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SV-2015/0030

Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 13.10.2015 betr. Stadionumbau Böllenfalltor

Große Anfragen 13.10.2015

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SV-2015/0030

10932 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2015/0030 
 
 
 
 
 
 
Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 13.10.2015 betr. Stadionumbau Böllenfalltor 
 
 
 
 
 
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion 
Darmstadt 
Wilhelminenstr. 7a 
64283 Darmstadt 
 
Fon: 06151 – 2 79 02 75 
Fax: 06151 – 2 79 02 71 
info@spdfraktion-da.de 
www.spdfraktion-da.de 
 
Sparkasse Darmstadt 
BLZ: 508 501 50 
Konto: 8006377 
 
Große Anfrage 
 
 
Stadionumbau Böllenfalltor 
 
 
Wir fragen den Magistrat: 
 
I. Kosten und Finanzierung 
 
1. Warum liegen die derzeit geplanten Baukosten mit 1.876 Euro pro Sitzplatz (Annahme:  
Stadion mit 18.098 Plätzen und Gesamtkosten in Höhe von 33,95 Millionen Euro, vgl. 
bisherige Kostenaussage zur genannten Kapazität) deutlich über Vergleichswerten aus 
Magdeburg (1.241 €), Offenbach (1.220 €) oder Halle (1.167 €)? 
2. Wie viel Geld wird für die Schaffung von Zuschauerplätzen ausgegeben und wie viel für 
Funktional- und Businessräume? 
3. Gibt es größere Maßnahmen, insbesondere für den Businessbereich wie die Installation 
einer Großküche, die den Bau deutlich verteuern? 
4. Welche Zuschüsse des Landes Hessens stehen noch aus und wann ist mit ihnen zu 
rechnen? Gibt es Probleme bei der Erfüllung von Auflagen? 
5. Wie viel hat die Machbarkeitsstudie von Dr. Binz (ISF) gekostet? 
6. Welche Planungskosten sind seit der Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie 
angefallen? Wie viel wurde insbesondere für die Inanspruchnahme von Dienstleitungen 
privatwirtschaftlicher Akteure ausgegeben? 
7. Warum genau wird der städtische Zuschuss an die DSG Sportstätten GmbH nur mit 
750.000€ Umsatzsteuer besteuert? 
8. Wie bewertet der Magistrat das Risiko einer deutlich höheren Steuerforderung durch 
übergeordnete Steuerbehörden? Wer würde ggf. dafür haften? 
9. Wurden für den Betreiber alternative Geschäftsmodelle mit verschiedenen 
Betriebsergebnisberechnungen entwickelt, z.B. verschiedene Varianten btrf. die 
Zuschauerkapazität des Stadions, die Anzahl der Logen, den Umfang der Drittnutzung?

2 
 
10. Wenn ja, wie wurden städtische Vertreterinnen und Vertreter in die Abwägung der 
Alternativen eingebunden? Wenn nein, warum nicht? 
11. Wie hoch sind die Einnahmen und Ausgaben der Drittnutzung, die für die städtische 
Betreibergesellschaft anfallen? Wie hoch ist der Gewinn nach Abzug aller Kosten und 
sonstigen Ausgaben? 
12. Warum wird auf S. 46 der Machbarkeitsstudie (Präsentation) nur auf Einnahmen aus 
der Drittnutzung verwiesen? Warum sind beim Aufwand nur die Standby-Kosten 
angegeben? 
13. Wo finden sich in der Studie der Aufwand bzw. die Ausgaben für die Drittnutzung und 
inwiefern tangieren sie das genannte Betriebsergebnis? 
14. Wenn die Ausgaben nicht berücksichtigt wurden, inwiefern wurde dieser Fehler in der 
weiteren Planung korrigiert? Wo lässt sich die Korrektur im Betriebsergebnis bzw. in 
der Wirtschaftlichkeitsberechnung der Drittnutzung ablesen?  
15. Warum wurden die Ausgaben für die Drittnutzung nicht in das Betriebsergebnis mit 
aufgenommen? 
16. Wie hoch werden nach derzeitigem Planungsstand die Abschreibungen sein und wo 
genau werden sie im städtischen Haushalt zu finden sein? 
17. Wie hoch werden nach derzeitigem Planungsstand die Zinsen sein und wo genau 
werden sie im städtischen Haushalt zu finden sein? 
18. Warum wurden Zinsen und Abschreibungen nicht in das Betriebsergebnis mit 
aufgenommen? 
19. Inwiefern ändern Zinsen und Abschreibungen das Betriebsergebnis für die jeweiligen 
Szenarien (2. Bundesliga, 3. Liga, Regionalliga), welches jeweils vom Magistrat 
veröffentlicht wurde? 
20. Gibt es mittlerweile ein Betriebsergebnis für das Szenario 1. Bundesliga? 
21. Wenn ja, wann wird es den Stadtverordneten vorgelegt und sind hier die Ausgaben für 
die Drittnutzung enthalten? Wenn nein, warum nicht? 
 
II. Stadionarchitektur 
 
22. Ist der Magistrat endgültig von seiner Aussage aus der Bürgerversammlung am 13. Juli 
2015 abgerückt, in der er das Lastenheft noch frei lassen wollte und eine rundgebaute 
0815-Arena mit Stehplätzen ausschließlich hinter den Toren für möglich hielt? 
23. Wird in der Ausschreibung zum Architekturwettbewerb ein Ausschlusskriterium 
formuliert, das Entwürfe, die nicht Stehplätze auf drei Tribünen vorsehen, formal vom 
Wettbewerb ausschließt? Wenn nein, warum nicht? 
24. Wie bewertet der Magistrat den Vorschlag, sich im Anschluss an den Wettbewerb nicht 
auf den 1. Preis zu konzentrieren, sondern stattdessen unvoreingenommen alle 
baufähigen Entwürfe mit dem Fanbündnis und der Öffentlichkeit zu erörtern?  
25. Welche baulichen Komponenten sollen jenseits des Modells zum Erhalt der Fankultur 
beitragen und werden auch konkret den am Wettbewerb teilnehmenden Architekten als 
Bedingung genannt? 
26. Werden insbesondere die Flutlichtmasten und das Marathon-Tor erhalten bleiben? 
27. Ist ein Fan- bzw. Stimmungsblock geplant und wo und wie soll er sich architektonisch 
im Stadion wiederfinden? 
28. Wird auf Mundlöcher insbesondere im Stimmungsblock verzichtet? 
29. Welche baulichen Maßnahmen werden mit Blick auf die Bewältigung von Risikospielen 
getroffen? Inwiefern ist eine strikte Fantrennung vorgesehen? 
30. Auf welchen Gesetzesparagraphen bezieht sich der Magistrat, wenn er eine maximale 
Kapazität von 19.300 Plätzen vorsieht? 
31. Welche Faktoren spielen für den Lärmausstoß neben der Kapazität eine Rolle, bspw. 
das Maß, die Architektur oder spezielle lärmmindernde Baumaßnahmen?

