V/0833/2005
Richtlinien für die finanzielle Förderung von Initiativen im Feld Migration/Integration in Münster
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Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/833/2005 Förderung von Initiativen im Feld Migration/Integration 2005 / Stand 10/05 HHSt. 4700.718.6500.0 Haushaltsansatz: 82.240 € Name - Zweck Datum Betrag Afrika e.V. 17.03.2005 1.500,00 Bund der Vertriebenen, BdV 21.03.2005 1.000,00 Centro Espanol Hiltrup - Betriebskosten/Aktivitäten 17.03.2005 1.200,00 Centro Espanol MS - Betriebskosten/Aktivitäten 17.03.2005 1.200,00 Centro Portugues - Betriebskosten/Aktivitäten 17.03./04.10.2005 4.500,00 Club Mladost - Betriebskosten/Aktivitäten 17.03.2005 3.000,00 Initiative Persischunterricht 17.03.2005 1.000,00 Jüdische Gemeinde - Shma - 30.03.2005 1.000,00 Lumière Internationale e.V. - Zeitungsprojekt 19.04.2005 1.265,00 Arbeitskreis International e.V. 03.01./21.03.2005 38.730,00 Kaktus e.V. 13.06.2005 1.000,00 Kaktus e.V. 25.01./21.03.2005 15.340,00 Türkischer Arbeiter- und Studentenverein 03.01./21.03.2005 5.670,00 Summe der Ausgaben 76.405,00
Beschlussvorlage
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V/0833/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Richtlinien für die finanzielle Förderung von Initiativen im Feld Migration/Integration in Münster Beratungsfolge 16.11.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 29.11.2005 Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern u. ausländischen Flüchtlingen Vorberatung 30.11.2005 Ausländerbeirat Anhörung 07.12.2005 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Initiativen im Feld Migrati- on/Integration in Münster (Anlage 2) werden mit Wirkung ab 01.01.2006 beschlossen. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Verabschiedung dieser Richtlinien keine zusätzli- chen Kosten entstehen. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 4700.718.6500.0 Förderung von Initiativen im Feld Migration/Integration 2006 ff. 22.500 € jähr- lich Teilansatz; insgesamt sind 82.240 € pro Jahr ver- anschlagt. Insgesamt: 22.500 € jähr- lich Vorlagen-Nr.: V/0833/2005 Auskunft erteilt: Frau Schwering Ruf: 492 50 02 E-Mail: Maria.Schwering@stadt-muenster.de Datum: 11.10.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0833/2005 Begründung: Die Stadt Münster fördert seit Jahren ausländische Vereine und weitere Initiativen mit Integrations- angeboten für Menschen ausländischer Herkunft bz w. Zugewanderte. Die im freien Budget des Sozialamts veranschlagten Mittel stehen für laufende Betriebskosten und Aktivitäten sowie für Ein- zelprojekte zur Verfügung. Die, auf Empfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 18.02.2004 vom Haushaltsjahr 2004 an unter der HHSt. 4000.718.6500.0 (Förderung von Initiativen im Feld Migration/Integration) zusammengefassten, Teilansätze richten sich an folgende Adressaten: Förderungsadressaten Förderungsgegenstand Mittel pro Jahr 1. Arbeitskreis International e.V. Aufgabenzuschuss 38.730 € 2. Kaktus Münster e.V. Aufgabenzuschuss 15.340 € 3. Türkischer Arbeiter- und Studentenverein e.V. Betriebs- und Sachkosten 5.670 € 4. Initiativen, Vereine Betriebs- und Sachkosten 22.500 € Gesamtansatz 82.240 € Die Höhe der Teilansätze entspricht den bis 2003 eingestellten Einzelansätzen. Das Mittelkontin- gent unter Nr. 4, das für Zuschüsse an andere als unter Nr. 1-3 genannte Vereine und Initiativen bereitsteht, vergibt das Sozialamt jeweils auf Antrag; die Zuschüsse werden nach pflichtgemäßem Ermessen auf der Grundlage einer fachlichen Bewertung freihändig bewilligt; formalisierte Richtli- nien für dieses Förderungssegment wurden bislang nicht erlassen. Einen Überblick über die Mittel- verteilung im Haushaltsjahr 2005 vermittelt die anliegende Übersicht (Anlage 1). Die Zuschüsse haben insbesondere die Funktion, selbst bzw. vereinsförmig organisierte Integrati- onsangebote zu unterstützen, die Integrationsaktivitäten der Stadt, der Wohlfahrtspflege und ande- rer Institutionen in Münster ergänzen. Ein größerer Teil der zurzeit geförderten Initiativen und Gruppen, überwiegend klassische ‚ethnische’ Vereine, erhält bereits seit mehr als 20 Jahren konti- nuierlich Zuschüsse; darüber hinaus haben in den letzten Jahren weitere Institutionen und Vereine, die laufende Angebote im Feld