2019/0194
Bau der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße
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anlage 3
221 Zeichen
Punkt 23: Bau der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße (V-Nr. 2019/0194) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD, AfD, FDP, Die Linke. und UWIGA
anlage 1
4821 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
24.06.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs-
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 66
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0194
Magistratsbeschluss-Nr.
260
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6197
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952 010
Betreff: Bau der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße
Vorlage vom: 14.06.2019
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat nimmt den Bericht des Fachamtes über das Ergebnis der erneuten Aus -
schreibung für die Bau- und Montageleistungen der Fuß - und Radwegbrücke über die
Rheinstraße zur Kenntnis.
2. Um die Beauftragung vergabe- und haushaltsrechtlich durchführen zu können, stimmt der
Magistrat der Erhöhung des Haushaltsansatzes um 600.000 Euro zu. Dieser Betrag ist
ebenfalls vollumfänglich förderfähig (F örderquote rund 70%) und wird im Haushaltsjahr
2021 (VE) zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Anlagen:
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 03.07.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.06.2019
Mit dem Beschluss der Magistratsvorlage Nr. 2019/0033 vom 29.01.2019 wurde die
Aufhebung der ersten Ausschreibung der erforderlichen Bauleistungen für die Umsetzung der
Fuß- und Radewegebrücke über die Rheinstraße bestätigt. Gleichzeitig wurde eine erneute ,
diesmal EU -weite Ausschreibung beschlossen. Zusätzlich wurde der mögliche Bieterkreis
durch die Absenkung der Executionclass (Qualitätssicherung im Stahlbau gemäß EN 1090 -2)
von vorher EXC4 auf EXC3 deutlich erweitert. Die Vorgaben der Regeln der Technik werden
weiterhin voll erfüllt.
Zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung am 06.06.2019 lagen diesmal drei Angebote vor. Die
umfangreiche Prüfung der Angebote durch das damit beauftragte Ingenieurbüro mit an -
schließendem Vergabevorschlag liegt vor. Das wirtsch aftlichste Angebot schließt mit einer
Angebotssumme in Höhe von 5,5 Mio. Euro ab. Die beiden weiteren Angebote weisen Ange -
botssummen in Höhe von 5,9 Mio. Euro und 6,9 Mio. Euro aus. Somit weicht das wirt -
schaftlichste Angebot der zweiten Submission ca. 60 0.000 Euro (+12%) von der aktuellen
Kostenberechnung gemäß Magistratsvorlage 2019/0033 in Höhe von 4,9 Mio. Euro ab.
Insgesamt befinden sich die drei Angebote in einem ähnlichen Preisgefüge. Zwei der drei
Angebote liegen unter dem ersten Submissionsergeb nis aus 2018. Darunter das wirt -
schaftlichste Angebot (5,5 Mio. Euro) mit einer Unterschreitung des Ergebnisses 2018 in
Höhe von 800.000 Euro. Somit kann davon ausgegangen werden, dass die zweite Aus -
schreibung eine realistische Marktlage darstellt.
Wie bereits in der Magistratsvorlage 2019/0033 ausführlich beschrieben, ist die Realisierung
der Fuß - und Radwegbrücke über die Rheinstraße Teil des Verkehrskonzeptes des sich im
Planfeststellungsverfahren befindenden Neubaus der Rheinstraßenbrücke über die Ba hn und
demnach unabdingbar. Eine erneute Aufhebung der Ausschreibung hätte kostenintensive
Umplanungen der Entwurfs - und Genehmigungsplanung und eine erneute Einreichung der
geänderten Planfeststellungsunterlagen zur Folge. Dies würde wiederum zu einer Ver -
schiebung des Neubaus der Rheinstraßenbrücke über die Bahn von mehreren Jahren führen.
Ausgehend vom aktuellen Zustand des Brückenbauwerks (Note 3,9) ist mit weiteren
Lastbeschränkungen zu rechnen. Im schlimmsten Fall kann eine komplette Sperrung der
Brücke notwendig werden, was auch die Einstellung des kompletten Bahnverkehrs bedeuten
würde.
Der im Dezember 2017 eingegangene Förderbescheid hat weiterhin Bestand, da durch die
bereits ausgeführte Anpassung der Fahroberleitung der Straßenbahn Linien 4 und 9 der not-
wendige Baubeginn innerhalb der vorgegebenen 4 Monate nach Förderzusage ausgelöst
wurde.
Der zusätzliche Mittelbedarf beträgt, bedingt durch das Submissionsergebnis, 600.000 Euro.
Eine Rücksprache mit dem Fördergeber Hessen Mobil hat ergeben, da ss auch die höhere
Angebotssumme vollumfänglich förderfähig bleibt. Der Fördersatz beträgt rund 70%.
Der benötigte Betrag wird im Haushaltsjahr 2021 (VE) zusätzlich unter der Inv.Nr. 08066 -
6197 zur Verfügung gestellt.
Dezernat III Dezernat IV
i.V.
