Mandari Insight

2385/2023

Ergänzung des Förderprogramms "Niedrigschwellige Suchthilfe" durch den Betrieb des Drogenkonsumraums in Kalk

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.03.2024

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Anlage 2, Auszug Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024

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Anlage 1, Förderprogramm DKR Kalk

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Anlage 4 Vorabauszug BV Porz 14.03.2024

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Anlage 6 Dringlichkeitsentscheidung BV Mülheim - nicht unterschrieben

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Anlage 5 Dringlichkeitsentscheidung Bezirksvertretung 2

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3, Stellungnahme Verwaltung zum Beschluss der BV 8

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Anlage 2, Auszug Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024

3445 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon: (0221) 221 98313 
Fax:  (0221) 221 98347 
E-Mail:  
corinna.brecher@stadt-koeln.de 
Datum: 08.03.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 07.03.2024 
öffentlich 
8.2.3 Ergänzung des Förderprogramms "Niedrigschwellige Suchthilfe" durch 
den Betrieb des Drogenkonsumraums in Kalk 
2385/2023 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst über den mündlichen Ände-
rungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen: 
 
I. Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, der Anregung der BV Kalk zu folgen 
und den folgenden Beschluss zu fassen.  
 
1. Der Rat beschließt den Betrieb des Drogenkonsumraums Kalk ab der Übergabe der 
Räumlichkeiten durch den Vermieter, frühestens jedoch im 2. Halbjahr 2024 mit Ge-
samtkosten i.H.v. 287.750 €. Ab 2025 wird von jährlichen Gesamtkosten i.H.v. 575.500 
€ ausgegangen. 
2. Der Rat beschließt die Ergänzung des Förderprogramms „Niedrigschwellige Sucht-
hilfe“ durch die Maßnahme „Drogenkonsumraum Kalk“. Der Eigenanteil der Träger 
wird gestrichen und eine Finanzierung sichergestellt.  
Die Anlage – Förderprogramm “Niederschwellige Suchthilfe“ ist entsprechend anzu-
passen. 
3. Für die Finanzierung im Haushaltsjahr 2024 stehen im Teilergebnisplan des Gesund-
heitsamtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste, in der Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen, ausreichende Mittel in Höhe von 259.750 € zur Verfügung. Für 
die Miete in2024 stehen Mittel in Höhe von ca. 28.000 € in der Teilplanzeile 16 sons-
tige ordentliche Aufwendungen zur Verfügung. Das Dezernat Soziales, Gesundheit 
und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. inner-
halb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschich-
tungen, vorsehen.

Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und die AfD zugestimmt. 
 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Türmer lässt sodann über die so geänderte Verwal-
tungsvorlage abstimmen: 
 
II Beschluss:  
  
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, der Anregung der BV Kalk zu folgen 
und den folgenden Beschluss zu fassen.  
 
4. Der Rat beschließt den Betrieb des Drogenkonsumraums Kalk ab der Übergabe der 
Räumlichkeiten durch den Vermieter, frühestens jedoch im 2. Halbjahr 2024 mit Ge-
samtkosten i.H.v. 287.750 €. Ab 2025 wird von jährlichen Gesamtkosten i.H.v. 575.500 
€ ausgegangen. 
5. Der Rat beschließt die Ergänzung des Förderprogramms „Niedrigschwellige Sucht-
hilfe“ durch die Maßnahme „Drogenkonsumraum Kalk“.  
Der Eigenanteil der Träger wird gestrichen und eine Finanzierung sichergestellt.  
Die Anlage – Förderprogramm“Niederschwellige Suchthilfe“ ist entsprechend anzupas-
sen. 
6. Für die Finanzierung im Haushaltsjahr 2024 stehen im Teilergebnisplan des Gesund-
heitsamtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste, in der Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen, ausreichende Mittel in Höhe von 259.750 € zur Verfügung. Für 
die Miete in2024 stehen Mittel in Höhe von ca. 28.000 € in der Teilplanzeile 16 sons-
tige ordentliche Aufwendungen zur Verfügung. Das Dezernat Soziales, Gesundheit 
und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. inner-
halb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschich-
tungen, vorsehen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und die AfD zugestimmt.

Anlage 1, Förderprogramm DKR Kalk

4801 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Förderprogramm „Nied-
rigschwellige Suchthilfe“ 
 
Förderbereich Drogen-
konsumräume 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesundheitsamt der Stadt Köln

2 
 
Der Förderbereich Drogenkonsumräume wird um die Maßnahme 2: Drogenkonsum-
raum Kalk wie folgt ergänzt: 
 
 
 
2.1.3.2 Maßnahme 2: Drogenkonsumraum Kalk 
 
Ausgangslage 
Eine Szenebefragung in Kalk (2015) erfasste den Bedarf eines Drogenkonsumraums in Kalk, 
da der Konsum illegaler Drogen in einem erheblichen Maße im öffentlichen Raum stattfindet. 
Die Stadt Köln hat eine Immobilie in der Dillenburger Straße 27 (Zugang Neuerburgstraße) 
zur Nutzung als Drogenkonsumraum angemietet. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 10 
Jahren. Die Räumlichkeiten wurden eigens für die Nutzung als Drogenkonsumraum umge-
baut und bestehen aus einem Aufenthaltsbereich, zwei Konsumräumen (für den inhalativen 
und intravenösen Konsum), einem medizinischen Behandlungsraum, einem Bereich für sozi-
ale Beratung, einer Teeküche für Mitarbeitende sowie Lagerraum und Toiletten. Die Kosten 
der Miete sowie der erforderlichen Umbaumaßnahmen trägt die Stadt Köln. Die Räumlichkei-
ten werden dem Träger unentgeltlich zur Vergügung gestellt. 
Leistungsanforderunqen 
1. Das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum in Kalk ist von Montag bis Freitag mind. 
6 Stunden täglich geöffnet. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die mit dem Gesundheits-
amt vereinbarten Öffnungszeiten durchgehend eingehalten werden und dafür qualifizier-
tes Fachpersonal eingesetzt wird (Nachweise dafür sind zu erbringen). Das Angebot darf 
nur in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt in außerordentlichen Fällen eingestellt wer-
den. Ein Personaleinsatzplan ist beizufügen. 
2. Dem Umfeldmanagement kommt bei dem Standort in Kalk eine besondere Bedeutung 
zu. Eine sehr gute telefonische Erreichbarkeit während der Öffnungszeiten, die Reaktion 
auf E-Mails am nächsten Werktag sowie eine enge Zusammenarbeit mit dem Beschwer-
demanagement der ASC-Koordination wird erwartet. Es ist eine 0,25-Stelle für das Um-
feldmanagement vorgesehen. Die Stelle erfordert eine gute Kommunikations- und Mode-
rationsfähigkeiten. Zum Aufgabenprofi gehört die Teilnahme an nachbarschaftlichen Gre-
mien (z.B. Stadtteilkonferenz Kalk), aktives Zugehen auf die Nachbarschaft und Be-
schwerdeführende sowie Durchführung von Info-Veranstaltungen, Schulungen z.B. für 
Lehrkräfte, Eltern, Mitarbeitende der umliegenden Einrichtungen. 
3. Die Verantwortlichkeit für die Sauberkeit und Ordnung im Umfeld des Standortes liegt 
beim Betreiber. Bei den täglichen Rundgängen sind auch Konsumutensilien einzusam-
meln und fachgerecht zu entsorgen. 
4. Eine gute Zusammenarbeit mit dem Wachschutz des Kalk Karree wird erwartet. 
5. Die Räumlichkeiten werden dem Betreiber für die Dauer der Förderung zur Verfügung 
gestellt. Es wird ein Mietvertrag zwischen dem Betreiber und dem Gesundheitsamt ge-
schlossen. 
6. Der Ausschank von Getränken ist in dem Drogenhilfeangebot vorgesehen. Der sozialver-
trägliche Konsum von Alkohol ist zu tolerieren.