Migration/Integration bereitstellen (z. B. die Jüdische Gemeinde für die Produktion der Zeitung ‚Shma’, der Afrika e. V. Münster) sowie Gruppen mit spezifischen Ein- zelaktivitäten (z. B. die Initiative Persischunterricht) an den Zuschüssen partizipieren können. Bis- her war es der Verwaltung auch möglich, den Veränderungen im Vereins- und Aktivitätenspektrum zu begegnen und nachgewiesene Zuschussbedarfe aus diesen Mitteln angemessen zu finanzie- ren. Vor dem Hintergrund zunehmender Differenzierung innerhalb der Akteurslandschaft sowie not- wendiger Angebotsanpassungen an geänderte Nachfragen und Bedarfe, ferner mit Blick auf Gleichbehandlung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Einzelbewilligungen, empfiehlt die Verwaltung, die Vergabe der Zuschüsse künftig an verbindlichen Mindestkriterien zu orientieren und über die Verteilung der Zuschüsse jährlich zu berichten. Diese Anforderungen konkretisiert der empfohlene Richtlinienentwurf (Anlage 2). In Vertretung Gez.: Dr. Agnes Klein
Anlage 2
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Anlage 2 zur Vorlage V/0833/2005
Richtlinien für die „Förderung von Initiativen im Feld Migra-
tion/Integration“ in Münster; HHSt. 4700.718.6500.0 -Entwurf-
Die Stadt Münster fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel aus der Haus-
haltsstelle „Förderung von Initiativen im Feld Migr ation/Integration“ nach folgenden
Richtlinien Initiativen in Münster, mit Ausnahme de r unter Ziffer 2.2 und 6 der Richtli-
nien aufgeführten Vereine:
1. Förderzweck und -programmatik
1.1 Die Bereitstellung von Zuschüssen nach diesen R ichtlinien dient der Förde-
rung örtlicher Aktivitäten und Projekte, die auf ei n gleichberechtigtes Miteinan-
der von Menschen unterschiedlicher Nationalität ode r ethnisch-kultureller Ori-
entierung gerichtet sind.
1.2 Die Fördermittel sind gegenüber Förderungen Dri tter, einschließlich der Förde-
rungen aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets , nachrangig. Die Kom-
bination der Förderung von Aktivitäten oder Projekt en nach diesen Richtlinien
mit der Förderung aus anderen Budgets ist möglich.
1.3 Nach diesen Richtlinien förderungsfähig sind Ve reine und Gruppen, in denen
Menschen ausländischer Herkunft aktiv sind und die soziale oder kulturelle Ak-
tivitäten mit integrativer Ausrichtung regelmäßig d urchführen. Aktivitäten und
Projekte der förderungsfähigen Initiativen können s owohl außen- als auch bin-
nenintegrativ ausgerichtet sein.
1.4 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
2. Antragsberechtigte
2.1 Antragsberechtigt sind freiwillig gebildete Ver eine und Gruppen mit sozial-
oder kulturell-integrativer Zielsetzung und Sitz in Münster, und deren Aktivitä-
ten sich überwiegend auf das Stadtgebiet Münster richten.
2.2 Nicht förderungsfähig sind Vereine, Gruppen und andere Organisationen,
2.2.1 deren Aktivitäten sich ausschließlich auf nic ht strukturierte Freizeit- sowie auf
gastronomische Angebote beschränken,
2.2.2 deren Aktivitäten vorwiegend auf
• die Pflege zwischenstaatlicher Beziehungen,
• die Entwicklungszusammenarbeit oder ihre Förderung oder auf
• die Bereitstellung von Angeboten gegen Entgelt ger ichtet sind.
2.2.3 die nach ihrem ausdrücklich bekundeten Selbst verständnis oder ihrem tat-
sächlichen Gebaren
• den Zugang zu ihren Angeboten ausschließlich auf i hre Mitglieder be-
schränken,
• den Zugang zu ihren Angeboten ausschließlich an sp ezifische persönliche
Zugangsvoraussetzungen knüpfen oder
• Aktivitäten entfalten, die zu Gewalt gegen andere Menschen und Gruppen
aufrufen, ihnen Gewalt androhen oder sie mit Gewalt bekämpfen.
3. Förderungsgrundsätze
3.1 Sozial- und kulturell-integrative Aktivitäten u nd Projekte umfassen insbesonde-
re folgende Angebote und Maßnahmen:
• Bildungs- und bildungsmotivierende Angebote,
• soziale Betreuungsangebote,
• zielgruppenspezifische Information und Aufklärung,
• Aufklärung der lokalen Öffentlichkeit über Leben u nd Lebenssituation von
Menschen ausländischer/unterschiedlicher Herkunft in Deutschland,
• kulturelle Vermittlung,
• Maßnahmen zur Stärkung des Selbsthilfepotenzials,
• Maßnahmen zur Stärkung der gesellschaftlichen Bete iligung von Men-
schen ausländischer/unterschiedlicher Herkunft,
• Maßnahmen zur Kooperation mit anderen gesellschaft lichen Akteuren und
örtlichen Regeleinrichtungen.