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32. Inwiefern lässt sich mit Hilfe dieser Faktoren eine höhere Kapazität erreichen?  
33. Beachtet die Stadt, dass bspw. durch eine Änderung des Baurechts oder durch eine 
Verschärfung von Lizenzauflagen eine nachträgliche Erhöhung der Kapazitäten über 
19.300 Plätze möglich sein sollte? Wird eine nachträgliche Kapazitätserhöhung möglich 
sein? 
34. Gibt es Planungen der Stadt Darmstadt, wie im Falle einer konstanten 
Zuschauernachfrage von deutlich über 20.000 Zuschauern – bspw. durch eine 
Etablierung des SV Darmstadt 98 in der 1. Bundesliga – diese Nachfrage befriedigt 
werden kann? 
35. Wären die Restriktionen mit Blick auf die Gesamtkapazität bei einem Neubau in 
Arheilgen-West in der Nähe des Tauchzentrums schwächer als am Standort 
Böllenfalltor, d.h. könnte dort ein Stadion mit einer höheren Kapazität gebaut werden?  
36. Wie viele verschiedene Eigentümer besitzen die Grundstücke auf dem in der 
Machbarkeitsstudie geprüften Gelände in Arheilgen?  
37. Wie viele Behindertenplätze sind bisher geplant? Wie viele davon sind für Rollstuhlfahrer 
vorgesehen? 
38. Wie bewertet der Magistrat den Vorschlag, die Zahl der Behindertenplätze angesichts 
der aktuellen hohen Nachfrage  (ein im Schnitt vierstelliger Bereich pro Spiel) deutlich 
zu erhöhen? Wie kann die Nachfrage alternativ befriedigt werden? 
39. Welche Maßnahmen hat der Magistrat bisher ergriffen, die von der 
Stadtverordnetenversammlung am 12. Februar 2015 beschlossenen 10.000 Heim -
Stehplätze umzusetzen? 
40. Warum ist er mit den bisherigen Maßnahmen ggf. nicht erfolgreich gewesen? 
41. Welche weiteren Maßnahmen gedenkt der Magistrat zu ergreifen, um den Beschluss 
der Stadtverordnetenversammlung umzusetzen? 
42. Wie möchte der Magistrat sicherstellen, dass alle gesellschaftlichen Schichten Zugang 
zum Fußball haben werden? Wie möchte die Stadt für bezahlbare Tickets sorgen? 
43. Wie sieht das Aufgabenprofil der Projektgruppe aus? 
44. Wie kann der Magistrat die Arbeit der Projektgruppe transparenter gestalten?  
45. Warum sind keine Stadtverordneten als demokratisch gewählte und repräsentative 
Volksvertreter an der Projektgruppe beteiligt? Sieht der Magistrat hier 
Änderungsbedarf? 
46. Gibt es Planungen, den SV Darmstadt 98 an der Betreibergesellschaft zu beteiligen? 
Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? 
47. Welche Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung sind geplant? Wird es auch zusätzliche 
Beteiligungsmaßnahmen geben, die nicht baugesetzlich vorgeschrieben sind?  
 
III. Sportpark Böllenfalltor und Zeitplanung 
 
48. Wann plant der Magistrat, den Bebauungsplan O 30 „Sportpark Böllenfalltor“ zur 
Offenlage und wann zur Satzung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen? 
49. Wann soll der Architekturwettbewerb ausgeschrieben werden? Wann ist mit einer 
Entscheidung des Preisgerichts zu rechnen? 
50. Nachdem die Eröffnungsjahre 2015, 2016 und 2017 nicht mehr aktuell sind: Wann 
wird das neue Stadion endlich eröffnet? 
51. Ist der Stadt bekannt, welche Rolle der Eröffnungstermin bei zukünftigen 
Lizenzierungsverfahren von DFB und DFL gegenüber dem SV Darmstadt 98 hat? Wie 
sieht diese aus? 
52. Inwiefern ist vom Eröffnungstermin die Jubiläumsfeier der Firma Merck betroffen? 
53. Was passiert, wenn das Stadion erst nach den Jubiläumsfeiern 2018 eröffnet werden 
kann? Kann die Stadt haftbar gemacht werden? 
54. Gibt es eine Bestandsanalyse des Sportparks Böllenfalltor?

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55. Wie findet die weitere Nutzung der Böllenfalltorhalle statt? Wurde geprüft, die Halle 
dauerhaft als VIP-Bereich zu nutzen ggf. mit einem überdachten Steg von der Tribüne 
zum Eingang? 
56. Gibt es Investitions- und Sanierungsplanungen für die Halle, die Sportplätze und den 
Parkplatz und wie sehen sie aus? 
57. Gibt es einen Businessplan für die Halle? 
58. Gibt es für die Umfahrung des Stadions einen zusätzlichen Flächenbedarf? 
59. Wenn ja, wie soll dieser gewährleistet werden und gibt es schon konkrete 
Verhandlungen bzw. Verhandlungsergebnisse? Wer sind die Eigentümer der Flächen? 
60. Inwiefern sind der TEC und das Hochschulstadion vom Stadionumbau und vom 
Fußballbetrieb betroffen? 
61. Gibt es Pläne, die Grün- und Waldflächen sowie den alten Trainingsplatz östlich des 
Stadions zu erschließen? Wenn ja, für welche Nutzung und auf wessen Kosten? 
62. Was ergaben die bisherigen Verhandlungen mit den Betreibern der Parkhäuser am 
Zweifalltorweg und der Deutschen Telekom, wie sie die Stadtverordnetenversammlung 
am 25. Juni 2015 auf Antrag der SPD beschlossen hat? 
63. Wie soll die Anreise größerer Gästefangruppen bewerkstelligt werden? Inwiefern spielt 
der Bahnhof TU-Lichtwiese eine Rolle? 
IV. Gegenwärtige Situation 
 
64. Sind nach Ansicht der Stadt ausreichend Frauentoiletten auf dem Gelände vorhanden? 
Wie möchte die Stadt weitere Frauentoiletten im Stadion installieren? 
65. Wie kann die Stadt Darmstadt weitere Behindertenplätze schaffen, um der großen 
Nachfrage zumindest etwas mehr gerecht zu werden? 
66. Wie bewertet der Magistrat die bisherigen Maßnahmen zum Anwohnerschutz? Plant der 
Magistrat weitere restriktive Maßnahmen? 
67. Wird die Waldkasse Süd bei den Heimspielen noch eine Rolle spielen? 
68. Inwiefern wird die Haltestelle „TU-Lichtwiese Bahnhof“ für die Anfahrt von Gästefans 
genutzt? Welche Probleme treten ggf. auf? 
69. Welche Alternativrouten gibt es für die Anreise von Gästefans, die mit dem Zug 
anreisen? 
 
