaufkommen (DTV) von ca. 3.000 Kfz/24h
und teilweise, je nach Verfügbarkeit, auch Straßena bschnitte mit niedriger
Verkehrsbelastung lärmkartiert. Das gesamte erfasst e Netz erstreckt sich im Ballungsraum
Darmstadt im Bereich der EU-Kartierung über ca. 161 Straßenkilometer, im Bereich der
PLUS-Kartierung ca. 182 km.
2 Geofachdaten: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Hintergrundkarte: ©GeoBasis-de / BKG 2017 ©Hessisch e Verwaltung für Bodenmanagement und
Geoinformation
Tabelle 1: Anzahl von Personen im Ballungsraum Darm stadt die Straßenverkehrslärm
ausgesetzt sind.
dB (A) >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75 Summe
Ganztags (L DEN ) - 11.575 8.966 7.885 2.691 2 31.119
Nachts (L Night ) 9.652 7.492 2.535 3 0 - 19.682
Die Stellungnahmen wurden gesamtstädtisch abgestimmt.
Umgesetzte Maßnahmen zur Lärmminderung seit dem Lär maktionsplan der 1. Stufe bis
heute:
Tempo 30: Heinrichstraße und Frankfurter Straße, Citytunnel, Hügelstraße
Die erste Tempo-30-Regelung nachts (22 – 6 Uhr) wur de in der Heinrichstraße festgesetzt.
Das Ergebnis ist nach Aussage der Stadt Darmstadt b ei den AnwohnerInnen sehr positiv
aufgenommen worden.
Die zweite Tempo 30-Regelung nachts wurde im Januar 2016 in der Frankfurter Straße
zwischen Willy-Brandt-Platz und der Kreuzung Rhönring/Kasinostraße umgesetzt.
Mittlerweile wurde wegen der hohen Lärmbelatung auc h am Tage auf einem großen
Bereich der Heinrichstraße, als auch in der Kirchst raße Tempo 30 ganztags eingeführt. Im
Zuge des Luftreinhalteplans wurde Tempo 30 auch im gesamten City-Tunnel und in der
östlichen Hügelstraße umgesetzt.
Festlegung:
Die Festlegungen erfolgen unter den Punkten 21, 38 und 31
Tempo 100 nachts: A5 Siedlung Tann
Im Jahr 2016 wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkun g von 100 km/h für Pkw und 60
km/h für Lkw von 22-6 Uhr auf der A5 im Bereich der Siedlung Tann in beiden
Fahrtrichtungen aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet.
Festlegung:
Mit der Anordnung dieser straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme gilt auf der A5 im Bereich
der Siedlung Tann eine Geschwindigkeitsbegrenzung v on 100 km/h nachts von 22-6 Uhr.
Nur soweit die Voraussetzungen für eine Geschwindig keitsbegrenzung für diese Straße
nicht mehr vorliegt, kann die Festlegung wieder aufgehoben werden.
Lärmmindernder Asphalt: Heinrichstraße und Haardtring
Lärmminderndem Asphalt (sog. LOA 5D) wurde in der H einrichstraße zwischen
Gervinusstraße und Heidenreichstraße eingebaut mit einer zu erwartenden Lärmreduktion
zwischen 3-5 dB (A).
Im Bereich des Haardtrings zwischen Scheppallee und Holzhofallee wurde auch ein
lärmmindernder Asphalt im Heißeinbauverfahren erste llt. Hier liegt die zu erwartende
Lärmreduktion bei 5–7 dB (A).
Jobticket
Die Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben seit dem 01.01.2020 ein
„Jobticket Premium“ erhalten, das sie zu kostenfrei en Fahrten innerhalb des gesamten
Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) berechtigt.014 wu rde für die Stadtverwaltung
Darmstadt ein Jobticket eingeführt.
Zusammen mit dem RMV, dem kommunalen Verkehrsbetrie b Heag mobilo und der
DADINA bietet die Stadt Darmstadt seit dem 1. Juni 2019 eine vergünstigte 9-Uhr-
Monatskarte an. Das sogenannte „Sozialticket“ löst damit bestehende städtische
Vergünstigungen für den ÖPNV ab. Berechtigte Darmst ädterinnen und Darmstädter
können beim Kauf des Sozialtickets zwischen drei Preisstufen wählen, die Fahrten innerhalb
der Innenstadt (Stadtpreisstufe), innerhalb der Sta dtteile Kranichstein, Arheilgen,
Wixhausen oder Eberstadt (Preisstufe 1) oder Fahrte n von der Innenstadt in einen der
Stadtteile beziehungsweise umgekehrt (Preisstufe 2) ermöglichen.
Lkw-Fahrverbot
Im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Rhein-Main, Teilplan Darmstadt
wurde ein Lkw-Durchfahrtverbot eingeführt. Dies umfasst eine Lkw-Durchfahrtsverbotszone
auf alle Lkw >3,5t mit Ausnahme von Be- und Entlade rn der Darmstädter Innenstadt sowie
ein Nachtfahrverbot von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr für Lkw über 3,5 t.
Abbildung 3: Lkw-Durchfahrtsverbotszone im Ballungs raum Darmstadt 3
Fahrbahnsanierung
Seit 2010 wurden folgende grundhafte Sanierungen durchgeführt:
Grundhafte Erneuerungen:
Helfmannstraße
Heidelberger Straße von Noackstraße bis Cooperstraße
Heinrichstraße von Gervinusstraße bis Heidenreichstraße
Haardting von Scheppallee bis Holzhofallee
3 © Umweltamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Zeughausstraße von Alexanderstraße bis Schleiermacherstraße
B 42 (Gräfenhäuser Straße) von Pfnorrstraße bis B 3 (Langener Straße)
Liebfrauenstraße
Abschnitte der Landgraf-Georg-Straße
Ruthsstraße
Fiedlerweg von Landgraf-Georg-Straße (B 26) bis Olbrichweg
Messeler Straße (abschnittsweise)
Bornstraße von Jakob-Jung-Straße bis östl. Wendeanlage
Rheinstraße (B 26) stadtauswärts östlich des Knotenpunktes Goebelstraße
Haardtring zwischen Eschollbrücker Straße und Moltkestraße
Bismarckstraße von Göbelstraße bis Dolivostraße
Heidelberger Landstraße von Ulvenbergstraße bis Nussbaumallee (bereits durchgeführt).
Deckenerneuerung
Kranichsteiner Straße (L 3097) von Grundstraße bis Matratzenweg
Kranichsteiner Straße zw. Pfannmüllerweg und Kesselhutweg stadtauswärts
Kranichsteiner Straße (L3097) zw. Öttinger Villa un d Schwarzer Weg (Ausführung
Herbstferien 2019)
Klappacher Straße von Landskronstraße bis Nieder-Ramstädter Straße
Bleichstraße (B 26) von Mathildenplatz bis Kasinostraße
Rhönring (abschnittsweise)
Kranichsteiner Straße (L 3097) von Rhönring bis Mar tin-Luther-King-Ring
(abschnittsweise)
Neckarstraße in südlicher Richtung zw. Rheinstraße und Adelungstraße
Donnersbergsring zw. Eschollbrücker Straße und Holzhofallee
Eschollbrücker Straße (L 3097) zw. Donnersbergring und Artelleriestraße
Eschollbrücker Straße (L3097) von Groß-Gerauer Weg bis Haardtring
Landgraf-Georg-Straße (B 26) in östlicher Richtung zw. Pützerstraße und Stiftstraße
Landgraf-Georg-Straße (B26) stadtauswärts von Holzstraße bis Teichhausstraße
Ortsdurchfahrt Wixhausen (B 3)
Frankfurter Straße
Hügelstraße (B26) von Tunnelausgang bis Kirchstraße
Rheinstraße (B26) stadteinwärts zw. Hindenburgstraße und Neckarstraße
Teichhausstraße (B449) von Soderstraße bis Nieder-Ramstädter Straße
Weiterstädter Landstraße abschnittsweise
Im Hirtengrund
Heinrich-Delp-Straße zwischen Oberstraße und Steigertsweg
Grüner Weg zw. Heinrichstraße und Kiesstraße
Aus- und Verbesserung diverser Gleisanlagenabschnitte
Weiterbau des sog. Grüngleises für die Straßenbahn in Richtung Süden nach
Eberstadt.
Ein erstmaliger Fahrbahnneubau wurde für alle Straßen im Baugebiet E44 durchgeführt.
Verkehrsoptimierte Ampelsteuerung:
Es wurde eine versatzoptimierte Lichtsignalsteuerun g auf den folgenden parallelen
Streckenabschnitten untersucht: Kasinostraße-Neckar straße-Heidelberger Straße und
Dolivostraße-Steubenplatz-Hindenburgstraße zwischen der Julius-Reiber-Straße im
Norden und der Hügelstraße im Süden. Im Rahmen des Förderprojekts Danalytics sollen
115 Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet betrachtet und optimiert werden. Das Projekt wurde
2020 begonnen.
Kreisverkehre
Es wurde ein stadtweites screening der Knotenpunkte auf Kreisverkehrseignung
durchgeführt. Es gibt ein Kreiselprogramm, das im R ahmen von anstehenden
Umbaumaßnahmen bzw. Neuplanungen die Priorisierung von Kreisverkehrsplätzen
berücksichtigt.
In einen Kreisverkehr umgebaut wurde bereits die Kr euzung Eberstadt Nord / Reuterallee
sowie die Kreuzung Klappacher Straße / Jahnstraße.
Geschwindigkeitskontrollen
Es werden schwerpunktmäßig Geschwindigkeitskontroll en in lärmbelasteten
Straßenabschnitten mit häufigen Geschwindigkeitsübe rtretungen durchgeführt sowie
weitere Geschwindigkeitsmessgeräte im gesamten Stad tgebiet an bestimmten
Schwerpunkten installiert.
Optimierung des ÖPNV
Die Optimierung des ÖPNV ist eine Daueraufgabe der Stadt Darmstadt. Die Anbindung der
Lichtwiese an das Straßenbahnnetz ist derzeit in Umsetzung.
Ein weiteres Projekt ist die Realisierung einer Str aßenbahntrasse nach Groß-Zimmern
gemeinsam mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Zudem ist geplant die Straßenbahnlinie 3 in das Lud wigshöhviertel zu verlängern. Die
Nutzen-Kosten-Untersuchung zur Überprüfung der Förderfähigkeit ist in Bearbeitung.
Die Machbarkeitsstudie für eine Straßenbahn nach We iterstadt ist positiv abgeschlossen.
Weitere Planungen sollen anschließen.
Für eine Verlängerung nach Wixhausen sollen die Planungen aufgenommen werden.
Gemeinsam mit der DADINA, der HEAG mobilo, der Stad t Griesheim und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt werden Straßenbahnverl ängerungen im Bereich der Stadt
Griesheim und in den westlichen Landkreis geprüft.
Reduktion des Individualverkehrs
Die Reduktion des Individualverkehrs in Darmstadt wird durch Maßnahmen zur Förderung
der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) u.a. durch
Mobilitätsmanagement gefördert.
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung - Maßnahmenvorschläge und Forderungen für
das gesamte Stadtgebiet:
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden folgende lärmrelevanten Maßnahmen
für das Stadtgebiet Darmstadts vorgeschlagen und z.T. ergänzt durch
Maßnahmenvorschläge der Lärmaktionsplanung an die Wissenschaftsstadt Darmstadt
weitergegeben:
a. Radfahrer und Fußgänger
Forderung aus der Beteiligung bzw. Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Es soll durchgehende sichere Radwege / Radverkehrsv erbindungen durch das gesamte
Stadtgebiet geben. Ein Schwerpunkt kann hier auch i n West-Ost Richtung zwischen den
Gewerbe- und Bürogebieten und den Wohngebieten lieg en, um den motorisierten
Berufsverkehrsanteil zu senken.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat seit September 2019 ein neues Mobilitätsamt
gegründet. Hier werden insbesondere in der Abteilun g Nahmobilität Projekte zur
Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs geplant. Hier liegt auch die Verantwortung für das
„Sonderprogramm Investition Radverkehrsförderung (4x4 Rad)“, das für zunächst vier Jahre
Investitionen von jeweils vier Millionen Euro für den Radverkehr vorsieht.
Zu den "Leuchturmprojekten" für 2020 ff. gehören unter anderem: 4
Fahrradstraßen Schreberweg, Im Harras, Im Erlich,
Radverkehrsführung Landgraf-Georg-Straße
Radverkehrsführung Zeughausstraße / City-Ring,
Raddirektverbindung F-DA, Weiterführung Wixhausen / Arheilgen bis B3,
Radverkehrsführung Steubenplatz
Ausbau Radweg nach Roßdorf
Ausbau Radweg Weiterstadt / Riedbahn-DA / Waldkolonie.
b. Durchgangsstraßen
Forderung aus der Beteiligung bzw. Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Wo möglich sollen die Durchgansstraßen für den Pkw reduziert werden um den
Verkehrslärm in den Wohnvierteln zu reduzieren.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Es soll der motorisierte Individualverkehr durch Fö rderung der Verkehrsmittel des
Umweltverbundes verringert werden.
c. stationäre Geschwindigkeitskontrollen
Forderung aus der Beteiligung bzw. Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Die stationären Geschwindigkeitskontrollen sollen weiter ausgebaut werden, insbesondere
an den Ortseingängen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Es wurden Tempomessgeräte in Säulenform (Blitzersäu len) in der Heinrich- und
Hügelstraße installiert.
4 https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/mobilitaet-und-verkehr/radfahren-in-
darmstadt/downloadsberichte/ Stand: 18.10.2019
d. Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen
Forderung aus der Beteiligung bzw. Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Es soll ein Pilotprojekt Tempo 30 km/h auf Hauptverkehrsstraßen geben.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Ein Pilotversuch wird geprüft und die notwendigen A bsprachen mit dem Hessischen
Verkehrsministerium erfolgen.
e. Anpassen der Ampelphasen
Forderung aus der aktuellen Beteiligung bzw. Maßnah menvorschlag der
Lärmaktionsplanung:
Anpassen der Ampelphasen insbesondere bei Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen zur
Optimierung des Verkehrsflusses.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Im Rahmen des Projektes Danalytics werden umweltsen sitive Ereignissteuerungen
implementiert. Diese sollen feinteiliger auf ausgew ählte Streckenabschnitte im Stadtnetz
wirken. Bisher wurden 22 Streckenabschnitte detektiert.
f. Lärmmindernder Asphalt
Forderung aus der Beteiligung bzw. Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Das Projekt „Flüsterasphalt“ soll weiterverfolgt werden.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Das Projekt "Lärmmindernder Asphalt" wird kontinuie rlich verfolgt und wird bei
grundhaften Erneuerungen im Einzelfall geprüft.
g. Kreisverkehre einrichten
Forderung aus der Beteiligung der zweiten Stufe:
Wo möglich sollen Kreisverkehre eingerichtet werden.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Wird umgesetzt siehe Punkt ‚Kreisverkehr‘ unter ‚Umgesetzte Maßnahmen‘.
h. Lkw-Durchfahrtverbot
Forderung aus der Beteiligung bzw. Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Das Lkw-Durchfahrtsverbot soll weiterhin regelmäßig kontrolliert werden.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Lkw-Durchfahrtskontrollen sind ein fortlaufende r Prozess, der kontinuierlich verfolgt
wird. In der östlichen Heinrichstr. wird das Lkw-Durchfahrtverbot durch neue ‚Blitzersäulen‘
überwacht.
i. Umgehungsstraße
Forderung aus der Beteiligung bzw. Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Es soll eine Umgehungsstraße gebaut werden, diese kann auch im Landkreis liegen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15.12.2011 beschlossen, dass der rechtskräftige
Bebauungsplan N 59 - Nordostumgehung - aufgehoben werden soll.
Weitere Informationen hierzu sind der Homepage der Stadt Darmstadt zu entnehmen 5.
Forderung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung:
Es wird gefordert erneut über eine Ost-West Umgehung nachzudenken und / oder den Ost-
West Verkehr in einen Tunnel zu verlegen.
Hinweis der Lärmaktionsplanung:
Zusätzliche Maßnahmenvorschläge, die in der 2. Öffe ntlichkeitsbeteiligung eingebracht
wurden werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans bearbeitet. Das Ergebnis wird
im Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist beabsichtigt, einen
Zwischenbericht zu veröffentlichen.
j. Pförtnerampeln
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe:
Es werden Pförtnerampeln zur Verkehrsmengenreduzier ung bzw. Verbesserung des
innerstädtischen Verkehrsflussen gefordert.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Im Rahmen des Projektes Danalytics werden umweltsen sitive Ereignissteuerungen
implementiert. Diese sollen feinteiliger auf ausgew ählte Streckenabschnitte im Stadtnetz
wirken Bisher wurden 22 Streckenabschnitten detekti ert, deren Steuerung auf den
innerstädtischen Verkehrsfluss wirken.
k. passiver Schallschutz
Forderung aus der Beteiligung bzw. Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Es soll ein passives Schallschutzprogramm für Straßenlärm von der Stadt Darmstadt geben.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fokussiert derzeit die personellen und finanziellen
Ressourcen auf die Umsetzung von verkehrlichen Maßn ahmen, wie Tempo 30 aus
Lärmschutzgründen sowie den Ausbau des Radwegenetze s und des ÖPNVs, um den
Straßenverkehrslärm zu vermindern.
