Mandari Insight

V/0833/2005

Richtlinien für die finanzielle Förderung von Initiativen im Feld Migration/Integration in Münster

Vorlage 11.10.2005

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 07.12.2005, TOP 5

Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1

930 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/833/2005
Förderung von Initiativen im Feld Migration/Integration 2005 / Stand 10/05
HHSt. 4700.718.6500.0 Haushaltsansatz: 82.240  €
Name - Zweck Datum Betrag
Afrika e.V. 17.03.2005 1.500,00
Bund der Vertriebenen, BdV 21.03.2005 1.000,00
Centro Espanol Hiltrup - Betriebskosten/Aktivitäten 17.03.2005 1.200,00
Centro Espanol MS - Betriebskosten/Aktivitäten 17.03.2005 1.200,00
Centro Portugues - Betriebskosten/Aktivitäten    17.03./04.10.2005 4.500,00
Club Mladost - Betriebskosten/Aktivitäten 17.03.2005 3.000,00
Initiative Persischunterricht 17.03.2005 1.000,00
Jüdische Gemeinde - Shma - 30.03.2005 1.000,00
Lumière Internationale e.V. - Zeitungsprojekt 19.04.2005 1.265,00
Arbeitskreis International e.V. 03.01./21.03.2005 38.730,00
Kaktus e.V. 13.06.2005 1.000,00
Kaktus e.V. 25.01./21.03.2005 15.340,00
Türkischer Arbeiter- und Studentenverein 03.01./21.03.2005 5.670,00
Summe der  Ausgaben 76.405,00

Beschlussvorlage

4785 Zeichen

V/0833/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Richtlinien für die finanzielle Förderung von Initiativen im Feld Migration/Integration in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.11.2005   Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung                   Vorberatung 
29.11.2005  Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern u. ausländischen  
Flüchtlingen                                                                                                                Vorberatung 
30.11.2005   Ausländerbeirat                                                                                      Anhörung 
07.12.2005   Hauptausschuss                                                                                    Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Initiativen im Feld Migrati-
on/Integration in Münster (Anlage 2) werden mit Wirkung ab 01.01.2006 beschlossen. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Verabschiedung dieser Richtlinien keine zusätzli-
chen Kosten entstehen. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
4700.718.6500.0 Förderung von Initiativen im 
Feld Migration/Integration 
2006 ff. 22.500 € jähr-
lich 
Teilansatz; 
insgesamt 
sind 82.240 € 
pro Jahr ver-
anschlagt.  
Insgesamt: 22.500 € jähr-
lich 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0833/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Schwering 
Ruf: 
492 50 02 
E-Mail: 
Maria.Schwering@stadt-muenster.de 
Datum: 
11.10.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0833/2005 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster fördert seit Jahren ausländische Vereine und weitere Initiativen mit Integrations-
angeboten für Menschen ausländischer Herkunft bz w. Zugewanderte. Die im freien Budget des 
Sozialamts veranschlagten Mittel stehen für laufende Betriebskosten und Aktivitäten sowie für Ein-
zelprojekte zur Verfügung. Die, auf Empfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit 
vom 18.02.2004 vom Haushaltsjahr 2004 an unter der HHSt. 4000.718.6500.0 (Förderung von 
Initiativen im Feld Migration/Integration) zusammengefassten, Teilansätze richten sich an folgende 
Adressaten:  
 
Förderungsadressaten Förderungsgegenstand Mittel pro Jahr 
1. Arbeitskreis International e.V. Aufgabenzuschuss 38.730 €
2. Kaktus Münster e.V. Aufgabenzuschuss 15.340 €
3. Türkischer Arbeiter- und Studentenverein e.V. Betriebs- und Sachkosten  5.670 €
4. Initiativen, Vereine Betriebs- und Sachkosten 22.500 €
Gesamtansatz  82.240 €
 
