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0436/2026

Kölner Sportler*innen zu Notfall-Held*innen ausbilden!

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 12.03.2026

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 14.04.2026

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

6369 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 12.03.2026 
 0436/2026 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 18.03.2026 
 
Kölner Sportler*innen zu Notfall-Held*innen ausbilden! 
Zur Sitzung des Sportausschusses am 26.02.2026 ließ die Fraktion Die Linke folgenden An-
trag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates auf die Tagesordnung setzen: 
 
Beschluss: 
1. Die Verwaltung beginnt in Kooperation mit der Berufsfeuerwehr Köln und den Freiwilli-
gen Feuerwehren damit, jährlich zum 16. Oktober, dem Tag der Wiederbelebung, bei den 
Sportvereinen in Köln für deren aktive und passive Mitglieder, Reanimationskurse anzubieten. 
 
2. Die Teilnahme an diesen Kursen auf den Sportstätten wird allen Kölner*innen ermög-
licht. 
 
3. Die Stadt Köln richtet auf ihren Online-Portalen eine eigene Seite ein, auf der die teil-
nehmenden Vereine genannt werden. 
 
4. Die Stadt Köln sensibilisiert die Einwohner*innen unserer Stadt für die Notwendigkeit 
einer Laienreanimation, um das Leben unserer Mitmenschen zu retten. 
 
5. Die Stadt Köln stattet die teilnehmenden Vereine mit zwei Sätzen Beatmungsbeuteln 
aus, um eine hygienische und adäquate Sauerstoffversorgung während der Laienreanimation 
sicherzustellen. 
 
Begründung: 
Mit großer Freude nahmen wir zur Kenntnis, dass AED-Defibrillatoren auf den Kölner Sportan-
lagen platziert werden. Dies kann aus unserer Sicht aber nur der erste Schritt sein. Denn in 
Deutschland sterben jedes Jahr ca. 70.000 Menschen an einem Herz-Kreislauf-Stillstand. 
Diese hohen Zahlen sind laut der AOK vermeidbar. Die Zeit, bis der Rettungswagen am Not-
fallort eintrifft, beträgt im Durchschnitt acht Minuten. In dieser Zeit ist eine Laienreanimation 
entscheidend. Die Laienreanimationsquote liegt bei ca. 51,3 %, zum Vergleich: In den Nieder-
landen und Norwegen liegt die Quote bei ca. 80 %. Daher beantragen wir obige Punkte. 
 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Zu 1 – 3. 
 
Im Rahmen des Förderprogramms " Förderung der Sportausbildung" gewährt die Stadt Köln 
Sportvereinen bzw. deren Trainer*innen und Übungsleiter*innen Zuschüsse für Aus- und Fort-
bildungen zur Verbesserung und Sicherung der qualifizierten Sportausbildung. Hierzu zählen

2 
 
auch Erste-Hilfe-Kurse, die ganzjährig von verschiedenen externen Dienstleistern angeboten 
werden. Pro Maßnahme wird ein Festbetrag von maximal 250,00 € gewährt. 
 
Erste-Hilfe-Kurse für die Kölner Bevölkerung, zu der auch die Mitglieder von Sportvereinen 
zählen, werden grundsätzlich nicht von der Stadtverwaltung bzw. der Feuerwehr, sondern von 
externen Dienstleistern, wie zum Beispiel dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), Maltesern oder 
anderen ermächtigten Stellen angeboten.  
 
Unabhängig davon müssen die Räumlichkeiten für die Durchführung eines offiziell anerkann-
ten Erste-Hilfe-Kurses (in Deutschland nach DGUV Grundsatz 304-001) bestimmte Anforde-
rungen erfüllen, um sowohl theoretischen Unterricht als auch praktische Übungen zu ermögli-
chen. Die Sportstätten in Köln bzw. dortige Vereinsheime erfüllen die Anforderungen in der 
Regel nicht. 
 
Zu 4.  
 
