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V/0131/2009

Empfehlungen des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstages

Vorlagen 16.02.2009

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung, Sitzung am 12.03.2009, TOP 5

Berichtsvorlage

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Anlage 1: Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages

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Berichtsvorlage

3895 Zeichen

V/0131/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Empfehlungen des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstages 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.03.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht
12.03.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Unter dem Titel „Radfahrer im rechtsfreien Raum?“ haben auf dem 47. Deutschen Verkehrsge-
richtstag in Goslar ca. 170 Verkehrsfachleute 2 Tage lang im Arbeitskreis IV diskutiert. Damit hat 
der Verkehrsgerichtstag ein Thema aufgegriffen, welchem vor dem Hintergrund der wachsenden 
Bedeutung des Radverkehrs nicht nur in ausgewi esenen Radverkehrsstädten wie Münster, Frei-
burg oder Erlangen, sondern allgemein größere Aufmerksamkeit entgegen gebracht werden 
muss. Im Ergebnis wurden 8 Empfehlungen formuliert und beschlossen. Die Empfehlungen des 
Verkehrsgerichtstages haben einen hohen Stellenwert und geben Anstoß für weitere Maßnah-
men im Bund und in den Ländern (s. Anlage 1). 
 
Die Empfehlungen machen deutlich, dass die mit einem hohen Radverkehrsanteil verbundenen 
Gefahrenpotentiale nur in Griff zu bekommen sind, wenn das Fahrrad in Verkehrspolitik, Ver-
kehrsplanung, Verkehrsregelung und Verkehrsüberwachung als vollwertiges gleichberechtigtes 
Verkehrsmittel anerkannt wird. Dies bedeutet, dass nur durch Aktivitäten und Maßnahmen auf 
allen 4 Feldern die Unfallbilanz verbessert werden kann.  
 
Die Radverkehrsinfrastruktur muss dem zu bewältigenden Radverkehrsaufkommen entsprechen 
und eindeutig sein. Hierbei sind die anerkannten Regeln der Technik konsequent umzusetzen. 
Halbherzige Lösungen sind zu vermeiden. Die in Münster aktuell betriebene Revision der Rad-
verkehrsinfrastruktur ermöglicht es, derartige Schwachstellen zu identifizieren.  
 
Ein umsichtiges Miteinander im Verkehr ist nur zu erwarten, wenn es gelingt, bei allen Ver-
kehrsteilnehmern ein entsprechendes Gefahrenbewusstsein zu erzeugen. Fehlverhalten darf 
nicht nur geahndet, sondern darüber muss auch aufgeklärt werden. Ziel ist, dass alle Ver-
kehrsteilnehmer sich umsichtig und rücksichtsvoll verhalten und den Verkehrsregeln entspre-
chend miteinander kommunizieren.  
 
Zwischen der Radfahrprüfung in der Grundschule und dem Erwerb des Führerscheins bewegen 
sich die Jugendlichen mehr oder weniger autodidaktisch im Verkehr. Der Verkehrsgerichtstag 
empfiehlt deshalb, die Verkehrserziehung in der Schule bis zur Sekundarstufe II auszuweiten. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0131/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de 
Datum: 
16.02.2009 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0131/2009 
 
 
Wie in Münster tagtäglich festzustellen, bringt ein hohes Radverkehrsaufkommen eine entspre-
chende Nachfrage nach Fahrradabstellplätzen mit sich. Der Verkehrsgerichtstag empfiehlt, dieser 
Nachfrage gerecht zu werden, aber auch, straßenverkehrsrechtliche Regelungen zu schaffen, die 
es den Kommunen ermöglichen, bei Bedarf ordnend eingreifen zu können. 
 
Darüber hinaus empfiehlt der Verkehrsgerichtstag den Radfahrern dringend den Abschluss einer 
Haftpflichtversicherung, damit bei einem selbstverschuldeten Unfall etwaige Ansprüche abge-
deckt werden können.  
 
Die Empfehlungen des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstag machen auf sehr ausgewogene Wei-
se deutlich, dass nur durch Bereitstellung einer  eindeutigen und am Bedarf orientierten Radver-
kehrsinfrastruktur (auf Basis einer entsprechenden Verkehrspolitik) in Verbindung mit einem um-
sichtigen Verkehrsverhalten aller Verkehrstei lnehmer die mit einem hohen Radverkehrsanteil 
verbundenen Gefahrenpotentiale reduziert werden können und unterstützen damit den Ansatz 
des Verkehrssicherheitsprogramms Münster 2009-2013. 
 