Die Höhe der Teilansätze entspricht den bis 2003 eingestellten Einzelansätzen. Das Mittelkontin-
gent unter Nr. 4, das für Zuschüsse an andere als unter Nr. 1-3 genannte Vereine und Initiativen 
bereitsteht,  vergibt das Sozialamt jeweils auf Antrag; die Zuschüsse werden nach pflichtgemäßem 
Ermessen auf der Grundlage einer fachlichen Bewertung freihändig bewilligt; formalisierte Richtli-
nien für dieses Förderungssegment wurden bislang nicht erlassen. Einen Überblick über die Mittel-
verteilung im Haushaltsjahr 2005 vermittelt die anliegende Übersicht (Anlage 1). 
 
Die Zuschüsse haben insbesondere die Funktion, selbst bzw. vereinsförmig organisierte Integrati-
onsangebote zu unterstützen, die Integrationsaktivitäten der Stadt, der Wohlfahrtspflege und ande-
rer Institutionen in Münster ergänzen. Ein größerer Teil der zurzeit geförderten Initiativen und 
Gruppen, überwiegend klassische ‚ethnische’ Vereine, erhält bereits seit mehr als 20 Jahren konti-
nuierlich Zuschüsse; darüber hinaus haben in den letzten Jahren weitere Institutionen und Vereine, 
die laufende Angebote im Feld Migration/Integration bereitstellen (z. B. die Jüdische Gemeinde für 
die Produktion der Zeitung ‚Shma’, der Afrika e. V. Münster) sowie Gruppen mit spezifischen Ein-
zelaktivitäten (z. B. die Initiative Persischunterricht) an den Zuschüssen partizipieren können. Bis-
her war es der Verwaltung auch möglich, den Veränderungen im Vereins- und Aktivitätenspektrum 
zu begegnen und nachgewiesene Zuschussbedarfe aus diesen Mitteln angemessen zu finanzie-
ren. 
 
Vor dem Hintergrund zunehmender Differenzierung innerhalb der Akteurslandschaft sowie not-
wendiger Angebotsanpassungen an geänderte Nachfragen und Bedarfe, ferner mit Blick auf 
Gleichbehandlung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Einzelbewilligungen, empfiehlt die 
Verwaltung, die Vergabe der Zuschüsse künftig an verbindlichen Mindestkriterien zu orientieren 
und über die Verteilung der Zuschüsse jährlich zu berichten. 
 
Diese Anforderungen konkretisiert der empfohlene Richtlinienentwurf (Anlage 2).  
 
 
In Vertretung 
 
 
 
 
Gez.: Dr. Agnes Klein

Anlage 2

6970 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0833/2005  
            
Richtlinien für die „Förderung von Initiativen im Feld Migra- 
tion/Integration“ in Münster; HHSt. 4700.718.6500.0 -Entwurf- 
 
Die Stadt Münster fördert im Rahmen der verfügbaren  Haushaltsmittel aus der Haus- 
haltsstelle „Förderung von Initiativen im Feld Migr ation/Integration“ nach folgenden 
Richtlinien Initiativen in Münster, mit Ausnahme de r unter Ziffer 2.2 und 6 der Richtli- 
nien aufgeführten Vereine:  
 
 
1. Förderzweck und -programmatik 
 
1.1 Die Bereitstellung von Zuschüssen nach diesen R ichtlinien dient der Förde- 
rung örtlicher Aktivitäten und Projekte, die auf ei n gleichberechtigtes Miteinan- 
der von Menschen unterschiedlicher Nationalität ode r ethnisch-kultureller Ori- 
entierung gerichtet sind.  
1.2 Die Fördermittel sind gegenüber Förderungen Dri tter, einschließlich der Förde- 
rungen aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets , nachrangig. Die Kom- 
bination der Förderung von Aktivitäten oder Projekt en nach diesen Richtlinien 
mit der Förderung aus anderen Budgets ist möglich.  
1.3 Nach diesen Richtlinien förderungsfähig sind Ve reine und Gruppen, in denen 
Menschen ausländischer Herkunft aktiv sind und die soziale oder kulturelle Ak- 
tivitäten mit integrativer Ausrichtung regelmäßig d urchführen. Aktivitäten und 
Projekte der förderungsfähigen Initiativen können s owohl außen- als auch bin- 
nenintegrativ ausgerichtet sein. 
1.4 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen  besteht nicht. 
 