 
Darmstadt, 13. Oktober 2015 
 
Tim Huß    Hanno Benz 
Katrin Kosub    (Fraktionsvorsitzender) 
Moritz Hoffmann 
(Stadtverordnete)

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Der Oberbürgermeister 
Jochen Partsch 
 
Postfach 11 10 61 
64225 Darmstadt 
   
    
SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt 
Wilhelminenstraße 7a 
64283 Darmstadt 
  
 
Der Oberbürgermeister 
Jochen Partsch 
  
 Neues Rathaus am Luisenplatz 
Luisenplatz 5 A 
64283 Darmstadt 
Telefon:  06151 13-2201 – 04 
Telefax:  06151 13-2205 
Internet:  http://www.darmstadt.de 
E-mail:  oberbuergermeister@darmstadt.de 
 
Datum:  
   08.02.2016 
 
 
Ihre Große Anfrage vom 13. Oktober 2015 
Stadionumbau Böllenfalltor 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Ihre Große Anfrage beantworte ich wie folgt: 
 
 
I. Kosten und Finanzierung  
 
Frage 1: 
Warum liegen die derzeit geplanten Baukosten mit 1. 876 Euro pro Sitzplatz (Annahme: Stadion mit 
18.098 Plätzen und Gesamtkosten in Höhe von 33,95 M illionen Euro, vgl. bisherige Kostenaussage zur 
genannten Kapazität) deutlich über Vergleichswerten  aus Magdeburg (1.241 €), Offenbach (1.220 €) 
oder Halle (1.167 €)? 
 
Antwort: 
Im Rahmen der laufenden intensiven Planungen für de n Umbau des Merck Stadion am Böllenfalltor 
wurde sich immer an dem ursprünglichen Magistratsbe schluss gehalten. 
Die Ausstattung des geplanten Stadions und die notw endigen Räumlichkeiten werden aktuell im 
Rahmen der funktionalen Leistungsbeschreibung zusam mengestellt. 
 
Die in der Anfrage genannten Vergleichswerte andere r Stadien, wie Magdeburg, Offenbach oder Halle 
können nicht mit dem Stadionumbau verglichen werden , da hierzu eine detaillierte Aufstellung 
notwendig wäre welche Kosten in diesen genannten Za hlen enthalten sind.

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Die Thematik des Betriebes des Stadions, insbesonde re Ein-, Ausgaben, Fördergelder ist weiterhin 
Kernaufgabe der Darmstäter Sportstätten Gesellschaf t, auch hier orientieren sich sämtliche Modelle 
immer an dem vom Magistrat der Stadt Darmstadt zur Kenntnis genommenen  Businessplan.  
  
Die Gesamtinvestitionssumme ist nicht gleichzusetze n mit den Umbaukosten. Vorlauf- und 
Planungskosten sind aktuell komplett im Preis pro P latz inkludiert. 
 
Frage 2: 
Wie viel Geld wird für die Schaffung von Zuschauerp lätzen ausgegeben und wie viel für Funktional- und 
Businessräume? 
 
Antwort: 
Die derzeitigen Kosten können der Anlage 2 – Kosten schätzung der Anlage 1 zur am 12.02.2015 von 
der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Besch lussvorlage Nr. 2015/0024, entnommen 
werden. Die Kosten werden gemäß Kostenschätzung DIN  276 in Kostengruppen unterteilt und nicht in 
einzelne Bauwerke bzw. baulichen Anlagen. Dies führ t im momentanen Planungsstand dazu, dass 
nicht zwischen Zuschauerplätzen und Businessräumen in Bezug auf Kosten unterschieden werden 
kann. 
 
Frage 3: 
Gibt es größere Maßnahmen, insbesondere für den Bus inessbereich, wie die Installation einer 
Großküche, die den Bau deutlich verteuern? 
 
Antwort: 
Nein. In der unter Antwort 2 genannten Kostenschätz ung sind bereits Kosten für den Businessbereich 
enthalten. Entsprechende, sich aus dem Businessbere ich ergebende und zur Rentabilität des 
zukünftigen Stadionbetriebes notwendige Erträge sin d in der Nutzer- und Betreiberrechnung gleichfalls 
im Sinne eines schlüssigen Gesamtkonzeptes enthalte n.  
 
Frage 4:  
Welche Zuschüsse des Landes Hessen stehen noch aus und wann ist mit ihnen zu rechnen? 
Gibt es Probleme bei der Erfüllung von Auflagen? 
 
Antwort: 
Das Land Hessen hat für den Umbau des Stadions Fördermittel in Höhe von  3,5 Mio. € in Aussicht 
gestellt. Hierbei handelt es sich um Mittel aus dem Bereich der Sportförderung. Der 
Bewilligungsbescheid wird in Kürze erwartet. Probleme beim Erfüllen von Auflagen gibt es keine.  
 
Frage 5: 
Wie viel hat die Machbarkeitsstudie von Dr. Binz, I SF, gekostet? 
 
Antwort: 
Die Machbarkeitsstudie von Dr. Binz, ISF, hat insge s. 59,5 T€ gekostet.

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Frage 6: 
Welche Planungskosten sind seit der Veröffentlichun g der Machbarkeitsstudie angefallen? Wie viel 
wurde insbesondere  für die Inanspruchnahme von Die nstleistungen privatwirtschaftlicher Akteure 
ausgegeben? 
 
Antwort: 
Nach aktuellem Projektstatus rund 650 T€. 
 
Frage 7: 
Warum genau wird der städtische Zuschuss an die DSG  Sportstätten GmbH nur mit  
750 T€ Umsatzsteuer besteuert? 
 
Antwort: 
Dem Magistrat ist nicht bekannt, auf welche Kenntni sse der Fragesteller die Aussage bezieht, dass der 
städtische Zuschuss an die Darmstädter Sportstätten  GmbH & Co. KG (DSG) mit 750 T€ Umsatzsteuer 
besteuert wird. 
 
Nach dem derzeitigen Stand der Haushaltsplanungen f ür 2016 beträgt der städtische 
Betriebskostenzuschuss an die DSG 750 T€. Es wird a uch erwartet, dass die DSG weitere 
Investitionszuweisungen aus dem vom Land gewährten Finanzmitteln erhält. Gemäß der Ausführungen 
der Anlage 4, Seite 9, zur am 12.02.2015 von der St adtverordnetenversammlung beschlossenen 
Beschlussvorlage Nr. 2015/0024, besteht ein generel les Risiko, dass Zuschüsse als steuerbare und 
steuerpflichtige Entgelte für eine Leistung angeseh en werden und damit Umsatzsteuer auf diese 
entrichtet werden müsste. Inzwischen liegt die verb indliche Auskunft des Finanzamts Darmstadt für 
den Veranlagungszeitraum ab 2016 vor. Danach stelle n die Zuschusszahlungen der Stadt keine 
umsatzsteuerbaren Vorgänge dar.  
 
Frage 8: 
Wie bewertet der Magistrat das Risiko einer deutlic h höheren Steuernachforderung durch 
übergeordnete Steuerbehörden? Wer würde ggf. dafür haften? 
 
