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V/0381/2024

Baugebiet "Handorf - Hobbbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße - Quartierskonzept der Wohn- und Stadtbau

Vorlagen 26.07.2024

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3 AKSVM-0001-2024

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Ansehen

Anlage 5 AFO-0010-2024

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2 Übersichtsplan

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Ansehen

Anlage 4 AnO-0005-2024

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Ansehen

Anlage 1 Quartierskonzept

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Ansehen

Beschlussvorlage

2406 Zeichen

V/0381/2024 
V/0381/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baugebiet "Handorf - Hobbbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße" - Quartierskonzept der 
Wohn und Stadtbau GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.08.2024 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 
   29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.09.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat stimmt dem in der Anlage 1 dargestelltem Quartierskonzept der Wohn und Stadtbau 
GmbH für das Baugebiet „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ zu. 
 
2. Die Anregungen AKSVM/0001/2024 der Kommunalen Seniorenvertretung Münster (Anlage 3) 
und AnO/005/2024 der SPD-Fraktion in der BV Münster-Ost (Anlage 4) sowie die Anfrage 
AFO/0010/2024 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV Münster-Ost (Anlage 5) wur-
den in dem Quartierskonzept in der Anlage 1 aufgegriffen und erläutert und sind somit erle-
digt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Aus der vorliegenden Vorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Zu Beschlusspunkt 1: 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
07.08.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Pottebaum 
Telefon: 492-2437 
Pottebaum@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0381/2024 
Mit Beschluss der Vorlage V/0095/2024 hat der Rat ein Quartierskonzept für das „Baugebiet „Handorf 
– Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ zur Beschlussfassung gefordert. Diesem Auftrag 
kommt die Wohn und Stadtbau GmbH, der alle Wohnbaulandflächen von der Stadt Münster übertra-
gen werden, mit dem Quartierskonzept und dem zugehörigen Plan in den Anlagen 1 und 2 nach. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 2:  
 
Die Anregungen AKSVM/0001/2024 der Kommunalen Seniorenvertretung Münster und A-
nO/005/2024 der SPD-Fraktion in der BV Münster-Ost sowie die Anfrage AFO/0010/2024 der Frakti-
on Bündnis 90/Die Grünen wurden in dem Quartierskonzept in der Anlage 1 aufgegriffen und erläu-
tert, wie diese umgesetzt werden. Damit sind diese Anregungen und Anfrage erledigt. 
 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
 
Arno Minas 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Quartierskonzept der Wohn und Stadtbau GmbH 
Anlage 2: Übersichtsplan der Wohn und Stadtbau GmbH 
Anlage 3: AKSVM/0001/2024 
Anlage 4: AnO/005/2024 
Anlage 5: AFO/0010/2024

Anlage 3 AKSVM-0001-2024

3128 Zeichen

1 
 
Amt für Bürger- und Ratsservice      AKSVM/0001/2024
          
 
Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung Münster an den Rat 
 
Die Kommunale Seniorenvertretung Münster beschloss am 18.03.2024 folgende Anregung an 
den Rat: 
 
„An 
den Rat der Stadt Münster und 
Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe 
 
Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung Münster an den Rat nach § 6a Haupt-
satzung der Stadt Münster 
 
Die Verwaltung bezieht bei der Entwicklung des Quartierskonzeptes für das Baugebiet ‚Han-
dorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße‘ (vgl. Vorlage V/0095/2024) mit ein, dass 
bei der Vergabe von Wohnungen insbesondere Seniorinnen und Senioren berücksichtigt wer-
den, die in Münster-Ost größeren Wohnraum zugunsten einer kleineren Wohnung freimachen. 
 
