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2025/0102

Haushaltssicherungskonzept zum Doppelhaushalt 2025/2026 ff.

Magistratsvorlage 21.03.2025

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2025/0102

5611 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
24.03.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0102 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:  
Kostenstelle:   Investitionsnummer:        
Kostenträger:   Sachkonto:  
 
Betreff: Haushaltssicherungskonzept zum Doppelhaushalt 2025/2026 ff.  
 
Vorlage vom: 21.03.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Das Haushaltssicherungskonzept zum Doppelhaushalt 2025/2026 ff. wird beschlossen.  
 
2. Im Rahmen des Finanzcontrollingberichts wird zukünftig fortlaufend über den Stand der Um-
setzung und der Wirkung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen sowie über das Einhalten 
der globalen Minderausgaben berichtet.  
 
 
3. Dem Antrag auf Stundung der Eigenbeiträge zur Hessenkasse wird zugestimmt.  
 
 
Anlagen: Maßnahmenliste HSK  
Haushaltssicherungskonzept 2025

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.03.2025 
 
Nach § 92a Abs. 1 HGO hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn 
1. sie die Vorgaben zum Ausgleich des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes in der Planung 
trotz Ausnutzung aller Einsparmöglichkeiten bei den Aufwendungen und Auszahlungen so-
wie der Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht einhält 
 
oder 
 
2. nach der Ergebnis- und Finanzplanung (§ 101) im Planungszeitraum Fehlbeträge oder ein 
negativer Zahlungsmittelbestand erwartet werden. 
 
 
Die „Vorgaben zum Ausgleich des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes in der Planung“ sind in 
§ 92 Abs. 5 HGO genannt: 
Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn 
1. der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung der Summe der vorgetragenen Jahresfehlbe-
träge im ordentlichen Ergebnis ausgeglichen ist, oder der Fehlbedarf im ordentlichen Er-
gebnis durch die Inanspruchnahme von Mitteln der Rücklagen ausgeglichen werden kann  
 
und 
 
2. im Finanzhaushalt der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit 
mindestens so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Kredi-
ten sowie an das Sondervermögen ‚Hessenkasse‘ geleistet werden können, soweit die Aus-
zahlungen zur ordentlichen Tilgung von Investitionskrediten nicht durch zweckgebundene 
Einzahlungen gedeckt sind. 
 
 
Im Haushaltsplan 2025/2026 wird der Haushaltsausgleich nach diesen Vorgaben weder im Er-
gebnis- noch im Finanzhaushalt erreicht. Damit ist das Aufstellen eines Haushaltssicherungs-
konzeptes zwingend erforderlich. 
Ein Teil der im Maßnahmenkatalog des Haushaltssicherungskonzeptes aufgeführten Maßnah-
men ist von der Verwaltung direkt umzusetzen, sobald die Beschlussfassung zum Haushaltssi-
cherungskonzept erfolgt ist. Ein anderer Teil der Maßnahmen bedarf zunächst einer vertieften 
Prüfung bevor eine Umsetzung erfolgen kann. Sofern für die Umsetzung von Haushaltskonsoli-
dierungsmaßnahmen weitere Beschlussfassungen durch die städtischen Gremien erforderlich 
sind, so sind diese von der Verwaltung vorzubereiten und mit einer entsprechenden Magistrats-
vorlage in den Geschäftsgang zu bringen. 
Das Haushaltssicherungskonzept beinhaltet auch die Einplanung einer globalen Minderaus-
gabe in Höhe von 3% des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen. Die globale Minder-
ausgabe ist in Summe im Vollzug des laufenden Haushaltes zu erwirtschaften. Hierzu besteht 
eine Berichtspflicht an die Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Darmstadt.  
Im Rahmen des städtischen Finanzcontrollingberichts wird zukünftig über den Stand der Um-
setzung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen und den Stand der Erwirtschaftung der glo-
balen Minderausgabe berichtet. Eine Struktur zur Maßnahmenüberwachung ist zu etablieren.  
Beim Erstellen des Haushaltssicherungskonzeptes wurden bereits die neuesten Erkenntnisse,

- 4 - 
die über die Schwebeliste in den HFA eingebracht werden, berücksichtigt. 
 
Da die Schwebeliste noch nicht beschlossen ist und sich im Laufe der Beratungen weitere Än-
derungen ergeben können, sind die genannten Zahlen zum endgültigen Stand nochmals anzu-
passen. 
 
Das Hessische Ministerium des Innern, Sport und Heimatschutz hat für finanzschwache Kommu-
nen seit geraumer Zeit die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Stundung des Eigenbeitrags zur 
Hessenkasse bei der Kommunalaufsicht zu stellen. Durch die Stundung des Eigenbeitrags wird 
der Finanzhaushalt im Bereich der Tilgungsleistungen um ca. 4,2 Mio. € für das Jahr 2025 ent-
lastet. 
 
Darmstadt, 21.03.2025 
 
Dezernat I      Dezernat IV 
 
 
 
Hanno Benz      André Schellenberg  
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

anlage 3

5660 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
24.03.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0102 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
118 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:  
Kostenstelle:   Investitionsnummer:        
Kostenträger:   Sachkonto:  
 
Betreff: Haushaltssicherungskonzept zum Doppelhaushalt 2025/2026 ff.  
 
Vorlage vom: 21.03.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Das Haushaltssicherungskonzept zum Doppelhaushalt 2025/2026 ff. wird beschlossen.  
 
2. Im Rahmen des Finanzcontrollingberichts wird zukünftig fortlaufend über den Stand der 
Umsetzung und der Wirkung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen sowie über das 
Einhalten der globalen Minderausgaben berichtet.  
 
 
3. Dem Antrag auf Stundung der Eigenbeiträge zur Hessenkasse wird zugestimmt.

- 3 - 
 
Anlagen: Maßnahmenliste HSK  
Haushaltssicherungskonzept 2025  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 26.03.2025 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.03.2025  
 
Nach § 92a Abs. 1 HGO hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn  
1. sie die Vorgaben zum Ausgleich des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes in der Planung 
trotz Ausnutzung aller Einsparmöglichkeiten bei den Aufwendungen und Auszahlungen 
sowie der Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht einhält 
 
oder 
 
2. nach der Ergebnis- und Finanzplanung (§ 101) im Planungszeitraum Fehlbeträge oder ein 
negativer Zahlungsmittelbestand erwartet werden. 
 
 
Die „Vorgaben zum Ausgleich des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes in der Planung“ sind in 
§ 92 Abs. 5 HGO genannt: 
Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn 
1. der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung der Summe der vorgetragenen 
Jahresfehlbeträge im ordentlichen Ergebnis ausgeglichen ist, oder der Fehlbedarf im 
ordentlichen Ergebnis durch die Inanspruchnahme von Mitteln der Rücklagen ausgeglichen 
werden kann 
 
und 
 
2. im Finanzhaushalt der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit 
mindestens so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von 
Krediten sowie an das Sondervermögen ‚Hessenkasse‘ geleistet werden können, sowe it die 
Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Investitionskrediten nicht durch 
zweckgebundene Einzahlungen gedeckt sind. 
 
