Mandari Insight

3613/2020

Sachstand zur Umsetzung des Kommunalen Programms für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit)

Mitteilung Ausschuss 07.01.2021

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 14.01.2021, TOP 11.2

Anlage 2 zu 3613/2020 Synopse

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Ansehen

Anlage 1 zu 3613/2020 Sachbericht 2019 KomProArBeit

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 zu 3613/2020 Synopse

8722 Zeichen

Synopse KomProArBeit
Punkt im 
Förderprog
ramm Förderprogramm 2017 Förderprogramm 2019 Erläuterung
0.
Im Förderprogramm 2017 gab es die 
Punkte 0. Präambel und 1. Zur 
weiteren Begründung des Programms
Punkt 0. Präambel
Die Punkte 0 und 1 aus dem Förderprogramm 2017 wurden 
überarbeitet und aktualisiert und unter einem gemeinsamen 
Punkt 0. Präambel zusammengefasst.
0.
Dafür sollen kommunale Mittel im 
Sinne eines Passiv-Aktiv-Transfers 
(PAT) so eingesetzt werden, dass sie 
eine größtmögliche Hebelwirkung 
erzielen. Dabei steht der ganzheitliche 
Ansatz für die Zielgruppe im Fokus.
Die inhaltlichen Veränderungen des SGB II zum 01.01.2019 haben 
gezeigt, dass gerade im Bereich der Beschäftigungsförderung 
nunmehr ausreichend Fördermöglichkeiten überwiegend gegeben 
sind. Jedoch gibt es im Bereich der beschäftigungsbegleitenden 
Aktivitäten Handlungsbedarfe. Es gilt daher, diese Bedarfe 
aufzugreifen und ergänzend zu den bestehenden 
Fördermöglichkeiten eine ganzheitliche Integration mit 
kommunalen Mitteln zu realisieren.
0.
Dies bedeutet u.a. auch, dass eine 
Personalkostenförderung für 
Stammkräfte, die als Betreuer*innen 
oder Berater*innen 
Langzeitarbeitslose arbeits-
marktpolitisch unterstützen, 
vorgenommen werden kann, soweit 
keine alternative Fördermöglichkeit 
gegeben ist.
Eine Personalkostenförderung war im Förderprogramm 2017 nicht 
möglich. Es hat sich jedoch gezeigt, dass in den 
Landesförderprogrammen hier zum Teil die Fördermöglichkeiten 
reduziert werden und daher die Notwendigkeit entsteht, bei der 
adressatengerechten Beratung und Betreuung 
Langzeitarbeitsloser mit kommunalen Mitteln zu unterstützen.

0.
Hinzu kommt eine enge Verzahnung 
mit dem Teilhabechancengesetz, hier 
besonders mit dem neu geschaffenen 
Beschäftigungsförderungsinstrument 
des § 16i SGB II (seit 01.01.2019). Hier 
wird das kommunale Programm für 
Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
ergänzend zu den vorhandenen 
Fördermöglichkeiten unterstützen, um 
Übergänge in dauerhafte 
Beschäftigung zu ermöglichen.
In 01/2019 trat der §16i SGBII (Teilhabechancengesetz) in kraft. 
Daher wurde dieser Punkt mit dem entsprechenden 
Unterstützungsauftrag im Förderprogramm mit aufgenommen.
1. Zielsetzung des Programms Der vorherige Punkt 2. Zielsetzung und Zielgruppen des 
Programms wurde in zwei Punkte aufgeteilt.
alt Punkt 
3. neu 
Punkt 2.
Mitglieder der Lenkungsgruppe: 
Verwaltungsbereiche Personal, 
Wirtschaftförderung, Soziales, 
Vergabe und Weiterbildung sowie den 
städtischen Betrieben Stadtwerke, 
Kölner Gesellschaft für Arbeits- und 
Berufsförderung mbH (KGAB), SBK, 
dem Jobcenter Köln und der Agentur 
für Arbeit Köln
Mitglieder der Lenkungsgruppe: 
Verwaltungsbereiche Soziales, 
Arbeitsmarktförderung, Personal, 
Weiterbildung und Vergabe sowie das 
Jobcenter Köln und die Agentur für 
Arbeit Köln. Die Kölner Gesellschaft für 
Arbeits- und Berufsförderung mbH 
(KGAB) ist beratendes Mitglied ohne 
eigenes Stimmrecht.
Die Wirtschaftsförderung ist nach der Ausgliederung 
in eine eigenständige GmbH aus der Lenkungsgruppe 
ausgeschieden, ebenso die städtischen Tochtergesellschaften 
Stadtwerke und SBK. Da die KGAB Begünstigte von Förderungen 
durch KomProArBeit ist, verzichtet sie zur Wahrung der 
Objektivität auf ihr Stimmrecht. Die KGAB ist nunmehr 
ausschließlich beratend tätig, ihre Rolle geht damit weiterhin über 
die eines reinen Beschäftigungsträgers hinaus.
alt Punkt 
3. neu 
Punkt 2.
Beschreibung von strategischer 
Grundausrichtung, Steuerung, 
operative Umsetzung und Umsetzung 
konkreter Maßnahmen
Veränderung des Aufbaus, jedoch 
nicht der Inhalte
Die konkrete administrative Umsetzung des Programms obliegt 
der Arbeitsmarktförderung und wird spezifiziert sowie ausführlich 
(aber nicht abschließend) beschrieben. Formulierungen wurden 
geschärft.

alt Punkt 
2. neu 
Punkt 3.
Die Zielgruppe des Programms bilden 
alle Langzeitarbeitslosen und 
Menschen im
Langzeitbezug von Sozialleistungen in 
Köln sowie ihre Familien. Bewusst 
werden nicht einzelne 
Personengruppen besonders 
hervorgehoben. Insbesondere richten 
sich die Beschäftigungsangebote an 
Personen ab 25 Jahren bis zum 
Renteneintrittsalter,
da für Jugendliche und junge 
Erwachsene die Erlangung eines 
berufsqualifizierenden Abschlusses im 
Vordergrund steht. Im Einzelfall ist 
eine Beschäftigung jüngerer
Erwachsener möglich.
Die Zielgruppe von KomProArBeit 
bilden alle Langzeitarbeitslosen 
und/oder Menschen im 
Langzeitleistungsbezug von 
Sozialleistungen in Köln sowie ihre 
Familien. Bewusst werden nicht 
einzelne Personengruppen besonders 
hervorgehoben. Insbesondere richten 
sich die Beschäftigungsangebote an 
Personen ab 25 Jahren bis zum 
Renteneintrittsalter. Da für 
Jugendliche und junge Erwachsene die 
Erlangung eines berufsqualifizierenden 
Abschlusses im Vordergrund steht, 
sind hier ergänzende Maßnahmen zur 
beruflichen Orientierung sowie im 
Bereich der Gesundheitsförderung 
sinnvoll. Im Einzelfall ist eine 
Beschäftigung jüngerer Erwachsener 
möglich. Zudem sollen Maßnahmen 
zur Unterstützung des Übergangs von 
der Schule in 
sozialversicherungspflichtige 
Ausbildung und Beschäftigung 
gefördert werden.
Die Zielgruppe wurde konkretisiert hinsichtlich der 
Personengruppe unter 25 Jahren. Hier hat sich gezeigt, dass 
ergänzend zu den bisherigen Angeboten der Agentur für Arbeit 
und des Jobcenter weitere Maßnahmen gerade im Hinblick auf 
berufliche Orientierung sowie Gesundheitsförderung für schwer 
erreichbare junge Menschen erforderlich sind.