Begründung: 
In der Vorlage V/0095/2024 heißt es im Abschnitt ‚Quartierskonzept‘ (Seite 3): ‚Neben Wohn-
raum für Seniorinnen und Senioren soll auch ein gemeinschaftliches Wohnprojekt […] entste-
hen‘.  
Damit lässt sich eine Parallele zu der Vorlage V/0417/2022 ‚Städtische Baugrundstücke in 
dem Baugebiet ‚Kinderhaus - Langebusch / Westhoffstraße‘ Vermarktungskonzept und Über-
tragung von Grundstücken an die Wohn + Stadtbau GmbH‘ (Moldrickx) ziehen, die der Rat in 
seiner Sitzung am 7. September 2022 beschlossen hat. In der Anlage 2 zur Vorlage (Vermark-
tungskonzept) heißt es: ‚Der demografische Wandel gebietet die Ausweitung von barriere-
freien Wohnalternativen, die insbesondere Älteren eine angemessene Wohnalternative zum

2 
 
Verbleib im vertrauten Stadtteil bzw. Stadtbezirk bieten sollen. Ein attraktives Angebot an be-
darfsgerechten Miet- und Eigentumswohnungen für diese Zielgruppe kann bei Bedarf einen 
Wechsel aus zu groß gewordenen Wohnungen oder Eigenheimen hier effektiv unterstützen‘.  
Dieser Text geht auf eine Anregung der KSVM vom 11. März 2020 A-KS/0001/2020 ‚Bevor-
zugte Vergabe von Wohnungen im Wohngebiet Moldrickx an Seniorinnen und Senioren aus 
Münster-Nord, wenn sie größere Wohnungen frei machen‘ zurück, die einen Antrag der CDU-
Fraktion in der Bezirksvertretung Münster Nord (A-N/0003/2020) aufgegriffen hatte . So steht 
unter Punkt 6 der Vorlage V/0417/2022, dass ‚im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mög-
lichkeiten […] der Antrag und die Anregung im Vermarktungskonzept berücksichtigt [wurden]‘.  
 
Auch in Handorf gibt es ältere Menschen, die großen Wohnraum bewohnen. Teilweise wird 
dieser Wohnraum nur von einer Person bewohnt und kann von ihr kaum noch bewirtschaftet 
werden. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Teil des Wohnraums nicht bzw. nur unzu-
reichend barrierefrei ist. Diese Seniorinnen und Senioren wären durchaus bereit, ihren Wohn-
raum zugunsten einer kleineren Wohnung aufzugeben, wenn es denn ein entsprechendes An-
gebot vor allem in der Nähe des derzeitigen Wohnquartiers gibt. Mit dem Baugebiet ‚Handorf 
– Hobbeltstraße /Kirschgarten / Heriburgstraße‘ bietet sich diese Gelegenheit.  
Die KSVM würde es sehr begrüßen, wenn diese Anregung ähnlich wie die Vorlage für das 
Baugebiet Moldrickx umgesetzt wird. 
 
gez.      gez. 
Barbara Klein-Reid    Dr. Gerhard Jeschke“

Anlage 5 AFO-0010-2024

1552 Zeichen

Mün Aralgo1912024

BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN,

22.05.2024

Vorlage V 0220/2024
Regenwassernutzung durch Zisternen im Baugebiet Kirschgarten
Anfrage an die Verwaltung

Bündnis 90/ Die Grünen bitten die Wohn+Stadtbau den Einsatz von
Regenwasserzisternen im Baugebiet einplanen

Begründung:

Der Klimawandel wird zukünftig zu mehr Hitzetagen, Hitzewellen und zu höheren
Extremtemperaturen führen. Da Hitzewellen den Wasserverbrauch steigen lassen,
spielt die nachhaltige Regenwassernutzung eine zunehmend wichtige Rolle bei der
Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Niederschlagswasser kann temporär in Speichermedien zurückgehalten werden und
für eine nachfolgende Nutzung, wie etwa für Bewässerungszwecke, WC-Spülungen
oder die Waschmaschine gesammelt werden. Dies entlastet die Kanalisation bei
Starkregen und reduziert den Trinkwasserverbrauch sowie die Entnahme von
Grundwasser.

Jeder Mensch in Deutschland verbraucht im Durchschnitt etwa 128 Liter Wasser am
Tag. Nur die Hälfte davon wird tatsächlich als Trinkwasserqualität benötigt. wie
beispielsweise das Wasser zum Kochen oder für die Körperpflege. Für Aktivitäten
wie Wäsche waschen, die Toilettenspülung oder Reinigungsarbeiten ist gefiltertes
Regenwasser aus der Regenwasserzisterne völlig ausreichend.

