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2021/0062

Bebauungsplan M 34 ? Marienplatz ? (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 06.04.2021

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Punkt 12: Bebauungsplan M 34 – Marienplatz – (Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2021/0062) 
 
Aufgrund der Abwesenheit des Magistrats wird die Vorlage aus dem Ausschuss für 
Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften an den Haupt- und Finanzaus-
schuss am 20.05.2021 zur fachlichen Beratung verwiesen.

2021/0062

7593 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.04.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0062 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan M 34 – Marienplatz – (Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom:  06.04.2021 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Für das Grundstück des Marienplatzes, westlich der Heidelberger Straße zwischen Hügelstraße, 
Sandstraße und Hindenburgstraße, Gemarkung Darmstadt, Flur 17, Flurstück Nr. 16/25, ist im 
Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ein qualifizierter Bebauungsplan M 34 – Marienplatz –  aufzustellen, 
mit dem Ziel einer Neuentwicklung zu einem nachhaltigen, urbanen Wohnquartier. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja      Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2021/0062 vom 06.04.2021: 
 
Situation 
Der "Marienplatz" als letzte zusammenhängende unbebaute Fläche im Innenstadtbereich mit 
einer Grundstücksgröße von rund 1,4 ha zeichnet sich durch eine attraktive Cityrandlage und 
den Bezügen zu den kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtungen wie Staa tstheater und 
Theater Mollerhaus im Osten sowie der Hochschule Darmstadt im Westen aus. Das Grundstück 
schließt ebenerdig an die Heidelberger Straße im Osten und die Sandstraße im Süden an. Zur 
Hügelstraße im Norden besteht ein zunehmender Höhenunterschied. Im Westen begrenzt die 
Hindenburgstraße Teile des Grundstücks. Ehemals standen auf dem Grundstück 
Kasernenbauten aus dem 19. Jahrhundert, die im Zweiten Weltkrieg zerstört wurden. Die 
derzeitige Nutzung als öffentlicher, nicht gewidmeter Parkplatz wird der städtebaulichen 
Bedeutung des Standortes nicht gerecht.  
Das Grundstück ist derzeit planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Für die 
Verkehrsfläche Heidelberger Straße zwischen Elisabethenstraße und Heinrichstraße existiert 
der an das Plangebiet angrenzende Bebauungsplan M 5 – Verkehrsfläche Neckarstraße / 
Heidelberger Straße –, rechtskräftig seit dem 31.12.1974. 
Der Flächennutzungsplan stellt diese Fläche als gemischte Baufläche dar. Die geplante 
Nutzung Urbanes Gebiet (MU), kann aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB 
entwickelt werden. 
Entwicklungsziel 
Zur Deckung des bestehenden Wohnraumbedarfs hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt einen 
Realisierungswettbewerb als begrenzt offenen Investoren- und Planungswettbewerb (MV-Nr. 
2018/0021) im Jahr 2019 für den Marienplatz durchgeführt. Dabei wurde folgende 
Zielvorgabe genannt: attraktives Wohnquartier mit hoher energetischer und ökologischer 
Qualität, alternativen Mobilitätsangeboten, Anteil sozial geförderten Wohnungen sowie sozialer 
Infrastruktur.  
Städtebauliches Konzept des Siegerentwurfs 
Aus diesem Verfahren ging der Siegerentwurf des Investors Implenia Developement, Raunheim 
mit netzwerk Architekten, Darmstadt hervor, die das Pilotprojekt eines zukunftsweisenden und 
nachhaltigen Quartiers für Darmstadt konzipieren:  
 in ökologischer Hinsicht v.a. durch Holzbauweise, eine gleichermaßen intelligente wie 
ressourcenschonende Gebäudetechnik und eine intensive Begrünung auf Freiflächen, 
Dächern und Laubengängen/ Balkonen/ Fassaden. 
 in wirtschaftlicher Hinsicht v.a. durch ein hohes Maß an Vorfertigung 
 in gestalterischer Hinsicht durch eine qualitätsvolle städtebauliche Konzeption, die einen 
markanten Hochpunkt setzt und mit einer architektonisch prägnanten Form  
Freiraumbezüge aufgreift 
 in sozialer Hinsicht durch Angebote für unterschiedliche Bewohnerzielgruppen und mit 
dem städtisch beschlossenen Anteil an geförderten Wohnungen und auch einem hohen 
Maß an Zugänglichkeit, Teilhabe und gemeinschaftlicher Aktivitäten. 
Das städtebauliche Konzept (s. Abb. 1) des Entwurfs sieht eine städtebauliche Dominante (XV-
geschossiges Gebäude) an der Heidelberger Straße vor sowie eine mäanderförmige Bebauung 
von Ost nach West, die das Baufeld mit seiner prägnanten Figur fasst. Gleichzeitig wird damit 
das Bauvolumen in maßstäbliche Teilabschnitte gegliedert und ein sich zur Hügelstraße immer 
wieder öffnender, stark begrünter Raum geschaffen. Die Baustruktur ermöglicht großzügige 
offene Hof- und Platzräume sowie eine hohe Dichte, ein hohes Maß an Kompaktheit und eine 
wirtschaftliche Erschließung.