5 https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/mobilitaet-und-
verkehr/verkehrsentwicklung-und-projekte/nordostumgehung-nou/ Stand: 11.03.2020
l. Verlagerung von Gütern auf die Bahn
Forderung aus der Beteiligung:
Es sollen mehr Güter auf die Bahn verlagert werden.
Stellungnahme der Lärmaktionsplanung:
Hier liegt die Zuständigkeit beim Umweltbundesamt. Auf der Seite des
Umweltbundesamtes finden sich Publikationen zum The ma ‚nachhaltige
Güterverkehrsinfrastruktur‘. 6
m. Lärm aufgrund von Motortuning
Forderung aus der Beteiligung:
Die Bürger sollen gesetzlich besser vor getunten Kfz und Motorradlärm geschützt werden.
Stellungnahme der Lärmaktionsplanung:
Eine ausführliche Antwort findet sich in Kapitel 8.4 Ordnungsrecht.
n. Straßensanierung
Forderung aus der aktuellen Beteiligung und der zweiten Stufe:
Die Straßen sollen saniert werden, insbesondere soll auch Kopfsteinpflaster gegen Asphalt
ausgetauscht werden. Der Straßenbelag in der Mollerstadt soll verbessert werden.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Sanierung von Straßen führt zu einer Minderung der Lärmbelastung der
AnwohnerInnen. In der folgenden Tabelle sind die ge planten Straßensanierungen
dargestellt:
Tabelle 2 geplante Deckenerneuerungs- und DSK-Maßna hmen (Dünne Schichten im
Kalteinbau) Stand: 07.02.2019
7
Straße Abschnitt von Abschnitt bis Fläche
(m²)
Bezirk Nord
L 3097 - Kranichsteiner Straße Hst. Kesselhutweg 120
L 3097 - Kranichsteiner Straße Öttinger Villa Schwarzer Weg 1000
Weiterstädter Landstraße B3 - Langener Straße 1800
Bezirk Ost
B26 - Landgraf-Georg-Straße Holzstraße Teichhausstraße 2750
B26 - Hügelstraße Wilhelminenstraße Kirchstraße 3730
B449 - Teichhausstraße Soderstraße Nieder-Ramstädter Straße 1190
Grüner Weg Heinrichstraße Kiesstraße 830
Roquetteweg Hobrechtstraße Ohlystraße 1680
Ohlystraße 460
Hobrechtstraße Nieder-Ramstädter Straße Hofmannstra ße 2012
Frankenäckerweg Heinrichstraße Roßdörfer Straße 440
6https://www.umweltbundesamt.de Stand 09.09.2019
7 Mittlerweile wurden einige der Maßnahmen bereits umgesetzt.
Bezirk West
Donnersbergring Bessunger Straße Groß-Gerauer-Weg 1200
Eberstädter Weg Eschollbrücker Straße Dagger-Komple x 6500
Ahastraße Donnersbergring Heidelberger Straße 1300
Bezirk Süd
Pfungstädter Straße Karlsruher Straße Walter-Rathenau-Straße 600
Im Hirtengrund Oberstraße Odenwaldstraße 2060
Heinrich-Delp-Straße Steigertsweg Oberstraße 800
Martinstraße Seekatzstraße Heinrichwingertsweg 2000
Prälat-Diehl-Straße Landskronstraße Paul-Wagner-Weg 750
Buchenhorst Leo-Tolstoi-Straße 450
An der Eschollmühle Pfungstädter Straße Modaubrücke 1200
Legende:
Dünne Schichten im Kalteinbau
Deckenerneuerungen
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung - Maßnahmenvorschläge und Forderungen für
einzelne Straßen:
Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Lärmkennziffer (LKZ), sowie die
Untersuchung der Lärmkonflikte aus der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung ergab die in der
folgenden Tabelle betrachteten Straßenabschnitte:
Tabelle 3: Betrachtete Straßenabschnitte im Ballungsraum Darmstadt: Straßenlärm
Ort Örtlichkeit
LDEN in dB (A)
betroffene Personen
LNight in dB (A)
betroffene Personen LKZ
>65-
70
>70-
75 >75 >55-
60
>60-
65 >65 LDEN LNight
1 Darmstadt,
Arheilgen
Frankfurter
Landstraße 283
63 0 297 68 0 918 1028
2 Darmstadt,
Arheilgen Messeler Straße 121
22 0 99 22 0 384 355
3 Darmstadt,
Arheilgen Weiterstädter Straße
Keine Verkehrsdaten für eine Berechnung vorhanden.
4 Darmstadt,
Bessungen Herderstraße Keine Verkehrsdaten für eine Berechnun g vorhanden.
5 Darmstadt,
Bessungen
Rüdesheimer Straße,
Danziger Platz 118
16 0 134 24 0 338 457
6 Darmstadt,
Kranichstein
Kranichsteiner
Straße (L3097) 0
0 0 0 0 0 0 0
7 Darmstadt,
Eberstadt
Am Dautenberg
(A5 /
B3) 0 0 0 0 0 0 0 0
8 Darmstadt,
Eberstadt
Am
Lämmchesberg:
Pfungstädter Straße,
Von-der-Au-Straße,
Am Kiefernwald (A5
/ B3)
28
1 2 45 2 3 82 131
9 Darmstadt,
Eberstadt
Heidelberger
Landstraße (Süd) 182
87 0 190 92 0 974 1059
Ort Örtlichkeit
LDEN in dB (A)
betroffene Personen
LNight in dB (A)
betroffene Personen LKZ
>65-
70
>70-
75 >75 >55-
60
>60-
65 >65 LDEN LNight
10 Darmstadt,
Eberstadt Pfungstädter Straße 162
44 0 162 46 0 636 677
11 Darmstadt,
Eberstadt
Ringstraße,
Im Hirtengrund 210
0 0 224 0 0 420 505
12 Darmstadt,
DA-Nord
Waldkolonie,
Koblenzer Straße 63
0 0 46 0 0 60 89
13 Darmstadt,
DA-West Siedlung Tann 42
15 0 75 18 0 185 267
14 Darmstadt
Adelungstraße,
Elisabethenstraße,
Grafenstraße
394
266 0 293 260 0 2484 2220
15 Darmstadt
Bismarckstraße,
Bereich Wilhelm-
Leuschner-Straße
153
62 0 139 61 0 779 753
16 Darmstadt Bleichstraße,
Zeughausstraße 19
126 0 41 99 0 958 737
17 Darmstadt Dieburger Straße,
Alexanderstraße 344
88 0 327 55 0 1481 1094
18 Darmstadt Donnersbergring 395 65 0 429 109 0 1423 1693
19 Darmstadt
Erbacher Straße,
Bereich
Edelsteinviertel
53
37 0 47 31 0 409 304
20 Darmstadt Eschollbrücker
Straße (L3097) 306
0 0 263 0 0 659 618
21 Darmstadt Frankfurter Straße 300 166 0 292 177 0 1761 1797
22 Darmstadt Fiedlerweg 99 1 0 93 0 0 308 248
23 Darmstadt Goebelstraße 70 57 0 69 62 0 547 597
24 Darmstadt Groß-Gerauer Weg 36 0 0 34 0 0 44 38
25 Darmstadt Haardtring 131 121 0 122 137 0 965 1159
26 Darmstadt Heidelberger Straße 840 192 0 861 243 0 3388 3610
27 Darmstadt Heinheimer Straße 244 17 0 263 9 0 573 575
28 Darmstadt Heinrichstraße 680 263 0 615 62 0 3518 1611
29 Darmstadt Hindenburgstraße 87 0 0 81 2 0 183 160
30 Darmstadt Holzhofallee 105 10 0 103 17 0 297 281
31 Darmstadt Holzstraße
Kirchstraße 92
51 0 86 47 0 638 516
32 Darmstadt Hügelstraße 120 148 0 104 141 0 1372 1190
33 Darmstadt Karlstraße 520 389 0 576 294 0 4208 3530
34 Darmstadt Kasinostraße 254 313 0 237 307 0 2904 2663
35 Darmstadt Kiesstraße Keine Verkehrsdaten für eine B erechnung vorhanden.
36 Darmstadt Kranichsteiner
Straße 159
0 0 61 0 0 193 93
37 Darmstadt Landgraf-Georg
Straße 123
101 0 152 43 0 1031 631
38 Darmstadt Landskronstraße 275 0 0 242 70 0 817 1045
39 Darmstadt Liebfrauenstraße 948 218 0 884 244 0 3707 3709
Ort Örtlichkeit
LDEN in dB (A)
betroffene Personen
LNight in dB (A)
betroffene Personen LKZ
>65-
70
>70-
75 >75 >55-
60
>60-
65 >65 LDEN LNight
40 Darmstadt Martin-Luther-King-
Ring 3
0 0 2 0 0 3 2
41 Darmstadt Neckarstraße 57 148 0 86 137 0 1072 997
42 Darmstadt Nieder-Ramstädter
Straße 99
227 0 104 221 0 1685 1548
43 Darmstadt
Pallaswiesenstr.,
Bereich
Johannesviertel
239
0 0 199 54 0 787 974
44 Darmstadt
Pallaswiesenstr.,
Gräfenhäuser Str.,
Bereich
Pallaswiesenviertel
114
11 0 85 8 0 344 282
45 Darmstadt Pützerstraße 336 12 0 323 8 0 1122 822
46 Darmstadt Rheinstraße 389 363 0 338 355 0 3148 2738
47 Darmstadt Rhönring 1068 263 0 1025 285 0 4427 4347
48 Darmstadt Spessartring 261 44 0 256 48 0 980 1017
49 Darmstadt Teichhausstraße 140 12 0 135 9 0 330 298
Lärmkonfliktpunkte, die in der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung neu eingebracht wurden werden nach
Veröffentlichung des Lärmaktionsplans bearbeitet. Das Ergebnis wird im Lärmaktionsplan der 4. Runde
dargestellt. Zudem ist beabsichtigt, einen Zwischenbericht zu veröffentlichen.
50 Darmstadt Roßdörfer Platz Es wird eine verkehrliche Entlastung des Roßdörfer Platzes
vorgeschlagen.
51 Darmstadt Heimstättensiedlung
– Eberstadt (BAB 5)
Für den Bereich der BAB 5 Darmstädter Kreuz bis
Autobahnausfahrt Darmstadt-Eberstadt wird für beide
Fahrtrichtungen eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 100 km/h für Personenkraftwagen und 70 km/h für
Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen gefordert. Für die Zeit von 22
Uhr bis 6 Uhr wird eine zusätzliche Geschwindigkeitsreduzierung
auf 80 km/h für Personenkraftwagen und 60 km/h für Lastkraft-
wagen gefordert. Die Einhaltung der geforderten
Geschwindigkeitsbeschränkungen soll überwacht werden.
Alternativ wird eine Umleitung des Lastkraftverkehrs in der Zeit
von 22 Uhr bis 6 Uhr auf die parallel verlaufende
Bundesautobahn A67 vorgeschlagen.
Ergänzend werden für den oben genannten Abschnitt Richtung
Fahrbahn abgewinkelte Lärmschutzwände zur Lärmminderung
gefordert. Alternativ wird hier die Einhausung und Begrünung
des Abschnittes vorgeschlagen.
52 Darmstadt
B 26 Heinrichstraße /
Aschaffenburger
Straße
Es wird auf der B 26 ab der Kreuzung Heinrichstraße /
Aschaffenburger Straße ein Tempolimit auf 100 km/h Tags und
80 km/h nachts gefordert.
53 Darmstadt
Herdweg,
Jahnstraße und
Heinrichwingertsweg
Die zu den Magistralen parallel verlaufenden Durchgangsstraßen
sollen so umgestaltet werden, dass der Schleichverkehr
unterbunden wird.
1. Arheilgen, Frankfurter Landstraße
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe und Maßnahmenvorschlag der
Lärmaktionsplanung:
Seitens der Lärmaktionsplanung werden baulich Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.
2. Arheilgen, Messeler Straße
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Es wird Tempo 30 ganztags von Frankfurter Landstraß e bis Arheilger Kirchgasse
vorgeschlagen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Es können keine Lärmüberschreitungen festgestellt w erden. Daher ist die Einführung von
Tempo 30 ganztags nicht möglich.
3. Arheilgen, Weiterstädter Straße
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe und Ergänzung der Lärmaktionsplanung:
Hier werden städtebauliche verkehrsreduzierende Maß nahmen zur Lärmminderung, die
Instandsetzung des Straßenbelags sowie regelmäßige Verkehrskontrollen vorgeschlagen.
Die Lärmaktionsplanung bittet die Stadt Darmstadt d ie Verkehrslage hier einschätzen,
gegebenenfalls eine Verkehrszählung mit Lärmberechn ung und Maßnahmenprüfung
durchzuführen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Aktuell ruht die Planung. Die Umgestaltung ist jedo ch von Seiten der Wissenschaftsstadt
Darmstadt gewünscht. Daher wird die Planung fortges etzt, das Zeitfenster ist jedoch noch
nicht festgelegt.
4. Bessungen, Herderstraße
Forderung aus der Beteiligung:
Es wird die Kontrolle des Lkw-Durchfahrtsverbots gefordert.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Es wurde kontrolliert: In der Herderstraße wurden sowohl eine Radarmessung als auch eine
Zählung der Lkws veranlasst (28.08.2019). Es fuhr k ein Fahrzeug zu schnell und es wurden
in beiden Richtungen keine Lkws festgestellt.
5. Bessungen, Rüdesheimer Straße, Danziger Platz
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe und Ergänzung der Lärmaktionsplanung:
Die Lärmaktionsplanung bittet um den aktuellen Stan d bzgl. der Maßnahmenplanung aus
der 2. Stufe: Mittelfristig ist eine Grundsanierung zwischen Karlsruher Straße und Danziger
Platz bzw. Südbahnhof geplant.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Zunächst erfolgt die Planung der Rüdesheimer Straße im Abschnitt zwischen bzw. inkl. der
Knotenpunkte Heidelberger Straße und Karlsruher Straße. Anschließend wird der genannte
Abschnitt untersucht.
Ergänzung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung:
Im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung wird in sbesondere für den Staßenabschnitt
zwischen Karlsruher Straße und Südbahnhof / Danzige r Platz die Erneuerung des
Straßenbelags – wenn möglich mit lärmreduzierenden Asphalt, Tempo 30 km/h ganztags,
ein nächtliches Durchfahrtsverbot für Lkw sowie Geschwindigkeitskontrollen gefordert.
Hinweis der Lärmaktionsplanung:
Zusätzliche Maßnahmenvorschläge, die in der 2. Öffe ntlichkeitsbeteiligung eingebracht
wurden werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans bearbeitet. Das Ergebnis wird
im Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist beabsichtigt, einen
Zwischenbericht zu veröffentlichen.
6. Kranichstein, Kranichsteiner Straße (L3097)
Forderung aus der aktuellen Beteiligung und aus der 2. Stufe:
Es wird die schalltechnische Verbesserung der Gabionenwand gefordert, sowie Tempo 30
und Lkw-Geschwindigkeitskontrollen.
Antwort der Lärmaktionsplanung:
Hier sind aufgrund der niedrigen Lärmpegelwerte rec htlich keine Maßnahmen aus
Lärmschutzgründen möglich.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Lkw-Durchfahrtskontrollen sind ein fortlaufende r Prozess, der kontinuierlich verfolgt
wird.
7. Eberstadt, Am Dautenberg (BAB 5 / B 3)
Forderung aus der Beteiligung:
Es wird eine nächtliche Temporeduzierung, die Verlä ngerung der Lärmschutzwand sowie
die Verbesserung der Versuchs-Lärmschutzwand gefordert.
Antwort der Lärmaktionsplanung:
Hier sind aufgrund der niedrigen Lärmpegelwerte rec htlich keine Maßnahmen aus
Lärmschutzgründen möglich.
8. Eberstadt, Am Lämmchesberg: Pfungstädter Straße, Von-der-Au-Straße, Am
Kiefernwald (Ostpreußenstraße, Pommernstraße, Sachs enstraße, Bellenweg) (BAB 5 / B
3)
Forderung aus der Beteiligung:
Vorgeschlagen wurde eine nächtliche Temporeduzierung, der Einbau von „Flüsterasphalt“
sowie die Verlängerung der Lärmschutzwand (AS Pfungstadt bis Heimstättensiedlung).
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Es liegen einzelne Häuser über den Grenzwerten, dah er werden als bauliche
Lärmschutzmaßnahmen die Verlängerung der Lärmschutzwand im Süden bis Pfungstädter
Straße bzw. passiver Schallschutz vorgeschlagen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
B3: Das Vermessungsamt hat die vorgeschlagene Maßnahme geprüft und ist zu folgendem
Ergebnis gekommen:
An der B3 wird lediglich an einem Gebäude ‚Am Lämmc hesberg‘ die Lärmgrenze
überschritten. Das Ergebnis reicht nicht aus, um die Lärmschutzwand zu verlängern.