Bei der Konzipierung des neuen Wohngebietes „Kirschgarten“ BBP 562 sollte der
Einsatz von Regenwasserzisternen berücksichtigt werden.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der BV Ost
Monika Pander Dr. Bodo Kensmann Benedikt Spangenberg

Sönke Schriever Meinolf Sellerberg Renate Paschert

Anlage A

2468 Zeichen

Anlage A zur V/0381/2024 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage V/0095/2024 hat der Rat beschlossen die unbebauten Wohnbauflächen im städti-
sche Baugebiet „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ (Bebauungsplan Nr. 
562) im Rahmen des „50 Mio €-Pakets“ an die Wohn- und Stadtbau GmbH übertragen. 
Über die genaueren Planungen im Baugebiet wird mit dieser Vorlage das Quartierskonzept der 
Wohn und Stadtbau GmbH vorgelegt.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist es, Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterzuentwickeln: 
 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft. 
 Die Wohn- und Stadtbau GmbH soll in die Erreichung dieser Ziele mit eingebunden werden 
und im Rahmen des 50 Mio € Pakets zur Eigenkapitalstärkung das Baugebiet ganzheitlich 
und nachhaltig im Sinne der Stadt Münster entwickeln. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Aus der vorliegenden Vorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
In dem 2013 durch den Rat der Stadt Münster beschlossenen „Kommunalen Handlungskonzept 
Wohnen – Grundzüge und Weichenstellungen“ (V/0593/2013) sind verschiedenen Handlungsfel-
der entwickelt worden, die wieder zu einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt führen sollen. Die 
aktive Entwicklung von Wohnbauland soll unter Berücksichtigung der wohnungs- und sozial-
strukturellen Ziele erfolgen und weiterentwickelt werden 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Im Sinne einer klimagerechten Stadtentwicklung sollen Neubauvorhaben klimaschonend, ener-
gie- und ressourcensparend konzipiert werden. Daher wird eine wirtschaftlich und ökologisch op-
timierte Kombination von Maßnahmen zum Wärmeschutz, zur Nutzung erneuerbarer Energien 
und zur Verwendung nachhaltiger Baustoffe erwartet („Münsters Standard für klimagerechtes 
Bauen“ – V/0434/2021/2 und V/0319/2022).