Antwort: 
Wie unter der Antwort zur Frage 7 ausgeführt hat da s Finanzamt beschieden, dass die 
Zuschusszahlungen ab 2016 keine umsatzsteuerbaren V orgänge darstellen. Dabei konnte das 
Finanzamt die bereits geleisteten Zuschusszahlungen  nicht im Rahmen der verbindlichen Auskunft mit 
beurteilen, da eine verbindliche Auskunft nicht zu bereits abgeschlossenen Vorgängen erteilt werden 
kann. Da die vor dem 01.01.2016 geleisteten Zuschus szahlungen in gleichem Sachzusammenhang wie 
die ab 01.01.2016 zu zahlenden Zuschüsse stehen, be wertet der Magistrat das Risiko einer 
Steuernachforderung als gering.  
 
Sofern das Finanzamt dies anderslautend beurteilt i st die DSG Steuerschuldner.  
 
Frage 9: 
Wurden für den Betreiber alternative Geschäftsmodel le mit verschiedenen 
Betriebsergebnisberechnungen entwickelt, z. B. vers chiedene Varianten betr. die Zuschauerkapazität 
des Stadions, die Anzahl der Logen, der Umfang der Drittnutzung?

4
 
Antwort: 
Das Geschäftsmodell wurde im Rahmen einer Projektgr uppe in enger Abstimmung zwischen der DSG, 
der Fanvertretung und dem SV Darmstadt 98 als Anker mieter gefunden. Dabei wurde intensiv die 
Zuschauerkapazität und die Verteilung der Kapazität en auf die Anzahl der Logen, Stehplätze, 
Sitzplätze, mit den jeweiligen Auswirkungen auf das  Betriebsergebnis diskutiert. 
 
Frage 10: 
Wenn ja, wie wurden städtische Vertreterinnen und V ertreter in die Abwägung der Alternativen 
eingebunden? Wenn nein, warum nicht? 
 
Antwort: 
In der v. g. Projektgruppe arbeiten städtische Vert reterinnen und Vertreter mit.  
Sofern mit städtischen Vertreterinnen und Vertreter n Stadtverordnete gemeint sind, wirken diese im 
Rahmen ihrer Tätigkeit als Aufsichtsrat der DSG an der Entwicklung und Auswahl des bestgeeigneten 
Geschäftsmodelles für den Betrieb des Merck-Stadion s am Böllenfalltor mit 
. 
 
Frage 11: 
Wie hoch sind die Einnahmen und Ausgaben der Drittn utzung, die für die städtische 
Betreibergesellschaft anfallen? Wie hoch ist der Ge winn nach Abzug aller Kosten und sonstigen 
Ausgaben? 
 
Antwort: 
Der Wirtschaftsplan und der Businessplan der DSG we rden von dieser zurzeit überarbeitet und 
aufgestellt und darin auch die Einnahmen und Ausgab en der Drittnutzung ausgewiesen. 
 
Bis dahin können  jeweils geplanten Erlöse aus der Drittnutzung der Anlage 3 der Anlage 1 zur am 
12.02.2015 von der Stadtverordnetenversammlung besc hlossenen Beschlussvorlage Nr. 2015/0024, 
entnommen werden. 
 
Die durchschnittlichen Erlöse für einen Betriebszei traum über 40 Jahre betragen dem entsprechend 
für den Spielbetrieb in der 2. Bundesliga 513.338,0 1 €, für den Spielbetrieb in der 3. Liga 513.338,01  
€ und in der Regionalliga 306.136,54 €  
 
Wie dort genannt, handelt es sich bei den angegeben en Erlösen aus Drittnutzung um einen saldierten 
Deckungsbeitrag aus Mieten, Cateringprovision und D ienstleistungen. Die Ausgaben für die 
Drittnutzung sind zum damaligen Planungsstand zumin dest anteilig in den Stand-by-Kosten enthalten. 
Sofern darüber hinausgehende Ausgaben für die Dritt nutzung entstehen, sind diese zumindest bei 
nicht gemeinwohlorientierten Veranstaltungen mindes tens kostendeckend durch die 
Drittnutzungserlöse zu erwirtschaften. Eine negativ e Auswirkung auf das Betriebsergebnis ist dadurch 
nicht gegeben. 
 
Frage 12: 
Warum wird auf S. 46 der Machbarkeitsstudie (Präsen tation) nur auf Einnahmen aus der Drittnutzung 
verwiesen? Warum sind beim Aufwand nur die Standby- Kosten angegeben? 
 
Antwort: 
Die Machbarkeitsstudie vom 27. Juni 2013 beinhaltet  den Vergleich dreier Stadion-Standortvarianten 
sowie einer Empfehlung hierzu. Dies umfasst auch ei n erstes Betreiberkonzept mit 
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

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Weitergeführt wurde diese erste Betrachtung mit der  Anlage 3 zur Anlage 1 der Beschlussvorlage Nr. 
2015/0024. Siehe auch Antwort zur Frage 11. 
 
Frage 13: 
Wo finden sich in der Studie Aufwand bzw. Ausgaben für die Drittnutzung und inwiefern tangieren sie 
das genannte Betriebsergebnis? 
 
Antwort: 
Aufwand bzw. Ausgaben für die Drittnutzung werden i n der Studie nicht genannt. Wie bereits bei der 
Frage zur Antwort 11 erläutert, sind die Ausgaben f ür die Drittnutzung in der Studie zumindest anteili g 
in den Stand-by-Kosten enthalten. Sofern darüber hi nausgehende Ausgaben für die Drittnutzung 
entstehen, sind diese zumindest bei nicht gemeinwoh lorientierten Veranstaltungen mindestens 
kostendeckend durch die Drittnutzungserlöse zu erwi rtschaften. Eine negative Auswirkung auf das 
Betriebsergebnis ist dadurch nicht gegeben. 
 
Frage 14: 
Wenn die Ausgaben nicht berücksichtigt wurden, inwi efern wurde dieser Fehler in der weiteren Planung 
korrigiert? Wo lässt sich die Korrektur im Betriebs ergebnis bzw. in der Wirtschaftlichkeitsberechnung 
ablesen? 
 
Antwort: 
Die Ausgaben für die Drittnutzung werden zukünftig im Wirtschaftsplan und im Businessplan der DSG 
berücksichtig. 
 
Frage 15:  
Warum wurden die Ausgaben für die Drittnutzung nich t in das Betriebsergebnis mit aufgenommen?   
 
Antwort: 
Wie bereits bei der Frage zur Antwort 11 erläutert,  sind die Ausgaben für die Drittnutzung in der Stud ie 
zumindest anteilig in den Stand-by-Kosten enthalten . Sofern darüber hinausgehende Ausgaben für die 
Drittnutzung entstehen, sind diese zumindest bei ni cht gemeinwohlorientierten Veranstaltungen 
mindestens kostendeckend durch die Drittnutzungserl öse zu erwirtschaften. Eine negative Auswirkung 
auf das Betriebsergebnis ist dadurch nicht gegeben.  
 
Frage 16: 
Wie hoch werden nach derzeitigem Planungsstand die Abschreibungen sein und wo genau werden sie 
im städtischen Haushalt zu finden sein? 
 