3 
 
7. Neben dem sicheren Drogenkonsum und der Safer Use-Beratung wird als weitere scha-
densmindernde Maßnahme der Spritzentausch entsprechend den Vorgaben des Ge-
sundheitsamtes angeboten. 
 
Finanzvolumen 
Die Fördermaßnahme umfasst jährlich bedarfgsgerechte  
 Personalkosten        469.500 € 
 Sonstige Kosten des Betriebes (z. B.: Verbandsmaterial, Spritzen)   50.000 € 
 
Die Stellen werden beim jeweiligen Träger eingerichtet. Das Budget berechnet sich mit der-
zeitigen Personalkosten für 2,4 VZÄ Sozialarbeit S12, 2,4 VZÄ GuK P8, 2,4 VZÄ VA E3 und 
0,25 VZÄ E6 (Umfeldmanagement) sowie sonstige Betriebskosten  und stellt den Höchstbe-
trag der Förderung dar. 
 
Es werden weder Verwaltungsgemeinkosten noch Arbeitsplatzkosten gefördert. Diese Kosten 
stellen den von den Trägern zu erbringenden Eigenanteil dar.  
 
 
Verwendungsnachweis 
Der Verwendungsnachweis ist Teil der Rechnungslegung und dient der Überwachung der 
ordnungsgemäßen Mittelverwendung und der Wirkungskontrolle. Der Verwendungsnachweis 
wir unter der Berücksichtigung der Förderrichtlinie der Stadt Köln erstellt. 
 
Art und Dauer der Förderung 
Um die Ziele der niedrigschwelligen Suchthilfe zu erreichen, werden die einzelnen Fördermaß-
nahmen bedarfsgerecht eingerichtet. Die Förderung ist zunächst auf vier Jahre befristet. Eine 
Verlängerung der Fördermaßnahme ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine ge-
zielte Evaluation nach einem kürzeren Zeithorizont ist erforderlich, damit die Arbeit und der 
Erfolg des Drogenhilfeangebotes reflektiert werden kann, um hinsichtlich der Öffnungszeiten 
die Wirkung zu optimieren.  
Für den Betrieb des Drogenkonsumraums Kalk findet die Allgemeine Förderrichtlinie der Stadt 
Köln in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

Anlage 4 Vorabauszug BV Porz 14.03.2024

4179 Zeichen

G
eschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon: (0221) 221-97327 
Fax: (0221)  
E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 15.03.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 14.03.2024 
öffentlich 
7.4 Ergänzung des Förderprogramms "Niedrigschwellige Suchthilfe" durch 
den Betrieb des Drogenkonsumraums in Kalk 
2385/2023 
Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen "Nied-
rigschwellige Suchthilfe" 
AN/0476/2024 
Der Sachverständige Herr Georg Peters
 vom Sozialdienst Katholischer Männer e.V. 
erläutert die Situation in Porz und unterstreicht die Wichtigkeit von Suchthilfeangebo-
ten im Stadtbezirk Porz. 
I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/0476/2024:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird um folgende Punkte ergänzt:
Das Suchthilfeangebot in Porz darf nicht zum Erliegen kommen. 
Die geplante Ausweitung der Suchthilfeangebote in Porz wird ebenfalls wie geplant 
umgesetzt. Die Finanzierung erfolgt aus dem entsprechenden Titel im Haushalt 
2023/24, dort stehen noch rund 600.000 Euro zur Verfügung. (s. S. 3 der Vorlage). 
Der in der Begründung zu der Vorlage stehende Satz muss herausgenommen wer-
den: 
„...Hieraus ergibt sich, dass weitere geplante Drogenhilfeangebote (…) zurückgestellt 
werden müssen. 
Dabei sind auch Kostensteigerungen in noch nicht bekannter Höhe aus den Tarifab-
schlüssen zu berücksichtigen.  
“Die Verwaltung soll insbesondere auch bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertre-
tung Porz darlegen, wie sie den Vertrauensschaden, den der Träger nach erfolgten In-
vestitionen in sechsstelliger Höhe erlitten hat, wieder auszugleichen gedenkt und wie 
sie die Gefahr abwendet, dass der Träger der Sozialen Dienste vor Ort nicht fortbeste-
hen kann. 
Abstimmungsergebnis: 
Anlage 4

Einstimmig zugestimmt.  
II. Beschluss über die ergänzte Beschlussvorlage: 
1. Der Rat beschließt den Betrieb des Drogenkonsumr aums Kalk ab der Übergabe 
der Räumlichkeiten durch den Vermieter, frühestens jedoch im 2. Halbjahr 2024 
mit Gesamtkosten i.H.v. 287.750 €. Ab 2025 wird von jährlichen Gesamtkosten 
i.H.v. 575.500 € ausgegangen. 
 