 
2. Antragsberechtigte 
 
2.1 Antragsberechtigt sind freiwillig gebildete Ver eine und Gruppen mit sozial-  
oder kulturell-integrativer Zielsetzung und Sitz in  Münster, und deren Aktivitä- 
ten sich überwiegend auf das Stadtgebiet Münster richten. 
2.2 Nicht förderungsfähig sind Vereine, Gruppen und  andere Organisationen, 
2.2.1 deren Aktivitäten sich ausschließlich auf nic ht strukturierte Freizeit- sowie auf 
gastronomische Angebote beschränken,  
2.2.2 deren Aktivitäten vorwiegend auf  
• die Pflege zwischenstaatlicher Beziehungen, 
• die Entwicklungszusammenarbeit oder ihre Förderung  oder auf 
• die Bereitstellung von Angeboten gegen Entgelt ger ichtet sind. 
2.2.3 die nach ihrem ausdrücklich bekundeten Selbst verständnis oder ihrem tat- 
sächlichen Gebaren  
• den Zugang zu ihren Angeboten ausschließlich auf i hre Mitglieder be- 
schränken,  
• den Zugang zu ihren Angeboten ausschließlich an sp ezifische persönliche 
Zugangsvoraussetzungen knüpfen oder 
• Aktivitäten entfalten, die zu Gewalt gegen andere Menschen und Gruppen 
aufrufen, ihnen Gewalt androhen oder sie mit Gewalt bekämpfen.

3. Förderungsgrundsätze 
 
3.1 Sozial- und kulturell-integrative Aktivitäten u nd Projekte umfassen insbesonde- 
re folgende Angebote und Maßnahmen: 
• Bildungs- und bildungsmotivierende Angebote, 
• soziale Betreuungsangebote, 
• zielgruppenspezifische Information und Aufklärung,  
• Aufklärung der lokalen Öffentlichkeit über Leben u nd Lebenssituation von 
Menschen ausländischer/unterschiedlicher Herkunft in Deutschland,  
• kulturelle Vermittlung, 
• Maßnahmen zur Stärkung des Selbsthilfepotenzials, 
• Maßnahmen zur Stärkung der gesellschaftlichen Bete iligung von Men- 
schen ausländischer/unterschiedlicher Herkunft, 
• Maßnahmen zur Kooperation mit anderen gesellschaft lichen Akteuren und 
örtlichen Regeleinrichtungen. 
3.2 Zuschüsse können  
• für Sachkosten im Zusammenhang mit regelmäßigen Ak tivitäten, 
• für projektbezogene Honorarkosten, 
• soweit Räume für die Durchführung sozial- oder kul turell-integrativer Aktivi- 
täten erforderlich sind, für laufende Miet- und Betriebskosten sowie 
• für einmalige Kosten im Zusammenhang mit der Vorbe reitung und Durch- 
führung sachlich und zeitlich begrenzter Projekte oder Veranstaltungen  
bewilligt werden. Kosten können nur für solche Proj ekte übernommen werden, 
die Angebote oder Maßnahmen gemäß Ziffer 3.1 umfassen. 
3.3 Nicht zuschussfähig sind 
• Kosten, die vor Eingang des Antrags entstanden sin d, 
• laufende Personalkosten, soweit diese Richtlinien nichts Abweichendes 
bestimmen, 
• Investitionskosten. 
 
