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2016/0424

Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 01.01.2017

Magistratsvorlage 10.10.2016

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2016/0424

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2016/0424

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.10.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abteilung: Kämmerei   OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0424 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 01.01.2017  
 
Vorlage vom: 10.10.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt die Optierung gegenüber der Finanzbehörde zur Kenntnis.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 2 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10. Oktober 2016  
 
 
Der Gesetzgeber hat mit den Steueränderungsgesetzen die bisherige Besteuerung der öffentl i-
chen Hand grundlegend geändert.  
Mit Wegfall des § 2 Abs. 3 UStG gilt nunmehr für jurist ische Personen des öffentlichen R echts 
der allgemeine Unternehmensbegriff der Umsatzsteuer. Die Verknüpfung der Unternehmere i-
genschaft an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art ist damit entfallen. Eine Ausna hme 
der Besteuerung kommt nur noch in den Fällen d es neu eingeführten §  2 b UStG in B etracht. 
 
Vor diesem Hintergrund wird eine Vielzahl der bisherigen nicht steuerbaren Tätigkeiten der 
öffentlichen Hand ab 01.01.2017 der Umsatzsteuer unterliegen. Mittels schriftlicher Erkl ärung 
gegenüber der Finanzverwa ltung hat die Stadt Darmstadt von einem Wahlrecht Gebrauch g e-
macht, um die bisherige Rechtslage einheitlich für sämtliche ausgeübte Tätigkeiten und Lei s-
tungen längstens bis zum 31.12.2020 weiter anzuwenden. Diese Optionserklärung kann nicht 
für oder von ei nzelnen Organisationseinheiten (Eigenbetrieb, Amt, Betrieb gewer blicher Art …) 
abgegeben werden, sondern nur von der Stadt Darmstadt als juristische Person des öffentl i-
chen Rechts einmalig und muss bis 31.12.2016 beim örtlichen Finanzamt eing egangen sein. 
Dabei handelt es sich um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist.  
 
Aufgrund der Systemänderung muss untersucht werden, ab wann das neue Recht angewe ndet 
werden soll und welche organisatorischen Änderungen nötig sind (ggfs. privatrechtliche Ve r-
träge auf öffentlich-rechtliche Verträge umstellen, Umsatzsteuer -Klausel aufnehmen, Rechnu n-
gen mit Umsatzsteuer ausweisen  ...). 
 
Evtl. ist externe Unterstützung erforderlich, um alle Bereiche hinreichend zu informieren und 
die zu erhebenden Daten steuerrechtlich überp rüfen zu lassen.  
Mit der umfangreichen Erhebung wurde begonnen. Da diese voraussichtlich nicht im Jahr 
2016 abgeschlossen werden kann, wurde das Wahlrecht gegenüber der Finanzbehörde ausg e-
übt, um bis auf Weiteres bisheriges Steuerrecht anzuwenden.  
 
Die Zeit soll genutzt werden, um zu entscheiden, wann der geeignete Zeitpunkt ist, auf das 
neue Steuerrecht umzustellen. Das neue Steuerrecht kann im Hinblick auf eine Vorsteuera b-
zugsmöglichkeit bei Investitionen in umsatzsteue rpflichtigen Bereichen auch Vorteile bri ngen.  
 
Das Wahlrecht kann jederzeit mit Wirkung zum nächsten 01.01. widerrufen werden. Aber sp ä-
testens ab 01.01.2021 müssen alle Tätigkeitsbereiche auf das neue Steuerrecht umg estellt 
sein. 
 
Folgekosten könnten ents tehen, da die Umsatzsteuerpflicht zu einer Verringerung der Erträge 
führen kann, wenn die jeweiligen Verträge nicht angepasst werden und die Umsatzsteuer nicht 
auf die Zahlungspflichtigen umgelegt wird.  
 
Darmstadt, 10. Oktober 2016  
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0424
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.10.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00