2. Der Rat beschließt die Ergänzung des Förderprogr amms „Niedrigschwellige 
Suchthilfe“ durch die Maßnahme „Drogenkonsumraum Kalk“. 
 
3. Für die Finanzierung im Haushaltsjahr 2024 stehe n im Teilergebnisplan des Ge- 
sundheitsamtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste, in der Teilplan- 
zeile 15, Transferaufwendungen, ausreichende Mittel in Höhe von 259.750 € zur 
Verfügung. Für die Miete in2024 stehen Mittel in Höhe von ca. 28.000 € in der 
Teilplanzeile 16 sonstige ordentliche Aufwendungen zur Verfügung. Das Dezernat 
Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstel- 
lungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderli- 
chen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
4. Das Suchthilfeangebot in Porz darf nicht zum Erl iegen kommen. 
Die geplante Ausweitung der Suchthilfeangebote in Porz wird ebenfalls wie 
geplant umgesetzt. Die Finanzierung erfolgt aus dem entsprechenden Titel 
im Haushalt 2023/24, dort stehen noch rund 600.000 Euro zur Verfügung. (s. 
S. 3 der Vorlage). 
Der in der Begründung zu der Vorlage stehende Satz muss herausgenom- 
men werden: „...Hieraus ergibt sich, dass weitere geplante Drogenhilfeange- 
bote (…) zurückgestellt werden müssen. 
Dabei sind auch Kostensteigerungen in noch nicht bekannter Höhe aus den 
Tarifabschlüssen zu berücksichtigen.  
“Die Verwaltung soll insbesondere auch bis zur nächsten Sitzung der Be- 
zirksvertretung Porz darlegen, wie sie den Vertrauensschaden, den der Trä- 
ger nach erfolgten Investitionen in sechsstelliger Höhe erlitten hat, wieder 
auszugleichen gedenkt und wie sie die Gefahr abwendet, dass der Träger 
der Sozialen Dienste vor Ort nicht fortbestehen kann. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
Hinweis: Herr Dr. Caspari hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. 
Hinweis: Die Bezirksvertretung Porz hat einstimmig vor Eintritt in die Tagesordnung beschlossen, dass 
Herr Peters als Sachverständiger zu diesem Tagesordnungspunkt ein Rederecht hat.

Anlage 6 Dringlichkeitsentscheidung BV Mülheim - nicht unterschrieben

8058 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 2385/2023/2 
Freigabedatum 
-----  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Ergänzung des Förderprogramms "Niedrigschwellige Suchthilfe" durch den Betrieb 
des Drogenkonsumraums in Kalk (Anhörung BV) 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) – nicht unterschrieben 22.04.2024 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
Die verwaltungsinternen Abstimmungen im Hinblick auf die Finanzierung des Projektes haben 
bis jetzt angedauert, so dass eine frühere Einbringung der Beschlussvorlage nicht möglich 
war und sie die Fachausschüsse daher verfristet erreicht. Eine Beschlussfassung im Rat am 
21.03.2024 ist erforderlich, da die Umbaumaßnahmen des Mietobjektes zum Drogenkonsum-
raum Kalk bereits begonnen haben und dieser möglichst zeitnah nach dem Umbau eröffnet 
werden soll. Ein späterer Beschluss über das Förderprogramm würde den Projektstart erheb-
lich verzögern, da auch der/die noch zu beauftragende Betreiber*in einen ausreichenden Vor-
lauf für Organisation und Personalakquise benötigt. Die Bezirksvertretung Mülheim ist vorher 
noch im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung anzuhören. 
 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt die Rat wie folgt zu beschließen: 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beschließt den Betrieb des Drogenkonsumraums Kalk ab der Übergabe der 
Räumlichkeiten durch den Vermieter, frühestens jedoch im 2. Halbjahr 2024 mit Gesamt-
kosten i.H.v. 287.750 €. Ab 2025 wird von jährlichen Gesamtkosten i.H.v. 575.500 € aus-
gegangen. 
 
2. Der Rat beschließt die Ergänzung des Förderprogramms „Niedrigschwellige Suchthilfe“ 
durch die Maßnahme „Drogenkonsumraum Kalk“. 
 
3. Für die Finanzierung im Haushaltsjahr 2024 stehen im Teilergebnisplan des Gesundheits-
amtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste, in der Teilplanzeile 15, Trans-
feraufwendungen, ausreichende Mittel in Höhe von 259.750 € zur Verfügung. Für die 
Miete in2024 stehen Mittel in Höhe von ca. 28.000 € in der Teilplanzeile 16 sonstige or-
dentliche Aufwendungen zur Verfügung. Das Dezernat Soziales, Gesundheit und Woh-
nen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des

2 
 
dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorse-
hen. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
------    -----  ------ 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung wurde nicht unterschrieben.

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  287.750 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025  
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    575.500 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Das Angebot von Drogenkonsumräumen konzentriert sich in Köln derzeit in der linksrheini-
schen Innenstadt mit den Drogenkonsumräumen am Neumarkt und am Hauptbahnhof. Aller-
dings besteht dieser Bedarf auch im rechtsrheinischen Köln, wo ein niedrigschwelliges Dro-
genhilfeangebot (Kontaktladen mit Beratung und Konsumraum) entstehen soll (Vorlage 
2360/2017). Die Immobilie in der Dillenburger Str. 27 wurde von der Stadt Köln angemietet 
und wird vom Vermieter - nach Erteilung der Baugenehmigung – zum Drogenkonsumraum 
umgebaut (0619/2023). Der Betrieb kann nach Abschluss der Bauarbeiten und Erhalt der Be-
triebsgenehmigung durch die Bezirksregierung starten. Dies wird derzeit für das 2. Halbjahr 
2024 erwartet. Die Miete wird aus Mitteln der Stadt Köln gezahlt. Die zunächst anvisierte 
Miete wird jedoch nicht zu halten sein, da nach Abschluss der Ausschreibung der notwendi-
gen Umbaumaßnahmen eine Kostensteigerung für diese von ca. 45 % im Vergleich zur Kos-
tenberechnung aus Mai 2023 in den Mietpreis einbezogen werden muss. Die genauen Miet-
kosten stehen erst nach Abschluss der Baumaßnahmen fest. Zum jetzigen Zeitpunkt muss mit 
jährlichen Mietkosten von voraussichtlich ca. 56.000 € inkl. der o. g. Kostensteigerung gerech-
net werden. Im Haushaltsplan ist derzeit nur ein Budget in Höhe von 47.000 € vorgesehen. 
Die Differenz, die erst nach Abschluss der Umbaumaßnahmen feststehen wird, wird durch

4 
 
Umschichtung im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes gedeckt werden. 
 
