3613/2020
Sachstand zur Umsetzung des Kommunalen Programms für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit)
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Anlage 2 zu 3613/2020 Synopse
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Synopse KomProArBeit Punkt im Förderprog ramm Förderprogramm 2017 Förderprogramm 2019 Erläuterung 0. Im Förderprogramm 2017 gab es die Punkte 0. Präambel und 1. Zur weiteren Begründung des Programms Punkt 0. Präambel Die Punkte 0 und 1 aus dem Förderprogramm 2017 wurden überarbeitet und aktualisiert und unter einem gemeinsamen Punkt 0. Präambel zusammengefasst. 0. Dafür sollen kommunale Mittel im Sinne eines Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) so eingesetzt werden, dass sie eine größtmögliche Hebelwirkung erzielen. Dabei steht der ganzheitliche Ansatz für die Zielgruppe im Fokus. Die inhaltlichen Veränderungen des SGB II zum 01.01.2019 haben gezeigt, dass gerade im Bereich der Beschäftigungsförderung nunmehr ausreichend Fördermöglichkeiten überwiegend gegeben sind. Jedoch gibt es im Bereich der beschäftigungsbegleitenden Aktivitäten Handlungsbedarfe. Es gilt daher, diese Bedarfe aufzugreifen und ergänzend zu den bestehenden Fördermöglichkeiten eine ganzheitliche Integration mit kommunalen Mitteln zu realisieren. 0. Dies bedeutet u.a. auch, dass eine Personalkostenförderung für Stammkräfte, die als Betreuer*innen oder Berater*innen Langzeitarbeitslose arbeits- marktpolitisch unterstützen, vorgenommen werden kann, soweit keine alternative Fördermöglichkeit gegeben ist. Eine Personalkostenförderung war im Förderprogramm 2017 nicht möglich. Es hat sich jedoch gezeigt, dass in den Landesförderprogrammen hier zum Teil die Fördermöglichkeiten reduziert werden und daher die Notwendigkeit entsteht, bei der adressatengerechten Beratung und Betreuung Langzeitarbeitsloser mit kommunalen Mitteln zu unterstützen. 0. Hinzu kommt eine enge Verzahnung mit dem Teilhabechancengesetz, hier besonders mit dem neu geschaffenen Beschäftigungsförderungsinstrument des § 16i SGB II (seit 01.01.2019). Hier wird das kommunale Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit ergänzend zu den vorhandenen Fördermöglichkeiten unterstützen, um Übergänge in dauerhafte Beschäftigung zu ermöglichen. In 01/2019 trat der §16i SGBII (Teilhabechancengesetz) in kraft. Daher wurde dieser Punkt mit dem entsprechenden Unterstützungsauftrag im Förderprogramm mit aufgenommen. 1. Zielsetzung des Programms Der vorherige Punkt 2. Zielsetzung und Zielgruppen des Programms wurde in zwei Punkte aufgeteilt. alt Punkt 3. neu Punkt 2. Mitglieder der Lenkungsgruppe: Verwaltungsbereiche Personal, Wirtschaftförderung, Soziales, Vergabe und Weiterbildung sowie den städtischen Betrieben Stadtwerke, Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB), SBK, dem Jobcenter Köln und der Agentur für Arbeit Köln Mitglieder der Lenkungsgruppe: Verwaltungsbereiche Soziales, Arbeitsmarktförderung, Personal, Weiterbildung und Vergabe sowie das Jobcenter Köln und die Agentur für Arbeit Köln. Die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) ist beratendes Mitglied ohne eigenes Stimmrecht. Die Wirtschaftsförderung ist nach der Ausgliederung in eine eigenständige GmbH aus der Lenkungsgruppe ausgeschieden, ebenso die städtischen Tochtergesellschaften Stadtwerke und SBK. Da die KGAB Begünstigte von Förderungen durch KomProArBeit ist, verzichtet sie zur Wahrung der Objektivität auf ihr Stimmrecht. Die KGAB ist nunmehr ausschließlich beratend tätig, ihre Rolle geht damit weiterhin über die eines reinen Beschäftigungsträgers hinaus. alt Punkt 3. neu Punkt 2. Beschreibung von strategischer Grundausrichtung, Steuerung, operative Umsetzung und Umsetzung konkreter Maßnahmen Veränderung des Aufbaus, jedoch nicht der Inhalte Die konkrete administrative Umsetzung des Programms obliegt der Arbeitsmarktförderung und wird spezifiziert sowie ausführlich (aber nicht abschließend) beschrieben. Formulierungen wurden geschärft. alt Punkt 2. neu Punkt 3. Die Zielgruppe des Programms bilden alle Langzeitarbeitslosen und Menschen im Langzeitbezug von Sozialleistungen in Köln sowie ihre Familien. Bewusst werden nicht einzelne Personengruppen besonders hervorgehoben. Insbesondere richten sich die Beschäftigungsangebote an Personen ab 25 Jahren bis zum Renteneintrittsalter, da für Jugendliche und junge Erwachsene die Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses im Vordergrund steht. Im Einzelfall ist eine Beschäftigung jüngerer Erwachsener möglich. Die Zielgruppe von KomProArBeit bilden alle Langzeitarbeitslosen und/oder Menschen im Langzeitleistungsbezug von Sozialleistungen in Köln sowie ihre Familien. Bewusst werden nicht einzelne Personengruppen besonders hervorgehoben. Insbesondere richten sich die Beschäftigungsangebote an Personen ab 25 Jahren bis zum Renteneintrittsalter. Da für Jugendliche und junge Erwachsene die Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses im Vordergrund steht, sind hier ergänzende Maßnahmen zur beruflichen Orientierung sowie im Bereich der Gesundheitsförderung sinnvoll. Im Einzelfall ist eine Beschäftigung jüngerer Erwachsener möglich. Zudem sollen Maßnahmen zur Unterstützung des Übergangs von der Schule in sozialversicherungspflichtige Ausbildung und Beschäftigung gefördert werden. Die Zielgruppe wurde konkretisiert hinsichtlich der Personengruppe unter 25 Jahren. Hier hat sich gezeigt, dass ergänzend zu den bisherigen Angeboten der Agentur für Arbeit und des Jobcenter weitere Maßnahmen gerade im Hinblick auf berufliche