Antwort: 
Die Abschreibungen des Stadions werden nicht im städtischen Haushalt abgebildet, da sich das 
Wirtschaftsgut nicht im Anlagevermögen der Stadt befindet. Sie sind betriebliche Aufwendungen der 
DSG, bei der die Herstellungskosten entstehen und die diese Kosten finanzieren muss. Soweit die 
Investition der DSG durch Landeszuschüsse in Höhe von 14 Mio. € finanziert werden, wird auf der 
Passivseite der Bilanz der DSG ein Ausgleichsposten gebildet, der in Höhe der Abschreibungen, die auf 
14 Mio. € der Herstellungskosten des Stadions entfallen, ertragswirksam aufgelöst wird und insoweit die 
Abschreibungen neutralisiert.  
 
Die mit Eigenkapital oder Krediten der DSG finanzierten Investitionen werden planmäßig abgeschrieben 
und belasten das Ergebnis der DSG.  
 
Bei einer Laufzeit von 40 Jahren beträgt die Absetzung für Abnutzung (AfA) 2,5 % p.a. Da 
Abschreibungen nicht liquiditätswirksam sind, ist dieser Aufwand bei der DSG jedoch nicht mit einem 
Mittelabfluss verbunden.

6
 
Frage 17: 
Wie hoch werden nach derzeitigem Planungsstand die Zinsen sein und wo genau werden sie im 
städtischen Haushalt zu finden sein? 
 
Antwort: 
Die konkrete Höhe der Zinsen ist abhängig vom maßge blichen Zinssatz zum Zeitpunkt der 
Darlehensaufnahme. Für das Haushaltsjahr 2016 wird generell ein durchschnittlicher Zinssatz in Höhe 
von 2,5 % für investive Darlehen geplant. Bezogen a uf die in der Beschlussvorlage Nr. 2015/0260 
genannte Darlehensaufnahme von insgesamt 19,35 Mio.  € ergeben sich anfängliche Zinszahlungen in 
Höhe von 483.750 €. 
 
Ab dem Jahr der Darlehensaufnahme werden die Zinsen  für die Darlehensaufnahme der Stadt im 
Produktbereich 16 - Allgemeine Finanzwirtschaft zu finden sein. Die Erstattung der Zinszahlungen 
durch die DSG wird in dann auch in den Wirtschaftsp lan der DSG aufgenommen 
.  
 
Frage 18: 
Warum wurden Zinsen und Abschreibungen nicht in das  Betriebsergebnis mit aufgenommen? 
 
Antwort: 
Mit den Ausführungen der Anlage 4, Seite 10 und 11 zur am 12.02.2015 von der 
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Beschluss vorlage Nr. 2015/0024, wird darauf 
hingewiesen, dass in der Betreiberrechnung (s. Anla ge 3 der Anlage 1 zur v. g. Beschlussvorlage) die 
Abschreibungen als nicht liquiditätswirksame Mittel  und die Zinsen nicht enthalten sind.  
 
Eine Berechnung der Betriebsergebnisse zu ausgewähl ten Jahren mit Ergänzungen der 
Abschreibungen und Zinsen ist auf Seite 11 der Anla ge 4 dargestellt. 
 
Frage 19: 
Inwiefern ändern Zinsen und Abschreibungen das Betr iebsergebnis für die jeweiligen Szenarien (2. 
Bundesliga, 3. Liga, Regionalliga), welche jeweils vom Magistrat veröffentlicht wurden? 
 
Antwort: 
Siehe Antwort zur Frage 18  
 
Frage 20: 
Gibt es mittlerweile ein Betriebsergebnis für das Szenario 1. Bundesliga? 
 
Antwort: 
Die Tatsache, dass der Ankermieter des Merck-Stadions am Böllenfalltor aktuell in der ersten Spielklasse 
der deutschen Bundesliga spielt wird im Wirtschaftsplan der DSG berücksichtigt. 
 
Frage 21: 
Wenn ja, wann wird es den Stadtverordneten vorgelegt und sind hier die Ausgaben für die Drittnutzung 
enthalten? Wenn nein, warum nicht? 
 
Antwort: 
Der Wirtschaftsplan der DSG wird von dieser derzeit überarbeitet und aufgestellt. Eine Kenntnisnahme-
Vorlage an die Stadtverordneten wird geprüft.

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II. Stadionarchitektur 
 
Frage 22: 
Ist der Magistrat endgültig von seiner Aussage aus der Bürgerversammlung am 13. Juli 2015 
abgerückt, in der er das Lastenheft noch frei lasse n wollte und eine rundgebaute 0815-Arena mit 
Stehplätzen ausschließlich hinter den Toren für mög lich hielt?  
 
Antwort: 
Ja, siehe Pressemitteilung des Magistrats vom 02.10 .2015. Durch die Projektgruppe wurde eine  
Stadionvariante mit DSG, Fanvertretung und Verein g efunden, die nun von allen Projektbeteiligten als 
einzige Variante in die Auslobungsphase geht. Somit  ist ausgeschlossen das Bewerber ein 
Stadionentwurf vorlegen, bei dem keine Stehplätze a uf drei Tribünen vorgesehen sind. 
 
Frage 23: 
Wird in der Ausschreibung zum Architekturwettbewerb  ein Ausschlusskriterium formuliert, das 
Entwürfe, die nicht Stehplätze auf drei Tribünen vo rsehen, formal vom Wettbewerb ausschließt? Wenn 
nein, warum nicht? 
 
Antwort: 
Bei dem Verfahren handelt es sich nicht um einen Architekturwettbewerb, sondern um ein EU-weites 
Bieterverfahren. In der funktionalen Leistungsbeschreibung ist das 'DAMSTÄDTER MODELL' (vorne 
stehen, hinten sitzen) präzise beschrieben und somit verbindliche Grundlage der Auslobung des 
europaweiten Bieterverfahrens. 
 
Frage 24:  
Wie bewertet der Magistrat den Vorschlag, sich im A nschluss an den Wettbewerb nicht auf den 1. Preis 
zu konzentrieren, sondern stattdessen unvoreingenom men alle baufähigen Entwürfe mit dem 
Fanbündnis und der Öffentlichkeit zu erörtern? 
 
Antwort: 
Im gesetzlich vorgeschriebenen Bieterverfahren ist eine öffentliche Beteiligung nicht möglich. 
 
Frage 25: 
Welche baulichen Komponenten sollen jenseits des Mo dells zum Erhalt der Fankultur beitragen und 
werden auch konkret den am Wettbewerb teilnehmenden  Architekten als Bedingung genannt? 
 
Antwort:  
In Zusammenarbeit mit Vertretern des Fanbündnisses wurden zahlreiche Parameter erarbeitet, die den 
Transfer der heutigen Darmstädter Fankultur in das neue Stadion gewährleisten sollen. Beispiele hierfür 
sind u.a. Viertribünenstadion mit Verhältnis 10.000 Sitz zu 8.000 Stehplätzen), durchgehende 
Stehplatzbereiche auf 3 Tribünen (außer Haupttribüne), keine sogen. Mundlöcher im Hintertorbereich, 
stützenfreier Innenraum, kein zu überhöhtes Dach bis hin zu einem sogenannten Capo-Podest sowohl für 
Heim-, als auch für Gästefans uvm.  
 
Frage 26: 
Werden insbesondere die Flutlichtmasten und das Mar athon-Tor erhalten bleiben? 
 