BAB 5: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat bereits in der Vergangenheit Anstrengungen
unternommen um Hessen Mobil (Straßenbaulastträger) zu besserem Schallschutz /
Temporeduktion zu bewegen. Die Unterstützung durch das Regierungspräsidium
Darmstadt wird begrüßt.
Stellungnahme des Straßenbaulastträgers Hessen Mobil:
BAB 5: Es werden lediglich an 3 Gebäuden die Auslös ewerte der Lärmsanierung in der
Nacht im 3. OG überschritten. Die Überschreitung be schränkt sich auf den
Kreuzungsbereich mit der Pfungstädter Straße durch den Zuschlag der Signalanlage, wobei
die Überschreitung mit 1 dB(A) dabei sehr gering.
Zum Vorschlag der Verlängerung der Lärmschutzwand: Der Bereich wird weitgehend durch
einen Lärmschutzwall geschützt. Dieser hat zwar nic ht dieselbe Lärmminderung wie die
LSW im weiteren Verlauf, doch werden zumindest die beiden unteren Etagen ausreichend
geschützt.
Stellungnahme der Lärmaktionsplanung:
Wenn an einzelnen Gebäuden die Auslösewerte der Lär msanierung überschritten werden
können die betroffenen Eigentümer bei Interesse ein en Antrag auf Bezuschussung von
Lärmsanierungsmaßnahmen bei Hessen Mobil stellen. H ier wird dann Hessen Mobil die
weiteren Anspruchsvoraussetzungen prüfen. (Siehe auch Kapitel 5.1)
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet die Ma ßnahmen zur Lärmreduzierung
seitens der Lärmaktionsplanung.
Ergänzung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung:
Im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung wu rden folgenden Forderungen
bekräftigt bzw. neu aufgestellt:
- Die Geschwindigkeitsbeschränkung (mit elektronisc hen Anzeigetafeln) soll auf der
Autobahn tags für PKW 90 km/h und Lastwagen über 3,5to 60 km/h und nachts für PKW 80
km/h und Lastwagen 50 km/h betragen.
- Die Schallschutzwand an der Ostseite der Autobah n A5 soll verbessert und Erweitert
werden: Sie soll im Süden 500 m vor der Ausfahrt Pf ungstadt beginnen und im nördlichen
Teil um 1 km verlängert werden.
- Die Geschwindigkeit soll ganztags auf der Karlsruher Straße für PKW auf 70 km/h und für
Lastwagen über 3,5to auf 50 km/h beschränkt werden.
- Eine Lärmschallschutzwand soll an der B3 beginnend von der Kläranlage bis zur Kreuzung
Karlsruher-/Rüdesheimer Straße erstellt werden.
- Es sollen regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen auf der BAB 5 und B3 durchgeführt
werden.
Ergänzend wird auf den Bundesverkehrswegeplan verwiesen:
(gekürztes Zitat) ‚Die A5 soll gemäß BVWP in jeder Richtung dreispurig nutzbar werden. Das
Verkehrsleitsystem ermöglicht schon heute die dreis purige Nutzung der A5. Der
Verkehrslärm, der der Planung der A5 im BVWP 2030 z ugrundeliegt, ist demnach
mindestens phasenweise heute bereits vorhanden. In den veröffentlichten Unterlagen zum
Projekt BVWP 2030 „A 5 AS Seeheim-Jugenheim - AK Darmstadt“, A5-G20-HE-T14-HE sind,
wie von Bürgern beim Lärmaktionsplan vorgeschlagen, verlängerte Lärmschutzwände
entlang der A5 vorgesehen. Die gegensätzliche Bewer tung (geringfügige Betroffenheit)
der gleichen Situation durch Hessen Mobil kann nicht nachvollzogen werden. Hessen Mobil
wird aufgefordert, für die selbe Strecke, entlang d er der BVWP 2030, Projekt A5-G20-HE-
T14-HE, eine Lärmschutzwand entlang der BAB 5 vorsieht, aus Lärmschutzgründen bereits
jetzt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 80 km/h für die Zeit von 22.00 – 6.00 mit
Hilfe des Verkehrsleitsystems umzusetzen.‘
Hinweis der Lärmaktionsplanung:
Zusätzliche Maßnahmenvorschläge, die in der 2. Öffe ntlichkeitsbeteiligung eingebracht
wurden werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans bearbeitet. Das Ergebnis wird
im Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist beabsichtigt, einen
Zwischenbericht zu veröffentlichen.
9. Eberstadt, Heidelberger Landstraße (Süd)
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Es werden passive Schallschutzmaßnahmen von Schwanenstraße bis Odenwaldstraße und
städtebauliche Maßnahmen zur weiteren Verkehrsreduzierung vorgeschlagen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.
10. Eberstadt, Pfungstädter Straße
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Es wird Tempo 30 ganztags von Heidelberger Landstraße bis Waldstraße vorgeschlagen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Es können nur wenige Lärmüberschreitungen (nachts) festgestellt werden. Daher wäre die
Einführung von Tempo 30 ganztags nicht verhältnismäßig.
11. Eberstadt, Ringstraße, Im Hirtengrund
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Es werden passive Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.
12. Darmstadt-Nord, Waldkolonie; Koblenzer Straße (BAB 5)
Forderung aus der aktuellen Beteiligung und der zweiten Stufe:
Es wird eine Lärmschutzwand entlang der A5 vorgeschlagen.
Antwort der Lärmaktionsplanung:
Zwischen der A5 und der Waldkolonie befindet sich der Waldfriedhof, daher beträgt in der
Waldkolonie der Tagespegel L DEN bis 55 dB(A) und der Nachtpegel L Night bis 50 dB(A). Damit
stellt der Bereich Waldkolonie keinen Lärmkonflikt dar.
13. Darmstadt-West, Siedlung Tann Rheinstraße / Wil helm-Leuschner Straße (BAB 5 / B
26)
Forderung aus der aktuellen Beteiligung, der Beteil igung der 2. Stufe und
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Es wird für die B26 in der Ortsdurchfahrt der Siedlung Tann Tempo 30 nachts und
ergänzend passive Schallschutzmaßnahmen für einzelne Häuser in der Rheinstraße und An
der Posch vorgeschlagen. Bei Fahrbahnsanierung soll der Einbau von lärmmindernden
Asphalt geprüft werden. Alternativ werden beidseitig Lärmschutzwände vorgeschlagen.
Ergänzend wird eine Stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtkontrolle in Höhe der
Straße ‚An der Posch‘ vorgeschlagen.
Stellungnahme von Hessen Mobil:
Aufgrund der Auswirkung der Überlagerung von A5 und B26 sind die erreichten
Pegelverbesserung unterschiedlich. Je weiter die Ge bäude von der A5 entfernt sind und
dadurch die Beeinflussung der Autobahn abnimmt, ums o höher sind die
Pegelverbesserungen durch eine Geschwindigkeitsbesc hränkung. Bei einer
Geschwindigkeitsreduzierung von derzeit 60 auf Tempo 50 werden Pegelverbesserungen
zwischen 0,6 und 1,0 dB(A)
erreicht. Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung von derzeit 60 auf Tempo 30 werden
Pegelverbesserungen zwischen 2,2 und 3,1 dB(A) erreicht.
Die vorhandene Pegelverbesserung bezieht sich auf die Gebäudeseite zur B26 hin.
Durch die seitliche Einstrahlung des von der A5 ausgehenden Lärms ist die
Pegelverbesserung an den Gebäudeseiten die nicht zur B26 liegen deutlich
niedriger.
Da an zahlreichen Gebäuden die Auslösewerte der Lär msanierung überschritten werden
können die betroffenen Eigentümer bei Interesse ein en Antrag auf Entschädigung von
Lärmsanierungsmaßnahmen bei Hessen Mobil stellen. (Siehe auch Kapitel 5.1)
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet die Ma ßnahmen zur Lärmreduzierung
seitens Hessen Mobil.
Ergänzung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung:
Im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung wi rd erneut eine Temporeduzierung
vorgeschlagen (Tempo 50 tags und Tempo 30 nachts) s owie beidseitige stationäre
Geschwindigkeitskontrollen. Ergänzend wird eine Ein hausung der BAB 5 im Bereich der
Siedlung Tann gefordert.
Hinweis der Lärmaktionsplanung:
Zusätzliche Maßnahmenvorschläge, die in der 2. Öffe ntlichkeitsbeteiligung eingebracht
wurden werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans bearbeitet. Das Ergebnis wird
im Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist beabsichtigt, einen
Zwischenbericht zu veröffentlichen.
14. Adelungstraße, Elisabethenstraße, Grafenstraße
Forderung aus der Beteiligung und Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Für diese drei Straßen wird seitens der Bevölkerung gewünscht, den Verkehrslärm zu
senken. Die Lärmaktionsplanung empfiehlt hier städt ebauliche Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung. Dies könnte abhängig von den re chtlichen Möglichkeiten eine
Fahrradstraße in der Elisabethenstraße bzw. eine Mi schnutzung von allen
Verkehrsteilnehmern (Shared Space) in der Grafenstr aße und Adelungstraße. Hier wäre
auch eine Fußgängerzone mit Zufahrtsmöglichkeit zu den Parkhäusern denkbar.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Magistratsvorlage für die Umgestaltung im Bereich der Grafenstraße wurde bereits im
Sommer 2018 verabschiedet. Für die Adelungstraße wi rd kein Bedarf zur Umgestaltung
gesehen.
15. Bismarckstraße, Bereich Wilhelm-Leuschner-Straße
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe:
Es werden passive Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.
16. Bleichstraße, Zeughausstraße
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung
Tempo 30 ganztags in der Zeughausstraße von Schleie rmacherstraße bis Mathildenplatz
sowie in der Bleichstraße von Grafenstraße bis Kasi nostraße. Hierbei sind die
Anforderungen im Bereich des Krankenhauses zu prüfen und zu berücksichtigen.
Ggf. ergänzend passive Schallschutzmaßnahmen.
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe:
Das Lkw-Durchfahrtverbot ist zu überwachen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Die Umsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen is t möglich. Die Beantragung bei
der Oberen Straßenverkehrsbehörde am Regierungspräsidium Darmstadt wird vorbereitet.
Passiver Schallschutz: siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.
Das Lkw-Durchfahrtverbot wird kontrolliert, siehe auch Punkt g.
17. Dieburger Straße, Alexanderstraße
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe und Maßn ahmenvorschlag der
Lärmaktionsplanung:
Es wird Tempo 30 ganztags von Magdalenenstraße bis Dieburgerstraße 36 vorgeschlagen.
Insbesondere ist Tempo 30 ganztags aus verkehrliche n Gründen im Bereich des
Krankenhauses zu prüfen.
Gegebenenfalls werden ergänzend passive Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Die Umsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen is t möglich. Die Beantragung bei
der Oberen Straßenverkehrsbehörde am Regierungspräsidium Darmstadt wird vorbereitet.
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.
18. Donnersbergring
Forderung aus der aktuellen Beteiligung und der 2. Stufe:
Das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit soll vor Allem nachts reduziert werden. Der
schlechte Straßenzustand soll verbessert werden.
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Es wird Tempo 30 nachts von Donnersbergring 88 (Amp el) bis Kreuzung Holzhoferallee
(bereits Hindenburgstraße) vorgeschlagen. Bei Bedar f sind ergänzend passive
Schallschutzmaßnahmen zu prüfen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Es wurden nur kleinräumige Lärmüberschreitungen festgestellt. Es wird derzeit geprüft, die
B3 von der Heidelberger Straße in die Hindenburgstr aße / Donnersbergring zu verlegen.
Anschließend sollen erneut Berechnungen vorgenommen werden.
19. Erbacher Straße, Bereich Edelsteinviertel
Forderung aus der aktuellen Beteiligung und der 2. Stufe:
Es wird eine Tempo 30-Zone mit Fußgängerüberwegen b zw. Ampel gefordert sowie eine
Überwachung der Geschwindigkeitsüberschreitung.
Das Bremsen und Hupen im Bereich von Bushaltestelle n und bei unklare Situationen wird
beanstandet. Es soll aufn das Abschalten der Motore n bei Stau/geschl. Bahnübergang
hingewiesen werden.
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Hier ist kein Tempo 30 aus Lärmschutzgründen möglich.
Vorgeschlagen wird eine Tempo 30 Streckenbegrenzung aus städtebaulichen Gründen.
Hierzu wird die Erstellung eines städtebaulichen Ko nzepts mit einem hierarchisch
gegliederten 'langsamen' und 'schnellen' Netz bei d en überörtlichen Durchgangsstraßen
empfohlen. Vorbehaltlich der Zustimmung der Verkehrsbehörde wird dann die Anordnung
von Tempo 30 ganztags (evtl. auch Lkw-Durchfahrtverbot -ggf. mit Be-Entlader frei) auf den
überörtlichen Durchgangsstraßen des 'langsamen' Net z nach §45 Abs. 1b Nr. 5 StVO zur
Unterstützung einer städtebaulichen Entwicklung emp fohlen. Hilfreich sind hierfür
innerörtliche Hauptverkehrsstraßen (hier: B26) zur Entlastung des 'langsamen' Netzes.
Ergänzend wird eine stationäre Blitzanlage in Höhe des Hofgut Oberfelds, aufgrund
überhöhter Geschwindigkeit bei der Ortseinfahrt vorgeschlagen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Eine stationäre Geschwindigkeitskontrolle ist erst nach einer Umgestaltung möglich, diese
wird derzeit geplant und geprüft. Das aktuell angeo rdnete Tempo 30 wegen
schutzbedürftiger Einrichtung ist noch nicht dauerhaft gesichert, daher können dort zurzeit
keine Verkehrskontrollen vorgenommen werden.
Eine Temporeduktion aus städtebaulichen Gründen wur de geprüft und ist nicht
maßgebend.
20. Eschollbrücker Straße
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe:
Es wurde eine stationäre Geschwindigkeitskontrolle sowie „Flüsterasphalt“ ab Ortseingang
gefordert.
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Es werden passive Schallschutzmaßnahmen, eine stati onäre Geschwindigkeitskontrolle
sowie je nach Zustand die Erneuerung der Asphaltdecke vorgeschlagen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Grundsätzlich gibt es wegen der heranrückenden Bebauung entlang der Eschollbrücker Str.
(Heimstättensiedlung) eine neue Belastungssituation, die betrachtet werden muss.
Die Erneuerung der Asphaltdecke zwischen Haardtring und Groß-Gerauer Weg ist geplant.
Weitere Abschnitte folgen erst nach dem Jahr 2020.
Auf Höhe Alnatura/Kelley-Barracks kann die Umgestal tung des Straßenraumes erst in 4-5
Jahren folgen. Ob vorher bereits eine Deckensanierung erfolgt, ist aktuell nicht abzusehen.
Der fließende Verkehr in der Eschollbrücker Straße wird regelmäßig in allen Bereichen
(Tempo 50/70, stadtauswärts/stadteinwärts) mobil üb erwacht. Die Ergebnisse sind nicht
auffällig. Bei Tempo 30 (Übergang Eschollbrücker St raße / Kita) gab es jedoch sehr
deutliche Überschreitungen. Die Kontrollen werden n icht wiederholt, bis eine eindeutige
Beschilderung geklärt ist.
Anmerkung der Lärmaktionsplanung:
Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 in der Höhe der Unternehmens Alnatura
wurde am 09.08.19 wieder zurückgenommen.
Ergänzung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung:
Für den Bereich Kreuzung Eschollbrücker Straße/Haar dtring bis Ortsausgang Darmstadt
wird in beiden Fahrtrichtungen eine Geschwindigkeit sbeschränkung auf 30 km/h für alle
Kraftfahrzeuge gefordert. Ergänzend wird eine stati onäre oder mobile
Geschwindigkeitskontrolle gerfordert. Alternativ we rden für die Einmündungen der
Straßen „Fünfkirchner Straße“, „Pulverhäuserweg“ und „Am Pelz“ Kreisverkehre der Bau von
Kreisverkehren und Zebrastreifen vorgeschlagen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für a lle Kraftfahrzeuge ist aufgrund der
fehlenden Lärmüberschreitungen nicht möglich.
Der fließende Verkehr in der Eschollbrücker Straße wird regelmäßig in allen Bereichen
(Tempo 50/70, stadtauswärts/stadteinwärts) mobil üb erwacht. Die Ergebnisse sind nicht
auffällig.
Hinweis der Lärmaktionsplanung:
Zusätzliche Maßnahmenvorschläge, die in der 2. Öffe ntlichkeitsbeteiligung eingebracht
wurden, werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans bearbeitet. Das Ergebnis wird
im Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist beabsichtigt, einen
Zwischenbericht zu veröffentlichen.
21. Frankfurter Straße
Forderung aus der aktuellen Beteiligung:
Es wird Tempo 30 ganztags für den Autoverkehr und Straßenbahnen gefordert.
Ergänzend wird lärmmindernder Asphalt; moderner Straßenbelag im Projekt DAVIA sowie
die Einstellung des Straßenbahnverkehrs nachts bzw. die Umstellung auf E-Busse gefordert.
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Es wird Tempo 30 nachts von Pallaswiesenstraße bis Bismarckstraße sowie Tempo 30
ganztags von Rhönring bis Bismarckstraße vorgeschlagen.