4.
Aufgrund des seit 01.01.2019 neu 
geschaffenen Regelinstrumentes des § 
16i SGB II, erfolgt ausschließlich eine 
aufstockende Finanzierung bei 
Übergängen aus dem 
Bundesprogramm Soziale Teilhabe. 
Eine Spitzenfinanzierung bei 
Förderungen gemäß dem seit 
01.01.2019 gültigen § 16e SGB II ist 
nicht möglich.
Dieser Punkt wurde aufgrund der Einführung des 
Teilhabechancengesetzes im Schwerpunkt "Förderung 
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung" aufgenommen. In 
01/2019 trat der §16i SGBII (Teilhabechancengesetz) in Kraft. 
Daher wurde durch die Lenkungsgruppe am 17.01.2019 
beschlossen, dass bei der "Förderung 
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung" die 
Spitzenfinanzierung von Übergängen aus dem Förderprogramm 
"Soziale Teilhabe" erfolgen soll, allerdings sonst keine 
Anteilsfinanzierung von §16i SGBII Beschäftigungen. Ebenso 
erfolgt keine Spitzenfinanzierung bei § 16e SGB II Förderungen.
4.
In 2017 gab es drei 
Förderschwerpunkte: 
1. Förderung 
sozialversicherungspflichtiger 
Beschäftigung
2. Förderprogrammmanagement
3. Niedrigschwellige und begleitende 
Instrumente
Das jetzige Förderprogramm enthält 
sechs Förderschwerpunkte:
1. Förderung 
sozialversicherungspflichtiger 
Beschäftigung (inklusive der 
aufstockenden Finanzierung von 
Übergängen aus der "Sozialen 
Teilhabe" in eine Förderung nach §16i 
SGBII)
2. Förderprogramm-management
3. Coaching und Beratung 
4. Qualifizierung
5. Gesundheitsförderung
6. Berufliche Orientierung
Aufgrund der Erfahrungen bei der Durchführung von 
KomProArBeit wurde der Förderschwerpunkt aus 2017 
"Niedrigschwellige und begleitende Instrumente" im 
Förderprogramm 2019 durch die Punkte "Coaching und Beratung", 
"Qualifizierung", "Gesundheitsförderung" und "Berufliche 
Orientierung" konkretisiert, um so mehr Kölnern und Kölnerinnen 
eine Förderung durch KomProArBeit zu ermöglichen. 
4.
Handlungsstrategie Vergabe (Seiten 11 
und 12)
Das Förderprogramm KomProArBeit arbeitet nach dem 
Zuwendungsrecht. Die Vergabe ist noch immer ein Teil des 
aktuellen Förderprogramms von KomProArBeit. Jedoch ist eine 
dezidierte Konkretisierung des Systems der Vergabe für Externe 
irreführend.

alt Punkt 
6. neu 
Punkt 6., 
7. und 8.
Punkt 6 des Programms "Monitoring, 
Evaluation, Fortschreibung" wurde im 
Programm 2019 in drei Punkte 
aufgeteilt. 
Das aktuelle Förderprogramm enthält 
unter Punkt 6. "Erfolgsindikatoren und 
Berichterstattung", unter 7. 
"Evaluation" und 8. "Fortschreibung 
des Programms"
Der Punkt 6 im Förderprogramm 2017 wurde im Förderprogramm 
2019 in drei 
eigenständige Punkte aufgteilt. Des Weiteren wurden die 
notwendigen Kennzahlen gebündelt, so dass nun folgende Daten 
erfasst werden:
- Anzahl und Dauer der erreichten Ausstiege aus dem SGB II – 
Leistungsbezug
- Umfang der erreichten Reduzierung bei den Kosten der 
Unterkunft im SGB II (Monat; Förderdauer; Dauer bisheriger 
Leistungsbezug)
- Anzahl der Personen mit Verbesserung der 
Beschäftigungsfähigkeit
- Eingesetzte Programmmittel
- Anzahl der geförderten Beschäftigungsverhältnisse
- Anzahl der geförderten Maßnahmen
- Anzahl der Teilnehmenden an geförderten Maßnahmen 
Eine mehrfache Erfragung von Daten bei den 
Zuwendungsempfängern soll vermieden werden.

Anlage 1 zu 3613/2020 Sachbericht 2019 KomProArBeit

31925 Zeichen

Sachbericht 2019 
 
 
 
KomProArBeit 
„Kommunales Programm für Arbeit und 
Beschäftigungsfähigkeit“

Seite 2 
 
Inhalt 
 
komproarbeit@stadt-koeln.de................................ ................................ ................................  2 
Stand: 01.10.2020 ................................ ................................ ................................ ................. 2 
Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ ........... 3 
1. Einleitung ................................ ................................ ................................ .......................... 4 
2. Überblick über die Förderungen durch KomProArBeit ................................ ....................... 7 
2.1 Förderung sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ................................ ............... 7 
2.2 Förderprogrammmanagement ................................ ................................ ....................10 
2.3 Coaching................................ ................................ ................................ .....................10 
2.4 Individuelle Qualifizierung ................................ ................................ ...........................11 
2.5 Gesundheitsförderung................................ ................................ ................................ .12 
2.6 Individuelle berufliche Orientierung ................................ ................................ .............13 
2.7 Übergreifende Projektförderung ................................ ................................ ..................14 
3. Vergleich zum Vorjahr ................................ ................................ ................................ ......15 
4. Fazit und Ausblick ................................ ................................ ................................ ............15 
5. Anhang ................................ ................................ ................................ .............................17 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Redaktion:  Nadin Jänsch, Karl-Jonas Göller, Lena Aengenvoort 
 
Kontakt:  Amt für Soziales, Arbeit und Senioren – Arbeitsmarktförderung 
  komproarbeit@stadt-koeln.de 
 