Antwort: 
Der Erhalt von Flutlichtmasten und Marathontor ist nicht als zwingend erforderlich in die  funktionale  
Leistungsbeschreibung eingearbeitet.

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Frage 27: 
Ist ein Fan- bzw. Stimmungsblock geplant und wo und  wie soll er sich architektonisch im Stadion 
wiederfinden? 
 
Antwort: 
Siehe Antwort auf Frage 22 
 
Frage 28: 
Wird auf Mundlöcher insbesondere im Stimmungsblock verzichtet? 
 
Antwort: 
Die Lage der sog. Mundlöcher richtet sich nach arch itektonischen und sicherheitsrelevanten 
Notwendigkeiten. Aus aktueller Sicht gehen wir davo n aus, dass sich diese auf Höhe zwischen Steh- 
und Sitzplatzrängen befinden.  
 
Frage 29:  
Welche baulichen Maßnahmen werden mit Blick auf die  Bewältigung von Risikospielen getroffen? 
Inwiefern ist eine strikte Fantrennung vorgesehen? 
 
Antwort: 
Sowohl bauliche Maßnahmen als auch Gästezuwegung ri chten sich nach Richtlinien der DFL/DFB  
und werden mit den Sicherheitsbehörden abgestimmt u nd entwickelt. 
 
Frage 30: 
Auf welchen Gesetzesparagraphen bezieht sich der Ma gistrat, wenn er eine maximale Kapazität von 
19.300 Plätzen vorsieht? 
 
Antwort: 
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Offenl egung des Bebauungsplans Sportpark am 
Böllenfalltor, siehe Magistratsvorlage Nr. 2015/049 7. Im Bauplanungsrecht in Verbindung mit dem 
Bundesemmissionsschutzgesetz ergibt sich am Standor t der Auftrag, im Bestand die Situation in allen 
Belangen zu verbessern. Entsprechend orientiert sic h die max. Zuschauerkapazität am gesetzten 
Rahmen der heutigen Baugenehmigung, die für 19.350 Zuschauer gilt. 
 
Frage 31: 
Welche Faktoren spielen für den Lärmausstoß neben d er Kapazität eine Rolle, bspw. das Maß, die 
Architektur oder spezielle lärmmindernde Baumaßnahm en? 
 
Antwort: 
Neben der Anzahl der Zuschauer haben in erster Lini e Merkmale wie das allseits geschlossene Stadion, 
geschlossene Mundlöcher, akustische Beschallung (La utsprecherdurchsagen) sowie der Verkehr 
außerhalb des Stadions Auswirkungen auf eine effekt ive Lärmemission. 
 
Frage 32: 
Inwiefern lässt sich mit Hilfe dieser Faktoren eine  höhere Kapazität erreichen? 
 
Antwort: 
Eine höhere Zuschauerkapazität lässt sich nach derz eitiger Rechtslage nicht darstellen.

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Frage 33: 
Beachtet die Stadt, dass bspw. durch eine Änderung des Baurechts oder durch eine Verschärfung von 
Lizenzauflagen eine nachträgliche Erhöhung der Kapa zitäten über 19.300 Plätze mögliche sein sollte? 
Wird eine nachträgliche Kapazitätserhöhung möglich sein? 
 
Antwort: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beachtet evtl. Änd erungen von Baurecht und Lizensauflagen. Eine 
nachträgliche Erhöhung der Zuschauerkapazität ist n ach derzeitiger Rechtslage nicht darstellbar. 
 
Frage 34: 
Gibt es Planungen der Stadt Darmstadt, wie im Falle  einer konstanten Zuschauernachfrage von 
deutlich über 20.000 Zuschauern – bspw. durch eine Etablierung des SV Darmstadt 98 in der 1. 
Bundesliga – diese Nachfrage befriedigt werden kann ? 
 
Antwort : 
Hierzu gibt es derzeit sowohl von Vereinsseite (Ver anstalter), von Seiten der Stadt als auch von Seite n 
der DSG (Betreiber) keine Planungen. 
 
Frage 35: 
Wären die Restriktionen mit Blick auf die Gesamtkap azität bei einem Neubau in Arheilgen-West in der 
Nähe des Tauchzentrums schwächer als am Standort Bö llenfalltor, d. h. könnte dort ein Stadion mit 
einer höheren Kapazität gebaut werden? 
 
Antwort: 
Mit Stadtverordnetenversammlung Beschluss vom 15.12 .2015 wurde der jetzige Standort beschlossen, 
deswegen wurden Standorte mit einer höheren Kapazit ät nicht untersucht. 
 
Frage 36:  
Wie viele verschiedene Eigentümer besitzen die Grun dstücke auf dem in der Machbarkeitsstudie 
geprüften Gelände in Arheilgen? 
 
Antwort:  
Für die in der Studie vorgesehene Fläche sind es 10  Grundstückseigentümer. Hinzukommen 
Eigentümer von Erschließungsflächen zur Anbindung a n den Straßenverkehr, Trainingsflächen, etc.  
 
Frage 37: 
Wie viele Behindertenplätze sind bisher geplant? Wi e viele davon sind für Rollstuhlfahrer vorgesehen? 
 
Antwort: 
Die Mindestanforderungen der DFL werden erfüllt, te ilweise sogar übererfüllt. So sind beispielsweise 
50 statt 30 geforderte Rollstuhlfahrerplätze vorges ehen.  
 
Frage 38: 
Wie bewertet der Magistrat den Vorschlag, die Zahl der Behindertenplätze angesichts der aktuellen 
hohen Nachfrage (ein im Schnitt vierstelliger Berei ch pro Spiel) deutlich zu erhöhen? Wie kann die 
Nachfrage alternativ befriedigt werden? 
 
Antwort: 
Siehe Antwort zu Frage 37.

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Frage 39:  
Welche Maßnahmen hat der Magistrat bisher ergriffen , die von der Stadtverordnetenversammlung am 
12. Februar 2015 beschlossenen 10.000 Heim-Stehplät ze umzusetzen? 
 
Antwort: 
Der Magistrat hat die Projektgruppe mandatiert, einen entsprechenden Konsens zwischen Anforderungen 
des Vereins, der Fans sowie Erfordernissen in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit zu finden. Siehe hierzu 
auch Antwort auf Frage 40. 
 
Frage 40:  
Warum ist er mit den bisherigen Maßnahmen ggf. nich t erfolgreich gewesen? 
 
Antwort:  
Zwischen Fanbündnis, Verein, DSG und Stadt wurde eine einvernehmliche Regelung zum Verhältnis Steh- 
zu Sitzplätzen (8.000:10.000) erzielt. Für die über die Kapazität von 18.000 hinausgehende 
Zuschaueranzahl wurde eine 50:50 Teilung getroffen. 
 
Frage 41: 
Welche weiteren Maßnahmen gedenkt der Magistrat zu ergreifen, um den Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung umzusetzen? 
 
Antwort:  
Siehe Antwort auf Frage 40. Ein entsprechender Kons ens wurde bereits erzielt. 
 