Gegebenenfalls werden ergänzend passive Schallschut zmaßnahmen für Gebäude am
Willy-Brandt-Platz vorgeschlagen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Es können keine Lärmüberschreitungen festgestellt werden.
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.
Umgesetzt:
Zwischen Willy-Brandt-Platz und der Kreuzung Rhönri ng / Kasinostraße wurde Tempo 30
km/h nachts (8.9.15) angeordnet.
Festlegung:
Mit der Anordnung dieser straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme gilt in der Frankfurter
Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nachts. Nur soweit die
Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung für diese Straße nicht mehr
vorliegt, kann die Festlegung wieder aufgehoben werden.
22. Fiedlerweg
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Es werden passive Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.
23. Goebelstraße
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Hier stehen Wohngebäude im Gewerbegebiet. Bitte Geb ietsausweisung prüfen und ggf.
anpassen. Es werden passive Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Das Areal der Göbelstraße ist in seinem Gebietscharakter ein Gewerbegebiet, eine andere
Ausweisung wird nicht angestrebt.
Die Genehmigung der beiden Wohnhäuser wurde als Bet riebswohnen beantragt. Dies ist
gem. § 8 (3) BauNVO ausnahmsweise in einem GE-Gebiet zulässig.
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.
24. Groß-Gerauer Weg
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Passive Schallschutzmaßnahmen zw. Eschollbrücker Str. und Schepp Allee.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.
25. Haardtring
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Es wird Tempo 30 nachts von der Holzhofallee bis zur Moltkestraße vorgeschlagen.
Bei Bedarf sind ergänzend passive Schallschutzmaßnahmen zu prüfen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Tempo 30 ist in einem Teilabschnitt des Haardtrings möglich. Die Beantragung bei der
oberen Straßenverkehrsbehörde am RP Darmstadt wird vorbereitet.
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.
Umgesetzt:
Es wurde lärmmindernder Splittmastixasphalt eingeba ut. Hier wird eine Lärmreduzierung
von 5 bis 7 dB(A) erwartet. Eine abschließende Bewertung durch die Hochschule Darmstadt
wurde durchgeführt.
26. Heidelberger Straße (B 3)
Forderung aus der aktuellen Beteiligung und der 2. Stufe:
Seitens der Bevölkerung wird Tempo 30 km/h nachts gefordert.
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Es wird Tempo 30 ganztags von Bessunger Straße bis Moosbergstraße vorgeschlagen
sowie ergänzend passive Schallschutzmaßnahmen, insb esondere im Bereich der
Riedeselstraße und Sandstraße.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Es können nur wenige Lärmüberschreitungen (tagsüber ) festgestellt werden. Die
Einführung von Tempo 30 wäre nicht verhältnismäßig.
27. Heinheimer Straße
Forderung aus der Beteiligung und der 2. Stufe: Maß nahmenvorschlag der
Lärmaktionsplanung:
Es wird Tempo 30 ganztags von Lauteschlägerstraße bis in Höhe des Penny Markts bzw. des
Benglerwegs vorgeschlagen. Bei Bedarf sind ergänzen d passive Schallschutzmaßnahmen
zu prüfen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Die Umsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen is t möglich. Die Beantragung bei
der Oberen Straßenverkehrsbehörde am Regierungspräsidium Darmstadt wird vorbereitet.
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.
28. Heinrichstraße
Forderung aus der aktuellen Beteiligung und der 2.Stufe:
Seitens der Bevölkerung wird gefordert, das Lkw-Durchfahrtverbot durchsetzen, lärmarmen
Asphalt einzubauen, einen durchgehenden Radweg auf der Heinrichstraße zu erstellen
sowie stationäre Geschwindigkeitskontrollen aufzustellen.
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Es wird Tempo 30 ganztags von Heidelberger Straße b is Breslauer Platz sowie ggf.
ergänzend passive Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen.
Zusätzlich wird eine regelmäßige Überprüfung des Lkw-Durchfahrtverbots empfohlen.
Bei neuer Fahrbahnsanierung wird empfohlen, lärmarmen Asphalt einzubauen.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, die Fahrspuren neu zu ordnen und die Anlage eines
Radwegs in der Heinrichstraße zu prüfen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat, bereits im Ja nuar 2019 einen entsprechenden
Antrag bei der oberen Straßenverkehrsbehörde am Reg ierungspräsidium Darmstadt zur
Genehmigung dieser Geschwindigkeitsreduktion nach § 45 STVO eingereicht.
Lärmmindernder Asphalt wurde in einem Abschnitt von ca. 400 m (Gervinius-,Beck-
,Inselstr.) in 2011 verlegt, der Zustand ist nach wie vor gut. Die Neuordnung der Fahrspuren
ist derzeit in Bearbeitung. Eine einheitliche Lösung ist nicht möglich.
Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörden:
Die Zustimmung für die Anordnung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung auf
30 km/h zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen im Streckenabschnitt
Heinrichstraße zwischen Heidelberger Straße und Nieder-Ramstädter Straße, einschließlich
der Hausnummern Heinrichstraße 106 und 139, in beiden Fahrtrichtungen, wird erteilt.
Festlegung für den Bereich Heidelberger Straße bis Nieder-Ramstädter Straße,
einschließlich der Hausnummern Heinrichstraße 106 und 139 :
Mit der Anordnung dieser straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme gilt in der Heinrichstraße
zwischen Heidelberger Straße und Nieder-Ramstädter Straße, einschließlich der
Hausnummern Heinrichstraße 106 und 139 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h
ganztags. Nur soweit die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung für diese
Straße nicht mehr vorliegt, kann die Festlegung wieder aufgehoben werden.
Umgesetzt:
Im Bereich der Heinrichstraße zwischen Heidelberger- und Nieder-Ramstädter Straße unter
Einbeziehung der Hausnummern 106 und 139 zwischen d en Einmündungen der Wiener
Straße und Gervinusstraße wurde Tempo 30 nachts angeordnet.
Festlegung für den Bereich Heinrichstraße von Nr. 106 und 139 bis Breslauer Platz:
Mit der Anordnung dieser straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme gilt in der Heinrichstraße
von Nr. 106 und 139 bis Breslauer Platz eine Geschw indigkeitsbegrenzung von 30 km/h
nachts. Nur soweit die Voraussetzungen für eine Ges chwindigkeitsbegrenzung für diese
Straße nicht mehr vorliegt, kann die Festlegung wieder aufgehoben werden.
Ergänzung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung:
Es wird für Bereiche, in denen derzeit Tempo 30 nac hts gilt, eine ganztägige
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gefordert. Die Geschwindigkeitsbegrenzung
und das LKW Fahrverbot sollen stärker kontrolliert werden.
Hinweis der Lärmaktionsplanung:
Zusätzliche Maßnahmenvorschläge, die in der 2. Öffe ntlichkeitsbeteiligung eingebracht
wurden, werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans bearbeitet. Das Ergebnis wird
im Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist beabsichtigt, einen
Zwischenbericht zu veröffentlichen.
29. Hindenburgstraße
Forderung aus der aktuellen Beteiligung und der 2. Stufe:
Es wird die Reduzierung des Autoverkehrs gefordert.
Antwort der Lärmaktionsplanung:
Die Berechnung der Lärmaktionsplanung ergab keine Ü berschreitungen der Werte für
straßenverkehrsrechtliche beziehungsweise bauliche Maßnahmen. Somit sind nach
Beurteilung der Lärmaktionsplanung keine Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich.
30. Holzhoferallee
Forderung aus der Beteiligung:
Für die Holzhoferallee wird gefordert, Bäume zu pfl anzen sowie eine Lärmschutzwand zu
erstellen.
Antwort der Lärmaktionsplanung:
Die Berechnung der Lärmaktionsplanung ergab keine Ü berschreitungen der Werte für
straßenverkehrsrechtliche beziehungsweise bauliche Maßnahmen. Somit sind nach
Beurteilung der Lärmaktionsplanung keine Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich.
31. Holzstraße, Kirchstraße
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe und Maßn ahmenvorschlag der
Lärmaktionsplanung:
Es wird Tempo 30 ganztags auf der gesamten Kirchstr aße evtl. auch Holzstraße
vorgeschlagen.
Bei Bedarf sind ergänzend passive Schallschutzmaßnahmen zu prüfen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Im gesamten Abschnitt Kirchstraße/Holzstraße zwischen Hügelstraße und Landgraf-Georg-
Straße wurde die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert.
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.
Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörden:
Die Zustimmung für die Anordnung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung auf
30 km/h ganztags zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen im
Streckenabschnitt Kirchstraße zwischen Hügelstraße und der Einmündung Große
Bachsgasse an der Stadtkirche wird erteilt.
Anmerkung der Lärmaktionsplanung:
Der Abschnitt Große Bachgasse bis Landgraf-Georg-St raße wurde aus Gründen der
Verkehrssicherheit auf 30 km/h beschränkt.
Festlegung:
Mit der Anordnung dieser straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme gilt in der Kirchstraße
zwischen Hügelstraße und der Einmündung Große Bachs traße an der Stadtkirche eine
Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ganztags. Nu r soweit die Voraussetzungen für
eine Geschwindigkeitsbegrenzung für diese Straße ni cht mehr vorliegt, kann die
Festlegung wieder aufgehoben werden.
32. Hügelstraße
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe und Maßn ahmenvorschlag der
Lärmaktionsplanung:
Für die Hügelstraße wird Tempo 30 ganztags zwischen Neckarstraße und Karlstraße
vorgeschlagen. Bei Bedarf sind ergänzend passive Sc hallschutzmaßnahmen sowie
stationäre Geschwindigkeitskontrollen zu prüfen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Tempo 30 wurde im Zuge des Luftreinhalteplans im ge samten City-Tunnel und in der
östlichen Hügelstraße umgesetzt.
Eine stationäre Geschwindigkeitskontrolle (Blitzersäule) wurde im Mai 2019 in der Nähe der
Wilhelm-Glässing-Str. (Steigungsbereich) installiert.
33. Karlstraße
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe und Maßn ahmenvorschlag der
Lärmaktionsplanung:
Von der Lärmaktionsplanung wird Tempo 30 ganztags z wischen Heinrichstraße und
Wolfskehl'scher Park sowie Tempo 30 nachts zwischen Heinrichstraße und Hügelstraße
vorgeschlagen. Gegebenenfalls werden ergänzend pass ive Schallschutzmaßnahmen
empfohlen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Die Umsetzung von Tempo 30 ganztags aus Lärmschutzg ründen ist möglich. Die
Beantragung bei der Oberen Straßenverkehrsbehörde a m Regierungspräsidium
Darmstadt wird vorbereitet.
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.
Umgesetzt:
Tempo 30 nachts wurde im Streckenabschnitt Karlstra ße von Heinrichstr. - Kirchstr.
umgesetzt.
Festlegung:
Mit der Anordnung dieser straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme gilt in der Karlstraße
zwischen Hügelstraße und der Einmündung Große Bachs traße an der Stadtkirche eine
Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ganztags. Nu r soweit die Voraussetzungen für
eine Geschwindigkeitsbegrenzung für diese Straße ni cht mehr vorliegt, kann die
Festlegung wieder aufgehoben werden.
Ergänzung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung:
Es wird angeregt, die bauliche Gestaltung der Straß e nach Umsetzung der
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an die abg esenkte Geschwindigkeit
anzupassen.
Hinweis der Lärmaktionsplanung:
Zusätzliche Maßnahmenvorschläge, die in der 2. Öffe ntlichkeitsbeteiligung eingebracht
wurden werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans bearbeitet. Das Ergebnis wird
im Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist beabsichtigt, einen
Zwischenbericht zu veröffentlichen.
34. Kasinostraße
Forderung aus der aktuellen Beteiligung und der 2. Stufe:
Seitens der Bevölkerung wird gefordert den Verkehrs lärm zu senken, sowie ein
Kontrollkonzept für modifizierte Auspuffanlagen zu entwickeln. Es wird gebeten den
Bereich Kasinostraße Ecke Landwehrstraße hinsichtli ch der lärmverursachenden
Schadstellen im Straßenbelag zu überprüfen.
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Es wird Tempo 30 ganztags für die gesamte Kasinostr aße vorgeschlagen, gegebenenfalls
ergänzt durch passive Schallschutzmaßnahmen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Die Umsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen is t hier möglich. Die Beantragung
bei der Oberen Straßenverkehrsbehörde am Regierungs präsidium Darmstadt wurde
vorgenommen.
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.
Kontrollen hinsichtlich der technischen Konformität mit den erteilten Betriebserlaubnissen
werden durch die Polizeidirektionen des Polizeipräsidiums Südhessen durchgeführt.
Der Straßenzustand im Bereich Kasinostraße / Landwe hrstraße gibt derzeit keinen
vordringlichen Anlass zur Sanierung.
35. Kiesstraße
Forderung aus der Beteiligung:
Es werden verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Verkehrs beruhigung, wie die
Ausschilderung als Fahrradstraße und / oder Einbahnstraße, vorgeschlagen. Des Weiteren
wird die Umsetzung des Anwohnerparkens oder ein generelles Parkverbot gefordert.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Laut Stadtplanungsamt ist die Kiesstraße eine enge innerstädtische Straße ohne
Durchgangsverkehr. Eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung steht bevor.
36. Kranichsteiner Straße
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Die Lärmaktionsplanung schlägt städtebauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung oder
passive Schallschutzmaßnahmen zwischen Spessartring und Taunusstraße vor.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Zwischen dem Rhönring und der Heinheimer Straße ist bereits Tempo 30 ganztags
angeordnet. Der (Bus-)Verkehr wird hier als unkriti sch eingeschätzt, daher sind keine
weiteren Maßnahmen geplant.
37. Landgraf-Georg-Straße
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Es wird Tempo 30 ganztags im Bereich von Beckstraße bis Schwarzwaldring vorgeschlagen
und gebeten, die Anordnung von Tempo 30 im Bereich des Krankenhauses und der Schule
zu prüfen. Gegebenenfalls sind ergänzend die Umsetz ung von passive
Schallschutzmaßnahmen zu prüfen.
Bitte Information, welcher lärmreduzierende Asphalt in welchem Bereich eingebaut wurde.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Es können nur wenige Lärmüberschreitungen festgeste llt werden. Die Einführung von
Tempo 30 wäre daher nicht verhältnismäßig.
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.
Die Decke der Landgraf-Georg-Straße (B26) wurde sta dtauswärts von Holzstraße bis
Teichhausstraße erneuert. Bei der abschnittsweisen Sanierung der Landgraf-Georg-Straße
wurde kein lärmoptimierter Asphalt verbaut.
38. Landskronstraße
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Es wird die Umsetzung einer Tempo 30 Streckenbeschr änkung nachts für den Bereich
Landskronstraße 34 bis Heidelberger Straße vorgesch lagen. Gegebenenfalls sind
ergänzend die Umsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen zu prüfen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Die Umsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen is t hier möglich. Die Beantragung
bei der Oberen Straßenverkehrsbehörde am Regierungs präsidium Darmstadt wird
vorbereitet.
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.
39. Liebfrauenstraße
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Die Lärmaktionsplanung bittet hier die durchschnitt liche tägliche Verkehrsmenge (DTV-
Wert) für die Abschnitte von Heinheimer Straße bis Schuknechtstraße sowie von Heinheimer
Straße bis Kranichsteiner Straße zu prüfen und eine Lärmberechnung durchzuführen. Bei
Überscheitung von 70 dB(A) wird gebeten, städtebaul iche Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung in Betracht zu ziehen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Es können nur wenige Lärmüberschreitungen festgeste llt werden. Die Einführung von
Tempo 30 wäre daher nicht verhältnismäßig.
40. Martin-Luther-King-Ring
Forderung aus der Beteiligung:
Es wird eine Temporeduzierung von 70 km/h auf 50 km /h sowie der Bau von stationären
Geschwindigkeitskontrollen gefordert.
Antwort der Lärmaktionsplanung:
Die Berechnung der Lärmaktionsplanung ergab keine Ü berschreitungen der Werte für
straßenverkehrsrechtliche oder bauliche Maßnahmen. Somit sind nach Beurteilung der
Lärmaktionsplanung keine Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich.
41. Neckarstraße
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe und Maßn ahmenvorschlag der
Lärmaktionsplanung:
Es wird gefordert in der Neckarstraße den Verkehrslärm zu reduzieren.
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Für die gesamte Neckarstraße wird Tempo 30 ganztags auf der östlichen Fahrspur
vorgeschlagen. Gegebenenfalls sind ergänzend passiv e Schallschutzmaßnahmen in
Betracht zu ziehen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Die Umsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen is t hier möglich. Die Beantragung
bei der Oberen Straßenverkehrsbehörde am Regierungs präsidium Darmstadt wird
vorbereitet.
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.
42. Nieder-Ramstädter-Straße
Forderung aus der aktuellen Beteiligung und der 2. Stufe:
Aus der Beteiligung wird eine stationäre Geschwindigkeitskontrolle, sowie Tempo 30 für
Lkws gefordert. Der schlechte Straßenzustand wird bemängelt.
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Es wird Tempo 30 ganztags von Karlstraße bis Teichh ausstraße und nachts weiter bis
Mathildenstraße vorgeschlagen. Gegebenenfalls sind ergänzend passive
Schallschutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Baumaßnahme ‚Grundhafte Sanierung der Nieder-Ra mstädter-Straße‘ beginnt 2021.
