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2020/0092

Entwurf des Lärmaktionsplans – Ballungsraum Darmstadt 3. Runde (Straße, Schiene, Industrie)

Magistratsvorlage 30.03.2020

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1 Ballungsraum Darmstadt 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist eine kreisfreie Stadt und südlichstes Oberzentrum der 
Metropolregion Rhein-Main. Sie ist Verwaltungssitz des Regierungsbezirks Darmstadt und 
des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Das Stadtgebiet von Darmstadt ist in fünf Innen-
Stadtteile, sowie Arheilgen, Eberstadt, Kranichstei n und Wixhausen gegliedert. Das 
Stadtgebiet Darmstadt umfasst eine Gesamtfläche von  122 km 2. In Darmstadt leben 
159.135 Einwohner (Stand: 30.06.2019) 1.  
Durch das westliche Stadtgebiet führen die BAB  5 (Karlsruhe–Frankfurt) und 67 (Mannheim–
Rüsselsheim). Beide treffen sich am Darmstädter Kre uz. Folgende Bundesstraßen führen 
durch das Stadtgebiet: B 3 (Heidelberg–Frankfurt) -  streckenweise autobahnähnlich 
ausgebaut-, B 26 (Wolfskehlen−Bamberg), B 42 (Bonn− Darmstadt), B 426 
(Obernburg−Gernsheim) und B 449 (Darmstadt−Mühltal). 
Der Darmstädter Hauptbahnhof liegt an der Strecke d er Main-Neckar-Bahn (Frankfurt-
Heidelberg), der Rhein-Main-Bahn (Mainz-Aschaffenbu rg) und ist Endpunkt der 
Odenwaldbahn (Eberbach-Darmstadt/Frankfurt/Hanau). Darmstadt ist an die S-Bahn Rhein-
Main angeschlossen. Die Linie S3 fährt von Darmstad t über Frankfurt am Main nach Bad 
Soden am Taunus. Zum Fahrplanwechsel am 11. Dezembe r 2011 wurde die 
Pfungstadtbahn für den Personenverkehr reaktiviert.  Die Stichstrecke zweigt am Bahnhof 
von Darmstadt-Eberstadt ab und führt nach Pfungstad t. Regelmäßige IC-
Direktverbindungen bestehen in Richtung Karlsruhe/K onstanz, 
Stuttgart/München/Salzburg sowie in Richtung Norden  nach Hamburg, über Kassel, 
Göttingen und Hannover, vereinzelte ICE-Züge halten ebenfalls in Darmstadt. 
Die Stadt wird durch Flixbus, Ecolines und Euroline s an das innerdeutsche und 
internationale Fernbusnetz angeschlossen. 
Der innerstädtische ÖPNV umfasst mehrere Straßenbahn- und Buslinien der HEAG mobilo 
GmbH. Ergänzt wird das Angebot durch regionale Busl inien, die durch die DADINA - 
Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation bestellt werden. 
Abbildung 1: Anzahl der betroffenen Einwohner mit L DEN  > 65 dB (A) Ballungsraum Darmstadt 
                                                      
1https://statistik.hessen.de/zahlen-fakten/bevoelkerung-gebiet-haushalte-
familien/bevoelkerung/tabellen/#Gemeinden  
0
2.000 
4.000 
6.000 
8.000 
10.000 
12.000 
Straßenlärm Eisenbahnlärm Straßenbahnlärm Industrielär m 
Anzahl der Betroffenen in Darmstadt 
Anzahl Belasteter LDEN 
>65≤70 
Anzahl Belasteter LDEN 
>70≤75 
Anzahl Belasteter LDEN >75

1.1  Straßenlärm 
 
Abbildung 2: Lärmbelastung L DEN  durch Straßen im Ballungsraum Darmstadt 2  
 
Das Hessische Landesamt für Naturschutz Umwelt und Geologie (HLNUG) hat im 
Straßennetz sämtliche Straßen ab einem Verkehrsaufkommen (DTV) von ca. 3.000 Kfz/24h 
und teilweise, je nach Verfügbarkeit, auch Straßena bschnitte mit niedriger 
Verkehrsbelastung lärmkartiert. Das gesamte erfasst e Netz erstreckt sich im Ballungsraum 
Darmstadt im Bereich der EU-Kartierung über ca. 161  Straßenkilometer, im Bereich der 
PLUS-Kartierung ca. 182 km. 
  
                                                      
2 Geofachdaten: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie 
Hintergrundkarte: ©GeoBasis-de / BKG 2017 ©Hessisch e Verwaltung für Bodenmanagement und 
Geoinformation

Tabelle 1: Anzahl von Personen im Ballungsraum Darm stadt die Straßenverkehrslärm 
ausgesetzt sind. 
dB (A)  >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75 Summe 
Ganztags (L DEN ) - 11.575 8.966 7.885 2.691 2 31.119 
Nachts (L Night ) 9.652 7.492 2.535 3 0 - 19.682 
 
Die Stellungnahmen wurden gesamtstädtisch abgestimmt. 
Umgesetzte Maßnahmen zur Lärmminderung seit dem Lär maktionsplan der 1. Stufe bis 
heute: 
Tempo 30: Heinrichstraße und Frankfurter Straße, Citytunnel, Hügelstraße 
Die erste Tempo-30-Regelung nachts (22 – 6 Uhr) wur de in der Heinrichstraße festgesetzt. 
Das Ergebnis ist nach Aussage der Stadt Darmstadt b ei den AnwohnerInnen sehr positiv 
aufgenommen worden. 
Die zweite Tempo 30-Regelung nachts wurde im Januar  2016 in der Frankfurter Straße 
zwischen Willy-Brandt-Platz und der Kreuzung Rhönring/Kasinostraße umgesetzt. 
Mittlerweile wurde wegen der hohen Lärmbelatung auc h am Tage auf einem großen 
Bereich der Heinrichstraße, als auch in der Kirchst raße Tempo 30 ganztags eingeführt. Im 
Zuge des Luftreinhalteplans wurde Tempo 30 auch im gesamten City-Tunnel und in der 
östlichen Hügelstraße umgesetzt. 
Festlegung: 
Die Festlegungen erfolgen unter den Punkten 21, 38 und 31 
Tempo 100 nachts: A5 Siedlung Tann 
Im Jahr 2016 wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkun g von 100 km/h für Pkw und 60 
km/h für Lkw von 22-6 Uhr auf der A5 im Bereich der  Siedlung Tann in beiden 
Fahrtrichtungen aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet. 
Festlegung: 
Mit der Anordnung dieser straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme gilt auf der A5 im Bereich 
der Siedlung Tann eine Geschwindigkeitsbegrenzung v on 100 km/h nachts von 22-6 Uhr. 
Nur soweit die Voraussetzungen für eine Geschwindig keitsbegrenzung für diese Straße 
nicht mehr vorliegt, kann die Festlegung wieder aufgehoben werden. 
Lärmmindernder Asphalt: Heinrichstraße und Haardtring 
Lärmminderndem Asphalt (sog. LOA 5D) wurde in der H einrichstraße zwischen 
Gervinusstraße und Heidenreichstraße eingebaut mit einer zu erwartenden Lärmreduktion 
zwischen 3-5 dB (A). 
Im Bereich des Haardtrings zwischen Scheppallee und  Holzhofallee wurde auch ein 
lärmmindernder Asphalt im Heißeinbauverfahren erste llt. Hier liegt die zu erwartende 
Lärmreduktion bei 5–7 dB (A). 
Jobticket 
Die Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben seit dem 01.01.2020 ein 
„Jobticket Premium“ erhalten, das sie zu kostenfrei en Fahrten innerhalb des gesamten

Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) berechtigt.014 wu rde für die Stadtverwaltung 
Darmstadt ein Jobticket eingeführt. 
Zusammen mit dem RMV, dem kommunalen Verkehrsbetrie b Heag mobilo und der 
DADINA bietet die Stadt Darmstadt seit dem 1. Juni 2019 eine vergünstigte 9-Uhr-
Monatskarte an. Das sogenannte „Sozialticket“ löst damit bestehende städtische 
Vergünstigungen für den ÖPNV ab. Berechtigte Darmst ädterinnen und Darmstädter 
können beim Kauf des Sozialtickets zwischen drei Preisstufen wählen, die Fahrten innerhalb 
der Innenstadt (Stadtpreisstufe), innerhalb der Sta dtteile Kranichstein, Arheilgen, 
Wixhausen oder Eberstadt (Preisstufe 1) oder Fahrte n von der Innenstadt in einen der 
Stadtteile beziehungsweise umgekehrt (Preisstufe 2) ermöglichen. 
Lkw-Fahrverbot 
Im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans  Rhein-Main, Teilplan Darmstadt 
wurde ein Lkw-Durchfahrtverbot eingeführt. Dies umfasst eine Lkw-Durchfahrtsverbotszone 
auf alle Lkw >3,5t mit Ausnahme von Be- und Entlade rn der Darmstädter Innenstadt sowie 
ein Nachtfahrverbot von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr für Lkw über 3,5 t. 
 
Abbildung 3: Lkw-Durchfahrtsverbotszone im Ballungs raum Darmstadt 3 
 
Fahrbahnsanierung 
Seit 2010 wurden folgende grundhafte Sanierungen durchgeführt: 
Grundhafte Erneuerungen: 
Helfmannstraße 
Heidelberger Straße von Noackstraße bis Cooperstraße 
Heinrichstraße von Gervinusstraße bis Heidenreichstraße 
Haardting von Scheppallee bis Holzhofallee 
                                                      
3 © Umweltamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Zeughausstraße von Alexanderstraße bis Schleiermacherstraße 
B 42 (Gräfenhäuser Straße) von Pfnorrstraße bis B 3 (Langener Straße) 
Liebfrauenstraße 
Abschnitte der Landgraf-Georg-Straße 
Ruthsstraße 
Fiedlerweg von Landgraf-Georg-Straße (B 26) bis Olbrichweg 
Messeler Straße (abschnittsweise) 
Bornstraße von Jakob-Jung-Straße bis östl. Wendeanlage 
Rheinstraße (B 26) stadtauswärts östlich des Knotenpunktes Goebelstraße 
Haardtring zwischen Eschollbrücker Straße und Moltkestraße 
Bismarckstraße von Göbelstraße bis Dolivostraße 
Heidelberger Landstraße von Ulvenbergstraße bis Nussbaumallee (bereits durchgeführt). 
Deckenerneuerung 
 Kranichsteiner Straße (L 3097) von Grundstraße bis Matratzenweg 
 Kranichsteiner Straße zw. Pfannmüllerweg und Kesselhutweg stadtauswärts 
 Kranichsteiner Straße (L3097) zw. Öttinger Villa un d Schwarzer Weg (Ausführung 
Herbstferien 2019) 
 Klappacher Straße von Landskronstraße bis Nieder-Ramstädter Straße 
 Bleichstraße (B 26) von Mathildenplatz bis Kasinostraße 
 Rhönring (abschnittsweise) 
 Kranichsteiner Straße (L 3097) von Rhönring bis Mar tin-Luther-King-Ring 
(abschnittsweise) 
 Neckarstraße in südlicher Richtung zw. Rheinstraße und Adelungstraße 
 Donnersbergsring zw. Eschollbrücker Straße und Holzhofallee 
 Eschollbrücker Straße (L 3097) zw. Donnersbergring und Artelleriestraße 
 Eschollbrücker Straße (L3097) von Groß-Gerauer Weg bis Haardtring 
 Landgraf-Georg-Straße (B 26) in östlicher Richtung zw. Pützerstraße und Stiftstraße 
 Landgraf-Georg-Straße (B26) stadtauswärts von Holzstraße bis Teichhausstraße 
 Ortsdurchfahrt Wixhausen (B 3) 
 Frankfurter Straße  
 Hügelstraße (B26) von Tunnelausgang bis Kirchstraße 
 Rheinstraße (B26) stadteinwärts zw. Hindenburgstraße und Neckarstraße 
 Teichhausstraße (B449) von Soderstraße bis Nieder-Ramstädter Straße 
 Weiterstädter Landstraße abschnittsweise 
 Im Hirtengrund 
 Heinrich-Delp-Straße zwischen Oberstraße und Steigertsweg 
 Grüner Weg zw. Heinrichstraße und Kiesstraße 
 Aus- und Verbesserung diverser Gleisanlagenabschnitte 
 Weiterbau des sog. Grüngleises für die Straßenbahn in Richtung Süden nach 
Eberstadt. 
 
Ein erstmaliger Fahrbahnneubau wurde für alle Straßen im Baugebiet E44 durchgeführt.

Verkehrsoptimierte Ampelsteuerung: 
Es wurde eine versatzoptimierte Lichtsignalsteuerun g auf den folgenden parallelen 
Streckenabschnitten untersucht: Kasinostraße-Neckar straße-Heidelberger Straße und 
Dolivostraße-Steubenplatz-Hindenburgstraße zwischen  der Julius-Reiber-Straße im 
Norden und der Hügelstraße im Süden. Im Rahmen des Förderprojekts Danalytics sollen 
115 Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet betrachtet und optimiert werden. Das Projekt wurde 
2020 begonnen. 
Kreisverkehre 
Es wurde ein stadtweites screening der Knotenpunkte  auf Kreisverkehrseignung 
durchgeführt. Es gibt ein Kreiselprogramm, das im R ahmen von anstehenden 
Umbaumaßnahmen bzw. Neuplanungen die Priorisierung von Kreisverkehrsplätzen 
berücksichtigt. 
In einen Kreisverkehr umgebaut wurde bereits die Kr euzung Eberstadt Nord / Reuterallee 
sowie die Kreuzung Klappacher Straße / Jahnstraße. 
Geschwindigkeitskontrollen 
Es werden schwerpunktmäßig Geschwindigkeitskontroll en in lärmbelasteten 
Straßenabschnitten mit häufigen Geschwindigkeitsübe rtretungen durchgeführt sowie 
weitere Geschwindigkeitsmessgeräte im gesamten Stad tgebiet an bestimmten 
Schwerpunkten installiert. 
Optimierung des ÖPNV 
Die Optimierung des ÖPNV ist eine Daueraufgabe der Stadt Darmstadt. Die Anbindung der 
Lichtwiese an das Straßenbahnnetz ist derzeit in Umsetzung.  
Ein weiteres Projekt ist die Realisierung einer Str aßenbahntrasse nach Groß-Zimmern 
gemeinsam mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg.  
Zudem ist geplant die Straßenbahnlinie 3 in das Lud wigshöhviertel zu verlängern. Die 
Nutzen-Kosten-Untersuchung zur Überprüfung der Förderfähigkeit ist in Bearbeitung.  
Die Machbarkeitsstudie für eine Straßenbahn nach We iterstadt ist positiv abgeschlossen. 
Weitere Planungen sollen anschließen.  
Für eine Verlängerung nach Wixhausen sollen die Planungen aufgenommen werden.  
Gemeinsam mit der DADINA, der HEAG mobilo, der Stad t Griesheim und der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt werden Straßenbahnverl ängerungen im Bereich der Stadt 
Griesheim und in den westlichen Landkreis geprüft. 
Reduktion des Individualverkehrs 
Die Reduktion des Individualverkehrs in Darmstadt wird durch Maßnahmen zur Förderung 
der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) u.a. durch 
Mobilitätsmanagement gefördert. 
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung - Maßnahmenvorschläge und Forderungen für 
das gesamte Stadtgebiet: 
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden folgende lärmrelevanten Maßnahmen 
für das Stadtgebiet Darmstadts vorgeschlagen und z.T. ergänzt durch 
Maßnahmenvorschläge der Lärmaktionsplanung an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
weitergegeben:

a. Radfahrer und Fußgänger  
Forderung aus der Beteiligung bzw. Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Es soll durchgehende sichere Radwege / Radverkehrsv erbindungen durch das gesamte 
Stadtgebiet geben. Ein Schwerpunkt kann hier auch i n West-Ost Richtung zwischen den 
Gewerbe- und Bürogebieten und den Wohngebieten lieg en, um den motorisierten 
Berufsverkehrsanteil zu senken. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat seit September  2019 ein neues Mobilitätsamt 
gegründet. Hier werden insbesondere in der Abteilun g Nahmobilität Projekte zur 
Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs geplant. Hier liegt auch die Verantwortung für das 
„Sonderprogramm Investition Radverkehrsförderung (4x4 Rad)“, das für zunächst vier Jahre 
Investitionen von jeweils vier Millionen Euro für den Radverkehr vorsieht. 
Zu den "Leuchturmprojekten" für 2020 ff. gehören unter anderem: 4 
Fahrradstraßen Schreberweg, Im Harras, Im Erlich, 
Radverkehrsführung Landgraf-Georg-Straße 
Radverkehrsführung Zeughausstraße / City-Ring, 
Raddirektverbindung F-DA, Weiterführung Wixhausen / Arheilgen bis B3, 
Radverkehrsführung Steubenplatz 
Ausbau Radweg nach Roßdorf 
Ausbau Radweg Weiterstadt / Riedbahn-DA / Waldkolonie. 
b. Durchgangsstraßen  
Forderung aus der Beteiligung bzw. Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Wo möglich sollen die Durchgansstraßen für den Pkw reduziert werden um den 
Verkehrslärm in den Wohnvierteln zu reduzieren. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Es soll der motorisierte Individualverkehr durch Fö rderung der Verkehrsmittel des 
Umweltverbundes verringert werden. 
c. stationäre Geschwindigkeitskontrollen  
Forderung aus der Beteiligung bzw. Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Die stationären Geschwindigkeitskontrollen sollen weiter ausgebaut werden, insbesondere 
an den Ortseingängen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Es wurden Tempomessgeräte in Säulenform (Blitzersäu len) in der Heinrich- und 
Hügelstraße installiert. 
  