Der Drogenkonsumraum Kalk soll durch einen freien Träger der Suchthilfe betrieben werden, 
der im Rahmen des Fördermittelprogramms Niedrigschwellige Suchthilfe ausgewählt wird. Es 
ist geplant, dass der Drogenkonsumraum Kalk montags bis freitags jeweils 6 Stunden geöffnet 
ist (Einschichtbetrieb). Über eine evtl. Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsum-
raums wird nach den ersten Erfahrungen der Inanspruchnahme entschieden. 
Die Fördermaßnahme für den Träger umfasst jährliche  
 Personalkosten i. H. v.       469.500 € 
 Sonstige Kosten des Betriebs (z. B. Verbandsmaterial, Spritzen) i. H. v.   50.000 € 
 
Die Personalstellen werden beim jeweiligen Suchthilfeträger eingerichtet. Das Budget berech-
net sich mit derzeitigen Personalkosten sowie sonstigen Betriebskosten und stellt den Höchst-
betrag der Förderung dar. 
Im Haushaltsplan 2023/24 stehen für das gesamte Drogenhilfeangebot inklusive der Drogen-
konsumräume 2,4 Mio. € für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. Von diesem Betrag wer-
den benötigt: 
DKR Neumarkt     1.205.720 € (vgl. Vorlage 3439/2022) 
Deckung für MRE Netzwerk         30.898 € (vgl. Vorlage 2079/2022) 
Suchtberatung Chorweiler        221.308 € (vgl. Vorlage 2791/2023) 
DKR Kalk         259.750 € (für 6 Monate) 
Summe      1.717.676 €. 
 
Hinzu kommen die o. g. Mietkosten für den DKR Kalk (bis zu vorauss. 56.000 € p.a.). 
Hieraus ergibt sich, dass weitere geplante Drogenhilfeangebote (Drogenkonsumraum Mül-
heim, Ausweitung der Suchthilfeangebote in Meschenich und Porz) zurückgestellt werden 
müssen. Dabei sind auch Kostensteigerungen in noch nicht bekannter Höhe aus den Tarifab-
schlüssen zu berücksichtigen. 
In diesem Zusammenhang wird das Förderprogramm „Niedrigschwellige Suchthilfe“ um die 
Maßnahme „Drogenkonsumraum Kalk“ ergänzt. Das Förderprogramm als solches dient auch 
der Optimierung der städtischen Fördermittelvergabe. Ein wesentliches Ziel besteht darin, den 
Einsatz städtischer Fördermittel einheitlicher, planvoller und nachhaltiger als bisher zu gestal-
ten. Zugleich sollen die Ergebnisse der Förderungen transparent gemacht werden und als va-
lide Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung dienen.  
Für das Förderprogramm „Niedrigschwellige Suchthilfe“ findet die Allgemeine Förderrichtlinie 
der Stadt Köln (https://intranet.verwaltung.stadtkoeln.de/imperia/md/content/themen/finan-
zen_controlling/foerdermittelmanagement/f%C3%B6rderrichtlinie_der_stadt_k%C3%B6ln.pdf) 
Anwendung. 
 
Finanzierung 
Für die Finanzierung in 2024 stehen im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Pro-
duktgruppe 0701, Gesundheitsdienste, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, ausrei-
chende Mittel zur Verfügung. Für die Miete stehen Mittel in der Teilplanzeile 16 sonstige or-
dentliche Aufwendungen zur Verfügung. 
 
Das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesses 2025 ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, 
ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

Anlage 5 Dringlichkeitsentscheidung Bezirksvertretung 2

8853 Zeichen

D
ezernat, Dienststelle 
V/53 
V
orlagen-Nummer 
2385/2023/1
Freigabedatum 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Ergänzung des Förderprogramms "Niedrigschwellige Suchthilfe" durch den Betrieb 
des Drogenkonsumraums in Kalk (Anhörung BV) 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.05.2024 
D
ringlichkeitsbegründung: 
Die verwaltungsinternen Abstimmungen im Hinblick auf die Finanzierung des Projektes haben 
bis jetzt angedauert, so dass eine frühere Einbringung der Beschlussvorlage nicht möglich 
war und sie die Fachausschüsse daher verfristet erreicht. Eine Beschlussfassung im Rat am 
21.03.2024 ist erforderlich, da die Umbaumaßnahmen des Mietobjektes zum Drogenkonsum-
raum Kalk bereits begonnen haben und dieser möglichst zeitnah nach dem Umbau eröffnet 
werden soll. Ein späterer Beschluss über das Förderprogramm würde den Projektstart erheb-
lich verzögern, da auch der/die noch zu beauftragende Betreiber*in einen ausreichenden Vor-
lauf für Organisation und Personalakquise benötigt. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen ist 
vorher im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung anzuhören. 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt den Rat wie folgt zu beschließen: 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt den Betrieb des Drogenkonsumraums Kalk ab der Übergabe der
Räumlichkeiten durch den Vermieter, frühestens jedoch im 2. Halbjahr 2024 mit Gesamt-
kosten i.H.v. 287.750 €. Ab 2025 wird von jährlichen Gesamtkosten i.H.v. 575.500 € aus-
gegangen.
2. Der Rat beschließt die Ergänzung des Förderprogramms „Niedrigschwellige Suchthilfe“
durch die Maßnahme „Drogenkonsumraum Kalk“.
3. Für die Finanzierung im Haushaltsjahr 2024 stehen im Teilergebnisplan des Gesundheits-
amtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste, in der Teilplanzeile 15, Trans-
feraufwendungen, ausreichende Mittel in Höhe von 259.750 € zur Verfügung. Für die
Miete in2024 stehen Mittel in Höhe von ca. 28.000 € in der Teilplanzeile 16 sonstige or-
dentliche Aufwendungen zur Verfügung. Das Dezernat Soziales, Gesundheit und Woh-
nen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des
20.03.2024

