V/0488/2025
Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup - Errichtungsbeschluss für den Neubau einer Dreifach-Sporthalle
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Anlage A
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Anlage A zur V/0488/2025 Kurzüberblick Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup: - Errichtungsbeschluss für den Neubau einer Dreifach-Sporthalle Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Teilziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Ver- fügung“ Zielerreichung: Mit dem Beschluss dieser Vorlage können die Projektplanungen fortgeführt werden, mit dem Ziel einen Baubeschluss herbeizuführen. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erfor- derlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Infor- mationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Es werden die Vorgaben der Gebäudeleitlinien, des Klimaschutzes, der Barrierefreiheit und des Bau und Betriebes von Photovoltaikanlagen bei der weiteren Planung der Erweiterung eingehalten.
Anlage 1 Lageplan
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Erweiterung Schulzentrum Hiltrup, Münster PBA Peter Bastian Architekten III I I I III II I III II IV I IV I I II M. 1:1000 Lageplan - 1. Bauabschnitt - Neubau Sporthalle N Anlage 1
Beschlussvorlage
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V/0488/2025
V/0488/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup
- Errichtungsbeschluss für den Neubau einer Dreifach-Sporthalle
Beratungsfolge
27.08.2025 Sportausschuss Vorberatung
27.08.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
28.08.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
03.09.2025 Hauptausschuss Vorberatung
03.09.2025 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die geplante Dreifach-Sporthalle am Schulzentrum Hiltrup wird als bauliche Erweiterung an die
vorhandene Sporthalle an der Westfalenstraße angebaut und bildet den ersten Bauabschnitt des
Gesamtprojektes (Lageplan, Anlage 1). Im Zuge dieser Erweiterung werden e rgänzend zum
Grundsatzbeschluss V/0427/2020/1 bestehende Räume abgerissen und unter Berücksichtigung
von Synergieeffekten wiederhergestellt.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Planung fortzuführen, die Kosten zu ermitteln und an-
schließend einen Baubeschluss herbeizuführen.
2. Vor dem Hintergrund, dass die Verwaltung in der Ratssitzung am 02.07.2025 beauftragt wurde,
das Gesamtprojekt mit dem Ziel einer deutlichen Kostenreduktion zu überprüfen, nimmt der Rat
zur Kenntnis, dass durch die Wahl des Standortes an der Westfalenstraße eine optionale erhebli-
che Kostenreduktion des Gesamtprojektes nicht mehr realisierbar ist.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die weiteren Planungen für die Dreifach-Sporthalle sind wie folgt zu finanzieren:
Amt für Schule und
Weiterbildung
14.08.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Schlichtmann
Telefon: 492-4014
Schlichtmann@stadt-
muenster.de
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V/0488/2025
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme 6020 Erweiterung Schulzentrum
Hiltrup
Auszahlungen für Baumaßnahmen 2025 500.000
2026 500.000
Summe der Auszahlungen 1.000.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 nicht veranschlagt.
Die zur Finanzierung in 2025 erforderlichen Ermächtigungen in Höhe von 500.000 € werden im Rah-
men der flexiblen Haushaltsführung im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Fami-
lie und Sport aufgefangen.
Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2026/2027 wird der Haushaltsansatz für die
o.g. Investitionsmaßnahme an die voraussichtlichen Kosten für die weitere Planung angepasst. Der
Mehrbedarf ab 2026 in Höhe von 500.000 € wird im investiven Budget des Dezernates für Bildung,
Jugend, Familie und Sport abgebildet.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt der Finanzier-
barkeit steht und der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2026/2027 bzw. der mittelfristigen Ergeb-
nis- und Finanzplanung die erforderlichen Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
Bisherige Beschlüsse und Planungsschritte
Der Rat der Stadt Münster hat mit Vorlage V/0427/2020/1 am 26.08.2020 den Grundsatzbeschluss
zur Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup gefasst. Damit wurde der notwendige Bedarf für das
Raumprogramm der Dreifach -Sporthalle sowie der notwendigen Erweiterung der drei Schulen im
Schulzentrum Hiltrup festgestellt.