Frage 42: 
Wie möchte der Magistrat sicherstellen, dass alle g esellschaftlichen Schichten Zugang zum Fußball 
haben werden? Wie möchte die Stadt für bezahlbare T ickets sorgen? 
 
Antwort:  
Die Preisgestaltung obliegt dem Mieter des Objekts.  
 
Frage 43:  
Wie sieht das Aufgabenprofil der Projektgruppe aus?  
 
Antwort:  
Das Ziel der Projektgruppe ist es dem Umbau des Sta dions am Böllenfalltor vorzubereiten, zu 
begleiten und abzuschließen. 
 
Frage 44: 
Wie kann der Magistrat die Arbeit der Projektgruppe  transparenter gestalten? 
 
Antwort:  
Die Arbeit der Projektgruppe ist durch die Multiplikatorenfunktion der Vertreterinnen und Vertreter der 
einzelnen Beteiligten transparent. Explizit von Projektbeginn an wirken mit: Oberbürgermeister 
Jochen Partsch, Bürgermeister Rafael Reißer, Stadträtin Cornelia Zuschke sowie städtische Ämter (Amt 
für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Stadtplanungsamt, Vermessungsamt, Bauaufsichtsamt, 
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, Grünflächenamt, Sportamt) sowie Polizei, Feuerwehr, Deutsches Rotes 
Kreuz, TU Darmstadt, SV Darmstadt 98, Behindertenvertretung SV 98, Deutsche Fußball Liga, 
Fanvertretung, Darmstädter Sportstätten GmbH.

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Frage 45:  
Warum sind keine Stadtverordneten als demokratisch gewählte und repräsentative Volksvertreter an 
der Projektgruppe beteiligt? Sieht der Magistrat hi er Änderungsbedarf? 
 
Antwort:  
Die Stadtverordneten haben mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Magistratsvorlage 
2015/0497 am 15.12.2015 die Zusammensetzung der Projektgruppe beschlossen. Hier wurden im 
Detail die Personen und die Zusammensetzung für die einzelnen Projektphasen bestimmt. Vom 
Magistrat wurde hier keine Ergänzung vorgenommen, um Stadtverordnete in die Projektgruppe zu 
berufen. 
Die Projektgruppe informiert regelmäßig die zuständigen Dezernate und sichert somit den 
Informationsfluss zu den Stadtverordneten.  
 
Frage 46:  
Gibt es Planungen, den SV Darmstadt 98 an der Betre ibergesellschaft zu beteiligen? Wenn ja, 
inwiefern? Wenn nein, warum nicht? 
 
Antwort:  
Nein. Grundsätzlich sollten sich Parteien, die in e inem schuldrechtlichen Leistungsaustauschverhältnis 
zueinander stehen, nicht gesellschaftsrechtlich verbinden. 
 
Frage 47: 
Welche Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung sind geplant ? Wird es auch zusätzliche 
Beteiligungsmaßnahmen geben, die nicht baugesetzlic h vorgeschrieben sind? 
 
Antwort: 
Die Bürgerbeteiligung wurde bereits über das gesetz liche Maß hinaus im Rahmen des 
Bebauungsplanes durchgeführt. Hier wird insbesonder e auf die Veranstaltungen zum Anwohnerschutz 
(Zu- und Abfluss der Stadionbesucher) verwiesen. 
Die Veranstaltungen zum Anwohnerschutz, Gespräche mit Fanvertretern und Behindertenvertretern sind 
zukünftig weiterhin im Projekt vorgesehen, um hier - so weit möglich - auf die Belange der Bürgerinnen 
und Bürger eingehen zu können. Die derzeitige Offenlage des Bebauungsplanes ist hier ebenfalls ein 
gesetzliches Instrument, um die öffentlichen Belange im Projekt einzubinden. 
Es ist weiterhin im Rahmen des notwendigen Vergabeverfahrens und der anschließenden Umsetzung des 
Stadionumbaus vorgesehen, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Darmstadt und des Umfeldes über 
den Projektstand zu informieren und diese teilhaben zu lassen. 
Insbesondere Themen wie Verkehrsführung, Bausituation werden hier in noch zu terminierenden 
Veranstaltungen dargestellt werden. 
 
II. Sportpark Böllenfalltor und Zeitplanung 
 
Frage 48: 
Wann plant der Magistrat , den Bebauungsplan O 30 „Sportpark Böllenfalltor“ zur Offenlage und wann 
zur Satzung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen? 
 
Antwort: 
Die Offenlage ist bereits erfolgt. Der Satzungsbeschluss ist für die erste Sitzung nach der 
konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorgesehen.

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Frage 49: 
Wann soll der Architekturwettbewerb ausgeschrieben werden? Wann ist mit einer Entscheidung des 
Preisgerichts zu rechnen? 
 
Antwort:  
Es handelt sich um ein Bieterverfahren und keinen A rchitekturwettbewerb. Die Präqualifikationsphase 
der Bieter beginnt Anfang 2016. 
 
Frage 50:  
Nachdem die Eröffnungsjahre 2015, 2016 und 2017 nic ht mehr aktuell sind: Wann wird das neue 
Stadion endlich eröffnet? 
 
Antwort:  
Die Machbarkeitsstudie von 2013 hat einen möglichen Zeitkorridor zum Umbau von zwei Jahren 
prognostiziert. Es gibt keine offizielle Ankündigung einer Eröffnung 2015. Eröffnungszeitpunkte wurden 
immer auf Annahmen der Studie rekurriert. Dies gilt auch für die Prognose 2016/2017. 
 
Nach derzeitigem Projektstand ist weiterhin eine Eröffnung des Stadions, wie bereits der Öffentlichkeit 
seit längerem dargestellt, für 2018 vorgesehen. 
 
Frage 51:  
Ist der Stadt bekannt, welche Rolle der Eröffnungst ermin bei zukünftigen Lizenzierungsverfahren von  
DFB und DFL gegenüber dem SV Darmstadt 98 hat? Wie sieht diese aus? 
 
Antwort:  
Ja, diese ist bekannt. Die DSG ist hierzu in ständigem Austausch mit der DFL/DFB. Konkrete Auflagen 
oder Vorgaben seitens der DFL/DFB gibt es keine. 
 
 
Frage 52: 
Inwiefern ist vom Eröffnungstermin die Jubiläumsfei er der Firma Merck betroffen? 
 
Antwort:  
Die Firma Merck möchte gerne zu ihrem 350. Jubiläum  das umgebaute Stadion nutzen. 
Grundsätzlich richten sich unsere Planungen nach de n Erfordernissen der Rechts-, Verfahrens- und 
Finanzierungssicherheit. 
 
Frage 53:  
Was passiert, wenn das Stadion erst nach den Jubilä umsfeiern 2018 eröffnet werden kann? Kann die 
Stadt haftbar gemacht werden? 
 
Antwort:  
Hierzu gibt es keine vertraglichen Regelungen. 
 
Frage 54:  
Gibt es eine Bestandsanalyse des Sportparks Böllenf alltor? 
 
