0436/2026
Kölner Sportler*innen zu Notfall-Held*innen ausbilden!
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 12.03.2026 0436/2026 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 18.03.2026 Kölner Sportler*innen zu Notfall-Held*innen ausbilden! Zur Sitzung des Sportausschusses am 26.02.2026 ließ die Fraktion Die Linke folgenden An- trag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates auf die Tagesordnung setzen: Beschluss: 1. Die Verwaltung beginnt in Kooperation mit der Berufsfeuerwehr Köln und den Freiwilli- gen Feuerwehren damit, jährlich zum 16. Oktober, dem Tag der Wiederbelebung, bei den Sportvereinen in Köln für deren aktive und passive Mitglieder, Reanimationskurse anzubieten. 2. Die Teilnahme an diesen Kursen auf den Sportstätten wird allen Kölner*innen ermög- licht. 3. Die Stadt Köln richtet auf ihren Online-Portalen eine eigene Seite ein, auf der die teil- nehmenden Vereine genannt werden. 4. Die Stadt Köln sensibilisiert die Einwohner*innen unserer Stadt für die Notwendigkeit einer Laienreanimation, um das Leben unserer Mitmenschen zu retten. 5. Die Stadt Köln stattet die teilnehmenden Vereine mit zwei Sätzen Beatmungsbeuteln aus, um eine hygienische und adäquate Sauerstoffversorgung während der Laienreanimation sicherzustellen. Begründung: Mit großer Freude nahmen wir zur Kenntnis, dass AED-Defibrillatoren auf den Kölner Sportan- lagen platziert werden. Dies kann aus unserer Sicht aber nur der erste Schritt sein. Denn in Deutschland sterben jedes Jahr ca. 70.000 Menschen an einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Diese hohen Zahlen sind laut der AOK vermeidbar. Die Zeit, bis der Rettungswagen am Not- fallort eintrifft, beträgt im Durchschnitt acht Minuten. In dieser Zeit ist eine Laienreanimation entscheidend. Die Laienreanimationsquote liegt bei ca. 51,3 %, zum Vergleich: In den Nieder- landen und Norwegen liegt die Quote bei ca. 80 %. Daher beantragen wir obige Punkte. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Zu 1 – 3. Im Rahmen des Förderprogramms " Förderung der Sportausbildung" gewährt die Stadt Köln Sportvereinen bzw. deren Trainer*innen und Übungsleiter*innen Zuschüsse für Aus- und Fort- bildungen zur Verbesserung und Sicherung der qualifizierten Sportausbildung. Hierzu zählen 2 auch Erste-Hilfe-Kurse, die ganzjährig von verschiedenen externen Dienstleistern angeboten werden. Pro Maßnahme wird ein Festbetrag von maximal 250,00 € gewährt. Erste-Hilfe-Kurse für die Kölner Bevölkerung, zu der auch die Mitglieder von Sportvereinen zählen, werden grundsätzlich nicht von der Stadtverwaltung bzw. der Feuerwehr, sondern von externen Dienstleistern, wie zum Beispiel dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), Maltesern oder anderen ermächtigten Stellen angeboten. Unabhängig davon müssen die Räumlichkeiten für die Durchführung eines offiziell anerkann- ten Erste-Hilfe-Kurses (in Deutschland nach DGUV Grundsatz 304-001) bestimmte Anforde- rungen erfüllen, um sowohl theoretischen Unterricht als auch praktische Übungen zu ermögli- chen. Die Sportstätten in Köln bzw. dortige Vereinsheime erfüllen die Anforderungen in der Regel nicht. Zu 4. Das Gesundheitsamt fördert die Laienreanimation seit 2024 aktiv, indem Vor-Ort Schulungen an weiterführenden Schulen in Köln durchgeführt werden. Lehrer*innen werden im Sinne einer Multiplikatorenschulung befähigt, Schüler*innen in der Laienreanimation zu unterrichten. Das Konzept folgt den Empfehlungen des Deutschen Rates für Wiederbelebung, so dass Schü- ler*innen ab Klasse 7 diese Fähigkeit erlernen können und sie durch Wiederholungseinheiten einmal pro Schuljahr gefestigt wird. Dabei geht es explizit um die Vermittlung des „Basic Life Support“, also „Prüfen-Rufen-Drücken“ – nicht um einen Erste Hilfe Kurs. Ärzt*innen des Ge- sundheitsamtes haben diese Schulungen an bisher 40 Kölner Schulen durchgeführt. Sie ar- beiten dabei mit der Bezirksregierung Köln zusammen, die die Schulen mit jeweils 10 Halbkör- pertrainingspuppen zum Verbleib ausstattet. Bei der Bezirksregierung Köln wurde kürzlich eine „Geschäftsstelle Reanimation“ eingerichtet, die bei der Implementation und Umsetzung des Runderlasses „Verpflichtung zur Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in Laienreanimation ab Klasse 7“ in NRW unterstützt. Diese Präventionsmaßnahme dient der Förderung der Laienreanimationsquote, die in Deutschland mit aktuell 55 % (Quelle: Deutsches Reanimationsregister – außerklinische Reanimation 2024) unter dem europäischen Ausland liegt. Das hat einen hohen Stellenwert, da der plötzli- che Herz-Kreislauf-Stillstand die 3. häufigste Todesursache in Industrieländern ist und laut Jahresbericht des Deutschen Reanimationsregisters zu 70 % im häuslichen Umfeld stattfin- det, Zwischenfälle im Sport zählen zu den etwa 16 % anderen Einsatzorten. Durch eine Befä- higung der Schüler*innen werden sukzessive vollumfängliche Jahrgänge zu Ersthelfenden ausgebildet, um die für ein unbeschadetes Überleben entscheidenden im Durchschnitt 9 Mi- nuten bis zum Eintreffen des Notarztes (Quelle: GRC Deutscher Rat für Wiederbelebung - German Resuscitation Council (GRC) e.V.) zu überbrücken und wird somit auch die Sportver- eine erreichen. Seitens des Gesundheitsamtes werden in Kooperation mit dem Betriebsärztlichen Dienst als Maßnahme des Beruflichen Gesundheitsmanagements nun ebenfalls Schulungen innerhalb der Stadtverwaltung angeboten. Zum internationalen Tag der Wiederbelebung (World Restart a Heart Day) am 16.10.2026 ist eine gemeinsame Aktion zur Sensibilisierung der Bevölkerung vom Gesundheitsamt mit der Bezirksregierung an exponierter Stelle in der Innenstadt vorgesehen – der Austragungsort wird noch festgelegt. Zu 5. Die Anwendung eines Beatmungsbeutels (Ambu-Beutel, Beutel-Masken-Beatmung) erfordert im Gegensatz zu den AED zwingend eine Schulung sowie regelmäßige Unterweisungen, da es sich hier um eine invasive notfallmedizinische Maßnahme handelt, deren Anwendung Übung erfordert (Dichtigkeit der Maske, Freimachen der Atemwege, Rhythmus) und die bei falscher Anwendung zu schweren Komplikationen führen kann. Laien sind daher auch nicht verpflichtet, eine Beatmung mit einem Beutel durchzuführen. In der Ersten Hilfe gilt daher, dass eine Herzdruckmassage für ungeschulte Laien oft effektiver als eine unterbrochene oder 3 inkorrekte Beatmung ist. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 0436/2026
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 12.03.2026
- Erstellt
- 11.02.2026 15:50