Stand: 01.10.2020

Seite 3 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Alter der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ................................ .......... 8 
Abbildung 2: Höchster schulischer Abschluss der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 9 
Abbildung 3: Höchster beruflicher Abschluss der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 9 
Abbildung 4: Beschäftigungsmodell der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten .............10 
Abbildung 5: Geschlecht der Teilnehmenden im Bereich Gesundheitsförderung ..................13 
Abbildung 6: Migrationshintergrund der Teilnehmenden im Bereich berufliche Orientierung 14

Seite 4 
 
1. Einleitung 
In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Landes -, Bundes - und ESF -
Förderprogramme zur Senkung der Zahl der Langzeitarbeitslosen in Deutsc hland entwickelt 
und erprobt. Diese Programme konnten mit mehr oder weniger Erfolg durchgeführt werden. 
Dies ist zum einen auf die Grenzen des jeweiligen Förderprogrammes und damit auf die 
fehlende rechtskreisübergreifende Unterstützung des Einzelnen zurüc kzuführen. Zum 
anderen wurde in allen Programmen die Zielgruppe bisher so eng beschrieben, dass viele 
Menschen diese Unterstützung nicht nutzen  konnten. Auf Grund der weiter bestehenden 
hohen Zahl von Langzeitarbeitslosen in Köln hat die Stadt Köln daher ein eigenes 
kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit  (KomProArBeit) 
aufgelegt. Dieses ergänzt und erweitert vorhandene Bundes- und Landesprogramme, sodass 
mehr langzeitarbeitslose Kölnerinnen und Kölner gefördert werden können. 
Ziel des kommunalen Programmes ist es, die soziale Teilhabe und Integration am Arbeitsmarkt 
für alle langzeitarbeitslosen Kölner und Kölnerinnen zu fördern , damit sie erfolgreich und 
dauerhaft einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen können. Dies ist  
unabhängig davon, ob sie auf Sozialleistungen angewiesen sind. 
Dabei werden drei Zieldimensionen verfolgt: 
1. Die Bereitstellung von sozialversicherungspflichtiger Arbeit, besonders in 
stadtgesellschaftlich relevanten Feldern, 
2. Die Erhöhung oder Wiederherstellung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit, 
um dauerhaft sozialversicherungspflichtig tätig sein zu können sowie 
3. Die Verbesserung von Rahmenbedingungen für Familien, um dauerhaft 
sozialversicherungspflichtig tätig zu sein. 
KomProArBeit bez ieht aus anderen Angeboten der Stadt weitere Kompetenzen in die 
Durchführung mit ein, um den Zugang für Langzeitarbeitslose am Arbeitsmarkt zu erleichtern. 
Es werden kommunale  Mittel da eingesetzt, wo eine anderweitige Finanzierung nicht, nicht 
mehr oder nicht ausreichend möglich ist. 
Aufgrund der Erfahrungswerte im Jahr 2018, in dem KomProArBeit begonnen hat sowie der 
Änderung der Fördermöglichkeiten im SGB II durch die Einführung des 
Teilhabechancengesetzes wurde das Förderprogramm von KomProArBeit im Jah r 2019 auf 
die aktuelle Fördersituation angepasst und von drei auf sechs Schwerpunkte ausgeweitet:

Seite 5 
 
(1) Förderung sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten insbesondere in stadtgesellschaftlich 
relevanten Feldern, auch über öffentliche Vergaben und den Aufbau neuer, einfacher Arbeit in 
Betrieben am Standort Köln, 
(2) Unterstützung der Integration langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt mit Hilfe 
von Förderprogrammen der EU, des Bundes und des Landes in Kombination mit kommunalen 
Eigenmitteln, 
(3) Stabilisierung von Beschäftigung langzeitarbeit sloser Menschen mit Hilfe von Coaching 
und Beratung, 
(4) Verbesserung der Einstiegsmöglichkeiten in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch 
individuelle arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen und Qualifizierungen im  Bereich der 
Gesundheitsförderung, 
(5) Stabilisierung, Erhalt und Steigerung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit durch 
Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung sowie 
(6) Maßnahmen zur beruflichen Orientierung, um langzeitarbeitslosen Menschen di e 
Perspektive eines Bildungsabschlusses zu ermöglichen. 
Diese Schwerpunkte unterstreichen die vielfältigen Handlungsfelder für langzeitarbeitslose 
Kölnerinnen und Kölner und die Wichtigkeit des Kommunalen Programms für Arbeit und 
Beschäftigungsfähigkeit. 
Langzeitarbeitslosigkeit kann mit verschiedensten Problemlagen in Verbindung gebracht 
werden. Hier finden sich sowohl finanzielle Probleme und Herausforderungen im Bereich des 
Wohnens, als auch mangelnde Qualifikationen sowie Probleme im Bereich der persönl ichen 
Grundkompetenzen. Ferner stellen keine, wenige oder veraltete berufliche Kenntnisse  eine 
besondere Herausforderung für Langzeitarbeitslose dar . Gesundheitliche Einschränkungen, 
psychischer und physischer Art, können durch eine lange Arbeitslosigkeit entstehen oder sich 
verstärken. Im Jahr 2019 ist es KomProArBeit gelungen, einige dieser Handlungsfelder 
aufzugreifen und Langzeitarbeitslosen die Möglichkeit  zu geben, diese Problemlagen  mit 
Unterstützung zu meistern. 
Im Jahr 2019 wurden über KomProArBei t insgesamt 240 Langzeitarbeitslose in den sechs 
verschiedenen Schwerpunkten gefördert.

Seite 6 
 
Förderart Anzahl der geförderten 
Personen 
1. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 97 
2. Coaching 6 
3. Individuelle Qualifizierung 6 
4. Gesundheitsförderung 38 
5. Individuelle berufliche Orientierung 60 
6. Übergreifende Projektförderung 33 
Insgesamt 240 
 
Ein besonderer Schwerpunkt lag hierbei auf der Co -Finanzierung bei nach § 16i SGB II 
geförderten Beschäftigten, die vorher im Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am 
Arbeitsmarkt“ beschäftigt waren. Gerade bei dieser Personengruppe hat sich herausgestellt, 
dass die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nu r sehr schwer 
oder gar unmöglich ist. 
Aufgrund der Einführung des Teilhabechancengesetzes im  SGB II wurden die 
Fördermöglichkeiten über KomProArBeit angepasst und durch die Lenkungsgruppe 
einstimmig beschlossen. Gerade für diese Personengruppe wurden damit zusätzliche 
Fördermöglichkeiten geschaffen: 
- Ausgleich der degressiven Förderung bei Übergän gen vom Bundesprogramm Soziale 
Teilhabe am Arbeitsmarkt in eine geförderte Beschäftigung nach § 16i SGB II 
- Finanzierung von Qualifizierungen  bei nach § 16i SGB II Geförderten, bei denen der 
Höchstförderbetrag des Jobcenter von 3.000 € überschritten wird 
- Förderung von Leistungen, die grundsätzlich über das Vermittlungsbudget des Jobcenter 
gezahlt werden, jedoch bei § 16i SGB II Beschäftigungen nicht möglich sind 
- Förderung von flankierenden Gesundheitsmaßnahmen zur Verbesserung und 
Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit 
Durch diese Fördermöglichkeiten ist es gelungen, nahtlose Übergänge von geförderter 
Beschäftigung in nicht geförderte Beschäftigung sowie in Altersrente zu erreichen. 
Im Folgenden wird der Fokus auf die sechs Schwerpunkte von KomProArBeit gelegt.