                                                      
4 https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/mobilitaet-und-verkehr/radfahren-in-
darmstadt/downloadsberichte/  Stand: 18.10.2019

d. Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen  
Forderung aus der Beteiligung bzw. Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Es soll ein Pilotprojekt Tempo 30 km/h auf Hauptverkehrsstraßen geben. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Ein Pilotversuch wird geprüft und die notwendigen A bsprachen mit dem Hessischen 
Verkehrsministerium erfolgen. 
e. Anpassen der Ampelphasen 
Forderung aus der aktuellen Beteiligung bzw. Maßnah menvorschlag der 
Lärmaktionsplanung: 
Anpassen der Ampelphasen insbesondere bei Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen zur 
Optimierung des Verkehrsflusses. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Im Rahmen des Projektes Danalytics werden umweltsen sitive Ereignissteuerungen 
implementiert. Diese sollen feinteiliger auf ausgew ählte Streckenabschnitte im Stadtnetz  
wirken. Bisher wurden 22 Streckenabschnitte detektiert. 
f. Lärmmindernder Asphalt  
Forderung aus der Beteiligung bzw. Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Das Projekt „Flüsterasphalt“ soll weiterverfolgt werden. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Das Projekt "Lärmmindernder Asphalt" wird kontinuie rlich verfolgt und wird bei 
grundhaften Erneuerungen im Einzelfall geprüft.  
g. Kreisverkehre einrichten 
Forderung aus der Beteiligung der zweiten Stufe: 
Wo möglich sollen Kreisverkehre eingerichtet werden. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Wird umgesetzt siehe Punkt ‚Kreisverkehr‘ unter ‚Umgesetzte Maßnahmen‘. 
h. Lkw-Durchfahrtverbot 
Forderung aus der Beteiligung bzw. Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Das Lkw-Durchfahrtsverbot soll weiterhin regelmäßig kontrolliert werden. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Lkw-Durchfahrtskontrollen sind ein fortlaufende r Prozess, der kontinuierlich verfolgt 
wird. In der östlichen Heinrichstr. wird das Lkw-Durchfahrtverbot durch neue ‚Blitzersäulen‘ 
überwacht.

i. Umgehungsstraße 
Forderung aus der Beteiligung bzw. Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Es soll eine Umgehungsstraße gebaut werden, diese kann auch im Landkreis liegen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15.12.2011 beschlossen, dass der rechtskräftige 
Bebauungsplan N 59 - Nordostumgehung - aufgehoben werden soll. 
Weitere Informationen hierzu sind der Homepage der Stadt Darmstadt zu entnehmen 5. 
Forderung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Es wird gefordert erneut über eine Ost-West Umgehung nachzudenken und / oder den Ost-
West Verkehr in einen Tunnel zu verlegen. 
Hinweis der Lärmaktionsplanung:  
Zusätzliche Maßnahmenvorschläge, die in der 2. Öffe ntlichkeitsbeteiligung eingebracht 
wurden werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans bearbeitet. Das Ergebnis wird 
im Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist beabsichtigt, einen 
Zwischenbericht zu veröffentlichen. 
j. Pförtnerampeln 
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe: 
Es werden Pförtnerampeln zur Verkehrsmengenreduzier ung bzw. Verbesserung des 
innerstädtischen Verkehrsflussen gefordert. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Im Rahmen des Projektes Danalytics werden umweltsen sitive Ereignissteuerungen 
implementiert. Diese sollen feinteiliger auf ausgew ählte Streckenabschnitte im Stadtnetz 
wirken Bisher wurden 22 Streckenabschnitten detekti ert, deren Steuerung auf den 
innerstädtischen Verkehrsfluss wirken. 
k. passiver Schallschutz 
Forderung aus der Beteiligung bzw. Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Es soll ein passives Schallschutzprogramm für Straßenlärm von der Stadt Darmstadt geben. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fokussiert derzeit  die personellen und finanziellen 
Ressourcen auf die Umsetzung von verkehrlichen Maßn ahmen, wie Tempo 30 aus 
Lärmschutzgründen sowie den Ausbau des Radwegenetze s und des ÖPNVs, um den 
Straßenverkehrslärm zu vermindern. 
  
                                                      
5 https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/mobilitaet-und-
verkehr/verkehrsentwicklung-und-projekte/nordostumgehung-nou/  Stand: 11.03.2020

l. Verlagerung von Gütern auf die Bahn 
Forderung aus der Beteiligung: 
Es sollen mehr Güter auf die Bahn verlagert werden. 
Stellungnahme der Lärmaktionsplanung: 
Hier liegt die Zuständigkeit beim Umweltbundesamt. Auf der Seite des 
Umweltbundesamtes finden sich Publikationen zum The ma ‚nachhaltige 
Güterverkehrsinfrastruktur‘. 6 
m. Lärm aufgrund von Motortuning 
Forderung aus der Beteiligung: 
Die Bürger sollen gesetzlich besser vor getunten Kfz und Motorradlärm geschützt werden. 
Stellungnahme der Lärmaktionsplanung: 
Eine ausführliche Antwort findet sich in Kapitel 8.4 Ordnungsrecht. 
n. Straßensanierung 
Forderung aus der aktuellen Beteiligung und der zweiten Stufe: 
Die Straßen sollen saniert werden, insbesondere soll auch Kopfsteinpflaster gegen Asphalt 
ausgetauscht werden. Der Straßenbelag in der Mollerstadt soll verbessert werden. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Sanierung von Straßen führt zu einer Minderung der Lärmbelastung der 
AnwohnerInnen. In der folgenden Tabelle sind die ge planten Straßensanierungen 
dargestellt: 
Tabelle 2 geplante Deckenerneuerungs- und DSK-Maßna hmen (Dünne Schichten im 
Kalteinbau) Stand: 07.02.2019 
7 
Straße  Abschnitt von  Abschnitt bis  Fläche 
(m²)  
Bezirk Nord     
L 3097 - Kranichsteiner Straße Hst. Kesselhutweg  120  
L 3097 - Kranichsteiner Straße Öttinger Villa Schwarzer Weg 1000  
Weiterstädter Landstraße B3 - Langener Straße  1800  
Bezirk Ost     
B26 - Landgraf-Georg-Straße Holzstraße Teichhausstraße 2750  
B26 - Hügelstraße Wilhelminenstraße Kirchstraße 3730  
B449 - Teichhausstraße Soderstraße Nieder-Ramstädter Straße  1190  
Grüner Weg Heinrichstraße Kiesstraße 830  
Roquetteweg Hobrechtstraße Ohlystraße 1680  
Ohlystraße   460  
Hobrechtstraße Nieder-Ramstädter Straße Hofmannstra ße 2012  
Frankenäckerweg Heinrichstraße Roßdörfer Straße 440  
                                                      
6https://www.umweltbundesamt.de  Stand 09.09.2019 
7 Mittlerweile wurden einige der Maßnahmen bereits umgesetzt.

Bezirk West     
Donnersbergring Bessunger Straße Groß-Gerauer-Weg 1200  
Eberstädter Weg Eschollbrücker Straße Dagger-Komple x 6500  
Ahastraße Donnersbergring Heidelberger Straße 1300  
Bezirk Süd     
Pfungstädter Straße Karlsruher Straße Walter-Rathenau-Straße 600  
Im Hirtengrund Oberstraße Odenwaldstraße 2060  
Heinrich-Delp-Straße Steigertsweg Oberstraße 800  
Martinstraße Seekatzstraße Heinrichwingertsweg 2000  
Prälat-Diehl-Straße Landskronstraße Paul-Wagner-Weg  750  
Buchenhorst Leo-Tolstoi-Straße  450  
An der Eschollmühle Pfungstädter Straße Modaubrücke  1200  
Legende: 
Dünne Schichten im Kalteinbau 
Deckenerneuerungen 
 
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung - Maßnahmenvorschläge und Forderungen für 
einzelne Straßen: 
Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Lärmkennziffer (LKZ), sowie die 
Untersuchung der Lärmkonflikte aus der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung ergab die in der 
folgenden Tabelle betrachteten Straßenabschnitte: 
Tabelle 3: Betrachtete Straßenabschnitte im Ballungsraum Darmstadt: Straßenlärm 
 
Ort Örtlichkeit 
LDEN  in dB (A) 
betroffene Personen  
LNight  in dB (A) 
betroffene Personen  LKZ 
>65-
70 
>70-
75 >75  >55-
60 
>60-
65 >65  LDEN  LNight  
1 Darmstadt, 
Arheilgen 
Frankfurter  
Landstraße 283 
 63  0 297  68  0 918  1028  
2 Darmstadt, 
Arheilgen Messeler Straße 121 
 22  0 99  22  0 384  355  
3 Darmstadt, 
Arheilgen Weiterstädter Straße 
 Keine Verkehrsdaten für eine Berechnung vorhanden.  
4 Darmstadt, 
Bessungen Herderstraße Keine Verkehrsdaten für eine Berechnun g vorhanden. 
 
5 Darmstadt, 
Bessungen 
Rüdesheimer Straße, 
Danziger Platz 118 
 16  0 134  24  0 338  457  
6 Darmstadt,  
Kranichstein 
Kranichsteiner 
Straße (L3097) 0
 0 0 0 0 0 0 0 
7 Darmstadt, 
Eberstadt 
Am Dautenberg 
(A5 / 
B3) 0 0 0 0 0 0 0 0 
8 Darmstadt, 
Eberstadt 
Am 
 Lämmchesberg: 
Pfungstädter Straße, 
Von-der-Au-Straße, 
Am Kiefernwald (A5 
/ B3) 
28 
 1 2 45  2 3 82  131  
9 Darmstadt, 
Eberstadt 
Heidelberger 
Landstraße  (Süd) 182 
 87  0 190  92  0 974  1059

Ort Örtlichkeit 
LDEN  in dB (A) 
betroffene Personen  
LNight  in dB (A) 
betroffene Personen  LKZ 
>65-
70 
>70-
75 >75  >55-
60 
>60-
65 >65  LDEN  LNight  
10  Darmstadt, 
Eberstadt Pfungstädter Straße 162 
 44  0 162  46  0 636  677  
11  Darmstadt, 
Eberstadt 
Ringstraße, 
Im Hirtengrund 210 
 0 0 224  0 0 420  505  
12  Darmstadt, 
DA-Nord 
Waldkolonie,  
Koblenzer Straße 63 
 0 0 46  0 0 60  89  
13  Darmstadt, 
DA-West Siedlung Tann 42 
 15  0 75  18  0 185  267  
14  Darmstadt 
Adelungstraße,  
Elisabethenstraße, 
Grafenstraße 
394 
 266  0 293  260  0 2484  2220  
15  Darmstadt 
Bismarckstraße,  
Bereich Wilhelm-
Leuschner-Straße 
153 
 62  0 139  61  0 779  753  
16  Darmstadt Bleichstraße, 
Zeughausstraße 19 
 126  0 41  99  0 958  737  
17  Darmstadt Dieburger Straße, 
Alexanderstraße 344 
 88  0 327  55  0 1481  1094  
18  Darmstadt Donnersbergring 395  65  0 429  109  0 1423  1693  
19  Darmstadt 
Erbacher Straße,  
Bereich 
Edelsteinviertel 
53 
 37  0 47  31  0 409  304  
20  Darmstadt Eschollbrücker 
Straße (L3097) 306 
 0 0 263  0 0 659  618  
21  Darmstadt Frankfurter Straße 300  166  0 292  177  0 1761  1797  
22  Darmstadt Fiedlerweg 99  1 0 93  0 0 308  248  
23  Darmstadt Goebelstraße 70  57  0 69  62  0 547  597  
24  Darmstadt Groß-Gerauer Weg 36  0 0 34  0 0 44  38  
25  Darmstadt Haardtring 131  121  0 122  137  0 965  1159  
26  Darmstadt Heidelberger Straße  840  192  0 861  243  0 3388  3610  
27  Darmstadt Heinheimer Straße 244  17  0 263  9 0 573  575  
28  Darmstadt Heinrichstraße 680  263  0 615  62  0 3518  1611  
29  Darmstadt Hindenburgstraße 87  0 0 81  2 0 183  160  
30  Darmstadt Holzhofallee 105  10  0 103  17  0 297  281  
31  Darmstadt Holzstraße 
Kirchstraße 92 
 51  0 86  47  0 638  516  
32  Darmstadt Hügelstraße 120  148  0 104  141  0 1372  1190  
33  Darmstadt Karlstraße 520  389  0 576  294  0 4208  3530  
34  Darmstadt Kasinostraße 254  313  0 237  307  0 2904  2663  
35  Darmstadt Kiesstraße Keine Verkehrsdaten für eine B erechnung vorhanden.  
36  Darmstadt Kranichsteiner 
Straße 159 
 0 0 61  0 0 193  93  
37  Darmstadt Landgraf-Georg 
Straße 123 
 101  0 152  43  0 1031  631  
38  Darmstadt Landskronstraße 275  0 0 242  70  0 817  1045  
39  Darmstadt Liebfrauenstraße 948  218  0 884  244  0 3707  3709

Ort Örtlichkeit 
LDEN  in dB (A) 
betroffene Personen  
LNight  in dB (A) 
betroffene Personen  LKZ 
>65-
70 
>70-
75 >75  >55-
60 
>60-
65 >65  LDEN  LNight  
40  Darmstadt Martin-Luther-King-
Ring 3
 0 0 2 0 0 3 2 
41  Darmstadt Neckarstraße 57  148  0 86  137  0 1072  997  
42  Darmstadt Nieder-Ramstädter 
Straße 99 
 227  0 104  221  0 1685  1548  
43  Darmstadt 
Pallaswiesenstr.,  
Bereich  
Johannesviertel 
239 
 0 0 199  54  0 787  974  
44  Darmstadt 
Pallaswiesenstr., 
Gräfenhäuser Str., 
Bereich  
Pallaswiesenviertel  
114 
 11  0 85  8 0 344  282  
45  Darmstadt Pützerstraße 336  12  0 323  8 0 1122  822  
46  Darmstadt Rheinstraße  389  363  0 338  355  0 3148  2738  
47  Darmstadt Rhönring 1068  263  0 1025  285  0 4427  4347  
48  Darmstadt Spessartring 261  44  0 256  48  0 980  1017  
49  Darmstadt Teichhausstraße 140  12  0 135  9 0 330  298  
Lärmkonfliktpunkte, die in der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung neu eingebracht wurden werden nach 
Veröffentlichung des Lärmaktionsplans bearbeitet. Das Ergebnis wird im Lärmaktionsplan der 4. Runde 
dargestellt. Zudem ist beabsichtigt, einen Zwischenbericht zu veröffentlichen. 
50  Darmstadt Roßdörfer Platz Es wird eine verkehrliche Entlastung des Roßdörfer Platzes 
vorgeschlagen.  
51  Darmstadt Heimstättensiedlung 
– Eberstadt (BAB 5) 
Für den Bereich der BAB 5 Darmstädter Kreuz bis 
Autobahnausfahrt Darmstadt-Eberstadt wird für beide 
Fahrtrichtungen eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung 
auf 100 km/h für Personenkraftwagen und 70 km/h für 
Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen gefordert. Für die Zeit von 22 
Uhr bis 6 Uhr wird eine zusätzliche Geschwindigkeitsreduzierung 
auf 80 km/h für Personenkraftwagen und 60 km/h für Lastkraft-
wagen gefordert. Die Einhaltung der geforderten 
Geschwindigkeitsbeschränkungen soll überwacht werden. 
Alternativ wird eine Umleitung des Lastkraftverkehrs in der Zeit 
von 22 Uhr bis 6 Uhr auf die parallel verlaufende 
Bundesautobahn A67 vorgeschlagen. 
Ergänzend werden für den oben genannten Abschnitt Richtung 
Fahrbahn abgewinkelte Lärmschutzwände zur Lärmminderung 
gefordert. Alternativ wird hier die Einhausung und Begrünung 
des Abschnittes vorgeschlagen. 
52  Darmstadt 
B 26 Heinrichstraße / 
Aschaffenburger 
Straße 
Es wird auf der B 26 ab der Kreuzung Heinrichstraße / 
Aschaffenburger Straße ein Tempolimit auf 100 km/h Tags und 
80 km/h nachts gefordert. 
53  Darmstadt 
Herdweg, 
Jahnstraße und 
Heinrichwingertsweg 
 
Die zu den Magistralen parallel verlaufenden Durchgangsstraßen 
sollen so umgestaltet werden, dass der Schleichverkehr 
unterbunden wird.

1. Arheilgen, Frankfurter Landstraße 
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe und Maßnahmenvorschlag der 
Lärmaktionsplanung: 
Seitens der Lärmaktionsplanung werden baulich Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k. 
2. Arheilgen, Messeler Straße 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Es wird Tempo 30 ganztags von Frankfurter Landstraß e bis Arheilger Kirchgasse 
vorgeschlagen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das 
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: 
Es können keine Lärmüberschreitungen festgestellt w erden. Daher ist die Einführung von 
Tempo 30 ganztags nicht möglich. 
3. Arheilgen, Weiterstädter Straße 
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe und Ergänzung der Lärmaktionsplanung: 
Hier werden städtebauliche verkehrsreduzierende Maß nahmen zur Lärmminderung, die 
Instandsetzung des Straßenbelags sowie regelmäßige Verkehrskontrollen vorgeschlagen. 
Die Lärmaktionsplanung bittet die Stadt Darmstadt d ie Verkehrslage hier einschätzen, 
gegebenenfalls eine Verkehrszählung mit Lärmberechn ung und Maßnahmenprüfung 
durchzuführen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Aktuell ruht die Planung. Die Umgestaltung ist jedo ch von Seiten der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt gewünscht. Daher wird die Planung fortges etzt, das Zeitfenster ist jedoch noch 
nicht festgelegt. 
4. Bessungen, Herderstraße 
Forderung aus der Beteiligung: 
Es wird die Kontrolle des Lkw-Durchfahrtsverbots gefordert. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Es wurde kontrolliert: In der Herderstraße wurden sowohl eine Radarmessung als auch eine 
Zählung der Lkws veranlasst (28.08.2019). Es fuhr k ein Fahrzeug zu schnell und es wurden 
in beiden Richtungen keine Lkws festgestellt.

