V/0381/2024
Baugebiet "Handorf - Hobbbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße - Quartierskonzept der Wohn- und Stadtbau
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Beschlussvorlage
2406 Zeichen
V/0381/2024 V/0381/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Baugebiet "Handorf - Hobbbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße" - Quartierskonzept der Wohn und Stadtbau GmbH Beratungsfolge 26.08.2024 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.09.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt dem in der Anlage 1 dargestelltem Quartierskonzept der Wohn und Stadtbau GmbH für das Baugebiet „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ zu. 2. Die Anregungen AKSVM/0001/2024 der Kommunalen Seniorenvertretung Münster (Anlage 3) und AnO/005/2024 der SPD-Fraktion in der BV Münster-Ost (Anlage 4) sowie die Anfrage AFO/0010/2024 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV Münster-Ost (Anlage 5) wur- den in dem Quartierskonzept in der Anlage 1 aufgegriffen und erläutert und sind somit erle- digt. II. Finanzielle Auswirkungen: Aus der vorliegenden Vorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: Zu Beschlusspunkt 1: Amt für Immobilienmanagement 07.08.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Pottebaum Telefon: 492-2437 Pottebaum@stadt- muenster.de - 2 - V/0381/2024 Mit Beschluss der Vorlage V/0095/2024 hat der Rat ein Quartierskonzept für das „Baugebiet „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ zur Beschlussfassung gefordert. Diesem Auftrag kommt die Wohn und Stadtbau GmbH, der alle Wohnbaulandflächen von der Stadt Münster übertra- gen werden, mit dem Quartierskonzept und dem zugehörigen Plan in den Anlagen 1 und 2 nach. Zu Beschlusspunkt 2: Die Anregungen AKSVM/0001/2024 der Kommunalen Seniorenvertretung Münster und A- nO/005/2024 der SPD-Fraktion in der BV Münster-Ost sowie die Anfrage AFO/0010/2024 der Frakti- on Bündnis 90/Die Grünen wurden in dem Quartierskonzept in der Anlage 1 aufgegriffen und erläu- tert, wie diese umgesetzt werden. Damit sind diese Anregungen und Anfrage erledigt. i.V. gez. Arno Minas Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Quartierskonzept der Wohn und Stadtbau GmbH Anlage 2: Übersichtsplan der Wohn und Stadtbau GmbH Anlage 3: AKSVM/0001/2024 Anlage 4: AnO/005/2024 Anlage 5: AFO/0010/2024
Anlage 3 AKSVM-0001-2024
3128 Zeichen
1
Amt für Bürger- und Ratsservice AKSVM/0001/2024
Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung Münster an den Rat
Die Kommunale Seniorenvertretung Münster beschloss am 18.03.2024 folgende Anregung an
den Rat:
„An
den Rat der Stadt Münster und
Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe
Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung Münster an den Rat nach § 6a Haupt-
satzung der Stadt Münster
Die Verwaltung bezieht bei der Entwicklung des Quartierskonzeptes für das Baugebiet ‚Han-
dorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße‘ (vgl. Vorlage V/0095/2024) mit ein, dass
bei der Vergabe von Wohnungen insbesondere Seniorinnen und Senioren berücksichtigt wer-
den, die in Münster-Ost größeren Wohnraum zugunsten einer kleineren Wohnung freimachen.
Begründung:
In der Vorlage V/0095/2024 heißt es im Abschnitt ‚Quartierskonzept‘ (Seite 3): ‚Neben Wohn-
raum für Seniorinnen und Senioren soll auch ein gemeinschaftliches Wohnprojekt […] entste-
hen‘.
