2018/0213
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Punkt 4: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2018/0213) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
2018/0213
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
31.07.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Rechtsamt
Amt: Eigenbetrieb Kul-
turinstitute OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0213
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Dar m-
stadt
Vorlage vom: 24.07.2018
Beschlussvorschlag :
Der beiliegenden Änderungssatzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung für den Eigenbetrieb
Kulturinstitute der Wissenschaf tsstadt Darmstadt wird zugestimmt
Anlagen: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom
Durch entsprechende Magistratsbeschlüsse wurden in der Vergangenheit weitere Einrichtu n-
gen in den Eigenbetrieb Kulturinstitute übernommen. Es handelte sich dabei um
Künstlerbahnhof Wixhausen (Beschluss vom 8. Juni 2005),
Atelierhaus Darmstadt (1. Februar 2006),
Literaturhaus (1. Februar 2006),
Haus Olbrich (20. Mai 2015) und
Haus Glückert (20. Mai 2015)
Im Tausch für die Häuser Olbrich und Glückert wurde mit gleichem Beschluss das Alte Päd a-
gog an den Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt übertragen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat den entsprechenden Änderungen ebenfalls zug e-
stimmt.
Die Satzung des Eigenbetriebs Kulturinstitute ist deshalb entsprechend der beigefügten Ä n-
derungssatzung zu ändern.
Darmstadt, den 24.07.2018
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
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Punkt 21: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 20180213) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “ Kulturinstitute
der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ vom 19.12.1990
vom
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005
(GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. I S. 247) in
Verbindung mit § 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989
(GVBl. I S. 154), zuletzt geändert dur ch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVBl. I Sei te 121 ), wird
gemäß Bes chluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt vom
folgende Änderungssatzung erlassen:
Artikel 1
§ 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Das Institut Mathildenhöhe, das Museum der Künstlerkolonie Darmstadt (Ernst -Ludwig-
Haus), das Haus Deiters, das Haus Olbrich, das Haus Glückert, das Literaturhaus, die
Akademie für Tonkunst, die Halle B (Centralstation), die Volksh ochschule, die
Stadtbibliothek, das Multikulturelle Zentrum Bessunger Knabenschule , das Georg-Moller-
Haus, das Atelierhaus Darmstadt und der Künstlerbahnhof Wixhausen werden als ein Betrieb
ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen mit Sonderrechnung) im Sinne des
Eigenbetriebsgesetzes und der Bestimmungen dieser Satzung geführt. Dem Eigenbetrieb
obliegt auch die Förderung von Literatur, Theater u nd Musik.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Darmstadt, den
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
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Punkt 20: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2018/0213) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
31.07.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Rechtsamt
Amt: Eigenbetrieb
Kulturinstitute OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30 42
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0213
Magistratsbeschluss-Nr.
274
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Vorlage vom: 24.07.2018
Beschlussvorschlag:
Der beiliegenden Änderungssatzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung für den Eigenbetrieb
Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zugestimmt
Anlagen: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 08.08.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom
Durch entsprechende Magistratsbeschlüsse wurden in der Vergangenheit weitere
Einrichtungen in den Eigenbetrieb Kulturinstitute übernommen. Es handelte sich dabei um
Künstlerbahnhof Wixhausen (Beschluss vom 8. Juni 2005),
Atelierhaus Darmstadt (1. Februar 2006),
Literaturhaus (1. Februar 2006),
Haus Olbrich (20. Mai 2015) und
Haus Glückert (20. Mai 2015)
Im Tausch für die Häuser Olbrich und Glückert wurde mit gleichem Beschluss das Alte
Pädagog an den Eigenbetrieb I mmobilienmanagement Darmstadt übertragen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat den entsprechenden Änderungen ebenfalls
zugestimmt.
Die Satzung des Eigenbetriebs Kulturinstitute ist deshalb entsprechend der beigefügten
Änderungssatzung zu ändern.
Darmstadt, den 24.07.2018
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0213
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.07.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00