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1721/2026

Temporäre Ausweisung einer Hundefreilauffläche im Lis-Böhle-Park an der Grabbestraße aufgrund der Sperrung des Johannes-Giesberts-Parks

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 25.06.2026, TOP 9.1.30

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 2 - Lageplan

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Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2512 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671 
 
Vorlagen-Nummer 
 1721/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Temporäre Ausweisung einer Hundefreilauffläche im Lis-Böhle-Park an der 
Grabbestraße aufgrund der Sperrung des Johannes-Giesberts-Parks  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, im Lis-Böhle-Park an 
der Grabbestraße im Stadtbezirk Nippes eine temporäre Hundefreilaufzone einzurichten. 
 
Die Maßnahme erfolgt als Ersatz für die derzeit nicht nutzbare Hundefreilaufzone im Johan-
nes-Giesberts-Park, die aufgrund laufender Kampfmittelüberprüfungen und damit verbunde-
ner Sicherheitsmaßnahmen gesperrt ist. 
 
Die temporäre Hundefreilaufzone wird befristet bis zum 31. Juli 2026 eingerichtet. Nach Wie-
derfreigabe des Johannes-Giesberts-Parks endet die temporäre Nutzung automatisch, spä-
testens jedoch mit Ablauf der Befristung. 
 
Die Verwaltung wird gebeten, 
 
1. die geeignete Fläche im Lis-Böhle-Park an der Grabbestraße kurzfristig auszuweisen 
und entsprechend zu beschildern,  
2. die Öffentlichkeit über die temporäre Verlagerung zu informieren.  
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.06.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die im Johannes-Giesberts-Park vorhandene Hundefreilaufzone stellt für zahlreiche Hunde-
halterinnen und Hundehalter im Stadtbezirk Nippes ein wichtiges wohnortnahes Angebot dar. 
Durch die derzeit erforderliche Sperrung des Parks im Zusammenhang mit einer Kampfmittel-
überprüfung entfällt diese Nutzungsmöglichkeit für einen längeren Zeitraum. 
 
Um den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern während der Sperrung weiterhin eine ortsnahe 
Möglichkeit zum freien Auslauf ihrer Hunde zu bieten, soll im Lis-Böhle-Park an der Grab-
bestraße vorübergehend eine Ersatzfläche eingerichtet werden. 
 
Die Maßnahme ist ausdrücklich befristet. Durch die räumliche Nähe bleibt das Angebot für die 
bisherigen Nutzerinnen und Nutzer gut erreichbar. Gleichzeitig kann so eine Verlagerung in 
andere, teilweise bereits stark frequentierte Grünanlagen vermieden werden. 
 
 
Finanzielle Auswirkungen 
Die Kosten beschränken sich auf die temporäre Beschilderung sowie die Öffentlichkeitsarbeit 
und sind aus den laufenden Haushaltsmitteln der Verwaltung zu tragen.

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

527 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit 
 
1721/2026 
Temporäre Ausweisung einer Hundefreilauffläche im Lis-Böhle-Park an der 
Grabbestraße aufgrund der Sperrung des Johannes-Giesberts-Park 
 
Aufgrund der umfangreichen Kampfmittelsondierungen im Johannes-Giesberts-Park, 
ist die dortige Hundefreilauffläche für mehrere Wochen nicht verfügbar. Nach 
Hinweisen aus der Bevölkerung möchte die Verwaltung daher kurzfristig und 
unbürokratische Abhilfe schaffen. Daher ist ein Beschluss in der nächsten Sitzung 
zwingend notwendig.

Anlage 2 - Lageplan

131 Zeichen

Stadt Köln
Mittelpunkt: 356894, 5647476
1:2000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Erstellt am: 16.06.2026Seite 1 / 1

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

557 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um eine kurzzeitig befristete Flächenausweisung, die bereits nach kurzer Zeit wieder 
endet.

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1721/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.06.2026
Erstellt
10.06.2026 09:39