Orientierung sowie Gesundheitsförderung für schwer erreichbare junge Menschen erforderlich sind. 4. Aufgrund des seit 01.01.2019 neu geschaffenen Regelinstrumentes des § 16i SGB II, erfolgt ausschließlich eine aufstockende Finanzierung bei Übergängen aus dem Bundesprogramm Soziale Teilhabe. Eine Spitzenfinanzierung bei Förderungen gemäß dem seit 01.01.2019 gültigen § 16e SGB II ist nicht möglich. Dieser Punkt wurde aufgrund der Einführung des Teilhabechancengesetzes im Schwerpunkt "Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung" aufgenommen. In 01/2019 trat der §16i SGBII (Teilhabechancengesetz) in Kraft. Daher wurde durch die Lenkungsgruppe am 17.01.2019 beschlossen, dass bei der "Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung" die Spitzenfinanzierung von Übergängen aus dem Förderprogramm "Soziale Teilhabe" erfolgen soll, allerdings sonst keine Anteilsfinanzierung von §16i SGBII Beschäftigungen. Ebenso erfolgt keine Spitzenfinanzierung bei § 16e SGB II Förderungen. 4. In 2017 gab es drei Förderschwerpunkte: 1. Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung 2. Förderprogrammmanagement 3. Niedrigschwellige und begleitende Instrumente Das jetzige Förderprogramm enthält sechs Förderschwerpunkte: 1. Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (inklusive der aufstockenden Finanzierung von Übergängen aus der "Sozialen Teilhabe" in eine Förderung nach §16i SGBII) 2. Förderprogramm-management 3. Coaching und Beratung 4. Qualifizierung 5. Gesundheitsförderung 6. Berufliche Orientierung Aufgrund der Erfahrungen bei der Durchführung von KomProArBeit wurde der Förderschwerpunkt aus 2017 "Niedrigschwellige und begleitende Instrumente" im Förderprogramm 2019 durch die Punkte "Coaching und Beratung", "Qualifizierung", "Gesundheitsförderung" und "Berufliche Orientierung" konkretisiert, um so mehr Kölnern und Kölnerinnen eine Förderung durch KomProArBeit zu ermöglichen. 4. Handlungsstrategie Vergabe (Seiten 11 und 12) Das Förderprogramm KomProArBeit arbeitet nach dem Zuwendungsrecht. Die Vergabe ist noch immer ein Teil des aktuellen Förderprogramms von KomProArBeit. Jedoch ist eine dezidierte Konkretisierung des Systems der Vergabe für Externe irreführend. alt Punkt 6. neu Punkt 6., 7. und 8. Punkt 6 des Programms "Monitoring, Evaluation, Fortschreibung" wurde im Programm 2019 in drei Punkte aufgeteilt. Das aktuelle Förderprogramm enthält unter Punkt 6. "Erfolgsindikatoren und Berichterstattung", unter 7. "Evaluation" und 8. "Fortschreibung des Programms" Der Punkt 6 im Förderprogramm 2017 wurde im Förderprogramm 2019 in drei eigenständige Punkte aufgteilt. Des Weiteren wurden die notwendigen Kennzahlen gebündelt, so dass nun folgende Daten erfasst werden: - Anzahl und Dauer der erreichten Ausstiege aus dem SGB II – Leistungsbezug - Umfang der erreichten Reduzierung bei den Kosten der Unterkunft im SGB II (Monat; Förderdauer; Dauer bisheriger Leistungsbezug) - Anzahl der Personen mit Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit - Eingesetzte Programmmittel - Anzahl der geförderten Beschäftigungsverhältnisse - Anzahl der geförderten Maßnahmen - Anzahl der Teilnehmenden an geförderten Maßnahmen Eine mehrfache Erfragung von Daten bei den Zuwendungsempfängern soll vermieden werden.
Anlage 1 zu 3613/2020 Sachbericht 2019 KomProArBeit
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Sachbericht 2019 KomProArBeit „Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit“ Seite 2 Inhalt komproarbeit@stadt-koeln.de................................ ................................ ................................ 2 Stand: 01.10.2020 ................................ ................................ ................................ ................. 2 Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ ........... 3 1. Einleitung ................................ ................................ ................................ .......................... 4 2. Überblick über die Förderungen durch KomProArBeit ................................ ....................... 7 2.1 Förderung sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ................................ ............... 7 2.2 Förderprogrammmanagement ................................ ................................ ....................10 2.3 Coaching................................ ................................ ................................ .....................10 2.4 Individuelle Qualifizierung ................................ ................................ ...........................11 2.5 Gesundheitsförderung................................ ................................ ................................ .12 2.6 Individuelle berufliche Orientierung ................................ ................................ .............13 2.7 Übergreifende Projektförderung ................................ ................................ ..................14 3. Vergleich zum Vorjahr ................................ ................................ ................................ ......15 4. Fazit und Ausblick ................................ ................................ ................................ ............15 5. Anhang ................................ ................................ ................................ .............................17 Redaktion: Nadin Jänsch, Karl-Jonas Göller, Lena Aengenvoort Kontakt: Amt für Soziales, Arbeit und Senioren – Arbeitsmarktförderung komproarbeit@stadt-koeln.de Stand: 01.10.2020 Seite 3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Alter der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ................................ .......... 8 Abbildung 2: Höchster schulischer Abschluss der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 9 Abbildung 3: Höchster beruflicher Abschluss der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 9 Abbildung 4: Beschäftigungsmodell der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten .............10 Abbildung 5: Geschlecht der Teilnehmenden im Bereich Gesundheitsförderung ..................13 Abbildung 6: Migrationshintergrund der Teilnehmenden im Bereich berufliche Orientierung 14 Seite 4 1. Einleitung In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Landes -, Bundes - und ESF - Förderprogramme zur Senkung der Zahl der Langzeitarbeitslosen in Deutsc hland entwickelt und erprobt. Diese Programme konnten mit mehr oder weniger Erfolg durchgeführt werden. Dies ist zum einen auf die Grenzen des jeweiligen Förderprogrammes und damit auf die fehlende rechtskreisübergreifende Unterstützung des Einzelnen zurüc kzuführen. Zum anderen wurde in allen Programmen die Zielgruppe bisher so eng beschrieben, dass viele Menschen diese Unterstützung nicht nutzen konnten. Auf Grund der weiter bestehenden hohen Zahl von Langzeitarbeitslosen in Köln hat die Stadt Köln daher ein eigenes kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit) aufgelegt. Dieses ergänzt und erweitert vorhandene Bundes- und Landesprogramme, sodass mehr langzeitarbeitslose Kölnerinnen und Kölner gefördert werden können. Ziel des kommunalen Programmes ist es, die soziale Teilhabe und Integration am Arbeitsmarkt für alle langzeitarbeitslosen Kölner und Kölnerinnen zu fördern , damit sie erfolgreich und dauerhaft einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen können. Dies ist unabhängig davon, ob sie auf Sozialleistungen angewiesen sind. Dabei werden drei Zieldimensionen verfolgt: 1. Die Bereitstellung von sozialversicherungspflichtiger Arbeit, besonders in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern, 2. Die Erhöhung oder Wiederherstellung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit, um dauerhaft sozialversicherungspflichtig tätig sein zu können sowie 3. Die Verbesserung von Rahmenbedingungen für Familien, um dauerhaft sozialversicherungspflichtig tätig zu sein. KomProArBeit bez ieht aus anderen Angeboten der Stadt weitere Kompetenzen in die Durchführung mit ein, um den Zugang für Langzeitarbeitslose am Arbeitsmarkt zu erleichtern. Es werden kommunale Mittel da eingesetzt, wo eine anderweitige Finanzierung nicht, nicht mehr oder nicht ausreichend möglich ist. Aufgrund der Erfahrungswerte im Jahr 2018, in dem KomProArBeit begonnen hat sowie der Änderung der Fördermöglichkeiten im SGB II durch die Einführung des Teilhabechancengesetzes wurde das Förderprogramm von KomProArBeit im Jah r 2019 auf die aktuelle Fördersituation angepasst und von drei auf sechs Schwerpunkte ausgeweitet: Seite 5 (1) Förderung sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten insbesondere in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern, auch über öffentliche Vergaben und den Aufbau neuer, einfacher Arbeit in Betrieben am Standort Köln, (2) Unterstützung der Integration langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt mit Hilfe von Förderprogrammen der EU, des Bundes und des Landes in Kombination mit kommunalen Eigenmitteln, (3) Stabilisierung von Beschäftigung langzeitarbeit sloser Menschen mit Hilfe von Coaching und Beratung, (4) Verbesserung der Einstiegsmöglichkeiten in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch individuelle arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen und Qualifizierungen im Bereich der Gesundheitsförderung, (5) Stabilisierung, Erhalt und Steigerung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit durch Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung sowie (6) Maßnahmen zur beruflichen Orientierung, um langzeitarbeitslosen Menschen di e Perspektive eines Bildungsabschlusses zu ermöglichen. Diese Schwerpunkte unterstreichen die vielfältigen Handlungsfelder für langzeitarbeitslose Kölnerinnen und Kölner und die Wichtigkeit des Kommunalen Programms für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit. Langzeitarbeitslosigkeit kann mit verschiedensten Problemlagen in Verbindung gebracht werden. Hier finden sich sowohl finanzielle Probleme und Herausforderungen im Bereich des Wohnens, als auch mangelnde Qualifikationen sowie Probleme im Bereich der persönl ichen Grundkompetenzen. Ferner stellen keine, wenige oder veraltete berufliche Kenntnisse eine besondere Herausforderung für Langzeitarbeitslose dar . Gesundheitliche Einschränkungen, psychischer und physischer Art, können durch eine lange Arbeitslosigkeit entstehen oder sich verstärken. Im Jahr 2019 ist es KomProArBeit gelungen, einige dieser Handlungsfelder aufzugreifen und Langzeitarbeitslosen die Möglichkeit zu geben, diese Problemlagen mit Unterstützung zu meistern. Im Jahr 2019 wurden über KomProArBei t insgesamt 240 Langzeitarbeitslose in den sechs verschiedenen Schwerpunkten gefördert. Seite 6 Förderart Anzahl der geförderten Personen 1. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 97 2. Coaching 6 3. Individuelle Qualifizierung 6 4. Gesundheitsförderung 38 5. Individuelle berufliche Orientierung 60 6. Übergreifende Projektförderung 33 Insgesamt 240 Ein besonderer Schwerpunkt lag hierbei auf der Co -Finanzierung bei nach § 16i SGB II geförderten Beschäftigten, die vorher im Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ beschäftigt waren. Gerade bei dieser Personengruppe hat sich herausgestellt, dass die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nu r sehr schwer oder gar unmöglich ist. Aufgrund der Einführung des Teilhabechancengesetzes im SGB II wurden die Fördermöglichkeiten über KomProArBeit angepasst und durch die Lenkungsgruppe einstimmig beschlossen. Gerade für diese Personengruppe wurden damit zusätzliche Fördermöglichkeiten geschaffen: - Ausgleich der degressiven Förderung bei Übergän gen vom Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt in eine geförderte Beschäftigung nach § 16i SGB II - Finanzierung von Qualifizierungen bei nach § 16i SGB II Geförderten, bei denen der Höchstförderbetrag des Jobcenter von 3.000 € überschritten wird - Förderung von Leistungen, die grundsätzlich über das Vermittlungsbudget des Jobcenter gezahlt werden, jedoch bei § 16i SGB II Beschäftigungen nicht möglich sind - Förderung von flankierenden Gesundheitsmaßnahmen zur Verbesserung und Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit Durch diese Fördermöglichkeiten ist es gelungen, nahtlose Übergänge von geförderter Beschäftigung in nicht geförderte Beschäftigung sowie in Altersrente zu erreichen. Im Folgenden wird der Fokus auf die sechs Schwerpunkte von KomProArBeit gelegt. Seite 7 2. Überblick über die Förderungen durch KomProArBeit Im Jahr 2019 hat KomProArbeit verschiedene Förderungen vorgenommen, um langzeitarbeitslose Kölnerinnen und Kölner in verschiedenen Lebenslagen und mit vielfältigen Hintergründen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Vor allem Menschen mit Behinderung stehen in arbeitsmarktpolitischer Hinsicht vermehrt vor zu bewältigenden Hürden. Gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX sind Menschen mit Behinderung jene, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Im Jahr 2019 hatten rund 15 % der Menschen, die seitens KomProArBeit gefördert wurden, eine Behinderung. Durchschnittlich lag der Behinderungsgrad bei 50 %. Auch Menschen mit Migrationshintergrund und ältere Menschen sind häufig durch Langzeitarbeitslosigkeit betroffen, weshalb diese Personengruppen häufig durch KomProArBeit gefördert wurden. 2.1 Förderung sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Im Jahr 2019 konnten 97 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen gefördert werden. In der Mehrzahl handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung durch KomProArBeit, d.h. es erfolgte eine ergänzende Finanzierung zu bestehenden Drittmitteln. Diese Zuwendungen stellen damit den größten Anteil der Förderungen seitens KomProArBeit dar. Gefördert wurden insbesondere Tätigkeiten, die einen gesamtstädtischen Nutzen haben. Dies wird verdeutlicht durch die Verteilung der geförderten Beschäftigungen auf kommunale Beteiligungsgesellschaften, Wohlfahrtsverbände/Beschäftigungsträger sowie die Privatwirtschaft. Förderart Gesamtanzahl der Förderungen Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung 97 Bei kommunalen Beteiligungsgesellschaften 50 Bei Wohlfahrtsverbänden/Beschäftigungsträgern 46 In der Privatwirtschaft 1 Insgesamt wurden 77 Beschäftigungsverhältnisse von Langzeitarbeitslosen gefördert, die eine Förderung über das Jobcenter Köln im Rahmen des Teilhabechancengesetzes nach § 16i SGBII erhalten. Dies betrifft ausschließlich zuvor bereits über das Programm „Soziale Seite 8 Teilhabe“ geförderte Menschen. Damit ist auch der starke Anstieg an Beschäftigungsförderungen zu erklären und von einer Abnahme im folgenden Jahr auszugehen. Derzeit üben 87 der 97 Menschen weiterhin ihre geförderte Beschäftigung aus, fünf Menschen konnten in eine unbefristete Beschäftigung übernommen werden, zwei weitere sind in Rentenbezüge übergegangen. Besonders hervorzuheben ist die Altersverteilung der gefördert Beschäftigten, da über 70% älter als 50 Jahre sind. Somit konnte einer Personengruppe geholfen werden, die aufgrund ihres Alters einen besonders erschwerten Zugang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat. Abbildung 1: Alter der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Von den insgesamt 97 geförderten Menschen haben 24 einen Migrationshintergrund, was etwa 25% entspricht. Bei der Betrachtung der Sozialräume lassen sich keine wesentlichen Unterschiede zwischen links- und rechtsrheinisch erkennen. Auffällig ist die Verteilung nach Geschlechtern, da 69 Männer und lediglich 28 Frauen seitens KomProArBeit gefördert wurden. Dies lässt sich unter anderem mit den Tätigkeitsfeldern begründen, da hier häufig körperlich anstrengende Tätigkeiten im gewerblich-technischen Bereich zu finden sind. Rund 17 % der Beschäftigten können keinen Schulabschluss vorweisen, 42 % haben einen Hauptschulabschluss, 22 % die mittlere Reife und 19 % haben eine Hochschulzugangsberechtigung. Die Angaben zu beruflichen Qualifikationen zeigen, dass 45 % eine Ausbildung absolviert haben, rund acht % einen akademischen Abschluss haben, 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Alter Alter der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 20 - 29 Jahre 30 - 39 Jahre 40 - 49 Jahre 50 - 59 Jahre 60 Jahre - Renteneintritt Seite 9 allerdings 47 % keinen beruflichen Abschluss nachweisen können. Vielfach wurden berufliche Qualifikationen seitens der Beschäftigten begonnen, aber nicht zu Ende geführt. Die Menschen, welche über einen Berufsabschluss verfügen, können oftmals nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten. Dies kann aus gesundheitlichen Gründen der Fall sein oder weil die beruflichen