Anlage 2 Übersichtsplan

3489 Zeichen

FD|J 
FD|J 
FD|J 
FD|J 
FD|J FD|J FD|J 
FD|J FD|J FD|J FD|J 
1 2
3 4
4A 
4B 
5
6
6A 
7
8A 
8B 
9
9A 
9B 
9C 
10 
10A 
10B 
11 13 
16 
16A 
17A 
17 
16B 
15 
14A 
12 
12B 
12A 
12C 
12D 
11A 
2B 
7 WE 
2A 
2 WE 
2 WE 
2 WE 
2 WE 
4C 
2 WE 
3 WE 
6 WE 
2 WE 
2 WE 
6B 
12 WE 
16 WE 
16 WE 
9 WE 
9D 
9 WE 
9 WE 8 WE 
12 WE 
25 WE 
2 WE 
11B 
2 WE 
2 WE 
11C 
3 WE 
3 WE 
3 WE 
3 WE 
7 WE 
6 WE 
2 WE 
2 WE 
14 14B 
6 WE 
6 WE 
2 WE 
2 WE 
17B 
8
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Wohngruppe 
Pflege WG 
LEGENDE 
frei finanzierte Wohnungen 
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Renaturierter Bachlauf 
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Ga/Cp
Ga/Cp
Quartiersstation 
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St 
Ga/Cp
St 
St 
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St 
St 
 GA 
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St 
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Auenbereich 
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Retentionsraum
Renaturierungsbereich 
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TGa 
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TGa 
TGa 
51,82m
51,99m
52,34m
52,09m
51,96m
51,51m
51,52m
50,88m
50,89m
51,14m
51,15m
50,86m
52,12m
52,13m
51,43m
51,71m
51,40m
51,18m
51,20m
51,56m
51,67m
51,28m
51,07m
51,27m
51,08m
50,86m
50,60m
50,76m
St 
St 
St 
St 
St 
 GFL  GFL  GFL  GFL 
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TGa 
TGa 
51,43m51,43m51,43m51,43m51,51,43m51,43m51,43m51,51,51,51,43m51,43m51,43m
)X‰X5
DGZHJ 
|IIHQWOLFK 
TGa 
TGa 
TGa 
TGa TGa 
TGa 
TGa TGa TGa 
Ga/CpGa/CpGa/CpGa/CpGa/CpGa/Cp
Ga/CpGa/CpGa/CpGa/CpGa/Cp
 GA  GA 
 GFL  GFL  GFL 
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 GFL GFL
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 GA  GA 
 GA GA GA Ga/Ga/Ga/
Cp Cp Cp Cp 
Ga/Ga/Ga/
Cp Cp Cp 
Ga/Ga/Ga/
Cp Cp Cp Cp 
Ga/Ga/Ga/
Cp Cp Cp 
 GA  GA  GA  GA 
AS AS AS 
51,56m51,56m51,56m51,
51,08m51,08m51,08m
St 
St 
AS AS AS AS 
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     L      L      L      L      L      L      L 
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Ga/Ga/Ga/Ga/Ga/
Cp Cp 
Ga/Ga/Ga/Ga/Ga/
Cp Cp Cp 
Ga/CpGa/CpGa/Cp
Ga/CpGa/CpGa/CpGa/CpGa/Cp
 GFL GFL GFL
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 GFL GFL
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 GA  GA  GA 
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Ga/Ga/Ga/Ga/Ga/
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Cp Cp 
Ga/Ga/
Cp Cp 
Ga/Ga/Ga/Ga/Ga/
Cp Cp 
 GFL GFL
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 GFL  GFL 
  AE 
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St 
AS AS AS 
Ga/CpGa/CpGa/CpGa/Cp
 GA  GA  GA  GA 
Ga/CpGa/CpGa/CpGa/Cp
Ga/CpGa/CpGa/CpGa/Cp
Ga/CpGa/CpGa/CpGa/Cp
= I. BA 
= II. BA 
= III. BA 
+% Pð Allplan 2023 
=HLFKQHULQMYH_(UVWHOOWDP_0D‰VWDE0 
Vermarktungsplan 
Baugebiet Kirschgarten

Anlage 4 AnO-0005-2024

1836 Zeichen

AnO/0005/2024

SPDEF#»

SPD-Fraktion BV MS-Ost, Am Lohausbach 37, 48155 Münster Wir sind ansprechbar

An den Bezirksbürgermeister SPD-Fraktion in der BV Münster-Ost
des Stadtbezirks Münster-Ost \ Prof. Dr. Peter Wagner

Herrn Benedikt Spangenberg Am Lohausbach 37, 48155 Münster
Vennemannstraße 5 (0174) 6740536

48157 Münster .

peter.wagner@spd-muenster.de

14.02.2024 - Anregung zur Vorlage V/0095/2024 in der heutigen Sitzung der Bezirksvertretung
Münster-Ost

„Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ - Quartierskonzept und
Übertragung von Grundstücken an die Wohn und Stadtbau GmbH (W+S) (Stadtbezirk Ost,
Handorf}

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost richtet folgende Anregung an die
Verwaltung gem. $ 21 Abs. 4 der Hauptsatzung:

Es wird angeregt, dass sich die W+S bei der Quartiersentwicklung soweit möglich an den Verfahren
und Regelungen für städtische Baugebiete und Grundstücke orientiert.

Es wird angeregt, dass die W+S bei der Entwicklung der 26 Reihenhäuser mindestens 18 dem
öffentlich geförderten Bereich und den Rest dem frei finanzierten Bereich zuordnet.

Es wird angeregt, dass diese beiden Punkte in die Verträge zwischen der Verwaltung und der W+S
aufgenommen werden.

