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3305/2025

Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zu dem Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Subbelrather Straße 385 (Hinterland) und 387 bis 407 in Köln-Ehrenfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 24.02.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 17.03.2026, TOP 11.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 2 Geltungsbereich

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

4615 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/612-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3305/2025 
Freigabedatum 
05.01.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zu dem 
Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Subbelrather Straße 385 (Hinterland) und 387 bis 
407 in Köln-Ehrenfeld  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
 
beschließt den gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des ver-
einfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit Festsetzungen nach § 9 Absatz 2 a 
BauGB am 07.05.2015 gefassten Aufstellungsbeschluss für das Gebiet der Grundstü-
cke Subbelrather Straße 385 (Hinterland) und 387 bis 407 in Köln-Ehrenfeld – mit ei-
ner Länge von circa 120 m und einer Tiefe von circa 66 m – Arbeitstitel: Subbelrather 
Straße 385 (Hinterland) und 387 bis 407 in Köln-Ehrenfeld 
aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen; 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.02.2026 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 17.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Am 07.05.2015 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung eines Bebauungs-
planes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB mit Festsetzungen nach § 9 Absatz 2 a 
BauGB Arbeitstitel: Subbelrather Straße 385 (Hinterland) und 387-407 in Köln- Ehrenfeld 
(Session Nr. 1116/2015), mit dem Ziel, nahversorgungs- und zentrumsrelevante Einzelhan-
delsnutzungen auszuschließen. 
 
Hinsichtlich seiner Lage handelt es sich bei dem Plangebiet um einen nicht integrierten Stand-
ort außerhalb eines Versorgungszentrums, der innerhalb des 700 m-Radius von vier zentralen 
Versorgungsbereichen liegt.  
 
Mit Beschluss vom 17.12.2013 hat der Rat der Stadt Köln ein Einzelhandelskonzept beschlos-
sen. Das Konzept dient dem Schutz der Versorgungszentren vor einem Kaufkraftabfluss 
durch dezentrale Einzelhandelsansiedlungen. 
 
Nachdem der innerhalb des Plangebietes gelegene Motorradzubehörhandel mit circa 600 m² 
Verkaufsfläche, der als nicht zentrenrelevanter Einzelhandelsbetrieb eingestuft wurde, aufge-
geben wurde, ist 2015 ein Antrag auf Nutzungsänderung in einen Drogeriemarkt mit zentren-
relevantem Sortiment gestellt worden.  
 
Für das Gebiet bestand kein Bebauungsplan; das Vorhaben wäre nach § 34 BauGB zu beur-
teilen gewesen. Zum Schutz der umliegenden vier Versorgungszentren vor Kaufkraftabfluss 
wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, um hier weitere nahversorgungs- 
und zentrenrelevante Nutzungen gemäß der konsequenten Anwendung des Einzelhandels-
konzeptes steuern zu können. Zwischenzeitlich hat ein als nicht zentrenrelevanter eingestufter 
Einzelhandelsbetrieb die Fläche übernommen, so dass die Aufstellung eines Bebauungspla-
nes mit Festsetzungen nach § 9 Absatz 2 a BauGB städtebaulich nicht mehr notwendig ist. 
 
Am 27.10.2022 fasste der Stadtentwicklungsausschuss den Einleitungsbeschluss für den vor-
habenbezogenen Bebauungsplan „Subbelrather Straße 387-407“ mit der Zielsetzung der Re-
vitalisierung des Plangebietes durch den Neubau von Wohnungen, Einzelhandel und einer 
Hotelnutzung (Session Nr. 2326/2022). Da der Vorhabenträger die Planung nicht weiterführen 
wollte, hat der Stadtentwicklungsausschuss den Einleitungsbeschluss des vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplanes mit fast identischem Geltungsbereich am 17.06.2024 aufgehoben 
(Session Nr. 1296/2024). 
 
Auf Wunsch der Bezirksvertretung Ehrenfeld fasste der Stadtentwicklungsausschuss am 
04.11.2024 den Aufstellungsbeschluss Arbeitstitel: Südlich Subbelrather Straße/westlich 
Hackländer Straße in Köln-Ehrenfeld (Session Nr. 3281/2024) mit dem Ziel Wohnen mit einem 
Anteil von mindestens 30% in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförde-
rung gefördert werden könnten, festzusetzen. Dieser Plangeltungsbereich ist ebenfalls nahezu 
identisch mit dem in dieser Vorlage aufzuhebenden Aufstellungsbeschluss von 2015. 
 
Um die Situation zu bereinigen und da der Aufstellungsbeschluss von 2015 immer wieder zu 
Verwirrung führt und keine Funktion mehr hat, soll er aufgehoben werden.

3 
 
Der Aufstellungsbeschluss von 2024 „Südlich Subbelrather Straße/westlich Hackländer 
Straße“ zur Sicherung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus bleibt bestehen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

956 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht notwendig da es keine Möglichkeit der inhaltlichen Einbringung 
gibt. Die Planung wird eingestellt, die Planungsziele konnten durch andere Maßnahmen erreicht werden. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Geltungsbereich

387 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 2
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
6XEEHOUDWKHU6WUD‰H(Hinterland)
 und 387-407 LQ.|OQ(KUHQIHOG
0D‰VWDE

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1407 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
VI/61/612-1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3305/2025
Stand: 29.05.2026 
Sachstandsbericht 
Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zu dem 
Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Subbelrather Straße 385 (Hinterland) und 
387 bis 407 in Köln-Ehrenfeld 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
beschließt den gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des 
vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit Festsetzungen nach § 9 Absatz 
2 a BauGB am 07.05.2015 gefassten Aufstellungsbeschluss für das Gebiet der 
Grundstücke Subbelrather Straße 385 (Hinterland) und 387 bis 407 in Köln -Eh-
renfeld – mit einer Länge von circa 120  m und einer Tiefe von circa 66  m – 
Arbeitstitel: Subbelrather Straße 385 (Hinterland) und 387 bis 407 in Köln -
Ehrenfeld 
aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen; 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig ungeändert zugestimmt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zu dem Bebauungs-
planverfahren Arbeitstitel: Subbelrather Straße 385 (Hinterland) und 387 bis 407 in 
Köln-Ehrenfeld wurde am 29.04.2026 im Amtsblatt bekanntgemacht. 
Nächste Schritte: 
Keine weiteren Schritte erforderlich. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Kein weiterer Sachstandsbericht erforderlich.

Beratungsverlauf (2)

02.02.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 11.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3305/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.02.2026
Erstellt
20.11.2025 11:46