 
Im Haushaltsplan 2025/2026 wird der Haushaltsausgleich nach diesen Vorgaben weder im 
Ergebnis- noch im Finanzhaushalt erreicht. Damit ist das Aufstellen eines 
Haushaltssicherungskonzeptes zwingend erforderlich. 
Ein Teil der im Maßnahmenkatalog des Haushaltssicherungskonzeptes aufgeführten 
Maßnahmen ist von der Verwaltung direkt umzusetzen, sobald die Beschlussfassung zum 
Haushaltssicherungskonzept erfolgt ist. Ein anderer Teil der Maßnahmen bedarf zunächst einer 
vertieften Prüfung bevor eine Umsetzung erfolgen kann. Sofern für die Umsetzung von 
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen weitere Beschlussfassungen durch die städtischen 
Gremien erforderlich sind, so sind diese von der Verwaltung vorzubereiten und mit einer 
entsprechenden Magistratsvorlage in den Geschäftsgang zu bringen. 
Das Haushaltssicherungskonzept beinhaltet auch die Einplanung einer globalen Minder ausgabe 
in Höhe von 3% des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen. Die globale 
Minderausgabe ist in Summe im Vollzug des laufenden Haushaltes zu erwirtschaften. Hierzu 
besteht eine Berichtspflicht an die Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Darm stadt. 
Im Rahmen des städtischen Finanzcontrollingberichts wird zukünftig über den Stand der 
Umsetzung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen und den Stand der Erwirtschaftung der

globalen Minderausgabe berichtet. Eine Struktur zur Maßnahmenüberwachung ist zu 
etablieren. 
Beim Erstellen des Haushaltssicherungskonzeptes wurden bereits die neuesten Erkenntnisse, 
die über die Schwebeliste in den HFA eingebracht werden, berücksichtigt. 
 
Da die Schwebeliste noch nicht beschlossen ist und sich im Laufe der Beratungen weitere 
Änderungen ergeben können, sind die genannten Zahlen zum endgültigen Stand nochmals 
anzupassen. 
 
Das Hessische Ministerium des Innern, Sport und Heimatschutz hat für finanzschwache 
Kommunen seit geraumer Zeit die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Stundung des 
Eigenbeitrags zur Hessenkasse bei der Kommunalaufsicht zu stellen. Durch die Stundung des 
Eigenbeitrags wird der Finanzhaushalt im Bereich der Tilgungsleistungen um ca. 4,2 Mio. € für 
das Jahr 2025 entlastet. 
 
Darmstadt, 21.03.2025 
 
Dezernat I      Dezernat IV 
 
 
 
Hanno Benz      André Schellenberg  
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

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9375 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
Haushaltssicherungskonzept 
zum Doppelhaushalt 2025/2026 ff.

Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2025/2026  
 
 
 2  
 
Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen 
Nach § 92a Abs. 1 HGO hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn  
1.  sie die Vorgaben zum Ausgleich des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes in der Planung trotz Ausnutzung 
aller Einsparmöglichkeiten bei den Aufwendungen und Auszahlungen sowie der Ausschöpfung aller Ertrags - 
und Einzahlungsmöglichkeiten nicht einhält 
oder 
2. nach der Ergebnis- und Finanzplanung (§ 101) im Planungszeitraum Fehlbeträge oder ein negativer 
Zahlungsmittelbestand erwartet werden. 
Die „Vorgaben zum Ausgleich des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes in der Planung“ sind in § 92 Abs. 5 HGO 
genannt: 
Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn 
1. der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung der Summe der vorgetragenen Jahresfehlbeträge im 
ordentlichen Ergebnis ausgeglichen ist oder der Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis durch die 
Inanspruchnahme von Mitteln der Rücklagen ausgeglichen werden kann 
und 
2. im Finanzhaushalt der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so 
hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie an das 
Sondervermögen ‚Hessenkasse‘ geleistet werden können, soweit die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung 
von Investitionskrediten nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckt sind.  
Im Haushaltsplan 2025/2026 wird der Haushaltsausgleich nach diesen Vorgaben weder im Ergebnis- noch im 
Finanzhaushalt erreicht. Damit ist das Aufstellen eines Haushaltssicherungskonzeptes zwingend erforderlich. 
Die im Finanzplanungserlass des Landes vom 11. November 2024 enthaltene Erleichterung, wonach bei 
ausreichender ungebundener Liquidität und / oder vorhandener Rücklagen auf die Aufstellung eines 
Haushaltssicherungskonzeptes verzichtet werden kann, trifft für die Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht zu, da die 
Rücklagen bereits für den (Teil-) Ausgleich des Haushalts 2024 vollständig verwendet werden mussten.  
Im Finanzplanungserlass führt das Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz 
(HMdISuH) aus, dass das Haushaltsjahr 2025 weiterhin von außergewöhnlich hohen Unsicherheiten hinsichtlich 
der wirtschaftlichen Entwicklung geprägt sei. Eine nahezu stagnierende Wirtschaftsentwicklung, zunehmende 
Insolvenzen, weiterhin über den Erwartungen liegende Zinssätze und überwiegend demografisch bedingter 
Fachkräftemangel führen zu erheblichen finanziellen Einschränkungen und Belast ungen. 
Hinzu kommt die schwierige Situation der kommunalen Krankenhausträger. Die anstehende Krankenhausreform 
und die unsichere Gesamtlage in diesem Bereich bringen die kommunalen Krankenhausträger in eine schwierige 
finanzielle Situation. 
So wird in den kommenden Quartalen allenfalls eine langsame konjunkturelle Erholung erwartet. Dies spiegelt sich 
auch in der Oktober-Steuerschätzung wider. Nachdem bereits im Rahmen der Mai-Steuerschätzung eine starke 
Abwärtskorrektur erfolgte, wurde in der zurückliegenden Oktober-Steuerschätzung eine weitere Abwärtskorrektur 
der Schätzansätze vorgenommen. So können die Kommunen in ihrer Gesamtheit derzeit nicht von weiter 
steigenden Gewerbesteuererträgen ausgehen, die kommunale Lage deckt sich insofern mit dem prognostizierten 
Wirtschaftswachstum in Deutschland.

Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2025/2026  
 
 
 3  
 
Im Gegensatz dazu steigt die Ausgabenlast der Kommunen und so auch der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
weiterhin im Rahmen der allgemeinen Inflation, der zurückliegenden aber auch der anstehenden Tarifabschlüsse 
und insbesondere durch die nicht ausfinanzierte Aufgabenübertragung durch Bund und Land. 
Fraglich bleibt derzeit dazu noch, wie sich die Evaluierung des kommunalen Finanzausgleichs zukünftig auf die 
Erträge aus den Schlüsselzuweisungen auswirkt. Ohne einen dringend notwendigen Anstieg der 
Finanzausgleichsmasse wird der kommunale Finanzausgleich kaum zur Verbesserung der finanziellen Lage der 
Kommunen beitragen 
Trotz der dargestellten hohen Unsicherheiten über die weitere wirtschaftliche Entwicklung geht das Hessische 
Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz aufgrund bestehender Rücklagen sowie liquider Mittel 
davon aus, dass die Pflicht zum gesetzlichen Haushaltsausgleich von den Kommunen überwiegend auch im Jahr 
2025 bewältigt werden kann. 
In Anbetracht der anerkannt schwierigen Finanzlage der Kommunen hat das HMdISuH die Aufsichtsbehörden 
ermächtigt, Ermessens- und Handlungsspielräume flexibel zu nutzen, um in Einzelfällen auch für unausgeglichene 
Haushalte Genehmigungen herbeiführen zu können. Im Vordergrund steht dabei, das s die kommunale 
Handlungsfähigkeit damit erhalten werden kann.  
Konkret hat das HMdISuH folgende Maßnahmen zur Erleichterung der Genehmigungsfähigkeit eingeräumt:  
• Die frei verfügbare Liquidität der Kommune kann herangezogen werden, um den Ergebnis - und 
Finanzhaushalt auszugleichen 
• Pauschale Kürzungen bei Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 2 Prozent des Gesamtbetrages 
der ordentlichen Aufwendungen für die Jahre 2025 und 2026 
• Unbürokratische Gestaltung der Stundung der Hessenkassenbeiträge 
• Keine Beanstandung bei nicht gebildeten Liquiditätspuffern. 
• Verzicht auf Haushaltssicherungskonzept für eine negative mittelfristige Finanzplanung sofern das Planjahr 
ausgeglichen ist zur Verhinderung bürokratischen Aufwands 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat beim HMdISuH beantragt, in Abweichung von der vorgenannten Regelung 
zur pauschalen Aufwandskürzung, eine pauschale Kürzung der Aufwendungen in Höhe von 3 Prozent des 
Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen vornehmen zu können. Diesem Antrag hat das HMdISuH unter 
Würdigung der seitherigen Haushaltsbewirtschaftung mit Schreiben vom 14. März 2025 stattgegeben. 
Die pauschalen Kürzungen der Aufwendungen sind zwingend durch einen restriktiven Haushaltsvollzug zu 
erwirtschaften. 
Maßnahmen 
Dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde ein Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026 vorgelegt, 
der ein fortlaufendes jährliches Defizit von rund 101 Mio. Euro auswies. Dabei wurden bereits verschiedene 
ergebnisverbessernde Sachverhalte im Zuge der Haushaltsaufstellung erarbeitet und sind die in die Planung 
eingeflossen. 
Aus dem vorgenannten Defizit und aus dem aufgelaufenen Defizit des Jahres 2024 ergibt sich das notwendige 
Konsolidierungsvolumen.  
Bereits im Jahr 2024 wurde begonnen, ein umfassendes Konsolidierungsprogramm zu erstellen, das mit den 
wesentlichen Bausteinen in die Maßnahmenliste zu diesem Haushaltssicherungskonzept übergeleitet wurde.

Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2025/2026  
 
 
 4  
 
Auf Grund des erheblichen Konsolidierungsdrucks muss die Haushaltskonsolidierung alle B austeine umfassen. 
Hierzu gehören 
1. die Reduzierung der Aufwendungen im Haushalt, 
2. das Ausschöpfen von Einnahmeverbesserungspotentialen und 
3. die Einbeziehung der Stadtwirtschaft. 
Bei der Ausschöpfung von Einnahmeverbesserungspotentialen steht die Überprüfung von Kostenerstattungen, 
Gebührentatbeständen und Eintrittsgeldern im Vordergrund, eine Anhebung der Steuerhebesätze, insbesondere 
bei der Grundsteuer, ist nicht vorgesehen.  
Darüber hinaus beinhaltet das Konsolidierungsprogramm der Stadt auch geplante organisatorische Veränderungen 
und Maßnahmen, die zu einer besseren Verwaltungssteuerung und einer Intensivierung der Digitalisierung und 
damit letztlich zu Einspareffekten führen sollen. 
Mit den bislang festgelegten Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ist es seit den Haushaltsberatungen im 
Magistrat gelungen, das ursprüngliche Defizit von 101 Mio. Euro um 62 Mio. Euro auf rund 39 Mio. Euro zu 
senken. Da zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen erst in den Folgejahren ihre volle Wirkung erzielen werden, ist 
perspektivisch eine weitergehende Verbesserung der finanziellen Situation zu erwarten. Das 
Haushaltssicherungskonzept ist in den kommenden Jahren fortzuschreiben.  
Schlussbemerkungen 
Die offensichtliche Unterfinanzierung der Kommunen schränkt diese zunehmend in ihrer Aufgabenwahrnehmung 
ein. Auch die Abhängigkeit der Kommunen von der Gewerbesteuer als eine der wesentlichen Säulen der 
kommunalen Finanzmittel stellt sich aufgrund deren Volatilität als zunehmend schwierig dar.  
Die Kommunen haben über ihre Spitzenverbände dringlich und zunehmend auch in der Öffentlichkeit auf die 
Unterfinanzierung bei wachsenden Aufgaben und auf das Erfordernis einer Gemeindefinanzreform hingewiesen.  
Tatsache ist aber auch, dass auch Bund und Land vor finanziellen Problemen bei gleichzeitig teils neuen 
Herausforderungen stehen. Eine umfassende finanzielle Unterstützung von Bund und Land ist nicht zu erwarten, 
eine Gemeindefinanzreform ist zumindest kurzfristig nicht zu erwarten. Die Stabilisierung der städtischen Finanzen 
bleibt nach wie vor Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung und ist im Sinne dieser auch folgerichtig.  
Der begonnene Weg einer strukturellen, nachhaltigen aber auch maßvollen Haushaltskonsolidierung ist 
fortzusetzen. Andernfalls ist eine positive Weiterentwicklung der Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht möglich.  
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: Maßnahmenliste zum HSK 2025

anlage 5

253 Zeichen

Punkt 11.2: Haushaltssicherungskonzept zum Doppelhaushalt 2025/2026 ff. 
 (V-Nr. 2025/0102) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: Die Linke., UWIGA/WGD, AfD, Stadtv. Pingel, Stadtv. Uhl und 
Stadtv. Klett  
Stimmenthaltung:  UFFBASSE und FDP