Im Zuge der detaillierten Vorentwurfsplanung führten die Höhe der Kosten und die damals in Bearbei-
tung befindliche kleinräumige Bevölkerungsprognose, die Schulentwicklungsplanung sowie die mögli-
chen Auswirkungen aus der Entwicklung des Schulstandortes auf dem Westfal engelände in Angel-
modde Mitte 2024 dazu, dass die Planungen zunächst pausierten. Im weiteren Verlauf wurde festge-
stellt, dass die voraussichtliche Entwicklung des Stadtteiles Hiltrup unabhängig Bestand hat, es erge-
ben sich keine wesentlichen Veränderungen der prognostizierten Schüler*innenzahlen, sodass
Wechselwirkungen mit dem neuen Schulstandort nicht zu erwarten waren.
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 02.07.2025 mit der Vorlage V/0270/2025 darauf-
hin den Baubeschluss zur Errichtung von sechs Fertigbauklassen gefasst, um den fehlenden Raum-
bedarf im Zuge der Wiedereinführung des 13. Jahrgangs am Immanuel-Kant-Gymnasium Hiltrup zu-
nächst temporär zu decken.
Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, das Gesamtprojekt (Erweiterung, Anpas sungen im
Bestand, energetische Sanierung) mit dem Ziel einer deutlichen Kostenreduktion zu überprüfen, die
Planung anzupassen und transparent zur Entscheidung vorzulegen. Das beinhaltet auch Abschnitts-
bildungen. Bei der Planung ist eine spätere schulformunabhängige Nutzbarkeit des gesamten Schul-
gebäudekomplexes anzustreben. Die Planung der Sporthalle, vorzugsweise an der Westfalenstraße,
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ist im Rahmen der Abschnittsplanungen vorzuziehen. Aufgrund der Dinglichkeit der Sporthalle soll
dem Rat im September 2025 ein konkretisierter Errichtungsbeschluss vorgelegt werden.
Das Konzept der baulichen Umsetzung wird durch das Amt für Immobilienmanagement mit dem Ar-
chitekturbüro Bastian fortgeführt.
Abschnittsbildungen
Die Situation des städtischen Haushalts lässt derzeit keine komplette Umsetzung der vorgeschlage-
nen Lösungen zu, sodass durch nochmalige Prüfung der Gesamtmaßnahme eine abschnittsweise
Umsetzung der Baumaßnahmen vorgeschlagen wird; Reduktionsvarianten werden hier weiterhin ge-
prüft.
Das Gesamtvorhaben zur Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup wird künftig in vier aufeinander auf-
bauenden Bauabschnitten umgesetzt:
1. Bauabschnitt: Errichtung der Dreifach-Sporthalle an der Westfalenstraße (Errich-
tungsbeschluss mit dieser Vorlage)
2. Bauabschnitt: Erweiterung der Johannes-Gutenberg-Realschule und Umsetzung
der dringend notwendigen Maßnahmen im Bestand (Digitalpakt,
Brandschutz, Sonnenschutz)
3. Bauabschnitt: Energetische Sanierung der Realschule
4. Bauabschnitt: Erweiterung der Hauptschule und des Immanuel-Kant-Gymnasiums
inkl. Neubau einer Mensa
Diese Abschnittsbildung erlaubt eine flexible Anpassung an Entwicklungen der Schüler*innenzahlen
und Prioritäten der Schulentwicklungsplanung. Die integrale Planung des Gesamtprojekts bleibt da-
von unberührt. Unter Berücksichtigung weiterer Entwurfsvarianten soll die Möglichkeit offengehalten
werden, Synergien zwischen Bauabschnitt 3 und 4 zu erzeugen und auch im 2.BA bei Bedarf bereits
Raumbedarfe aus anderen Bereichen zu decken.
Entwurfskonzept für die Dreifach-Sporthalle
Der Neubau der Sporthalle erfolgt in direkter Verbindung zur vorhandenen aufgeständerten Sporthalle
an der Westfalenstraße.