Antwort:  
Ja. Im Rahmen des derzeit laufenden Bebauungsplanve rfahrens werden sämtliche Parameter für den 
Sportpark am Böllenfalltor dargestellt. Dieser bein haltet neben dem Stadiongelände auch alle weiteren 
Sportanlagen am Böllenfalltor.

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Frage 55:  
Wie findet die weitere Nutzung der Böllenfalltorhal le statt? Wurde geprüft, die Halle dauerhaft als VI P-
Bereich zu nutzen ggf. mit einem überdachten Steg v on der Tribüne zum Eingang? 
 
 
Antwort:  
Die Halle steht nach dem Umbau wieder zu weitestgeh end 100 Prozent dem Schul- und Breitensport 
zur Verfügung. 
 
Frage 56:  
Gibt es Investitions- und Sanierungsplanungen für d ie Halle, die Sportplätze und den Parkplatz und wie  
sehen sie aus? 
 
Antwort:  
Im Vorgriff auf den Umbau ist ein Trainingsplatz be reits saniert worden. Ein weiterer wird im Jahr 
2016 saniert. Eine Sanierung des Parkplatzes und de r  Halle sind derzeit nicht geplant. 
 
Frage 57: 
Gibt es einen Businessplan für die Halle? 
 
Antwort:  
Nein, diese wird aber ebenfalls im Zuge der Überarb eitung des bestehenden Businessplans mit in die 
ganzheitlichen Überlegungen von Bewirtschaftung und  Betrieb des gesamten Areals mit einbezogen. 
 
Frage 58:  
Gibt es für die Umfahrung des Stadions einen zusätz lichen Flächenbedarf? 
 
Antwort:  
Ja, dieser wird innerhalb des Umgriffs des Bebauungsplans dargestellt. 
 
Frage 59:  
Wenn ja, wie soll dieser gewährleistet werden und g ibt es schon konkrete Verhandlungen bzw. 
Verhandlungsergebnisse? Wer sind die Eigentümer der  Flächen? 
 
Antwort:  
Siehe Antwort zur Frage 58. 
 
Frage 60:  
Inwiefern sind der TEC und das Hochschulstadion vom  Stadionumbau und vom Fußballbetrieb 
betroffen? 
 
Antwort:  
Es gibt keine Einschränkungen des TEC und des Hochs chulstadions durch den Fußballbetrieb. 
 
Frage 61:  
Gibt es Pläne, die Grün- und Waldflächen sowie den alten Trainingsplatz östlich des Stadions zu 
erschließen? Wenn ja, für welche Nutzung und auf we ssen Kosten? 
 
Antwort:  
In der aktuellen Offenlage des Bebauungsplans ist e rsichtlich, welche Flächennutzung vorgesehen ist. 
Aus der derzeitigen Erschließung der Gästefans wird  zukünftig ein Zugang für Sicherheits- und 
Rettungskräfte. Im südöstlichen Geltungsbereich wir d es eine kurze neue Erschließung für Gästefans

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geben. Im nordöstlichen Bereich soll eine neue Zuwe gung für die Besucher der Gegengerade 
geschaffen werden. Diese findet auf den heutigen We gen des Kletterparks statt. 
 
 
 
Frage 62:  
Was ergaben die bisherigen Verhandlungen mit den Be treibern der Parkhäuser am Zweifalltorweg und 
der Deutschen Telekom, wie sie die Stadtverordneten versammlung am 25. Juni 2015 auf Antrag der 
SPD beschlossen hat? 
 
Antwort:  
Die Verhandlungen mit den Betreibern wurden schon v or dem Beschluss der Stadtverordneten 
aufgenommen und dauern derzeit an. 
 
Frage 63:  
Wie soll die Anreise größerer Gästefangruppen bewer kstelligt werden? Inwiefern spielt der Bahnhof TU-
Lichtwiese eine Rolle? 
 
Antwort:  
Die Anreise der Gästefans wird individuell in Abspr ache mit den Sicherheitsbehörden erfolgen. Der 
Bahnhof TU-Lichwiese ist hierbei eine Option. 
 
IV. Gegenwärtige Situation 
 
Frage 64: 
Sind nach Ansicht der Stadt ausreichend Frauentoiletten auf dem Gelände vorhanden? Wie möchte die 
Stadt weitere Frauentoiletten im Stadion installieren? 
 
Antwort:  
Im Rahmen der derzeit laufenden Saison wurde bereit s von Seiten der DSG auf die Toilettensituation, 
insbesondere auch Frauentoiletten durch Sanitärcont ainer reagiert. Alle Beteiligten stehen hier in 
enger Zusammenarbeit um Anregungen aus den einzelne n Spieltagen aufzunehmen und gegebenenfalls 
auch Veränderungen zur gegenwärtigen Situation zu s chaffen, die den aktuellen Ligabetrieb 
verbessern. 
 
Frage 65: 
Wie kann die Stadt Darmstadt weitere Behindertenplätze schaffen, um der großen Nachfrage zumindest 
etwas mehr gerecht zu werden? 
 
Antwort: 
Die Mindestanforderungen der DFL wurden im Rahmen des Lizensierungsverfahrens zum Aufstieg in die 
2. Bundesliga bereits geschaffen. Eine größere Anzahl ist derzeit nicht möglich. 
 
Frage 66: 
Wie bewertet der Magistrat die bisherigen Maßnahmen zum Anwohnerschutz? Plant der Magistrat weitere 
restriktive Maßnahmen? 
 
Antwort: 
Die restriktiven Maßnahmen, die verstärkte Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie die erweiterten 
Angebote des ÖPNV haben zu einer Verbesserung der Situation beigetragen. 
Die Beschwerden sind auf ein Minimum zurückgegangen.

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Frage 67: 
Wird die Waldkasse Süd bei den Heimspielen noch eine Rolle spielen? 
 
Antwort: 
Nein, in der gegenwärtigen Situation nicht. 
 
Frage 68: 
Inwiefern wird die Haltestelle „TU-Lichtwiese Bahnhof“ für die Anfahrt von Gästefans genutzt? Welche 
Probleme treten ggf. auf? 
 
Antwort: 
Die Haltestelle  „TU-Lichtwiese Bahnhof“ wird in der aktuellen und der vergangenen Saison für Gästefans 
nicht genutzt.  
 
Frage 69: 
Welche Alternativrouten gibt es für die Anreise von Gästefans, die mit dem  Zug anreisen? 
 
Antwort: 
Derzeit gibt es nur die Möglichkeit vom Hauptbahnhof oder Südbahnhof anzureisen. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister 
 
 
Verteiler: 
 
Büro der Stadtverordnetenversammlung 
und Gremiendienste 
Pressestelle 
 zur Kenntnis 
   zur Veröffentlichung 
Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung 
Dezernt I 
Dezernat II 
Dezernat III 
Dezernat IV 
IDA 
DSG

Beratungsverlauf (2)

TOP 18.1
TOP 37.1

Orte (3)

  • Wilhelminenstraße 7a
  • Luisenplatz 5A
  • Zweifalltorweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
SV-2015/0030
Typ
Große Anfragen
Datum
13.10.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00