5. Bessungen, Rüdesheimer Straße, Danziger Platz 
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe und Ergänzung der Lärmaktionsplanung: 
Die Lärmaktionsplanung bittet um den aktuellen Stan d bzgl. der Maßnahmenplanung aus 
der 2. Stufe: Mittelfristig ist eine Grundsanierung zwischen Karlsruher Straße und Danziger 
Platz bzw. Südbahnhof geplant. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Zunächst erfolgt die Planung der Rüdesheimer Straße im Abschnitt zwischen bzw. inkl. der 
Knotenpunkte Heidelberger Straße und Karlsruher Straße. Anschließend wird der genannte 
Abschnitt untersucht. 
Ergänzung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung wird in sbesondere für den Staßenabschnitt 
zwischen Karlsruher Straße und Südbahnhof / Danzige r Platz die Erneuerung des 
Straßenbelags – wenn möglich mit lärmreduzierenden Asphalt, Tempo 30 km/h ganztags, 
ein nächtliches Durchfahrtsverbot für Lkw sowie Geschwindigkeitskontrollen  gefordert. 
Hinweis der Lärmaktionsplanung: 
Zusätzliche Maßnahmenvorschläge, die in der 2. Öffe ntlichkeitsbeteiligung eingebracht 
wurden werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans bearbeitet. Das Ergebnis wird 
im Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist beabsichtigt, einen 
Zwischenbericht zu veröffentlichen. 
6. Kranichstein, Kranichsteiner Straße (L3097) 
Forderung aus der aktuellen Beteiligung und aus der 2. Stufe: 
Es wird die schalltechnische Verbesserung der Gabionenwand gefordert, sowie Tempo 30 
und Lkw-Geschwindigkeitskontrollen. 
Antwort der Lärmaktionsplanung: 
Hier sind aufgrund der niedrigen Lärmpegelwerte rec htlich keine Maßnahmen aus 
Lärmschutzgründen möglich. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Lkw-Durchfahrtskontrollen sind ein fortlaufende r Prozess, der kontinuierlich verfolgt 
wird. 
7. Eberstadt, Am Dautenberg (BAB 5 / B 3) 
Forderung aus der Beteiligung: 
Es wird eine nächtliche Temporeduzierung, die Verlä ngerung der Lärmschutzwand sowie 
die Verbesserung der Versuchs-Lärmschutzwand gefordert. 
Antwort der Lärmaktionsplanung: 
Hier sind aufgrund der niedrigen Lärmpegelwerte rec htlich keine Maßnahmen aus 
Lärmschutzgründen möglich.

8. Eberstadt, Am Lämmchesberg: Pfungstädter Straße,  Von-der-Au-Straße, Am 
Kiefernwald (Ostpreußenstraße, Pommernstraße, Sachs enstraße, Bellenweg) (BAB 5 / B 
3) 
Forderung aus der Beteiligung: 
Vorgeschlagen wurde eine nächtliche Temporeduzierung, der Einbau von „Flüsterasphalt“ 
sowie die Verlängerung der Lärmschutzwand (AS Pfungstadt bis Heimstättensiedlung). 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Es liegen einzelne Häuser über den Grenzwerten, dah er werden als bauliche 
Lärmschutzmaßnahmen die Verlängerung der Lärmschutzwand im Süden bis Pfungstädter 
Straße bzw. passiver Schallschutz vorgeschlagen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
B3: Das Vermessungsamt hat die vorgeschlagene Maßnahme geprüft und ist zu folgendem 
Ergebnis gekommen: 
An der B3 wird lediglich an einem Gebäude ‚Am Lämmc hesberg‘ die Lärmgrenze 
überschritten. Das Ergebnis reicht nicht aus, um die Lärmschutzwand zu verlängern.  
BAB 5: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat bereits in der Vergangenheit Anstrengungen 
unternommen um Hessen Mobil (Straßenbaulastträger) zu besserem Schallschutz / 
Temporeduktion zu bewegen. Die Unterstützung durch das Regierungspräsidium 
Darmstadt wird begrüßt. 
Stellungnahme des Straßenbaulastträgers Hessen Mobil: 
BAB 5: Es werden lediglich an 3 Gebäuden die Auslös ewerte der Lärmsanierung in der 
Nacht im 3. OG überschritten. Die Überschreitung be schränkt sich auf den 
Kreuzungsbereich mit der Pfungstädter Straße durch den Zuschlag der Signalanlage, wobei 
die Überschreitung mit 1 dB(A) dabei sehr gering. 
Zum Vorschlag der Verlängerung der Lärmschutzwand: Der Bereich wird weitgehend durch 
einen Lärmschutzwall geschützt. Dieser hat zwar nic ht dieselbe Lärmminderung wie die 
LSW im weiteren Verlauf, doch werden zumindest die beiden unteren Etagen ausreichend 
geschützt. 
Stellungnahme der Lärmaktionsplanung: 
Wenn an einzelnen Gebäuden die Auslösewerte der Lär msanierung überschritten werden 
können die betroffenen Eigentümer bei Interesse ein en Antrag auf Bezuschussung von 
Lärmsanierungsmaßnahmen bei Hessen Mobil stellen. H ier wird dann Hessen Mobil die 
weiteren Anspruchsvoraussetzungen prüfen. (Siehe auch Kapitel 5.1) 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet die Ma ßnahmen zur Lärmreduzierung 
seitens der Lärmaktionsplanung. 
Ergänzung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung wu rden folgenden Forderungen 
bekräftigt bzw. neu aufgestellt:

- Die Geschwindigkeitsbeschränkung (mit elektronisc hen Anzeigetafeln) soll auf der 
Autobahn tags für PKW 90 km/h und Lastwagen über 3,5to 60 km/h und nachts für PKW 80 
km/h und Lastwagen 50 km/h betragen.  
- Die Schallschutzwand  an der Ostseite der Autobah n A5 soll verbessert und Erweitert 
werden: Sie soll im Süden 500 m vor der Ausfahrt Pf ungstadt beginnen und im nördlichen 
Teil um 1 km verlängert werden. 
- Die Geschwindigkeit soll ganztags auf der Karlsruher Straße für PKW auf 70 km/h und für 
Lastwagen über 3,5to auf 50 km/h beschränkt werden. 
- Eine Lärmschallschutzwand soll an der B3 beginnend von der Kläranlage bis zur Kreuzung 
Karlsruher-/Rüdesheimer Straße erstellt werden. 
- Es sollen regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen auf der BAB 5 und B3 durchgeführt 
werden. 
Ergänzend wird auf den Bundesverkehrswegeplan verwiesen: 
(gekürztes Zitat) ‚Die A5 soll gemäß BVWP in jeder Richtung dreispurig nutzbar werden. Das 
Verkehrsleitsystem ermöglicht schon heute die dreis purige Nutzung der A5. Der 
Verkehrslärm, der der Planung der A5 im BVWP 2030 z ugrundeliegt, ist demnach 
mindestens phasenweise heute bereits vorhanden. In den veröffentlichten Unterlagen zum 
Projekt BVWP 2030 „A 5 AS Seeheim-Jugenheim - AK Darmstadt“, A5-G20-HE-T14-HE sind, 
wie von Bürgern beim Lärmaktionsplan vorgeschlagen,  verlängerte Lärmschutzwände 
entlang der A5 vorgesehen. Die gegensätzliche Bewer tung (geringfügige Betroffenheit) 
der gleichen Situation durch Hessen Mobil kann nicht nachvollzogen werden. Hessen Mobil 
wird aufgefordert, für die selbe Strecke, entlang d er der BVWP 2030, Projekt A5-G20-HE-
T14-HE, eine Lärmschutzwand entlang der BAB 5 vorsieht, aus Lärmschutzgründen bereits 
jetzt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 80 km/h für die Zeit von 22.00 – 6.00 mit 
Hilfe des Verkehrsleitsystems umzusetzen.‘ 
Hinweis der Lärmaktionsplanung: 
Zusätzliche Maßnahmenvorschläge, die in der 2. Öffe ntlichkeitsbeteiligung eingebracht 
wurden werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans bearbeitet. Das Ergebnis wird 
im Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist beabsichtigt, einen 
Zwischenbericht zu veröffentlichen. 
9. Eberstadt, Heidelberger Landstraße (Süd) 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Es werden passive Schallschutzmaßnahmen von Schwanenstraße bis Odenwaldstraße und 
städtebauliche Maßnahmen zur weiteren Verkehrsreduzierung vorgeschlagen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k. 
10. Eberstadt, Pfungstädter Straße 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Es wird Tempo 30 ganztags von Heidelberger Landstraße bis Waldstraße vorgeschlagen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt:

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das 
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: 
Es können nur wenige Lärmüberschreitungen (nachts) festgestellt werden. Daher wäre die 
Einführung von Tempo 30 ganztags nicht verhältnismäßig.  
11. Eberstadt, Ringstraße, Im Hirtengrund 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Es werden passive Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k. 
12. Darmstadt-Nord, Waldkolonie; Koblenzer Straße (BAB 5) 
Forderung aus der aktuellen Beteiligung und der zweiten Stufe: 
Es wird eine Lärmschutzwand entlang der A5 vorgeschlagen. 
Antwort der Lärmaktionsplanung: 
Zwischen der A5 und der Waldkolonie befindet sich der Waldfriedhof, daher beträgt in der 
Waldkolonie der Tagespegel L DEN  bis 55 dB(A) und der Nachtpegel L Night  bis 50 dB(A). Damit 
stellt der Bereich Waldkolonie keinen Lärmkonflikt dar. 
13. Darmstadt-West, Siedlung Tann Rheinstraße / Wil helm-Leuschner Straße (BAB 5 / B 
26) 
Forderung aus der aktuellen Beteiligung, der Beteil igung der 2. Stufe und 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Es wird für die B26 in der Ortsdurchfahrt der Siedlung Tann Tempo 30 nachts und 
ergänzend passive Schallschutzmaßnahmen für einzelne Häuser in der Rheinstraße und An 
der Posch vorgeschlagen. Bei Fahrbahnsanierung soll der Einbau von lärmmindernden 
Asphalt geprüft werden. Alternativ werden beidseitig Lärmschutzwände vorgeschlagen. 
Ergänzend wird eine Stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtkontrolle in Höhe der 
Straße ‚An der Posch‘ vorgeschlagen. 
Stellungnahme von Hessen Mobil: 
Aufgrund der Auswirkung der Überlagerung von A5 und B26 sind die erreichten 
Pegelverbesserung unterschiedlich. Je weiter die Ge bäude von der A5 entfernt sind und 
dadurch die Beeinflussung der Autobahn abnimmt, ums o höher sind die 
Pegelverbesserungen durch eine Geschwindigkeitsbesc hränkung. Bei einer 
Geschwindigkeitsreduzierung von derzeit 60 auf Tempo 50 werden Pegelverbesserungen 
zwischen 0,6 und 1,0 dB(A) 
erreicht. Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung von derzeit 60 auf Tempo 30 werden 
Pegelverbesserungen zwischen 2,2 und 3,1 dB(A) erreicht. 
Die vorhandene Pegelverbesserung bezieht sich auf die Gebäudeseite zur B26 hin. 
Durch die seitliche Einstrahlung des von der A5 ausgehenden Lärms ist die 
Pegelverbesserung an den Gebäudeseiten die nicht zur B26 liegen deutlich 
niedriger.

Da an zahlreichen Gebäuden die Auslösewerte der Lär msanierung überschritten werden 
können die betroffenen Eigentümer bei Interesse ein en Antrag auf Entschädigung von 
Lärmsanierungsmaßnahmen bei Hessen Mobil stellen. (Siehe auch Kapitel 5.1) 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet die Ma ßnahmen zur Lärmreduzierung 
seitens Hessen Mobil. 
Ergänzung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung wi rd erneut eine Temporeduzierung 
vorgeschlagen (Tempo 50 tags und Tempo 30 nachts) s owie beidseitige stationäre 
Geschwindigkeitskontrollen. Ergänzend wird eine Ein hausung der BAB 5 im Bereich der 
Siedlung Tann gefordert. 
Hinweis der Lärmaktionsplanung: 
Zusätzliche Maßnahmenvorschläge, die in der 2. Öffe ntlichkeitsbeteiligung eingebracht 
wurden werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans bearbeitet. Das Ergebnis wird 
im Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist beabsichtigt, einen 
Zwischenbericht zu veröffentlichen. 
14. Adelungstraße, Elisabethenstraße, Grafenstraße 
Forderung aus der Beteiligung und Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Für diese drei Straßen wird seitens der Bevölkerung  gewünscht, den Verkehrslärm zu 
senken. Die Lärmaktionsplanung empfiehlt hier städt ebauliche Maßnahmen zur 
Verkehrsberuhigung. Dies könnte abhängig von den re chtlichen Möglichkeiten eine 
Fahrradstraße in der Elisabethenstraße bzw. eine Mi schnutzung von allen 
Verkehrsteilnehmern (Shared Space) in der Grafenstr aße und Adelungstraße. Hier wäre 
auch eine Fußgängerzone mit Zufahrtsmöglichkeit zu den Parkhäusern denkbar. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Magistratsvorlage für die Umgestaltung im Bereich der Grafenstraße wurde bereits im 
Sommer 2018 verabschiedet. Für die Adelungstraße wi rd kein Bedarf zur Umgestaltung 
gesehen. 
15. Bismarckstraße, Bereich Wilhelm-Leuschner-Straße 
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe: 
Es werden passive Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k. 
16. Bleichstraße, Zeughausstraße 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung 
Tempo 30 ganztags in der Zeughausstraße von Schleie rmacherstraße bis Mathildenplatz 
sowie in der Bleichstraße von Grafenstraße bis Kasi nostraße. Hierbei sind die 
Anforderungen im Bereich des Krankenhauses zu prüfen und zu berücksichtigen.

Ggf. ergänzend passive Schallschutzmaßnahmen. 
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe: 
Das Lkw-Durchfahrtverbot ist zu überwachen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das 
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: 
Die Umsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen is t möglich. Die Beantragung bei 
der Oberen Straßenverkehrsbehörde am Regierungspräsidium Darmstadt wird vorbereitet. 
Passiver Schallschutz: siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k. 
Das Lkw-Durchfahrtverbot wird kontrolliert, siehe auch Punkt g. 
17. Dieburger Straße, Alexanderstraße 
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe und Maßn ahmenvorschlag der 
Lärmaktionsplanung: 
Es wird Tempo 30 ganztags von Magdalenenstraße bis Dieburgerstraße 36 vorgeschlagen. 
Insbesondere ist Tempo 30 ganztags aus verkehrliche n Gründen im Bereich des 
Krankenhauses zu prüfen. 
Gegebenenfalls werden ergänzend passive Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das 
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: 
Die Umsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen is t möglich. Die Beantragung bei 
der Oberen Straßenverkehrsbehörde am Regierungspräsidium Darmstadt wird vorbereitet. 
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k. 
18. Donnersbergring 
Forderung aus der aktuellen Beteiligung und der 2. Stufe: 
Das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit soll vor Allem nachts reduziert werden. Der 
schlechte Straßenzustand soll verbessert werden. 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Es wird Tempo 30 nachts von Donnersbergring 88 (Amp el) bis Kreuzung Holzhoferallee 
(bereits Hindenburgstraße) vorgeschlagen. Bei Bedar f sind ergänzend passive 
Schallschutzmaßnahmen zu prüfen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das 
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: 
Es wurden nur kleinräumige Lärmüberschreitungen festgestellt. Es wird derzeit geprüft, die 
B3 von der Heidelberger Straße in die Hindenburgstr aße / Donnersbergring zu verlegen. 
Anschließend sollen erneut Berechnungen vorgenommen werden.

19. Erbacher Straße, Bereich Edelsteinviertel 
Forderung aus der aktuellen Beteiligung und der 2. Stufe: 
Es wird eine Tempo 30-Zone mit Fußgängerüberwegen b zw. Ampel gefordert sowie eine 
Überwachung der Geschwindigkeitsüberschreitung. 
Das Bremsen und Hupen im Bereich von Bushaltestelle n und bei unklare Situationen wird 
beanstandet. Es soll aufn das Abschalten der Motore n bei Stau/geschl. Bahnübergang 
hingewiesen werden. 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Hier ist kein Tempo 30 aus Lärmschutzgründen möglich. 
Vorgeschlagen wird eine Tempo 30 Streckenbegrenzung  aus städtebaulichen Gründen. 
Hierzu wird die Erstellung eines städtebaulichen Ko nzepts mit einem hierarchisch 
gegliederten 'langsamen' und 'schnellen' Netz bei d en überörtlichen Durchgangsstraßen 
empfohlen. Vorbehaltlich der Zustimmung der Verkehrsbehörde wird dann die Anordnung 
von Tempo 30 ganztags (evtl. auch Lkw-Durchfahrtverbot -ggf. mit Be-Entlader frei) auf den 
überörtlichen Durchgangsstraßen des 'langsamen' Net z nach §45 Abs. 1b Nr. 5 StVO zur 
Unterstützung einer städtebaulichen Entwicklung emp fohlen. Hilfreich sind hierfür 
innerörtliche Hauptverkehrsstraßen (hier: B26) zur Entlastung des 'langsamen' Netzes. 
Ergänzend wird eine stationäre Blitzanlage in Höhe des Hofgut Oberfelds, aufgrund 
überhöhter Geschwindigkeit bei der Ortseinfahrt vorgeschlagen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Eine stationäre Geschwindigkeitskontrolle ist erst nach einer Umgestaltung möglich, diese 
wird derzeit geplant und geprüft. Das aktuell angeo rdnete Tempo 30 wegen 
schutzbedürftiger Einrichtung ist noch nicht dauerhaft gesichert, daher können dort zurzeit 
keine Verkehrskontrollen vorgenommen werden. 
Eine Temporeduktion aus städtebaulichen Gründen wur de geprüft und ist nicht 
maßgebend. 
20. Eschollbrücker Straße 
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe: 
Es wurde eine stationäre Geschwindigkeitskontrolle sowie „Flüsterasphalt“ ab Ortseingang 
gefordert. 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Es werden passive Schallschutzmaßnahmen, eine stati onäre Geschwindigkeitskontrolle 
sowie je nach Zustand die Erneuerung der Asphaltdecke vorgeschlagen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Grundsätzlich gibt es wegen der heranrückenden Bebauung entlang der Eschollbrücker Str. 
(Heimstättensiedlung) eine neue Belastungssituation, die betrachtet werden muss. 
Die Erneuerung der Asphaltdecke zwischen Haardtring und Groß-Gerauer Weg ist geplant. 
Weitere Abschnitte folgen erst nach dem Jahr 2020. 
Auf Höhe Alnatura/Kelley-Barracks kann die Umgestal tung des Straßenraumes erst in 4-5 
Jahren folgen. Ob vorher bereits eine Deckensanierung erfolgt, ist aktuell nicht abzusehen.