Seite 7 
 
2. Überblick über die Förderungen durch KomProArBeit 
Im Jahr 2019 hat KomProArbeit verschiedene Förderungen vorgenommen, um 
langzeitarbeitslose Kölnerinnen und Kölner in verschiedenen Lebenslagen und mit 
vielfältigen Hintergründen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.  
Vor allem Menschen mit Behinderung stehen in arbeitsmarktpolitischer Hinsicht vermehrt vor 
zu bewältigenden Hürden. Gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX sind Menschen mit Behinderung jene, 
die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in 
Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten 
Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern 
können. Im Jahr 2019 hatten rund 15 % der Menschen, die seitens KomProArBeit gefördert 
wurden, eine Behinderung. Durchschnittlich lag der Behinderungsgrad bei 50 %. 
Auch Menschen mit Migrationshintergrund und ältere Menschen sind häufig durch 
Langzeitarbeitslosigkeit betroffen, weshalb diese Personengruppen häufig durch 
KomProArBeit gefördert wurden. 
2.1 Förderung sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 
Im Jahr 2019 konnten 97 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen gefördert werden.  
In der Mehrzahl handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung durch KomProArBeit, d.h. es 
erfolgte eine ergänzende Finanzierung zu bestehenden Drittmitteln. Diese Zuwendungen 
stellen damit den größten Anteil der Förderungen seitens KomProArBeit dar. 
Gefördert wurden insbesondere Tätigkeiten, die einen gesamtstädtischen Nutzen haben. 
Dies wird verdeutlicht durch die Verteilung der geförderten Beschäftigungen auf kommunale 
Beteiligungsgesellschaften, Wohlfahrtsverbände/Beschäftigungsträger sowie die 
Privatwirtschaft. 
Förderart  Gesamtanzahl der 
Förderungen 
Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung 97 
Bei kommunalen Beteiligungsgesellschaften 50 
Bei Wohlfahrtsverbänden/Beschäftigungsträgern 46 
In der Privatwirtschaft 1 
 
Insgesamt wurden 77 Beschäftigungsverhältnisse von Langzeitarbeitslosen gefördert, die 
eine Förderung über das Jobcenter Köln im Rahmen des Teilhabechancengesetzes nach § 
16i SGBII erhalten. Dies betrifft ausschließlich zuvor bereits über das Programm „Soziale

Seite 8 
 
Teilhabe“ geförderte Menschen. Damit ist auch der starke Anstieg an 
Beschäftigungsförderungen zu erklären und von einer Abnahme im folgenden Jahr 
auszugehen. 
Derzeit üben 87 der 97 Menschen weiterhin ihre geförderte Beschäftigung aus, fünf 
Menschen konnten in eine unbefristete Beschäftigung übernommen werden, zwei weitere 
sind in Rentenbezüge übergegangen.  
Besonders hervorzuheben ist die Altersverteilung der gefördert Beschäftigten, da über 70% 
älter als 50 Jahre sind. Somit konnte einer Personengruppe geholfen werden, die aufgrund 
ihres Alters einen besonders erschwerten Zugang in eine sozialversicherungspflichtige 
Beschäftigung hat. 
 
Abbildung 1: Alter der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 
Von den insgesamt 97 geförderten Menschen haben 24 einen Migrationshintergrund, was 
etwa 25% entspricht. 
Bei der Betrachtung der Sozialräume lassen sich keine wesentlichen Unterschiede zwischen 
links- und rechtsrheinisch erkennen. 
Auffällig ist die Verteilung nach Geschlechtern, da 69 Männer und lediglich 28 Frauen 
seitens KomProArBeit gefördert wurden. Dies lässt sich unter anderem mit den 
Tätigkeitsfeldern begründen, da hier häufig körperlich anstrengende Tätigkeiten im 
gewerblich-technischen Bereich zu finden sind.  
Rund 17 % der Beschäftigten können keinen Schulabschluss vorweisen, 42 % haben einen 
Hauptschulabschluss, 22 % die mittlere Reife und 19 % haben eine 
Hochschulzugangsberechtigung. Die Angaben zu beruflichen Qualifikationen zeigen, dass 
45 % eine Ausbildung absolviert haben, rund acht % einen akademischen Abschluss haben, 
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Alter
Alter der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
20 - 29 Jahre 30 - 39 Jahre 40 - 49 Jahre 50 - 59 Jahre 60 Jahre -  Renteneintritt

Seite 9 
 
allerdings 47 % keinen beruflichen Abschluss nachweisen können. Vielfach wurden 
berufliche Qualifikationen seitens der Beschäftigten begonnen, aber nicht zu Ende geführt. 
Die Menschen, welche über einen Berufsabschluss verfügen, können oftmals nicht mehr in 
ihrem erlernten Beruf arbeiten. Dies kann aus gesundheitlichen Gründen der Fall sein oder 
weil die beruflichen Kenntnisse nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes 
entsprechen. Durch die finanzielle Unterstützung seitens KomProArBeit stellen Arbeitgeber 
vermehrt Langzeitarbeitslose ein, so dass diese eine Chance für die erfolgreiche 
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erhalten. 
 