2 
dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorse-
hen. 
Anmerkung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 
„In der Kürze der Zeit war eine Einarbeitung in die Thematik nicht möglich. Nicht einschätzen 
können wir an dieser Stelle daher die weiteren Implikationen insbesondere für den Bezirk 
Porz. Soweit im Bezirk Porz im Vertrauen auf die bisherige Ausgangssituation Fakten ge-
schaffen worden sind, ist diese zu berücksichtigen. Eine Einschränkung des bisherigen Ange-
botes hat zu unterbleiben.“  
Anmerkung der SPD-Fraktion: 
„Durch die Fokussierung auf das Angebot in Kalk darf für die aktuellen Angebote in Mesche-
nich kein Nachteil entstehen. Die Ansprechpartner vor Ort sollen in die weiteren Planungen 
ebenso wie die BV2 einbezogen werden. Der Bedarf soll mit ebendiesen Akteuren weiter er-
mittelt werden, so dass das bestehende Angebot gegebenenfalls in Zukunft ausgeweitet wird.“
Datum Abstimmungsergebnis  Unterschrift Unterschrift 
2
0.03.2024 Mehrheitlich zugestimmt  gez. Sandow gez. Ismail

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  287.750 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab H aushaltsjahr: 2025  
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    575.500 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Hausha ltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         €  
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Das Angebot von Drogenkonsumräumen konzentriert sich in Köln derzeit in der linksrheini- 
schen Innenstadt mit den Drogenkonsumräumen am Neumarkt und am Hauptbahnhof. Aller- 
dings besteht dieser Bedarf auch im rechtsrheinischen Köln, wo ein niedrigschwelliges Dro- 
genhilfeangebot (Kontaktladen mit Beratung und Konsumraum) entstehen soll (Vorlage 
2360/2017 ). Die Immobilie in der Dillenburger Str. 27 wurde von der Stadt Köln angemietet 
und wird vom Vermieter - nach Erteilung der Baugenehmigung – zum Drogenkonsumraum 
umgebaut ( 0619/2023 ). Der Betrieb kann nach Abschluss der Bauarbeiten und Erhalt der Be- 
triebsgenehmigung durch die Bezirksregierung starten. Dies wird derzeit für das 2. Halbjahr 
2024 erwartet. Die Miete wird aus Mitteln der Stadt Köln gezahlt. Die zunächst anvisierte 
Miete wird jedoch nicht zu halten sein, da nach Abschluss der Ausschreibung der notwendi- 
gen Umbaumaßnahmen eine Kostensteigerung für diese von ca. 45 % im Vergleich zur Kos- 
tenberechnung aus Mai 2023 in den Mietpreis einbezogen werden muss. Die genauen Miet- 
kosten stehen erst nach Abschluss der Baumaßnahmen fest. Zum jetzigen Zeitpunkt muss mit 
jährlichen Mietkosten von voraussichtlich ca. 56.000 € inkl. der o. g. Kostensteigerung gerech- 
net werden. Im Haushaltsplan ist derzeit nur ein Budget in Höhe von 47.000 € vorgesehen. 
Die Differenz, die erst nach Abschluss der Umbaumaßnahmen feststehen wird, wird durch

4 
 
Umschichtung im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes gedeckt werden. 
 
Der Drogenkonsumraum Kalk soll durch einen freien Träger der Suchthilfe betrieben werden, 
der im Rahmen des Fördermittelprogramms Niedrigschwellige Suchthilfe ausgewählt wird. Es 
ist geplant, dass der Drogenkonsumraum Kalk montags bis freitags jeweils 6 Stunden geöffnet 
ist (Einschichtbetrieb). Über eine evtl. Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsum- 
raums wird nach den ersten Erfahrungen der Inanspruchnahme entschieden. 
Die Fördermaßnahme für den Träger umfasst jährliche  
• Personalkosten i. H. v.       469.500 € 
• Sonstige Kosten des Betriebs (z. B. Verbandsmateri al, Spritzen) i. H. v.   50.000 € 
 
Die Personalstellen werden beim jeweiligen Suchthilfeträger eingerichtet. Das Budget berech- 
net sich mit derzeitigen Personalkosten sowie sonstigen Betriebskosten und stellt den Höchst- 
betrag der Förderung dar. 
Im Haushaltsplan 2023/24 stehen für das gesamte Drogenhilfeangebot inklusive der Drogen- 
konsumräume 2,4 Mio. € für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. Von diesem Betrag wer- 
den benötigt: 
DKR Neumarkt     1.205.720 € (vgl. Vorlage 
3439/2022) 
Deckung für MRE Netzwerk         30.898 € (vgl. Vor lage 2079/2022 ) 
Suchtberatung Chorweiler        221.308 € (vgl. Vor lage  2791/2023 ) 
DKR Kalk         259.750 € (für 6 Monate) 
Summe       1.717.676 €. 
 
Hinzu kommen die o. g. Mietkosten für den DKR Kalk (bis zu vorauss. 56.000 € p.a.). 
Hieraus ergibt sich, dass weitere geplante Drogenhilfeangebote (Drogenkonsumraum Mül- 
heim, Ausweitung der Suchthilfeangebote in Meschenich und Porz) zurückgestellt werden 
müssen. Dabei sind auch Kostensteigerungen in noch nicht bekannter Höhe aus den Tarifab- 
schlüssen zu berücksichtigen. 
In diesem Zusammenhang wird das Förderprogramm „Niedrigschwellige Suchthilfe“ um die 
Maßnahme „Drogenkonsumraum Kalk“ ergänzt. Das Förderprogramm als solches dient auch 
der Optimierung der städtischen Fördermittelvergabe. Ein wesentliches Ziel besteht darin, den 
Einsatz städtischer Fördermittel einheitlicher, planvoller und nachhaltiger als bisher zu gestal- 
ten. Zugleich sollen die Ergebnisse der Förderungen transparent gemacht werden und als va- 
lide Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung dienen.  
Für das Förderprogramm „Niedrigschwellige Suchthilfe“ findet die Allgemeine Förderrichtlinie 
der Stadt Köln ( 
https://intranet.verwaltung.stadtkoeln.de/imperia/md/content/themen/finan- 
zen_controlling/foerdermittelmanagement/f%C3%B6rderrichtlinie_der_stadt_k%C3%B6ln.pdf ) 
Anwendung. 
 