Der fließende Verkehr in der Eschollbrücker Straße wird regelmäßig in allen Bereichen 
(Tempo 50/70, stadtauswärts/stadteinwärts) mobil üb erwacht. Die Ergebnisse sind nicht 
auffällig. Bei Tempo 30 (Übergang Eschollbrücker St raße / Kita) gab es jedoch sehr 
deutliche Überschreitungen. Die Kontrollen werden n icht wiederholt, bis eine eindeutige 
Beschilderung geklärt ist. 
Anmerkung der Lärmaktionsplanung: 
Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 in der Höhe der Unternehmens Alnatura 
wurde am 09.08.19 wieder zurückgenommen. 
Ergänzung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Für den Bereich Kreuzung Eschollbrücker Straße/Haar dtring bis Ortsausgang Darmstadt 
wird in beiden Fahrtrichtungen eine Geschwindigkeit sbeschränkung auf 30 km/h für alle 
Kraftfahrzeuge gefordert. Ergänzend wird eine stati onäre oder mobile 
Geschwindigkeitskontrolle gerfordert. Alternativ we rden für die Einmündungen der 
Straßen „Fünfkirchner Straße“, „Pulverhäuserweg“ und „Am Pelz“ Kreisverkehre der Bau von 
Kreisverkehren und Zebrastreifen vorgeschlagen. 
 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für a lle Kraftfahrzeuge ist aufgrund der 
fehlenden Lärmüberschreitungen nicht möglich. 
Der fließende Verkehr in der Eschollbrücker Straße wird regelmäßig in allen Bereichen 
(Tempo 50/70, stadtauswärts/stadteinwärts) mobil üb erwacht. Die Ergebnisse sind nicht 
auffällig. 
Hinweis der Lärmaktionsplanung: 
Zusätzliche Maßnahmenvorschläge, die in der 2. Öffe ntlichkeitsbeteiligung eingebracht 
wurden, werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans bearbeitet. Das Ergebnis wird 
im Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist beabsichtigt, einen 
Zwischenbericht zu veröffentlichen. 
21. Frankfurter Straße 
Forderung aus der aktuellen Beteiligung: 
Es wird Tempo 30 ganztags für den Autoverkehr und Straßenbahnen gefordert. 
Ergänzend wird lärmmindernder Asphalt; moderner Straßenbelag im Projekt DAVIA sowie 
die Einstellung des Straßenbahnverkehrs nachts bzw. die Umstellung auf E-Busse gefordert. 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Es wird Tempo 30 nachts von Pallaswiesenstraße bis Bismarckstraße sowie Tempo 30 
ganztags von Rhönring bis Bismarckstraße vorgeschlagen. 
Gegebenenfalls werden ergänzend passive Schallschut zmaßnahmen für Gebäude am 
Willy-Brandt-Platz vorgeschlagen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das 
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:

Es können keine Lärmüberschreitungen festgestellt werden. 
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k. 
Umgesetzt: 
Zwischen Willy-Brandt-Platz und der Kreuzung Rhönri ng / Kasinostraße wurde Tempo 30 
km/h nachts (8.9.15) angeordnet. 
Festlegung: 
Mit der Anordnung dieser straßenverkehrsrechtlichen  Maßnahme gilt in der Frankfurter 
Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nachts. Nur soweit die 
Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung  für diese Straße nicht mehr 
vorliegt, kann die Festlegung wieder aufgehoben werden.  
22. Fiedlerweg 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Es werden passive Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k. 
23. Goebelstraße 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Hier stehen Wohngebäude im Gewerbegebiet. Bitte Geb ietsausweisung prüfen und ggf. 
anpassen. Es werden passive Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Das Areal der Göbelstraße ist in seinem Gebietscharakter ein Gewerbegebiet, eine andere 
Ausweisung wird nicht angestrebt. 
Die Genehmigung der beiden Wohnhäuser wurde als Bet riebswohnen beantragt. Dies ist 
gem. § 8 (3) BauNVO ausnahmsweise in einem GE-Gebiet zulässig. 
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k. 
24. Groß-Gerauer Weg 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Passive Schallschutzmaßnahmen zw. Eschollbrücker Str. und Schepp Allee. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k. 
25. Haardtring 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Es wird Tempo 30 nachts von der Holzhofallee bis zur Moltkestraße vorgeschlagen. 
Bei Bedarf sind ergänzend passive Schallschutzmaßnahmen zu prüfen.

Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das 
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: 
Tempo 30 ist in einem Teilabschnitt des Haardtrings  möglich. Die Beantragung bei der 
oberen Straßenverkehrsbehörde am RP Darmstadt wird vorbereitet. 
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k. 
Umgesetzt: 
Es wurde lärmmindernder Splittmastixasphalt eingeba ut. Hier wird eine Lärmreduzierung 
von 5 bis 7 dB(A) erwartet. Eine abschließende Bewertung durch die Hochschule Darmstadt 
wurde durchgeführt. 
26. Heidelberger Straße (B 3) 
Forderung aus der aktuellen Beteiligung und der 2. Stufe: 
Seitens der Bevölkerung wird Tempo 30 km/h nachts gefordert. 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Es wird Tempo 30 ganztags von Bessunger Straße bis Moosbergstraße vorgeschlagen 
sowie ergänzend passive Schallschutzmaßnahmen, insb esondere im Bereich der 
Riedeselstraße und Sandstraße. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das 
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: 
Es können nur wenige Lärmüberschreitungen (tagsüber ) festgestellt werden. Die 
Einführung von Tempo 30 wäre nicht verhältnismäßig. 
27. Heinheimer Straße 
Forderung aus der Beteiligung und der 2. Stufe: Maß nahmenvorschlag der 
Lärmaktionsplanung: 
Es wird Tempo 30 ganztags von Lauteschlägerstraße bis in Höhe des Penny Markts bzw. des 
Benglerwegs vorgeschlagen. Bei Bedarf sind ergänzen d passive Schallschutzmaßnahmen 
zu prüfen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das 
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: 
Die Umsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen is t möglich. Die Beantragung bei 
der Oberen Straßenverkehrsbehörde am Regierungspräsidium Darmstadt wird vorbereitet. 
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.

28. Heinrichstraße 
Forderung aus der aktuellen Beteiligung und der 2.Stufe: 
Seitens der Bevölkerung wird gefordert, das Lkw-Durchfahrtverbot durchsetzen, lärmarmen 
Asphalt einzubauen, einen durchgehenden Radweg auf der Heinrichstraße zu erstellen 
sowie stationäre Geschwindigkeitskontrollen aufzustellen. 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Es wird Tempo 30 ganztags von Heidelberger Straße b is Breslauer Platz sowie ggf. 
ergänzend passive Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen. 
Zusätzlich wird eine regelmäßige Überprüfung des Lkw-Durchfahrtverbots empfohlen. 
Bei neuer Fahrbahnsanierung wird empfohlen, lärmarmen Asphalt einzubauen. 
Des Weiteren wird vorgeschlagen, die Fahrspuren neu  zu ordnen und die Anlage eines 
Radwegs in der Heinrichstraße zu prüfen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat, bereits im Ja nuar 2019 einen entsprechenden 
Antrag bei der oberen Straßenverkehrsbehörde am Reg ierungspräsidium Darmstadt zur 
Genehmigung dieser Geschwindigkeitsreduktion nach § 45 STVO eingereicht. 
Lärmmindernder Asphalt wurde in einem Abschnitt von  ca. 400 m (Gervinius-,Beck-
,Inselstr.) in 2011 verlegt, der Zustand ist nach wie vor gut. Die Neuordnung der Fahrspuren 
ist derzeit in Bearbeitung. Eine einheitliche Lösung ist nicht möglich. 
Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörden: 
Die Zustimmung für die Anordnung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 
30 km/h zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und  Abgasen im Streckenabschnitt 
Heinrichstraße zwischen Heidelberger Straße und Nieder-Ramstädter Straße, einschließlich 
der Hausnummern Heinrichstraße 106 und 139, in beiden Fahrtrichtungen, wird erteilt. 
Festlegung für den Bereich Heidelberger Straße bis Nieder-Ramstädter Straße, 
einschließlich der Hausnummern Heinrichstraße 106 und 139 : 
Mit der Anordnung dieser straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme gilt in der Heinrichstraße 
zwischen Heidelberger Straße und Nieder-Ramstädter Straße, einschließlich der 
Hausnummern Heinrichstraße 106 und 139 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h 
ganztags. Nur soweit die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung für diese 
Straße nicht mehr vorliegt, kann die Festlegung wieder aufgehoben werden. 
Umgesetzt: 
Im Bereich der Heinrichstraße zwischen Heidelberger- und Nieder-Ramstädter Straße unter 
Einbeziehung der Hausnummern 106 und 139 zwischen d en Einmündungen der Wiener 
Straße und Gervinusstraße wurde Tempo 30 nachts angeordnet. 
Festlegung für den Bereich Heinrichstraße von Nr. 106 und 139 bis Breslauer Platz: 
Mit der Anordnung dieser straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme gilt in der Heinrichstraße 
von Nr. 106 und 139 bis Breslauer Platz eine Geschw indigkeitsbegrenzung von 30 km/h 
nachts. Nur soweit die Voraussetzungen für eine Ges chwindigkeitsbegrenzung für diese 
Straße nicht mehr vorliegt, kann die Festlegung wieder aufgehoben werden.

Ergänzung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Es wird für Bereiche, in denen derzeit Tempo 30 nac hts gilt, eine ganztägige 
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gefordert. Die Geschwindigkeitsbegrenzung 
und das LKW Fahrverbot sollen stärker kontrolliert werden. 
Hinweis der Lärmaktionsplanung: 
Zusätzliche Maßnahmenvorschläge, die in der 2. Öffe ntlichkeitsbeteiligung eingebracht 
wurden, werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans bearbeitet. Das Ergebnis wird 
im Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist beabsichtigt, einen 
Zwischenbericht zu veröffentlichen.  
29. Hindenburgstraße 
Forderung aus der aktuellen Beteiligung und der 2. Stufe: 
Es wird die Reduzierung des Autoverkehrs gefordert. 
Antwort der Lärmaktionsplanung: 
Die Berechnung der Lärmaktionsplanung ergab keine Ü berschreitungen der Werte für 
straßenverkehrsrechtliche beziehungsweise bauliche Maßnahmen. Somit sind nach 
Beurteilung der Lärmaktionsplanung keine Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich.  
30. Holzhoferallee 
Forderung aus der Beteiligung: 
Für die Holzhoferallee wird gefordert, Bäume zu pfl anzen sowie eine Lärmschutzwand zu 
erstellen. 
Antwort der Lärmaktionsplanung: 
Die Berechnung der Lärmaktionsplanung ergab keine Ü berschreitungen der Werte für 
straßenverkehrsrechtliche beziehungsweise bauliche Maßnahmen. Somit sind nach 
Beurteilung der Lärmaktionsplanung keine Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich. 
31. Holzstraße, Kirchstraße 
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe und Maßn ahmenvorschlag der 
Lärmaktionsplanung: 
Es wird Tempo 30 ganztags auf der gesamten Kirchstr aße evtl. auch Holzstraße 
vorgeschlagen. 
Bei Bedarf sind ergänzend passive Schallschutzmaßnahmen zu prüfen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Im gesamten Abschnitt Kirchstraße/Holzstraße zwischen Hügelstraße und Landgraf-Georg-
Straße wurde die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert.  
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k. 
Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörden: 
Die Zustimmung für die Anordnung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 
30 km/h ganztags zum Schutz der Wohnbevölkerung vor  Lärm und Abgasen im

Streckenabschnitt Kirchstraße zwischen Hügelstraße und der Einmündung Große 
Bachsgasse an der Stadtkirche wird erteilt. 
Anmerkung der Lärmaktionsplanung: 
Der Abschnitt Große Bachgasse bis Landgraf-Georg-St raße wurde aus Gründen der 
Verkehrssicherheit auf 30 km/h beschränkt. 
Festlegung: 
Mit der Anordnung dieser straßenverkehrsrechtlichen  Maßnahme gilt in der Kirchstraße 
zwischen Hügelstraße und der Einmündung Große Bachs traße an der Stadtkirche eine 
Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ganztags. Nu r soweit die Voraussetzungen für 
eine Geschwindigkeitsbegrenzung für diese Straße ni cht mehr vorliegt, kann die 
Festlegung wieder aufgehoben werden. 
32. Hügelstraße 
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe und Maßn ahmenvorschlag der 
Lärmaktionsplanung: 
Für die Hügelstraße wird Tempo 30 ganztags zwischen  Neckarstraße und Karlstraße 
vorgeschlagen. Bei Bedarf sind ergänzend passive Sc hallschutzmaßnahmen sowie 
stationäre Geschwindigkeitskontrollen zu prüfen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Tempo 30 wurde im Zuge des Luftreinhalteplans im ge samten City-Tunnel und in der 
östlichen Hügelstraße umgesetzt. 
Eine stationäre Geschwindigkeitskontrolle (Blitzersäule) wurde im Mai 2019 in der Nähe der 
Wilhelm-Glässing-Str. (Steigungsbereich) installiert. 
33. Karlstraße 
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe und Maßn ahmenvorschlag der 
Lärmaktionsplanung: 
Von der Lärmaktionsplanung wird Tempo 30 ganztags z wischen Heinrichstraße und 
Wolfskehl'scher Park sowie Tempo 30 nachts zwischen  Heinrichstraße und Hügelstraße 
vorgeschlagen. Gegebenenfalls werden ergänzend pass ive Schallschutzmaßnahmen 
empfohlen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das 
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: 
Die Umsetzung von Tempo 30 ganztags aus Lärmschutzg ründen ist möglich. Die 
Beantragung bei der Oberen Straßenverkehrsbehörde a m Regierungspräsidium 
Darmstadt wird vorbereitet. 
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.

Umgesetzt: 
Tempo 30 nachts wurde im Streckenabschnitt Karlstra ße von Heinrichstr. - Kirchstr. 
umgesetzt. 
Festlegung: 
Mit der Anordnung dieser straßenverkehrsrechtlichen  Maßnahme gilt in der Karlstraße 
zwischen Hügelstraße und der Einmündung Große Bachs traße an der Stadtkirche eine 
Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ganztags. Nu r soweit die Voraussetzungen für 
eine Geschwindigkeitsbegrenzung für diese Straße ni cht mehr vorliegt, kann die 
Festlegung wieder aufgehoben werden. 
Ergänzung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Es wird angeregt, die bauliche Gestaltung der Straß e nach Umsetzung der 
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an die abg esenkte Geschwindigkeit 
anzupassen. 
Hinweis der Lärmaktionsplanung: 
Zusätzliche Maßnahmenvorschläge, die in der 2. Öffe ntlichkeitsbeteiligung eingebracht 
wurden werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans bearbeitet. Das Ergebnis wird 
im Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist beabsichtigt, einen 
Zwischenbericht zu veröffentlichen. 
34. Kasinostraße 
Forderung aus der aktuellen Beteiligung und der 2. Stufe: 
Seitens der Bevölkerung wird gefordert den Verkehrs lärm zu senken, sowie ein 
Kontrollkonzept für modifizierte Auspuffanlagen zu entwickeln. Es wird gebeten den 
Bereich Kasinostraße Ecke Landwehrstraße hinsichtli ch der lärmverursachenden 
Schadstellen im Straßenbelag zu überprüfen. 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Es wird Tempo 30 ganztags für die gesamte Kasinostr aße vorgeschlagen, gegebenenfalls 
ergänzt durch passive Schallschutzmaßnahmen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das 
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: 
Die Umsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen is t hier möglich. Die Beantragung 
bei der Oberen Straßenverkehrsbehörde am Regierungs präsidium Darmstadt wurde 
vorgenommen. 
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k. 
Kontrollen hinsichtlich der technischen Konformität mit den erteilten Betriebserlaubnissen 
werden durch die Polizeidirektionen des Polizeipräsidiums Südhessen durchgeführt.  
Der Straßenzustand im Bereich Kasinostraße / Landwe hrstraße gibt derzeit keinen 
vordringlichen Anlass zur Sanierung.

