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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Streuobstwiese an der Ecke Venloer Str./Andreas-Muhr-Str.

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0801/2012 vom 05.06.2012

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0801/2012 Stand: 01.06.2015 Sachstandsbericht BV 4 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Streuobstwiese an der Ecke Venloer Str./Andreas-Muhr-Str. Beschluss: 1. Die Verwaltung soll die aktuellen Planungen für den Umbau der Hofanlage „Fettenhof“ in Bocklemünd sowie die geplanten Ausgleichsmaßnahmen in der unmittelbaren Umgebung darstellen. 2. An der Ecke Venloer Str./Andreas Muhr-Str soll durch die Anpflanzung lokaler Obstsorten eine Streuobstwiese entstehen. Status in Bearbeitung x erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand zum 31.01.2013: Zu 1 Die sich ursprünglich in städtischem Besitz befindliche Hofanlage "Fettenhof“ am Rande von Bock- lemünd, wurde 2006 von einem privaten Investor aufgekauft, der die denkmalgeschützte Hofanlage in 18 Wohneinheiten umgebaut hat. Eine Gebäudeerweiterung erfolgte dabei nicht. Die Außenanlagen wurden so geplant, dass jede Wohneinheit über eine Terrasse, sowie ein kleines Gartengrundstück verfügt. Die Gartengrundstücke sollen durch Hecken voneinander getrennt werden. Der bestehende Baumbestand ist, soweit möglich, in die Gärten integriert. Der Innenhof wurde so angelegt, dass Feuerwehr und Möbeltransporten die Möglichkeit haben anzufahren, ansonsten ist er autofrei. Der östlich der Hofanlage liegende ehemalige Schotterparkplatz ist auf 23 Stellplätze erwei- tert und durch ergänzende Pflanzungen eingefriedet worden. Das Vorhaben ist auf einer Fläche realisiert worden, die sich im Geltungsbereich des städtischen Landschaftsplanes befindet. Dieser setzt hier den geschützten Landschaftsbestandteil 4.06 „“Hofan- lagen am Südrand von Bocklemünd-Mengenich“ bzw. das Landschaftsschutzgebiet L11 „“Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ fest. Die zur Durchführung des Vorhabens erfor- derliche Befreiung von den für diese Schutzgebiete geltenden Verbotsbestimmungen gem. § 67 Bun- desnaturschutzgesetz konnte mit der Zustimmung des Beirates der Unteren Landschaftsbehörde er- teilt werden. Der durch den Umbau des Hofes und die Gestaltung der Außenanlagen vorgenommene Eingriff in Natur und Landschaft muss gemäß § 14 ff. Bundesnaturschutzgesetz ausgeglichen werden. Die im Folgenden beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen im und angrenzend zum Plangebiet sind nach Fertigstellung der Umbauarbeiten, bzw. im Zuge der Realisierung des Bauvorhabens umzuset- 2 zen. Dabei sind die Pflanzarbeiten bis spätestens in der dem Abschluss der Bauarbeiten folgenden Pflanzperiode durchzuführen. Der Eingriffsverursacher hat die dauerhafte Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen, sowie ihre Pflege zu gewährleisten. Auf der südlich des Fettenhofs gelegenen Fläche, ist die traditionelle Form der Einfriedung wieder aufgenommen worden, d.h. vorhandene Gebüschstrukturen aus schwarzem Holunder und Weißdorn sind durch andere einheimische Gehölze ergänzt werden. Dies unterbindet die Durchgängigkeit der Gehölzstrukturen, wertet das Landschaftsbild auf, bewirkt einen natürlichen Sichtschutz und schafft eine Abgrenzung zum anliegenden Waldbestand und ist insbesondere für Vögel und Insekten von hohem Wert. Die dort vorhandene Streuobstwiese ist erhalten worden und ist extensiv zu bewirtschaften. Dazu haben die vorhandenen alten Hochstämme einen fachgerechten Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt erhalten. Um den Charakter der Streuobstwiese zu bewahren, müssen durch Überalterung abgängige Hochstämme nachgepflanzt und fachgerecht gepflegt werden. Innerhalb der Gärten sind die vorhandenen Gehölze erhalten worden und werden durch die Pflan- zung von abgrenzenden Hainbuchenhecken ergänzt. Im Bereich des Innenhofes wird durch Entsiegelung von Fläche eine kleine Grünfläche entstehen Die Wege- Platz- und Stellplatzflächen sind semiversiegelt hergestellt worden, um eine größtmögliche Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Gelände zu ermöglichen. Auf der westlich angrenzenden Wiesenbrache ist im südlichen Bereich eine Glatthaferwiese entwi- ckelt worden. Solche extensiven Wiesen bieten einer großen Artenvielfalt von spezialisierten Tieren und Pflanzen Nahrungs- und Lebensraum. Durch eine fachlich korrekte Entwicklungspflege, wird si- chergestellt, dass keine Verbuschung und damit Verdrängung biotoptypischer Arten auftritt. Auf Dau- er wird sich eine entsprechend vielfältige Fauna entwickeln. Außerdem ist westlich der Hofanlage ein Feldgehölzstreifen geplant, dessen Randbereiche lückig aufgebaut sind, um standorttypischen Kräutern einen Lebensraum zu bieten. Zusätzlich sind Nistkästen für Haussperling. Hausrotschwanz und Fledermäuse am Gebäude oder im umliegenden Gehölzbestand anzubringen. Außerdem sind zur Ansiedelung der Schleiereule im Plangebiet zwei Eulenkästen in den Drempel der Scheune eingebracht worden. Der neu angelegte Zaun ist für Kleintiere durchlässig hergestellt worden. Da eine weiteres Aufwertung der hofnahen Flächen aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde nicht sinnvoll ist, hat der Investor zusätzlich zu den o.g. Maßnahmen ein Ersatzgeld gezahlt, um den Ein- griff in Natur und Landschaft vollständig zu kompensieren. Zu 2: Der von den Bezirksvertretern am 25.10.2012 vor Ort nochmals geäußerte Wunsch auf der Fläche westlich des Fettenhofes eine neue Streuobstwiese anzulegen, wird von der Verwaltung geprüft. Bei der vorgefundenen Glatthaferwiese handelt es sich um einen hochwertigen Lebensraumtyp, der nicht verloren gehen darf. Gleichzeitig befindet sich auf der Fläche ein Hauptsammler der Stadtent- wässerung, sodass eine Pflanzung nur in Abhängigkeit zum Leitungsrecht vorgenommen werden kann. Sobald Ergebnisse, auch zum vor Ort gefundenen, möglichen Ausweichstandort für eine Streuobst- wiese auf der Fläche zwischen Weyer-Palanter-Hof und Militärringstraße vorliegen, wird die Bezirks- vertretung informiert. Da es sich um eine städtische Grünfläche handelt, ist das Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen einzubinden. Sachstand zum 31.01.2014: Es ergibt sich kein neuer Sachstand. Die Verwaltung prüft zurzeit eine Fläche zwischen Andreas- Muhr-Straße, Militärringstraße und Schaffrathsgasse. Sachstand zum 01.06.2015 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld wurde über den Umbau der Hofanlage „Fettenhof“ in Köln- Bocklemünd, sowie der damit verbundenen Ausgleichsmaßnahmen bereits 2012 erstmals schriftlich 3 informiert. Zusätzlich hat am 25.10.2012 eine Begehung mit Vertretern der Bezirksvertretung und der Verwaltung stattgefunden, auf der, eine Vertreterin der Unteren Landschaftsbehörde vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, die einzelnen Maßnahmen vor Ort erläutert hat. Auf dem vorgeschlagenen Streuostwiesenstandort an der Ecke Venloer Straße / Andreas-Muhr- Straße hat sich eine wertvolle Glatthaferwiese entwickelt. Dieses Biotop würde durch die Anlage einer Streuobstwiese, zumindest teilweise wieder zerstört. Die Untere Landschaftsbehörde unterstützt da- her eine solche Maßnahme an diesem Standort nicht. Weiterhin würde ein sich unter der Fläche be- findlicher Hauptsammler der Stadtentwässerung die Anlage einer Streuobstwiese erschweren, weil eine Pflanzung dort nur in Abhängigkeit zum Leitungsrecht vorgenommen werden könnte. Zudem prüft die Verwaltung zurzeit ein städtebauliches Planungskonzept, das eine teilweise Bebau- ung des geschützten Landschaftsbestandteil LB 4.06 „Hofanlagen am Südrand von Bocklemünd- Mengenich“ vorsieht. Im Oktober 2012 konnte jedoch eine andere Fläche in unmittelbarer Umgebung des „Fettenhofes“ gefunden werden. Auf dieser Wiesenfläche zwischen dem „Weyer-Palanter-Hof“ und der Militärring- straße ist im Frühjahr 2015 im Rahmen des Verschönerungsprogrammes eine offene Streuobstwiese entstanden Nächste Schritte: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat den Beschluss im Jahresbericht 2015 als erledigt betrachtet. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt
  • antrag grüne_streuobstwiese