Finanzierung 
Für die Finanzierung in 2024 stehen im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Pro- 
duktgruppe 0701, Gesundheitsdienste, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, ausrei- 
chende Mittel zur Verfügung. Für die Miete stehen Mittel in der Teilplanzeile 16 sonstige or- 
dentliche Aufwendungen zur Verfügung. 
 
Das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstel- 
lungsprozesses 2025 ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, 
ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

Beschlussvorlage Rat

7661 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 2385/2023 
Freigabedatum 
29.02.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ergänzung des Förderprogramms "Niedrigschwellige Suchthilfe" durch den Betrieb 
des Drogenkonsumraums in Kalk  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beschließt den Betrieb des Drogenkonsumraums Kalk ab der Übergabe der 
Räumlichkeiten durch den Vermieter, frühestens jedoch im 2. Halbjahr 2024 mit Gesamt-
kosten i.H.v. 287.750 €. Ab 2025 wird von jährlichen Gesamtkosten i.H.v. 575.500 € aus-
gegangen. 
 
2. Der Rat beschließt die Ergänzung des Förderprogramms „Niedrigschwellige Suchthilfe“ 
durch die Maßnahme „Drogenkonsumraum Kalk“. 
 
3. Für die Finanzierung im Haushaltsjahr 2024 stehen im Teilergebnisplan des Gesundheits-
amtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste, in der Teilplanzeile 15, Trans-
feraufwendungen, ausreichende Mittel in Höhe von 259.750 € zur Verfügung. Für die 
Miete in2024 stehen Mittel in Höhe von ca. 28.000 € in der Teilplanzeile 16 sonstige or-
dentliche Aufwendungen zur Verfügung. Das Dezernat Soziales, Gesundheit und Woh-
nen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des 
dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorse-
hen. 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024 
Gesundheitsausschuss 05.03.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 14.03.2024 
Finanzausschuss 18.03.2024 
Rat 21.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  287.750 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025  
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    575.500 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Das Angebot von Drogenkonsumräumen konzentriert sich in Köln derzeit in der linksrheini-
schen Innenstadt mit den Drogenkonsumräumen am Neumarkt und am Hauptbahnhof. Aller-
dings besteht dieser Bedarf auch im rechtsrheinischen Köln, wo ein niedrigschwelliges Dro-
genhilfeangebot (Kontaktladen mit Beratung und Konsumraum) entstehen soll (Vorlage 
2360/2017). Die Immobilie in der Dillenburger Str. 27 wurde von der Stadt Köln angemietet 
und wird vom Vermieter - nach Erteilung der Baugenehmigung – zum Drogenkonsumraum 
umgebaut (0619/2023). Der Betrieb kann nach Abschluss der Bauarbeiten und Erhalt der Be-
triebsgenehmigung durch die Bezirksregierung starten. Dies wird derzeit für das 2. Halbjahr 
2024 erwartet. Die Miete wird aus Mitteln der Stadt Köln gezahlt. Die zunächst anvisierte 
Miete wird jedoch nicht zu halten sein, da nach Abschluss der Ausschreibung der notwendi-
gen Umbaumaßnahmen eine Kostensteigerung für diese von ca. 45 % im Vergleich zur Kos-
tenberechnung aus Mai 2023 in den Mietpreis einbezogen werden muss. Die genauen Miet-
kosten stehen erst nach Abschluss der Baumaßnahmen fest. Zum jetzigen Zeitpunkt muss mit 
jährlichen Mietkosten von voraussichtlich ca. 56.000 € inkl. der o. g. Kostensteigerung gerech-
net werden. Im Haushaltsplan ist derzeit nur ein Budget in Höhe von 47.000 € vorgesehen. 
Die Differenz, die erst nach Abschluss der Umbaumaßnahmen feststehen wird, wird durch

3 
Umschichtung im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes gedeckt werden. 
 
Der Drogenkonsumraum Kalk soll durch einen freien Träger der Suchthilfe betrieben werden, 
der im Rahmen des Fördermittelprogramms Niedrigschwellige Suchthilfe ausgewählt wird. Es 
ist geplant, dass der Drogenkonsumraum Kalk montags bis freitags jeweils 6 Stunden geöffnet 
ist (Einschichtbetrieb). Über eine evtl. Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsum-
raums wird nach den ersten Erfahrungen der Inanspruchnahme entschieden. 
Die Fördermaßnahme für den Träger umfasst jährliche  
 Personalkosten i. H. v.       469.500 € 
 Sonstige Kosten des Betriebs (z. B. Verbandsmaterial, Spritzen) i. H. v.   50.000 € 
 
Die Personalstellen werden beim jeweiligen Suchthilfeträger eingerichtet. Das Budget berech-
net sich mit derzeitigen Personalkosten sowie sonstigen Betriebskosten und stellt den Höchst-
betrag der Förderung dar. 
Im Haushaltsplan 2023/24 stehen für das gesamte Drogenhilfeangebot inklusive der Drogen-
konsumräume 2,4 Mio. € für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. Von diesem Betrag wer-
den benötigt: 
DKR Neumarkt     1.205.720 € (vgl. Vorlage 3439/2022) 
Deckung für MRE Netzwerk         30.898 € (vgl. Vorlage 2079/2022) 
Suchtberatung Chorweiler        221.308 € (vgl. Vorlage 2791/2023) 
DKR Kalk         259.750 € (für 6 Monate) 
Summe      1.717.676 €. 
 
Hinzu kommen die o. g. Mietkosten für den DKR Kalk (bis zu vorauss. 56.000 € p.a.). 
Hieraus ergibt sich, dass weitere geplante Drogenhilfeangebote (Drogenkonsumraum Mül-
heim, Ausweitung der Suchthilfeangebote in Meschenich und Porz) zurückgestellt werden 
müssen. Dabei sind auch Kostensteigerungen in noch nicht bekannter Höhe aus den Tarifab-
schlüssen zu berücksichtigen. 
In diesem Zusammenhang wird das Förderprogramm „Niedrigschwellige Suchthilfe“ um die 
Maßnahme „Drogenkonsumraum Kalk“ ergänzt. Das Förderprogramm als solches dient auch 
der Optimierung der städtischen Fördermittelvergabe. Ein wesentliches Ziel besteht darin, den 
Einsatz städtischer Fördermittel einheitlicher, planvoller und nachhaltiger als bisher zu gestal-
ten. Zugleich sollen die Ergebnisse der Förderungen transparent gemacht werden und als va-
lide Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung dienen.  
Für das Förderprogramm „Niedrigschwellige Suchthilfe“ findet die Allgemeine Förderrichtlinie 
der Stadt Köln (https://intranet.verwaltung.stadtkoeln.de/imperia/md/content/themen/finan-
zen_controlling/foerdermittelmanagement/f%C3%B6rderrichtlinie_der_stadt_k%C3%B6ln.pdf) 
Anwendung. 
 