Damit lässt sich eine Parallele zu der Vorlage V/0417/2022 ‚Städtische Baugrundstücke in
dem Baugebiet ‚Kinderhaus - Langebusch / Westhoffstraße‘ Vermarktungskonzept und Über-
tragung von Grundstücken an die Wohn + Stadtbau GmbH‘ (Moldrickx) ziehen, die der Rat in
seiner Sitzung am 7. September 2022 beschlossen hat. In der Anlage 2 zur Vorlage (Vermark-
tungskonzept) heißt es: ‚Der demografische Wandel gebietet die Ausweitung von barriere-
freien Wohnalternativen, die insbesondere Älteren eine angemessene Wohnalternative zum
2
Verbleib im vertrauten Stadtteil bzw. Stadtbezirk bieten sollen. Ein attraktives Angebot an be-
darfsgerechten Miet- und Eigentumswohnungen für diese Zielgruppe kann bei Bedarf einen
Wechsel aus zu groß gewordenen Wohnungen oder Eigenheimen hier effektiv unterstützen‘.
Dieser Text geht auf eine Anregung der KSVM vom 11. März 2020 A-KS/0001/2020 ‚Bevor-
zugte Vergabe von Wohnungen im Wohngebiet Moldrickx an Seniorinnen und Senioren aus
Münster-Nord, wenn sie größere Wohnungen frei machen‘ zurück, die einen Antrag der CDU-
Fraktion in der Bezirksvertretung Münster Nord (A-N/0003/2020) aufgegriffen hatte . So steht
unter Punkt 6 der Vorlage V/0417/2022, dass ‚im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mög-
lichkeiten […] der Antrag und die Anregung im Vermarktungskonzept berücksichtigt [wurden]‘.
Auch in Handorf gibt es ältere Menschen, die großen Wohnraum bewohnen. Teilweise wird
dieser Wohnraum nur von einer Person bewohnt und kann von ihr kaum noch bewirtschaftet
werden. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Teil des Wohnraums nicht bzw. nur unzu-
reichend barrierefrei ist. Diese Seniorinnen und Senioren wären durchaus bereit, ihren Wohn-
raum zugunsten einer kleineren Wohnung aufzugeben, wenn es denn ein entsprechendes An-
gebot vor allem in der Nähe des derzeitigen Wohnquartiers gibt. Mit dem Baugebiet ‚Handorf
– Hobbeltstraße /Kirschgarten / Heriburgstraße‘ bietet sich diese Gelegenheit.
Die KSVM würde es sehr begrüßen, wenn diese Anregung ähnlich wie die Vorlage für das
Baugebiet Moldrickx umgesetzt wird.
gez. gez.
Barbara Klein-Reid Dr. Gerhard Jeschke“
Anlage 5 AFO-0010-2024
1552 Zeichen
Mün Aralgo1912024 BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN, 22.05.2024 Vorlage V 0220/2024 Regenwassernutzung durch Zisternen im Baugebiet Kirschgarten Anfrage an die Verwaltung Bündnis 90/ Die Grünen bitten die Wohn+Stadtbau den Einsatz von Regenwasserzisternen im Baugebiet einplanen Begründung: Der Klimawandel wird zukünftig zu mehr Hitzetagen, Hitzewellen und zu höheren Extremtemperaturen führen. Da Hitzewellen den Wasserverbrauch steigen lassen, spielt die nachhaltige Regenwassernutzung eine zunehmend wichtige Rolle bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Niederschlagswasser kann temporär in Speichermedien zurückgehalten werden und für eine nachfolgende Nutzung, wie etwa für Bewässerungszwecke, WC-Spülungen oder die Waschmaschine gesammelt werden. Dies entlastet die Kanalisation bei Starkregen und reduziert den Trinkwasserverbrauch sowie die Entnahme von Grundwasser. Jeder Mensch in Deutschland verbraucht im Durchschnitt etwa 128 Liter Wasser am Tag. Nur die Hälfte davon wird tatsächlich als Trinkwasserqualität benötigt. wie beispielsweise das Wasser zum Kochen oder für die Körperpflege. Für Aktivitäten wie Wäsche waschen, die Toilettenspülung oder Reinigungsarbeiten ist gefiltertes Regenwasser aus der Regenwasserzisterne völlig ausreichend. Bei der Konzipierung des neuen Wohngebietes „Kirschgarten“ BBP 562 sollte der Einsatz von Regenwasserzisternen berücksichtigt werden. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der BV Ost Monika Pander Dr. Bodo Kensmann Benedikt Spangenberg Sönke Schriever Meinolf Sellerberg Renate Paschert