3.2 Zuschüsse können
• für Sachkosten im Zusammenhang mit regelmäßigen Ak tivitäten,
• für projektbezogene Honorarkosten,
• soweit Räume für die Durchführung sozial- oder kul turell-integrativer Aktivi-
täten erforderlich sind, für laufende Miet- und Betriebskosten sowie
• für einmalige Kosten im Zusammenhang mit der Vorbe reitung und Durch-
führung sachlich und zeitlich begrenzter Projekte oder Veranstaltungen
bewilligt werden. Kosten können nur für solche Proj ekte übernommen werden,
die Angebote oder Maßnahmen gemäß Ziffer 3.1 umfassen.
3.3 Nicht zuschussfähig sind
• Kosten, die vor Eingang des Antrags entstanden sin d,
• laufende Personalkosten, soweit diese Richtlinien nichts Abweichendes
bestimmen,
• Investitionskosten.
4. Förderungsumfang
4.1 Der Zuschuss pro Verein oder Gruppe beträgt jäh rlich bis zu 2.500 EURO,
soweit diese Richtlinien nichts Abweichendes bestimmen.
4.2 Antragsberechtigte müssen zur Finanzierung ihre r Gesamtaufwendungen ei-
nen Eigenanteil von mindestens 10 %, mindestens abe r 200 EURO aufbrin-
gen. Als Eigenanteil gelten auch Zuwendungen oder Z uschüsse Dritter, aus-
genommen Zuschüsse aus Mitteln anderer städtischer Budgets.
5. Verfahren
5.1 Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt.
5.2 Der Antrag muss bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres bei der
Stadt Münster/Sozialamt eingehen und
• die geplanten Aktivitäten und, soweit vorgesehen, Projekte bezeichnen
und, soweit erforderlich, beschreiben,
• die erwarteten Ausgaben und Einnahmen, differenzie rt nach Positionen,
beziffern,
• Förderanträge gegenüber Dritten bzw. Förderungen d urch Dritte bezeich-
nen und
• das beantragte Fördervolumen nennen.
Vereine und Gruppen, die Zuschüsse oder Zuschusstei le für Miet- und Be-
triebskosten beantragen, müssen diese Kosten anhand prüfbarer Unterlagen
(z. B. Mietvertrag) nachweisen und Öffnungszeiten ausweisen.
In Ausnahmefällen kann ein Zuschuss gewährt werden auf Grund eines nach
dem 31.03., aber vor Abschluss des Rechnungsjahres eingehenden Antrages,
wenn die übrigen Fördervoraussetzungen nach diesen Richtlinien erfüllt sind
und soweit im betreffenden Haushaltsjahr Fördergelder zur Verfügung stehen.
5.3 Die Stadt Münster / Sozialamt entscheidet auf d er Grundlage dieser Richtli-
nien und einer fachlichen Einschätzung im Einzelfal l nach pflichtgemäßem
Ermessen im Rahmen der verfügbaren Fördermittel. Üb er die Entscheidung
erhält der Verein bzw. die Gruppe, der bzw. die die Förderung beantragt hat,
einen schriftlichen Bescheid.
5.4 Die Vereine und Initiativen, die Fördermittel e rhalten haben, müssen der Stadt
Münster / Sozialamt über die zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zu-
schüsse einen prüfungsfähigen Verwendungsnachweis ( Sachbericht und Ü-
bersicht über die Einnahmen und Ausgaben) zum im Be scheid ausgewiese-
nen Zeitpunkt hereinreichen.
6. Von diesen Richtlinien ausgenommene Zuschüsse
Außerhalb dieser Richtlinien erhalten folgende Ver eine im Rahmen der ver-
fügbaren Haushaltsmittel bis auf Weiteres jährliche Zuschüsse in folgender
Höhe aus der o.g. Haushaltsstelle:
Arbeitskreis International 38.730,00 € Aufgabenzusc huss
Kaktus Münster e. V. 15.340,00 € Aufgabenzuschuss
Türkischer Arbeiter- und Studentenverein 5.670,00 € Betriebs- u. Sachkosten
7. Beteiligung des Ausländerbeirats
Nach Abschluss eines Haushaltsjahres legt die Stad t Münster / Sozialamt dem
Ausländerbeirat einen Kurzbericht über die gestellt en und bewilligten Anträge
vor.
8. Inkrafttreten
Die Richtlinien treten mit Wirkung ab 01.01.2006 in Kraft.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0833/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 11.10.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37