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29658 Zeichen

WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT Stand zum HFA
Erzielbare Ergebnisverbesserung in Euro Auswirkung auf dem Zahlungsmittelfluss aus lfd. Verwaltungstätigkeit
lfd. Nr. Maßnahme (Kurzbeschreibung) Anmerkungen/Status Pos. EHH 2025 2026 2027 2028 2029 Pos. FHH 2025 2026 2027 2028 2029
1
Konzept "New Work" erstellen als Basis für neue 
Arbeitsweisen, die durch Digitalisierung, Flexibilisierung und 
veränderte Erwartungen an Arbeit geprägt sind
Nur Konzepterstellung als 
Grundlage, Einsparungen finden 
sich unter lfd. Nr. 3
2
Arbeitsplatzkonzept erstellen, in dem Arbeitsplatzkategorien 
definiert und einheitliche Ausstattungsstandards festgelegt 
werden
Nur Konzepterstellung als 
weitere Grundlage für lfd. Nr. 3 
und 4
3
Reduktion Raum- und Platzbedarf (Büroflächen) durch 
Umsetzung Konzept "New Work" mit Desk-sharing, Mobiles 
Arbeiten, Flex-office
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
4
Einrichtung einer Zentralen Beschaffungstelle und digitalen 
Beschaffungsplattform:
- Kostensenkung durch gebündelte Beschaffung 
(Mengenvorteile)
- Reduzierung der Verwaltungskosten durch 
Vereinheitlichung und Optimierung der 
Beschaffungsprozesse
- Optimieren der Rahmenverträge (keine Exklusivität)
Nur organisatorische Maßnahme, 
Einsparungen sodann unter lfd. 
Nr. 5 und 6
5 Zentrale Beschaffung Büromöbel
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
6 Zentrale Beschaffung Arbeitsmittel
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
7 Verlängerung der Abschreibungszeiträume für Inventar
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
8 Priorisierung der Investitionsplanung, bzw. Festlegung eines 
jährlichen Maximalvolumens auf 75 Mio. Euro
Verringerung der Zinslast aus 
Kreditaufnahmen 22 -500.000 -1.000.000 -1.500.000 -2.000.000 -2.500.000 16 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000
9 Prozessbibliothek - Prozessanalyse und -optimierung
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
10 Reaktivierung Vorschlagswesen durch Steigerung Aktzeptanz 
und Transparenz
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
11 Druckkonzept, Wegfall Arbeitsplatzdrucker
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
12 Reduzierung Papierkorrespondenz (intern und extern)
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
13 Druck- und Ausfahrservice für Magistrat und StaVo einstellen
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
14 Bundesgesetzblatt und Staatsanzeiger digital
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
15 Öffentliche Bekanntmachung digital
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
16 Kostensenkung durch Einführung E-Post
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
Maßnahmenliste zum Haushaltssicherungskonzept 2025 Seite 1 von 9

WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT Stand zum HFA
Erzielbare Ergebnisverbesserung in Euro Auswirkung auf dem Zahlungsmittelfluss aus lfd. Verwaltungstätigkeit
lfd. Nr. Maßnahme (Kurzbeschreibung) Anmerkungen/Status Pos. EHH 2025 2026 2027 2028 2029 Pos. FHH 2025 2026 2027 2028 2029
17 Reduzierung Abonnements / Einstellung elektronischer 
Pressespiegel
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
18 Priorisierung Messebesuche & Messeauftritte (außer Expo-
Real, da eigene Maßnahme)
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
19
Bildung eines zentralen Stellenpools aus offenen 
Verwaltungs-Stellen und Erhöhung der pauschalen 
Personalaufwandskürzung
2% der Personalaufwendungen 11 -3.833.164 -3.833.164 -3.833.164 -3.833.164 -3.833.164 10 3.833.164 3.833.164 3.833.164 3.833.164 3.833.164
20 Vorgaben/Regeln zur Bewirtschaftung Stellenpool festlegen 
und umsetzen
Nur regelnde Maßnahme, 
Einsparung unter lfd. Nr. 19
21 Orgauntersuchung Personalabteilung
Untersuchung für 2025 
vorgesehen, dann Effekt ab 2026 
erwartet
11 0 -283.470 -289.140 -294.920 -300.820 10 0 283.470 289.140 294.920 300.820
22
Überprüfung Abläufe Erörterungsverfahren, 
Vereinheitlichung und möglichst Verschlankung der 
Verfahren
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
23 Aktualisieren des Personalentwicklungskonzeptes
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
24 Post- und Botendienst Neukonzeption vor dem Hintergrund 
der Digitalisierung und Unterschriftenregelungen
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
25 Bürgerbeteiligung - Büro der Bürgerbeauftragten, 
Reduzierung der Beteiligungsformate
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
26 Betätigungsprüfung des Revisionsamtes reaktivieren, um 
Transparenz herzustellen
Nur Transparenzgewinn, keine 
direkt erzielbare 
Ergebnisverbesserung
27 Überprüfung Teilnahme Expo-Real ab 2026 Prüfauftrag
28 Neuorganisation des WiFö / Marketing-Bereich
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
29 Prüfung und Optimieren der Schnittstellen Amt 15 / 
Standortmarketing /DA City Marketing e.V. 
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
30
Förderung von Kultureinrichtungen oder kulturellen 
Veranstaltungen durch Dritte verstärken, Bürgerverein 
gründen, White Label Crowd Funding Plattform entega 
nutzen
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
31 Prüfung/Reduzierung Zuschüsse freie Theater 
(Verteilsystematik)
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
32 Verlagerung der Funktion Kulturreferent zur Institutsleitung 
Mathildenhöhe 11 -105.000 -105.000 -105.000 -105.000 -105.000 10 105.000 105.000 105.000 105.000 105.000
33
Einbindung der Vereine in die Bewirtschaftung der genutzten 
Infrastruktur durch Übernahme Pflegeleistungen, 
Schlüsseldienst/Transponder, etc.
Verursacht Einsparung bei der 
DSG und dadurch Verringerung 
Verlustausgleich aus dem 
KernHH
15 0 -100.000 -100.000 -100.000 -100.000 14 0 100.000 100.000 100.000 100.000
34
Prüfen der Konsolidierungsmöglichkeiten durch 
Zusammenlegung von Aufgaben der DSG mit EAD, 
Grünflächenamt und IDA (Hausmeister/Technik)
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
Maßnahmenliste zum Haushaltssicherungskonzept 2025 Seite 2 von 9

WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT Stand zum HFA
Erzielbare Ergebnisverbesserung in Euro Auswirkung auf dem Zahlungsmittelfluss aus lfd. Verwaltungstätigkeit
lfd. Nr. Maßnahme (Kurzbeschreibung) Anmerkungen/Status Pos. EHH 2025 2026 2027 2028 2029 Pos. FHH 2025 2026 2027 2028 2029
35
Neuausrichtung der Stadtwirtschaftskoordination, z.B.:  
Mandatsträgerbetreuung für die städtischen Mandatsträger 
der HEAG Holding AG und der Sparkasse Darmstadt 
verankern
Nur Transparenzgewinn und 
verbesserte Einflussnahme, keine 
direkt erzielbare 
Ergebnisverbesserung
36
Reduzierung Freiwillige Leistungen im Stadtkonzern, Nutzen 
und Wirtschaftlichkeit freiwilliger Leistungen prüfen, 
Doppelstrukturen herausarbeiten
37 Fortsetzen des Prozesses zur Neuausrichtung 
Stadtwirtschaftsstrategie
38
Versicherungsleistungen bündeln, Beteiligung weiterer 
Eigenbetriebe und Beteiligungen an der HEAG 
Versicherungsservice GmbH, um attraktivere Konditionen zu 
realisiern
39 Verbesserte Prüfung und Berichterstattung zur Einhaltung 
der Ziele der Stadtwirtschaftsstrategie
Nur Transparenzgewinn und 
verbesserte Einflussnahme, keine 
direkt erzielbare 
Ergebnisverbesserung
40 weitere Optimierung der Gewinnausschüttung der 
Stadtwirtschaft
zunächst umgesetzt, weitere 
Optionen aber regelmäßig zu 
überprüfen
21 -2.300.000 -2.300.000 -2.300.000 -2.300.000 -2.300.000 7 2.300.000 2.300.000 2.300.000 2.300.000 2.300.000
41
Digitalisierung von Archivbeständen des Stadtarchivs 
(Nutzung von Freiwilligen, Werkstudenten und Praktikanten, 
Kooperation mit Hochschulen und Schulen)
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
42 Neuorganisation Amt für Vielfalt, Optimierung der 
Strukturen und Prozesse
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
43 Neuorganisation Öffentlichkeitsarbeit 
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
44
Bildung Orga Querschnittaufgaben - Steuerungsdienst als 
zentrale professionalisierte Steuerungseinheit;
Übergreifende Entwicklung von Maßnahmen zur 
Verwaltungsverbesserung
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
45 Prozessoptimierung Sozialplanung
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
46 Reduzierung Sozialticketaufwendungen 17 -300.000 -300.000 -300.000 -300.000 -300.000 13 300.000 300.000 300.000 300.000 300.000
47 Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation im 
Zusammenhang mit Einführung E-Akte
etwa erwartete 
Ergebnisverbesserung, Beträge 
im weiteren Verlauf zu prüfen
11 0 -30.000 -30.000 -30.000 -30.000 10 0 30.000 30.000 30.000 30.000
48 Überarbeitung präventive Altenhilfe - Seniorenprogramm 13 -17.000 -17.000 -17.000 -17.000 -17.000 12 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000
49 Altenerhohlung - Reduzierung Zuschüsse für Reisen 17 -19.000 -19.000 -19.000 -19.000 -19.000 13 19.000 19.000 19.000 19.000 19.000
50 Reduktion Jugendpflege-Etat - Förderung Ferienbetreuung 
und Angebote für Kinder und Jugendliche 15 -71.000 -71.000 -71.000 -71.000 -71.000 14 71.000 71.000 71.000 71.000 71.000
51 Optimierung der Hortnutzung in Verbindung mit dem 
Ausbau Pakt für den Ganztag betrifft Jugendamt und Schulamt 15 0 -2.000.000 -2.000.000 -2.000.000 -2.000.000 14 0 2.000.000 2.000.000 2.000.000 2.000.000
52 Anpassung der Elternentgelte in der Kinderbetreuung in Umsetzung 1, 15, 17 -206.250 -2.041.000 -2.041.000 -2.041.000 -2.041.000 1, 14, 13 206.250 2.041.000 2.041.000 2.041.000 2.041.000
53 Erhöhung Verpflegungsentgelte Kinderbetreuung in Umsetzung 1 -250.000 -500.000 -500.000 -500.000 -500.000 1 250.000 500.000 500.000 500.000 500.000
Maßnahmenliste zum Haushaltssicherungskonzept 2025 Seite 3 von 9

WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT Stand zum HFA
Erzielbare Ergebnisverbesserung in Euro Auswirkung auf dem Zahlungsmittelfluss aus lfd. Verwaltungstätigkeit
lfd. Nr. Maßnahme (Kurzbeschreibung) Anmerkungen/Status Pos. EHH 2025 2026 2027 2028 2029 Pos. FHH 2025 2026 2027 2028 2029
54 Einführung eines Personalcontrolling in der Kinderbetreuung
Steuerungsgewinn, 
Einspareffekte werden zwar 
erwartet, können jedoch nicht 
gezielt dieser Maßnahme 
zugeordnet werden
55 Überprüfung der Jugendeinrichtungen 15 0 0 -310.000 -310.000 -310.000 14 0 0 310.000 310.000 310.000
56
weitere Kooperationen mit gemeinnützigen Organisationen, 
potenzielle Effizienzgewinne durch Aufgabenübertragung 
und Ausbau von Partnerschaften
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
57 Förderung ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
58 Optimierung Personaleinsatz im Jugendamt, 
Personalbemessung
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
59 Sachkostenreduktion im Jugendamt durch zentrale 
amtsinterne Beschaffungsvorgaben in Umsetzung 13 0 0 -55.409 -55.567 -56.012 12 0 0 55.409 55.567 56.012
60 Überprüfung  Jugendhilfemaßnahmen und -angebote
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
61 Ausweitung Benchmarking und Steuerung mit Kennzahlen
62 Prüfung einer Neufassung der Förderrichtlinie zum Sozialen 
Wohnungsbau - Umwandlung der Zuschüsse in Darlehen
63 Überprüfung/Optimierung Organisation EDW
Kein direkter Effekt auf den 
Kernhaushalt, aber Verhinderung 
einer zukünftig zu tragenden 
Verlustabdeckung
64 Erhöhung öff.-rechtl. Verwaltungsgebühren bspw. für 
landschaftsschutzrechtl. Genehmigungen
betrifft 
Verwaltungskostensatzung
65 Reduzierung Zuschüsse Biodiversitätsprojekten 15 -15.000 -15.000 -15.000 -15.000 -15.000 14 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000
66 Reduzierung Zuschüsse Denkmalschutz 15 -20.000 -20.000 -20.000 -20.000 -20.000 14 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000
67 Anpassung Friedhofsbenutzungsgebühren 2 -350.000 -350.000 -350.000 -350.000 -350.000 2 350.000 350.000 350.000 350.000 350.000
68
Überprüfung Pflegestandards mit dem Ziel der Definition 
und ggf. Reduzierung Pflegestandards, Ausweisung 
extensiver Flächenanteile
betrifft Grünflächen und 
Spielplätze 13 -48.300 -48.341 -48.383 -48.426 -48.469 12 48.300 48.341 48.383 48.426 48.469
69
Klimaschutz. Optimierung der Maßnahmen mit dem Ziel 
möglichst hoher Klimaeffekte und Anpassung der Ansätze 
u.a. an die zur Verfügung stehenden Personalressourcen und 
externen Dienstleister.
13 -942.500 -942.500 -942.500 -942.500 -942.500 12 942.500 942.500 942.500 942.500 942.500
70
Friedhofs-Benchmark und Bedarfsplanung:
-> der Friedhofs-Benchmark identifiziert Einsparpotenziale 
durch eine effizientere Nutzung der Friedhofsflächen
-> zudem wird ein Bedarfsplan erstellt, um den Bedarf 
langfristig zu planen und mögliche Kostenreduktionen 
umzusetzen.
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
Maßnahmenliste zum Haushaltssicherungskonzept 2025 Seite 4 von 9

WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT Stand zum HFA
Erzielbare Ergebnisverbesserung in Euro Auswirkung auf dem Zahlungsmittelfluss aus lfd. Verwaltungstätigkeit
lfd. Nr. Maßnahme (Kurzbeschreibung) Anmerkungen/Status Pos. EHH 2025 2026 2027 2028 2029 Pos. FHH 2025 2026 2027 2028 2029
71
Prüfung der Digitalisierung von Flächenstrukturen der 
Grünflächen in der Stadt Darmstadt zur verbsesserten 
Bewirtschaftung und Arbeitsvorratsplanung 
(Grünflächenmanagementsystem/GRIS und 
Straßenmanagemensystem/STRIS)
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
72
Einführung von Energiesparmaßnahmen in den öfftl. 
Gebäuden
(zentrale Vorgaben von allen umzusetzen)
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
73 Reduzierung der Energiekosten durch Einsatz erneuerbarer 
Energien
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
74 Neukalkulation der öffentlich-rechtlichen 
Verwaltungsgebühren für Baumfällgenehmigungen 2 -20.000 -20.000 -20.000 -20.000 -20.000 2 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000
75
Neukalkulation der öffentlich-rechtlichen 
Verwaltungsgebühren für Sanierungsgenehmigungen, 
§144(1) BauGB
76 Neukalkulation der öffentlich-rechtlichen 
Verwaltungsgebühren für Planungsrechtsauskünfte
77
Neukalkulation der öffentlich-rechtlichen 
Verwaltungsgebühren für Sondernutzungserlaubnis
(z.B. Baugerüste; Dixi-Toiletten Einrichtung Baustelle)
betrifft Sondernutzungssatzung 2 0 -37.500 -37.500 -37.500 -37.500 2 0 37.500 37.500 37.500 37.500
78 Verzicht auf Bau/Inbetriebnahme weiterer Trinkbrunnen 13 -33.000 -33.000 0 0 0 12 33.000 33.000 0 0 0
79
Überprüfung/Einführung einer Standard-
Dienstleistungsvereinbarung zur Gebäudereinigung für Kitas, 
Etablieren einer AG-AN-Beziehung zwischen Jugendamt und 
EAD
13 -72.100 -122.600 -125.100 -127.600 -130.100 12 72.100 122.600 125.100 127.600 130.100
80
Überprüfung/Einführung einer Standard-
Dienstleistungsvereinbarung zur Verpflegung (Schulen, 
Kitas), Etablieren einer AG-AN-Beziehung zwischen Schul-
/Jugendamt und EAD
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
81 Optimierung der Abfallwirtschaft durch Senkung der 
Entsorgungskosten für die Stadt
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
82 Überarbeitung Mobilitätskonzept EAD; 
Carsharing/Carpooling für städt. Fahrzeuge
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
83
Auslastung vorhandenener Infrastruktur vor Neubau (bspw. 
Schreinerei, Schlosserei) durch ALLE städtischen 
Ämter/Eigenbetriebe
Nutzung von wirtschaftlichen Effekten bei verbesserten 
Auslastung ggf. auch durch alternative Arbeitszeitmodelle 
oder Schichtbetrieb
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
84 Zuschussbedarf Vivarium reduzieren durch Flexibilisierung 
der laufenden Fördermittel 15 -100.000 -150.000 -150.000 -150.000 -150.000 14 100.000 150.000 150.000 150.000 150.000
85
Kostenmanagement Bewirtschaftung, Einführung einer 
gebäudebezogenen Kostenrechnung, Reduktion der 
Bewirtschaftungskosten durch Bündelvergabe etc.
EB IDA, Auswirkung nur indirekt 
auf Kernhaushalt, Effekt noch zu 
ermitteln
86 Reduzierung der Gebäudeflächen (Miete & Eigentum)
EB IDA, Auswirkung nur indirekt 
auf Kernhaushalt, Effekt noch zu 
ermitteln
Maßnahmenliste zum Haushaltssicherungskonzept 2025 Seite 5 von 9

WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT Stand zum HFA
Erzielbare Ergebnisverbesserung in Euro Auswirkung auf dem Zahlungsmittelfluss aus lfd. Verwaltungstätigkeit
lfd. Nr. Maßnahme (Kurzbeschreibung) Anmerkungen/Status Pos. EHH 2025 2026 2027 2028 2029 Pos. FHH 2025 2026 2027 2028 2029
87 Umstellung Beleuchtung Gebäude, effiziente Steuerung von 
Beleuchtungszeiten und -umfang
EB IDA, Auswirkung nur indirekt 
auf Kernhaushalt, Effekt noch zu 
ermitteln
88 Digitalisierung IDA - Projekt Prozessmanagement Bau
EB IDA, Auswirkung nur indirekt 
auf Kernhaushalt, Effekt noch zu 
ermitteln
89
Reduzierung des kommunalen Immobilienportfolios durch 
Optimierung der Raumbelegung in den 
Verwaltungsstandorten
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
90
Überprüfung/Einführung einer Standard-
Dienstleistungsvereinbarung zur Gebäudereinigung von 
Schulen und Verwaltung, Etablieren einer AG-AN-Beziehung 
zwischen IDA und dem EAD
EB IDA, Auswirkung nur indirekt 
auf Kernhaushalt, Effekt noch zu 
ermitteln
13 -249.800 -424.700 -433.300 -441.900 -450.800 12 249.800 424.700 433.300 441.900 450.800
91 Steuerung und Ausrichtung Hausmeister- und 
Gebäudedienste
EB IDA, Auswirkung nur indirekt 
auf Kernhaushalt, Effekt noch zu 
ermitteln
92 Verrechnung Hausmeisterdienstleistungen für Dritt-
Veranstaltungen
EB IDA, Auswirkung nur indirekt 
auf Kernhaushalt, Effekt noch zu 
ermitteln
93 Vermarktung der städtischer Immobilien für Solaranlagen zunächst 
Wirtschaftlichkeitsprüfung
94 Aktivierung selbsterbrachte Ingenieurleistungen
EB IDA, Auswirkung nur indirekt 
auf Kernhaushalt, Effekt noch zu 
ermitteln
95 In-/Outsourcing Handwerkerleistung und Optimierung der 
Wartungs- und Instandhaltungszyklen
EB IDA, Auswirkung nur indirekt 
auf Kernhaushalt, Effekt noch zu 
ermitteln
96 Einführung eines umfassenden zentralen Steuerungssystems 
zur strategischen Steuerung
97 Zentrales Finanzcontrolling aktivieren zur Stärkung der 
operativen Steuerung
98 zentrale Vorgabe und Überwachung bezüglich regelmäßiger 
Gebührenanpassungen an Inflation und Tarifsteigerungen
99 Zentrale Organisation Benchmark und Vergleichsringe i.Z.m. 
zentraler Steuerung/Controlling
100 Verbesserung Kostendeckungsgrad Marktgebühren
101 Konditionenanpassung bei Kreditinstituten
Effekt je 10% Rabatt auf 
Kontoführungsgebühren rund 
18.000 Euro, zunächst durch 
globale Minderausgabe 
"abgedeckt"
102 Einplanung globale Minderausgaben (3%)
Beträge zum endgültigen 
Planungsstand noch zu prüfen 
und ggf. anzupassen!
13 -29.250.000 -30.000.000 -30.750.000 -31.500.000 -32.250.000 12 29.250.000 30.000.000 30.750.000 31.500.000 32.250.000
103
zentrale Beschaffung der IT Hardware für die gesamte 
Stadtverw.; Vereinheitlichung Arbeitsplatzspezifischer IT 
Vorgaben; Reduzierung der Sachaufwendungen für 
betriebliche IT, Mobilität sowie Büroausstattung
13 0 -700.230 -687.920 -690.280 -694.490 12 0 700.230 687.920 690.280 694.490
Maßnahmenliste zum Haushaltssicherungskonzept 2025 Seite 6 von 9

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Erzielbare Ergebnisverbesserung in Euro Auswirkung auf dem Zahlungsmittelfluss aus lfd. Verwaltungstätigkeit
lfd. Nr. Maßnahme (Kurzbeschreibung) Anmerkungen/Status Pos. EHH 2025 2026 2027 2028 2029 Pos. FHH 2025 2026 2027 2028 2029
104
Reorganisation Amt für Digitalisierung und IT und des Amtes 
für Interne Dienste: Das Amt für Digitalisierung und IT wird 
zu einem IT-Betriebsamt umgewandelt, welches sich künftig 
auf die technische Entwicklung konzentrieren wird. Das Amt 
für Interne Dienste wird die organisatorischen und 
prozessualen Aspekte der Digitalisierung künftig 
verantworten.
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
105  Digitalstadt Darmstadt GmbH - Ausrichtung als Dienstleister 
für die Verwaltung in Sachen Digitalisierung
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
106 "Digitalisierungsturbo" - zentrale Einführung E-Akte in der 
Stadtverwaltung
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
107 Prüfung/Ausschreibung neuer Rahmenverträge für Telefon 
und Mobilfunk 13 -14.759 -14.759 -14.759 -14.759 -14.759 12 14.759 14.759 14.759 14.759 14.759
108 Umstellung Archivierungssystem auf d.velop, dadurch 
Einsparung Lizenzkosten 13 0 -75.000 -75.000 -75.000 -75.000 12 0 75.000 75.000 75.000 75.000
109 Projekt ADIT 2.0: Detaillierte Aufgabenanalyse mit dem Ziel 
der Neuaufstellung  des Amtes, um Effizienz zu maximieren
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
110
Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energiemanagement 
Ferien / außerhalb der Nutzungszeiten
(Energie-Organisationskonzept für die Schulen)
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
111 Kostendeckende Organisation der Speisenversorgung (nicht 
Ertragsbezogen, sondern Leistungskatalog) 13 0 -53.080 -127.160 -130.350 -130.350 12 0 53.080 127.160 130.350 130.350
112 Zentralisierung der Beschaffung und Buchungsgeschäfte für 
Schulen
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
113 Zusammenlegung von Volkshochschule und Stadtbibliothek, 
Errichtung eines Bildungszentrums
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
114
Anpassung und Erhöhung der Elternbeiträge für die 
Schülerbetreuung in Darmstadt sowie eine regelmäßige 
Indexierung der Beiträge an die Inflation.
Dadurch Reduktion der BKZ an die Träger.
15 0 -300.000 -300.000 -300.000 -300.000 14 0 300.000 300.000 300.000 300.000
115 Prüfung einer Reduzierung (Anpassung an die Nachfrage) der 
Öffnungszeiten der Stadtbibliothek
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
116 Überprüfung wirtschaftlichkeit Angebote VHS (Reduzierung 
freiwilliger, nicht wirtschaftlicher Strukturen)
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
117
Reduzierung des Bedarfs der VHS an (externen) Räumen 
durch Ausbau von Online-Kursangeboten und vermehrter 
Nutzung von Schulräumen am Abend
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
118
Prüfung der Steigerung/Einführung zusätzlicher 
Einnahmequellen (z.B. Vermietung von Räumlichkeiten 
außerhalb der Kurszeiten)
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
119 Überprüfung der Gebührenkalkulation der Kurse
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
Maßnahmenliste zum Haushaltssicherungskonzept 2025 Seite 7 von 9

WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT Stand zum HFA
Erzielbare Ergebnisverbesserung in Euro Auswirkung auf dem Zahlungsmittelfluss aus lfd. Verwaltungstätigkeit
lfd. Nr. Maßnahme (Kurzbeschreibung) Anmerkungen/Status Pos. EHH 2025 2026 2027 2028 2029 Pos. FHH 2025 2026 2027 2028 2029
120
Investitionen in neue Systeme der Stadtpolizei, um 
Bearbeitungszeit zu halbieren bei Leistungen im ruhendem 
und fließendem Verkehr (Strafzettel schreiben). Kontrolle 
halbseitiges Parken. Einbeziehen der gesamten Stadtpolizei
2 0 -300.000 -300.000 -300.000 -300.000 2 0 300.000 300.000 300.000 300.000
121 Höhere Gebühreneinnahmen bei der Ordnungsbehörde 
durch Anpassung der Verwaltungskostensatzung
betrifft 
Verwaltungskostensatzung
122 Organisatorische Zugehörigkeit für Meldewesen der 
Bezirksverwaltungen prüfen
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
123 Automatisierung Schalterdienst; Raumkonzept optimieren; 
TOP-Anliegen umleiten
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
124 Zentralisierung der Aufgabe "Willkommenskultur" im 
Ordnungsamt 11 0 -79.000 -79.000 -79.000 -79.000 10 0 79.000 79.000 79.000 79.000
125
DV-Anwendung professionalisieren
EMA (EKOM 21-autiomatisierte Mails), Update 
Kassenautomat, DUKATO - Archivierung - Entlastung 
Frontdesk
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
126
Prüfen der Einrichtung von Ordnungspartnerschaften und 
der Schnittstellen zwischen Polizei und Ordnungsamt 
(gemeinsame Streifen in Brennpunkten, Einsatzabsprechung 
und Kontrolle ruhender Verkehr)
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
127
IKZ Ausbildung Stadtpolizei
Gemeinsame Einsatztrainings und Fortbildungen mit der 
Landespolizei
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
128
Prüfung Kostendeckung bei Serviceangeboten
Neue Serviceangebote: Hochzeit im Stadion, Jagdschloss, 
etc.
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
129
Einnahmeerhöhung durch Sondertarife für Extraleistungen:
Kostendeckung Gebühren für z.B. grundbuchliche 
Erklärungen etc.
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
130
Kostendeckung Vermessung Dritter: Berechnung Gebühren 
für Datenweiterverarbeitung möglich?
Neue Gebührentatbestände; Vollständige Berechnung der 
Dienstleistung
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
131 Intensivere Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bei 
Baumaßnahmen durch verstärkte Überwachung 2 0 -90.000 -90.000 -90.000 -90.000 2 0 90.000 90.000 90.000 90.000
132 Anpassung / Erhöhung Gebühren Anwohnerparken
betrifft Bürger- und 
Ordnungsamt und Mobilitäts- 
und Tiefbauamt
133 Anpassung/Erhöhung Parkgebühren
mehr Parkautomaten 2 -350.000 -350.000 -400.000 -400.000 -400.000 2 350.000 350.000 400.000 400.000 400.000
134 Fortschreibung/Ausweitung 
Parkraumbewirtschaftungskonzept auf weitere Quartiere
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
135 Überprüfen Taktung ÖPNV, Verzicht auf 
Nahverkehrsleistungen in Tagesrandlagen
Effekt noch zu ermitteln, 
zunächst durch globale 
Minderausgabe "abgedeckt"
136 Optimierung Betrieb öffentlicher Toilettenanlagen 13 0 -41.860 -42.700 -43.550 -44.420 12 0 41.860 42.700 43.550 44.420
137 Überprüfung Kostendeckung Carsharing
Maßnahmenliste zum Haushaltssicherungskonzept 2025 Seite 8 von 9

WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT Stand zum HFA
Erzielbare Ergebnisverbesserung in Euro Auswirkung auf dem Zahlungsmittelfluss aus lfd. Verwaltungstätigkeit
lfd. Nr. Maßnahme (Kurzbeschreibung) Anmerkungen/Status Pos. EHH 2025 2026 2027 2028 2029 Pos. FHH 2025 2026 2027 2028 2029
138
Prüfen und Optimieren der Schnittstellen Planung (Verkehr, 
ÖPNV) Amt 66 zu Stadtplanung sowie zu HEAG Mobilo und 
Dadina
139 Orgaanaylse und Stellenbemessung Mobilitäts- und 
Tiefbauamt
140
Neukalkulation der öffentlich-rechtlichen 
Verwaltunsgebühren für
1.)Verwaltungsgebühren Sondernutzung 
2.) Waffenrechtliche Gebühren 
3.) Sprengstoffrechliche Gebühren
4.) Gebühren für Nachtarbeitserlaubnisse (Ausnahmen nach 
der Gerät- und Maschinenlärmschutzverordnung)
betrifft 
Verwaltungskostensatzung 2 -19.000 -19.000 -19.000 -19.000 -19.000 2 19.000 19.000 19.000 19.000 19.000
141
Neukalkulation der Sondernutzungsgebühren (öff.rechtl.) der 
Gebühren für Veranstaltungen, Kundestopper, 
Warenauslagen, Kioske, Promotionsaktionen, Plakaten, etc.
betrifft Sondernutzungssatzung
142 Neukalkulation der Gebühren für Wirtschaftsgärten auf 
städtischen Straßenflächen und Plätzen betrifft Sondernutzungssatzung 2 -34.000 -35.000 -36.000 -37.000 -37.000 2 34.000 35.000 36.000 37.000 37.000
143 Neukalkulation der Gebühren für Personenstandsurkunden, 
Eheschließungen
betrifft Gebührenkatalog 
Standesamt 2 0 -42.000 -43.000 -43.000 -44.000 2 0 42.000 43.000 43.000 44.000
144
Neukalkulation der Gebühren für Kostenersatz der der 
Feuerwehr bei der Erfüllung ihrer Aufgaben entstandenen 
Kosten.
145
Neukalkulation der Gebühren für Veranstaltungen, bei 
denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von 
Menschen gefährdet wäre (Versammlungen, Ausstellungen, 
Theateraufführungen, Zirkusveranstaltungen, Messen, 
Märkte und vergleichbare Veranstaltungen), kann ein 
Brandsicherheitsdienst angeordnet werden.
146
Neukalkulation der Gebühren für 
Gefahrenverhütungsschauen, Brandschutzaufklärungen und -
unterweisungen, Bauzustandbesichtigungen, 
Planfeststellungsverfahren usw.
(bsisheriger Ansatz für Überprüfung der Leistungsfähigkeit 
an Orten u. Abnahme Brandmeldeanlage)
147 Neukalkulation der Rettungsdienstgebühren
148
Neukalkulation der Gebühren für Baugenehmigungen, 
Abweichungen, Befreiungen, Baulasten, 
Teilungsgenehmigungen, Anordnungen Gefahrenabwehr, 
sonstige Verfügungen im Rahmen der Bauüberwachung
2 0 -180.000 -180.000 -180.000 -180.000 2 0 180.000 180.000 180.000 180.000
149 Erhöhung des Betreunngsschlüssels in Erstwohnhäusern
Effekt sukzessive nach 
Vertragslaufzeiten ab 2028 
spürbar
13 0 0 0 -100.000 -500.000 12 0 0 0 100.000 500.000
Ende Summe der Konsolidierungseffekte -39.119.873 -47.043.204 -48.757.035 -50.131.516 -51.805.384 39.119.873 47.043.204 48.757.035 50.131.516 51.805.384
Maßnahmenliste zum Haushaltssicherungskonzept 2025 Seite 9 von 9

anlage 4

262 Zeichen

Punkt 6.1: Haushaltssicherungskonzept zum Doppelhaushalt 2025/2026 ff. 
 (V-Nr. 2025/0109) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: Die Linke., UFFBASSE und AfD 
Stimmenthaltung: FDP

Beratungsverlauf (3)

TOP 6.1
TOP 11.2
TOP 118

Details

Vorlagen-Nr.
2025/0102
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.03.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00