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2018/0213

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 24.07.2018

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212 Zeichen

Punkt 4: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 (V-Nr. 2018/0213) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

2018/0213

2094 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
31.07.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Rechtsamt 
 
Amt:  Eigenbetrieb Kul-
turinstitute  OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0213 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Dar m-
stadt 
 
Vorlage vom: 24.07.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der beiliegenden Änderungssatzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung für den Eigenbetrieb 
Kulturinstitute der Wissenschaf tsstadt Darmstadt wird zugestimmt  
 
 
 
Anlagen: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  
 
Durch entsprechende Magistratsbeschlüsse wurden in der Vergangenheit weitere Einrichtu n-
gen in den Eigenbetrieb Kulturinstitute  übernommen. Es handelte sich dabei um  
 
 Künstlerbahnhof Wixhausen (Beschluss vom 8. Juni 2005),  
 Atelierhaus Darmstadt (1. Februar 2006),  
 Literaturhaus (1. Februar 2006),  
 Haus Olbrich (20. Mai 2015) und  
 Haus Glückert (20. Mai 2015)  
 
Im Tausch für die Häuser  Olbrich und Glückert wurde mit gleichem Beschluss das Alte Päd a-
gog an den Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt übertragen.  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat den entsprechenden Änderungen ebenfalls zug e-
stimmt.  
 
Die Satzung des Eigenbetriebs Kulturinstitute ist deshalb entsprechend der beigefügten Ä n-
derungssatzung zu ändern.  
 
 
Darmstadt, den  24.07.2018 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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212 Zeichen

Punkt 21: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 (V-Nr. 20180213) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

anlage 1

1591 Zeichen

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “  Kulturinstitute 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ vom 19.12.1990  
 
      vom 
 
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)  in der Fassung vom 7. März 2005 
(GVBl. I S.  142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018  (GVBl. I S. 247) in 
Verbindung mit § 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989  
(GVBl. I S.  154), zuletzt geändert dur ch Gesetz vom 14. Juli 2016  (GVBl. I Sei te 121 ), wird 
gemäß Bes chluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt  vom                             
folgende Änderungssatzung  erlassen:  
 
 
 
Artikel 1 
 
 
§ 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: 
 
„(1) Das Institut Mathildenhöhe, das Museum der Künstlerkolonie Darmstadt (Ernst -Ludwig-
Haus), das Haus Deiters, das Haus Olbrich, das Haus Glückert, das Literaturhaus, die 
Akademie für Tonkunst,  die Halle B (Centralstation), die Volksh ochschule, die 
Stadtbibliothek, das Multikulturelle Zentrum Bessunger Knabenschule , das  Georg-Moller-
Haus, das Atelierhaus Darmstadt und der Künstlerbahnhof Wixhausen  werden als ein Betrieb 
ohne eigene  Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen mit Sonderrechnung) im Sinne  des 
Eigenbetriebsgesetzes und der Bestimmungen dieser Satzung geführt. Dem Eigenbetrieb  
obliegt auch die Förderung von Literatur, Theater u nd Musik.“ 
 
 
Artikel 2 
 
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft. 
 
 
 
 
Darmstadt, den   
 
 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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159 Zeichen

Punkt 20: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 (V-Nr. 2018/0213) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

anlage 2

2126 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
31.07.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Rechtsamt 
 
Amt:  Eigenbetrieb 
Kulturinstitute  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 42 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0213 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
274 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Vorlage vom: 24.07.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der beiliegenden Änderungssatzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung für den Eigenbetrieb 
Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zugestimmt  
 
 
Anlagen: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 08.08.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom  
 
Durch entsprechende Magistratsbeschlüsse wurden in der Vergangenheit weitere 
Einrichtungen in den Eigenbetrieb Kulturinstitute  übernommen. Es handelte sich dabei um  
 
 Künstlerbahnhof Wixhausen (Beschluss vom 8. Juni 2005), 
 Atelierhaus Darmstadt (1. Februar 2006),  
 Literaturhaus (1. Februar 2006),  
 Haus Olbrich (20. Mai 2015) und  
 Haus Glückert (20. Mai 2015)  
 
Im Tausch für die Häuser Olbrich und Glückert wurde mit gleichem Beschluss das Alte 
Pädagog an den Eigenbetrieb I mmobilienmanagement Darmstadt übertragen.  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat den entsprechenden Änderungen ebenfalls 
zugestimmt.  
 
Die Satzung des Eigenbetriebs Kulturinstitute ist deshalb entsprechend der beigefügten 
Änderungssatzung zu ändern.  
 
 
Darmstadt, den 24.07.2018 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

TOP 21
TOP 274
TOP 4
TOP 20

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0213
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.07.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00