Begründung:

Uns ist wichtig, dass bei der Entwicklung des Wohngebietes auch Familien und Menschen mit
geringem Einkommen zum Zuge kommen können. Insofern regen wir eine Entwicklung entlang
der Verfahren und Regelungen für städtische Baugebiete und Grundstücke an. Zudem sollte aus
unserer Sicht der Anteil öffentlich geförderter Reihenhäuser deutlich erhöht werden.

Freundliche Grüße
Prof. Dr. Peter Wagner (Fraktionsvorsitzender)

SPD-Fraktion BV Münster-Ost instagram.com/muensterspd/
Am Lohausbach 37, 48155 Münster facebook.com/spdmuenster
(0174) 6740536 - www.spd-muenster.de twitter.com/spdmuenster

Anlage 1 Quartierskonzept

8994 Zeichen

Seite 1 von 4 
Konzept zur Entwicklung des Quartiers Kirschgarten durch die  
Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH 
 
Nach verschiedenen Vorüberlegungen einer Übertragung von Teilflächen des Quartiers Kirschgarten an 
die Wohn + Stadtbau und der zeitgleich gestellten Anfrage, ob wesentliche Erschließungsarbeiten im 
Plangebiet übernommen werden können, hat sich der Konsens gebildet, dass das Quartier in dem 
dargestellten Umfang als Gesamtfläche übertragen werden soll. 
Der Rat der Stadt Münster hat der Beschlussvorlage V/0095/2024 zur Übertragung des Baugebietes 
„Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ am 21.02.2024 bereits zugestimmt. 
 
Die damit verbundenen Aufgaben zur Umsetzung durch die Wohn + Stadtbau lauten: 
 
 Geförderter Wohnungsbau i.H.v. 60% der Brutto-Geschossfläche der Mehrfamilienhäuser 
abzüglich des Gebäudes für geflüchtete Menschen 
 Eingestreut über das Quartier durch einen geeigneten Wohnungsmix Angebote für junge 
Haushalte, kinderreiche Familien, Senioren und rollstuhlgerechtes Wohnen 
 Berücksichtigung von gefördertem Wohnungsbau für Großfamilien in Reihenhausgrundstücken 
 Eine Pflege-WG mit max. 12 Plätzen im frei finanzierten Bereich 
 Eine Einrichtung für geflüchtete Menschen im frei finanzierten Bereich 
 Berücksichtigung eines Wohnkonzeptes für gemeinschaftliches Wohnen im geförderten und frei 
finanzierten Bereich 
 Verkauf erschlossener Doppelhaus-Grundstücke nach den Vermarktungsrichtlinien der Stadt 
Münster 
 Schaffung möglichst schnell verfügbaren, günstigen und nachhaltigen Wohnraums 
 
Für den Zugang zu Fördergeldern ist die sinnhafte Anordnung der verschiedenen Funktionen im Sinne 
einer Quartiersbildung mit dem Ministerium MHKBD abzustimmen gewesen. 
 
Das aus diesen genannten Anforderungen entstandene Quartierskonzept wurde dem Ministerium am 
03.05.2024 vorgestellt und es erhielt den notwendigen Zuspruch. 
Der Plan aus der Anlage zeigt den mit der Stadt, dem MHKBD und der Wohn + Stadtbau abgestimmten 
Vermarktungsplan.  
 
Die Umsetzung der oben genannten Aufgaben wird damit wie im Folgenden erläutert erreicht: 
 
Geförderter Wohnungsbau 
 
Der Geförderter Wohnungsbau im Geschosswohnungsbau wird mit einem Wohnungsmix auf den 
Grundstücken 8A, 9A&C, zu ca. 30% 9B&D und 10B (ca. 55 WE, abhängig vom Mix) umgesetzt. 
Alle Wohnungen werden barrierefrei hergestellt. In der weiteren Ausplanung wird ein Wohnungsmix 
erreicht, der für die Zielgruppen junge Haushalte, Senioren und rollstuhlgerechtes Wohnen geeignete 
Angebote schafft.  
Die Anregung AKSVM/0001/2024 wird aufgenommen und umgesetzt, indem geeignete Wohnungen des 
Wohnungsmix mit einem Merkmal „seniorengerecht“ in der Verwaltung der Wohn + Stadtbau versehen 
werden. Diese Wohnungen können dann aktiv bei der Vermietung beworben und bevorzugt an Senioren 
vermietet werden. So können generationenübergreifende Gemeinschaften erzeugt werden.

