V/0819/2005
Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und schwerbehinderten Menschen Gleichgeste
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Berichtsvorlage
22112 Zeichen
V/0819/2005
DER OBERBÜRGERMEISTER
Personal- und Organisationsamt
Betrifft
Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und schwerbehinderten Menschen
Gleichgestellte bei der Stadt Münster
Beratungsfolge
25.10.2005 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht
17.11.2005 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit
Behinderungen Bericht
30.11.2005 Hauptausschuss Bericht
Bericht:
1. Einleitung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit Beschluss vom 10.12.2003 die Verwaltung beauf-
tragt einen jährlichen Bericht über die Beschäftigungssituation der schwerbehinderten Men-
schen bei der Stadt Münster und ihrer Beteiligungen zu erstellen.
2. Beschäftigungsquote und Struktur der schwerbehinderten Beschäftigten
Die Stadt Münster hat im Jahr 2004 die gesetzlich geforderte Beschäftigungsquote von 5 %
erreicht ( 5,16 %, siehe Anlage 1
).
Eine Pflichtabgabe ist daher für das Jahr 2004 nicht zu entrichten. Die höhere Quote ist im
wesentlichen durch die vermehrte Anerkennung von bereits beschäftigten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern zu erklären. Die Quote der Neueinstellungen liegt über dem Vorjahr, ist je-
doch, nicht zuletzt auf Grund der haushaltrechtlichen Restriktionen, gering.
Im Jahr 2004 betrugen die Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Men-
schen bzw. an Blindenwerkstätten insgesamt ca. 60.840 €. Sie sind gegenüber den Auftrags-
vergaben des Jahres 2003 mit ca. 64.840 € annähernd konstant geblieben.
Hinsichtlich der strukturellen Verteilung der schwerbehinderten Beschäftigten wird auf die An-
lage 1 verwiesen.
Vorlagen-Nr.:
V/0819/2005
Auskunft erteilt:
Herr Goerke
Ruf:
492 11 00
E-Mail:
Erwin.Goerke@stadt-muenster.de
Datum:
06.10.2005
Öffentliche Berichtsvorlage
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3. Maßnahmen zur Förderung, Integration, Fortbildung und Einstellung von schwerbe-
hinderten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
• Innerhalb der Stadtverwaltung ist die Integration und Förderung schwerbehinderter Mit-
arbeiter und Mitarbeiterinnen sowie von Behinderung Bedrohter weiterhin gelebter Alltag.
Das spiegelt sich wider in:
• den finanziellen Aufwendungen für die behindertengerechte Ausstattung von Arbeits-
plätzen, die auch im Jahr 2004 ein hohes Niveau hatten (siehe Ziffer 5 der Anlage 1),
• den bewilligten Anträgen von Menschen mit Behinderung auf Teilzeitarbeit
• der erfolgreichen Arbeit des Integrationsteams
• Die Stadtverwaltung sowie die Vertrauensfrau der schwerbehinderten Mitarbeiter und Mit-
arbeiterinnen haben in den letzten Jahren verstärkt aktuelle Informationen in der Mitarbei-
terzeitung und im Intranet der Stadt Münster veröffentlicht. Gerade das Forum Intranet hat
sich dabei als höchst effektiv erwiesen, so dass auch 2004 zusätzliche Fortbildungsange-
bote seitens der Betroffenen nicht mehr nachgefragt wurden.
• Alle Ausschreibungstexte erhalten seit Ende des Jahres 2001 den Passus:
„Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Frauen und Männer sind ebenfalls aus-
drücklich erwünscht.“
• Schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern wird Gelegenheit zur persönli-
chen Vorstellung gegeben, auch wenn Teile des Anforderungsprofils auf Grund der
Behinderung nicht erfüllt werden. Ob und ggf. durch welche organisatorischen
und/oder technischen Maßnahmen auf die Erfüllung dieses Anforderungsprofils ver-
zichtet werden kann, wird bereits im Vorfeld der Bewerbung geprüft.
• Stellenausschreibungen werden seit 2003 elektronisch der Arbeitsagentur übermittelt
und stehen dort über das Internetportal der Bundesagentur für Arbeit bundesweit Be-
werberinnen und Bewerbern zur Verfügung. Zusätzlich werden die städt. Sonder-
schulen über zu besetzende Ausbildungsstellen informiert.
