2021/0062
Bebauungsplan M 34 ? Marienplatz ? (Aufstellungsbeschluss)
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Punkt 12: Bebauungsplan M 34 – Marienplatz – (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2021/0062) Aufgrund der Abwesenheit des Magistrats wird die Vorlage aus dem Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften an den Haupt- und Finanzaus- schuss am 20.05.2021 zur fachlichen Beratung verwiesen.
2021/0062
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.04.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0062
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan M 34 – Marienplatz – (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 06.04.2021
Beschlussvorschlag :
Für das Grundstück des Marienplatzes, westlich der Heidelberger Straße zwischen Hügelstraße,
Sandstraße und Hindenburgstraße, Gemarkung Darmstadt, Flur 17, Flurstück Nr. 16/25, ist im
Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ein qualifizierter Bebauungsplan M 34 – Marienplatz – aufzustellen,
mit dem Ziel einer Neuentwicklung zu einem nachhaltigen, urbanen Wohnquartier.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
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Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage 2021/0062 vom 06.04.2021:
Situation
Der "Marienplatz" als letzte zusammenhängende unbebaute Fläche im Innenstadtbereich mit
einer Grundstücksgröße von rund 1,4 ha zeichnet sich durch eine attraktive Cityrandlage und
den Bezügen zu den kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtungen wie Staa tstheater und
Theater Mollerhaus im Osten sowie der Hochschule Darmstadt im Westen aus. Das Grundstück
schließt ebenerdig an die Heidelberger Straße im Osten und die Sandstraße im Süden an. Zur
Hügelstraße im Norden besteht ein zunehmender Höhenunterschied. Im Westen begrenzt die
Hindenburgstraße Teile des Grundstücks. Ehemals standen auf dem Grundstück
Kasernenbauten aus dem 19. Jahrhundert, die im Zweiten Weltkrieg zerstört wurden. Die
derzeitige Nutzung als öffentlicher, nicht gewidmeter Parkplatz wird der städtebaulichen
Bedeutung des Standortes nicht gerecht.
Das Grundstück ist derzeit planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Für die
Verkehrsfläche Heidelberger Straße zwischen Elisabethenstraße und Heinrichstraße existiert
der an das Plangebiet angrenzende Bebauungsplan M 5 – Verkehrsfläche Neckarstraße /
Heidelberger Straße –, rechtskräftig seit dem 31.12.1974.
Der Flächennutzungsplan stellt diese Fläche als gemischte Baufläche dar. Die geplante
Nutzung Urbanes Gebiet (MU), kann aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB
entwickelt werden.
Entwicklungsziel
Zur Deckung des bestehenden Wohnraumbedarfs hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt einen
Realisierungswettbewerb als begrenzt offenen Investoren- und Planungswettbewerb (MV-Nr.
2018/0021) im Jahr 2019 für den Marienplatz durchgeführt. Dabei wurde folgende
Zielvorgabe genannt: attraktives Wohnquartier mit hoher energetischer und ökologischer
Qualität, alternativen Mobilitätsangeboten, Anteil sozial geförderten Wohnungen sowie sozialer
Infrastruktur.
Städtebauliches Konzept des Siegerentwurfs
Aus diesem Verfahren ging der Siegerentwurf des Investors Implenia Developement, Raunheim
mit netzwerk Architekten, Darmstadt hervor, die das Pilotprojekt eines zukunftsweisenden und
nachhaltigen Quartiers für Darmstadt konzipieren:
in ökologischer Hinsicht v.a. durch Holzbauweise, eine gleichermaßen intelligente wie
ressourcenschonende Gebäudetechnik und eine intensive Begrünung auf Freiflächen,
Dächern und Laubengängen/ Balkonen/ Fassaden.
in wirtschaftlicher Hinsicht v.a. durch ein hohes Maß an Vorfertigung
in gestalterischer Hinsicht durch eine qualitätsvolle städtebauliche Konzeption, die einen
markanten Hochpunkt setzt und mit einer architektonisch prägnanten Form
Freiraumbezüge aufgreift
in sozialer Hinsicht durch Angebote für unterschiedliche Bewohnerzielgruppen und mit
dem städtisch beschlossenen Anteil an geförderten Wohnungen und auch einem hohen
Maß an Zugänglichkeit, Teilhabe und gemeinschaftlicher Aktivitäten.
