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2023/0255

Open Source Software in der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 24.07.2023

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129 Zeichen

Punkt 10: Open Source Software in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2023/0255) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

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222 Zeichen

Punkt 6: Open Source Software in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2023/0255) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bildung, Schule und Digitalisierung der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

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222 Zeichen

Punkt 3: Open Source Software in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2023/0255) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage inklusive Schwebeliste zuzustimmen.

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3596 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.08.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für 
Digitalisierung und IT   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
V 18 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0255 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
389 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Open Source Software in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 24.07.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird bei zukünftigen Softwarebeschaffungen 
grundsätzlich offene Standards und Open -Source-Software berücksichtigen . Aus diesem Grund 
soll bei der Evaluation von Softwareprodukten ein Bewertungskriterium mit einer signifikanten 
Gewichtung von 10% eingeführt werden, welches die Erfüllung von Open -Source Standards 
abbildet. In begründeten Einzelfällen, beispielsweise bei einer Sammelbeschaffung mit anderen 
Kommunen, kann die Dezernentin bzw. der Dezernent für Digitales und IT das 
Bewertungskriterium aussetzen.  
 
 
Anlagen:

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 20.09.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.07.2023  
 
Als Open-Source (OSS) wird eine Software bezeichnet, deren Quellcode öffentlich zugänglich 
ist und deren Lizenz die Verwendung,  die Weitergabe und die Veränderung nicht einschränkt. 
Open-Source-Software ist für öffentliche Verwaltungen ein wichtiger Baustein, um 
Abhängigkeiten von bestimmten Herstellern (sog. „Vendor -Lock-In“) zu vermeiden und um 
den Weg in Richtung digita ler Souveränität einzuschlagen.  
 
Aufgrund der Besonderheiten von OSS ergeben sich auch technisch häufig Vorteile 
gegenüber herkömmlicher, proprietärer Software , insbesondere im Hinblick auf die 
Datensicherheit.  Dies gilt gleichermaßen auch für die Innovationsfähigkeit und die 
Wirtschaftlichkeit. 
 
Dennoch wäre eine generelle Verpflichtung zur Beschaffung von Open Source -Software zum 
jetzigen Zeitpunkt noch nicht umsetzbar, da der Markt in vielen Bereichen keine 
entsprechende Software vorhält. Weiterhin spricht gegen eine Verpflichtung, das s zu 
beschaffende Software diverse weitere Kriterien erfüllen muss (u.a. im Hinblick auf 
Funktionalität, Nutzungsfreundlichkeit, Preis, etc.). Ein automatisches Ausgrenzen von 
proprietärer Software wäre dementsprechend nicht zielführend.  
 
Aus den oben genannten Gründen wird bei Softwareauswahlverfahren ein 
Bewertungskriterium mit einer signifikanten Gewichtung in Höhe von 10% eingeführt.  
 
 
Darmstadt, den 24.07.2023  
 
Dezernat V 
 
 
 
Holger Klötzner  
Stadtrat

2023/0255

3542 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.08.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Digitalisie-
rung und IT  OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0255 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Open Source Software in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 24.07.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird bei zukünftigen Softwarebeschaffungen 
grundsätzlich offene Standards und Open -Source-Software berücksichtigen . Aus diesem Grund soll 
bei der Evaluation von Softwareprodukten ein Bewertungskriterium mit einer  signifikanten Gewich-
tung von 10% eingeführt werden, welches die Erfüllung von Open -Source Standards abbildet.  In 
begründeten Einzelfällen, beispielsweise bei einer Sammelbeschaffung mit anderen Kommunen, 
kann die Dezernentin bzw. der Dezernent für Digitales und IT das Bewertungskriterium aussetzen.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.07.2023 
 
Als Open-Source (OSS) wird eine Software bezeichnet, deren Quellcode öffentlich zugänglich 
ist und deren Lizenz die Verwendung,  die Weitergabe und die Veränderung nicht einschränkt. 
Open-Source-Software ist für öffentliche Verwaltungen ein wichtiger Baustein, um Abhängig-
keiten von bestimmten Herstellern (sog. „Vendor -Lock-In“) zu vermeiden und um den Weg in 
Richtung digita ler Souveränität einzuschlagen.  
 
Aufgrund der Besonderheiten von OSS ergeben sich auch technisch häufig Vorteile gegenüber 
herkömmlicher, proprietärer Software , insbesondere im Hinblick auf die Datensicherheit . Dies 
gilt gleichermaßen auch für die Innovationsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit. 
 
Dennoch wäre eine generelle Verpflichtung zur Beschaffung von Open Source -Software zum 
jetzigen Zeitpunkt noch nicht umsetzbar, da der Markt in vielen Bereichen keine entsprechende 
Software vorhält.  Weiterhin spricht gegen eine Verpflichtung, dass zu beschaffende Software 
diverse weitere Kriterien erfüllen muss (u.a. im Hinblick auf Funktionalität, Nutzungsfreund-
lichkeit, Preis, etc.). Ein automatisches Ausgrenzen von proprietärer Software wäre demen t-
sprechend nicht zielführend.  
 
Aus den oben genannten Gründen wird  bei Softwareauswahlverfahren  ein Bewertungskriterium 
mit einer signifikanten Gewichtung in Höhe von 10% eingeführt.  
 
 
Darmstadt, den 24.07.2023  
 
Dezernat V 
 
 
 
Holger Klötzner  
Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0255
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.07.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00