Kenntnisse nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen. Durch die finanzielle Unterstützung seitens KomProArBeit stellen Arbeitgeber vermehrt Langzeitarbeitslose ein, so dass diese eine Chance für die erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erhalten. Abbildung 2: Höchster schulischer Abschluss der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Abbildung 3: Höchster beruflicher Abschluss der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Die überwiegende Mehrheit der abgeschlossenen Arbeitsverträge erfolgte in Vollzeit oder vollzeitnah, so dass ein weiterer aufstockender Leistungsbezug im SGB II häufig vermieden werden konnte. Höchster schulischer Abschluss der Teilnehmenden in % ohne Hauptschulabschluss Abschluss der mittleren Reife Hochschulzugangsberechtigung Höchster beruflicher Abschluss der Teilnehmenden in % ohne Ausbildung Studium Seite 10 Abbildung 4: Beschäftigungsmodell der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Ein besonders eindrucksvolles Beispiel für die positive Wirkung von KomProArBeit ist die Förderung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eines Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100%. Durch die Förderung über KomProArBeit in Kombination mit dem Rehabilitationsträger konnte dieser nach Jahren der intensiven Arbeitsplatzsuche eine Beschäftigung in seinem studierten Beruf erhalten und inklusionsorientiert in den Arbeitsmarkt einsteigen. Ferner zeigt dieses Beispiel die familiäre Dimension. Da der Vater des Geförderten sich um zwei schwerbehinderte volljährige Kinder kümmern musste, konnte er selbst nicht in seinem studierten Beruf als Ingenieur arbeiten. Da nun beide Söhne in Beschäftigung sind, kann auch er wieder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und die gesamte Familie ist nicht mehr auf weitere Sozialleistungen angewiesen. 2.2 Förderprogrammmanagement Im Jahr 2019 gelang mehrfach die Kombination von Drittmittelförderungen mit Förderungen seitens KomProArBeit. Es konnten Co-Finanzierungen mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter Köln sowie dem Landschaftsverband Rheinland erreicht werden. Ein weiterer Erfolg konnte seitens vorrangiger Mittel erzielt werden. Hier konnte KomProArBeit bei der Projektbeschreibung der Antragsteller mitwirken, so dass andere Leistungsträger in die Lage versetzt wurden, vorrangig in die Leistungserbringung zu gehen. 2.3 Coaching Für alle geförderten Beschäftigungen seitens KomProArBeit ist ein beschäftigungsbegleitendes Coaching verpflichtend. Das Coaching zielt auf die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses und die Steigerung des Leistungsvermögens ab. Das Coaching soll dem sogenannten „Drehtür-Effekt“ entgegenwirken, das heißt, dass Langzeitarbeitslose nach Aufnahme einer Beschäftigung schnell wieder arbeitslos werden, 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Beschäftigungsmodell -Wochenarbeitszeit in %- 100% > 75 % 50-74 % < 50 % Seite 11 da sie die vielen neuen Herausforderungen überfordern. Hier soll das Coaching sowohl im beruflichen, wie im privaten Kontext unterstützen. Im Jahr 2019 hat KomProArBeit das Coaching von sechs Teilnehmenden finanziert. Hierbei wurden Schlüsselkompetenzen, insbesondere in Bezug auf persönliche, soziale, methodische und interkulturelle Kompetenzen vermittelt. Die geringe Anzahl an geförderten Coachings durch KomProArBeit ergibt sich daraus, dass die übrigen geförderten Beschäftigungsverhältnisse bereits ein Coaching über das Jobcenter Köln erhalten. 2.4 Individuelle Qualifizierung Die individuelle Qualifizierung zielt auf die arbeitsplatzbezogene, berufliche Qualifikation sowie die Verbesserung der zentralen Grundkompetenz ab. Dies führt zu einer Stabilisierung der Tätigkeit und der Integration des Beschäftigten. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind: 1. Eine individuelle an Arbeitsplatz und Person angepasste und nicht durch andere Leistungsträger abgedeckte Qualifizierung oder 2. Die Aufstockung der durch andere Leistungsträger erbrachten Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen oder 3. Maßnahmen, die zu einer Verbesserung und Stabilisierung der individuellen persönlichen Grundkompetenzen der/des Langzeitarbeitslosen führen (z.B. Kommunikationstraining, Sprachförderung). Die praktische Arbeit und fachliche Anleitung sollen hierbei im Vordergrund stehen und somit die individuellen beruflichen Kompetenzen verbessern und fördern. Im Bereich der arbeitsplatzbezogenen Qualifizierung wurden im Jahr 2019 sechs Teilnehmende seitens KomProArBeit gefördert. Drei der sechs Förderungen haben als Ziel die Erlangung eines Führerscheins, da dieser Grundlage für die langfristig erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt und Ausübung ihres Berufes darstellt. Das Beschäftigungsfeld der Teilnehmenden erstreckt sich von einem Bauhelfer über einen Garten- und Landschaftsbauer bis hin zu einer Feuerwehrwerkstatthelferin. Ferner wurde bei diesem Schwerpunkt eine Qualifikation zu einem Luftsicherheitsassistenten gefördert, um einen nahtlosen Übergang zum ersten Arbeitsmarkt bewerkstelligen zu können. Auf Grund mangelnder schulischer und beruflicher Abschlüsse stehen die Teilnehmenden vor nicht zu unterschätzenden Herausforderungen. Der Bereich der individuellen Qualifizierung bei KomProArbeit bietet diesen Menschen eine Möglichkeit sich langfristig und nahtlos in den Seite 12 ersten Arbeitsmarkt zu integrieren und eine Möglichkeit, die qualitativen Anforderungen des Arbeitsgebers erfüllen zu können. Die Notwendigkeit einer weiteren Qualifizierung wird auch an Hand der Arbeitslosigkeitsdauer erkenntlich. Im Schnitt waren die Teilnehmenden vor dem Maßnahmenbeginn bereits mindestens 60 Monate arbeitslos gemeldet. 