• Im Jahr 2004 wurden 37 Stellen (davon 32 befristete Stellen) extern bzw. über die Ar-
beitsagentur ausgeschrieben. Bei einer Gesamtzahl von 2.398 externen Bewerbungen
erhielt die Stadt Münster 68 Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen. 4
schwerbehinderte Bewerberinnen wurden 2004 eingestellt. Dabei ist zu berücksichti-
gen, dass von den 68 Bewerbungen allein 21 Bewerbungen für eine ausschließlich
schwerbehinderten Menschen vorbehaltene Stelle in der Telefonzentrale eingingen.
• Bei Einstellungen zu Ausbildungszwecken wird bei schwerbehinderten Bewerberinnen
und Bewerbern jeweils die 1. Stufe des Auswahlverfahrens übersprungen. Einladun-
gen für das Vorstellungsgespräch erfolgen so beispielhaft unabhängig vom Noten-
durchschnitt. Notwendige Hilfsmittel werden im Auswahlverfahren und im weiteren
Verlauf der Ausbildung selbstverständlich zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2004 wurde
ein schwerbehinderter Anwärter im Bereich des gehobenen Dienstes eingestellt.
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4. Die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen bei den städtischen Beteili-
gungen
Bei folgenden sieben Beteiligungen wurden wie in den vergangenen Jahren die Angaben zur
Beschäftigungssituation der schwerbehinderten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erfragt:
• Wohn- und Stadtbau GmbH
• Stadtwerke Münster GmbH
• Gesellschaft für Informationstechnologie, Kommunikation und Organisation Münster mbH
(items GmbH)
• Westf. Zoologischer Garten Münster GmbH (Allwetterzoo Münster)
• FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (einschließlich Tochtergesellschaften)
• Halle Münsterland GmbH
• NEU:
Verkehrsservice Gesellschaft mbH
Die Ergebnisse sind in der Anlage 2 aufgeführt.
5. Ausblick
Die Zahl de
r schwerbehinderten Beschäftigten hat sich stabilisiert. Die Integration in den Ar-
beitsalltag gelingt. Besonders hervor zu heben ist die erfolgreiche Arbeit des Integrations-
teams bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeitsverhält-
nis. Die Integrationsvereinbarung hat sich hierbei als ein gutes Instrument zur Förderung der
Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten erwiesen. Sie wurde aktualisiert und ange-
passt. Die Neufassung ist als Anlage 3
beigefügt.
In Vertretung
gez. Dr. Heinrichs
Anlagen:
Anlage 1, 2 und 3
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Anlage 1
1. Beschäftigungsquote der schwerbehinderten Beschäftigten
4,84 % im Jahr 2000 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.584*
4,94 % im Jahr 2001 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.789*
5,10 % im Jahr 2002 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.593*
4,83 % im Jahr 2003 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.484*
5,16 % im Jahr 2004 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.392*
*)Die Quote kommt zustande im Hinblick auf Mehrfachanrechnungen einzelner schwerbehinderter Mi tarbeiter und Mitarbeiterin-
nen.