Hierdurch wird die Lärmbelastung deutlich gemindert werden. Der Einbau von
lärmmindernden Asphalt wird dabei geprüft.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundlegend den Vorschlag der Einführung
von Tempo 30. Das Vermessungsamt hat die Maßnahme g eprüft und ist zu folgendem
Ergebnis gekommen:
Tempo 30 im Abschnitt zwischen Karlstraße und Heinr ichstraße ist möglich. Hierbei wird
derzeit geprüft, inwieweit der Straßenbahnverkehr d urch eine Einführung von Tempo 30
beeinträchtigt werden würde.
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.
43. Pallaswiesenstraße, Bereich Johannesviertel
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe und Maßn ahmenvorschlag der
Lärmaktionsplanung:
Trotz Tempo 30 zwischen Frankfurter Straße und Schl oßgartenplatz werden nachts die
Pegelwerte von 60 db(A) überschritten, hohe Lärmwer te auch im Bereich zwischen
Liebigstraße und Frankfurter Straße. Hier werden we itere städtebauliche Maßnahmen zur
Verminderung des Durchgangsverkehrs vorgeschlagen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Es können nur wenige Lärmüberschreitungen festgeste llt werden. Die Einführung von
Tempo 30 wäre daher nicht verhältnismäßig.
44. Pallaswiesenstraße, Gräfenhäuser Straße, Bereich Pallaswiesenviertel
(Gewerbegebiet)
Forderung aus der aktuellen Beteiligung:
Es wird Tempo 30 ganztags für den Straßenabschnitt zwischen Pallaswiesenstraße 105 und
Kirschenallee gefordert. Gegebenenfalls sind ergänzend passive Schallschutzmaßnahmen
in Betracht zu ziehen. Bei Straßensanierung soll de r Einbau eines lärmarmen Asphalts
geprüft werden.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Prüfung von lärmmindernder Asphalt erfolgt erst , wenn die grundhafte Erneuerung
(2021 ff.) begonnen wird. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundlegend den
Vorschlag. Das Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis
gekommen:
Eine Festlegung auf Tempo 30 ist aufgrund geringer Belastung und mangelnder
Wohnbebauung nicht möglich.
45. Pützerstraße
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe und Maßn ahmenvorschlag der
Lärmaktionsplanung:
Es wird Tempo 30 ganztags für den Abschnitt von Die burger Straße bis Erich-Ollenhauer
Promenade sowie Tempo 30 nachts für den Abschnitt von Erich-Ollenhauer Promenade bis
Erbacher Straße vorgeschlagen. Gegebenenfalls sind ergänzend passive
Schallschutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Es können keine Lärmüberschreitungen festgestellt werden.
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.
46. Rheinstraße ab Eifelring stadteinwärts
Forderung aus der aktuellen Beteiligung und der Beteiligung der 2. Stufe:
Es wird gefordert den Verkehrslärm zu reduzieren.
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Seitens der Lärmaktionsplanung werden passive Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.
47. Rhönring
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe und Maßn ahmenvorschlag der
Lärmaktionsplanung:
Es wird Tempo 30 ganztags im Bereich von der Frankf urter Straße bis Friedberger Straße,
sowie Tempo 30 nachts im Bereich von Heinheimer Str aße bis Lichtenbergstraße
vorgeschlagen. Gegebenenfalls sind ergänzend passiv e Schallschutzmaßnahmen in
Betracht zu ziehen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Die Umsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen is t hier möglich. Die Beantragung
bei der Oberen Straßenverkehrsbehörde am Regierungs präsidium Darmstadt wird
vorbereitet.
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.
48. Spessartring
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Auf dem Spessartring wird Tempo 30 nachts von Krani chsteiner Straße bis Alfred-Messel-
Weg vorgeschlagen. Gegebenenfalls sind ergänzend pa ssive Schallschutzmaßnahmen in
Betracht zu ziehen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Eine Festlegung auf Tempo 30 ist aufgrund geringer Belastung nicht verhältnismäßig.
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.
49. Teichhausstraße
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Im Bereich der Teichhausstraße wird vom Roßdörfer P latz bis Lindenhofstraße Tempo 30
ganztags vorgeschlagen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Eine Festlegung auf Tempo 30 ist aufgrund geringer Belastung nicht verhältnismäßig.
50. Roßdörfer Platz
Forderung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung:
Es wird eine verkehrliche Entlastung des Roßdörfer Platzes vorgeschlagen.
Hinweis der Lärmaktionsplanung:
Lärmkonfliktpunkte, die in der 2. Öffentlichkeitsbe teiligung neu eingebracht wurden
werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans b earbeitet. Das Ergebnis wird im
Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist beabsichtigt, einen Zwischenbericht
zu veröffentlichen.
51. Heimstättensiedlung - Eberstadt (BAB 5)
Forderung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung:
Für den Bereich der BAB 5 Darmstädter Kreuz bis Aut obahnausfahrt Darmstadt-Eberstadt
in beiden Fahrtrichtungen wird eine generelle Gesch windigkeitsbeschränkung auf 100
km/h für Personenkraftwagen und 70 km/h für Lastkra ftwagen über 3,5 Tonnen gefordert.
Für die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr wird eine zusätzliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 80
km/h für Personenkraftwagen und 60 km/h für Lastkraftwagen gefordert. Die Einhaltung der
geforderten Geschwindigkeitsbeschränkungen soll überwacht werden. Alternativ wird eine
Umleitung des Lastkraftverkehrs in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr auf die parallel verlaufende
Bundesautobahn A67 vorgeschlagen.
Ergänzend werden für den oben genannten Abschnitt R ichtung Fahrbahn abgewinkelte
Lärmschutzwände zur Lärmminderung gefordert. Altern ativ wird hier die Einhausung und
Begrünung des Abschnittes vorgeschlagen.
Hinweis der Lärmaktionsplanung:
Lärmkonfliktpunkte, die in der 2. Öffentlichkeitsbe teiligung neu eingebracht wurden
werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans b earbeitet. Das Ergebnis wird im
Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist beabsichtigt, einen Zwischenbericht
zu veröffentlichen.
52. Kreuzung Heinrichstraße / Aschaffenburger Straße (B 26)
Forderung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung:
Es wird auf der B 26 ab der Kreuzung Heinrichstraße / Aschaffenburger Straße ein
Tempolimit auf 100 km/h Tags und 80 km/h nachts gefordert.
Hinweis der Lärmaktionsplanung:
Lärmkonfliktpunkte, die in der 2. Öffentlichkeitsbe teiligung neu eingebracht wurden
werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans b earbeitet. Das Ergebnis wird im
Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist beabsichtigt, einen Zwischenbericht
zu veröffentlichen.
53. Herdweg, Jahnstraße und Heinrichwingertsweg
Forderung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die zu den Magistralen parallel verlaufenden Durchg angsstraßen sollen so umgestaltet
werden, dass der Schleichverkehr unterbunden wird. Hinweis der Lärmaktionsplanung:
Lärmkonfliktpunkte, die in der 2. Öffentlichkeitsbe teiligung neu eingebracht wurden,
werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans b earbeitet. Das Ergebnis wird im
Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist beabsichtigt, einen Zwischenbericht
zu veröffentlichen.
Hinweis der Lärmaktionsplanung:
Lärmkonfliktpunkte, die in der 2. Öffentlichkeitsbe teiligung neu eingebracht wurden,
werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans b earbeitet. Das Ergebnis wird im
Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist beabsichtigt, einen Zwischenbericht
zu veröffentlichen.
1.2 Schienenlärm
1.2.1 Nicht bundeseigene Schienenstrecken
Abbildung 4: Lärmbelastung L DEN durch nicht bundeseigene Schienenstrecken im Ballungsraum Darmstadt 8
Vom Hessische Landesamt für Naturschutz Umwelt und Geologie wurde der
Schienenverkehrslärm auf nicht bundeseigenen Schien enwegen berechnet. In Darmstadt
sind dies ausschließlich Straßenbahnen. Die Länge der kartierten Strecke umfasst innerhalb
des Ballungsraum Darmstadt 10,8 km.
8 Geofachdaten: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Hintergrundkarte: ©GeoBasis-de / BKG 2017 ©Hessisch e Verwaltung für Bodenmanagement und
Geoinformation
Tabelle 4: Anzahl von Personen im Ballungsraum Darm stadt die Lärm ausgehend von
nichtbundeseigenen Schienenstrecken ausgesetzt sind.
dB (A) >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75 Summe
Ganztags (L DEN ) - 2.642 1.311 402 38 0 4.393
Nachts (L Night ) 2.443 2.038 590 150 0 - 5.221
Stellungnahme der DADINA zu aktuellen Projekten:
Als kurzfristige Maßnahmen mit einem Umsetzungshori zont von einem bis drei Jahre sind
die Weiterführung der Planung der Straßenbahn nach Groß-Zimmern sowie die
Entscheidung über die Weiterplanung der Straßenbahn nach Weiterstadt vorgesehen.
Mittelfristig - mit einem Zeithorizont von drei bis zehn Jahren – sind der Bau der
Straßenbahn nach Groß-Zimmern, die Umsetzung des im Nahverkehrsplan dargestellten
neuen Linienkonzepts der Straßenbahn, ein durchgäng iger Halbstundentakt auf der Linie
RB 75 von Darmstadt über Messel, Dieburg und Babenh ausen nach Aschaffenburg sowie
ein Halbstundentakt auf der Linie RB 66 nach Pfungs tadt mit Durchbindung zum Bahnhof
Darmstadt Nord vorgesehen.
Stellungnahme der HEAG mobilo zu aktuellen Projekten:
Heidelberger Straße Bereich zwischen Bessunger Straße und Sandbergstraße
In diesem Bereich wird voraussichtlich 2021 die sta dteinwärtsgerichtete Haltestelle
barrierefrei umgebaut. In diesem Zuge erneuern wir den Gleisabschnitt inkl. der
angrenzenden Fahrbahn. Gemäß dem im Rahmen der Gene hmigungsplanung erstellten
schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen kommt es infolge der Neuplanung
zu keinen wesentlichen Änderungen, so dass hier kei ne Lärmvorsorgemaßnahme
entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss erforde rlich werden. Unabhängig davon
werden die Schienen in diesem Abschnitt künftig ela stisch gelagert, um die
Beeinträchtigungen soweit wie möglich zu reduzieren.
Erneuerung der Linie 3 in Bessungen
In den nächsten Jahren sollen die Gleise und die Fa hrbahn im Bereich zwischen
Lichtenbergschule bis zur Bessunger Grundschule, sowie zwischen Jahnstraße bis Nieder-
Ramstädter-Straße sukzessive erneuert werden. Aktue ll laufen Planungen in Abstimmung
mit der Stadt und allen relevanten Leitungsträgern. Welche Bereiche wann erneuert
werden, muss noch im Detail geprüft werden. Für den Bereich des barrierefreien Umbaus
der Haltestelle Ludwigshöhstraße wurde ein Planfest stellungsverfahren durchgeführt.
Gemäß dem im Rahmen der Genehmigungsplanung erstell ten schall- und
erschütterungstechnischen Untersuchungen kommt es i nfolge der Neuplanung zu keinen
wesentlichen Änderungen, so dass hier keine Lärmvor sorgemaßnahmen aus dem
Planfeststellungsbeschluss erforderlich werden. Una bhängig davon werden die Schienen
auch in diesem Abschnitt künftig elastisch gelagert ausgeführt, um die Beeinträchtigungen
soweit wie möglich noch mehr zu reduzieren.
Frankfurter Straße auf Höhe der Alsfelder Straße
Hier beabsichtigt die HEAG mobilo den vorhandenen A bzweig zu einem Gleisdreieck
auszubauen. Für diesen Bereich wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Gemäß
dem im Rahmen der Genehmigungsplanung erstellten sc hall- und
erschütterungstechnischen Untersuchungen, bei dem d as hinsichtlich Schall und
Erschütterung ungünstige Betriebskonzept angesetzt wurde, kommt es infolge der
geplanten Gleisbauarbeiten in einigen Gebäuden zu w esentlichen Änderungen. Hier
besteht dem Grunde nach Anspruch auf Lärmvorsorgema ßnahme. Ferner werden wir zur
Reduzierung des Lärms infolge der Bogenfahrten dort Schmieranlagen vorsehen. Um die
Auswirkungen aus den Erschütterung auszugleichen, i st am neuen Abzweig ein leichtes
Masse-Feder-System geplant.
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung, sowie die Untersuchung der Lärmkonflikte
aus der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung ergab die i n der folgenden Tabelle betrachteten
Straßenbahnabschnitte:
Tabelle 5: Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligun g im Ballungsraum Darmstadt: Lärm
ausgehend von nicht bundeseigenen Schienenstrecken
Örtlichkeit
1 Emilstraße
2 Frankfurter Straße
3 Eberstadt, Heidelberger Landstraße
4 U-Bahn zwischen Arheilgen und Eberstadt
5 Dämmung im Gleisaufbau Rheinstraße
6 Flächendeckendes U-Bahnnetz für Darmstadt
1. Emilstraße (betrifft Frankfurter Straße)
Forderung aus der Beteiligung:
Ein überhöhter Lärm durch den stark zugenommenen Sc hienenverkehr durch optimalen
Umbau des Gleiskörpers wird beklagt und der Einsatz neuester lärmreduzierter Triebwagen
und Anhänger wird gefordert.
Stellungnahme von HEAG mobilo:
Gemeinsam mit der Stadt Darmstadt planet die HEAG m obilo eine Erneuerung des
Gleisabschnitts im Bereich der Frankfurter Straße z wischen Willy-Brandt-Platz und
Emilstraße. 9 Für die Maßnahme wird derzeit ein Planfeststellung santrag vorbereitet. Lärm
entsteht heute vor allem infolge von Fahrbahnschäden in der Kombination mit einer in die
Jahre gekommen Gleisinfrastruktur. Mit der Erneueru ng der Gleise und der gesamten
Fahrbahn lässt sich dieser Lärm künftig vermeiden.
Im Zuge der Planungen ist ein Lärm- und Erschütterungsgutachten erstellt worden, um die
Beeinträchtigungen zu erkennen und abschätzen zu kö nnen. Es wird zu keiner
Verschlechterung der Lärmsituation im Bereich der E milstraße kommen. Die Schienen in
der Frankfurter Straße werden künftig elastisch gelagert, um die Beeinträchtigungen soweit
wie möglich noch weiter zu reduzieren.
9 https://www.heagmobilo.de/de/davia Stand:11.09.2019
2. Frankfurter Straße
Forderung aus der Beteiligung:
In der Frankfurter Straße fahren am Tag mit 5 Linien ca. 550 Straßenbahnen, die man nicht
nur hört, sondern auch spürt. Es handelt sich im Be reich zwischen Willy-Brandt-Platz und
Kasinostraße/Rhönring um ein reines Wohngebiet mit zum Teil denkmalgeschützten
Häusern. Die Forderungen sind:
1. Reduktion der Geschwindigkeit auf max. Tempo 30 tagsüber (nachts
Schrittgeschwindigkeit).
2. Einsatz lärmreduzierter Triebwagen.
3. Eine Einstellung des Schienenverkehrs zwischen 23:00 und 05:00, evtl. Umstellung auf
Busse, idealerweise mit Elektroantrieb oder Sammeltaxis denkbar.
4. Erweiterten Nachtruhe (22:00 und 06:00), also zwischen 22:00 und 23:00 und zwischen
05:00 und 06:00, Schienenverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit.
5. Reduzierung der Taktfrequenz. Zu vielen Zeiten sind die Straßenbahnen, die teilweise im
7,5 Minuten-Takt fahren, gar nicht ausgelastet bzw. sehr schwach besetzt. Nachts sind sie
fast leer.
6. Beim geplanten Umbau der Frankfurter Straße (Pr ojekt Davia) muss der modernste
Gleiskörper verbaut werden.
7. Der Fahrbahnbelag für diese Baumaßnahme sollte e benfalls dem neuesten Stand der
Technik entsprechen („Flüsterasphalt“)
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung:
Es werden passive Schallschutzmaßnahmen für Gebäude am Willy-Brandt-Platz
vorgeschlagen.
Stellungnahme von HEAG mobilo:
Aus Sicht der HEAG mobilo widersprechen die Vorschl äge 1, 3 und 4 und 5 der
beabsichtigten Förderung des ÖPNV. Der ÖPNV fährt in der Frankfurter Straße gemeinsam
mit dem MIV und muss sich an die Geschwindigkeit de r straßenverkehrsbehördlichen
Anordnung richten. Derzeit ist zwischen 22:00 und 06:00 Uhr Tempo 30 angeordnet, an die
sich auch der ÖPNV hält. Die Stadt Darmstadt lässt hier weitere Untersuchungen
vornehmen.