2.5 Gesundheitsförderung Vermehrt weisen Studien daraufhin, dass Langzeitarbeitslosigkeit bestehende Krankheitsbilder verstärkt und neue Erkrankungen hervorruft. Außerdem ist häufig eine Folge der Langzeitarbeitslosigkeit eine soziale Isolation. Ursachen liegen zum einen in den fehlenden finanziellen Mittel, zum anderen aber auch die Furcht davor, dass andere Personen von der persönlichen Situation erfahren. Auch ungesunde Ernährungsweisen, wie Fast Food oder Fertiggerichte und daraus resultierende gesundheitliche Beeinträchtigungen können als Folge der Langzeitarbeitslosigkeit gesehen werden. Um diesen Punkten entgegen zu wirken, hat KomProArBeit im Jahr 2019 den Schwerpunkt der Gesundheitsförderung entwickelt. Die Unterstützung im Bereich der Gesundheitsförderung seitens KomProArBeit erfolgt durch folgende mögliche Handlungsfelder. Zum einen kann die Feststellung der aktuellen Leistungsfähigkeit erfolgen. Ebenso essentiell sind Beratungen bezüglich Gesundheitsförderung und/oder Gesundheitsprävention. Zum anderen stellen gesundheitsfördernde Maßnahmen, wie Ernährungsberatung, Sportangebote oder gesundes Kochen mit geringem Einkommen und berufsbegleitendes Gesundheitscoaching berücksichtigungsfähige Inhalte dar. Im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 haben drei Projekte mit dem Schwerpunkt der Gesundheitsförderung begonnen. Insgesamt wurde hierbei 38 Menschen die Chance gegeben sich in Themenfelder, wie Ernährung, Bewegung im Alltag und Stressbewältigung und Entspannung weiterzubilden. Hervorzuheben ist die Einbeziehung einer Ernährungsberaterin und einer Fitnesstrainerin in einem Projekt. Ein Augenmerk bei der Vermittlung von gesundheitsorientierten Themen ist die gute und einfache Anwendbarkeit im Alltag, sodass die vermittelten Handlungsbedarfe von den Teilnehmenden problemlos umgesetzt und in ihren Alltag integriert werden können. Beispielsweise wurde vor allem das Themenfeld „gesundes und kostengünstiges Kochen“ aufgegriffen. Bedarfsorientiert wurden hierbei Anregungen der Teilnehmenden berücksichtigt und in die Maßnahme einbezogen. Bei Betrachtung des Geschlechtes der Teilnehmenden wird deutlich, dass der Anteil der männlichen Teilnehmenden größer ist als der der Frauen. Dies kann in Verbindung gebracht werden, mit der Tatsache, dass deutschlandweit mehr Männer langzeitarbeitslos gemeldet sind als Frauen. Seite 13 Abbildung 5: Geschlecht der Teilnehmenden im Bereich Gesundheitsförderung Das Durchschnittsalter der Teilnehmenden liegt bei 44 Jahren. Da sich mit zunehmenden Alter die Erkrankungsgefahr erhöht und Langzeitarbeitslosigkeit ernstzunehmende gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich führen kann, ist die frühzeitige Gesundheitsförderung unumgänglich. Im Jahr 2019 wurden daher Grundbausteine für die erfolgreiche Weiterführung einiger Projekte im Jahr 2020 gelegt. 2.6 Individuelle berufliche Orientierung Die berufliche Orientierung können alle Kölner und Kölnerinnen wahrnehmen, die mindestens das 15. Lebensjahr vollendet haben oder Langzeitarbeitslose, die bis zu maximal fünf Jahren vor ihrem Renteneintrittsalter alt sind. Hier wurde seitens KomProArBeit das Projekt zur Sportassistenten-Ausbildung inkl. Talentkompass zur beruflichen Orientierung mit entwickelt, finanziert und erprobt. Im Vordergrund der Zielgruppe stehen vor allem unter 25-Jährige SGB II Leistungsempfänger und Leistungsempfängerin, welche nur schwer oder gar nicht durch das Jobcenter Köln erreicht werden können. Das Ziel des Projektes ist, durch eine niederschwellige Ausbildung zum Sportassistenten oder zur Sportassistentin die Zielgruppe zu motivieren. Gleichzeitig erhalten die Teilnehmenden über den Talentkompass NRW einen Überblick über die eigenen Fähigkeiten, Kompetenzen und beruflichen Vorstellungen. Damit werden sie für eine Vermittlung in der Job-und Ausbildungsberatung vorbereitet und werden durch einen Sozialarbeiter im Anschluss an die Maßnahme zum Jobcenter oder anderen Anlaufstellen begleitet. Im Jahr 2019 haben insgesamt 60 Menschen, mit einem Durchschnittsalter von 23 Jahren, teilgenommen. Vor allem junge Menschen mit Migrationshintergrund stehen in Deutschland im Bildungs- und Berufsbereich vermehrt vor größeren Herausforderungen. Nicht zu unterschätzen sind hierbei die Auswirkungen des Elternhauses, Sprachbarrieren sowie kulturelle Unterschiede. Da rund 85 % der Personen einen Migrationshintergrund vorweisen, konnte dieses Projekt Geschlecht weiblich männlich Seite 14 gerade dieser Personengruppe eine besondere Hilfestellung gegeben. Abbildung 6: Migrationshintergrund der Teilnehmenden im Bereich berufliche Orientierung Während des Projektes wurden Problemlagen der Teilnehmenden wie mangelnde Beratungsbereitschaft, berufliche Orientierungslosigkeit, mangelndes Selbstwertgefühl, soziales Umfeld aber auch Struktur- und Motivationslosigkeit angegangen und bewältigt. Bei Bedarf wurden auch externe Stellen zur Unterstützung kontaktiert. Hierzu zählen beispielsweise Therapeuten, Selbsthilfegruppen oder auch das Jobcenter. Betrachtet man den höchsten schulischen Abschluss der Teilnehmenden wird deutlich, dass ein großer Anteil eine Hochschulberechtigung hat. Vermehrt wurde diese Personengruppe dazu angehalten und unterstützt ein Studium zu beginnen und den passenden Studiengang zu finden. 