Ein gemeinsamer, neu zu gestaltender Umkleidebereich wird zukünftig die vorhandene Zwe ifach-
Sporthalle mit der neu zu bauenden Dreifach-Sporthalle verbinden. Hierdurch werden beide Sporthal-
len barrierefrei erschlossen und eine neu herzustellende gemeinsame Lüftungsanlage wird beide
Baukörper versorgen. Eine Nutzung der bestehenden Zweifach-Sporthalle während der Bauphase ist
mit folgenden Einschränkungen möglich:
- Einrichtung von Umkleiden in Provisorien (Fertigbau)
- Nutzung der Duschen im Bereich Schwimmbad/Sporthalle
Aufgrund der Errichtung der neuen Sporthalle an dem gewählten Ort ist es notwendig, ca. sieben
Bäume (Kronendurchmesser zwischen 3 und 8 m) und die auf der Rasenfläche stehende Platane
(Kronendurchmesser ca. 17 m), sowie die Gehölzstrukturen im Zugangsbere ich der bestehenden
Sporthalle und am Sitzrondell zu beseitigen.
Standortuntersuchung und Wirtschaftlichkeit
Eine Variantenuntersuchung hatte zuvor ergeben, dass eine alternative Position der Sporthalle am
Neubau der Realschule etwa 4 Mio. € im Vergleich zum Standort an der Westfalenstraße eingespart
hätte. Diese Einsparungen wären bspw. durch Synergien in den Sanitärbereichen oder der Einspa-
rung von Fassadenfläche realisierbar gewesen.
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Demgegenüber stehen jedoch:
zusätzliche Kosten durch Abriss und Wi ederherstellung des Umkleidebereichs an der beste-
henden Sporthalle,
die aufwendige Verlegung von Grundleitungen sowie
die notwendige, ohnehin geplante Sanierung dieses Bereichs (geschätzte 1,5 Mio. €), sodass
sich ein effektives Einsparpotenzial von ca. 2,5 Mio. € ergibt.
Der gewählte Standort bringt aus funktionaler und pädagogischer Sicht dennoch mehrere Vorteile mit
sich:
Fortführung des Schulhofkonzepts: Die derzeit von der Johannes-Gutenberg-Realschule
genutzten Pausenflächen bleiben grundsätzlich erhalten. Die überbaute Fläche unterscheidet
sich nur geringfügig von der alternativen Variante. Bereits im Grundsatzbeschluss wurde je-
doch die Neugestaltung des Schulhofes aufgenommen, sodass eine Schulhofgestaltung für
die Fläche ohnehin beabsichtigt ist
Geringere wahrnehmbare Eingriffe: Die Fläche dieser Variante wird derzeit von den Schu-
len kaum genutzt, weshalb sie zu weniger wahrnehmbaren Veränderungen führt.
Einheitlicher Sportkomplex: Durch die räumliche Bündelung der bestehende Zweifach-
Sporthalle, der neue Dreifach-Sporthalle sowie dem Hallenbad entsteht ein multifunktionaler
Sportbereich mit Potenzial für größere schulische und außerschulische Veranstaltungen. Dies
ermöglicht eine optimale Nutzung und Koordination der Sportstätten für Schulen und Vereine,
ohne dass Vereinssportler den gesamten Schulkomplex durchqueren müssen, um Sport zu
treiben.
Verkehrslogistik: Die Erschließung erfolgt weiterhin über die Westfalenstraße – eine Anbin-
dung über die Max-Winkelmann-Straße entfällt, was logistisch und verkehrstechnisch vorteil-
hafter ist und den Schulbetrieb sowie den Zugang für externe Nutzer erleichtert.
Vermeidung potenzieller Angsträume: Eine sichere und übersichtliche Nutzung der Sport-
anlagen wird für alle Nutzer*innen gewährleistet.
Zeitnahe Sanierung: Die ohnehin erforderliche Sanierung des Umkleidebereichs wird kurz-
fristig umgesetzt, indem ein Abriss und Neubau des Traktes im Zuge des Bauprojekts erfolgt.
Entsprechend der politischen Auftragslage werden die Planungen der Dreifach-Sporthalle am Stand-
ort an der Westfalenstraße nun als erster Bauabschnitt vorgezogen.
In Vertretung
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
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Anlage 1: Lageplan
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Westfalenstraße
- Max-Winkelmann-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0488/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.08.2025
- Erstellt
- 31.07.2025 10:08