2023/0255
Open Source Software in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 4
129 Zeichen
Punkt 10: Open Source Software in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2023/0255) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
anlage 2
222 Zeichen
Punkt 6: Open Source Software in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2023/0255) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bildung, Schule und Digitalisierung der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 3
222 Zeichen
Punkt 3: Open Source Software in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2023/0255) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage inklusive Schwebeliste zuzustimmen.
anlage 1
3596 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
30.08.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für
Digitalisierung und IT OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
V 18
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0255
Magistratsbeschluss -Nr.
389
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Open Source Software in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 24.07.2023
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird bei zukünftigen Softwarebeschaffungen
grundsätzlich offene Standards und Open -Source-Software berücksichtigen . Aus diesem Grund
soll bei der Evaluation von Softwareprodukten ein Bewertungskriterium mit einer signifikanten
Gewichtung von 10% eingeführt werden, welches die Erfüllung von Open -Source Standards
abbildet. In begründeten Einzelfällen, beispielsweise bei einer Sammelbeschaffung mit anderen
Kommunen, kann die Dezernentin bzw. der Dezernent für Digitales und IT das
Bewertungskriterium aussetzen.
Anlagen:
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 20.09.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.07.2023
Als Open-Source (OSS) wird eine Software bezeichnet, deren Quellcode öffentlich zugänglich
ist und deren Lizenz die Verwendung, die Weitergabe und die Veränderung nicht einschränkt.
Open-Source-Software ist für öffentliche Verwaltungen ein wichtiger Baustein, um
Abhängigkeiten von bestimmten Herstellern (sog. „Vendor -Lock-In“) zu vermeiden und um
den Weg in Richtung digita ler Souveränität einzuschlagen.
Aufgrund der Besonderheiten von OSS ergeben sich auch technisch häufig Vorteile
gegenüber herkömmlicher, proprietärer Software , insbesondere im Hinblick auf die
Datensicherheit. Dies gilt gleichermaßen auch für die Innovationsfähigkeit und die
Wirtschaftlichkeit.
Dennoch wäre eine generelle Verpflichtung zur Beschaffung von Open Source -Software zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht umsetzbar, da der Markt in vielen Bereichen keine
entsprechende Software vorhält. Weiterhin spricht gegen eine Verpflichtung, das s zu
beschaffende Software diverse weitere Kriterien erfüllen muss (u.a. im Hinblick auf
Funktionalität, Nutzungsfreundlichkeit, Preis, etc.). Ein automatisches Ausgrenzen von
proprietärer Software wäre dementsprechend nicht zielführend.
Aus den oben genannten Gründen wird bei Softwareauswahlverfahren ein
Bewertungskriterium mit einer signifikanten Gewichtung in Höhe von 10% eingeführt.
Darmstadt, den 24.07.2023
Dezernat V
Holger Klötzner
Stadtrat
2023/0255
3542 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
30.08.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Digitalisie-
rung und IT OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0255
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Open Source Software in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 24.07.2023
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird bei zukünftigen Softwarebeschaffungen
grundsätzlich offene Standards und Open -Source-Software berücksichtigen . Aus diesem Grund soll
bei der Evaluation von Softwareprodukten ein Bewertungskriterium mit einer signifikanten Gewich-
tung von 10% eingeführt werden, welches die Erfüllung von Open -Source Standards abbildet. In
begründeten Einzelfällen, beispielsweise bei einer Sammelbeschaffung mit anderen Kommunen,
kann die Dezernentin bzw. der Dezernent für Digitales und IT das Bewertungskriterium aussetzen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.07.2023
Als Open-Source (OSS) wird eine Software bezeichnet, deren Quellcode öffentlich zugänglich
ist und deren Lizenz die Verwendung, die Weitergabe und die Veränderung nicht einschränkt.
Open-Source-Software ist für öffentliche Verwaltungen ein wichtiger Baustein, um Abhängig-
keiten von bestimmten Herstellern (sog. „Vendor -Lock-In“) zu vermeiden und um den Weg in
Richtung digita ler Souveränität einzuschlagen.
Aufgrund der Besonderheiten von OSS ergeben sich auch technisch häufig Vorteile gegenüber
herkömmlicher, proprietärer Software , insbesondere im Hinblick auf die Datensicherheit . Dies
gilt gleichermaßen auch für die Innovationsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit.
Dennoch wäre eine generelle Verpflichtung zur Beschaffung von Open Source -Software zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht umsetzbar, da der Markt in vielen Bereichen keine entsprechende
Software vorhält. Weiterhin spricht gegen eine Verpflichtung, dass zu beschaffende Software
diverse weitere Kriterien erfüllen muss (u.a. im Hinblick auf Funktionalität, Nutzungsfreund-
lichkeit, Preis, etc.). Ein automatisches Ausgrenzen von proprietärer Software wäre demen t-
sprechend nicht zielführend.
Aus den oben genannten Gründen wird bei Softwareauswahlverfahren ein Bewertungskriterium
mit einer signifikanten Gewichtung in Höhe von 10% eingeführt.
Darmstadt, den 24.07.2023
Dezernat V
Holger Klötzner
Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0255
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.07.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00