Abbildung 2: Höchster schulischer Abschluss der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 
Abbildung 3: Höchster beruflicher Abschluss der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 
 
Die überwiegende Mehrheit der abgeschlossenen Arbeitsverträge erfolgte in Vollzeit oder 
vollzeitnah, so dass ein weiterer aufstockender Leistungsbezug im SGB II häufig vermieden 
werden konnte. 
Höchster schulischer 
Abschluss der 
Teilnehmenden in %
ohne
Hauptschulabschluss
Abschluss der mittleren Reife
Hochschulzugangsberechtigung
Höchster beruflicher 
Abschluss der 
Teilnehmenden in %
ohne Ausbildung Studium

Seite 10 
 
 
Abbildung 4: Beschäftigungsmodell der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 
Ein besonders eindrucksvolles Beispiel für die positive Wirkung von KomProArBeit ist die 
Förderung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eines Menschen mit einem 
Grad der Behinderung von 100%. Durch die Förderung über KomProArBeit in Kombination 
mit dem Rehabilitationsträger konnte dieser nach Jahren der intensiven Arbeitsplatzsuche 
eine Beschäftigung in seinem studierten Beruf erhalten und inklusionsorientiert in den 
Arbeitsmarkt einsteigen. Ferner zeigt dieses Beispiel die familiäre Dimension. Da der Vater 
des Geförderten sich um zwei schwerbehinderte volljährige Kinder kümmern musste, konnte 
er selbst nicht in seinem studierten Beruf als Ingenieur arbeiten. Da nun beide Söhne in 
Beschäftigung sind, kann auch er wieder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 
nachgehen und die gesamte Familie ist nicht mehr auf weitere Sozialleistungen angewiesen. 
2.2 Förderprogrammmanagement 
Im Jahr 2019 gelang mehrfach die Kombination von Drittmittelförderungen mit Förderungen 
seitens KomProArBeit. Es konnten Co-Finanzierungen mit der Bundesagentur für Arbeit, dem 
Jobcenter Köln sowie dem Landschaftsverband Rheinland erreicht werden. 
Ein weiterer Erfolg konnte seitens vorrangiger Mittel erzielt werden. Hier konnte KomProArBeit 
bei der Projektbeschreibung der Antragsteller mitwirken, so dass andere Leistungsträger in die 
Lage versetzt wurden, vorrangig in die Leistungserbringung zu gehen. 
2.3 Coaching 
Für alle geförderten Beschäftigungen seitens KomProArBeit ist ein 
beschäftigungsbegleitendes Coaching verpflichtend. Das Coaching zielt auf die 
Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses und die Steigerung des Leistungsvermögens 
ab. Das Coaching soll dem sogenannten „Drehtür-Effekt“ entgegenwirken, das heißt, dass 
Langzeitarbeitslose nach Aufnahme einer Beschäftigung schnell wieder arbeitslos werden, 
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Beschäftigungsmodell
-Wochenarbeitszeit in %-
100% > 75 % 50-74 % < 50 %

Seite 11 
 
da sie die vielen neuen Herausforderungen überfordern. Hier soll das Coaching sowohl im 
beruflichen, wie im privaten Kontext unterstützen. 
Im Jahr 2019 hat KomProArBeit das Coaching von sechs Teilnehmenden finanziert. Hierbei 
wurden Schlüsselkompetenzen, insbesondere in Bezug auf persönliche, soziale, 
methodische und interkulturelle Kompetenzen vermittelt. 
Die geringe Anzahl an geförderten Coachings durch KomProArBeit ergibt sich daraus, dass 
die übrigen geförderten Beschäftigungsverhältnisse bereits ein Coaching über das Jobcenter 
Köln erhalten. 
2.4 Individuelle Qualifizierung 
Die individuelle Qualifizierung zielt auf die arbeitsplatzbezogene, berufliche Qualifikation 
sowie die Verbesserung der zentralen Grundkompetenz ab. Dies führt zu einer Stabilisierung 
der Tätigkeit und der Integration des Beschäftigten. 
Die Voraussetzungen für eine Förderung sind: 
1. Eine individuelle an Arbeitsplatz und Person angepasste und nicht durch andere 
Leistungsträger abgedeckte Qualifizierung oder 
2. Die Aufstockung der durch andere Leistungsträger erbrachten Finanzierung von 
Qualifizierungsmaßnahmen oder 
3. Maßnahmen, die zu einer Verbesserung und Stabilisierung der individuellen 
persönlichen Grundkompetenzen der/des Langzeitarbeitslosen führen (z.B. 
Kommunikationstraining, Sprachförderung). 
Die praktische Arbeit und fachliche Anleitung sollen hierbei im Vordergrund stehen und somit 
die individuellen beruflichen Kompetenzen verbessern und fördern. 
Im Bereich der arbeitsplatzbezogenen Qualifizierung wurden im Jahr 2019 sechs 
Teilnehmende seitens KomProArBeit gefördert. Drei der sechs Förderungen haben als Ziel 
die Erlangung eines Führerscheins, da dieser Grundlage für die langfristig erfolgreiche 
Integration in den Arbeitsmarkt und Ausübung ihres Berufes darstellt. Das 
Beschäftigungsfeld der Teilnehmenden erstreckt sich von einem Bauhelfer über einen 
Garten- und Landschaftsbauer bis hin zu einer Feuerwehrwerkstatthelferin. Ferner wurde bei 
diesem Schwerpunkt eine Qualifikation zu einem Luftsicherheitsassistenten gefördert, um 
einen nahtlosen Übergang zum ersten Arbeitsmarkt bewerkstelligen zu können. Auf Grund 
mangelnder schulischer und beruflicher Abschlüsse stehen die Teilnehmenden vor nicht zu 
unterschätzenden Herausforderungen. Der Bereich der individuellen Qualifizierung bei 
KomProArbeit bietet diesen Menschen eine Möglichkeit sich langfristig und nahtlos in den