Die Gleise und die Fahrbahn werden im Zuge Umsetzun g des Projekts DAVIA nach dem
aktuellen Stand der Technik hergestellt. Im Zuge de r Planungen ist ein Lärm- und
Erschütterungsgutachten erstellt worden, um die Bee inträchtigungen zu erkennen und
abschätzen zu können. Infolge des Schienenverkehrs kommt es punktuell im Bereich Willy-
Brand-Platz und im Bereich Alicenstraße zu geringfü gigen Überschreitungen der
Grenzwerte, so dass Lärmvorsorgemaßnahmen (Passiver Schallschutz in Form von
Schallschutzfenstern) dort notwendig werden. Diese werden im Rahmen des geplanten
Planfeststellungsverfahrens für das Projekt DAVIA geregelt. Im überwiegenden Bereich der
Frankfurter Straße kann es zu keiner Verschlechteru ng der Lärmsituation im Bereich der
Frankfurter Straße kommen. Die Schienen werden auf der kompletten Länge der
Frankfurter Straße künftig elastisch gelagert, um die Beeinträchtigungen soweit wie möglich
noch weiter zu reduzieren.
Zum Aspekt "Einsatz neuester lärmreduzierter Triebwagen und Anhänger" - Alle Fahrzeuge
der HEAG mobilo entsprechen den geltenden Normen zu m Zeitpunkt ihrer Beschaffung.
Ein Straßenbahnfahrzeug hat eine Nutzungsdauer von ca. 30 Jahren. Die Fahrzeugflotte
wird im Schnitt alle 10 Jahre durch Neuanschaffungen von Fahrzeugen verjüngt. Aktuell ist
die HEAG mobilo wieder in einem Beschaffungsprozess für neue Straßenbahnfahrzeuge.
Diese sollen die ältesten Straßenbahnen der Generat ion ST12 ersetzen. Die neuen
Fahrzeuge werden die aktuell geltenden Normen hinsi chtlich Lärmemissionen erfüllen
müssen.
Der Punkt "Flüsterasphalt" liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der HEAG mobilo, sondern
in dem der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Art de s Oberflächenbelages im
straßenbündigen Bereich hat keine wesentlichen Ausw irkungen auf die Lärmquellen der
Straßenbahn. Es sei aber erwähnt, dass der sogenann te "Flüsterasphalt" nicht im
innerstädtischen Bereich eingesetzt wird, weil u.a. hier eine Lärmminimierung erst ab 50
km/h erreicht werden kann.
Ein Teil des Lärms der Straßenbahnen entsteht im Zu sammenspiel Rad/Schiene. Hier
investiert die HEAG mobilo seit Jahren, um den dadu rch entstehenden Lärm weiter zu
reduzieren bzw. zu vermeiden. Deshalb werden z. B. bei Gleisbögen Kurvenschmieranlagen
eingebaut, die Radpflege wurde optimiert und auch bei der Gleispflege wurde investiert
10 .
3. Rasengleise Richtung Eberstadt:
Forderungen aus der 2. Stufe:
Im Bereich der Heidelberger Straße zwischen Landskr onstraße und Bessunger Straße
wurde ein lärmarmes Gleisbett gefordert, für den Bereich der Kreuzung Annastraße wurde
gefordert, den Lärm durch Straßenbahnen und Autos a uf dem Kopfsteinpflaster rundum
die Straßenbahnschienen zu verringern. Des Weiteren wurde gefordert, die Lücke des
Grüngleises schließen.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Das Rasengleis entlang der Heidelberger Landstraße ist im Abschnitt nach der Haltestelle
"Marienhöhe" bis Eberstadt auf Höhe der Einmündung der Hagenstraße in insgesamt drei
Bauabschnitten bis Sommer 2015 umgesetzt worden. Die Streckenlänge beträgt ca. 2.200
Meter. Der Abschnitt zwischen Marienhöhe und Landskronstraße wurde nicht als Rasengleis
umgebaut, hier wurden nur im Bestand die Gleise erneuert. Für Rasengleise hätte hier der
gesamte Aufbau geändert werden müssen. In diesem Abschnitt liegt zudem die Bebauung
nicht so nah an der Gleistrasse wie im Bereich Heidelberger Landstraße.
4. U-Bahn zwischen Arheiligen und Eberstadt
Forderung aus der Beteiligung:
Es wurde eine U-Bahn zwischen Arheilgen und Eberstadt vorgeschlagen.
10 https://www.heagmobilo.de/de/presse/pressemeldung/unterwegs-f%C3%BCr-leise-gleise-der-
neue-arbeitswagen-der-heag-mobilo-ist-ein Stand: 11.09.2019
Antwort der Lärmaktionsplanung:
Der Kosten-Nutzen Faktor, der zur Realisierung eines solchen Projekts notwendig ist, kann
hier nicht erreicht werden.
5. Dämmung im Gleisaufbau Rheinstraße
Forderung aus der Beteiligung:
Für den Bereich der Rheinstraße wurde ein ‚gedämmter‘ Gleisaufbau vorgeschlagen.
Stellungnahme von HEAG mobilo:
Die Anlagen stammen aus den Jahren 2002 (Abschnitt Luisenplatz - GD Neckarstraße) bzw.
2004 (Abschnitt Hst. Rhein-/Neckarstraße - GD Berli ner Allee). Die Gleise sind - bis auf die
Gleisbögen und den Oberbau - in gutem Zustand. Eine Erneuerung der Gleise ist in den
nächsten Jahren nicht erforderlich und nicht geplan t. Deshalb wird aktuell kein Bedarf
gesehen, den Gleisaufbau zu ändern. Im Rahmen von Erneuerungsmaßnahmen wird jeweils
der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt.
6. Flächendeckendes U-Bahn für Darmstadt
Forderung aus der aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung:
Es wurde flächendeckendes U-Bahnnetz anstelle des Straßenbahnausbaus vorgeschlagen.
Antwort der Lärmaktionsplanung:
Der Kosten-Nutzen Faktor, der zur Realisierung eines solchen Projekts notwendig ist, kann
hier nicht erreicht werden.
1.2.2 Bundeseigene Schienenstrecken
Abbildung 5: Lärmbelastung L DEN durch bundeseigene Schienenstrecken im Ballungsrau m
Darmstadt. Die Lärmkarten für Eisenbahnstrecken des Bundes werden vom
Eisenbahn-Bundesamt erstellt. 11
Das Eisenbahn-Bundesamt berücksichtigt bei seiner L ärmkartierung sämtliche durch
Darmstadt führenden bundeseigenen Eisenbahnstrecken. Wichtige Achsen sind Richtung
Norden und Süden die Main-Neckar Bahn sowie Richtun g Westen und Osten die Rhein
Main Bahn. Des Weiteren gibt es noch die Odenwaldbahn, die in Süd-Ost Richtung verläuft.
Die Strecke mit der höchsten Lärmbelastung ist die Main-Neckar Bahn.
Tabelle 6: Anzahl von Personen im Ballungsraum Darm stadt die Lärm ausgehend von
bundeseigenen Schienenstrecken ausgesetzt sind
dB (A) >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75 Summe
Ganztags (L DEN ) - 14.390 3.790 1.240 610 140 20.170
Nachts (L Night ) 11.090 3170 1000 490 100 - 15.850
11 © Eisenbahn-Bundesamt (2017), DB Netz AG, Bahn-Geodaten/Infrastrukturdaten (2016)
Die wichtigsten Bahnstrecken (Streckennummer) im Ballungsraum Darmstadt:
Main-Neckar-Bahn (3601, 3605, 3688)
Die Main-Neckar-Bahn verläuft auf einer Strecke von 87,5 km von Frankfurt a.M. (Hbf) über
Langen, Darmstadt, Bensheim, Heppenheim weiter bis nach Heidelberg. Die Strecke ist für
den Fernverkehr zweigleisig ausgebaut. Im Bereich des S-Bahn-Verkehrs zwischen Frankfurt
a.M. (Hbf) und Darmstadt (Hbf) ist die Strecke drei - und viergleisig. Die Main-Neckar-Bahn
teilt sich das Verkehrsaufkommen des Nord-Süd-Verke hrs mit der parallel verlaufenden
Riedbahn. Fern-, Regional- und Güterzüge teilen sich die Trasse; auch ICE-Züge verkehren
hier teilweise (Stuttgart – Frankfurt). Die mögliche Höchstgeschwindigkeit beträgt 160 km/h
und ist somit nicht für Hochgeschwindigkeitszüge ausgebaut. Die Strecke ist täglich mit 250
Zügen pro Richtung an der Auslastungsgrenze. Für de n Ausbau des
Hochgeschwindigkeitsnetzes ist eine ICE-Trasse Frankfurt – Mannheim in Planung.
Odenwaldbahn (3554, 4113 )
Die Odenwaldbahn ist ca. 89 + 30 km lang und verkeh rt im Dieselbetrieb größtenteils
eingleisig von Hanau bzw. Darmstadt nach Eberbach (Neckar). Sie dient ausschließlich dem
Personennahverkehr.
Rhein-Main Bahn (3530, 3540, 3557)
Die zweigleisige Strecke beginnt am Abzweig der Mai nbahn Richtung Frankfurt bei
Bischofsheim und verläuft über Nauheim, Groß-Gerau und Weiterstadt nach Darmstadt. Die
Strecke wird im Personenverkehr für Regionalbahnen zwischen Wiesbaden über Mainz
nach Darmstadt und für Regionalbahnen von Darmstadt nach Aschaffenburg genutzt. Im
Güterfernverkehr ist die Strecke von Bedeutung, wei l sie den Verkehrsknoten
Frankfurt/Main umgeht. Der Güterverkehr kann direkt weiter Richtung Osten auf der Strecke
3557 über Dieburg und Babenhausen nach Aschaffenburg zur Main-Spessart-Bahn geführt
werden.
Stellungnahmen zu aktuellen Projekten
Folgende Lärmminderungsmaßnahmen im Eisenbahnverkeh r werden derzeit im Bereich
des Ballungsraum Darmstadt umgesetzt:
Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien zur Main-Neckar Bahn (3601):
Tabelle 7: Lärmsanierung im Bereich Darmstadt Main-Neckar Bahn (3601, 3605, 3688)
Strecke Ortsdurchfahr
t von km bis km Länge
(m) Maßnahme/ Projektstand
3601 Darmstadt -
Süd 27,500 30,300 2.800 ausschließlich passive Maßnahmen
- in Umsetzung
3601 Darmstadt-
Eberstadt 33,441 34,234 793 Baubeginn 2020 (links)
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Main-Neckar Bahn (3601)
Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms an Schienenwe gen des Bundes plant die DB
Netz AG entlang der Eisenbahnstrecke 3601, Frankfur t (Main) Hbf - Abzweigstelle
Heidelberg- Wieblingen, den Bau einer Lärmschutzwan d von km 33,441 bis 34,234. Die
Maßnahme befindet sich innerhalb der kreisfreien St adt Darmstadt im Stadtteil Eberstadt.
Die neu zu bauende Lärmschutzwand soll im folgenden Streckenabschnitt errichtet werden:
LSW 1: von km 33,441 bis km 34,234 l.d.B. entlang der Strecke 3601
Die Realisierung der Maßnahme soll im März/ April 2 020 erfolgen. Eine Bauzeit von ca. 1
Monat zuzüglich der Vor- und Nacharbeiten wird erforderlich sein.
Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien zur Weschnitztalbahn (4104):
Zur Lärmreduzierung ist im Regionalnetz Odenwald, d ie Maßnahme
„Schienenschmiereinrichtung“ vorgesehen. Auf dem ei ngleisigen Streckenabschnitt der
Strecke 4104 kommt es aufgrund enger Radien zum Kurvenquietschen und damit zu einer
erhöhten Lärmbelastung für die Anwohner. Um die Lär mbelastung für die Anwohner zu
reduzieren, werden automatische Schienenschmiersyst eme eingebaut werden. Neun
Schienenschmiereinrichtungen werden in den Bereichen Weinheim, Birkenau und Rimbach
eingebaut. Die automatischen Schienenschmiersysteme mindern Schienenlärm, in dem das
je nach Anforderung dosierte Schmiermittel exakt zw ischen Spurkranz und Fahrflanke
aufgebracht wird. Das vorbeifahrende Rad nimmt das Schmiermittel auf, wälzt es wieder ab
und sorgt so für die Verteilung in den Verschleißzo nen. Dieser exakte Auftrag des
Schmiermittels verhindert zusätzlich ein Versickern des Schmiermittels im Gleisbett. Als
Baubeginn ist Ende Oktober 2019 vorgesehen.
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung, sowie die Untersuchung der Lärmkonflikte
aus der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung ergab die i n der folgenden Tabelle betrachteten
Eisenbahnabschnitte:
Tabelle 8: Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligun g im Ballungsraum Darmstadt:
Eisenbahnlärm
Trasse
Strecken Nr. Örtlichkeit Verkehrsaufkommen
[Züge / Jahr]
LDEN
[dB(A)]
Lnight
[dB(A)]
LKZ
tags
LKZ
nachts
1 3601 Main-Neckar
Bahn
Bahnstraße,
Arheilgen 99.537 >70-75
>65-70 250-
1000
250-
1000
2 3601 Main-Neckar
Bahn
Ostpreußenstraße,
Eberstadt 92.313 >60-65
>55-60 250-
1000
250-
1000
3 3554 Odenwaldbahn Schnittspahnstraße,
Darmstadt 16.966 >60-65
>50-65 keine keine
Lärmkonfliktpunkte, die in der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung neu eingebracht wurden werden nach
Veröffentlichung des Lärmaktionsplans bearbeitet. Das Ergebnis wird im Lärmaktionsplan der 4. Runde
dargestellt. Zudem ist geplant, einen Zwischenbericht zu veröffentlichen.
4 3601 Main-Neckar
Bahn Heimstättensiedlung
Es wurde gefordert, die neuen Zugtrasse für Güter-
/ICE-Züge nicht entlang der Eschollbrücker Straße bzw.
durch den nördlichen Westwald zu bauen. Die
bestehende Bahntrasse östlich der Darmstädter
Heimstättensiedlung (Main-Neckar-Bahn) soll alternativ
auf vier Gleise erweitert werden und gegen Lärm- und
Schadstoffemissionen mit einem begrün oder / und
bebaubaren „Deckel“ eingehaust sowie mit einem
Vibrationsschutz versehen werden.
1. 3601 Main-Neckar Bahn, Bahnstraße, Arheilgen
Forderung aus der Beteiligung:
Im Bereich des Bahnhofs Arheilgen Bahnstraße/Weiterstädter Straße (Hauptstrecke von S-
Bahnen, ICEs und vielem lautem Güterverkehr befahren) soll ein Lärmschutzwall entstehen.
Am dem Bahnhof gegenüberliegenden Grundstück, dass der Stadt Darmstadt gehört, soll
der lärmmindernde Bewuchs (Hecke) stehen gelassen werden.
Stellungnahme der Deutsche Bahn AG DB Immobilien:
Im Rahmen des zentralen und freiwilligen Lärmsanier ungsprogramms des Bundes wurde
unter anderem auch die Strecke 3601 Frankfurt Hbf – Abzweig Heidelberg sowie die Strecke
2530 Mainz Bischofsheim – Darmstadt Hbf betrachtet. Dabei wurden die erforderlichen
Schallschutzgutachten erstellt. Nach Auswertung der Messergebnisse und Gutachten
wurde über aktiven Schallschutz (Lärmschutzwände) o der passiven Schallschutz
(Schallschutzfenster etc.) entschieden. Die Lärmsch utzmaßnahmen im Rahmen des
Lärmsanierungsprogramms auf der Stecke 3601 und auf der Strecke 3530 sind beendet.
Darüberhinausgehende Maßnahmen und weitere Förderungen sind nicht vorgesehen.
2. 3601 Main-Neckar Bahn, Am Lämmchesberg / Ostpreußenstraße, Eberstadt
Forderung aus der Beteiligung:
Die Eisenbahnstrecke liegt in einer deutlichen Hoch lage. Nachts finden Gütertransporte
statt. Die A5 sowie die Eisenbahnstrecke sollen auf ganzer Strecke ab Eberstadt Ausfahrt
Pfungstadt bis zur Heimstättensiedlung mit Lärmschutzwänden versehen werden.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms an Schienenwe gen des Bundes plant die DB
Netz AG entlang der Eisenbahnstrecke 3601, Frankfur t (Main) Hbf - Abzweigstelle
Heidelberg- Wieblingen, den Bau einer Lärmschutzwan d von km 33,441 bis 34,234. Die
Maßnahme befindet sich innerhalb der kreisfreien St adt Darmstadt im Stadtteil Eberstadt.
Die neu zu bauende Lärmschutzwand soll im folgende Streckenabschnitt errichtet werden:
LSW 1: von km 33,441 bis km 34,234 l.d.B. entlang der Strecke 3601
Die Realisierung der Maßnahme soll im März/ April 2 020 erfolgen. Eine Bauzeit von ca. 1
Monat zuzüglich der Vor- und Nacharbeiten wird erforderlich sein.
Stellungnahme der Deutsche Bahn AG DB Immobilien:
Im Rahmen des zentralen und freiwilligen Lärmsanier ungsprogramms des Bundes wurde
unter anderem auch die Strecke 3601 Frankfurt Main Hbf. betrachtet. Dabei wurden die
erforderlichen Schallschutzgutachten erstellt. Nach Auswertung der Messergebnisse und
Gutachten wurde über aktiven Schallschutz (Lärmschutzwände) oder passiven Schallschutz
(Schallschutzfenster etc.) entschieden. Die Lärmsch utzmaßnahmen im Rahmen des
Lärmsanierungsprogramms auf der Strecke 3601 und au f der Strecke 3530 sind beendet.
