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Aufnahme von Frauen in die Straßenbenennungsliste

Stellungnahme der Verwaltung 191074-1 ST vom 16.01.2020

Stand: Am 28.01.2020 in der Bezirksvertretung Hardtberg zur Kenntnis genommen.

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    Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191074-1 ST —— Aufnahme von Frauen in die Straßenbenennungsliste Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 28.01.2020 Anregung Inhalt der Stellungnahme: Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, die im Antrag genannten Namen Johanna Elberskirchen, Rita Maiburg und Louise Straus-Ernst in die Straßenbenennungsliste aufzunehmen. Sofern sich die Bezirksvertretung dem Antrag anschließt, wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage zur Aufnahme der Namen in die Liste für den Hauptausschuss, der ein Empfehlungsrecht hat, und für den Rat, der Beschlusskompetenz hat, fertigen. Im Fall von Karin Hempel-Soos gibt das Stadtarchiv den Hinweis, dass sie noch sehr stark eine Person der Zeitgeschichte ist, deren Lebensleistung ggf. mit einem größeren zeitlichen Abstand gewürdigt werden sollte. Zu dem Vorschlag Sibylle Mertens-Schaaffhausen ist festzustellen, dass nach ihr bereits die Sibyllenstraße im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, benannt wurde, sodass eine Aufnahme in die Benennungsliste nicht mehr in Betracht kommt. Anlage/n Keine Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Seite 1 von 1

Beratungsverlauf

  1. 28.01.2020

    Bezirksvertretung Hardtberg

    TOP 10.1.1, Anregung. Ergebnis: zur Kenntnis genommen

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