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2019/0194

Bau der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße

Magistratsvorlage 14.06.2019

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2019/0194

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221 Zeichen

Punkt 23: Bau der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße 
 (V-Nr. 2019/0194) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
 
Gegenstimmen: SPD, AfD, FDP, Die Linke. und UWIGA

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4821 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
24.06.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs- 
und Tiefbauamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 66 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0194 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
260 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6197 
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952 010 
 
Betreff: Bau der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße  
 
Vorlage vom: 14.06.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat nimmt den Bericht des Fachamtes über das Ergebnis der erneuten Aus -
schreibung für die Bau- und Montageleistungen der Fuß - und Radwegbrücke über die 
Rheinstraße zur Kenntnis.  
2. Um die Beauftragung vergabe- und haushaltsrechtlich durchführen zu können, stimmt der 
Magistrat der Erhöhung des Haushaltsansatzes um 600.000 Euro zu. Dieser Betrag ist 
ebenfalls vollumfänglich förderfähig (F örderquote rund 70%) und wird im Haushaltsjahr 
2021 (VE) zusätzlich zur Verfügung gestellt.  
 
 
Anlagen:

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 03.07.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.06.2019  
 
Mit dem Beschluss der Magistratsvorlage Nr. 2019/0033 vom 29.01.2019 wurde die 
Aufhebung der ersten Ausschreibung der erforderlichen Bauleistungen für die Umsetzung der 
Fuß- und Radewegebrücke über die Rheinstraße bestätigt. Gleichzeitig wurde eine erneute , 
diesmal EU -weite Ausschreibung beschlossen. Zusätzlich wurde der mögliche Bieterkreis 
durch die Absenkung der Executionclass (Qualitätssicherung im Stahlbau gemäß EN 1090 -2) 
von vorher EXC4 auf EXC3 deutlich erweitert. Die Vorgaben der Regeln der Technik  werden 
weiterhin voll erfüllt.  
 
Zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung am 06.06.2019 lagen diesmal drei Angebote vor. Die  
umfangreiche Prüfung der Angebote durch das damit beauftragte Ingenieurbüro mit an -
schließendem Vergabevorschlag liegt vor. Das wirtsch aftlichste Angebot schließt mit einer 
Angebotssumme in Höhe von 5,5 Mio. Euro ab. Die beiden weiteren Angebote weisen Ange -
botssummen in Höhe von 5,9 Mio. Euro und 6,9 Mio. Euro aus. Somit weicht das wirt -
schaftlichste Angebot der zweiten Submission ca. 60 0.000 Euro (+12%) von der aktuellen 
Kostenberechnung gemäß Magistratsvorlage 2019/0033 in Höhe von 4,9 Mio. Euro ab.  
 
Insgesamt befinden sich die drei Angebote in einem ähnlichen Preisgefüge. Zwei der drei 
Angebote liegen unter dem ersten Submissionsergeb nis aus 2018. Darunter das wirt -
schaftlichste Angebot (5,5 Mio. Euro) mit einer Unterschreitung des Ergebnisses 2018 in 
Höhe von 800.000 Euro. Somit kann davon ausgegangen werden, dass die zweite Aus -
schreibung eine realistische Marktlage darstellt.  
 
Wie bereits in der Magistratsvorlage 2019/0033 ausführlich beschrieben, ist die Realisierung 
der Fuß - und Radwegbrücke über die Rheinstraße Teil des Verkehrskonzeptes des sich im 
Planfeststellungsverfahren befindenden Neubaus der Rheinstraßenbrücke über die Ba hn und 
demnach unabdingbar. Eine erneute Aufhebung der Ausschreibung hätte kostenintensive 
Umplanungen der Entwurfs - und Genehmigungsplanung und eine erneute Einreichung der 
geänderten Planfeststellungsunterlagen zur Folge. Dies würde wiederum zu einer Ver -
schiebung des Neubaus der Rheinstraßenbrücke über die Bahn von mehreren Jahren führen. 
Ausgehend vom aktuellen Zustand des Brückenbauwerks (Note 3,9) ist mit weiteren 
Lastbeschränkungen zu rechnen. Im schlimmsten Fall kann eine komplette Sperrung der 
Brücke notwendig werden, was auch die Einstellung des kompletten Bahnverkehrs bedeuten 
würde. 
 
Der im Dezember 2017 eingegangene Förderbescheid hat weiterhin Bestand, da durch die 
bereits ausgeführte Anpassung der Fahroberleitung der Straßenbahn Linien 4 und 9  der not-
wendige Baubeginn innerhalb der vorgegebenen 4 Monate nach Förderzusage ausgelöst 
wurde. 
 
Der zusätzliche Mittelbedarf beträgt, bedingt durch das Submissionsergebnis, 600.000 Euro.  
Eine Rücksprache mit dem Fördergeber Hessen Mobil hat ergeben, da ss auch die höhere 
Angebotssumme vollumfänglich förderfähig bleibt. Der Fördersatz beträgt rund 70%.  
 
Der benötigte Betrag wird im Haushaltsjahr 2021 (VE) zusätzlich unter der Inv.Nr. 08066 -
6197 zur Verfügung gestellt.  
 
 
Dezernat III     Dezernat IV 
i.V. 
 