Darüberhinausgehende Maßnahmen und weitere Förderungen sind nicht vorgesehen.
Offen ist lediglich der Streckenabschnitt von km 33 ,441 bis km 34,234, links der Bahn
Darmstadt Eberstadt auf der Strecke 3601. Hier soll eine Lärmschutzwand im 2. Quartal
2020 entstehen.
3. 3554 Odenwaldbahn, Schnittspahnstraße, Darmstadt
Stellungnahme aus der Beteiligung:
Lautes Hupen der Odenwaldbahn im 15-20 Minuten Takt, ganztägig hörbar im Umkreis von
mind. 750m.
Ursache: Fehlende Beschrankung des Bahnübergangs in der Kurve für Fußgänger.
Hintergrund: Der Übergang ist die einzige direkte F ußgänger/Radfahrer-Verbindung vom
Edelsteinviertel in das Nachbarviertel, ohne den Ve rkehrsengpass am Ostbahnhof zu
nutzen. Der Weg wird von vielen Schülern genutzt, u m in die angrenzenden Schulen zu
kommen.
Es werden folgende Vorschläge zur Verbesserung der Situation gemacht: Lichtsignal,
Brücke über die Bahn, Bahnübergang mit Schranke, Un terführung,
Geschwindigkeitsreduzierung der Bahn, Verbesserung des Sichtkontaktes Zugführer -
querende Person, Querbarkeit des Übergangs mit Lastenrädern.
Ergänzung der Lärmaktionsplanung:
Die Lärmaktionsplanung bittet um Mitteilung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie, sowie
über das weitere Vorgehen, wenn möglich bitte mit Z eitplan. Des Weiteren wird um die
Information über die Entscheidung, ob die Umsetzung einer Überführung, Unterführung
oder eines beschrankten Bahnübergangs geplant ist bzw. geplant werden soll, gebeten.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Erste, grobe Machbarkeitsstudie für eine Brücke liegt vor. Es fehlt jedoch die Grundlage für
die Festlegung, welche Variante verfolgt werden soll. Die Zahlen zum Ziel- und Quellverkehr
liegen noch nicht vor. Der Zeitplan umfasst schätzu ngsweise ein halbes Jahr bis zur
Planungsfreiheit. Es wird mit mindesten 5 Jahre für die Planung gerechnet.
Stellungnahme der Deutsche Bahn AG DB Immobilien:
Der geschilderte Sachverhalt ist bereits seit viele n Jahren bekannt und sowohl Stadt als
auch EBA sind in die Thematik involviert. Es handel t sich um einen nicht technisch
gesicherten Bahnübergang, welcher durch zusätzliche Pfeifsignale gesichert ist. Eine
Ausstattung mit einer technischen Sicherung würde e inen Vollschrankenabschluss mit
Gefahrraumüberwachung und sehr langen Schließzeiten (aufgrund der Lage innerhalb des
Bahnhofs) erfordern. Daher ist man einvernehmlich z u dem Schluss gekommen, dass nur
ein Brückenbauwerk, welches durch die Stadt Darmsta dt zu errichten wäre, eine Lösung
darstellt.
Ergänzung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die verlängerten Wartezeiten werden als unproblemat isch erachtet, angesichts der
Lärmminderung, der Sicherheitserhöhung für Schulkin der, der gewonnen Querbarkeit für
Radfahrende mit Lastenrädern oder Anhängern und der schnelleren Umsetzbarkeit im
Vergleich zur Erstellung einer Brücke.
4. 3601 Main-Neckar Bahn bzw. Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar,
Heimstättensiedlung
Forderung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung:
Es wurde gefordert, die neuen Zugtrassen für Güter- /ICE-Züge nicht entlang der
Eschollbrücker Straße bzw. durch den nördlichen Wes twald zu bauen. Die bestehende
Bahntrasse östlich der Darmstädter Heimstättensiedlung (Main-Neckar-Bahn) soll alternativ
auf vier Gleise erweitert werden und gegen Lärm- un d Schadstoffemissionen mit einem
begrünbaren oder / und bebaubaren „Deckel“ eingehau st sowie mit einem
Vibrationsschutz versehen werden.
Hinweis der Lärmaktionsplanung:
Lärmkonfliktpunkte, die in der 2. Öffentlichkeitsbe teiligung neu eingebracht wurden,
werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans b earbeitet. Das Ergebnis wird im
Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist beabsichtigt, einen Zwischenbericht
zu veröffentlichen.
1.3 Industrielärm
Abbildung 6: Lärmbelastung L DEN durch IE-Anlagen im Ballungsraum Darmstadt 12
Das Hessische Landesamt für Naturschutz Umwelt und Geologie hat für den Ballungsraum
Darmstadt die Industrie- und Gewerbegelände kartier t, in denen sich eine oder mehrere
Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und
Verminderung der Umweltverschmutzung befinden (so genannte IE-Anlagen).
Dabei wurden nur IE-Anlagen kartiert, die als mögli che Verursacher von erheblichem
Umgebungslärm gemäß §4 Abs.1 der 34. BImSchV näher zu betrachten sind. In Darmstadt
wurden 4 Industriequellen lärmkartiert.
12 Geofachdaten: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Hintergrundkarte: ©GeoBasis-de / BKG 2017 ©Hessisch e Verwaltung für Bodenmanagement und
Geoinformation
Tabelle 9: Anzahl von Personen im Ballungsraum Darmstadt die Industrielärm ausgesetzt
sind.
dB (A) >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75 Summe
Ganztags (L DEN ) - 621 300 68 0 0 989
Nachts (L Night ) 311 53 0 0 0 - 364
Überwachungspflichtige Industrieemissionsanlagen (IE Anlagen)
Folgende IE-Anlagen werden in Darmstadt überwacht 13 :
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung de r Stadt Darmstadt (EAD), Entega AG,
ENTEGA STEAG Wärme GmbH, Evonik Oil Additives GmbH, Evonik Röhm GmbH, GSI –
Gesellschaft für Schwerionenforschung mbH, Merck KGaA.
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Forde rungen oder Maßnahmenvorschläge
eingegangen.
13 Quelle: Überwachungsprogramm der Anlagen nach Indu strieemissions-RL in Hessen,
Stand: Dezember 2018
1.4 Schutz ruhiger Gebiete
Ist-Zustand:
Derzeit gibt es im Stadtgebiet Darmstadt keine ausgewiesenen ‚Ruhigen Gebiete‘.
Forderung aus der Beteiligung:
Im Rahmen der Beteiligung wurden als ‚Ruhiges Gebie t‘ der Friedensplatz, der Park
Rosenhöhe und das Oberfeld vorgeschlagen.
Antwort der Lärmaktionsplanung:
Die Ausweisung des Parks Rosenhöhe und des Oberfeld s sollen geprüft werden. Der
Friedensplatz ist als ruhiges Gebiet nicht geeignet.
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Die Stadt erwägt die Beauftragung eines Fachgutachtens für eine umfassende Analyse und
Bewertung, welches in ein gesamtstädtisches Konzept münden könnte.
2020/0092
10981 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats - geschäftsstelle: 14.04.2020 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss - fassung Fachausschuss Dezernat I Dezernat III Amt: Umweltamt OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein Verteiler: Ja Nein Vorlage-Nr. 2020/0092 Magistratsbeschluss -Nr. Internetfähig Produkt-Nr.: 561010 Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer: Kostenträger: 5610-11 Sachkonto: Betreff: Entwurf des Lärmaktionsplans – Ballungsraum Darmstadt 3. Runde (Straße, Schiene, Industrie) Vorlage vom: 08.04.2020 Beschlussvorschlag : Der Entwurf des Lärmaktionsplans 3. Runde Ballungsraum Darmstadt des Regierungspräsidiums Darmstadt wird zur Kenntnis genommen. Anlagen: Entwurf Lärmaktionsplan – Ballungsraum Darmstadt 3. Runde Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 0 8.04.2020: 1. Rechtlicher Hintergrund Zur Umsetzung der EU-Umgebungsrichtlinie aus dem Jahr 2002 wurden nach den Vorschriften der §§ 47 a-f. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Lärmkarten über den Straßenverkehrslärm erstellt. Mit Magistratsbeschluss Nr. 381 (Vorlage 2007/0304) ist die Vorgehensweise zur Erstellung der Lärmkarten für das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Die Lärmkartierung ist Grundlage für den Lärmaktionsplan. Unter dem Begriff der Lärmaktionsplanung ist ein Maßnahmenbündel aus planerischen und gestalterischen Maßnahmen zu verstehen, das eine wirksame Lärmminderung für die vom St raßenverkehrs-, Schienen- und Industrielärm betroffenen Bereiche erreichen soll. Die drei Regierungspräsidien sind auf Grund der Zuständigkeitsverordnung vom Oktober 2007 mit der Aufstellung der Lärmaktionspläne Teilplan Straßenverkehr, Schiene und Industrie für ihren Zuständigkeitsbereich beauftragt worden und sind damit die zuständige, planaufstellende Behörde. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt zu den konkreten Maßnahmenvorschlägen aus der Lärmaktionsplanung Stellung, diese Stellungnahmen sind im Lärmaktionsplan entsprechend dargestellt. 2. Untersuchte Straßen im Stadtgebiet Darmstadt Die aktuelle Lärmkartierung umfasst die vier hessischen Ballungsräume sowie die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr, das heißt rund 8.200 Kraftfahrzeuge täglich. Mit dem vorliegenden Lärmaktionsplan des Regierungspräsidiums der 3. Runde werden alle wesentlichen Verkehrslärmarten (Straße, Schiene, Industrie) betrachtet. Die meisten Anregungen aus der Bevölkerung gingen zu dem Lärmschwerpunkt „Straße“ ein. Aufgrund der großen Bedeutung des Flugverkehrslärms im Rhein-Main Gebiet gibt es hierzu einen eigenen Lärmaktionsplan. Die wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung der Lärmsituation und die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien, die zur Lärmreduzierung beitragen und den Lärmbelastungen entgegen wirken können. In der Lärmaktionsplanung der 3. Runde wurden alle Lärmkonfliktpunkte mit Belastungen von L DEN/LNight 65 dB (A) bzw. 55 dB (A) herangezogen. Es handelt sich hierbei um den Tag-Abend-Nacht-Lärmindex „LDEN“ (DEN = Day/Evening/Night) und den Nachtlärmindex „LNight“. Diese Lärmindizes werden auf Basis einer Vielzahl von Eingangsgrößen rechnerisch ermittelt. Es handelt sich bei den aufgeführten Zahlen (65 dB(A) bzw. 55 dB(A)) um die gesundheitlich relevanten Werte. Betroffenheiten unterhalb dieser Schwelle werden im Rahmen der Lärmkartierung und anschließenden Lärmaktionsplanung nicht berücksichtigt. Die §§ 47 a-f BImSchG wie auch die Umgebungslärmrichtlinie enthalten keine Grenzwerte. Aus diesem Grund hat das Land Hessen für die Lärmaktionsplanung die oben genannten Auslösewerte festgelegt. Grundlage für die Priorisierung von Maßnahmen ist eine so genannte Lärmkennziffer, LKZ = Summe [Betroffene, (Fassadenpegel, Schwellenwert)] auf 100 Meter Länge. Lärmschwerpunkte, für die im Rahmen der Lärmaktionsplanung Minderungsmaßnahmen konzipiert werden, werden über die Höhe der Lärmkennziffer festgelegt. Im Hinblick auf die finanziellen Rahmenbedingungen sollen Lärmminderungsmaßnahmen prinzipiell dort mit hoher Priorität angegangen werden, wo hohe Immissionspegel mit einer hohen Einwohnerdichte zusammen treffen. Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Ballungsraum Darmstadt (3. Runde) ist als Anlage beigefügt. - 4 - 3. Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung Nach § 47 d Abs. 3 BImSchG ist der Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit einzuräumen, Vorschläge für den Lärmaktionsplan einzubringen. Weiterhin soll ermöglicht werden an der Ausarbeitung und Überprüfung des Lärmaktionsplans effektiv mitzuwirken. Der Bevölkerung wurde diese Möglichkeit durch zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen eingeräumt. Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung hat im Zeitraum vom 07.11.2017 bis 31.01.2018, die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2019 bis 21.01.2020 stattgefunden. Auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt hatte im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgegeben (Magistratsvorlage 2018/0128). Alle im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen, u.a. aus der Bürgerschaft, wurden durch die zuständige Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, bearbeitet und im Lärmaktionsplan beantwortet. 4. Übersicht Seit der Lärmaktionsplanung der 1. Stufe (ab dem Jahr 2007) sind im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits zahlreiche Maßnahmen zur Lärmminderung umgesetzt worden. Hierzu zählen u.a. die Tempo-30-Regelungen. In der Heinrichstraße wurde eine der ersten Tempo-30-Regelung in Hessen nachts von 22 bis 6 Uhr im Jahr 2012, nach einer Testphase im Jahr 2011, eingeführt. Im Januar 2016 wurde in der Frankfurter Straße (zwischen Willy-Brandt-Platz und Kreuzung Rhönring/Kasinostraße) die zweite Tempo-30- Regelung nachts umgesetzt. In 2018 wurde sowohl in der Heinrichstraße, als auch in der Kirchstraße ganztags Tempo-30 eingeführt. Es gilt weiterhin im gesamten City-Tunnel und in der östlichen Hügelstraße Tempo-30, begründet in der Luftreinhaltung (Luftreinhalteplan) bzw. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (Unfallschwerpunkt). Eine LKW-Durchfahrtsverbotszone auf alle LKW > 3,5 t mit Ausnahme von Be- und Entladern der Darmstädter Innenstadt sowie ein Nachtfahrverbot von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr für LKW über 3,5 t wurde im Jahr 2015 festgesetzt. Zusätzlich wurde im Zuge des aktuellen Luftreinhalteplans (3. Fortschreibung, 2019) ein absolutes LKW-Durchfahrtsverbot für die Heinrichstraße umgesetzt. Neben Initiativen des Landes Hessen (Jobticket, Seniorenticket, Schülerticket) und des Rhein- Main-Verkehrsverbunds (Jobticket für Angestellte) hat auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt zahlreiche Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes ergriffen. So wird seit dem 01.01.2020 das „Jobticket Premium“ an alle Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt vergeben. Dieses berechtigt alle Beschäftigten zu kostenfreien Fahrten innerhalb des gesamten Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV). Seit dem 01. Juni 2019 bietet die Wissenschaftsstadt Darmstadt gemeinsam mit dem RMV, dem kommunalen Verkehrsbetrieb HEAG mobilo und der DADINA weiterhin das sog. „Sozialticket“ (vergünstigte 9-Uhr- Monatskarte) an. Auch zahlreiche Maßnahmen des Green City Plans oder das 4x4 Programm zur Radverkehrsförderung verfolgen das Ziel einer Mobilitätswende hin zu einer nachhaltigen, urbanen Mobilität mit positiven Auswirkungen auf Lärmemissionen und sinkende Lärmbelastungen für Anwohnerinnen und Anwohner an Hauptverkehrsstraßen. Auch Fahrbahnsanierungen tragen zu wesentlich Reduzierungen der Lärmemissionen durch KFZ und LKW bei. Durchgeführte Fahrbahnsanierungen seit dem Lärmaktionsplan der 1. Stufe können der Anlage 1 „Entwurf Lärmaktionsplan – Ballungsraum Darmstadt 3. Runde“ entnommen werden. Als Daueraufgabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden die weitere Optimierung und der zukunftsorientierte Ausbau des ÖPNV angesehen. Projekte wie beispielsweise die Anbindung der Lichtwiese an das Straßenbahnnetz (derzeit in Umsetzung) oder die Realisierung einer - 5 - Straßenbahntrasse nach Groß-Zimmern gemeinsam mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg sind hierbei zu erwähnen. Als weiteres Projekt ist geplant die Straßenbahnlinie 3 in das Ludwigshöhviertel zu verlängern (derzeit in Prüfung). Weitere Themen, die in der Lärmaktionsplanung berücksichtig werden, sind u.a. Geschwindigkeitskontrollen, die Reduktion des Individualverkehrs oder auch die verkehrsoptimierte Steuerung von Lichtsignalanlagen. Der überwiegende Teil der eingegangenen Stellungnahmen im Ballungsraum Darmstadt betrifft den Lärmschwerpunkt „Straße“. Das Umweltamt hat in Absprache mit dem für die Lärmberechnungen zuständigen Vermessungsamt alle eingegangenen Verkehrslärmbeschwerden hinsichtlich der Möglichkeit zur Einführung von Tempo 30 ganztags oder nachts geprüft. Weitere Straßenabschnitte, auf welchen Tempo-30-Regelungen mit dem Ziel des Gesundheitsschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner an Hauptverkehrsstraßen angeordnet werden, sollen folgen. Hierzu werden sukzessive entsprechende Anträge auf Einführung von Tempo 30 nach § 45 Abs. 1 (3) Straßenverkehrs- Ordnung sowohl zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, als auch „Zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen“ beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt. Eine Genehmigung durch das RP Darmstadt (obere Straßenverkehrsbehörde) ist Voraussetzung für die Ausweisung von Tempo-30-Regelungen. Aktuell liegt dem Regierungspräsidium der Antrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf Ausweisung von Tempo 30 ganztags in der Kasinostraße vor. Weiterhin wird aktuell ein Antrag auf Tempo 30 ganztags in der Nieder-Ramstädter Straße wird durch die Fachverwaltung vorbereitet. Um baldmöglichste Entlastungen bei der Straßenverkehrslärmbelästigung für alle Anwohnerinnen und Anwohner im Innenstadtbereich zu erreichen, wurde darüber hinaus bereits durch den Magistrat beim Verkehrsministerium Hessen beantragt, eine flächendeckende Tempo-30 Zone in der gesamten Kernstadt - zunächst in Form eines Modellversuchs - zu ermöglichen. 5. Kosten Die aus den Stellungnahmen resultierenden Maßnahmen werden im Rahmen der Haushaltsansätze der jeweiligen Fachämter umgesetzt oder es erfolgen jeweils neue Magistratsvorlagen. Darmstadt, den 0 8.04.2020 Dezernat I Dezernat III Dezernat V Jochen Partsch i. V. Barbara Akdeniz Oberbürgermeister Jochen Partsch Stadträtin Oberbürgermeister