 
4. Förderungsumfang 
 
4.1 Der Zuschuss pro Verein oder Gruppe beträgt jäh rlich bis zu 2.500 EURO, 
soweit diese Richtlinien nichts Abweichendes bestimmen. 
4.2 Antragsberechtigte müssen zur Finanzierung ihre r Gesamtaufwendungen ei- 
nen Eigenanteil von mindestens 10 %, mindestens abe r 200 EURO aufbrin- 
gen. Als Eigenanteil gelten auch Zuwendungen oder Z uschüsse Dritter, aus- 
genommen Zuschüsse aus Mitteln anderer städtischer Budgets. 
 
 
5. Verfahren 
 
5.1 Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt. 
5.2 Der Antrag muss bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres bei der 
Stadt Münster/Sozialamt eingehen und 
• die geplanten Aktivitäten und, soweit vorgesehen, Projekte bezeichnen 
und, soweit erforderlich, beschreiben, 
• die erwarteten Ausgaben und Einnahmen, differenzie rt nach Positionen, 
beziffern,

• Förderanträge gegenüber Dritten bzw. Förderungen d urch Dritte bezeich- 
nen und 
• das beantragte Fördervolumen nennen. 
Vereine und Gruppen, die Zuschüsse oder Zuschusstei le für Miet- und Be- 
triebskosten beantragen, müssen diese Kosten anhand  prüfbarer Unterlagen 
(z. B. Mietvertrag) nachweisen und Öffnungszeiten ausweisen. 
In Ausnahmefällen kann ein Zuschuss gewährt werden auf Grund eines nach 
dem 31.03., aber vor Abschluss des Rechnungsjahres eingehenden Antrages, 
wenn die übrigen Fördervoraussetzungen nach diesen Richtlinien erfüllt sind 
und soweit im betreffenden Haushaltsjahr Fördergelder zur Verfügung stehen. 
5.3 Die Stadt Münster / Sozialamt entscheidet auf d er Grundlage dieser Richtli- 
nien und einer fachlichen Einschätzung im Einzelfal l nach pflichtgemäßem 
Ermessen im Rahmen der verfügbaren Fördermittel. Üb er die Entscheidung 
erhält der Verein bzw. die Gruppe, der bzw. die die  Förderung beantragt hat, 
einen schriftlichen Bescheid. 
5.4 Die Vereine und Initiativen, die Fördermittel e rhalten haben, müssen der Stadt 
Münster / Sozialamt über die zweckgemäße Verwendung  der bewilligten Zu- 
schüsse einen prüfungsfähigen Verwendungsnachweis ( Sachbericht und Ü- 
bersicht über die Einnahmen und Ausgaben) zum im Be scheid ausgewiese- 
nen Zeitpunkt hereinreichen.  
 
 
6. Von diesen Richtlinien ausgenommene Zuschüsse 
 
 Außerhalb dieser Richtlinien erhalten folgende Ver eine im Rahmen der ver- 
fügbaren Haushaltsmittel bis auf Weiteres jährliche  Zuschüsse in folgender 
Höhe aus der o.g. Haushaltsstelle: 
 
Arbeitskreis International 38.730,00 € Aufgabenzusc huss 
Kaktus Münster e. V. 15.340,00 € Aufgabenzuschuss 
Türkischer Arbeiter- und Studentenverein  5.670,00 € Betriebs- u. Sachkosten 
 
  
 
7. Beteiligung des Ausländerbeirats 
 
 Nach Abschluss eines Haushaltsjahres legt die Stad t Münster / Sozialamt dem 
Ausländerbeirat einen Kurzbericht über die gestellt en und bewilligten Anträge 
vor. 
 
 
8. Inkrafttreten 
 
Die Richtlinien treten mit Wirkung ab 01.01.2006 in Kraft.

Beratungsverlauf (4)

16.11.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 10 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2005 Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern u. ausländischen Flüchtlingen
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2005 Sitzung
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2005 Hauptausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0833/2005
Typ
Vorlage
Datum
11.10.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37