In den letzten vier Jahren waren durchschnittlich
, daher keine geschlechtsspezifischen Anga-
ben möglich, wie folgt schwerbehinderte Menschen beschäftigt:
2001 237 Schwerbehinderte
2002 234 Schwerbehinderte
2003 217 Schwerbehinderte
2004 227 Schwerbehinderte
2. stichtagsbezogene Struktur der schwerbehinderten Beschäftigten nach Geschlecht
Jahr Gesamtzahl
Männer Frauen Quote Frau-
en
2001 223 125 98 43,9 %
2002 223 117 106 47,5 %
2003 185 98 87 47,0 %
2004 217 117 100 46,0 %
3. stichtagsbezogene Altersstruktur
Bis 39. Lebensjahr 40. – 49. Lebens-
jahr
50. – 59. Lebens-
jahr
60. – 64. Lebens-
jahr
2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003 2004
Gesamt 37 29 34 68 52 56 105 99 108 13 5 19
Davon
Frauen
22
18
23
33
25
34
44
40
37
7
4
6
4. stichtagsbezogene Struktur nach Laufbahngruppen
Laufbahngruppe 2002* 2003 2004
Gesamt Gesamt Frauen Gesamt Frauen
Einf. und mittlerer Dienst 139 124 59 150 62
Gehobener Dienst 72 55 26 55 23
Höherer Dienst 12 6 2 12 4
*)aus technischen Gründen war eine geschlechtsspezifische Differenzierung nicht möglich
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5. Präventive Maßnahmen
Ausstattung Ar-
beitsplätze
Ausgaben Zuschüsse
(Zuweisungen aus der
Ausgleichsabgabe)
2002 2003 2004 2002
(€)
2003
(€)
2004
(€)
2002
(€)
2003
(€)
2004
(€)
Schwerbehin-
derte
Menschen
8
3
3
8.400
5.600
5.890
7.800
1.700
4.800
Sonstige
39
34
58
34.500
12.950
37.820
0
0
0
Gesamt
47
37
61
42.900
18.550
43.710
7.800
1.700
4.800
6
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Anlage 2
1. Wohn- und Stadtbau GmbH
2001 2002 2003 2004
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl (Jahresschnitt)
ca.
52 53 56,09 56
Anzahl der sb Beschäftigten 2 2 2 2
Anzahl der männlichen sb Beschäftigten 1 1 1 1
Anzahl der weiblichen sb Beschäftigten 1 1 1 1
Quote (Jahresschnitt) erfüllt* erfüllt* erfüllt* erfüllt*
*Bei Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich bis zu 59 Arbeitsplätzen sind gem. § 74 Abs.
2 SGB IX zwei Pflichtarbeitsplätze zur Erfüllung der Quote ausreichend. Daher erfüllt die
Wohn- und Stadtbau GmbH in allen vier Berichtsjahren die Quote.
Darüber hinaus erfolgten im Berichtsjahr 2004 Auftragsvergaben in Höhe von 93.550,90 €
an Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten.
2. Stadtwerke Münster
2001 2002 2003 2004
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl (Jahresschnitt)
ca.
1.148 1.107 1.156 1.232
Anzahl der sb Beschäftigten 53,2 56 70,4 75,0
Anzahl der männlichen sb Beschäftigten 46,25 49 59,8 66,75
Anzahl der weiblichen sb Beschäftigten 7 7 10,6 8,25
Quote (Jahresschnitt) 4,64 5,06 6,38 6,40
Alters-
struk-
tur
Bis 30. Lebensjahr* 30. – 40. Lebens-
jahr*
40. – 50. Lebensjahr* Über 50. Lebensjahr*
2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003 2004
Ge-
samt
o.A. 1 0,4 o.A. 8,25 7,5 o.A. 22,33 25,75 o.A. 38,83 41,33
*Jahresdurchschnitt, keine geschlechtsspezifischen Angaben möglich
Im Jahr 2004 wurde eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen. Unter den Auszubil-
denden befinden sich zur Zeit keine schwerbehinderte Personen.
3. Items GmbH
2001 2002 2003 2004
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl (Jahresschnitt)
ca.
60 89 106,4 127,5
Anzahl der sb Beschäftigten 2,67 3 3 3,92
Anzahl der männlichen sb Beschäftigten 2,67 3 3 3,92
Anzahl der weiblichen sb Beschäftigten 0 0 0 0
Quote (Jahresschnitt) 4,45 3,37 2,82 3,17
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Alters-
struk-
tur
Bis 30. Lebensjahr 30. – 40. Lebens-
jahr
40. – 50. Lebensjahr Über 50. Lebensjahr
2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003 2004
Ge-
samt
o.A. 1 0 o.A. 0 1 o.A. 1 1,5 o.A. 1 1,42
Im vorgenannten Zeitraum waren zwischen 4 –7 Auszubildende bei der items GmbH be-
schäftigt. Schwerbehinderte waren nicht darunter.
4. Allwetterzoo Münster
2001 2002 2003 2004
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl (Jahresschnitt)
ca.