35. Kiesstraße 
Forderung aus der Beteiligung: 
Es werden verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Verkehrs beruhigung, wie die 
Ausschilderung als Fahrradstraße und / oder Einbahnstraße, vorgeschlagen. Des Weiteren 
wird die Umsetzung des Anwohnerparkens oder ein generelles Parkverbot gefordert. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Laut Stadtplanungsamt ist die Kiesstraße eine enge innerstädtische Straße ohne 
Durchgangsverkehr. Eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung steht bevor. 
36. Kranichsteiner Straße 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Die Lärmaktionsplanung schlägt städtebauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung oder 
passive Schallschutzmaßnahmen zwischen Spessartring und Taunusstraße vor. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Zwischen dem Rhönring und der Heinheimer Straße ist  bereits Tempo 30 ganztags 
angeordnet. Der (Bus-)Verkehr wird hier als unkriti sch eingeschätzt, daher sind keine 
weiteren Maßnahmen geplant.  
37. Landgraf-Georg-Straße 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Es wird Tempo 30 ganztags im Bereich von Beckstraße bis Schwarzwaldring vorgeschlagen 
und gebeten, die Anordnung von Tempo 30 im Bereich des Krankenhauses und der Schule 
zu prüfen. Gegebenenfalls sind ergänzend die Umsetz ung von passive 
Schallschutzmaßnahmen zu prüfen. 
Bitte Information, welcher lärmreduzierende Asphalt in welchem Bereich eingebaut wurde. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das 
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: 
Es können nur wenige Lärmüberschreitungen festgeste llt werden. Die Einführung von 
Tempo 30 wäre daher nicht verhältnismäßig. 
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k. 
Die Decke der Landgraf-Georg-Straße (B26) wurde sta dtauswärts von Holzstraße bis 
Teichhausstraße erneuert. Bei der abschnittsweisen Sanierung der Landgraf-Georg-Straße 
wurde kein lärmoptimierter Asphalt verbaut.  
38. Landskronstraße 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Es wird die Umsetzung einer Tempo 30 Streckenbeschr änkung nachts für den Bereich 
Landskronstraße 34 bis Heidelberger Straße vorgesch lagen. Gegebenenfalls sind 
ergänzend die Umsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen zu prüfen.

Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das 
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: 
Die Umsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen is t hier möglich. Die Beantragung 
bei der Oberen Straßenverkehrsbehörde am Regierungs präsidium Darmstadt wird 
vorbereitet. 
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k. 
39. Liebfrauenstraße 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Die Lärmaktionsplanung bittet hier die durchschnitt liche tägliche Verkehrsmenge (DTV-
Wert) für die Abschnitte von Heinheimer Straße bis Schuknechtstraße sowie von Heinheimer 
Straße bis Kranichsteiner Straße zu prüfen und eine  Lärmberechnung durchzuführen. Bei 
Überscheitung von 70 dB(A) wird gebeten, städtebaul iche Maßnahmen zur 
Verkehrsberuhigung in Betracht zu ziehen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das 
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: 
Es können nur wenige Lärmüberschreitungen festgeste llt werden. Die Einführung von 
Tempo 30 wäre daher nicht verhältnismäßig. 
40. Martin-Luther-King-Ring 
Forderung aus der Beteiligung: 
Es wird eine Temporeduzierung von 70 km/h auf 50 km /h sowie der Bau von stationären 
Geschwindigkeitskontrollen gefordert. 
Antwort der Lärmaktionsplanung: 
Die Berechnung der Lärmaktionsplanung ergab keine Ü berschreitungen der Werte für 
straßenverkehrsrechtliche oder bauliche Maßnahmen. Somit sind nach Beurteilung der 
Lärmaktionsplanung keine Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich. 
41. Neckarstraße 
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe und Maßn ahmenvorschlag der 
Lärmaktionsplanung: 
Es wird gefordert in der Neckarstraße den Verkehrslärm zu reduzieren. 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Für die gesamte Neckarstraße wird Tempo 30 ganztags  auf der östlichen Fahrspur 
vorgeschlagen. Gegebenenfalls sind ergänzend passiv e Schallschutzmaßnahmen in 
Betracht zu ziehen.

Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das 
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: 
Die Umsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen is t hier möglich. Die Beantragung 
bei der Oberen Straßenverkehrsbehörde am Regierungs präsidium Darmstadt wird 
vorbereitet. 
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k. 
42. Nieder-Ramstädter-Straße 
Forderung aus der aktuellen Beteiligung und der 2. Stufe: 
Aus der Beteiligung wird eine stationäre Geschwindigkeitskontrolle, sowie Tempo 30 für 
Lkws gefordert. Der schlechte Straßenzustand wird bemängelt. 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Es wird Tempo 30 ganztags von Karlstraße bis Teichh ausstraße und nachts weiter bis 
Mathildenstraße vorgeschlagen. Gegebenenfalls sind ergänzend passive 
Schallschutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Baumaßnahme ‚Grundhafte Sanierung der Nieder-Ra mstädter-Straße‘ beginnt 2021. 
Hierdurch wird die Lärmbelastung deutlich gemindert  werden. Der Einbau von 
lärmmindernden Asphalt wird dabei geprüft. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundlegend den Vorschlag der Einführung 
von Tempo 30. Das Vermessungsamt hat die Maßnahme g eprüft und ist zu folgendem 
Ergebnis gekommen: 
Tempo 30 im Abschnitt zwischen Karlstraße und Heinr ichstraße ist möglich. Hierbei wird 
derzeit geprüft, inwieweit der Straßenbahnverkehr d urch eine Einführung von Tempo 30 
beeinträchtigt werden würde. 
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k. 
43. Pallaswiesenstraße, Bereich Johannesviertel 
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe und Maßn ahmenvorschlag der 
Lärmaktionsplanung: 
Trotz Tempo 30 zwischen Frankfurter Straße und Schl oßgartenplatz werden nachts die 
Pegelwerte von 60 db(A) überschritten, hohe Lärmwer te auch im Bereich zwischen 
Liebigstraße und Frankfurter Straße. Hier werden we itere städtebauliche Maßnahmen zur 
Verminderung des Durchgangsverkehrs vorgeschlagen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das 
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: 
Es können nur wenige Lärmüberschreitungen festgeste llt werden. Die Einführung von 
Tempo 30 wäre daher nicht verhältnismäßig.

44. Pallaswiesenstraße, Gräfenhäuser Straße, Bereich Pallaswiesenviertel 
(Gewerbegebiet) 
Forderung aus der aktuellen Beteiligung: 
Es wird Tempo 30 ganztags für den Straßenabschnitt zwischen Pallaswiesenstraße 105 und 
Kirschenallee gefordert. Gegebenenfalls sind ergänzend passive Schallschutzmaßnahmen 
in Betracht zu ziehen. Bei Straßensanierung soll de r Einbau eines lärmarmen Asphalts 
geprüft werden. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Prüfung von lärmmindernder Asphalt erfolgt erst , wenn die grundhafte Erneuerung 
(2021 ff.) begonnen wird. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundlegend den 
Vorschlag. Das Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis 
gekommen: 
Eine Festlegung auf Tempo 30 ist aufgrund geringer Belastung und mangelnder 
Wohnbebauung nicht möglich. 
45. Pützerstraße 
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe und Maßn ahmenvorschlag der 
Lärmaktionsplanung: 
Es wird Tempo 30 ganztags für den Abschnitt von Die burger Straße bis Erich-Ollenhauer 
Promenade sowie Tempo 30 nachts für den Abschnitt von Erich-Ollenhauer Promenade bis 
Erbacher Straße vorgeschlagen. Gegebenenfalls sind ergänzend passive 
Schallschutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das 
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: 
Es können keine Lärmüberschreitungen festgestellt werden. 
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k. 
46. Rheinstraße ab Eifelring stadteinwärts 
Forderung aus der aktuellen Beteiligung und der Beteiligung der 2. Stufe: 
Es wird gefordert den Verkehrslärm zu reduzieren. 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Seitens der Lärmaktionsplanung werden passive Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k. 
47. Rhönring 
Forderung aus der Beteiligung der 2. Stufe und Maßn ahmenvorschlag der 
Lärmaktionsplanung:

Es wird Tempo 30 ganztags im Bereich von der Frankf urter Straße bis Friedberger Straße, 
sowie Tempo 30 nachts im Bereich von Heinheimer Str aße bis Lichtenbergstraße 
vorgeschlagen. Gegebenenfalls sind ergänzend passiv e Schallschutzmaßnahmen in 
Betracht zu ziehen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das 
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: 
Die Umsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen is t hier möglich. Die Beantragung 
bei der Oberen Straßenverkehrsbehörde am Regierungs präsidium Darmstadt wird 
vorbereitet.  
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k. 
48. Spessartring 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Auf dem Spessartring wird Tempo 30 nachts von Krani chsteiner Straße bis Alfred-Messel-
Weg vorgeschlagen. Gegebenenfalls sind ergänzend pa ssive Schallschutzmaßnahmen in 
Betracht zu ziehen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das 
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: 
Eine Festlegung auf Tempo 30 ist aufgrund geringer Belastung nicht verhältnismäßig. 
Passiver Schallschutz: Siehe Forderungen für das gesamte Stadtgebiet Punkt k.  
49. Teichhausstraße 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Im Bereich der Teichhausstraße wird vom Roßdörfer P latz bis Lindenhofstraße Tempo 30 
ganztags vorgeschlagen. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet grundl egend den Vorschlag. Das 
Vermessungsamt hat die Maßnahme geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: 
Eine Festlegung auf Tempo 30 ist aufgrund geringer Belastung nicht verhältnismäßig. 
50. Roßdörfer Platz 
Forderung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Es wird eine verkehrliche Entlastung des Roßdörfer Platzes vorgeschlagen. 
Hinweis der Lärmaktionsplanung: 
Lärmkonfliktpunkte, die in der 2. Öffentlichkeitsbe teiligung neu eingebracht wurden 
werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans b earbeitet. Das Ergebnis wird im 
Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist  beabsichtigt, einen Zwischenbericht 
zu veröffentlichen.

51. Heimstättensiedlung - Eberstadt (BAB 5) 
Forderung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Für den Bereich der BAB 5 Darmstädter Kreuz bis Aut obahnausfahrt Darmstadt-Eberstadt 
in beiden Fahrtrichtungen wird eine generelle Gesch windigkeitsbeschränkung auf 100 
km/h für Personenkraftwagen und 70 km/h für Lastkra ftwagen über 3,5 Tonnen gefordert. 
Für die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr wird eine zusätzliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 
km/h für Personenkraftwagen und 60 km/h für Lastkraftwagen gefordert. Die Einhaltung der 
geforderten Geschwindigkeitsbeschränkungen soll überwacht werden. Alternativ wird eine 
Umleitung des Lastkraftverkehrs in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr auf die parallel verlaufende 
Bundesautobahn A67 vorgeschlagen. 
Ergänzend werden für den oben genannten Abschnitt R ichtung Fahrbahn abgewinkelte 
Lärmschutzwände zur Lärmminderung gefordert. Altern ativ wird hier die Einhausung und 
Begrünung des Abschnittes vorgeschlagen. 
Hinweis der Lärmaktionsplanung: 
Lärmkonfliktpunkte, die in der 2. Öffentlichkeitsbe teiligung neu eingebracht wurden 
werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans b earbeitet. Das Ergebnis wird im 
Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist  beabsichtigt, einen Zwischenbericht 
zu veröffentlichen.  
52. Kreuzung Heinrichstraße / Aschaffenburger Straße (B 26) 
Forderung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Es wird auf der B 26 ab der Kreuzung Heinrichstraße  / Aschaffenburger Straße ein 
Tempolimit auf 100 km/h Tags und 80 km/h nachts gefordert. 
Hinweis der Lärmaktionsplanung: 
Lärmkonfliktpunkte, die in der 2. Öffentlichkeitsbe teiligung neu eingebracht wurden 
werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans b earbeitet. Das Ergebnis wird im 
Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist  beabsichtigt, einen Zwischenbericht 
zu veröffentlichen. 
53. Herdweg, Jahnstraße und Heinrichwingertsweg 
Forderung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Die zu den Magistralen parallel verlaufenden Durchg angsstraßen sollen so umgestaltet 
werden, dass der Schleichverkehr unterbunden wird. Hinweis der Lärmaktionsplanung: 
Lärmkonfliktpunkte, die in der 2. Öffentlichkeitsbe teiligung neu eingebracht wurden, 
werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans b earbeitet. Das Ergebnis wird im 
Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist  beabsichtigt, einen Zwischenbericht 
zu veröffentlichen. 
Hinweis der Lärmaktionsplanung: 
Lärmkonfliktpunkte, die in der 2. Öffentlichkeitsbe teiligung neu eingebracht wurden, 
werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans b earbeitet. Das Ergebnis wird im 
Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist  beabsichtigt, einen Zwischenbericht 
zu veröffentlichen.

1.2  Schienenlärm 
1.2.1  Nicht bundeseigene Schienenstrecken 
 
Abbildung 4: Lärmbelastung L DEN  durch nicht bundeseigene Schienenstrecken im Ballungsraum Darmstadt 8 
 
Vom Hessische Landesamt für Naturschutz Umwelt und Geologie wurde der 
Schienenverkehrslärm auf nicht bundeseigenen Schien enwegen berechnet. In Darmstadt 
sind dies ausschließlich Straßenbahnen. Die Länge der kartierten Strecke umfasst innerhalb 
des Ballungsraum Darmstadt 10,8 km. 
                                                      
8 Geofachdaten: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie 
Hintergrundkarte: ©GeoBasis-de / BKG 2017 ©Hessisch e Verwaltung für Bodenmanagement und 
Geoinformation

Tabelle 4: Anzahl von Personen im Ballungsraum Darm stadt die Lärm ausgehend von 
nichtbundeseigenen Schienenstrecken ausgesetzt sind. 
dB (A) >50-55  >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75 Summe 
Ganztags (L DEN ) - 2.642 1.311 402 38 0 4.393 
Nachts (L Night ) 2.443 2.038 590 150 0 - 5.221 
 
Stellungnahme der DADINA zu aktuellen Projekten: 
Als kurzfristige Maßnahmen mit einem Umsetzungshori zont von einem bis drei Jahre sind 
die Weiterführung der Planung der Straßenbahn nach Groß-Zimmern sowie die 
Entscheidung über die Weiterplanung der Straßenbahn nach Weiterstadt vorgesehen. 
Mittelfristig - mit einem Zeithorizont von drei bis  zehn Jahren – sind der Bau der 
Straßenbahn nach Groß-Zimmern, die Umsetzung des im  Nahverkehrsplan dargestellten 
neuen Linienkonzepts der Straßenbahn, ein durchgäng iger Halbstundentakt auf der Linie 
RB 75 von Darmstadt über Messel, Dieburg und Babenh ausen nach Aschaffenburg sowie 
ein Halbstundentakt auf der Linie RB 66 nach Pfungs tadt mit Durchbindung zum Bahnhof 
Darmstadt Nord vorgesehen. 
Stellungnahme der HEAG mobilo zu aktuellen Projekten: 
Heidelberger Straße Bereich zwischen Bessunger Straße und Sandbergstraße 
In diesem Bereich wird voraussichtlich 2021 die sta dteinwärtsgerichtete Haltestelle 
barrierefrei umgebaut. In diesem Zuge erneuern wir den Gleisabschnitt inkl. der 
angrenzenden Fahrbahn. Gemäß dem im Rahmen der Gene hmigungsplanung erstellten 
schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen kommt es infolge der Neuplanung 
zu keinen wesentlichen Änderungen, so dass hier kei ne Lärmvorsorgemaßnahme 
entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss erforde rlich werden. Unabhängig davon 
werden die Schienen in diesem Abschnitt künftig ela stisch gelagert, um die 
Beeinträchtigungen soweit wie möglich zu reduzieren.  
Erneuerung der Linie 3 in Bessungen 
In den nächsten Jahren sollen die Gleise und die Fa hrbahn im Bereich zwischen 
Lichtenbergschule bis zur Bessunger Grundschule, sowie zwischen Jahnstraße bis Nieder-
Ramstädter-Straße sukzessive erneuert werden. Aktue ll laufen Planungen in Abstimmung 
mit der Stadt und allen relevanten Leitungsträgern.  Welche Bereiche wann erneuert 
werden, muss noch im Detail geprüft werden. Für den  Bereich des barrierefreien Umbaus 
der Haltestelle Ludwigshöhstraße wurde ein Planfest stellungsverfahren durchgeführt. 
Gemäß dem im Rahmen der Genehmigungsplanung erstell ten schall- und 
erschütterungstechnischen Untersuchungen kommt es i nfolge der Neuplanung zu keinen 
wesentlichen Änderungen, so dass hier keine Lärmvor sorgemaßnahmen aus dem 
Planfeststellungsbeschluss erforderlich werden. Una bhängig davon werden die Schienen 
auch in diesem Abschnitt künftig elastisch gelagert ausgeführt, um die Beeinträchtigungen 
soweit wie möglich noch mehr zu reduzieren. 
Frankfurter Straße auf Höhe der Alsfelder Straße 
Hier beabsichtigt die HEAG mobilo den vorhandenen A bzweig zu einem Gleisdreieck 
auszubauen. Für diesen Bereich wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Gemäß

dem im Rahmen der Genehmigungsplanung erstellten sc hall- und 
erschütterungstechnischen Untersuchungen, bei dem d as hinsichtlich Schall und 
Erschütterung ungünstige Betriebskonzept angesetzt wurde, kommt es infolge der 
geplanten Gleisbauarbeiten in einigen Gebäuden zu w esentlichen Änderungen. Hier 
besteht dem Grunde nach Anspruch auf Lärmvorsorgema ßnahme. Ferner werden wir zur 
Reduzierung des Lärms infolge der Bogenfahrten dort  Schmieranlagen vorsehen. Um die 
Auswirkungen aus den Erschütterung auszugleichen, i st am neuen Abzweig ein leichtes 
Masse-Feder-System geplant.  
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung, sowie die Untersuchung der Lärmkonflikte 
aus der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung ergab die i n der folgenden Tabelle betrachteten 
Straßenbahnabschnitte: 
Tabelle 5: Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligun g im Ballungsraum Darmstadt: Lärm 
ausgehend von nicht bundeseigenen Schienenstrecken 
 Örtlichkeit 
1 Emilstraße 
2 Frankfurter Straße 
3 Eberstadt, Heidelberger Landstraße 
4 U-Bahn zwischen Arheilgen und Eberstadt 
5 Dämmung im Gleisaufbau Rheinstraße 
6 Flächendeckendes U-Bahnnetz für Darmstadt 
 