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 4 Stadtbezirk Ehrenfeld Venloer Straße 419-421 50825 Köln Tel.: 0221/221-94309, Fax: -94310 Herrn Herrn Oberbürgermeister Bezirksbürgermeister J. Roters J. Wirges 50667 Köln 50825 Köln 05.06.2012 BV-Sitzung am 25.6.2012 Antrag: Streuobstwiese an der Ecke Venloer Str./Andreas-Muhr-Str. Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 25. Juni 2012: Beschluss 1. Die Verwaltung soll die aktuellen Planungen für den Umbau der Hofanlage „Fettenhof“ in Bocklemünd sowie die geplanten Ausgleichsmaßnahmen in der unmittelbaren Umgebung darstellen. 2. An der Ecke Venloer Str./Andreas Muhr-Str soll durch die Anpflanzung lokaler Obstsorten eine Streuobstwiese entstehen. Begründung In einer Mitteilung für den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde wurden die aktuellen Planungen für den „Fettenhof“ teilweise dargestellt. Angesichts der großen Bedeutung der Hofanlage und seiner Umgebung für das Ortsbild Bocklemünds ist es notwendig, die aktuellen Planungen auch der Bezirksvertretung vorzustellen. Nach den Festlegungen im Landschaftsplan ist geboten, in unmittelbarer Umgebung des Fettenhofes Nachpflanzungen lokaler Obstsorten vorzunehmen. Dies wäre gerade an der Ecke Venloer Str./Andreas-Muhr-Str. sinnvoll. Die Verwaltung soll darstellen, ob dies bereits geplant ist und wann dies gegebenenfalls umgesetzt werden soll. Mit freundlichen Grüßen Christiane Martin Ralf Klemm Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter

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