76 76 79,25 82,67
Anzahl der sb Beschäftigten 6 5 4,5 3,5
Anzahl der männlichen sb Beschäftigten 4 3 3 2,5
Anzahl der weiblichen sb Beschäftigten 2 2 1,5 1
Quote (Jahresschnitt) 7,89 6,58 5,68 4,23
Alters-
struk-
tur
Bis 30. Lebensjahr 30. – 40. Lebensjahr 40. – 50. Lebensjahr Über 50. Lebens-
jahr
2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003 2004
Ge-
samt
o.A. 0 0 o.A. 0 0 o.A. 1,5 2 o.A. 3 1,5
Davon
Frauen
o.A. 0 0 o.A. 0 0 o.A. 1,5 1 o.A. 0 0
5. FMO GmbH
2001 2002 2003 2004
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl (Jahresschnitt)
ca.
279 287 287 286
Anzahl der sb Beschäftigten 14 11 8 8
Anzahl der männlichen sb Beschäftigten 10 8 5 5
Anzahl der weiblichen sb Beschäftigten 4 3 3 3
Quote (Jahresschnitt) 5,02 3,84 2,79 2,79
Alters-
struk-
tur
Bis 39. Lebensjahr 40. – 49. Lebens-
jahr
50. – 59. Lebensjahr 60. – 64. Lebensjahr
2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003 2004
Ge-
samt
3 3 2 42243 4 00 0
Davon
Frauen
2 2 1 20100 1 0 0 0
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6. Halle Münsterland
2001
2002 2003 2004
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl (Jahresschnitt)
ca.
Bis 59 Bis 59 48 42,33
Anzahl der sb Beschäftigten 0 0 1 1
Anzahl der männlichen sb Beschäftigten 0 0 1 1
Anzahl der weiblichen sb Beschäftigten 0 0 0 0
Quote (Jahresschnitt) Nicht
erfüllt*
Nicht
erfüllt*
Nicht
erfüllt*
Nicht
erfüllt*
*Entsprechend der Beschäftigtenzahl wären gem. § 74 Abs. 2 SGB IX zwei Pflichtar-
beitsplätze für die Erfüllung der Quote notwendig.
7. Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH
2004
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl (Jahresschnitt)
ca.
76,67
Anzahl der sb Beschäftigten 0,42
Anzahl der männlichen sb Beschäftigten 0,42
Anzahl der weiblichen sb Beschäftigten 0
Quote (Jahresschnitt) Nicht
erfüllt*
Alters-
struk-
tur
Bis 39. Lebensjahr 40. – 49. Lebens-
jahr
50. – 59. Lebensjahr 60. – 64. Lebensjahr
Ge-
samt
1 0 0 0
*Entsprechend der gestiegenen Beschäftigungszahl im Jahre 2004 wären zuletzt 4
Pflichtarbeitsplätze für die Erfüllung der Quote notwendig gewesen. Ein schwerbehinder-
ter Mitarbeiter wurde im Laufe des Jahres 2004 eingestellt. Auszubildende waren im Jahr
2004 nicht beschäftigt
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Anlage 3
Stadt Münster
Integrationsvereinbarung
gem. § 83 SGB IX, 2. Teil – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
für die Stadtverwaltung Münster
vom 01.09.2005
Der Oberbürgermeister, die Schwerbehindertenvertretung, der Gesamtpersonalrat
und der Beauftragte des Arbeitgebers treffen folgende Vereinbarung:
Präambel
Die Stadtverwaltung Münster will ihre Kultur im Umgang mit den vielfältigen Stärken und Schwä-
chen, Potenzialen und Grenzen aller Beschäftigten reflektieren und weiterentwickeln. Diese Ver-
einbarung ist ein Beitrag dazu.
Die Integrationsvereinbarung soll die Rechte von schwerbehinderten Menschen stärken, indem
wir ihre Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe fördern. Wir bekräftigen die entspre-
chenden Vorgaben des Sozialgesetzbuches IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Men-
schen und die Richtlinien zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Men-
schen des Landes NRW.
Wir verfolgen mit dieser Vereinbarung die Ziele:
• Sichern und Fördern der Beschäftigungsverhältnisse schwerbehinderter Frauen und Männer,
• Mehr Chancen für schwerbehinderte Menschen, die sich um einen Arbeitsplatz bei der Stadt
Münster bewerben,
• Mehr Chancen für schwerbehinderte Jugendliche und junge Erwachsene, die sich um einen
Ausbildungsplatz bei der Stadt Münster bewerben. Schwerbehinderten Menschen gleichge-
stellt sind auch behinderte Jugendliche und junge Erwachsene während der Zeit ihrer Be-
rufsausbildung wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 % beträgt oder ein Grad der
Behinderung nicht festgestellt ist.