 
 
 
gez. 
 
Schultheiß 
 
 
Anlagen:  
Empfehlungen des Arbeitskreis IV des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstages

Anlage 1: Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages

2782 Zeichen

DEUTSCHE AKADEMIE FÜR VERKEHRSWISSENSCHAFT e.V. 
- Deutsches Verkehrswissenschaftliches Seminar - 
Baron-Voght-Str. 106a * 22607 Hamburg 
Telefon: 040 - 89 38 89 / Telefax: 040 - 89 32 92 
 
 
 
47. Deutscher Verkehrsgerichtstag    28. bis 30. Januar 2009 in Goslar 
 
 
EMPFEHLUNGEN 
 
 
Arbeitskreis IV 
 
Radfahrer im rechtsfreien Raum? 
 
1. Angesichts seiner wachsenden Bedeutung, seiner zunehmenden Nutzungsakzeptanz und 
damit verbundener steigender Gefahrenpotenziale muss das Fahrrad in der Verkehrspolitik, 
der Verkehrsplanung sowie der Verkehrsregelung und –überwachung als vollwertiges gleichbe-
rechtigtes Verkehrsmittel anerkannt werden. 
 
2. Nach allen Erfahrungen der Polizei und neuesten empirischen Erkenntnissen ist die mangelnde 
Normenakzeptanz bei Radfahrern vor allem bei Fahren auf der falschen Straßenseite, 
Rotlichtverstößen, unbefugter Gehwegnutzung, Fahren ohne Licht sowie mit nicht angepasster 
Geschwindigkeit in gefahrträchtigen Situationen festzustellen. Radfahrer ihrerseits werden 
besonders durch Regelverstöße von Kraftfahrern gefährdet (Fehler beim Abbiegen, fehlender 
„Schulterblick“, zu hohe Geschwindigkeit, zu dichtes Überholen und fehlerhaftes Verhalten 
beim Parken). Auch diese Erkenntnisse sind bei der Verkehrsaufklärung/Verkehrserziehung, 
der Verkehrsplanung und nicht zuletzt bei der Verkehrsüberwachung zu berücksichtigen. 
 
3. Die Verkehrserziehung sollte über die Radfahrprüfung hinaus bis zur Sekundarstufe II und in 
der Fahrschulausbildung fortgesetzt werden und dabei über die Gefahren für und durch Radfahrer 
aufklären. 
 
4. In der Planung, im Bau und in der Unterhaltung von Anlagen für den Radverkehr sollen die 
anerkannten Regeln der Technik konsequent und bedarfsgerecht angewandt werden. Dazu 
gehören vor allem Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und die Beachtung des Prinzips „Sehen 
und gesehen werden“. Die dafür erforderlichen finanziellen Rahmenbedingungen sind zu gewähr-
leisten. 
 
5. Um der wachsenden Problematik des Fahrradparkens gerecht zu werden, bedarf es neben 
der Bereitstellung ausreichender Abstellmöglichkeiten straßenverkehrsrechtlicher Regelungen 
zur Ordnung des ruhenden Fahrradverkehrs. 
 
6. Teilnehmern am Radfahrverkehr wird das Tragen eines Helmes sowie dringend der Abschluss 
einer Haftpflichtversicherung empfohlen. 
 
7. Normenreduktion und Normenklarheit erhöhen die Normenakzeptanz. Diese muss auch dem 
einzelnen Radfahrer abverlangt werden. Die Polizei hat hierzu einen konsequenten Überwa-
chungsbeitrag zu leisten. 
 
8. Der Arbeitskreis sieht darüber hinaus weiteren Diskussionsbedarf insbesondere zur Problematik 
der Identifizierbarkeit von Radfahrern sowie der Gewährleistung, dass nur Fahrräder 
mit zeitgemäßer technischer Ausstattung am Straßenverkehr teilnehmen.

Beratungsverlauf (2)

05.03.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0131/2009
Typ
Vorlagen
Datum
16.02.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37