Anlage A
2468 Zeichen
Anlage A zur V/0381/2024 Kurzüberblick Mit der Vorlage V/0095/2024 hat der Rat beschlossen die unbebauten Wohnbauflächen im städti- sche Baugebiet „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ (Bebauungsplan Nr. 562) im Rahmen des „50 Mio €-Pakets“ an die Wohn- und Stadtbau GmbH übertragen. Über die genaueren Planungen im Baugebiet wird mit dieser Vorlage das Quartierskonzept der Wohn und Stadtbau GmbH vorgelegt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist es, Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterzuentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft. Die Wohn- und Stadtbau GmbH soll in die Erreichung dieser Ziele mit eingebunden werden und im Rahmen des 50 Mio € Pakets zur Eigenkapitalstärkung das Baugebiet ganzheitlich und nachhaltig im Sinne der Stadt Münster entwickeln. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Aus der vorliegenden Vorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig In dem 2013 durch den Rat der Stadt Münster beschlossenen „Kommunalen Handlungskonzept Wohnen – Grundzüge und Weichenstellungen“ (V/0593/2013) sind verschiedenen Handlungsfel- der entwickelt worden, die wieder zu einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt führen sollen. Die aktive Entwicklung von Wohnbauland soll unter Berücksichtigung der wohnungs- und sozial- strukturellen Ziele erfolgen und weiterentwickelt werden Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Im Sinne einer klimagerechten Stadtentwicklung sollen Neubauvorhaben klimaschonend, ener- gie- und ressourcensparend konzipiert werden. Daher wird eine wirtschaftlich und ökologisch op- timierte Kombination von Maßnahmen zum Wärmeschutz, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Verwendung nachhaltiger Baustoffe erwartet („Münsters Standard für klimagerechtes Bauen“ – V/0434/2021/2 und V/0319/2022).
Anlage 2 Übersichtsplan
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51,18m
51,20m
51,56m
51,67m
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51,27m
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Vermarktungsplan
Baugebiet Kirschgarten
Anlage 4 AnO-0005-2024
1836 Zeichen
AnO/0005/2024 SPDEF#» SPD-Fraktion BV MS-Ost, Am Lohausbach 37, 48155 Münster Wir sind ansprechbar An den Bezirksbürgermeister SPD-Fraktion in der BV Münster-Ost des Stadtbezirks Münster-Ost \ Prof. Dr. Peter Wagner Herrn Benedikt Spangenberg Am Lohausbach 37, 48155 Münster Vennemannstraße 5 (0174) 6740536 48157 Münster . peter.wagner@spd-muenster.de 14.02.2024 - Anregung zur Vorlage V/0095/2024 in der heutigen Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Ost „Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ - Quartierskonzept und Übertragung von Grundstücken an die Wohn und Stadtbau GmbH (W+S) (Stadtbezirk Ost, Handorf} Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost richtet folgende Anregung an die Verwaltung gem. $ 21 Abs. 4 der Hauptsatzung: Es wird angeregt, dass sich die W+S bei der Quartiersentwicklung soweit