Seite 12 
 
ersten Arbeitsmarkt zu integrieren und eine Möglichkeit, die qualitativen Anforderungen des 
Arbeitsgebers erfüllen zu können. 
Die Notwendigkeit einer weiteren Qualifizierung wird auch an Hand der 
Arbeitslosigkeitsdauer erkenntlich. Im Schnitt waren die Teilnehmenden vor dem 
Maßnahmenbeginn bereits mindestens 60 Monate arbeitslos gemeldet. 
2.5 Gesundheitsförderung  
Vermehrt weisen Studien daraufhin, dass Langzeitarbeitslosigkeit bestehende 
Krankheitsbilder verstärkt und neue Erkrankungen hervorruft. Außerdem ist häufig eine 
Folge der Langzeitarbeitslosigkeit eine soziale Isolation. Ursachen liegen zum einen in den 
fehlenden finanziellen Mittel, zum anderen aber auch die Furcht davor, dass andere 
Personen von der persönlichen Situation erfahren. Auch ungesunde Ernährungsweisen, wie 
Fast Food oder Fertiggerichte und daraus resultierende gesundheitliche Beeinträchtigungen 
können als Folge der Langzeitarbeitslosigkeit gesehen werden. Um diesen Punkten 
entgegen zu wirken, hat KomProArBeit im Jahr 2019 den Schwerpunkt der 
Gesundheitsförderung entwickelt. Die Unterstützung im Bereich der Gesundheitsförderung 
seitens KomProArBeit erfolgt durch folgende mögliche Handlungsfelder. Zum einen kann die 
Feststellung der aktuellen Leistungsfähigkeit erfolgen. Ebenso essentiell sind Beratungen 
bezüglich Gesundheitsförderung und/oder Gesundheitsprävention. Zum anderen stellen 
gesundheitsfördernde Maßnahmen, wie Ernährungsberatung, Sportangebote oder gesundes 
Kochen mit geringem Einkommen und berufsbegleitendes Gesundheitscoaching 
berücksichtigungsfähige Inhalte dar. 
Im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 haben drei Projekte mit dem Schwerpunkt der 
Gesundheitsförderung begonnen. Insgesamt wurde hierbei 38 Menschen die Chance 
gegeben sich in Themenfelder, wie Ernährung, Bewegung im Alltag und Stressbewältigung 
und Entspannung weiterzubilden. Hervorzuheben ist die Einbeziehung einer 
Ernährungsberaterin und einer Fitnesstrainerin in einem Projekt. Ein Augenmerk bei der 
Vermittlung von gesundheitsorientierten Themen ist die gute und einfache Anwendbarkeit im 
Alltag, sodass die vermittelten Handlungsbedarfe von den Teilnehmenden problemlos 
umgesetzt und in ihren Alltag integriert werden können. Beispielsweise wurde vor allem das 
Themenfeld „gesundes und kostengünstiges Kochen“ aufgegriffen. Bedarfsorientiert wurden 
hierbei Anregungen der Teilnehmenden berücksichtigt und in die Maßnahme einbezogen. 
Bei Betrachtung des Geschlechtes der Teilnehmenden wird deutlich, dass der Anteil der 
männlichen Teilnehmenden größer ist als der der Frauen. Dies kann in Verbindung gebracht 
werden, mit der Tatsache, dass deutschlandweit mehr Männer langzeitarbeitslos gemeldet 
sind als Frauen.

Seite 13 
 
 
Abbildung 5: Geschlecht der Teilnehmenden im Bereich Gesundheitsförderung 
Das Durchschnittsalter der Teilnehmenden liegt bei 44 Jahren. Da sich mit zunehmenden 
Alter die Erkrankungsgefahr erhöht und Langzeitarbeitslosigkeit ernstzunehmende 
gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich führen kann, ist die frühzeitige 
Gesundheitsförderung unumgänglich. Im Jahr 2019 wurden daher Grundbausteine für die 
erfolgreiche Weiterführung einiger Projekte im Jahr 2020 gelegt. 
2.6 Individuelle berufliche Orientierung 
Die berufliche Orientierung können alle Kölner und Kölnerinnen wahrnehmen, die 
mindestens das 15. Lebensjahr vollendet haben oder Langzeitarbeitslose, die bis zu maximal 
fünf Jahren vor ihrem Renteneintrittsalter alt sind. 
Hier wurde seitens KomProArBeit das Projekt zur Sportassistenten-Ausbildung inkl. 
Talentkompass zur beruflichen Orientierung mit entwickelt, finanziert und erprobt. Im 
Vordergrund der Zielgruppe stehen vor allem unter 25-Jährige SGB II Leistungsempfänger 
und Leistungsempfängerin, welche nur schwer oder gar nicht durch das Jobcenter Köln 
erreicht werden können. Das Ziel des Projektes ist, durch eine niederschwellige Ausbildung 
zum Sportassistenten oder zur Sportassistentin die Zielgruppe zu motivieren. Gleichzeitig 
erhalten die Teilnehmenden über den Talentkompass NRW einen Überblick über die 
eigenen Fähigkeiten, Kompetenzen und beruflichen Vorstellungen. Damit werden sie für eine 
Vermittlung in der Job-und Ausbildungsberatung vorbereitet und werden durch einen 
Sozialarbeiter im Anschluss an die Maßnahme zum Jobcenter oder anderen Anlaufstellen 
begleitet. Im Jahr 2019 haben insgesamt 60 Menschen, mit einem Durchschnittsalter von 23 
Jahren, teilgenommen. 
Vor allem junge Menschen mit Migrationshintergrund stehen in Deutschland im Bildungs- 
und Berufsbereich vermehrt vor größeren Herausforderungen. Nicht zu unterschätzen sind 
hierbei die Auswirkungen des Elternhauses, Sprachbarrieren sowie kulturelle Unterschiede. 
Da rund 85 % der Personen einen Migrationshintergrund vorweisen, konnte dieses Projekt 
Geschlecht
weiblich männlich

Seite 14 
 
gerade dieser Personengruppe eine besondere Hilfestellung gegeben.
 
Abbildung 6: Migrationshintergrund der Teilnehmenden im Bereich berufliche Orientierung 
Während des Projektes wurden Problemlagen der Teilnehmenden wie mangelnde 
Beratungsbereitschaft, berufliche Orientierungslosigkeit, mangelndes Selbstwertgefühl, 
soziales Umfeld aber auch Struktur- und Motivationslosigkeit angegangen und bewältigt. Bei 
Bedarf wurden auch externe Stellen zur Unterstützung kontaktiert. Hierzu zählen 
beispielsweise Therapeuten, Selbsthilfegruppen oder auch das Jobcenter. Betrachtet man 
den höchsten schulischen Abschluss der Teilnehmenden wird deutlich, dass ein großer 
Anteil eine Hochschulberechtigung hat. Vermehrt wurde diese Personengruppe dazu 
angehalten und unterstützt ein Studium zu beginnen und den passenden Studiengang zu 
finden. 
2.7 Übergreifende Projektförderung 
Im Jahr 2019 wurden zwei Projekte mit der Zielorientierung „Heranführung an den ersten 
Arbeitsmarkt“ gefördert. 
Hierbei handelte es sich zum einen um „Bausteine zum Job“ als Teil des Projektes Job Scout 
Klosterwald, welches in Co-Finanzierung mit dem Jobcenter Köln gefördert wurde. Die 
Zielgruppe in diesem Projekt sind Menschen mit multiplen Problemlagen und einem 
besonderen Bedarf an Beratung und Aktivierung.  
Die Maßnahme wendete sich an Menschen, die SGB II Leistungen beziehen und 
insbesondere aus folgenden Zielgruppen stammen: 
- Alleinerziehende mit Kindern vom Kleinkindalter bis zur Pubertät 
- Personen mit körperlichen und gesundheitlichen Einschränkungen 
- Personen mit Verhaltensauffälligkeiten und geringen sozialen Kontakten 
 
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Migrationshintergrund
ja nein

