3305/2025
Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zu dem Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Subbelrather Straße 385 (Hinterland) und 387 bis 407 in Köln-Ehrenfeld
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/612-1 Vorlagen-Nummer 3305/2025 Freigabedatum 05.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zu dem Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Subbelrather Straße 385 (Hinterland) und 387 bis 407 in Köln-Ehrenfeld Beschlussorgan Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beschließt den gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des ver- einfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit Festsetzungen nach § 9 Absatz 2 a BauGB am 07.05.2015 gefassten Aufstellungsbeschluss für das Gebiet der Grundstü- cke Subbelrather Straße 385 (Hinterland) und 387 bis 407 in Köln-Ehrenfeld – mit ei- ner Länge von circa 120 m und einer Tiefe von circa 66 m – Arbeitstitel: Subbelrather Straße 385 (Hinterland) und 387 bis 407 in Köln-Ehrenfeld aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen; Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.02.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 17.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Am 07.05.2015 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung eines Bebauungs- planes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB mit Festsetzungen nach § 9 Absatz 2 a BauGB Arbeitstitel: Subbelrather Straße 385 (Hinterland) und 387-407 in Köln- Ehrenfeld (Session Nr. 1116/2015), mit dem Ziel, nahversorgungs- und zentrumsrelevante Einzelhan- delsnutzungen auszuschließen. Hinsichtlich seiner Lage handelt es sich bei dem Plangebiet um einen nicht integrierten Stand- ort außerhalb eines Versorgungszentrums, der innerhalb des 700 m-Radius von vier zentralen Versorgungsbereichen liegt. Mit Beschluss vom 17.12.2013 hat der Rat der Stadt Köln ein Einzelhandelskonzept beschlos- sen. Das Konzept dient dem Schutz der Versorgungszentren vor einem Kaufkraftabfluss durch dezentrale Einzelhandelsansiedlungen. Nachdem der innerhalb des Plangebietes gelegene Motorradzubehörhandel mit circa 600 m² Verkaufsfläche, der als nicht zentrenrelevanter Einzelhandelsbetrieb eingestuft wurde, aufge- geben wurde, ist 2015 ein Antrag auf Nutzungsänderung in einen Drogeriemarkt mit zentren- relevantem Sortiment gestellt worden. Für das Gebiet bestand kein Bebauungsplan; das Vorhaben wäre nach § 34 BauGB zu beur- teilen gewesen. Zum Schutz der umliegenden vier Versorgungszentren vor Kaufkraftabfluss wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, um hier weitere nahversorgungs- und zentrenrelevante Nutzungen gemäß der konsequenten Anwendung des Einzelhandels- konzeptes steuern zu können. Zwischenzeitlich hat ein als nicht zentrenrelevanter eingestufter Einzelhandelsbetrieb die Fläche übernommen, so dass die Aufstellung eines Bebauungspla- nes mit Festsetzungen nach § 9 Absatz 2 a BauGB städtebaulich nicht mehr notwendig ist. Am 27.10.2022 fasste der Stadtentwicklungsausschuss den Einleitungsbeschluss für den vor- habenbezogenen Bebauungsplan „Subbelrather Straße 387-407“ mit der Zielsetzung der Re- vitalisierung des Plangebietes durch den Neubau von Wohnungen, Einzelhandel und einer Hotelnutzung (Session Nr. 2326/2022). Da der Vorhabenträger die Planung nicht weiterführen wollte, hat der Stadtentwicklungsausschuss den Einleitungsbeschluss des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes mit fast identischem Geltungsbereich am 17.06.2024 aufgehoben (Session Nr. 1296/2024). Auf Wunsch der Bezirksvertretung Ehrenfeld fasste der Stadtentwicklungsausschuss am 04.11.2024 den Aufstellungsbeschluss Arbeitstitel: Südlich Subbelrather Straße/westlich Hackländer Straße in Köln-Ehrenfeld (Session Nr. 3281/2024) mit dem Ziel Wohnen mit einem Anteil von mindestens 30% in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförde- rung gefördert werden könnten, festzusetzen. Dieser Plangeltungsbereich ist ebenfalls nahezu identisch mit dem in dieser Vorlage aufzuhebenden Aufstellungsbeschluss von 2015. Um die Situation zu bereinigen und da der Aufstellungsbeschluss von 2015 immer wieder zu Verwirrung führt und keine Funktion mehr hat, soll er aufgehoben werden. 3 Der Aufstellungsbeschluss von 2024 „Südlich Subbelrather Straße/westlich Hackländer Straße“ zur Sicherung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus bleibt bestehen. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht notwendig da es keine Möglichkeit der inhaltlichen Einbringung gibt. Die Planung wird eingestellt, die Planungsziele konnten durch andere Maßnahmen erreicht werden. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 2 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes 6XEEHOUDWKHU6WUDH(Hinterland) und 387-407 LQ.|OQ(KUHQIHOG 0DVWDE
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/61/612-1
Vorlagen-Nummer
3305/2025
Stand: 29.05.2026
Sachstandsbericht
Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zu dem
Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Subbelrather Straße 385 (Hinterland) und
387 bis 407 in Köln-Ehrenfeld
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
beschließt den gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit Festsetzungen nach § 9 Absatz
2 a BauGB am 07.05.2015 gefassten Aufstellungsbeschluss für das Gebiet der
Grundstücke Subbelrather Straße 385 (Hinterland) und 387 bis 407 in Köln -Eh-
renfeld – mit einer Länge von circa 120 m und einer Tiefe von circa 66 m –
Arbeitstitel: Subbelrather Straße 385 (Hinterland) und 387 bis 407 in Köln -
Ehrenfeld
aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen;
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ungeändert zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zu dem Bebauungs-
planverfahren Arbeitstitel: Subbelrather Straße 385 (Hinterland) und 387 bis 407 in
Köln-Ehrenfeld wurde am 29.04.2026 im Amtsblatt bekanntgemacht.
Nächste Schritte:
Keine weiteren Schritte erforderlich.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Kein weiterer Sachstandsbericht erforderlich.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3305/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.02.2026
- Erstellt
- 20.11.2025 11:46