möglich an den Verfahren und Regelungen für städtische Baugebiete und Grundstücke orientiert. Es wird angeregt, dass die W+S bei der Entwicklung der 26 Reihenhäuser mindestens 18 dem öffentlich geförderten Bereich und den Rest dem frei finanzierten Bereich zuordnet. Es wird angeregt, dass diese beiden Punkte in die Verträge zwischen der Verwaltung und der W+S aufgenommen werden. Begründung: Uns ist wichtig, dass bei der Entwicklung des Wohngebietes auch Familien und Menschen mit geringem Einkommen zum Zuge kommen können. Insofern regen wir eine Entwicklung entlang der Verfahren und Regelungen für städtische Baugebiete und Grundstücke an. Zudem sollte aus unserer Sicht der Anteil öffentlich geförderter Reihenhäuser deutlich erhöht werden. Freundliche Grüße Prof. Dr. Peter Wagner (Fraktionsvorsitzender) SPD-Fraktion BV Münster-Ost instagram.com/muensterspd/ Am Lohausbach 37, 48155 Münster facebook.com/spdmuenster (0174) 6740536 - www.spd-muenster.de twitter.com/spdmuenster
Anlage 1 Quartierskonzept
8994 Zeichen
Seite 1 von 4 Konzept zur Entwicklung des Quartiers Kirschgarten durch die Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH Nach verschiedenen Vorüberlegungen einer Übertragung von Teilflächen des Quartiers Kirschgarten an die Wohn + Stadtbau und der zeitgleich gestellten Anfrage, ob wesentliche Erschließungsarbeiten im Plangebiet übernommen werden können, hat sich der Konsens gebildet, dass das Quartier in dem dargestellten Umfang als Gesamtfläche übertragen werden soll. Der Rat der Stadt Münster hat der Beschlussvorlage V/0095/2024 zur Übertragung des Baugebietes „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ am 21.02.2024 bereits zugestimmt. Die damit verbundenen Aufgaben zur Umsetzung durch die Wohn + Stadtbau lauten: Geförderter Wohnungsbau i.H.v. 60% der Brutto-Geschossfläche der Mehrfamilienhäuser abzüglich des Gebäudes für geflüchtete Menschen Eingestreut über das Quartier durch einen geeigneten Wohnungsmix Angebote für junge Haushalte, kinderreiche Familien, Senioren und rollstuhlgerechtes Wohnen Berücksichtigung von gefördertem Wohnungsbau für Großfamilien in Reihenhausgrundstücken Eine Pflege-WG mit max. 12 Plätzen im frei finanzierten Bereich Eine Einrichtung für geflüchtete Menschen im frei finanzierten Bereich Berücksichtigung eines Wohnkonzeptes für gemeinschaftliches Wohnen im geförderten und frei finanzierten Bereich Verkauf erschlossener Doppelhaus-Grundstücke nach den Vermarktungsrichtlinien der Stadt Münster Schaffung möglichst schnell verfügbaren, günstigen und nachhaltigen Wohnraums Für den Zugang zu Fördergeldern ist die sinnhafte Anordnung der verschiedenen Funktionen im Sinne einer Quartiersbildung mit dem Ministerium MHKBD abzustimmen gewesen. Das aus diesen genannten Anforderungen entstandene Quartierskonzept wurde dem Ministerium am 03.05.2024 vorgestellt und es erhielt den notwendigen Zuspruch. Der Plan aus der Anlage zeigt den mit der Stadt, dem MHKBD und der Wohn + Stadtbau abgestimmten Vermarktungsplan. Die Umsetzung der oben genannten Aufgaben wird damit wie im Folgenden erläutert erreicht: Geförderter Wohnungsbau Der Geförderter Wohnungsbau im Geschosswohnungsbau wird mit einem Wohnungsmix auf den Grundstücken 8A, 9A&C, zu ca. 30% 9B&D und 10B (ca. 55 WE, abhängig vom Mix) umgesetzt. Alle Wohnungen werden barrierefrei hergestellt. In der weiteren Ausplanung wird ein Wohnungsmix