anlage 2
11081 Zeichen
- 2 - Magistratsvorlage Eingang Magistrats - geschäftsstelle: 14.04.2020 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V an die Stadtverordnetenve rsammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss - fassung Fachausschuss Dezernat I Dezernat III Amt: Umweltamt OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein Verteiler: I 66 68 III 61 V 56 Stvv Ja Nein Vorlage-Nr. 2020/0092 Magistratsbeschluss -Nr. 117 Internetfähig Produkt-Nr.: 561010 Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer: Kostenträger: 5610-11 Sachkonto: Betreff: Entwurf des Lärmaktionsplans – Ballungsraum Darmstadt 3. Runde (Straße, Schiene, Industrie) Vorlage vom: 08.04.2020 Beschlussvorschlag : Der Entwurf des Lärmaktionsplans 3. Runde Ballungsraum Darmstadt des Regierungspräsidiums Darmstadt wird zur Kenntnis genommen. Anlagen: Entwurf Lärmaktionsplan – Ballungsraum Darmstadt 3. Runde Datenschutzrelevante Anlage: - 3 - Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom 22.04.2020 Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. - 4 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 0 8.04.2020: 1. Rechtlicher Hintergrund Zur Umsetzung der EU-Umgebungsrichtlinie aus dem Jahr 2002 wurden nach den Vorschriften der §§ 47 a-f. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Lärmkarten über den Straßenverkehrslärm erstellt. Mit Magistratsbeschluss Nr. 381 (Vorlage 2007/0304) ist die Vorgehensweise zur Erstellung der Lärmkarten für das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Die Lärmkartierung ist Grundlage für den Lärmaktionsplan. Unter dem Begriff der Lärmaktionsplanung ist ein Maßnahmenbündel aus planerischen und gestalterischen Maßnahmen zu verstehen, das eine wirksame Lärmminderung für die vom St raßenverkehrs-, Schienen- und Industrielärm betroffenen Bereiche erreichen soll. Die drei Regierungspräsidien sind auf Grund der Zuständigkeitsverordnung vom Oktober 2007 mit der Aufstellung der Lärmaktionspläne Teilplan Straßenverkehr, Schiene und Industrie für ihren Zuständigkeitsbereich beauftragt worden und sind damit die zuständige, planaufstellende Behörde. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt zu den konkreten Maßnahmenvorschlägen aus der Lärmaktionsplanung Stellung, diese Stellungnahmen sind im Lärmaktionsplan entsprechend dargestellt. 2. Untersuchte Straßen im Stadtgebiet Darmstadt Die aktuelle Lärmkartierung umfasst die vier hessischen Ballungsräume sowie die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr, das heißt rund 8.200 Kraftfahrzeuge täglich. Mit dem vorliegenden Lärmaktionsplan des Regierungspräsidiums der 3. Runde werden alle wesentlichen Verkehrslärmarten (Straße, Schiene, Industrie) betrachtet. Die meisten Anregungen aus der Bevölkerung gingen zu dem Lärmschwerpunkt „Straße“ ein. Aufgrund der großen Bedeutung des Flugverkehrslärms im Rhein-Main Gebiet gibt es hierzu einen eigenen Lärmaktionsplan. Die wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung der Lärmsituation und die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien, die zur Lärmreduzierung beitragen und den Lärmbelastungen entgegen wirken können. In der Lärmaktionsplanung der 3. Runde wurden alle Lärmkonfliktpunkte mit Belastungen von L DEN/LNight 65 dB (A) bzw. 55 dB (A) herangezogen. Es handelt sich hierbei um den Tag-Abend-Nacht-Lärmindex „LDEN“ (DEN = Day/Evening/Night) und den Nachtlärmindex „LNight“. Diese Lärmindizes werden auf Basis einer Vielzahl von Eingangsgrößen rechnerisch ermittelt. Es handelt sich bei den aufgeführten Zahlen (65 dB(A) bzw. 55 dB(A)) um die gesundheitlich relevanten Werte. Betroffenheiten unterhalb dieser Schwelle werden im Rahmen der Lärmkartierung und anschließenden Lärmaktionsplanung nicht berücksichtigt. Die §§ 47 a-f BImSchG wie auch die Umgebungslärmrichtlinie enthalten keine Grenzwerte. Aus diesem Grund hat das Land Hessen für die Lärmaktionsplanung die oben genannten Auslösewerte festgelegt. Grundlage für die Priorisierung von Maßnahmen ist eine so genannte Lärmkennziffer, LKZ = Summe [Betroffene, (Fassadenpegel, Schwellenwert)] auf 100 Meter Länge. Lärmschwerpunkte, für die im Rahmen der Lärmaktionsplanung Minderungsmaßnahmen konzipiert werden, werden über die Höhe der Lärmkennziffer festgelegt. Im Hinblick auf die finanziellen Rahmenbedingungen sollen Lärmminderungsmaßnahmen prinzipiell dort mit hoher Priorität angegangen werden, wo hohe Immissionspegel mit einer - 5 - hohen Einwohnerdichte zusammen treffen. Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Ballungsraum Darmstadt (3. Runde) ist als Anlage beigefügt. 3. Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung Nach § 47 d Abs. 3 BImSchG ist der Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit einzuräumen, Vorschläge für den Lärmaktionsplan einzubringen. Weiterhin soll ermöglicht werden an der Ausarbeitung und Überprüfung des Lärmaktionsplans effektiv mitzuwirken. Der Bevölkerung wurde diese Möglichkeit durch zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen eingeräumt. Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung hat im Zeitraum vom 07.11.2017 bis 31.01.2018, die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2019 bis 21.01.2020 stattgefunden. Auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt hatte im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgegeben (Magistratsvorlage 2018/0128). Alle im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen, u.a. aus der Bürgerschaft, wurden durch die zuständige Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, bearbeitet und im Lärmaktionsplan beantwortet. 4. Übersicht Seit der Lärmaktionsplanung der 1. Stufe (ab dem Jahr 2007) sind im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits zahlreiche Maßnahmen zur Lärmminderung umgesetzt worden. Hierzu zählen u.a. die Tempo-30-Regelungen. In der Heinrichstraße wurde eine der ersten Tempo-30-Regelung in Hessen nachts von 22 bis 6 Uhr im Jahr 2012, nach einer Testphase im Jahr 2011, eingeführt. Im Januar 2016 wurde in der Frankfurter Straße (zwischen Willy-Brandt-Platz und Kreuzung Rhönring/Kasinostraße) die zweite Tempo-30- Regelung nachts umgesetzt. In 2018 wurde sowohl in der Heinrichstraße, als auch in der Kirchstraße ganztags Tempo-30 eingeführt. Es gilt weiterhin im gesamten City-Tunnel und in der östlichen Hügelstraße Tempo-30, begründet in der Luftreinhaltung (Luftreinhalteplan) bzw. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (Unfallschwerpunkt). Eine LKW-Durchfahrtsverbotszone auf alle LKW > 3,5 t mit Ausnahme von Be- und Entladern der Darmstädter Innenstadt sowie ein Nachtfahrverbot von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr für LKW über 3,5 t wurde im Jahr 2015 festgesetzt. Zusätzlich wurde im Zuge des aktuellen Luftreinhalteplans (3. Fortschreibung, 2019) ein absolutes LKW-Durchfahrtsverbot für die Heinrichstraße umgesetzt. Neben Initiativen des Landes Hessen (Jobticket, Seniorenticket, Schülerticket) und des Rhein- Main-Verkehrsverbunds (Jobticket für Angestellte) hat auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt zahlreiche Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes ergriffen. So wird seit dem 01.01.2020 das „Jobticket Premium“ an alle Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt vergeben. Dieses berechtigt alle Beschäftigten zu kostenfreien Fahrten innerhalb des gesamten Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV). Seit dem 01. Juni 2019 bietet die Wissenschaftsstadt Darmstadt gemeinsam mit dem RMV, dem kommunalen Verkehrsbetrieb HEAG mobilo und der DADINA weiterhin das sog. „Sozialticket“ (vergünstigte 9-Uhr-Monatskarte) an. Auch zahlreiche Maßnahmen des Green City Plans oder das 4x4 Programm zur Radverkehrsförderung verfolgen das Ziel einer Mobilitätswende hin zu einer nachhaltigen, urbanen Mobilität mit positiven Auswirkungen auf Lärmemissionen und sinkende Lärmbelastungen für Anwohnerinnen und Anwohner an Hauptverkehrsstraßen. Auch Fahrbahnsanierungen tragen zu wesentlich Reduzierungen der Lärmemissionen durch KFZ und LKW bei. Durchgeführte Fahrbahnsanierungen seit dem Lärmaktionsplan der 1. Stufe können der Anlage 1 „Entwurf Lärmaktionsplan – Ballungsraum Darmstadt 3. Runde“ entnommen werden. - 6 - Als Daueraufgabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden die weitere Optimierung und der zukunftsorientierte Ausbau des ÖPNV angesehen. Projekte wie beispielsweise die Anbindung der Lichtwiese an das Straßenbahnnetz (derzeit in Umsetzung) oder die Realisierung einer Straßenbahntrasse nach Groß-Zimmern gemeinsam mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg sind hierbei zu erwähnen. Als weiteres Projekt ist geplant die Straßenbahnlinie 3 in das Ludwigshöhviertel zu verlängern (derzeit in Prüfung). Weitere Themen, die in der Lärmaktionsplanung berücksichtig werden, sind u.a. Geschwindigkeitskontrollen, die Reduktion des Individualverkehrs oder auch die verkehrsoptimierte Steuerung von Lichtsignalanlagen. Der überwiegende Teil der eingegangenen Stellungnahmen im Ballungsraum Darmstadt betrifft den Lärmschwerpunkt „Straße“. Das Umweltamt hat in Absprache mit dem für die Lärmberechnungen zuständigen Vermessungsamt alle eingegangenen Verkehrslärmbeschwerden hinsichtlich der Möglichkeit zur Einführung von Tempo 30 ganztags oder nachts geprüft. Weitere Straßenabschnitte, auf welchen Tempo-30-Regelungen mit dem Ziel des Gesundheitsschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner an Hauptverkehrsstraßen angeordnet werden, sollen folgen. Hierzu werden sukzessive entsprechende Anträge auf Einführung von Tempo 30 nach § 45 Abs. 1 (3) Straßenverkehrs-Ordnung sowohl zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, als auch „Zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen“ beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt. Eine Genehmigung durch das RP Darmstadt (obere Straßenverkehrsbehörde) ist Voraussetzung für die Ausweisung von Tempo-30- Regelungen. Aktuell liegt dem Regierungspräsidium der Antrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf Ausweisung von Tempo 30 ganztags in der Kasinostraße vor. Weiterhin wird aktuell ein Antrag auf Tempo 30 ganztags in der Nieder-Ramstädter Straße wird durch die Fachverwaltung vorbereitet. Um baldmöglichste Entlastungen bei der Straßenverkehrslärmbelästigung für alle Anwohnerinnen und Anwohner im Innenstadtbereich zu erreichen, wurde darüber hinaus bereits durch den Magistrat beim Verkehrsministerium Hessen beantragt, eine flächendeckende Tempo-30 Zone in der gesamten Kernstadt - zunächst in Form eines Modellversuchs - zu ermöglichen. 5. Kosten Die aus den Stellungnahmen resultierenden Maßnahmen werden im Rahmen der Haushaltsansätze der jeweiligen Fachämter umgesetzt oder es erfolgen jeweils neue Magistratsvorlagen. Darmstadt, den 0 8.04.2020 Dezernat I Dezernat III Dezernat V Jochen Partsch i. V. Barbara Akdeniz Oberbürgermeister Jochen Partsch Stadträtin Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Orte (156)
- Heinrichstraße 680
- Frankfurter Straße 300
- Kirchstraße 92
- Hügelstraße 120
- Kasinostraße 254
- Nieder-Ramstädter Straße 1190
- Holzhofallee 3
- Helfmannstraße
- Cooperstraße
- Heidenreichstraße
- Schleiermacherstraße
- Gräfenhäuser Straße
- Langener Straße 1800
- Liebfrauenstraße 948
- Ruthsstraße
- Messeler Straße 121
- Rheinstraße 389
- Dolivostraße
- Nußbaumallee
- Kranichsteiner Straße 159
- Bleichstraße
- Neckarstraße 57
- Eschollbrücker Straße
- Landgraf-Georg-Straße 123
- Holzstraße
- Teichhausstraße 2750
- Soderstraße
- Weiterstädter Landstraße
- Heinrich-Delp-Straße
- Oberstraße 800
- Heidelberger Straße 1300
- Julius-Reiber-Straße
- Reuterallee
- Jahnstraße
- Ohlystraße 460
- Rüdesheimer Straße
- Pfungstädter Straße 162
- Koblenzer Straße 63
- Adelungstraße
- Elisabethenstraße
- Bismarckstraße
- Zeughausstraße 19
- Alexanderstraße 344
- Erbacher Straße
- Pallaswiesenstraße 105
- Aschaffenburger Straße
- Frankfurter Landstraße 283
- Arheilger Kirchgasse
- Weiterstädter Straße
- Herderstraße
- Karlsruher Straße
- Ostpreußenstraße
- Pommernstraße
- Heidelberger Landstraße 4u
- Odenwaldstraße 2060
- Grafenstraße 394
- Dieburger Straße
- Magdalenenstraße
- Fünfkirchner Straße
- Goebelstraße 70
- Schepp Allee
- Moltkestraße
- Bessunger Straße
- Moosbergstraße
- Heinheimer Straße 244
- Lauteschlägerstraße
- Inselstraße
- Wilhelm-Glässing-Straße
- Karlstraße 520
- Kiesstraße 830
- Landskronstraße 34
- Schuknechtstraße
- Mathildenstraße
- Kirschenallee
- Pützerstraße 336
- Friedberger Straße
- Lichtenbergstraße
- Lindenhofstraße
- Emilstraße 2
- Bahnstraße
- Schnittspahnstraße
- Fiedlerweg 99
- Olbrichweg
- Haardtring 131
- Matratzenweg
- Schwarzer Weg 1000
- Mathildenplatz
- Rhönring 1068
- Donnersbergring 88
- Groß-Gerauer Weg 1200
- Grüner Weg
- Roquetteweg
- Frankenäckerweg
- Eberstädter Weg
- Buchenhorst
- Danziger Platz 118
- Herdweg
- Heinrichwingertsweg 2000
- Bellenweg
- Pulverhäuserweg
- Breslauer Platz
- Spessartring 261
- Schwarzwaldring
- Martin-Luther-King-Ring 3
- Eifelring
- Friedensplatz
- Am Dautenberg
- Am Kiefernwald
- Am Lämmchesberg
- An der Posch
- Am Pelz
- Jakob-Jung-Straße
- Ulvenbergstraße
- Klappacher Straße
- Wilhelminenstraße
- Roßdörfer Straße 440
- Prälat-Diehl-Straße
- Leo-Tolstoi-Straße 450
- An der Eschollmühle
- Wilhelm-Leuschner-Straße 153
- Große Bachgasse
- Erich-Ollenhauer-Promenade
- Alfred-Messel-Weg
- Ludwigshöhstraße
- Alsfelder Straße
- Gervinusstraße
- Noackstraße
- Pfannmüllerweg
- Kesselhutweg 120l
- Stiftstraße
- Im Hirtengrund 210
- Steigertsweg
- Steubenplatz
- Hobrechtstraße
- Martinstraße
- Seekatzstraße
- Schwanenstraße
- Riedeselstraße
- Landwehrstraße
- Taunusstraße
- Liebigstraße
- Sandbergstraße
- Alicenstraße
- Hagenstraße
- Citytunnel
- Bornstraße
- Schreberweg
- Im Harras
- Im Erlich
- Ahastraße
- Ringstraße
- Waldstraße
- Sandstraße
- Beckstraße
- Annastraße
- Luisenplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0092
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.03.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00