0245/2018
Sachstandsbericht des Programms "Win-Win für Köln" 3422/2017
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3263 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/804 Vorlagen-Nummer 30.01.2018 0245/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 30.01.2018 Wirtschaftsausschuss 30.01.2018 Sachstandsbericht des Programms "Win-Win für Köln" 3422/2017 In der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 14.12.2017 wurden zu Top10.2 Sachstandsbericht des Programms „Win-Win für Köln“ (Vorlage 3422/2017) folgende Anfragen gestellt: 1. RM Frau Hoyer fragt, wo die Schnittstellen zum Kommunalen Programm für Arbeit und Beschäfti- gungsfähigkeit seien. Sie erhoffe sich, dass dann das ein oder andere etwas schneller funktionieren würde. Antwort der Verwaltung: Win-Win ist ein Teil des Stadtverschönerungsprogramms (STVP). Es wirkt mit den Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen in zusätzlichen und gemeinnützigen Maßnahmen der Stadtverwal- tung oder in Ausnahmefällen bei gemeinnützigen Vereinen ohne eigene Finanzmittel. Beim STVP handelt sich um den klassischen 2. Arbeitsmarkt. Die Teilnehmenden werden durch das Jobcenter befristet in verschiedenen Förderinstrumenten zugewiesen. Win-Win arbeitet darüber hinaus mit Auf- tragnehmern des allgemeinen Arbeitsmarktes in unterschiedlichen Gewerken. KomProArBeit ist im ersten Schwerpunkt darauf ausgerichtet, sozialversicherungspflichtige Beschäf- tigungsverhältnisse zu fördern, die in ihrer Tätigkeit nicht dem Erfordernis der Zusätzlichkeit unterlie- gen, sondern sich im allgemeinen Markt bewegen. Schnittstellen könnten beispielsweise in der Kofi- nanzierung von Stellen bei den Beschäftigungsträgern liegen oder in der Vermittlung in den allgemei- nen Arbeitsmarkt im Anschluss an Arbeitsgelegenheit mit ergänzenden Eingliederungszuschüssen für das Unternehmen. 2. SB Frau Schmerbach teilt mit, dass bei der Renovierung der Bottmühle eine Treppe bereits gemacht worden sein soll und die weitere bis zum Ende des Jahres noch gemacht werde. Ihrer Meinung nach empfinde sie die Treppe noch nicht als gemacht. Die zweite größere Treppe, welche zur Straße hin gehe, sei sehr eng und steil. Sie fragt, in wie weit in dem Programm berücksichtigt sei, das diese Treppe auch barrierefrei sei. Außerdem solle die Außenbeleuchtung seit zwei Jahren abends nicht leuchten und sie fragt, woran das liege. Antwort der Verwaltung: 2 Die Sanierungsmaßnahme im Rahmen des Programms „Win-Win für Köln“ umfasste den Abbruch der baufälligen Stahlbetontreppe einschließlich bis zum ersten Podest. Als Ersatz wurde hier eine Stahl- konstruktion erstellt. Die Abschlussarbeiten hierzu sind beauftragt. Eine Sanierung des Treppenverlaufes oberhalb des vorgenannten Podestes ist nicht in der Sanie- rungsplanung enthalten. Auch wäre eine nachträgliche Sanierung aus dem vorhandenen Budgetrah- men nicht umsetzbar. Für das Gebäude der Bottmühle ist eine Barrierefreiheit im Rahmen des Denkmalschutzes bautech- nisch nicht umsetzbar. Die Außenbeleuchtung liegt in der Betreiberverantwortung. Das Amt für Wirtschaftsförderung kann hier im Rahmen der Sanierungsmaßnahme keinen Einfluss nehmen. Die Frage wird daher im Zuge des nächsten Ortstermins mit dem Betreiber angesprochen. Gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0245/2018
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 30.01.2018
- Erstellt
- 18.01.2018 11:29