Mandari Insight

A-R/0058/2020

Straffällige Flüchtlinge abschieben

Antrag an den Rat 18.08.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 66.23

a-r-0058-2020-Straffällige Flüchtlinge abschieben

· application/pdf

Ansehen

a-r-0058-2020-Straffällige Flüchtlinge abschieben

2144 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0058/2020 
 
AfD-Ratsgruppe Münster Mitglieder   
Leostraße 16 B 
48153 Münster 
Marrtin Schiller (Sprecher) 
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623 
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www.afd-muenster.de 
 
Straffällige Flüchtlinge abschieben 
AfD-Ratsgruppe 
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-
muenster.de 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Die Stadt Münster bekennt sich zu dem im Grundgesetz verbürgten Recht auf Asyl für 
politisch Verfolgte. 
2. Die Stadt Münster bekennt sich zu den humanitären Grundsätzen in der Genfer 
Flüchtlingskonvention. 
3. Die Gesetze und die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland gelten für alle auf 
dem Staatsgebiet lebenden Personen. Sie sind die Grundlage eins friedlichen und 
zivilisierten Zusammenlebens der Bevölkerung. 
4. Rechtsverstöße von Flüchtlingen und abgelehnten Asylbewerbern stellen deshalb einen 
massiven Eingriff in die geltende Rechtsordnung dar. Sie gefährden zudem das 
Zusammenleben in der Bevölkerung in ganz besonderer Weise. 
5. Die Stadt Münster setzt sich deshalb dafür ein, straffällige Flüchtlinge unabhängig vom 
Herkunftsland abzuschieben. 
 
Begründung: 
Jeder Verstoß gegen die geltende Rechtsordnung gefährdet das friedliche 
Zusammenleben der Menschen. Das Strafrecht stellt deshalb einen Rahmen zur Sühne 
und Wiedergutmachung bei Übertretungen der Rechtsnorm dar. 
Asylbewerber und Flüchtlinge kommen als Gäste nach Deutschland. Ihnen wird hier 
Schutz vor Verfolgung gegeben. Straftaten von Flüchtlingen stellen deshalb einen 
besonders starken Bruch des Vertrauens dar, das dieser Gruppe von der deutschen 
Bevölkerung entgegengebracht worden ist. 
Diese Straftaten gefährden daher das Zusammenleben aller Menschen in Münster. Dies 
gerade dort, wo straffällige Flüchtlinge nicht befürchten müssen, in ihre Heimatländer 
abgeschoben zu werden. 
Asyl ist ein Gastrecht. Wer dieses Recht missbraucht, der hat es verwirkt. Mit der Folge, 
dass er in jedem Falle abgeschoben wird. 
gez.

Martin Schiller 
Richard Mol

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Rat
TOP 66.23 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Leostraße 16B

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-R/0058/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
18.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37