Finanzierung 
Für die Finanzierung in 2024 stehen im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Pro-
duktgruppe 0701, Gesundheitsdienste, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, ausrei-
chende Mittel zur Verfügung. Für die Miete stehen Mittel in der Teilplanzeile 16 sonstige or-
dentliche Aufwendungen zur Verfügung. 
 
Das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesses 2025 ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, 
ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
Die verwaltungsinternen Abstimmungen im Hinblick auf die Finanzierung des Projektes haben 
bis jetzt angedauert, so dass eine frühere Einbringung der Beschlussvorlage nicht möglich 
war und sie die Fachausschüsse daher verfristet erreicht. Eine Beschlussfassung im Rat am

4 
21.03.2024 ist erforderlich, da die Umbaumaßnahmen des Mietobjektes zum Drogenkonsum-
raum Kalk bereits begonnen haben und dieser möglichst zeitnah nach dem Umbau eröffnet 
werden soll. Ein späterer Beschluss über das Förderprogramm würde den Projektstart erheb-
lich verzögern, da auch der/die noch zu beauftragende Betreiber*in einen ausreichenden Vor-
lauf für Organisation und Personalakquise benötigt. 
 
 
Anlage

Anlage 3, Stellungnahme Verwaltung zum Beschluss der BV 8

8974 Zeichen

Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussanregung der Bezirksvertretung 
Kalk im Rahmen der Beratung der Beschlussvorlage 2385/2023 „Ergänzung 
des Förderprogramms "Niedrigschwellige Suchthilfe" durch den Betrieb des 
Drogenkonsumraums in Kalk“ 
 
Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.03.2024: 
„Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, der Anregung der BV Kalk zu folgen und den 
folgenden Beschluss zu fassen: 
„…  
Der Eigenanteil der Träger wird gestrichen und eine Finanzierung sichergestellt.  
Die Anlage – Förderprogramm “Niederschwellige Suchthilfe“ ist entsprechend anzupassen. 
…“ 
(als Ergänzung der Beschlussziffer 2) 
Im Rahmen der Beratung der Vorlage in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 
07.03.2024 (noch nicht protokolliert) wurden darüber hinaus Fragen hinsichtlich der 
Finanzierung des Drogenhilfekonzeptes in seiner Gänze ab 2025 aufgeworfen. 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
Das vom Rat beschlossene Budget zum Drogenhilfekonzept im Rahmen der 
Suchthilfeplanung (2360/2017) ist aufgrund verschiedener Umstände, auf die nachstehend 
weiter eingegangen wird, in der Mittelfristplanung nicht mehr ausreichend, um alle 
ursprünglich geplanten Drogenkonsumräume und Beratungs- und Kontaktstellen dauerhaft 
umzusetzen.  
Grund hierfür sind insbesondere höhere Kosten für die in Betrieb befindlichen Angebote, die 
im Rahmen der Veranschlagungen für das Drogenhilfekonzept gegenfinanziert werden 
mussten, aber auch die anstehenden zusätzlichen Belastungen, die sich  
a) aus der erkennbar angespannten Haushaltslage ab 2025ff. mit hohen 
Konsolidierungserfordernissen und 
b) aus den zusätzlichen Belastungen aus hohen Tarifabschlüssen und allgemein 
gestiegenen Bewirtschaftungskosten ergeben.  
Diese Problematik betrifft ausdrücklich sämtliche Zuschusspositionen im Gesundheits- und 
im Sozialbereich. Vor diesem Hintergrund muss eine vorausschauend planende Verwaltung 
mögliche Einsparpotentiale im Blick behalten, aus denen sich Mehrbedarfe an anderer Stelle 
gegenfinanzieren lassen könnten (immer unter dem Vorbehalt der Haushaltsplanungen). 
Im Bemühen um Transparenz wurde deshalb in den Erläuterungen der Beschlussvorlage 
formuliert, dass „weitere geplante Drogenhilfeangebote (Drogenkonsumraum Mülheim, 
Ausweitung der Suchthilfeangebote in Meschenich und Porz) zurückgestellt werden 
müssen“.  
Ferner wurde in der Anlage zur Vorlage im Förderprogramm formuliert, dass „weder 
Verwaltungsgemeinkosten noch Arbeitsplatzkosten gefördert“ werden und diese den von den 
„Trägern zu erbringenden Eigenanteil“ darstellen sollen. 
Hinsichtlich der Darstellung der Kosten des laufenden Betriebs sowohl des geplanten 
Drogenkonsumraums Kalk (für den schon der Mietvertrag unterzeichnet wurde) als auch des