1.  Emilstraße (betrifft Frankfurter Straße) 
Forderung aus der Beteiligung:  
Ein überhöhter Lärm durch den stark zugenommenen Sc hienenverkehr durch optimalen 
Umbau des Gleiskörpers wird beklagt und der Einsatz neuester lärmreduzierter Triebwagen 
und Anhänger wird gefordert. 
Stellungnahme von HEAG mobilo: 
Gemeinsam mit der Stadt Darmstadt planet die HEAG m obilo eine Erneuerung des 
Gleisabschnitts im Bereich der Frankfurter Straße z wischen Willy-Brandt-Platz und 
Emilstraße. 9 Für die Maßnahme wird derzeit ein Planfeststellung santrag vorbereitet. Lärm 
entsteht heute vor allem infolge von Fahrbahnschäden in der Kombination mit einer in die 
Jahre gekommen Gleisinfrastruktur. Mit der Erneueru ng der Gleise und der gesamten 
Fahrbahn lässt sich dieser Lärm künftig vermeiden.  
Im Zuge der Planungen ist ein Lärm- und Erschütterungsgutachten erstellt worden, um die 
Beeinträchtigungen zu erkennen und abschätzen zu kö nnen. Es wird zu keiner 
Verschlechterung der Lärmsituation im Bereich der E milstraße kommen. Die Schienen in 
der Frankfurter Straße werden künftig elastisch gelagert, um die Beeinträchtigungen soweit 
wie möglich noch weiter zu reduzieren.  
                                                      
9 https://www.heagmobilo.de/de/davia  Stand:11.09.2019

2.  Frankfurter Straße 
Forderung aus der Beteiligung:  
In der Frankfurter Straße fahren am Tag mit 5 Linien ca. 550 Straßenbahnen, die man nicht 
nur hört, sondern auch spürt. Es handelt sich im Be reich zwischen Willy-Brandt-Platz und 
Kasinostraße/Rhönring um ein reines Wohngebiet mit zum Teil denkmalgeschützten 
Häusern. Die Forderungen sind: 
1.  Reduktion der Geschwindigkeit auf max. Tempo 30  tagsüber (nachts 
Schrittgeschwindigkeit). 
2.  Einsatz lärmreduzierter Triebwagen. 
3.  Eine Einstellung des Schienenverkehrs zwischen 23:00 und 05:00, evtl.  Umstellung auf 
Busse, idealerweise mit Elektroantrieb oder Sammeltaxis denkbar. 
4.  Erweiterten Nachtruhe (22:00 und 06:00), also zwischen 22:00 und 23:00 und zwischen 
05:00 und 06:00, Schienenverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit. 
5.  Reduzierung der Taktfrequenz. Zu vielen Zeiten sind die Straßenbahnen, die teilweise im 
7,5 Minuten-Takt fahren, gar nicht ausgelastet bzw. sehr schwach besetzt. Nachts sind sie 
fast leer. 
6.  Beim geplanten Umbau der Frankfurter Straße (Pr ojekt Davia) muss der modernste 
Gleiskörper verbaut werden.  
7. Der Fahrbahnbelag für diese Baumaßnahme sollte e benfalls dem neuesten Stand der 
Technik entsprechen („Flüsterasphalt“) 
Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: 
Es werden passive Schallschutzmaßnahmen für Gebäude  am Willy-Brandt-Platz 
vorgeschlagen. 
Stellungnahme von HEAG mobilo: 
Aus Sicht der HEAG mobilo widersprechen die Vorschl äge 1, 3 und 4 und 5 der 
beabsichtigten Förderung des ÖPNV. Der ÖPNV fährt in der Frankfurter Straße gemeinsam 
mit dem MIV und muss sich an die Geschwindigkeit de r straßenverkehrsbehördlichen 
Anordnung richten. Derzeit ist zwischen 22:00 und 06:00 Uhr Tempo 30 angeordnet, an die 
sich auch der ÖPNV hält. Die Stadt Darmstadt lässt hier weitere Untersuchungen 
vornehmen. 
Die Gleise und die Fahrbahn werden im Zuge Umsetzun g des Projekts DAVIA nach dem 
aktuellen Stand der Technik hergestellt. Im Zuge de r Planungen ist ein Lärm- und 
Erschütterungsgutachten erstellt worden, um die Bee inträchtigungen zu erkennen und 
abschätzen zu können. Infolge des Schienenverkehrs kommt es punktuell im Bereich Willy-
Brand-Platz und im Bereich Alicenstraße zu geringfü gigen Überschreitungen der 
Grenzwerte, so dass Lärmvorsorgemaßnahmen (Passiver  Schallschutz in Form von 
Schallschutzfenstern) dort notwendig werden. Diese werden im Rahmen des geplanten 
Planfeststellungsverfahrens für das Projekt DAVIA geregelt. Im überwiegenden Bereich der 
Frankfurter Straße kann es zu keiner Verschlechteru ng der Lärmsituation im Bereich der 
Frankfurter Straße kommen. Die Schienen werden auf der kompletten Länge der 
Frankfurter Straße künftig elastisch gelagert, um die Beeinträchtigungen soweit wie möglich 
noch weiter zu reduzieren.

Zum Aspekt "Einsatz neuester lärmreduzierter Triebwagen und Anhänger" - Alle Fahrzeuge 
der HEAG mobilo entsprechen den geltenden Normen zu m Zeitpunkt ihrer Beschaffung. 
Ein Straßenbahnfahrzeug hat eine Nutzungsdauer von ca. 30 Jahren. Die Fahrzeugflotte 
wird im Schnitt alle 10 Jahre durch Neuanschaffungen von Fahrzeugen verjüngt. Aktuell ist 
die HEAG mobilo wieder in einem Beschaffungsprozess  für neue Straßenbahnfahrzeuge. 
Diese sollen die ältesten Straßenbahnen der Generat ion ST12 ersetzen. Die neuen 
Fahrzeuge werden die aktuell geltenden Normen hinsi chtlich Lärmemissionen erfüllen 
müssen. 
Der Punkt "Flüsterasphalt" liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der HEAG mobilo, sondern 
in dem der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Art de s Oberflächenbelages im 
straßenbündigen Bereich hat keine wesentlichen Ausw irkungen auf die Lärmquellen der 
Straßenbahn. Es sei aber erwähnt, dass der sogenann te "Flüsterasphalt" nicht im 
innerstädtischen Bereich eingesetzt wird, weil u.a.  hier eine Lärmminimierung erst ab 50 
km/h erreicht werden kann. 
Ein Teil des Lärms der Straßenbahnen entsteht im Zu sammenspiel Rad/Schiene. Hier 
investiert die HEAG mobilo seit Jahren, um den dadu rch entstehenden Lärm weiter zu 
reduzieren bzw. zu vermeiden. Deshalb werden z. B. bei Gleisbögen Kurvenschmieranlagen 
eingebaut, die Radpflege wurde optimiert und auch bei der Gleispflege wurde investiert 
10 . 
3.  Rasengleise Richtung Eberstadt: 
Forderungen aus der 2. Stufe: 
Im Bereich der Heidelberger Straße zwischen Landskr onstraße und Bessunger Straße 
wurde ein lärmarmes Gleisbett gefordert, für den Bereich der Kreuzung Annastraße wurde 
gefordert, den Lärm durch Straßenbahnen und Autos a uf dem Kopfsteinpflaster rundum 
die Straßenbahnschienen zu verringern. Des Weiteren  wurde gefordert, die Lücke des 
Grüngleises schließen.  
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Das Rasengleis entlang der Heidelberger Landstraße ist im Abschnitt nach der Haltestelle 
"Marienhöhe" bis Eberstadt auf Höhe der Einmündung der Hagenstraße in insgesamt drei 
Bauabschnitten bis Sommer 2015 umgesetzt worden. Die Streckenlänge beträgt ca. 2.200 
Meter. Der Abschnitt zwischen Marienhöhe und Landskronstraße wurde nicht als Rasengleis 
umgebaut, hier wurden nur im Bestand die Gleise erneuert. Für Rasengleise hätte hier der 
gesamte Aufbau geändert werden müssen. In diesem Abschnitt liegt zudem die Bebauung 
nicht so nah an der Gleistrasse wie im Bereich Heidelberger Landstraße.  
4.  U-Bahn zwischen Arheiligen und Eberstadt  
Forderung aus der Beteiligung:  
Es wurde eine U-Bahn zwischen Arheilgen und Eberstadt vorgeschlagen. 
  
                                                      
10  https://www.heagmobilo.de/de/presse/pressemeldung/unterwegs-f%C3%BCr-leise-gleise-der-
neue-arbeitswagen-der-heag-mobilo-ist-ein  Stand: 11.09.2019

Antwort der Lärmaktionsplanung: 
Der Kosten-Nutzen Faktor, der zur Realisierung eines solchen Projekts notwendig ist, kann 
hier nicht erreicht werden.  
5.  Dämmung im Gleisaufbau Rheinstraße 
Forderung aus der Beteiligung:  
Für den Bereich der Rheinstraße wurde ein ‚gedämmter‘ Gleisaufbau vorgeschlagen. 
Stellungnahme von HEAG mobilo: 
Die Anlagen stammen aus den Jahren 2002 (Abschnitt Luisenplatz - GD Neckarstraße) bzw. 
2004 (Abschnitt Hst. Rhein-/Neckarstraße - GD Berli ner Allee). Die Gleise sind - bis auf die 
Gleisbögen und den Oberbau - in gutem Zustand. Eine  Erneuerung der Gleise ist in den 
nächsten Jahren nicht erforderlich und nicht geplan t. Deshalb wird aktuell kein Bedarf 
gesehen, den Gleisaufbau zu ändern. Im Rahmen von Erneuerungsmaßnahmen wird jeweils 
der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt. 
6.  Flächendeckendes U-Bahn für Darmstadt 
Forderung aus der aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung:  
Es wurde flächendeckendes U-Bahnnetz anstelle des Straßenbahnausbaus vorgeschlagen. 
Antwort der Lärmaktionsplanung: 
Der Kosten-Nutzen Faktor, der zur Realisierung eines solchen Projekts notwendig ist, kann 
hier nicht erreicht werden.

1.2.2  Bundeseigene Schienenstrecken 
  
Abbildung 5: Lärmbelastung L DEN  durch bundeseigene Schienenstrecken im Ballungsrau m 
Darmstadt. Die Lärmkarten für Eisenbahnstrecken des  Bundes werden vom 
Eisenbahn-Bundesamt erstellt. 11  
 
Das Eisenbahn-Bundesamt berücksichtigt bei seiner L ärmkartierung sämtliche durch 
Darmstadt führenden bundeseigenen Eisenbahnstrecken. Wichtige Achsen sind Richtung 
Norden und Süden die Main-Neckar Bahn sowie Richtun g Westen und Osten die Rhein 
Main Bahn. Des Weiteren gibt es noch die Odenwaldbahn, die in Süd-Ost Richtung verläuft. 
Die Strecke mit der höchsten Lärmbelastung ist die Main-Neckar Bahn.  
Tabelle 6: Anzahl von Personen im Ballungsraum Darm stadt die Lärm ausgehend von 
bundeseigenen Schienenstrecken ausgesetzt sind 
dB (A) >50-55  >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75 Summe 
Ganztags (L DEN ) - 14.390 3.790 1.240 610 140 20.170 
Nachts (L Night ) 11.090 3170 1000 490 100 - 15.850 
 
  
                                                      
11  © Eisenbahn-Bundesamt (2017), DB Netz AG, Bahn-Geodaten/Infrastrukturdaten (2016)

Die wichtigsten Bahnstrecken (Streckennummer) im Ballungsraum Darmstadt: 
Main-Neckar-Bahn (3601, 3605, 3688) 
Die Main-Neckar-Bahn verläuft auf einer Strecke von 87,5 km von Frankfurt a.M. (Hbf) über 
Langen, Darmstadt, Bensheim, Heppenheim weiter bis nach Heidelberg. Die Strecke ist für 
den Fernverkehr zweigleisig ausgebaut. Im Bereich des S-Bahn-Verkehrs zwischen Frankfurt 
a.M. (Hbf) und Darmstadt (Hbf) ist die Strecke drei - und viergleisig. Die Main-Neckar-Bahn 
teilt sich das Verkehrsaufkommen des Nord-Süd-Verke hrs mit der parallel verlaufenden 
Riedbahn. Fern-, Regional- und Güterzüge teilen sich die Trasse; auch ICE-Züge verkehren 
hier teilweise (Stuttgart – Frankfurt). Die mögliche Höchstgeschwindigkeit beträgt 160 km/h 
und ist somit nicht für Hochgeschwindigkeitszüge ausgebaut. Die Strecke ist täglich mit 250 
Zügen pro Richtung an der Auslastungsgrenze. Für de n Ausbau des 
Hochgeschwindigkeitsnetzes ist eine ICE-Trasse Frankfurt – Mannheim in Planung. 
Odenwaldbahn (3554, 4113 ) 
Die Odenwaldbahn ist ca. 89 + 30 km lang und verkeh rt im Dieselbetrieb größtenteils 
eingleisig von Hanau bzw. Darmstadt nach Eberbach (Neckar). Sie dient ausschließlich dem 
Personennahverkehr. 
Rhein-Main Bahn (3530, 3540, 3557) 
Die zweigleisige Strecke beginnt am Abzweig der Mai nbahn Richtung Frankfurt bei 
Bischofsheim und verläuft über Nauheim, Groß-Gerau und Weiterstadt nach Darmstadt. Die 
Strecke wird im Personenverkehr für Regionalbahnen zwischen Wiesbaden über Mainz 
nach Darmstadt und für Regionalbahnen von Darmstadt  nach Aschaffenburg genutzt. Im 
Güterfernverkehr ist die Strecke von Bedeutung, wei l sie den Verkehrsknoten 
Frankfurt/Main umgeht. Der Güterverkehr kann direkt weiter Richtung Osten auf der Strecke 
3557 über Dieburg und Babenhausen nach Aschaffenburg zur Main-Spessart-Bahn geführt 
werden.  
Stellungnahmen zu aktuellen Projekten 
Folgende Lärmminderungsmaßnahmen im Eisenbahnverkeh r werden derzeit im Bereich 
des Ballungsraum Darmstadt umgesetzt: 
Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien zur Main-Neckar Bahn (3601): 
Tabelle 7: Lärmsanierung im Bereich Darmstadt Main-Neckar Bahn (3601, 3605, 3688) 
Strecke Ortsdurchfahr 
t von km  bis km  Länge 
(m) Maßnahme/ Projektstand 
3601 Darmstadt -
Süd 27,500  30,300  2.800 ausschließlich passive Maßnahmen  
- in Umsetzung 
3601 Darmstadt-
Eberstadt 33,441  34,234  793 Baubeginn 2020 (links) 
 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Main-Neckar Bahn (3601) 
Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms an Schienenwe gen des Bundes plant die DB 
Netz AG entlang der Eisenbahnstrecke 3601, Frankfur t (Main) Hbf - Abzweigstelle 
Heidelberg- Wieblingen, den Bau einer Lärmschutzwan d von km 33,441 bis 34,234. Die 
Maßnahme befindet sich innerhalb der kreisfreien St adt Darmstadt im Stadtteil Eberstadt. 
Die neu zu bauende Lärmschutzwand soll im folgenden Streckenabschnitt errichtet werden:

LSW 1: von km 33,441 bis km 34,234 l.d.B. entlang der Strecke 3601 
Die Realisierung der Maßnahme soll im März/ April 2 020 erfolgen. Eine Bauzeit von ca. 1 
Monat zuzüglich der Vor- und Nacharbeiten wird erforderlich sein. 
Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien zur Weschnitztalbahn (4104): 
Zur Lärmreduzierung ist im Regionalnetz Odenwald, d ie Maßnahme 
„Schienenschmiereinrichtung“ vorgesehen. Auf dem ei ngleisigen Streckenabschnitt der 
Strecke 4104 kommt es aufgrund enger Radien zum Kurvenquietschen und damit zu einer 
erhöhten Lärmbelastung für die Anwohner. Um die Lär mbelastung für die Anwohner zu 
reduzieren, werden automatische Schienenschmiersyst eme eingebaut werden. Neun 
Schienenschmiereinrichtungen werden in den Bereichen Weinheim, Birkenau und Rimbach 
eingebaut. Die automatischen Schienenschmiersysteme mindern Schienenlärm, in dem das 
je nach Anforderung dosierte Schmiermittel exakt zw ischen Spurkranz und Fahrflanke 
aufgebracht wird. Das vorbeifahrende Rad nimmt das Schmiermittel auf, wälzt es wieder ab 
und sorgt so für die Verteilung in den Verschleißzo nen. Dieser exakte Auftrag des 
Schmiermittels verhindert zusätzlich ein Versickern  des Schmiermittels im Gleisbett. Als 
Baubeginn ist Ende Oktober 2019 vorgesehen.  
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung, sowie die Untersuchung der Lärmkonflikte 
aus der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung ergab die i n der folgenden Tabelle betrachteten 
Eisenbahnabschnitte:  
Tabelle 8: Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligun g im Ballungsraum Darmstadt: 
Eisenbahnlärm 
 
  
 Trasse 
Strecken Nr. Örtlichkeit Verkehrsaufkommen 
[Züge / Jahr] 
LDEN 
[dB(A)]  
Lnight  
[dB(A)]  
LKZ 
tags 
LKZ 
nachts 
1 3601 Main-Neckar 
Bahn 
Bahnstraße,  
Arheilgen 99.537 >70-75 
 >65-70  250-
1000 
250-
1000 
2 3601 Main-Neckar 
Bahn 
Ostpreußenstraße, 
Eberstadt 92.313 >60-65 
 >55-60  250-
1000 
250-
1000 
3 3554 Odenwaldbahn Schnittspahnstraße, 
Darmstadt 16.966 >60-65 
 >50-65  keine keine 
Lärmkonfliktpunkte, die in der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung neu eingebracht wurden werden nach 
Veröffentlichung des Lärmaktionsplans bearbeitet. Das Ergebnis wird im Lärmaktionsplan der 4. Runde 
dargestellt. Zudem ist geplant, einen Zwischenbericht zu veröffentlichen. 
4 3601 Main-Neckar 
Bahn Heimstättensiedlung 
Es wurde gefordert, die neuen Zugtrasse für Güter-
/ICE-Züge nicht entlang der Eschollbrücker Straße bzw. 
durch den nördlichen Westwald zu bauen. Die 
bestehende Bahntrasse östlich der Darmstädter 
Heimstättensiedlung (Main-Neckar-Bahn) soll alternativ 
auf vier Gleise erweitert werden und gegen Lärm- und 
Schadstoffemissionen mit einem begrün oder / und 
bebaubaren „Deckel“ eingehaust sowie mit einem 
Vibrationsschutz versehen werden.