Seite 15 
 
Insgesamt wurden im Jahr 2019 in diesem Projekt 28 Personen gefördert. Die 
Teilnehmenden konnten Fortschritte insbesondere in ihrem Sozialverhalten, der 
Selbstwahrnehmung und der Selbstorganisation erzielen und wurden selbstsicherer. 
Ein weiteres gefördertes Projekt war das Coaching für Geflüchtete im Bürgerzentrum 
Ehrenfeld. Das Projekt richtete sich an geflüchtete Männer im Alter zwischen 25 und 50, die 
langzeitarbeitslos gemäß § 18 SGB II sind mit einem besonderen Bedarf an Beratung und 
Aktivierung. Ziel war es, die in der Person liegenden Vermittlungshemmnisse 
herauszufinden, zu analysieren, abzubauen und strukturelle Hürden zu überwinden. Alle 
Teilnehmer konnten an einer beruflichen Orientierung teilnehmen, des Weiteren wurden 
individuelle Handlungsbedarfe bearbeitet, wie beispielsweise Unterstützung bei der 
Wohnungssuche. Ferner wurden für die Teilnehmenden Veedels-Paten vermittelt, die sich 
auch über die Projektdauer hinaus ehrenamtlich um die Teilnehmenden kümmern. 
3. Vergleich zum Vorjahr 
In dem letzten Jahr wurden die Schwerpunkte seitens KomProArBeit ausgebaut und erweitert. 
Drei Schwerpunkte sind hinzugekommen  (siehe Seite 5), sodass die Fördermöglichkeiten 
breiter gefächert sind und mehr Menschen erreicht werden  können. Dadurch wurde das 
Förderprogramm an die aktuell gegebenen arbeitsmarktpolitischen Gegebenheiten 
angepasst. Durch die Einführung des Teilhabechancengesetzes im SGB II zum 01.01.2019 
lag ein besonderer Fokus seitens KomProArBeit in 2019 auf der Personengruppe der nach § 
16i SGB II geförderten Menschen. 
Die Anzahl der Förderungen sowie die Anzahl der tatsächlich erreichten Menschen konnte von 
44 im Jahr 2018 auf 229 im Jahr 2019 erhöht werden. 
4. Fazit und Ausblick 
Die Einführung des Teilhabechancengesetzes im SGB II hat für viele Unsicherheiten gesorgt. 
Es war nicht bekannt, welche konkreten Leistungen außer de m Lohnkostenzuschuss sowie 
den 3.000 EUR Qualifizierungsbudgets für eine erfolgreiche langfristige Integration in den 
ersten Arbeitsmarkt benötigt werden. Im Laufe des Jahres 2019 hat sich jedoch gezeigt, dass 
viele Bedarfslagen bereits durch Leistungen des  Jobcenter weiter erbracht werden können. 
Einzig die Qualifizierung im Bereich der persönlichen Grundkompetenzen sowie die 
begleitende Gesundheitsförderung sind nicht durch das Jobcenters finanzierbar. Hier werden 
weitere Ideen entwickelt, um bestehende Be schäftigungsverhältnisse zu stabilisieren und 
Übergänge in nicht geförderte Beschäftigung zu verbessern. 
Es gilt den ganzheitlichen Ansatz von KomProArBeit stetig an die aktuellen Entwicklungen auf 
dem Arbeitsmarkt sowie die bestehenden Rahmenbedingungen a nzupassen um eine

Seite 16 
 
bestmögliche rechtskreisübergreifende Verzahnung aller Beteiligten zu erreichen. Auch eine 
Erweiterung der Schwerpunkte kann hierbei  zielführend sein, um mehr langzeitarbeitslose 
Kölnerinnen und Kölner wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. 
Im Jahr 2020 wird der Fokus weiter auf Maßnahmen der begleitenden Gesundheitsförderung 
sowie neuartiger Pilotprojekte für verschiedene Zielgruppen gelegt. Durch die projektbezogene 
Förderung durch KomProArBeit können künftig mehr Menschen von den An geboten 
profitieren. Zudem soll KomProArBeit im Internet veröffentlicht und Anträge sollen künftig in 
digitaler Form gestellt werden können.

Seite 17 
 
5. Anhang 
Zu den Kapiteln: 
2. Erfolgte Förderungen seitens KomProArBeit 
Anteil von Menschen mit Behinderung: 15 % 
Durchschnittlicher Grad der Behinderung: 50 % 
 
2.1 Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung 
Anzahl der Teilnehmenden: 97 
Art des Arbeitgebers:  
Bei kommunalen Beteiligungsgesellschaften 50 
Bei Wohlfahrtsverbänden/Beschäftigungsträgern 46 
Privatwirtschaft 1 
Nach § 16 i SGB II 77 
Alter der Teilnehmenden:  
Zwischen 20-29 Jahren 3 
Zwischen 30-39 Jahren 5 
Zwischen 40-49 Jahren 18 
Zwischen 50-59 Jahren 48 
Zwischen 60 Jahren - Renteneintrittsalter 23 
Migrationshintergrund: 25 % 
Geschlechteranteil:  
Männlich 69 
Weiblich 28 
Höchster schulischer Abschluss:  
Ohne  17 % 
Hauptschulabschluss 42 % 
Abschluss der mittleren Reife 22 % 
Hochschulzugangsberechtigung 19 % 
Höchster berufliche Abschluss:  
Ohne 47 % 
Berufliche Ausbildung 45 % 
Studium 8%  
Beschäftigungsmodell der Wochenarbeitszeit:  
100 % 30 %

Seite 18 
 
Größer als 75 % 44%  
50-74 % 18 % 
Kleiner als 50 % 8 % 
 
Tätigkeitsfelder Anzahl Beschäftigte 
allg. Helfer/Arbeiter 4 
Bereich Bauen 11 
Betreuungskraft 1 
Betriebssekretärin 2 
Bereich Büro/Verwaltung 3 
Bereich Fahren 6 
Feuerwerkstatthelfende 3 
Bereich Garten –und Landschaftsbau 4 
Bereich Hausmeister/Hauswirtschaft 31 
Bereich Maler 5 
Bereich Reinigung 1 
Bereich Werkstatt 7 
Bereich Lagerarbeiten 4 
Pädagogische Hilfskraft 2 
Produktionshelfende 1 
Quartierhelfende 4 
Bereich Küche 2 
Stadtteilkümmerer 3 
Job Coach 1 
Bereich Organisation 1 
Bereich Einzelhandel 1 
Gesamtzahl: 97 
 
2.3 Coaching 
Anzahl der Teilnehmenden: 6 
Geschlechteranteil:  
Männlich: 50 % 
Weiblich:  50 % 
Durchschnittsalter:  50 Jahre