 
Jochen Partsch    André Schellenberg 
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer

anlage 2

258 Zeichen

Punkt 13: Bau der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße 
 (V-Nr. 2019/0194) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: Fraktionen SPD, Die Linke., FDP und UWIGA 
Stimmenthaltung: AfD-Fraktion

anlage 4

235 Zeichen

Punkt 22: Bau der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße 
 (V-Nr. 2019/0194) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: SPD, Die Linke., FDP und UWIGA sowie 1 Stimme aus AfD  
Stimmenthaltung: Stadtv. Sigmund (fraktionslos)

2019/0194

4771 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
24.06.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs- 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0194 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  08066-6197 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952 010 
 
Betreff: Bau der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße  
 
Vorlage vom: 14.06.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat nimmt den Bericht des Fachamtes über das Ergebnis der erneuten Aus -
schreibung für die Bau - und Montageleistungen der Fuß - und Radwegbrücke über die 
Rheinstraße zur Kenntnis.  
2. Um die Beauftragung vergabe - und haushaltsrechtlich durchführen zu können, stimmt der 
Magistrat der Erhöhung des Haushaltsansatzes um 600.000 Euro zu. Dieser Betrag ist 
ebenfalls vollumfänglich förderfähig (F örderquote rund 70%) und wird im Haushaltsjahr 
2021 (VE) zusätzlich zur Verfügung gestellt.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  14.06.2019  
 
Mit dem Beschluss der Magistratsvorlage Nr. 2019/0033 vom 29.01.2019 wurde die 
Aufhebung der ersten Ausschreibung der erforderlichen Bauleistungen für die Umsetzung der 
Fuß- und Radewegebrücke über die Rheinstraße bestätigt. Gleichzeitig wurde eine erneute , 
diesmal EU -weite Ausschreibung beschlossen. Zusätzlich wurde der mögliche Bieterkreis 
durch die Absenkung der Executionclass (Qualitätssicherung im Stahlbau gemäß EN 1090 -2) 
von vorher EXC4 auf EXC3 deutlich erweitert. Die Vorgaben der Regeln der Technik  werden 
weiterhin voll erfüllt.  
 
Zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung am 06.06.2019 lagen diesmal drei Angebote vor. Die  
umfangreiche Prüfung der Angebote durch das damit beauftragte Ingenieurbüro mit an -
schließendem Vergabevorschlag liegt vor. Das wirtsch aftlichste Angebot schließt mit einer 
Angebotssumme in Höhe von 5,5 Mio. Euro ab. Die beiden weiteren Angebote weisen Ange -
botssummen in Höhe von 5,9 Mio. Euro und 6,9 Mio. Euro aus. Somit weicht das wirt -
schaftlichste Angebot der zweiten Submission ca. 60 0.000 Euro (+12%) von der aktuellen 
Kostenberechnung gemäß Magistratsvorlage 2019/0033 in Höhe von 4,9 Mio. Euro ab.  
 
Insgesamt befinden sich die drei Angebote in einem ähnlichen Preisgefüge. Zwei der drei 
Angebote liegen unter dem ersten Submissionsergeb nis aus 2018. Darunter das wirt -
schaftlichste Angebot (5,5 Mio. Euro) mit einer Unterschreitung des Ergebnisses 2018 in 
Höhe von 800.000 Euro. Somit kann davon ausgegangen werden, dass die zweite Aus -
schreibung eine realistische Marktlage darstellt.  
 
Wie bereits in der Magistratsvorlage 2019/0033 ausführlich beschrieben, ist die Realisierung 
der Fuß - und Radwegbrücke über die Rheinstraße Teil des Verkehrskonzeptes des sich im 
Planfeststellungsverfahren befindenden Neubaus der Rheinstraßenbrücke über die Ba hn und 
demnach unabdingbar. Eine erneute Aufhebung der Ausschreibung hätte kostenintensive 
Umplanungen der Entwurfs - und Genehmigungsplanung und eine erneute Einreichung der 
geänderten Planfeststellungsunterlagen zur Folge. Dies würde wiederum zu einer Ver -
schiebung des Neubaus der Rheinstraßenbrücke über die Bahn von mehreren Jahren führen. 
Ausgehend vom aktuellen Zustand des Brückenbauwerks (Note 3,9) ist mit weiteren 
Lastbeschränkungen zu rechnen. Im schlimmsten Fall kann eine komplette Sperrung der 
Brücke notwendig werden, was auch die Einstellung des kompletten Bahnverkehrs bedeuten 
würde. 
 
Der im Dezember 201 7 eingegangene Förderbescheid hat weiterhin Bestand, da durch die 
bereits ausgeführte Anpassung der Fahroberleitung der Straßenbahn Linien 4 und 9  der not-
wendige Baubeginn innerhalb der vorgegebenen 4 Monate nach Förderzusage ausgelöst 
wurde. 
 
Der zusätzliche Mittelbedarf beträgt, bedingt durch das Submissionsergebnis, 600.000 Euro.  
Eine Rücksprache mit dem Fördergeber Hessen Mobil hat ergeben, da ss auch die höhere 
Angebotssumme vollumfänglich förderfähig bleibt. Der Fördersatz beträgt rund 70%.  
 
Der benötigte Betrag wird im Haushaltsjahr 2021 (VE) zusätzlich unter der Inv.Nr. 08066 -
6197 zur Verfügung gestellt.  
 
 
Dezernat III     Dezernat IV 
i.V. 
 
 
Jochen Partsch    André Schellenberg 
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 260
TOP 13
TOP 23
TOP 22

Orte (1)

  • Rheinstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0194
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.06.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00