Das städtebauliche Konzept (s. Abb. 1) des Entwurfs sieht eine städtebauliche Dominante (XV-
geschossiges Gebäude) an der Heidelberger Straße vor sowie eine mäanderförmige Bebauung
von Ost nach West, die das Baufeld mit seiner prägnanten Figur fasst. Gleichzeitig wird damit
das Bauvolumen in maßstäbliche Teilabschnitte gegliedert und ein sich zur Hügelstraße immer
wieder öffnender, stark begrünter Raum geschaffen. Die Baustruktur ermöglicht großzügige
offene Hof- und Platzräume sowie eine hohe Dichte, ein hohes Maß an Kompaktheit und eine
wirtschaftliche Erschließung.
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Abb. 1: Städtebauliches Konzept / Freiflächenplan Marienplatz ohne Maßstab
Quelle: netzwerkarchitekten
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Unterschiedliche Wohnformen werden für verschiedene Einkommensgruppen in einer Mischung
aus Eigentum und Miete, bezahlbaren senioren- und familiengerechten sowie für
Wohngemeinschaften geeigneten Wohnungen angeboten. 25 % der BGF-Wohnen sind für
Wohnungen von Haushalten mit geringem Einkommen und 20 % der BGF-Wohnen sind für
Wohnungen von Haushalten mit mittlerem Einkommen, entsprechend den Förderrichtlinien des
Landes Hessen und der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vorgesehen. Da neben diesen neuen
Wohnungen im Bereich Stadtmitte bereits Bedarf an zusätzlichen Kinderbetreuungs-
einrichtungen besteht, errichtet die Wissenschaftsstadt Darmstadt an der Nord-West-Ecke des
"Marienplatzes" eine Kita. Das Angebot von Infrastruktureinrichtungen soll durch verschiedene
Angebote, wie z.B. einen Pflegedienst (mit Tagespflege), kleinere Nahversorgungseinheiten,
einem Mobilitätsmanagement etc., in den Erdgeschosszonen ergänzt werden.
Die Deckung des Stellplatzbedarfs für PKW ist in der Tiefgarage gemäß Stellplatzsatzung
vorgesehen. Dort werden auch Elektroladestationen sowie der überwiegende Teil an
notwendigen Abstellplätzen für Fahrräder errichtet.
An den Grenzen des Grundstücks befinden sich mehrere geschützte und erhaltenswerte
Bäume. Zu nennen sind hier vor allem die Doppelreihe an der Neckar-/ Heidelberger Straße,
die Baumreihe an der Hügelstraße, die Baumreihe an der Hindenburgstraße sowie eine
Baumreihe im Süden des Wettbewerbsgrundstückes, die erhalten und geschützt werden.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens
Die Umsetzung des Siegerentwurfes mit dem oben erläuterten städtebaulichen Konzept sieht
aufgrund der größere Anzahl der Geschosse eine höhere Dichte vor als die Umgebung nach §
34 BauGB zulässt. Um Planungsrecht für diesen Entwurf zu schaffen, ist daher die Aufstellung
eines Bebauungsplans mit einem städtebaulichen Vertrag erforderlich.
Abb. 2: Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans M 34 – Marienplatz –
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt (ohne Maßstab)
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Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans M 34 – Marienplatz –, dessen
Aufstellungsverfahren dieser Aufstellungsbeschluss einleitet, umfasst das Grundstück
Gemarkung Darmstadt, Flur 17, Flurstück Nr. 16/25 (s. Abb. 2).
Gleichzeitig wird die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit der Implenia Marienplatz Mäander
GmbH, die sich nach dem Wettbewerb zur Realisierung des Projektes gegründet hat, einen
Grundstückskaufvertrag und später einen städtebaulichen Vertrag abschließen. Der
Kaufvertrag ist nicht Gegenstand dieser Magistratsvorlage.
Dezernat III
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (6)
- Heidelberger Straße
- Hügelstraße
- Sandstraße
- Elisabethenstraße
- Heinrichstraße
- Neckarstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0062
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.04.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00