erreicht, der für die Zielgruppen junge Haushalte, Senioren und rollstuhlgerechtes Wohnen geeignete Angebote schafft. Die Anregung AKSVM/0001/2024 wird aufgenommen und umgesetzt, indem geeignete Wohnungen des Wohnungsmix mit einem Merkmal „seniorengerecht“ in der Verwaltung der Wohn + Stadtbau versehen werden. Diese Wohnungen können dann aktiv bei der Vermietung beworben und bevorzugt an Senioren vermietet werden. So können generationenübergreifende Gemeinschaften erzeugt werden. Seite 2 von 4 Der geförderte Wohnungsbau für Großfamilien wird auf den Grundstücken 1 und 16B (ca. 13 WE) umgesetzt. Dort entstehen in zwei Reihenhäusern Angebote für Familien mit 3-6 Kindern, die jeweils mit eigenen Gärten aufwarten können. Damit wird die Anregung AnO_0005_2024 aufgenommen. Der Bedarf von 13 Reihenhaus-WE wurde bereits mit dem Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung abgestimmt. Über die Auswahl der Grundstücke wird eine gute soziale Durchmischung im Quartier gewährleistet. Pflege-WG Dem Wunsch, den vom Sozialamt gemeldeten Bedarf einer Pflege-WG zu berücksichtigen, wir auf dem Grundstück 8B entsprochen. Dieses Grundstück bildet die Flächenanforderung gut ab. Eine unverbindliche Interessensabfrage unter potentiellen Betreibern wurde durch das Sozialamt mit positivem Rücklauf durchgeführt. Damit wird die Umsetzung trotz Zeiten schwieriger Refinanzierung im Pflegebereich konkret. Einrichtung für geflüchtete Menschen Die Errichtung einer Einrichtung für geflüchtete Menschen wird auf dem Grundstück 10A erfolgen. Dieses Grundstück bildet die Flächenanforderung gut ab. Die Unterkunft soll für die Unterbringung von ca. 50 Menschen ausgelegt sein. Wohnkonzeptes für gemeinschaftliches Wohnen Auf den Grundstücken 9B&D (ca. 17 WE) wird das Wohnkonzept „Gemeinschaftliches Wohnen“ umgesetzt. Für diese Wohnform gibt es mit der „WiGe – Wohnen in Gemeinschaft Münster GbR“ bereits einen Interessenten mit dem die Wohn + Stadtbau in Kontakt steht. Ca. 30% des dort geschaffenen Wohnraums wird als geförderter Wohnraum errichtet, der restliche Anteil überwiegend förderfähig. Die Gebäude werden unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit errichtet. Ein Teil des generationenübergreifenden Wohnkonzeptes ist ein Gemeinschaftsraum. Dort möchte die WiGe auch Angebote schaffen, die in das Quartier ausstrahlen. Die Auswahl der Grundstücke begünstigt durch eine Hofbildung in der Gebäudestruktur diese Planung. Ein dort vor dem Gemeinschaftsraum gelegener Außenbereich soll die Strahlkraft dieses Angebotes erhöhen und als Ort der Kommunikation dienen. So wie im Wohnungsmix des geförderten Wohnungsbaus beschrieben wird auch hier die Anregung AKSVM/0001/2024 aufgenommen und umgesetzt. Grundstücksverkauf Die Grundstücke 2, 3, 4, 11, 12C&D und 14 (29 WE) werden nach der Richtline für die Vergabe städtischer Baugrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung vom 14.06.2023 (Auswahl der Bewerbenden nach sozialen Kriterien, Kaufpreisreduzierung abhängig vom Einkommen, Kinderermäßigung) im Online-Verfahren verkauft. Die zu veräußernden Grundstücke wurden in zwei möglichst kompakten Bereichen angeordnet. Dies fördert die Geschwindigkeit und quartiersdienliche Steuerung der Erschließung, der Baufortschritte und des Straßenendausbaus. Seite 3 von 4 Frei finanzierter Wohnungsbau zur Miete Frei finanziertes Wohnen zur Miete wird auf den Grundstücken 5, 6, 