Seite 19 
 
2.4 Individuelle Qualifizierung 
Anzahl der Teilnehmenden: 6 
Geschlechteranteil:  
Männlich 83 % 
weiblich 17 % 
Höchster schulischer Abschluss:  
Ohne 33 % 
Hauptschulabschluss 33 % 
Abschluss der mittleren Reife 33 % 
Hochschulzugangsberechtigung 0 % 
Höchster beruflicher Abschluss:  
Ohne 50 % 
Berufliche Ausbildung 50 % 
Studium 0 % 
Durchschnitt Arbeitslosigkeit: 60 Monate 
 
2.5 Gesundheitsförderung 
Anzahl der Teilnehmenden: 38 
Geschlechteranteil:  
Männlich 90 % 
weiblich 10 % 
Durchschnittsalter: 44 Jahre 
 
2.6 Individuelle berufliche Orientierung 
Anzahl der Teilnehmenden: 60  
Geschlechteranteil:  
Männlich 73 % 
weiblich 27 % 
Höchster schulischer Abschluss:  
Ohne 26 % 
Hauptschulabschluss 26 % 
Abschluss der mittleren Reife 19 % 
Hochschulzugangsberechtigung 29 %

Seite 20 
 
Höchster beruflicher Abschluss:  
ohne 78 % 
Durchschnittsalter: 23 Jahre 
Migrationshintergrund:  
Ja 85 % 
Nein 15 % 
 
2.7 Übergreifende Projektförderung 
Anzahl der Teilnehmenden: 33 
Geschlechteranteil:  
Männlich 39 % 
weiblich 61 % 
Höchster schulischer Abschluss:  
Ohne 6 % 
Hauptschulabschluss 42 % 
Abschluss der mittleren Reife 27 % 
Hochschulzugangsberechtigung 24 % 
Höchster beruflicher Abschluss:  
ohne 33 % 
Ausbildung 66 % 
Durchschnittsalter:  39 Jahre 
Migrationshintergrund:  
Ja 79 % 
Nein 21 %

Mitteilung Ausschuss

3997 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/505 
 
Vorlagen-Nummer  07.01.2021 
 3613/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.01.2021 
Wirtschaftsausschuss 14.01.2021 
 
Sachstand zur Umsetzung des Kommunalen Programms für Arbeit und 
Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit) 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren hat in der Sitzung vom 28.05.2020 die Verwaltung beauf-
tragt, einen umfänglichen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalen Programms für Arbeit 
und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit) vorzulegen. Der Sachstand sei auch dem Wirtschafts-
ausschuss zur Kenntnis zu geben (AN/0599/2020). 
In der Anlage 1 legt die Verwaltung den gewünschten Bericht nunmehr vor. Zudem hat die Verwal-
tung zur weiteren Information eine Synopse hinsichtlich der inhaltlichen Veränderung des Programms 
KomProArBeit von 2017 zu 2019 erstellt (Anlage 2). 
Zusammenfassend und ergänzend teilt die Verwaltung hierzu mit: 
1. Sachbericht KomProArBeit für das Jahr 2019 
Als besonderen Erfolg ist festzustellen, dass im Vergleich zu den Vorjahren die Anzahl der geförder-
ten Menschen im Jahr 2019 erheblich erhöht werden konnte. Außerdem lag ein besonderer Fokus 
durch die Einführung des Teilhabechancengesetzes im SGB II zum 01.01.2019 auf der Personen-
gruppe der nach § 16i SGB II geförderten Menschen. Hier konnte die Verwaltung gemeinsam mit Be-
schäftigungsträgern erfolgreich Übergänge von Beschäftigten im Bundesprogramm Soziale Teilhabe 
in das neue Regelinstrument des § 16i SGB II schaffen. 
2. Synopse zur Programmveränderung von 2017 zu 2019 
Hinsichtlich der aus der Synopse ersichtlichen inhaltlichen Veränderung des Förderprogramms 2017 
und 2019 hebt die Verwaltung hervor, dass eine Anpassung des KomProArBeit aufgrund des inhalt-
lich nun bekannten Teilhabechancengesetzes mit dessen Fördermöglichkeiten erforderlich wurde. 
Zudem hat die Erfahrung hinsichtlich der Umsetzung des KomProArBeit gezeigt, dass eine Konkreti-
sierung des bisherigen Schwerpunktes „begleitende Aktivitäten“ zielführender ist. Somit wurden die 
Schwerpunkte von drei auf sechs erweitert, um mehr Personen eine Förderung durch KomProArBeit 
zu ermöglichen. Auch wird damit der Grundsatz der ganzheitlichen Integration im KomProArBeit so-
wie der Auftrag, sich stetig an die aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt sowie die bestehen-
den Rahmenbedingungen anzupassen, aufgegriffen, um eine bestmögliche rechtskreisübergreifende 
Verzahnung aller Beteiligten zu erreichen. 
3. Aktueller Sachstand zu Umsetzung des KomProArBeit im Jahr 2020 
Aktuell werden über KomProArBeit 80 Beschäftigungsverhältnisse gefördert. Vier Menschen konnten 
in ungeförderte Beschäftigungsverhältnisse wechseln. Drei davon wurden bei der Stadt Köln einge-

2 
 
stellt. 
Aufgrund der inhaltlichen Veränderung vom KomProArBeit konnten Maßnahmen im Bereich der Ge-
sundheitsförderung, der beruflichen Orientierung sowie im Bereich des Ausstiegs aus der Prostitution 
in Kooperation mit dem Jobcenter verwirklicht werden. Somit konnte zu Beginn des Jahres das 
Budget von KomProArBeit weitestgehend ausgeschöpft werden. Jedoch ist die Corona Pandemie 
auch am KomProArBeit nicht spurlos vorbei gegangen. So konnten Maßnahmen mit mehreren Teil-
nehmenden nicht beginnen oder mussten unterbrochen werden. Diese Maßnahmen wurden zu einem 
Großteil von 2020 auf das Jahr 2021 verschoben. Folglich wurden die zu erwartenden Ausgaben in 
2020 um ca. 250.000 € unterschritten. 
4. Digitale Antragstellung und Internetauftritt 
Seit August 2020 ist KomProArBeit im Internet der Stadt Köln veröffentlicht und eine digitale Antrag-
stellung möglich. Die digitale Antragstellung beinhaltet dabei die Antragstellung, Bearbeitung und 
Auszahlung über ein System. Dadurch können Wegezeiten verkürzt sowie die Papiernutzung kom-
plett eingespart werden. Die Umsetzung ist erfolgreich angelaufen und es wurden bereits erste Anträ-
ge vollständig digital bearbeitet. 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

14.01.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 14.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.01.2021 Wirtschaftsausschuss
TOP 11.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3613/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.01.2021
Erstellt
14.12.2020 09:43