Das Gesundheitsamt fördert die Laienreanimation seit 2024 aktiv, indem Vor-Ort Schulungen 
an weiterführenden Schulen in Köln durchgeführt werden. Lehrer*innen werden im Sinne einer 
Multiplikatorenschulung befähigt, Schüler*innen in der Laienreanimation zu unterrichten. Das 
Konzept folgt den Empfehlungen des Deutschen Rates für Wiederbelebung, so dass Schü-
ler*innen ab Klasse 7 diese Fähigkeit erlernen können und sie durch Wiederholungseinheiten 
einmal pro Schuljahr gefestigt wird. Dabei geht es explizit um die Vermittlung des „Basic Life 
Support“, also „Prüfen-Rufen-Drücken“ – nicht um einen Erste Hilfe Kurs. Ärzt*innen des Ge-
sundheitsamtes haben diese Schulungen an bisher 40 Kölner Schulen durchgeführt. Sie ar-
beiten dabei mit der Bezirksregierung Köln zusammen, die die Schulen mit jeweils 10 Halbkör-
pertrainingspuppen zum Verbleib ausstattet. 
 
Bei der Bezirksregierung Köln wurde kürzlich eine „Geschäftsstelle Reanimation“ eingerichtet, 
die bei der Implementation und Umsetzung des Runderlasses „Verpflichtung zur Ausbildung 
von Schülerinnen und Schülern in Laienreanimation ab Klasse 7“ in NRW unterstützt. Diese 
Präventionsmaßnahme dient der Förderung der Laienreanimationsquote, die in Deutschland 
mit aktuell 55 % (Quelle: Deutsches Reanimationsregister – außerklinische Reanimation 
2024) unter dem europäischen Ausland liegt. Das hat einen hohen Stellenwert, da der plötzli-
che Herz-Kreislauf-Stillstand die 3. häufigste Todesursache in Industrieländern ist und laut 
Jahresbericht des Deutschen Reanimationsregisters zu 70 % im häuslichen Umfeld stattfin-
det, Zwischenfälle im Sport zählen zu den etwa 16 % anderen Einsatzorten. Durch eine Befä-
higung der Schüler*innen werden sukzessive vollumfängliche Jahrgänge zu Ersthelfenden 
ausgebildet, um die für ein unbeschadetes Überleben entscheidenden im Durchschnitt 9 Mi-
nuten bis zum Eintreffen des Notarztes (Quelle: GRC Deutscher Rat für Wiederbelebung - 
German Resuscitation Council (GRC) e.V.) zu überbrücken und wird somit auch die Sportver-
eine erreichen. 
 
Seitens des Gesundheitsamtes werden in Kooperation mit dem Betriebsärztlichen Dienst als 
Maßnahme des Beruflichen Gesundheitsmanagements nun ebenfalls Schulungen innerhalb 
der Stadtverwaltung angeboten. 
 
Zum internationalen Tag der Wiederbelebung (World Restart a Heart Day) am 16.10.2026 ist 
eine gemeinsame Aktion zur Sensibilisierung der Bevölkerung vom Gesundheitsamt mit der 
Bezirksregierung an exponierter Stelle in der Innenstadt vorgesehen – der Austragungsort 
wird noch festgelegt. 
 
Zu 5.  
 
Die Anwendung eines Beatmungsbeutels (Ambu-Beutel, Beutel-Masken-Beatmung) erfordert 
im Gegensatz zu den AED zwingend eine Schulung sowie regelmäßige Unterweisungen, da 
es sich hier um eine invasive notfallmedizinische Maßnahme handelt, deren Anwendung 
Übung erfordert (Dichtigkeit der Maske, Freimachen der Atemwege, Rhythmus) und die bei 
falscher Anwendung zu schweren Komplikationen führen kann. Laien sind daher auch nicht 
verpflichtet, eine Beatmung mit einem Beutel durchzuführen. In der Ersten Hilfe gilt daher, 
dass eine Herzdruckmassage für ungeschulte Laien oft effektiver als eine unterbrochene oder

3 
 
inkorrekte Beatmung ist.  
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

14.04.2026 Sportausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
0436/2026
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
12.03.2026
Erstellt
11.02.2026 15:50