Sanierung Tennishalle 1. TC Hiltrup - städtische Sportförderung
Vorlage V/0288/2004 vom 13.04.2004
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Beschlussvorlage
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... DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Sanierung Tennishalle 1. TC Hiltrup – städtische Sportförderung Beratungsfolge 06.05.2004 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 06.05.2004 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung Die Stadt Münster lehnt den Antrag des 1. TC Hiltrup e. V. ab, mit dem er am 31.03.2004 ihre Sportförderung für seinen Sanierungsaufwand an der vereinseigenen Tennishalle beantragte. Begründung: 1. Antrag Der 1. TC Hiltrup e. V. möchte in seiner Tennishalle verschiedene Sanierungsmaßnahmen vor- nehmen. Am 31.03.2004 beantragte er beim Sportamt einen einmaligen Zuschuss zu seinem Auf- wand dafür. Dem Antrag hatte er die Kostenschätzung einer Fachfirma beigefügt, die mit 16.500 € abschließt. 2. städtische Sportförderung Die Sportförderung, die der 1. TC Hiltrup beantragt, richtet sich nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster. Grundsätzlich sind Aufwendungen der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Müns- ter e. V. für Sanierungsmaßnahmen auf ihren Anlagen förderfähig. Dazu müssen alle Vorausset- zungen der Sportförderrichtlinie erfüllt sein. Der Sportausschuss des Rates der Stadt Münster beschloss jedoch bereits in den achtziger Jah- ren, dass Aufwendungen für Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von vereinseigenen Tennishal- len – unabhängig vom Vorliegen von Fördervoraussetzungen - nicht aus dem Sportetat gefördert werden. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Überlegung, dass die Sportvereine durch die Möglichkeit quasi gewerblicher Vermietung der Tennishallen einen erheblichen wirtschaftlichen Erfolg erzielen können. Dienen Vereinssportstätten nicht ausschließlich gemeinnützigen Zwecken, die vom zuständigen Finanzamt steuerlich anerkannt werden, ist eine Förderung von Baukosten auf diesen Anlagen nach der städtischen Sportförderungsrichtlinie ausgeschlossen. Vorlagen-Nr.: V/0288/2004 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: 52Klein@stadt-muenster.de Datum: 05.04.2004 Öffentliche Beschlussvorlage an den Sportausschuss - 2 - 3. Entscheidungen Außer dem 1. TC Hiltrup haben früher schon Tennisvereine Baukostenzuschüsse der Stadt für Maßnahmen an ihren Tennishallen beantragt. Der Sportausschuss lehnte diese Vereinsanträge in der Vergangenheit ab. Wenngleich der Sportausschuss über den Antrag des 1. TC Hiltrup nach der Sportförderrichtlinie erst im Sommer 2006 entscheiden müsste, schlägt die Sportverwaltung vor, den Antrag bereits jetzt abzulehnen. Mit der zügigen Entscheidung der Stadt erhält der 1. TC Hiltrup e. V. Planungssi- cherheit für die geplante Sanierung. Entscheidet der Sportausschuss erst später über den Ver- einsantrag, würde der Verein die Zeit dazwischen ggf. als Indiz dafür werten, dass eine städtische Förderung. möglich sein könnte. Da die Sportvereine nach der Sportförderrichtlinie ihre Maßnah- men erst durchführen dürfen, wenn der Sport ausschuss über den beantragten Zuschuss entschie- den hat, würde der 1. TC Hiltrup e. V. zudem unnötig lange mit der Sanierung warten. I. V. Gez. Dr. Agnes Klein Stadträtin
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