1. 3601 Main-Neckar Bahn, Bahnstraße, Arheilgen 
Forderung aus der Beteiligung:  
Im Bereich des Bahnhofs Arheilgen Bahnstraße/Weiterstädter Straße (Hauptstrecke von S-
Bahnen, ICEs und vielem lautem Güterverkehr befahren) soll ein Lärmschutzwall entstehen. 
Am dem Bahnhof gegenüberliegenden Grundstück, dass der Stadt Darmstadt gehört, soll 
der lärmmindernde Bewuchs (Hecke) stehen gelassen werden. 
Stellungnahme der Deutsche Bahn AG DB Immobilien: 
Im Rahmen des zentralen und freiwilligen Lärmsanier ungsprogramms des Bundes wurde 
unter anderem auch die Strecke 3601 Frankfurt Hbf – Abzweig Heidelberg sowie die Strecke 
2530 Mainz Bischofsheim – Darmstadt Hbf betrachtet.  Dabei wurden die erforderlichen 
Schallschutzgutachten erstellt. Nach Auswertung der  Messergebnisse und Gutachten 
wurde über aktiven Schallschutz (Lärmschutzwände) o der passiven Schallschutz 
(Schallschutzfenster etc.) entschieden. Die Lärmsch utzmaßnahmen im Rahmen des 
Lärmsanierungsprogramms auf der Stecke 3601 und auf  der Strecke 3530 sind beendet. 
Darüberhinausgehende Maßnahmen und weitere Förderungen sind nicht vorgesehen. 
2. 3601 Main-Neckar Bahn, Am Lämmchesberg / Ostpreußenstraße, Eberstadt 
Forderung aus der Beteiligung:  
Die Eisenbahnstrecke liegt in einer deutlichen Hoch lage. Nachts finden Gütertransporte 
statt. Die A5 sowie die Eisenbahnstrecke sollen auf  ganzer Strecke ab Eberstadt Ausfahrt 
Pfungstadt bis zur Heimstättensiedlung mit Lärmschutzwänden versehen werden. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms an Schienenwe gen des Bundes plant die DB 
Netz AG entlang der Eisenbahnstrecke 3601, Frankfur t (Main) Hbf - Abzweigstelle 
Heidelberg- Wieblingen, den Bau einer Lärmschutzwan d von km 33,441 bis 34,234. Die 
Maßnahme befindet sich innerhalb der kreisfreien St adt Darmstadt im Stadtteil Eberstadt. 
Die neu zu bauende Lärmschutzwand soll im folgende Streckenabschnitt errichtet werden: 
LSW 1: von km 33,441 bis km 34,234 l.d.B. entlang der Strecke 3601 
Die Realisierung der Maßnahme soll im März/ April 2 020 erfolgen. Eine Bauzeit von ca. 1 
Monat zuzüglich der Vor- und Nacharbeiten wird erforderlich sein. 
Stellungnahme der Deutsche Bahn AG DB Immobilien: 
Im Rahmen des zentralen und freiwilligen Lärmsanier ungsprogramms des Bundes wurde 
unter anderem auch die Strecke 3601 Frankfurt Main Hbf. betrachtet. Dabei wurden die 
erforderlichen Schallschutzgutachten erstellt. Nach  Auswertung der Messergebnisse und 
Gutachten wurde über aktiven Schallschutz (Lärmschutzwände) oder passiven Schallschutz 
(Schallschutzfenster etc.) entschieden. Die Lärmsch utzmaßnahmen im Rahmen des 
Lärmsanierungsprogramms auf der Strecke 3601 und au f der Strecke 3530 sind beendet. 
Darüberhinausgehende Maßnahmen und weitere Förderungen sind nicht vorgesehen.  
Offen ist lediglich der Streckenabschnitt von km 33 ,441 bis km 34,234, links der Bahn 
Darmstadt Eberstadt auf der Strecke 3601. Hier soll  eine Lärmschutzwand im 2. Quartal 
2020 entstehen.

3. 3554 Odenwaldbahn, Schnittspahnstraße, Darmstadt 
Stellungnahme aus der Beteiligung: 
Lautes Hupen der Odenwaldbahn im 15-20 Minuten Takt, ganztägig hörbar im Umkreis von 
mind. 750m.  
Ursache: Fehlende Beschrankung des Bahnübergangs in der Kurve für Fußgänger.  
Hintergrund: Der Übergang ist die einzige direkte F ußgänger/Radfahrer-Verbindung vom 
Edelsteinviertel in das Nachbarviertel, ohne den Ve rkehrsengpass am Ostbahnhof zu 
nutzen. Der Weg wird von vielen Schülern genutzt, u m in die angrenzenden Schulen zu 
kommen.  
Es werden folgende Vorschläge zur Verbesserung der Situation gemacht: Lichtsignal, 
Brücke über die Bahn, Bahnübergang mit Schranke, Un terführung, 
Geschwindigkeitsreduzierung der Bahn, Verbesserung des Sichtkontaktes Zugführer - 
querende Person, Querbarkeit des Übergangs mit Lastenrädern. 
Ergänzung der Lärmaktionsplanung: 
Die Lärmaktionsplanung bittet um Mitteilung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie, sowie 
über das weitere Vorgehen, wenn möglich bitte mit Z eitplan. Des Weiteren wird um die 
Information über die Entscheidung, ob die Umsetzung  einer Überführung, Unterführung 
oder eines beschrankten Bahnübergangs geplant ist bzw. geplant werden soll, gebeten. 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Erste, grobe Machbarkeitsstudie für eine Brücke liegt vor. Es fehlt jedoch die Grundlage für 
die Festlegung, welche Variante verfolgt werden soll. Die Zahlen zum Ziel- und Quellverkehr 
liegen noch nicht vor. Der Zeitplan umfasst schätzu ngsweise ein halbes Jahr bis zur 
Planungsfreiheit. Es wird mit mindesten 5 Jahre für die Planung gerechnet. 
Stellungnahme der Deutsche Bahn AG DB Immobilien: 
Der geschilderte Sachverhalt ist bereits seit viele n Jahren bekannt und sowohl Stadt als 
auch EBA sind in die Thematik involviert. Es handel t sich um einen nicht technisch 
gesicherten Bahnübergang, welcher durch zusätzliche  Pfeifsignale gesichert ist. Eine 
Ausstattung mit einer technischen Sicherung würde e inen Vollschrankenabschluss mit 
Gefahrraumüberwachung und sehr langen Schließzeiten (aufgrund der Lage innerhalb des 
Bahnhofs) erfordern. Daher ist man einvernehmlich z u dem Schluss gekommen, dass nur 
ein Brückenbauwerk, welches durch die Stadt Darmsta dt zu errichten wäre, eine Lösung 
darstellt. 
Ergänzung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Die verlängerten Wartezeiten werden als unproblemat isch erachtet, angesichts der 
Lärmminderung, der Sicherheitserhöhung für Schulkin der, der gewonnen Querbarkeit für 
Radfahrende mit Lastenrädern oder Anhängern und der  schnelleren Umsetzbarkeit im 
Vergleich zur Erstellung einer Brücke.

4. 3601 Main-Neckar Bahn bzw. Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar, 
Heimstättensiedlung 
Forderung aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Es wurde gefordert, die neuen Zugtrassen für Güter- /ICE-Züge nicht entlang der 
Eschollbrücker Straße bzw. durch den nördlichen Wes twald zu bauen. Die bestehende 
Bahntrasse östlich der Darmstädter Heimstättensiedlung (Main-Neckar-Bahn) soll alternativ 
auf vier Gleise erweitert werden und gegen Lärm- un d Schadstoffemissionen mit einem 
begrünbaren oder / und bebaubaren „Deckel“ eingehau st sowie mit einem 
Vibrationsschutz versehen werden.   
Hinweis der Lärmaktionsplanung: 
Lärmkonfliktpunkte, die in der 2. Öffentlichkeitsbe teiligung neu eingebracht wurden, 
werden nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans b earbeitet. Das Ergebnis wird im 
Lärmaktionsplan der 4. Runde dargestellt. Zudem ist  beabsichtigt, einen Zwischenbericht 
zu veröffentlichen.

1.3  Industrielärm 
 
 
Abbildung 6: Lärmbelastung L DEN  durch IE-Anlagen im Ballungsraum Darmstadt 12  
 
Das Hessische Landesamt für Naturschutz Umwelt und Geologie hat für den Ballungsraum 
Darmstadt die Industrie- und Gewerbegelände kartier t, in denen sich eine oder mehrere 
Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie 96/61/EG über  die integrierte Vermeidung und 
Verminderung der Umweltverschmutzung befinden (so genannte IE-Anlagen). 
Dabei wurden nur IE-Anlagen kartiert, die als mögli che Verursacher von erheblichem 
Umgebungslärm gemäß §4 Abs.1 der 34. BImSchV näher zu betrachten sind. In Darmstadt 
wurden 4 Industriequellen lärmkartiert. 
                                                      
12  Geofachdaten: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie 
Hintergrundkarte: ©GeoBasis-de / BKG 2017 ©Hessisch e Verwaltung für Bodenmanagement und 
Geoinformation

Tabelle 9: Anzahl von Personen im Ballungsraum Darmstadt die Industrielärm ausgesetzt 
sind. 
dB (A) >50-55  >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75 Summe 
Ganztags (L DEN ) - 621 300 68 0 0 989 
Nachts (L Night ) 311 53 0 0 0 - 364 
 
Überwachungspflichtige Industrieemissionsanlagen (IE Anlagen) 
Folgende IE-Anlagen werden in Darmstadt überwacht 13 : 
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung de r Stadt Darmstadt (EAD), Entega AG, 
ENTEGA STEAG Wärme GmbH, Evonik Oil Additives GmbH,  Evonik Röhm GmbH, GSI –
Gesellschaft für Schwerionenforschung mbH, Merck KGaA. 
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung 
Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Forde rungen oder Maßnahmenvorschläge 
eingegangen. 
 
 
                                                      
13  Quelle: Überwachungsprogramm der Anlagen nach Indu strieemissions-RL in Hessen, 
Stand: Dezember 2018

1.4  Schutz ruhiger Gebiete 
Ist-Zustand: 
Derzeit gibt es im Stadtgebiet Darmstadt keine ausgewiesenen ‚Ruhigen Gebiete‘. 
Forderung aus der Beteiligung: 
Im Rahmen der Beteiligung wurden als ‚Ruhiges Gebie t‘ der Friedensplatz, der Park 
Rosenhöhe und das Oberfeld vorgeschlagen. 
Antwort der Lärmaktionsplanung: 
Die Ausweisung des Parks Rosenhöhe und des Oberfeld s sollen geprüft werden. Der 
Friedensplatz ist als ruhiges Gebiet nicht geeignet.  
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Die Stadt erwägt die Beauftragung eines Fachgutachtens für eine umfassende Analyse und 
Bewertung, welches in ein gesamtstädtisches Konzept münden könnte.

2020/0092

10981 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.04.2020 
an den Magistrat  
  zur Kenntnis 
  zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
  OBW zur Befassung  
  zur Kenntnis 
  zur Beschlussfassung  
  zur abschließenden Beschluss - 
  fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat III 
 
Amt: Umweltamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0092 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 561010 
Kostenstelle:  056-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5610-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Entwurf des Lärmaktionsplans – Ballungsraum Darmstadt 3. Runde (Straße, Schiene, 
Industrie) 
 
Vorlage vom: 08.04.2020 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Entwurf des Lärmaktionsplans 3. Runde Ballungsraum Darmstadt des Regierungspräsidiums  
Darmstadt wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
Anlagen: Entwurf Lärmaktionsplan – Ballungsraum Darmstadt 3. Runde  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:   Ja   Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 0 8.04.2020: 
 
1. Rechtlicher Hintergrund 
Zur Umsetzung der EU-Umgebungsrichtlinie aus dem Jahr 2002 wurden nach den 
Vorschriften der §§ 47 a-f. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Lärmkarten über den 
Straßenverkehrslärm erstellt. Mit Magistratsbeschluss Nr. 381 (Vorlage 2007/0304) ist die 
Vorgehensweise zur Erstellung der Lärmkarten für das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zustimmend zur Kenntnis genommen worden. 
Die Lärmkartierung ist Grundlage für den Lärmaktionsplan. Unter dem Begriff der 
Lärmaktionsplanung ist ein Maßnahmenbündel aus planerischen und gestalterischen 
Maßnahmen zu verstehen, das eine wirksame Lärmminderung für die vom St raßenverkehrs-, 
Schienen- und Industrielärm betroffenen Bereiche erreichen soll.  
Die drei Regierungspräsidien sind auf Grund der Zuständigkeitsverordnung vom Oktober 
2007 mit der Aufstellung der Lärmaktionspläne Teilplan Straßenverkehr, Schiene und 
Industrie für ihren Zuständigkeitsbereich beauftragt worden und sind damit die zuständige, 
planaufstellende Behörde.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt zu den konkreten Maßnahmenvorschlägen aus der 
Lärmaktionsplanung Stellung, diese Stellungnahmen sind im Lärmaktionsplan entsprechend 
dargestellt. 
 
2. Untersuchte Straßen im Stadtgebiet Darmstadt 
Die aktuelle Lärmkartierung umfasst die vier hessischen Ballungsräume sowie die 
Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro 
Jahr, das heißt rund 8.200 Kraftfahrzeuge täglich. Mit dem vorliegenden Lärmaktionsplan 
des Regierungspräsidiums der 3. Runde werden alle wesentlichen Verkehrslärmarten (Straße, 
Schiene, Industrie) betrachtet. Die meisten Anregungen aus der Bevölkerung gingen zu dem 
Lärmschwerpunkt „Straße“ ein. Aufgrund der großen Bedeutung des Flugverkehrslärms im 
Rhein-Main Gebiet gibt es hierzu einen eigenen Lärmaktionsplan. 
Die wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung der Lärmsituation und 
die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien, die zur Lärmreduzierung 
beitragen und den Lärmbelastungen entgegen wirken können. In der Lärmaktionsplanung der 
3. Runde wurden alle Lärmkonfliktpunkte mit Belastungen von L DEN/LNight 65 dB (A) bzw. 55 
dB (A) herangezogen. Es handelt sich hierbei um den Tag-Abend-Nacht-Lärmindex „LDEN“ 
(DEN = Day/Evening/Night) und den Nachtlärmindex „LNight“. Diese Lärmindizes werden auf 
Basis einer Vielzahl von Eingangsgrößen rechnerisch ermittelt. Es handelt sich bei den 
aufgeführten Zahlen (65 dB(A) bzw. 55 dB(A)) um die gesundheitlich relevanten Werte. 
Betroffenheiten unterhalb dieser Schwelle werden im Rahmen der Lärmkartierung und 
anschließenden Lärmaktionsplanung nicht berücksichtigt. Die §§ 47 a-f BImSchG wie auch 
die Umgebungslärmrichtlinie enthalten keine Grenzwerte. Aus diesem Grund hat das Land 
Hessen für die Lärmaktionsplanung die oben genannten Auslösewerte festgelegt.  
Grundlage für die Priorisierung von Maßnahmen ist eine so genannte Lärmkennziffer, LKZ = 
Summe [Betroffene, (Fassadenpegel, Schwellenwert)] auf 100 Meter Länge. 
Lärmschwerpunkte, für die im Rahmen der Lärmaktionsplanung Minderungsmaßnahmen 
konzipiert werden, werden über die Höhe der Lärmkennziffer festgelegt.  
Im Hinblick auf die finanziellen Rahmenbedingungen sollen Lärmminderungsmaßnahmen 
prinzipiell dort mit hoher Priorität angegangen werden, wo hohe Immissionspegel mit einer 
hohen Einwohnerdichte zusammen treffen. Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, 
Ballungsraum Darmstadt (3. Runde) ist als Anlage beigefügt.

- 4 - 
 
3. Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung 
Nach § 47 d Abs. 3 BImSchG ist der Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit 
einzuräumen, Vorschläge für den Lärmaktionsplan einzubringen. Weiterhin soll ermöglicht 
werden an der Ausarbeitung und Überprüfung des Lärmaktionsplans effektiv mitzuwirken. 
Der Bevölkerung wurde diese Möglichkeit durch zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen eingeräumt. 
Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung hat im Zeitraum vom 07.11.2017 bis 31.01.2018, die 
zweite Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2019 bis 21.01.2020 stattgefunden. Auch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt hatte im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung eine 
Stellungnahme abgegeben (Magistratsvorlage 2018/0128). 
Alle im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen, u.a. aus der 
Bürgerschaft, wurden durch die zuständige Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, 
bearbeitet und im Lärmaktionsplan beantwortet. 
 