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 2
258 Zeichen
Punkt 13: Bau der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße (V-Nr. 2019/0194) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen SPD, Die Linke., FDP und UWIGA Stimmenthaltung: AfD-Fraktion
anlage 4
235 Zeichen
Punkt 22: Bau der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße (V-Nr. 2019/0194) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD, Die Linke., FDP und UWIGA sowie 1 Stimme aus AfD Stimmenthaltung: Stadtv. Sigmund (fraktionslos)
2019/0194
4771 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
24.06.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs-
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0194
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6197
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952 010
Betreff: Bau der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße
Vorlage vom: 14.06.2019
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt den Bericht des Fachamtes über das Ergebnis der erneuten Aus -
schreibung für die Bau - und Montageleistungen der Fuß - und Radwegbrücke über die
Rheinstraße zur Kenntnis.
2. Um die Beauftragung vergabe - und haushaltsrechtlich durchführen zu können, stimmt der
Magistrat der Erhöhung des Haushaltsansatzes um 600.000 Euro zu. Dieser Betrag ist
ebenfalls vollumfänglich förderfähig (F örderquote rund 70%) und wird im Haushaltsjahr
2021 (VE) zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.06.2019
Mit dem Beschluss der Magistratsvorlage Nr. 2019/0033 vom 29.01.2019 wurde die
Aufhebung der ersten Ausschreibung der erforderlichen Bauleistungen für die Umsetzung der
Fuß- und Radewegebrücke über die Rheinstraße bestätigt. Gleichzeitig wurde eine erneute ,
diesmal EU -weite Ausschreibung beschlossen. Zusätzlich wurde der mögliche Bieterkreis
durch die Absenkung der Executionclass (Qualitätssicherung im Stahlbau gemäß EN 1090 -2)
von vorher EXC4 auf EXC3 deutlich erweitert. Die Vorgaben der Regeln der Technik werden
weiterhin voll erfüllt.
Zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung am 06.06.2019 lagen diesmal drei Angebote vor. Die
umfangreiche Prüfung der Angebote durch das damit beauftragte Ingenieurbüro mit an -
schließendem Vergabevorschlag liegt vor. Das wirtsch aftlichste Angebot schließt mit einer
Angebotssumme in Höhe von 5,5 Mio. Euro ab. Die beiden weiteren Angebote weisen Ange -
botssummen in Höhe von 5,9 Mio. Euro und 6,9 Mio. Euro aus. Somit weicht das wirt -
schaftlichste Angebot der zweiten Submission ca. 60 0.000 Euro (+12%) von der aktuellen
Kostenberechnung gemäß Magistratsvorlage 2019/0033 in Höhe von 4,9 Mio. Euro ab.
Insgesamt befinden sich die drei Angebote in einem ähnlichen Preisgefüge. Zwei der drei
Angebote liegen unter dem ersten Submissionsergeb nis aus 2018. Darunter das wirt -
schaftlichste Angebot (5,5 Mio. Euro) mit einer Unterschreitung des Ergebnisses 2018 in
Höhe von 800.000 Euro. Somit kann davon ausgegangen werden, dass die zweite Aus -
schreibung eine realistische Marktlage darstellt.
Wie bereits in der Magistratsvorlage 2019/0033 ausführlich beschrieben, ist die Realisierung
der Fuß - und Radwegbrücke über die Rheinstraße Teil des Verkehrskonzeptes des sich im
Planfeststellungsverfahren befindenden Neubaus der Rheinstraßenbrücke über die Ba hn und
demnach unabdingbar. Eine erneute Aufhebung der Ausschreibung hätte kostenintensive
Umplanungen der Entwurfs - und Genehmigungsplanung und eine erneute Einreichung der
geänderten Planfeststellungsunterlagen zur Folge. Dies würde wiederum zu einer Ver -
schiebung des Neubaus der Rheinstraßenbrücke über die Bahn von mehreren Jahren führen.
Ausgehend vom aktuellen Zustand des Brückenbauwerks (Note 3,9) ist mit weiteren
Lastbeschränkungen zu rechnen. Im schlimmsten Fall kann eine komplette Sperrung der
Brücke notwendig werden, was auch die Einstellung des kompletten Bahnverkehrs bedeuten
würde.
Der im Dezember 201 7 eingegangene Förderbescheid hat weiterhin Bestand, da durch die
bereits ausgeführte Anpassung der Fahroberleitung der Straßenbahn Linien 4 und 9 der not-
wendige Baubeginn innerhalb der vorgegebenen 4 Monate nach Förderzusage ausgelöst
wurde.
Der zusätzliche Mittelbedarf beträgt, bedingt durch das Submissionsergebnis, 600.000 Euro.
Eine Rücksprache mit dem Fördergeber Hessen Mobil hat ergeben, da ss auch die höhere
Angebotssumme vollumfänglich förderfähig bleibt. Der Fördersatz beträgt rund 70%.
Der benötigte Betrag wird im Haushaltsjahr 2021 (VE) zusätzlich unter der Inv.Nr. 08066 -
6197 zur Verfügung gestellt.
Dezernat III Dezernat IV
i.V.
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Rheinstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0194
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.06.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00