1721/2026
Temporäre Ausweisung einer Hundefreilauffläche im Lis-Böhle-Park an der Grabbestraße aufgrund der Sperrung des Johannes-Giesberts-Parks
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/671 Vorlagen-Nummer 1721/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Temporäre Ausweisung einer Hundefreilauffläche im Lis-Böhle-Park an der Grabbestraße aufgrund der Sperrung des Johannes-Giesberts-Parks Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, im Lis-Böhle-Park an der Grabbestraße im Stadtbezirk Nippes eine temporäre Hundefreilaufzone einzurichten. Die Maßnahme erfolgt als Ersatz für die derzeit nicht nutzbare Hundefreilaufzone im Johan- nes-Giesberts-Park, die aufgrund laufender Kampfmittelüberprüfungen und damit verbunde- ner Sicherheitsmaßnahmen gesperrt ist. Die temporäre Hundefreilaufzone wird befristet bis zum 31. Juli 2026 eingerichtet. Nach Wie- derfreigabe des Johannes-Giesberts-Parks endet die temporäre Nutzung automatisch, spä- testens jedoch mit Ablauf der Befristung. Die Verwaltung wird gebeten, 1. die geeignete Fläche im Lis-Böhle-Park an der Grabbestraße kurzfristig auszuweisen und entsprechend zu beschildern, 2. die Öffentlichkeit über die temporäre Verlagerung zu informieren. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.06.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die im Johannes-Giesberts-Park vorhandene Hundefreilaufzone stellt für zahlreiche Hunde- halterinnen und Hundehalter im Stadtbezirk Nippes ein wichtiges wohnortnahes Angebot dar. Durch die derzeit erforderliche Sperrung des Parks im Zusammenhang mit einer Kampfmittel- überprüfung entfällt diese Nutzungsmöglichkeit für einen längeren Zeitraum. Um den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern während der Sperrung weiterhin eine ortsnahe Möglichkeit zum freien Auslauf ihrer Hunde zu bieten, soll im Lis-Böhle-Park an der Grab- bestraße vorübergehend eine Ersatzfläche eingerichtet werden. Die Maßnahme ist ausdrücklich befristet. Durch die räumliche Nähe bleibt das Angebot für die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer gut erreichbar. Gleichzeitig kann so eine Verlagerung in andere, teilweise bereits stark frequentierte Grünanlagen vermieden werden. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten beschränken sich auf die temporäre Beschilderung sowie die Öffentlichkeitsarbeit und sind aus den laufenden Haushaltsmitteln der Verwaltung zu tragen.
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit 1721/2026 Temporäre Ausweisung einer Hundefreilauffläche im Lis-Böhle-Park an der Grabbestraße aufgrund der Sperrung des Johannes-Giesberts-Park Aufgrund der umfangreichen Kampfmittelsondierungen im Johannes-Giesberts-Park, ist die dortige Hundefreilauffläche für mehrere Wochen nicht verfügbar. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung möchte die Verwaltung daher kurzfristig und unbürokratische Abhilfe schaffen. Daher ist ein Beschluss in der nächsten Sitzung zwingend notwendig.
Anlage 2 - Lageplan
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Stadt Köln Mittelpunkt: 356894, 5647476 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Erstellt am: 16.06.2026Seite 1 / 1
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um eine kurzzeitig befristete Flächenausweisung, die bereits nach kurzer Zeit wieder endet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1721/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 18.06.2026
- Erstellt
- 10.06.2026 09:39