7, 16A, 15, 17 (ca. 26 WE) errichtet. Hierbei handelt es sich um Mehrfamilien-, Doppel- und Reihenhausgrundstücke. Mit der Zuordnung von ca. 18 Reihenhäusern im frei finanzierten Mietwohnungsbau wird wie im geförderten Wohnungsbau für Großfamilien ebenfalls die Anregung Anregung AnO_0005_2024 aufgegriffen und erfüllt. Frei finanzierter Wohnungsbau zum Kauf Auf den Grundstücken 12A&B und 13 (ca. 13 WE) werden Reihenhäusern errichtet, die im Bauträgergeschäft ohne Anwendung der Vermarktungsrichtlinien der Stadt zum Verkauf angeboten werden. Die Lage dieser Grundstücke entlang einer Haupterschließung ermöglicht eine frühzeitige Fertigstellung des Straßenendausbaus und der damit einhergehenden Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität, da die Wohn + Stadtbau die schnelle Fertigstellung sicherstellen kann. Schaffung schnell verfügbaren, günstigen und nachhaltigen Wohnraums Die Wohn + Stadtbau übernimmt im Quartier Kirschgarten für das Amt für Mobilität und Tiefbau die Erschließungsarbeiten. Der Beginn der Arbeiten wird für das 4. Quartal 2024 angestrebt. Mit diesem interdisziplinären Verantwortungsbereich können schon nach einer Teilfertigstellung der Erschließung eigene Hochbaumaßnahmen begonnen werden. Somit wird eine wesentliche Beschleunigung in der Gesamtfertigstellung des Quartiers erreicht. Durch eine möglichst serielle und wirtschaftliche Planung der vorgenannten Reihenhäuser und eine großmaßstäbliche Vergabe werden im Sinne einer schnellen Verfügbarkeit günstigen Wohnraums positive Effekte erzielt, die an Mieter und Eigentümer weitergegeben werden können. Die Bauabschnittsbildung und die Anordnung der von der Wohn + Stadtbau zu errichtenden Gebäude sorgen dafür, dass wesentliche Teile der an die Haupterschließung angrenzenden Bereiche beschleunigt errichtet werden. Somit kann kurz nach dem Hochbau der Straßenendausbau folgen. Dies ist wichtig für eine rasche Herstellung der Verkehrssicherheit und die Erlangung von Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Für die Versorgung des Quartiers mit Wärme ist die Wohn + Stadtbau sehr früh mit den Stadtnetzen in Kontakt getreten. Gemeinsam wurde erreicht, dass durch die garantiert hohe Wärmeabnahme das Quartier mit regenerativer kalter Nahwärme wirtschaftlich versorgt werden kann. Für die Nachhaltigkeit und dem damit verbundenen Zugang zu Förderprogrammen ist dies ein entscheidender Faktor. Seite 4 von 4 Die Anregung AFO/0010/2024 zur Regenwassernutzung wird separat in den jeweiligen Bauvorhaben geprüft. Neben der bereits umzusetzenden Ausstattung aller Gebäude mit Gründächern zur Regenwasserretention, wird am ehesten eine weitere Regenwassernutzung zur Bewässerung der Außenanlagen zu errichten sein. Der Einsatz im Gebäude kann wegen der Unterschiedlichen Nutzungen, Gebäudetypologien und Platzverhältnissen nur projektbezogen im Planungsprozess geprüft werden. Mit diesem Konzept werden die an die Wohn + Stadtbau gestellten Aufgaben in Gänze abgebildet und erfüllt. Kontakt: Max Delius : 0251 / 7008-325 Christian Schulte-Sienbeck: 0251 / 7008 - 320
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Heriburgstraße
- Hobbeltstraße
- Westhoffstraße
- Am Lohausbach 37
- Vennemannstraße 5
- Kirschgarten
- Kinderhaus
- Langebusch
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0381/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.07.2024
- Erstellt
- 13.06.2024 13:37