V/0131/2009
Empfehlungen des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstages
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
3895 Zeichen
V/0131/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Empfehlungen des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstages Beratungsfolge 05.03.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 12.03.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht Bericht: Unter dem Titel „Radfahrer im rechtsfreien Raum?“ haben auf dem 47. Deutschen Verkehrsge- richtstag in Goslar ca. 170 Verkehrsfachleute 2 Tage lang im Arbeitskreis IV diskutiert. Damit hat der Verkehrsgerichtstag ein Thema aufgegriffen, welchem vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung des Radverkehrs nicht nur in ausgewi esenen Radverkehrsstädten wie Münster, Frei- burg oder Erlangen, sondern allgemein größere Aufmerksamkeit entgegen gebracht werden muss. Im Ergebnis wurden 8 Empfehlungen formuliert und beschlossen. Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages haben einen hohen Stellenwert und geben Anstoß für weitere Maßnah- men im Bund und in den Ländern (s. Anlage 1). Die Empfehlungen machen deutlich, dass die mit einem hohen Radverkehrsanteil verbundenen Gefahrenpotentiale nur in Griff zu bekommen sind, wenn das Fahrrad in Verkehrspolitik, Ver- kehrsplanung, Verkehrsregelung und Verkehrsüberwachung als vollwertiges gleichberechtigtes Verkehrsmittel anerkannt wird. Dies bedeutet, dass nur durch Aktivitäten und Maßnahmen auf allen 4 Feldern die Unfallbilanz verbessert werden kann. Die Radverkehrsinfrastruktur muss dem zu bewältigenden Radverkehrsaufkommen entsprechen und eindeutig sein. Hierbei sind die anerkannten Regeln der Technik konsequent umzusetzen. Halbherzige Lösungen sind zu vermeiden. Die in Münster aktuell betriebene Revision der Rad- verkehrsinfrastruktur ermöglicht es, derartige Schwachstellen zu identifizieren. Ein umsichtiges Miteinander im Verkehr ist nur zu erwarten, wenn es gelingt, bei allen Ver- kehrsteilnehmern ein entsprechendes Gefahrenbewusstsein zu erzeugen. Fehlverhalten darf nicht nur geahndet, sondern darüber muss auch aufgeklärt werden. Ziel ist, dass alle Ver- kehrsteilnehmer sich umsichtig und rücksichtsvoll verhalten und den Verkehrsregeln entspre- chend miteinander kommunizieren. Zwischen der Radfahrprüfung in der Grundschule und dem Erwerb des Führerscheins bewegen sich die Jugendlichen mehr oder weniger autodidaktisch im Verkehr. Der Verkehrsgerichtstag empfiehlt deshalb, die Verkehrserziehung in der Schule bis zur Sekundarstufe II auszuweiten. Vorlagen-Nr.: V/0131/2009 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 16.02.2009 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0131/2009 Wie in Münster tagtäglich festzustellen, bringt ein hohes Radverkehrsaufkommen eine entspre- chende Nachfrage nach Fahrradabstellplätzen mit sich. Der Verkehrsgerichtstag empfiehlt, dieser Nachfrage gerecht zu werden, aber auch, straßenverkehrsrechtliche Regelungen zu schaffen, die es den Kommunen ermöglichen, bei Bedarf ordnend eingreifen zu können. Darüber hinaus empfiehlt der Verkehrsgerichtstag den Radfahrern dringend den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, damit bei einem selbstverschuldeten Unfall etwaige Ansprüche abge- deckt werden können. Die Empfehlungen des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstag machen auf sehr ausgewogene Wei- se deutlich, dass nur durch Bereitstellung einer eindeutigen und am Bedarf orientierten Radver- kehrsinfrastruktur (auf Basis einer entsprechenden Verkehrspolitik) in Verbindung mit einem um- sichtigen Verkehrsverhalten aller Verkehrstei lnehmer die mit einem hohen Radverkehrsanteil verbundenen Gefahrenpotentiale reduziert werden können und unterstützen damit den Ansatz des Verkehrssicherheitsprogramms Münster 2009-2013. gez. Schultheiß Anlagen: Empfehlungen des Arbeitskreis IV des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstages
Anlage 1: Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages
2782 Zeichen
DEUTSCHE AKADEMIE FÜR VERKEHRSWISSENSCHAFT e.V. - Deutsches Verkehrswissenschaftliches Seminar - Baron-Voght-Str. 106a * 22607 Hamburg Telefon: 040 - 89 38 89 / Telefax: 040 - 89 32 92 47. Deutscher Verkehrsgerichtstag 28. bis 30. Januar 2009 in Goslar EMPFEHLUNGEN Arbeitskreis IV Radfahrer im rechtsfreien Raum? 1. Angesichts seiner wachsenden Bedeutung, seiner zunehmenden Nutzungsakzeptanz und damit verbundener steigender Gefahrenpotenziale muss das Fahrrad in der Verkehrspolitik, der Verkehrsplanung sowie der Verkehrsregelung und –überwachung als vollwertiges gleichbe- rechtigtes Verkehrsmittel anerkannt werden. 2. Nach allen Erfahrungen der Polizei und neuesten empirischen Erkenntnissen ist die mangelnde Normenakzeptanz bei Radfahrern vor allem bei Fahren auf der falschen Straßenseite, Rotlichtverstößen, unbefugter Gehwegnutzung, Fahren ohne Licht sowie mit nicht angepasster Geschwindigkeit in gefahrträchtigen Situationen festzustellen. Radfahrer ihrerseits werden besonders durch Regelverstöße von Kraftfahrern gefährdet (Fehler beim Abbiegen, fehlender „Schulterblick“, zu hohe Geschwindigkeit, zu dichtes Überholen und fehlerhaftes Verhalten beim Parken). Auch diese Erkenntnisse sind bei der Verkehrsaufklärung/Verkehrserziehung, der Verkehrsplanung und nicht zuletzt bei der Verkehrsüberwachung zu berücksichtigen. 3. Die Verkehrserziehung sollte über die Radfahrprüfung hinaus bis zur Sekundarstufe II und in der Fahrschulausbildung fortgesetzt werden und dabei über die Gefahren für und durch Radfahrer aufklären. 4. In der Planung, im Bau und in der Unterhaltung von Anlagen für den Radverkehr sollen die anerkannten Regeln der Technik konsequent und bedarfsgerecht angewandt werden. Dazu gehören vor allem Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und die Beachtung des Prinzips „Sehen und gesehen werden“. Die dafür erforderlichen finanziellen Rahmenbedingungen sind zu gewähr- leisten. 5. Um der wachsenden Problematik des Fahrradparkens gerecht zu werden, bedarf es neben der Bereitstellung ausreichender Abstellmöglichkeiten straßenverkehrsrechtlicher Regelungen zur Ordnung des ruhenden Fahrradverkehrs. 6. Teilnehmern am Radfahrverkehr wird das Tragen eines Helmes sowie dringend der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen. 7. Normenreduktion und Normenklarheit erhöhen die Normenakzeptanz. Diese muss auch dem einzelnen Radfahrer abverlangt werden. Die Polizei hat hierzu einen konsequenten Überwa- chungsbeitrag zu leisten. 8. Der Arbeitskreis sieht darüber hinaus weiteren Diskussionsbedarf insbesondere zur Problematik der Identifizierbarkeit von Radfahrern sowie der Gewährleistung, dass nur Fahrräder mit zeitgemäßer technischer Ausstattung am Straßenverkehr teilnehmen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0131/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.02.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37