4. Übersicht 
Seit der Lärmaktionsplanung der 1. Stufe (ab dem Jahr 2007) sind im Stadtgebiet der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits zahlreiche Maßnahmen zur Lärmminderung umgesetzt 
worden. Hierzu zählen u.a. die Tempo-30-Regelungen. In der Heinrichstraße wurde eine der  
ersten Tempo-30-Regelung in Hessen nachts von 22 bis 6 Uhr im Jahr 2012, nach einer 
Testphase im Jahr 2011, eingeführt. Im Januar 2016 wurde in der Frankfurter Straße 
(zwischen Willy-Brandt-Platz und Kreuzung Rhönring/Kasinostraße) die zweite Tempo-30-
Regelung nachts umgesetzt. In 2018 wurde sowohl in der Heinrichstraße, als auch in der 
Kirchstraße ganztags Tempo-30 eingeführt. Es gilt weiterhin im gesamten City-Tunnel und in 
der östlichen Hügelstraße Tempo-30, begründet in der Luftreinhaltung (Luftreinhalteplan) 
bzw. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (Unfallschwerpunkt).  
Eine LKW-Durchfahrtsverbotszone auf alle LKW > 3,5 t mit Ausnahme von Be- und Entladern 
der Darmstädter Innenstadt sowie ein Nachtfahrverbot von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr für LKW 
über 3,5 t wurde im Jahr 2015 festgesetzt. Zusätzlich wurde im Zuge des aktuellen 
Luftreinhalteplans (3. Fortschreibung, 2019) ein absolutes LKW-Durchfahrtsverbot für die 
Heinrichstraße umgesetzt.  
Neben Initiativen des Landes Hessen (Jobticket, Seniorenticket, Schülerticket) und des Rhein-
Main-Verkehrsverbunds (Jobticket für Angestellte) hat auch die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zahlreiche Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes ergriffen. So wird 
seit dem 01.01.2020 das „Jobticket Premium“ an alle Beschäftigten der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt vergeben. Dieses berechtigt alle Beschäftigten zu kostenfreien Fahrten innerhalb 
des gesamten Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV). Seit dem 01. Juni 2019 bietet die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gemeinsam mit dem RMV, dem kommunalen Verkehrsbetrieb 
HEAG mobilo und der DADINA weiterhin das sog. „Sozialticket“ (vergünstigte 9-Uhr-
Monatskarte) an. Auch zahlreiche Maßnahmen des Green City Plans oder das 4x4 Programm 
zur Radverkehrsförderung verfolgen das Ziel einer Mobilitätswende hin zu einer nachhaltigen, 
urbanen Mobilität mit positiven Auswirkungen auf Lärmemissionen und sinkende 
Lärmbelastungen für Anwohnerinnen und Anwohner an Hauptverkehrsstraßen. 
Auch Fahrbahnsanierungen tragen zu wesentlich Reduzierungen der Lärmemissionen durch 
KFZ und LKW bei. Durchgeführte Fahrbahnsanierungen seit dem Lärmaktionsplan der 1. 
Stufe können der Anlage 1 „Entwurf Lärmaktionsplan – Ballungsraum Darmstadt 3. Runde“ 
entnommen werden.  
Als Daueraufgabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden die weitere Optimierung und der 
zukunftsorientierte Ausbau des ÖPNV angesehen. Projekte wie beispielsweise die Anbindung 
der Lichtwiese an das Straßenbahnnetz (derzeit in Umsetzung) oder die Realisierung einer

- 5 - 
Straßenbahntrasse nach Groß-Zimmern gemeinsam mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg 
sind hierbei zu erwähnen. Als weiteres Projekt ist geplant die Straßenbahnlinie 3 in das 
Ludwigshöhviertel zu verlängern (derzeit in Prüfung).  
Weitere Themen, die in der Lärmaktionsplanung berücksichtig werden, sind u.a. 
Geschwindigkeitskontrollen, die Reduktion des Individualverkehrs oder auch die 
verkehrsoptimierte Steuerung von Lichtsignalanlagen. 
Der überwiegende Teil der eingegangenen Stellungnahmen im Ballungsraum Darmstadt 
betrifft den Lärmschwerpunkt „Straße“. Das Umweltamt hat in Absprache mit dem für die 
Lärmberechnungen zuständigen Vermessungsamt alle eingegangenen 
Verkehrslärmbeschwerden hinsichtlich der Möglichkeit zur Einführung von Tempo 30 
ganztags oder nachts geprüft. Weitere Straßenabschnitte, auf welchen Tempo-30-Regelungen 
mit dem Ziel des Gesundheitsschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner an 
Hauptverkehrsstraßen angeordnet werden, sollen folgen. Hierzu werden sukzessive 
entsprechende Anträge auf Einführung von Tempo 30 nach § 45 Abs. 1 (3) Straßenverkehrs-
Ordnung sowohl zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, als auch „Zum Schutz der 
Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen“ beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt. 
Eine Genehmigung durch das RP Darmstadt (obere Straßenverkehrsbehörde) ist 
Voraussetzung für die Ausweisung von Tempo-30-Regelungen. Aktuell liegt dem 
Regierungspräsidium der Antrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf Ausweisung von 
Tempo 30 ganztags in der Kasinostraße vor. Weiterhin wird aktuell ein Antrag auf Tempo 30 
ganztags in der Nieder-Ramstädter Straße wird durch die Fachverwaltung vorbereitet. 
Um baldmöglichste Entlastungen bei der Straßenverkehrslärmbelästigung für alle 
Anwohnerinnen und Anwohner im Innenstadtbereich zu erreichen, wurde darüber hinaus 
bereits durch den Magistrat beim Verkehrsministerium Hessen beantragt, eine 
flächendeckende Tempo-30 Zone in der gesamten Kernstadt - zunächst in Form eines 
Modellversuchs - zu ermöglichen. 
 
5. Kosten 
Die aus den Stellungnahmen resultierenden Maßnahmen werden im Rahmen der 
Haushaltsansätze der jeweiligen Fachämter umgesetzt oder es erfolgen jeweils neue 
Magistratsvorlagen. 
 
 
 
Darmstadt, den 0 8.04.2020 
 
 
 
 
Dezernat I    Dezernat III    Dezernat V 
 
 
 
Jochen Partsch     i. V.      Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister    Jochen Partsch   Stadträtin 
Oberbürgermeister

anlage 2

11081 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.04.2020 
an den Magistrat  
  zur Kenntnis 
  zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenve rsammlung 
  OBW zur Befassung  
  zur Kenntnis 
  zur Beschlussfassung  
  zur abschließenden Beschluss - 
  fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat III 
 
Amt: Umweltamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 66 68 
III 61 
V 56 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0092 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
117 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 561010 
Kostenstelle:  056-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5610-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Entwurf des Lärmaktionsplans – Ballungsraum Darmstadt 3. Runde (Straße, Schiene, 
Industrie) 
 
Vorlage vom: 08.04.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Entwurf des Lärmaktionsplans 3. Runde Ballungsraum Darmstadt des Regierungspräsidiums  
Darmstadt wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
Anlagen: Entwurf Lärmaktionsplan – Ballungsraum Darmstadt 3. Runde  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
Folgekosten:   Ja   Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 22.04.2020 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 0 8.04.2020: 
 
1. Rechtlicher Hintergrund 
Zur Umsetzung der EU-Umgebungsrichtlinie aus dem Jahr 2002 wurden nach den Vorschriften 
der §§ 47 a-f. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Lärmkarten über den 
Straßenverkehrslärm erstellt. Mit Magistratsbeschluss Nr. 381 (Vorlage 2007/0304) ist die 
Vorgehensweise zur Erstellung der Lärmkarten für das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zustimmend zur Kenntnis genommen worden. 
Die Lärmkartierung ist Grundlage für den Lärmaktionsplan. Unter dem Begriff der 
Lärmaktionsplanung ist ein Maßnahmenbündel aus planerischen und gestalterischen 
Maßnahmen zu verstehen, das eine wirksame Lärmminderung für die vom St raßenverkehrs-, 
Schienen- und Industrielärm betroffenen Bereiche erreichen soll.  
Die drei Regierungspräsidien sind auf Grund der Zuständigkeitsverordnung vom Oktober 
2007 mit der Aufstellung der Lärmaktionspläne Teilplan Straßenverkehr, Schiene und 
Industrie für ihren Zuständigkeitsbereich beauftragt worden und sind damit die zuständige, 
planaufstellende Behörde.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt zu den konkreten Maßnahmenvorschlägen aus der 
Lärmaktionsplanung Stellung, diese Stellungnahmen sind im Lärmaktionsplan entsprechend 
dargestellt. 
 
2. Untersuchte Straßen im Stadtgebiet Darmstadt 
Die aktuelle Lärmkartierung umfasst die vier hessischen Ballungsräume sowie die 
Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro 
Jahr, das heißt rund 8.200 Kraftfahrzeuge täglich. Mit dem vorliegenden Lärmaktionsplan des 
Regierungspräsidiums der 3. Runde werden alle wesentlichen Verkehrslärmarten (Straße, 
Schiene, Industrie) betrachtet. Die meisten Anregungen aus der Bevölkerung gingen zu dem 
Lärmschwerpunkt „Straße“ ein. Aufgrund der großen Bedeutung des Flugverkehrslärms im 
Rhein-Main Gebiet gibt es hierzu einen eigenen Lärmaktionsplan. 
Die wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung der Lärmsituation und die 
Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien, die zur Lärmreduzierung beitragen 
und den Lärmbelastungen entgegen wirken können. In der Lärmaktionsplanung der 3. Runde 
wurden alle Lärmkonfliktpunkte mit Belastungen von L DEN/LNight 65 dB (A) bzw. 55 dB (A) 
herangezogen. Es handelt sich hierbei um den Tag-Abend-Nacht-Lärmindex „LDEN“ (DEN = 
Day/Evening/Night) und den Nachtlärmindex „LNight“. Diese Lärmindizes werden auf Basis 
einer Vielzahl von Eingangsgrößen rechnerisch ermittelt. Es handelt sich bei den aufgeführten 
Zahlen (65 dB(A) bzw. 55 dB(A)) um die gesundheitlich relevanten Werte. Betroffenheiten 
unterhalb dieser Schwelle werden im Rahmen der Lärmkartierung und anschließenden 
Lärmaktionsplanung nicht berücksichtigt. Die §§ 47 a-f BImSchG wie auch die 
Umgebungslärmrichtlinie enthalten keine Grenzwerte. Aus diesem Grund hat das Land Hessen 
für die Lärmaktionsplanung die oben genannten Auslösewerte festgelegt. 
Grundlage für die Priorisierung von Maßnahmen ist eine so genannte Lärmkennziffer, LKZ = 
Summe [Betroffene, (Fassadenpegel, Schwellenwert)] auf 100 Meter Länge. 
Lärmschwerpunkte, für die im Rahmen der Lärmaktionsplanung Minderungsmaßnahmen 
konzipiert werden, werden über die Höhe der Lärmkennziffer festgelegt.  
Im Hinblick auf die finanziellen Rahmenbedingungen sollen Lärmminderungsmaßnahmen 
prinzipiell dort mit hoher Priorität angegangen werden, wo hohe Immissionspegel mit einer

- 5 - 
hohen Einwohnerdichte zusammen treffen. Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, 
Ballungsraum Darmstadt (3. Runde) ist als Anlage beigefügt. 
 
3. Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung 
Nach § 47 d Abs. 3 BImSchG ist der Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit 
einzuräumen, Vorschläge für den Lärmaktionsplan einzubringen. Weiterhin soll ermöglicht 
werden an der Ausarbeitung und Überprüfung des Lärmaktionsplans effektiv mitzuwirken. 
Der Bevölkerung wurde diese Möglichkeit durch zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen eingeräumt. 
Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung hat im Zeitraum vom 07.11.2017 bis 31.01.2018, die 
zweite Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2019 bis 21.01.2020 stattgefunden. Auch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt hatte im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung eine 
Stellungnahme abgegeben (Magistratsvorlage 2018/0128). 
Alle im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen, u.a. aus der 
Bürgerschaft, wurden durch die zuständige Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, 
bearbeitet und im Lärmaktionsplan beantwortet. 
 
4. Übersicht 
Seit der Lärmaktionsplanung der 1. Stufe (ab dem Jahr 2007) sind im Stadtgebiet der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits zahlreiche Maßnahmen zur Lärmminderung umgesetzt 
worden. Hierzu zählen u.a. die Tempo-30-Regelungen. In der Heinrichstraße wurde eine der  
ersten Tempo-30-Regelung in Hessen nachts von 22 bis 6 Uhr im Jahr 2012, nach einer 
Testphase im Jahr 2011, eingeführt. Im Januar 2016 wurde in der Frankfurter Straße 
(zwischen Willy-Brandt-Platz und Kreuzung Rhönring/Kasinostraße) die zweite Tempo-30-
Regelung nachts umgesetzt. In 2018 wurde sowohl in der Heinrichstraße, als auch in der 
Kirchstraße ganztags Tempo-30 eingeführt. Es gilt weiterhin im gesamten City-Tunnel und in 
der östlichen Hügelstraße Tempo-30, begründet in der Luftreinhaltung (Luftreinhalteplan) bzw. 
zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (Unfallschwerpunkt).  
Eine LKW-Durchfahrtsverbotszone auf alle LKW > 3,5 t mit Ausnahme von Be- und Entladern 
der Darmstädter Innenstadt sowie ein Nachtfahrverbot von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr für LKW 
über 3,5 t wurde im Jahr 2015 festgesetzt. Zusätzlich wurde im Zuge des aktuellen 
Luftreinhalteplans (3. Fortschreibung, 2019) ein absolutes LKW-Durchfahrtsverbot für die 
Heinrichstraße umgesetzt.  
Neben Initiativen des Landes Hessen (Jobticket, Seniorenticket, Schülerticket) und des Rhein-
Main-Verkehrsverbunds (Jobticket für Angestellte) hat auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
zahlreiche Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes ergriffen. So wird seit dem 
01.01.2020 das „Jobticket Premium“ an alle Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
vergeben. Dieses berechtigt alle Beschäftigten zu kostenfreien Fahrten innerhalb des gesamten 
Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV). Seit dem 01. Juni 2019 bietet die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt gemeinsam mit dem RMV, dem kommunalen Verkehrsbetrieb HEAG mobilo und der 
DADINA weiterhin das sog. „Sozialticket“ (vergünstigte 9-Uhr-Monatskarte) an. Auch zahlreiche 
Maßnahmen des Green City Plans oder das 4x4 Programm zur Radverkehrsförderung verfolgen 
das Ziel einer Mobilitätswende hin zu einer nachhaltigen, urbanen Mobilität mit positiven 
Auswirkungen auf Lärmemissionen und sinkende Lärmbelastungen für Anwohnerinnen und 
Anwohner an Hauptverkehrsstraßen. 
Auch Fahrbahnsanierungen tragen zu wesentlich Reduzierungen der Lärmemissionen durch 
KFZ und LKW bei. Durchgeführte Fahrbahnsanierungen seit dem Lärmaktionsplan der 1. Stufe 
können der Anlage 1 „Entwurf Lärmaktionsplan – Ballungsraum Darmstadt 3. Runde“ 
entnommen werden.

- 6 - 
Als Daueraufgabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden die weitere Optimierung und der 
zukunftsorientierte Ausbau des ÖPNV angesehen. Projekte wie beispielsweise die Anbindung 
der Lichtwiese an das Straßenbahnnetz (derzeit in Umsetzung) oder die Realisierung einer 
Straßenbahntrasse nach Groß-Zimmern gemeinsam mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg 
sind hierbei zu erwähnen. Als weiteres Projekt ist geplant die Straßenbahnlinie 3 in das 
Ludwigshöhviertel zu verlängern (derzeit in Prüfung).  
Weitere Themen, die in der Lärmaktionsplanung berücksichtig werden, sind u.a. 
Geschwindigkeitskontrollen, die Reduktion des Individualverkehrs oder auch die 
verkehrsoptimierte Steuerung von Lichtsignalanlagen. 
Der überwiegende Teil der eingegangenen Stellungnahmen im Ballungsraum Darmstadt betrifft 
den Lärmschwerpunkt „Straße“. Das Umweltamt hat in Absprache mit dem für die 
Lärmberechnungen zuständigen Vermessungsamt alle eingegangenen 
Verkehrslärmbeschwerden hinsichtlich der Möglichkeit zur Einführung von Tempo 30 ganztags 
oder nachts geprüft. Weitere Straßenabschnitte, auf welchen Tempo-30-Regelungen mit dem 
Ziel des Gesundheitsschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner an Hauptverkehrsstraßen 
angeordnet werden, sollen folgen. Hierzu werden sukzessive entsprechende Anträge auf 
Einführung von Tempo 30 nach § 45 Abs. 1 (3) Straßenverkehrs-Ordnung sowohl zur Erhöhung 
der Verkehrssicherheit, als auch „Zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen“ 
beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt. Eine Genehmigung durch das RP Darmstadt 
(obere Straßenverkehrsbehörde) ist Voraussetzung für die Ausweisung von Tempo-30-
Regelungen. Aktuell liegt dem Regierungspräsidium der Antrag der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt auf Ausweisung von Tempo 30 ganztags in der Kasinostraße vor. Weiterhin wird 
aktuell ein Antrag auf Tempo 30 ganztags in der Nieder-Ramstädter Straße wird durch die 
Fachverwaltung vorbereitet. 
Um baldmöglichste Entlastungen bei der Straßenverkehrslärmbelästigung für alle 
Anwohnerinnen und Anwohner im Innenstadtbereich zu erreichen, wurde darüber hinaus 
bereits durch den Magistrat beim Verkehrsministerium Hessen beantragt, eine 
flächendeckende Tempo-30 Zone in der gesamten Kernstadt - zunächst in Form eines 
Modellversuchs - zu ermöglichen. 
 
5. Kosten 
Die aus den Stellungnahmen resultierenden Maßnahmen werden im Rahmen der 
Haushaltsansätze der jeweiligen Fachämter umgesetzt oder es erfolgen jeweils neue 
Magistratsvorlagen. 
 
 
 
Darmstadt, den 0 8.04.2020 
 
 
 
 
Dezernat I    Dezernat III    Dezernat V 
 
 
 
Jochen Partsch     i. V.      Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister    Jochen Partsch   Stadträtin 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0092
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.03.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00