2.7 Übergreifende Projektförderung Im Jahr 2019 wurden zwei Projekte mit der Zielorientierung „Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt“ gefördert. Hierbei handelte es sich zum einen um „Bausteine zum Job“ als Teil des Projektes Job Scout Klosterwald, welches in Co-Finanzierung mit dem Jobcenter Köln gefördert wurde. Die Zielgruppe in diesem Projekt sind Menschen mit multiplen Problemlagen und einem besonderen Bedarf an Beratung und Aktivierung. Die Maßnahme wendete sich an Menschen, die SGB II Leistungen beziehen und insbesondere aus folgenden Zielgruppen stammen: - Alleinerziehende mit Kindern vom Kleinkindalter bis zur Pubertät - Personen mit körperlichen und gesundheitlichen Einschränkungen - Personen mit Verhaltensauffälligkeiten und geringen sozialen Kontakten 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Migrationshintergrund ja nein Seite 15 Insgesamt wurden im Jahr 2019 in diesem Projekt 28 Personen gefördert. Die Teilnehmenden konnten Fortschritte insbesondere in ihrem Sozialverhalten, der Selbstwahrnehmung und der Selbstorganisation erzielen und wurden selbstsicherer. Ein weiteres gefördertes Projekt war das Coaching für Geflüchtete im Bürgerzentrum Ehrenfeld. Das Projekt richtete sich an geflüchtete Männer im Alter zwischen 25 und 50, die langzeitarbeitslos gemäß § 18 SGB II sind mit einem besonderen Bedarf an Beratung und Aktivierung. Ziel war es, die in der Person liegenden Vermittlungshemmnisse herauszufinden, zu analysieren, abzubauen und strukturelle Hürden zu überwinden. Alle Teilnehmer konnten an einer beruflichen Orientierung teilnehmen, des Weiteren wurden individuelle Handlungsbedarfe bearbeitet, wie beispielsweise Unterstützung bei der Wohnungssuche. Ferner wurden für die Teilnehmenden Veedels-Paten vermittelt, die sich auch über die Projektdauer hinaus ehrenamtlich um die Teilnehmenden kümmern. 3. Vergleich zum Vorjahr In dem letzten Jahr wurden die Schwerpunkte seitens KomProArBeit ausgebaut und erweitert. Drei Schwerpunkte sind hinzugekommen (siehe Seite 5), sodass die Fördermöglichkeiten breiter gefächert sind und mehr Menschen erreicht werden können. Dadurch wurde das Förderprogramm an die aktuell gegebenen arbeitsmarktpolitischen Gegebenheiten angepasst. Durch die Einführung des Teilhabechancengesetzes im SGB II zum 01.01.2019 lag ein besonderer Fokus seitens KomProArBeit in 2019 auf der Personengruppe der nach § 16i SGB II geförderten Menschen. Die Anzahl der Förderungen sowie die Anzahl der tatsächlich erreichten Menschen konnte von 44 im Jahr 2018 auf 229 im Jahr 2019 erhöht werden. 4. Fazit und Ausblick Die Einführung des Teilhabechancengesetzes im SGB II hat für viele Unsicherheiten gesorgt. Es war nicht bekannt, welche konkreten Leistungen außer de m Lohnkostenzuschuss sowie den 3.000 EUR Qualifizierungsbudgets für eine erfolgreiche langfristige Integration in den ersten Arbeitsmarkt benötigt werden. Im Laufe des Jahres 2019 hat sich jedoch gezeigt, dass viele Bedarfslagen bereits durch Leistungen des Jobcenter weiter erbracht werden können. Einzig die Qualifizierung im Bereich der persönlichen Grundkompetenzen sowie die begleitende Gesundheitsförderung sind nicht durch das Jobcenters finanzierbar. Hier werden weitere Ideen entwickelt, um bestehende Be schäftigungsverhältnisse zu stabilisieren und Übergänge in nicht geförderte Beschäftigung zu verbessern. Es gilt den ganzheitlichen Ansatz von KomProArBeit stetig an die aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt sowie die bestehenden Rahmenbedingungen a nzupassen um eine Seite 16 bestmögliche rechtskreisübergreifende Verzahnung aller Beteiligten zu erreichen. Auch eine Erweiterung der Schwerpunkte kann hierbei zielführend sein, um mehr langzeitarbeitslose Kölnerinnen und Kölner wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Im Jahr 2020 wird der Fokus weiter auf Maßnahmen der begleitenden Gesundheitsförderung sowie neuartiger Pilotprojekte für verschiedene Zielgruppen gelegt. Durch die projektbezogene Förderung durch KomProArBeit können künftig mehr Menschen von den An geboten profitieren. Zudem soll KomProArBeit im Internet veröffentlicht und Anträge sollen künftig in digitaler Form gestellt werden können. Seite 17 5. Anhang Zu den Kapiteln: 2. Erfolgte Förderungen seitens KomProArBeit Anteil von Menschen mit Behinderung: 15 % Durchschnittlicher Grad der Behinderung: 50 % 2.1 Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Anzahl der Teilnehmenden: 97 Art des Arbeitgebers: Bei kommunalen Beteiligungsgesellschaften 50 Bei Wohlfahrtsverbänden/Beschäftigungsträgern 46 Privatwirtschaft 1 Nach § 16 i SGB II 77 Alter der Teilnehmenden: Zwischen 20-29 Jahren 3 Zwischen 30-39 Jahren 5 Zwischen 40-49 Jahren 18 Zwischen 50-59 Jahren 48 Zwischen 60 Jahren - Renteneintrittsalter 23 Migrationshintergrund: 25 % Geschlechteranteil: Männlich 69 Weiblich 28 Höchster schulischer Abschluss: Ohne 17 % Hauptschulabschluss 42 % Abschluss der mittleren Reife 22 % Hochschulzugangsberechtigung 19 % Höchster berufliche Abschluss: Ohne 47 % Berufliche Ausbildung 45 % Studium 8% Beschäftigungsmodell der Wochenarbeitszeit: 100 % 30 % Seite 18 Größer als 75 % 44% 50-74 % 18 % Kleiner als 50 % 8 % Tätigkeitsfelder Anzahl Beschäftigte allg. Helfer/Arbeiter 4 Bereich Bauen 11 Betreuungskraft 1 Betriebssekretärin 2 Bereich Büro/Verwaltung 3 Bereich Fahren 6 Feuerwerkstatthelfende 3 Bereich Garten –und Landschaftsbau 4 Bereich Hausmeister/Hauswirtschaft 31 Bereich Maler 5 Bereich Reinigung 1 Bereich Werkstatt 7 Bereich Lagerarbeiten 4 Pädagogische Hilfskraft 2 Produktionshelfende 1 Quartierhelfende 4 Bereich