- 4 - 
Abb. 1: Städtebauliches Konzept / Freiflächenplan Marienplatz ohne Maßstab 
Quelle: netzwerkarchitekten

- 5 - 
Unterschiedliche Wohnformen werden für verschiedene Einkommensgruppen in einer Mischung 
aus Eigentum und Miete, bezahlbaren senioren- und familiengerechten sowie für 
Wohngemeinschaften geeigneten Wohnungen angeboten. 25 % der BGF-Wohnen sind für 
Wohnungen von Haushalten mit geringem Einkommen und 20 % der BGF-Wohnen sind für 
Wohnungen von Haushalten mit mittlerem Einkommen, entsprechend den Förderrichtlinien des 
Landes Hessen und der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vorgesehen. Da neben diesen neuen 
Wohnungen im Bereich Stadtmitte bereits Bedarf an zusätzlichen Kinderbetreuungs-
einrichtungen besteht, errichtet die Wissenschaftsstadt Darmstadt an der Nord-West-Ecke des 
"Marienplatzes" eine Kita. Das Angebot von Infrastruktureinrichtungen soll durch verschiedene 
Angebote, wie z.B. einen Pflegedienst (mit Tagespflege), kleinere Nahversorgungseinheiten, 
einem Mobilitätsmanagement etc., in den Erdgeschosszonen ergänzt werden. 
Die Deckung des Stellplatzbedarfs für PKW ist in der Tiefgarage gemäß Stellplatzsatzung 
vorgesehen. Dort werden auch Elektroladestationen sowie der überwiegende Teil an 
notwendigen Abstellplätzen für Fahrräder errichtet. 
An den Grenzen des Grundstücks befinden sich mehrere geschützte und erhaltenswerte 
Bäume. Zu nennen sind hier vor allem die Doppelreihe an der Neckar-/ Heidelberger Straße, 
die Baumreihe an der Hügelstraße, die Baumreihe an der Hindenburgstraße sowie eine 
Baumreihe im Süden des Wettbewerbsgrundstückes, die erhalten und geschützt werden.  
Ziel des Bebauungsplanverfahrens 
Die Umsetzung des Siegerentwurfes mit dem oben erläuterten städtebaulichen Konzept sieht 
aufgrund der größere Anzahl der Geschosse eine höhere Dichte vor als die Umgebung nach § 
34 BauGB zulässt. Um Planungsrecht für diesen Entwurf zu schaffen, ist daher die Aufstellung 
eines Bebauungsplans mit einem städtebaulichen Vertrag erforderlich. 
 
Abb. 2: Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans M 34 – Marienplatz –  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt   (ohne Maßstab)

- 6 - 
Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans M 34 – Marienplatz –, dessen 
Aufstellungsverfahren dieser Aufstellungsbeschluss einleitet, umfasst das Grundstück 
Gemarkung Darmstadt, Flur 17, Flurstück Nr. 16/25 (s. Abb. 2). 
 
Gleichzeitig wird die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit der Implenia Marienplatz Mäander 
GmbH, die sich nach dem Wettbewerb zur Realisierung des Projektes gegründet hat, einen 
Grundstückskaufvertrag und später einen städtebaulichen Vertrag abschließen. Der 
Kaufvertrag ist nicht Gegenstand dieser Magistratsvorlage. 
 
 
Dezernat III 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 12
TOP 8
TOP 12
TOP 87

Orte (6)

  • Heidelberger Straße
  • Hügelstraße
  • Sandstraße
  • Elisabethenstraße
  • Heinrichstraße
  • Neckarstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0062
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.04.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00