Seite 2 von 4 
Der geförderte Wohnungsbau für Großfamilien wird auf den Grundstücken 1 und 16B (ca. 13 WE) 
umgesetzt. Dort entstehen in zwei Reihenhäusern Angebote für Familien mit 3-6 Kindern, die jeweils mit 
eigenen Gärten aufwarten können. Damit wird die Anregung AnO_0005_2024 aufgenommen. Der 
Bedarf von 13 Reihenhaus-WE wurde bereits mit dem Amt für Wohnungswesen und 
Quartiersentwicklung abgestimmt.  
Über die Auswahl der Grundstücke wird eine gute soziale Durchmischung im Quartier gewährleistet. 
 
Pflege-WG 
 
Dem Wunsch, den vom Sozialamt gemeldeten Bedarf einer Pflege-WG zu berücksichtigen, wir auf dem 
Grundstück 8B entsprochen. Dieses Grundstück bildet die Flächenanforderung gut ab. Eine 
unverbindliche Interessensabfrage unter potentiellen Betreibern wurde durch das Sozialamt mit 
positivem Rücklauf durchgeführt. Damit wird die Umsetzung trotz Zeiten schwieriger Refinanzierung im 
Pflegebereich konkret. 
 
Einrichtung für geflüchtete Menschen 
 
Die Errichtung einer Einrichtung für geflüchtete Menschen wird auf dem Grundstück 10A erfolgen. 
Dieses Grundstück bildet die Flächenanforderung gut ab. Die Unterkunft soll für die Unterbringung von 
ca. 50 Menschen ausgelegt sein. 
 
Wohnkonzeptes für gemeinschaftliches Wohnen 
 
Auf den Grundstücken 9B&D (ca. 17 WE) wird das Wohnkonzept „Gemeinschaftliches Wohnen“ 
umgesetzt. Für diese Wohnform gibt es mit der „WiGe – Wohnen in Gemeinschaft Münster GbR“ bereits 
einen Interessenten mit dem die Wohn + Stadtbau in Kontakt steht. Ca. 30% des dort geschaffenen 
Wohnraums wird als geförderter Wohnraum errichtet, der restliche Anteil überwiegend förderfähig. Die 
Gebäude werden unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit errichtet. 
Ein Teil des generationenübergreifenden Wohnkonzeptes ist ein Gemeinschaftsraum. Dort möchte die 
WiGe auch Angebote schaffen, die in das Quartier ausstrahlen.  
Die Auswahl der Grundstücke begünstigt durch eine Hofbildung in der Gebäudestruktur diese Planung. 
Ein dort vor dem Gemeinschaftsraum gelegener Außenbereich soll die Strahlkraft dieses Angebotes 
erhöhen und als Ort der Kommunikation dienen. 
 
So wie im Wohnungsmix des geförderten Wohnungsbaus beschrieben wird auch hier die Anregung 
AKSVM/0001/2024 aufgenommen und umgesetzt.  
 
Grundstücksverkauf 
 
Die Grundstücke 2, 3, 4, 11, 12C&D und 14 (29 WE) werden nach der Richtline für die Vergabe 
städtischer Baugrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung vom 14.06.2023 (Auswahl der 
Bewerbenden nach sozialen Kriterien, Kaufpreisreduzierung abhängig vom Einkommen, 
Kinderermäßigung) im Online-Verfahren verkauft. 
Die zu veräußernden Grundstücke wurden in zwei möglichst kompakten Bereichen angeordnet.  
Dies fördert die Geschwindigkeit und quartiersdienliche Steuerung der Erschließung, der Baufortschritte 
und des Straßenendausbaus.

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Frei finanzierter Wohnungsbau zur Miete 
 
Frei finanziertes Wohnen zur Miete wird auf den Grundstücken 5, 6, 7, 16A, 15, 17 (ca. 26 WE) errichtet. 
Hierbei handelt es sich um Mehrfamilien-, Doppel- und Reihenhausgrundstücke.  
Mit der Zuordnung von ca. 18 Reihenhäusern im frei finanzierten Mietwohnungsbau wird wie im 
geförderten Wohnungsbau für Großfamilien ebenfalls die Anregung Anregung AnO_0005_2024 
aufgegriffen und erfüllt. 
 
