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Mädchentreffs im Stadtbezirk Rodenkirchen
Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/1542/2015 vom 29.10.2015
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1542/2015 Stand: 03.07.2022 Sachstandsbericht Mädchentreffs im Stadtbezirk Rodenkirchen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.09.2015 8.1.7 Mädchentreff im Stadtbezirk Rodenkirchen, AN/1542/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Angebote im Rahmen der Jugendarbeit ausschließ- lich für Mädchen im Stadtbezirk Rodenkirchen existieren und darüber hinaus zu prüfen, ob es möglich ist in Einrichtungen bzw. Stadtteilen, wo bisher noch keine Angebote ausschließlich für Mädchen exis- tieren, solche zu entwickeln. Sachstand Dezember 2015 Mädchenarbeit ist ein fester Bestandteil der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA). Sie steht so- mit selbstverständlich im Fokus der Jugendeinrichtungen im Stadtbezirk Rodenkirchen sowie generell stadtweit. Die OKJA orientiert sich hierbei zum einen an den Maßgaben des städtischen Kinder- und Jugend- förderplans, der regelmäßig durch die Jugendverwaltung fortgeschrieben und in enger Abstimmung mit den Trägern der OKJA umgesetzt wird. Ein ebenso wichtiges Kriterium ist der tatsächliche Bedarf der Zielgruppe vor Ort. Die Mädchenarbeit ist in Bezug auf die Angebotsvielfalt einer Jugendeinrichtung im Bereich des Gen- der-Mainstreamings ein wesentlicher Aspekt im jährlich stattfindenden „Wirksamkeitsdialog“ zwischen Fachamt und Träger der Jugendeinrichtung. Konkret bedeutet dies für die Arbeit der Jugendeinrichtungen im Stadtbezirk, dass unter Einbezie- hung der Besucherinnen regelmäßig adäquate Angebote für Mädchen und junge Frauen bereitgestellt werden. Darüber hinaus verfügt die Mehrzahl der Einrichtungen über Rückzugsmöglichkeiten in Form von Raumressourcen ausschließlich für Mädchen. Diese Räume sind in der Regel durch die Besu- cherinnen selbst gestalten worden. Männlichen Besuchern bleibt der Zutritt verwehrt. Eine paritätische Besetzung des pädagogischen Personals garantiert, dass vor Ort Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ansprechbar sind. Mädchen und junge Frauen brauchen „Frei-Räume“ und Entfaltungsmöglichkeiten. Spezielle und ausschließliche Angebote für diese sind sinnvoll und notwendig. Vor allem Mädchen und junge Frau- en aus prekären Lebensverhältnissen und/oder mit multiplen Problemlagen bedürfen einer fachlichen Unterstützung und Begleitung – insbesondere unter dem Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit. Ziel weiterer Bemühungen im Stadtbezirk Rodenkirchen sollte daher vorrangig die Unterstützung bis- heriger Angebote der Jugendeinrichtungen und Jugendprojekte sowie eine flächendeckende Auswei- tung der Angebotsstrukturen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in allen Stadtteilen sein. Dem Anspruch an eine Ausweitung von adäquater Mädchenarbeit im Stadtbezirk Rodenkirchen kann auf diesem Wege ebenfalls langfristig Rechnung getragen werden. 2 Der Beschluss ist damit erledigt. Status erledigt
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