Alle Ziele unterstützen auch die Bemühung, die Schwerbehindertenquote zu sichern und insbe-
sondere den Anteil der schwerbehinderten Frauen bei der Stadt Münster zu erhöhen.
Integration richtet sich an Menschen mit und ohne Behinderungen. Um Integration zu fördern,
benötigen wir den gemeinsamen Willen des Arbeitgebers und aller Beschäftigten. Dafür wollen
wir die objektiven Voraussetzungen und das subjektive Verständnis schaffen. Wir möchten, dass
schwerbehinderte Menschen das Anerkennungsverfahren und die Rechte nach dem Sozialge-
setzbuch IX selbstverständlich in Anspruch nehmen. Sie sollen darauf vertrauen können, dass
ihnen daraus am Arbeitsplatz kein Nachteil und keine Ausgrenzung erwachsen.
§ 1 Maßnahmen zur Schaffung eines positiven Integrationsklimas
Um ein positives Integrationsklima zu e rreichen, soll eine weitgehende Information und Kommu-
nikation in der Verwaltung stattfinden. Ziel ist zum einen, die Menschen mit Behinderungen zu
motivieren, ihre Rechte wahrzunehmen, zum anderen Verständnis und Toleranz im Miteinander
hinsichtlich der unterschiedlichen Stärken und Schwächen zu schaffen.
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Die Information soll in jeweils geeigneter Weise über die in der Verwaltung üblichen Wege und
Medien erfolgen.
Die Beteiligten dieser Vereinbarung stehen allen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung für
Informationen zur Verfügung.
§ 2 Prävention
2.1 Betriebliches Eingliederungsmanagements
Die Verwaltung verpflichtet sich für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs
Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, mit dem Personalrat unter Beteili-
gung der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung zum Abschluss ei-
nes betrieblichen Eingliederungsmanagements.
Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements is t es die Möglichkeiten zu klären, wie die
Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Ar-
beitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
2.2 Integrationsteam
Um sicherzustellen, dass bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten
Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis behinderter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die zur Ge-
fährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, möglichst frühzeitig und zielgerichtet gehandelt
wird, wurde ein Integrationsteam gebildet. Diesem gehören die Schwerbehindertenvertretung, der
Personalrat, die Sozialberatung und das Frauenbüro an. Die Geschäftsführung übernimmt die
Schwerbehindertenvertretung.
Die Arbeit des Integrationsteams ist Teil des betrieblichen Eingliederungsmanagements.
2.2 Ausgestaltung des Arbeitsplatzes
Der über das Gesetz hinausgehende Standard der behindertengerechten Ausstattung der Ar-
beitsplätze auch für Mitarbeiter/innen ohne Schwerbehindertenanerkennung wird begrüßt und
soll beibehalten werden.
§ 3 Fortbildungen
Menschen mit Behinderungen, deren Art der Behinderung spezifische Fortbildungen erfordert,
haben einen Anspruch, von der Fachstelle Personalentwicklung in Zusammenarbeit mit der
Schwerbehindertenvertretung über geeignete Fortbildungsmöglichkeiten beraten zu werden.
Bei schwerbehinderten Frauen werden in dieser Beratung auch gezielt die notwendigen Rah-
menbedingungen ( Teilzeit, weibliche Dozenten etc.) für die Qualifizierung geklärt
§ 4 Arbeitszeit, Telearbeit
Anträgen von Menschen mit Behinderung auf Teilzeitarbeit ist zu entsprechen, soweit betriebli-
che Gründe nicht entgegenstehen.
Die Verwaltung wird im 2. Halbjahr 2005 eine Dienstvereinbarung zur Einführung von Telearbeit
mit dem Personalrat unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten verhandeln. Die Interes-
sen der schwerbehinderten Menschen werden hierbei besonders berücksichtigt.