Frei finanzierter Wohnungsbau zum Kauf 
 
Auf den Grundstücken 12A&B und 13 (ca. 13 WE) werden Reihenhäusern errichtet, die im 
Bauträgergeschäft ohne Anwendung der Vermarktungsrichtlinien der Stadt zum Verkauf angeboten 
werden.  
Die Lage dieser Grundstücke entlang einer Haupterschließung ermöglicht eine frühzeitige Fertigstellung 
des Straßenendausbaus und der damit einhergehenden Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität, da 
die Wohn + Stadtbau die schnelle Fertigstellung sicherstellen kann.  
 
Schaffung schnell verfügbaren, günstigen und nachhaltigen Wohnraums 
 
Die Wohn + Stadtbau übernimmt im Quartier Kirschgarten für das Amt für Mobilität und Tiefbau die 
Erschließungsarbeiten. Der Beginn der Arbeiten wird für das 4. Quartal 2024 angestrebt. 
Mit diesem interdisziplinären Verantwortungsbereich können schon nach einer Teilfertigstellung der 
Erschließung eigene Hochbaumaßnahmen begonnen werden.  
Somit wird eine wesentliche Beschleunigung in der Gesamtfertigstellung des Quartiers erreicht. 
 
Durch eine möglichst serielle und wirtschaftliche Planung der vorgenannten Reihenhäuser und eine 
großmaßstäbliche Vergabe werden im Sinne einer schnellen Verfügbarkeit günstigen Wohnraums 
positive Effekte erzielt, die an Mieter und Eigentümer weitergegeben werden können. 
 
Die Bauabschnittsbildung und die Anordnung der von der Wohn + Stadtbau zu errichtenden Gebäude 
sorgen dafür, dass wesentliche Teile der an die Haupterschließung angrenzenden Bereiche beschleunigt 
errichtet werden. Somit kann kurz nach dem Hochbau der Straßenendausbau folgen. Dies ist wichtig für 
eine rasche Herstellung der Verkehrssicherheit und die Erlangung von Aufenthaltsqualität im 
öffentlichen Raum.  
 
Für die Versorgung des Quartiers mit Wärme ist die Wohn + Stadtbau sehr früh mit den Stadtnetzen in 
Kontakt getreten. Gemeinsam wurde erreicht, dass durch die garantiert hohe Wärmeabnahme das 
Quartier mit regenerativer kalter Nahwärme wirtschaftlich versorgt werden kann.  
Für die Nachhaltigkeit und dem damit verbundenen Zugang zu Förderprogrammen ist dies ein 
entscheidender Faktor.

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Die Anregung AFO/0010/2024 zur Regenwassernutzung wird separat in den jeweiligen Bauvorhaben 
geprüft. Neben der bereits umzusetzenden Ausstattung aller Gebäude mit Gründächern zur 
Regenwasserretention, wird am ehesten eine weitere Regenwassernutzung zur Bewässerung der 
Außenanlagen zu errichten sein. Der Einsatz im Gebäude kann wegen der Unterschiedlichen Nutzungen, 
Gebäudetypologien und Platzverhältnissen nur projektbezogen im Planungsprozess geprüft werden. 
 
Mit diesem Konzept werden die an die Wohn + Stadtbau gestellten Aufgaben in Gänze abgebildet und 
erfüllt. 
 
Kontakt:   
Max Delius : 0251 / 7008-325 
Christian Schulte-Sienbeck: 0251 / 7008 - 320

Beratungsverlauf (5)

26.08.2024 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.10.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2024 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.10.2024 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Heriburgstraße
  • Hobbeltstraße
  • Westhoffstraße
  • Am Lohausbach 37
  • Vennemannstraße 5
  • Kirschgarten
  • Kinderhaus
  • Langebusch

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0381/2024
Typ
Vorlagen
Datum
26.07.2024
Erstellt
13.06.2024 13:37