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0245/2018

Sachstandsbericht des Programms "Win-Win für Köln" 3422/2017

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 30.01.2018

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 30.01.2018, TOP 3.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3263 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/804 
 
Vorlagen-Nummer 30.01.2018 
 0245/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 30.01.2018 
Wirtschaftsausschuss 30.01.2018 
 
Sachstandsbericht des Programms "Win-Win für Köln" 3422/2017 
In der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 14.12.2017 wurden zu  
 
Top10.2 Sachstandsbericht des Programms „Win-Win für Köln“ (Vorlage 3422/2017)  
 
folgende Anfragen gestellt: 
 
1. 
RM Frau Hoyer fragt, wo die Schnittstellen zum Kommunalen Programm für Arbeit und Beschäfti-
gungsfähigkeit seien. Sie erhoffe sich, dass dann das ein oder andere etwas schneller funktionieren 
würde. 
Antwort der Verwaltung: 
 
Win-Win ist ein Teil des Stadtverschönerungsprogramms (STVP). Es wirkt mit den Qualifizierungs- 
und Beschäftigungsmaßnahmen in zusätzlichen und gemeinnützigen Maßnahmen der Stadtverwal-
tung oder in Ausnahmefällen bei gemeinnützigen Vereinen ohne eigene Finanzmittel. Beim STVP 
handelt sich um den klassischen 2. Arbeitsmarkt. Die Teilnehmenden werden durch das Jobcenter 
befristet in verschiedenen Förderinstrumenten zugewiesen. Win-Win arbeitet darüber hinaus mit Auf-
tragnehmern des allgemeinen Arbeitsmarktes in unterschiedlichen Gewerken. 
KomProArBeit ist im ersten Schwerpunkt darauf ausgerichtet, sozialversicherungspflichtige Beschäf-
tigungsverhältnisse zu fördern, die in ihrer Tätigkeit nicht dem Erfordernis der Zusätzlichkeit unterlie-
gen, sondern sich im allgemeinen Markt bewegen. Schnittstellen könnten beispielsweise in der Kofi-
nanzierung von Stellen bei den Beschäftigungsträgern liegen oder in der Vermittlung in den allgemei-
nen Arbeitsmarkt im Anschluss an Arbeitsgelegenheit mit ergänzenden Eingliederungszuschüssen für 
das Unternehmen. 
 
2. 
SB Frau Schmerbach teilt mit, dass bei der Renovierung der Bottmühle eine Treppe bereits gemacht 
worden sein soll und die weitere bis zum Ende des Jahres noch gemacht werde. Ihrer Meinung nach 
empfinde sie die Treppe noch nicht als gemacht. Die zweite größere Treppe, welche zur Straße hin 
gehe, sei sehr eng und steil. Sie fragt, in wie weit in dem Programm berücksichtigt sei, das diese 
Treppe auch barrierefrei sei. Außerdem solle die Außenbeleuchtung seit zwei Jahren abends nicht 
leuchten und sie fragt, woran das liege. 
 
Antwort der Verwaltung:

2 
 
Die Sanierungsmaßnahme im Rahmen des Programms „Win-Win für Köln“ umfasste den Abbruch der 
baufälligen Stahlbetontreppe einschließlich bis zum ersten Podest. Als Ersatz wurde hier eine Stahl-
konstruktion erstellt. Die Abschlussarbeiten hierzu sind beauftragt. 
Eine Sanierung des Treppenverlaufes oberhalb des vorgenannten Podestes ist nicht in der Sanie-
rungsplanung enthalten. Auch wäre eine nachträgliche Sanierung aus dem vorhandenen Budgetrah-
men nicht umsetzbar. 
Für das Gebäude der Bottmühle ist eine Barrierefreiheit im Rahmen des Denkmalschutzes bautech-
nisch nicht umsetzbar. 
 
Die Außenbeleuchtung liegt in der Betreiberverantwortung. Das Amt für Wirtschaftsförderung kann 
hier im Rahmen der Sanierungsmaßnahme keinen Einfluss nehmen. Die Frage wird daher im Zuge 
des nächsten Ortstermins mit dem Betreiber angesprochen. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

30.01.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.01.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0245/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
30.01.2018
Erstellt
18.01.2018 11:29