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§ 5 Förderung der Einstellung von sch werbehinderten Frauen und Männern
5.1 Stellenbesetzungsverfahren
5.1.1 Ausschreibungstext
Die Ausschreibungen der Stadt Münster werden um folgenden Passus erweitert:
"Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Frauen und Männer sind ebenfalls
1
ausdrücklich erwünscht."
5.1.2 Gelegenheit zur persönlichen Vorstellung
Den schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern soll Gelegenheit zur persönlichen
Vorstellung gegeben werden, auch wenn Teile des Anforderungsprofils aufgrund der Be-
hinderung nicht erfüllt werden. Im Vorfeld der Vorstellung ist zu prüfen, ob ggf. durch or-
ganisatorische Maßnahmen auf die Erfüllung dieses Anforderungsprofils verzichtet wer-
den kann. Dies gilt insbesondere für schwerbehinderte Frauen, um alle Möglichkeiten
auszuschöpfen die Beschäftigungsquote von Frauen zu erhöhen. In dieses Verfahren ist
die Schwerbehindertenvertretung zwingend einzubeziehen.
5.1.3 Flankierende Maßnahmen im Rahmen von internen Besetzungen
Soweit es im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens nicht zu einer externen Aus-
schreibung kommt, ist bei der Agentur für Arbeit ein Abgleich zwischen Anforderungsprofil
und arbeitslosen schwerbehinderten Menschen vorzunehmen. Soweit arbeitslos gemelde-
te Schwerbehinderte dem Anforderungsprofil entsprechen, ist in Rückkopplung zum Per-
sonalrat und der Schwerbehindertenvertretung im Einzelfall zu entscheiden, ob dieser mit
in das Bewerbungsverfahren einbezogen wird.
Insbesondere sind/ist im Einzelfall
• zur Erzielung eines größeren Angebotes an schwerbehinderten Bewerbern und Be-
werberinnen auch die Agenturen für Arbeit im Umfeld (Coesfeld, Rheine und Ahlen)
direkt zu beteiligen,
• das Integrationsamt zu beteiligen und /oder
• Kontakte zu Berufsausbildungs- und Berufsförderungswerken aufzunehmen.
5.2 Optimierung der Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und dem Integrationsamt
Zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und dem Integration-
samt führt das Personal- und Organisationsamt einmal im Jahr ein Gespräch mit der A-
gentur für Arbeit und dem Integrationsamt, das dem Informationsaustausch dient. Die
Schwerbehindertenvertretung ist zu beteiligen.
§ 6 Förderung von Beschäftigungsmöglic hkeiten außerhalb des Stellenplans
In Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt, der Agentur für Arbeit und den Integrationsfach-
diensten ist zu prüfen, ob und inwieweit für schwerbehinderte Menschen Beschäftigungsmöglich-
keiten außerhalb des Stellenplans bei der Stadtverwaltung geschaffen werden können, z.B.
• durch Sonderprojekte zur beruflichen Integration behinderter Menschen
• durch Berufspraktika
1 Dieser Passus wird nach dem Passus gem. LGG aufgenommen
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§ 7 Berichtspflicht und Controlling
Die Beteiligten dieser Vereinbarung werden die Umsetzung steuernd begleiten. Hierzu finden
Halbjahresgespräche statt, in denen zu den Inhalten der Integrationsvereinbarung berichtet wird
und ggf. notwendig werdende zusätzliche Maßnahmen zur Zielerreichung verabredet werden.
Einmal jährlich hat der Beauftragte des Arbeitgebers einen Bericht zum Umsetzungsstand den
zuständigen politischen Gremien vorzulegen (Ratsvorlage 1019/2003) - nach Erörterung im Halb-
jahresgespräch .
§ 8 Gültigkeitsdauer der Integrationsvereinbarung
Die Integrationsvereinbarung gilt bis 31.12.2008. Für diesen Zeitpunkt ist eine Anpassung und
Aktualisierung vorzusehen.
gez. Dr. Berthold Tillmann gez. Marianne Meier
Oberbürgermeister Vertrauensperson der Schwerbehinderten
gez. Winfried Hagel gez. Erwin Goerke
Vorsitzender des Gesamtpersonalrats Beauftragter des Arbeitgebers
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0819/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 06.10.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37