per Ratsbeschluss für notwendig erachteten Kontakt- und Beratungsangebots Porz sind 
folgende Hinweise relevant: 
Die Kostenentwicklung der schon bestehenden niederschwelligen Suchthilfeangebote ist 
aufgrund der gestiegenen Personalkosten und auch der gestiegenen Energiekosten 
erheblich und übersteigt die in der bisherigen Mittelfristplanung kalkulierten Betriebskosten. 
Zur Sicherung der Betriebsfähigkeit der bestehenden Angebote müssen deshalb die 
entsprechenden Aufwandspositionen angehoben und im Rahmen des Budgets 
gegenfinanziert werden. 
Im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2025 haben die Dezernate außerdem 
(erste) Budget- und Konsolidierungsvorgaben erhalten, die voraussichtlich auch 
Auswirkungen auf die Aufwandsseite haben, so dass hier beträchtliche Kürzungen nicht 
ausgeschlossen werden können. Diese Vorgaben kontrastieren mit der oben beschriebenen 
Kostenentwicklung. 
Die von der Fachverwaltung nicht in Abrede gestellte Notwendigkeit von 
Konsolidierungsbeiträgen bei tatsächlichen erheblichen Kostensteigerungen erfordert 
erhebliche Zurückhaltung hinsichtlich neuer Leistungen und Angebote, die durch 
Förderprogramme, Zuschüsse oder Leistungsvereinbarungen realisiert werden sollen auch 
wenn diese politisch schon beschlossen wurden.  
Im Rahmen der Sitzung des Gesundheitsausschusses wurde insbesondere die in der 
Vorlage dargestellte Zurückstellung der Realisierung eines Kontakt- und 
Beratungsangebotes in Porz thematisiert. Auch wurde darauf hingewiesen, dass die 
Kostenentwicklungen dazu führen, dass mit dem bisher in der Mittelfristplanung 
vorgesehenen Budget nicht mehr alle Planungen umgesetzt werden können. 
Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass die Realisierung eines neuen Angebotes in Porz 
insgesamt die Möglichkeiten für vertretbare Mittelumschichtungen zu Gunsten bestehender 
Angebote schmälern würde und deren Erhalt oder Inbetriebnahme gefährden könnte. Sollte 
der zur Verfügung zu stellende Haushaltsplanansatz für niederschwellige Suchthilfeangebote 
bei einer Realisierung des Angebots in Porz zu einer Reduktion der bestehenden Angebote 
führen, würde dies am Ende eine Schwächung des Kölner Gesamtangebots bedeuten.  
Die in den beiden vergangenen Sitzungen des Gesundheitsausschusses vorgetragene und 
befürwortete Strategie lautet: Neue Angebote sollen erst dann in die Umsetzung gelangen, 
wenn die vorausgehenden Angebote etabliert, stabilisiert und möglichst dauerhaft finanziert 
sind. Daraus ergibt sich folgende Hierarchie:  
Erste Priorität haben die Drogenkonsumräume am Hauptbahnhof und im Gesundheitsamt, in 
nächster Folge soll der Drogenkonsumraum in Kalk realisiert werden, dann die Angebote in 
Porz und Meschenich und schließlich in Mülheim.  Eine Sicherung der nachrangig 
priorisierten Angebote zu Lasten der vorrangig priorisierten gilt es zu vermeiden. 
 
Die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsamt und geförderten oder beauftragten Trägern 
der Suchthilfe verlauft grundsätzlich konstruktiv. Die dargestellte Zurückstellung des 
Angebotes einer Kontaktstelle in Porz basiert vor dem oben beschriebenen Hintergrund 
ausschließlich auf finanziellen und nicht auf fachlichen Überlegungen.

Zur konkreten Beschlussanregung der Bezirksvertretung Kalk: 
Die Verwaltung ist zunächst an die Allgemeine Förderrichtlinie der Stadt Köln und an die 
Allgemeinen Bewilligungsbedingungen gebunden. Beide Regelungen sehen einen 
„angemessenen Eigenanteil“ verbindlich vor. 
Der Anregung kann vor diesem Hintergrund nicht gefolgt werden. 
Zur Höhe des Eigenanteils wird ergänzend dargestellt, dass dieser ausdrücklich nicht 
betragsmäßig beziffert wurde, sondern in Form von Overheadleistungen und 
Arbeitsplatzkosten als erbracht anerkannt werden soll.  
Die Begriffe Overheadleistungen und Arbeitsplatzkosten bedürfen der Erläuterung. Beide 
Begriffe sind dem KGSt-Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes“ entnommen.  
Dieser Bericht hat zunächst eine völlig andere Bedeutung, als ihm häufig zugemessen wird. 
Er soll es Kommunalverwaltungen erleichtern, gegenüber Bund oder Land oder 
Kommunalparlamenten vereinfacht Mehrkosten bei Zuweisung zusätzlicher Aufgaben 
darzustellen und Berechnungen im Rahmen von sog. make-or-buy-Vergleichen erleichtern. 
Der Bericht war nie dazu gedacht, Overheadkosten von Trägern zu ermitteln. 
Beim Overhead wird im Rahmen des Berichtes unterschieden zwischen 
Verwaltungsoverhead und Fachbereichsoverhead.  
Der Verwaltungsoverhead deckt innerhalb von Kommunalverwaltungen u.a. Leistungen 
eines Personalamtes z.B. im Zusammenhang mit Gehaltszahlungen ab (soweit 
vergleichbar). Er beinhaltet jedoch auch die Kosten für Verwaltungsspitze, Rat, Ausschüsse 
und Bezirksvertretungen oder eines Rechnungsprüfungsamtes. Auch die Kosten für 
Presseamt und Steueramt sind Teil der Kalkulation des Zuschlagssatzes von 10%. Die 
Overheadkosten bei frei gemeinnützigen Trägern werden als geringer erachtet, können 
allerdings stark variieren, je nach Struktur, sowie dem Refinanzierungsgrad aus 
Mitgliedsbeiträgen und / oder (nicht zweckgebundenen) Spenden.  
Der Fachbereichsoverhead soll zusätzliche Kosten einer zuständigen Fachverwaltung (z.B. 
Jugendamt, Gesundheitsamt, Sozialamt) abdecken. Bei spezialisierten Trägern z. B. im 
Bereich der Gesundheitsverwaltung geht die Verwaltung davon aus, dass der Zuschlagssatz 
für diesen Bereich objektiv entfällt. 
Vor diesem Hintergrund geht die Verwaltung davon aus, dass die tatsächlichen Kosten für 
den „Overhead“ der Träger weit unterhalb der Zuschlagssätze aus dem KGSt.-Bericht liegen. 
Daher war es der Ansatz im Rahmen dieser Vorlage, die Overheadleistungen als Eigenanteil 
zu deklarieren und damit auf beiden Seiten den Verwaltungsaufwand hinsichtlich der 
Erstellung bzw. der Prüfung von Verwendungsnachweisen zu minimieren.   
Zu den ebenfalls dem Eigenanteil zugerechneten Arbeitsplatzkosten ist festzustellen, dass 
ein Großteil der reklamierten „Arbeitsplatzkostenpauschale“ aus dem KGSt.-Bericht bereits 
durch die Gestellung der Räumlichkeiten samt Ausstattung abgedeckt ist und die zusätzliche 
Gewährung einer Pauschale faktisch in großen Teilen eine Doppelfinanzierung darstellen 
würde.

Beratungsverlauf (6)

29.02.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
05.03.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
07.03.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2024 Finanzausschuss
TOP 10.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
21.03.2024 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2385/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.03.2024
Erstellt
26.07.2023 15:56