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Personal für zügigen ÖPNV-Ausbau einstellen

Gem. Dringlichkeitsantrag (Linke) AN/1357/2018 vom 25.09.2018

Stand: Am 27.09.2018 im Rat endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Linke)

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    SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe BUNT Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 25.09.2018 AN/1357/2018 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 27.09.2018 Personal für zügigen ÖPNV-Ausbau einstellen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Antragssteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Ratssitzung am 27.09.2018 aufzunehmen: Beschluss: 1. Für eine schnelle Umsetzung der ÖPNV-Roadmap wird die Verwaltung damit beauf- tragt, das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau und die beim ÖPNV-Ausbau beteiligten Ämter (insbesondere z.B. Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung) per- sonell so aufzustocken, dass Aufgaben wie Planung, Projektsteuerung, Bauoberlei- tung und Bauüberwachung mit eigenem städtischen Personal durchgeführt werden können. a. Hierzu erstellt die Verwaltung ein Personalkonzept zur Abwicklung der Projek- te und legt es den Gremien zur Beschlussfassung vor. b. Bereits untersuchte Szenarien mit unterschiedlichen Anteilen an Aufgaben, die durch die Stadt, durch stadteigene Betriebe und durch private Unterneh- men durchgeführt werden, werden den Fachgremien zu ihren nächsten Sit- zungen vorgestellt. 2. Mit dem Aufbau interner Ressourcen für einen zügigen Stadtbahnausbau sollen die Maßnahmen der ÖPNV-Roadmap entsprechend des drängenden Bedarfs beschleu- nigt und der Aufbau internen Know-Hows für die zahlreichen anstehenden Projekte sichergestellt werden. - 2 - Begründung der Dringlichkeit: Erfolgt mündlich Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke Geschäftsführerin SPD-Fraktion gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE gez. Thomas Hegenbarth Sprecher Ratsgruppe BUNT

Beratungsverlauf

  1. 27.09.2018

    Rat

    TOP 3.1.9, Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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