Küche 2 Stadtteilkümmerer 3 Job Coach 1 Bereich Organisation 1 Bereich Einzelhandel 1 Gesamtzahl: 97 2.3 Coaching Anzahl der Teilnehmenden: 6 Geschlechteranteil: Männlich: 50 % Weiblich: 50 % Durchschnittsalter: 50 Jahre Seite 19 2.4 Individuelle Qualifizierung Anzahl der Teilnehmenden: 6 Geschlechteranteil: Männlich 83 % weiblich 17 % Höchster schulischer Abschluss: Ohne 33 % Hauptschulabschluss 33 % Abschluss der mittleren Reife 33 % Hochschulzugangsberechtigung 0 % Höchster beruflicher Abschluss: Ohne 50 % Berufliche Ausbildung 50 % Studium 0 % Durchschnitt Arbeitslosigkeit: 60 Monate 2.5 Gesundheitsförderung Anzahl der Teilnehmenden: 38 Geschlechteranteil: Männlich 90 % weiblich 10 % Durchschnittsalter: 44 Jahre 2.6 Individuelle berufliche Orientierung Anzahl der Teilnehmenden: 60 Geschlechteranteil: Männlich 73 % weiblich 27 % Höchster schulischer Abschluss: Ohne 26 % Hauptschulabschluss 26 % Abschluss der mittleren Reife 19 % Hochschulzugangsberechtigung 29 % Seite 20 Höchster beruflicher Abschluss: ohne 78 % Durchschnittsalter: 23 Jahre Migrationshintergrund: Ja 85 % Nein 15 % 2.7 Übergreifende Projektförderung Anzahl der Teilnehmenden: 33 Geschlechteranteil: Männlich 39 % weiblich 61 % Höchster schulischer Abschluss: Ohne 6 % Hauptschulabschluss 42 % Abschluss der mittleren Reife 27 % Hochschulzugangsberechtigung 24 % Höchster beruflicher Abschluss: ohne 33 % Ausbildung 66 % Durchschnittsalter: 39 Jahre Migrationshintergrund: Ja 79 % Nein 21 %
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/505 Vorlagen-Nummer 07.01.2021 3613/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 14.01.2021 Wirtschaftsausschuss 14.01.2021 Sachstand zur Umsetzung des Kommunalen Programms für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit) Der Ausschuss für Soziales und Senioren hat in der Sitzung vom 28.05.2020 die Verwaltung beauf- tragt, einen umfänglichen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalen Programms für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit) vorzulegen. Der Sachstand sei auch dem Wirtschafts- ausschuss zur Kenntnis zu geben (AN/0599/2020). In der Anlage 1 legt die Verwaltung den gewünschten Bericht nunmehr vor. Zudem hat die Verwal- tung zur weiteren Information eine Synopse hinsichtlich der inhaltlichen Veränderung des Programms KomProArBeit von 2017 zu 2019 erstellt (Anlage 2). Zusammenfassend und ergänzend teilt die Verwaltung hierzu mit: 1. Sachbericht KomProArBeit für das Jahr 2019 Als besonderen Erfolg ist festzustellen, dass im Vergleich zu den Vorjahren die Anzahl der geförder- ten Menschen im Jahr 2019 erheblich erhöht werden konnte. Außerdem lag ein besonderer Fokus durch die Einführung des Teilhabechancengesetzes im SGB II zum 01.01.2019 auf der Personen- gruppe der nach § 16i SGB II geförderten Menschen. Hier konnte die Verwaltung gemeinsam mit Be- schäftigungsträgern erfolgreich Übergänge von Beschäftigten im Bundesprogramm Soziale Teilhabe in das neue Regelinstrument des § 16i SGB II schaffen. 2. Synopse zur Programmveränderung von 2017 zu 2019 Hinsichtlich der aus der Synopse ersichtlichen inhaltlichen Veränderung des Förderprogramms 2017 und 2019 hebt die Verwaltung hervor, dass eine Anpassung des KomProArBeit aufgrund des inhalt- lich nun bekannten Teilhabechancengesetzes mit dessen Fördermöglichkeiten erforderlich wurde. Zudem hat die Erfahrung hinsichtlich der Umsetzung des KomProArBeit gezeigt, dass eine Konkreti- sierung des bisherigen Schwerpunktes „begleitende Aktivitäten“ zielführender ist. Somit wurden die Schwerpunkte von drei auf sechs erweitert, um mehr Personen eine Förderung durch KomProArBeit zu ermöglichen. Auch wird damit der Grundsatz der ganzheitlichen Integration im KomProArBeit so- wie der Auftrag, sich stetig an die aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt sowie die bestehen- den Rahmenbedingungen anzupassen, aufgegriffen, um eine bestmögliche rechtskreisübergreifende Verzahnung aller Beteiligten zu erreichen. 3. Aktueller Sachstand zu Umsetzung des KomProArBeit im Jahr 2020 Aktuell werden über KomProArBeit 80 Beschäftigungsverhältnisse gefördert. Vier Menschen konnten in ungeförderte Beschäftigungsverhältnisse wechseln. Drei davon wurden bei der Stadt Köln einge- 2 stellt. Aufgrund der inhaltlichen Veränderung vom KomProArBeit konnten Maßnahmen im Bereich der Ge- sundheitsförderung, der beruflichen Orientierung sowie im Bereich des Ausstiegs aus der Prostitution in Kooperation mit dem Jobcenter verwirklicht werden. Somit konnte zu Beginn des Jahres das Budget von KomProArBeit weitestgehend ausgeschöpft werden. Jedoch ist die Corona Pandemie auch am KomProArBeit nicht spurlos vorbei gegangen. So konnten Maßnahmen mit mehreren Teil- nehmenden nicht beginnen oder mussten unterbrochen werden. Diese Maßnahmen wurden zu einem Großteil von 2020 auf das Jahr 2021 verschoben. Folglich wurden die zu erwartenden Ausgaben in 2020 um ca. 250.000 € unterschritten. 4. Digitale Antragstellung und Internetauftritt Seit August 2020 ist KomProArBeit im Internet der Stadt Köln veröffentlicht und eine digitale Antrag- stellung möglich. Die digitale Antragstellung beinhaltet dabei die Antragstellung, Bearbeitung und Auszahlung über ein System. Dadurch können Wegezeiten verkürzt sowie die Papiernutzung kom- plett eingespart werden. Die Umsetzung ist erfolgreich angelaufen und es wurden bereits erste Anträ- ge vollständig digital bearbeitet. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3613/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.01.2021
- Erstellt
- 14.12.2020 09:43