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0087/2018

AN/1130/2017 Wohnsiedlung „Im Mönchsfeld„ in Roggendorf/Thenhoven

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.02.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 15.03.2018, TOP 1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

20909 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/152 
 
Vorlagen-Nummer 22.02.2018 
 0087/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 27.02.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 01.03.2018 
Integrationsrat 05.03.2018 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 15.03.2018 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffen "Wohnsiedlung "Im Mönchsfeld" in 
Roggendorf/Thenhoven" 
Der Siedlungsbereich „Im Mönchsfeld“ zwischen Berrischstraße, Walter-Dodde-Weg und Sinnersdor-
fer Straße im Stadtteil Roggendorf/Thenhoven ist im Vergleich zum übrigen Gebiet des Stadtteils von 
einer mehrgeschossigen Wohnsiedlung geprägt. Der Kontrast zum weitaus größeren Teil von Rog-
gendorf/Thenhoven mit einer dörflich anmutenden Siedlungsstruktur ist insbesondere durch das äu-
ßere Erscheinungsbild der Siedlung mit tristen Fassaden und heruntergekommenen Spiel- und Bolz-
plätzen sehr auffällig. Es besteht der Eindruck, dass – abgesehen vom Bauwagenprojekt des SKM – 
feste Jugend- und Sozialeinrichtungen fehlen. Dadurch kommt es zu einer „ghettoartigen“ Anmutung 
dieser Siedlung, die Handlungsbedarfe vermuten lässt.  
1. Wie ist die Bevölkerungs- und Sozialstruktur im wie vorbeschrieben abgegrenzten Siedlungs-
bereich „Im Mönchfeld“?  
 
a) Es wird um eine Darstellung der Parameter  
- Einwohnerstruktur (Migrationshintergrund, Jugend- und Altenquotient),  
- Beschäftigungsquote, Arbeitslose, 
- SGB-II-Empfänger, Empfänger Grundsicherung,  
- Haushalte (mit Kindern, alleinerziehend, Senioren), 
- Kinderbetreuung (Betreuungsquote U10), 
- Bildungsteilhabe  
entsprechend des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ gebeten.  
b) Unterscheidet sich die Sozial- und Bevölkerungsstruktur im Gebiet „Im Mönchsfeld“ von der ent-
sprechenden Struktur im angrenzenden Stadtteil und Stadtbezirk? Wenn ja, woran ist dies festzuma-
chen? 
2. Wie bewertet die Verwaltung diese Strukturdaten und das vorbeschriebene Erscheinungsbild der 
Siedlung, insbesondere unter den Gesichtspunkten der Stadtentwicklung, der Sauberkeit, der Grün-
flächen, der Jugendhilfebedarfe und der sozialpolitischen Notwendigkeiten?  
3. Welche Handlungsbedarfe sieht die Verwaltung für diese Siedlung? Wäre die Aufstellung eines

2 
 
Integrierten Handlungskonzeptes sinnvoll? Werden andere Wege des integrierten Vorgehens, z.B. in 
Zusammenarbeit mit der Polizei, Schulen und örtlichen Vereinen in Betracht gezogen?  
4. Welche Maßnahmen  
a) werden bereits umgesetzt? Durch wen (Fachdienststellen und Dritte)? 
b) sind künftig geplant? Mit welchen Mitteln sind diese hinterlegt? Durch wen und in welchem Zeit-
raum sollen diese umgesetzt werden? 
5. Werden Gespräche mit der Eigentümergesellschaft Vonovia geführt? Zu welchen Maßnahmen ist 
diese bereit? 
 
Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1+2 
Wesentliche Bevölkerungs- und Strukturdaten im Überblick  
Hinsichtlich der diskutierten Daten ist anzumerken, dass es sich (lediglich) um Stichtagsdaten handelt 
und verschiedene sozialräumliche Zuschnitte verglichen werden. Im Idealfall würden analytisch z.B. 
alle Stadtteile in Köln miteinander verglichen und vor allem auch auf Zeitreihen bzw. Entwicklungsver-
läufe abgehoben, um sozialräumliche Aufhol- bzw. Abkopplungstendenzen nachzeichnen zu können. 
Dies soll das im Aufbau befindliche Stadtentwicklungsmonitoring leisten. 
 
Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund und Strukturdaten:  
Die Verteilung der Einwohner*innen nach Altersgruppen, Jugendquotient und Anteile der Familien- 
und Alleinerziehendenhaushalte deuten darauf hin, dass es sich bei dem Siedlungsbereich „Im 
Mönchsfeld“ um ein vergleichsweise junges Quartier mit vielen Familien und Kindern handelt. 
Nach der kleinräumigen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 ist für den Stadtteil Roggen-
dorf/Thenhoven mit einem vergleichsweise hohen Bevölkerungswachstum von plus 15% bei (weite-
rer) Verjüngung der Bevölkerung bis 2025 zu rechnen. 
• Das Siedlungsgebiet „Im Mönchsfeld“ ist durch überdurchschnittliche Anteile bei Kindern und 
Jugendlichen und eine unterdurchschnittliche Anteil an Menschen zwischen 18 und 65 Jahren ge-
kennzeichnet.  
• Die Anteile der Menschen mit Migrationshintergrund liegen im Siedlungsgebiet „Im Mönchs-
feld“ mit 72,5 % insgesamt deutlich über dem Anteil im Stadtteil Roggendorf/Thenhoven (43,1 %), 
leicht unter dem Anteil im Sozialraum (SR) Chorweiler (77,4 %) aber auch deutlich über dem Anteil in 
allen SR (57,6 %).  
• Der Anteil von 23 % an jungen Menschen mit Migrationshintergrund (unter 18-Jährige) liegt 
doppelt so hoch wie im Stadtteil Roggendorf/Thenhoven (11,1 %), leicht über dem Anteil im SR 
Chorweiler (19,1 %) und auch ca. 1/3 höher als in allen SR (14,8 %).  
• Im Siedlungsgebiet „Im Mönchsfeld“ leben überdurchschnittliche Anteile junger Menschen und 
überdurchschnittliche Anteile von Menschen mit Migrationshintergrund.  
Arbeitslosenquote und Arbeitslosenquote  
• Die Quote der Beschäftigten liegt im Siedlungsbereich „Im Mönchsfeld“ mit 33,9 % deutlich 
unter der des Stadtteils Roggendorf/Thenhoven (49,2 %). Auch im Vergleich zum SR Chorweiler 
(47,1 %) sowie im Vergleich zu allen Sozialräumen (48,5 %) gehen demnach „Im Mönchsfeld“ deut-
lich weniger Menschen einer Beschäftigung nach, als in den Vergleichsgebieten.  
• Dies bestätigt sich auch bei der Betrachtung der Arbeitslosenquote (30,1 %), die fast dreimal 
so hoch ist, wie im Stadtteil Roggendorf/Thenhoven (11,9 %) und etwas mehr als doppelt so hoch ist, 
wie in SR Chorweiler (13,9 %) und in allen Sozialräumen (13,4 %). 
• Die Anteile von jungen Menschen (unter 18 Jahre), die arbeitslos sind, liegt im Siedlungsge-
biet „Im Mönchsfeld“ mit 9,3 % leicht über dem Anteil im SR Chorweiler (8,9 %) und ebenfalls leicht 
über dem Anteil aller Sozialräume (7,7 %).  
Die Ergebnisse deuten auf eine erhöhte Belastung im Siedlungsgebiet „Im Mönchsfeld“ durch Arbeits-

3 
 
losigkeit hin.  
Anteil der Kinder unter 15 Jahren in SGB II Bedarfsgemeinschaften  
• Die Quote der Kinder (unter 15 Jahre) in Bedarfsgemeinschaften liegt im Siedlungsbereich „Im 
Mönchsfeld“ mit 71,1 % fast doppelt so hoch wie im Stadtteil Roggendorf/Thenhoven (36,5 %). Auch 
im Vergleich zum SR Chorweiler (45 %) sowie im Vergleich zu allen Sozialräumen (38,6 %) sind im 
Siedlungsgebiet „Im Mönchsfeld“ überdurchschnittlich viele Kinder und Jugendliche unter 15 Jahre 
nach SGB II leistungsberechtigt.  
Im Siedlungsgebiet „Im Mönchsfeld“ leben demnach größere Anteile von Kindern unter 15 Jahren in 
Familien, die Transferleistungen nach SGB II erhalten. Insofern kann auch hier von einer im Vergleich 
erhöhten Belastung ausgegangen werden. 
Kindertagesbetreuung 
• Im aktuellen Kindergartenjahr 2017/18 liegt die Versorgungsquote der Kindertagesbetreuung 
für unter 3-Jährige im Stadtteil Roggendorf/Thenhoven bei 34%. Im Stadtbezirk liegt die entsprechen-
de Quote bei 32%, im gesamten Stadtgebiet bei 39% (vergleiche „Dreizehnter Statusbericht zum 
Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln“, Session 3035/2017).  
Mit Blick auf die 3-Jährigen und Älteren wird im aktuellen Kindergartenjahr eine Versorgungsquote 
der Kindertagesbetreuung von 94% erreicht. Sie liegt etwas über den Werten des Stadtbezirks in Hö-
he von 92% und unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 97%. 
Offener Ganztag im Primarbereich 
• Im Schuljahr 2017/18 liegt die Versorgungsquote im Bereich der Offenen Ganztagsschule im 
Primarbereich im Stadtteil Roggendorf/Thenhoven bei 83% und damit über der Quote des Stadtbe-
zirks von 69% und über dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 78% (vergleiche „Offene Ganz-
tagsschule im Primarbereich – bedarfsgerechter Ausbau auf 29.700 Plätze“, Session 0241/2017). 
Übergang auf weiterführende Schule - Gymnasialempfehlung 
• Im Schuljahr 2016/17 erhielten rund 21% der zum Übergang auf die weiterführenden Schulen 
anstehenden Grundschüler*innen in Roggendorf/Thenhoven eine Gymnasialempfehlung ohne Ein-
schränkung. Im gesamtstädtischen Durchschnitt lag dieser Wert bei knapp 43%. 
Zusammenfassende Einordnung 
Besondere Anforderungen und Unterstützungsbedarfe haben in der Regel Stadtteile, die überdurch-
schnittlich durch sozialstrukturelle Benachteiligung und eine abgeschottete Randlage gekennzeichnet 
sind. Der Kölner Stadtteil Roggendorf/ Thenhoven weist diese Kennzeichen auf. 
Die beiden Stadtviertel 61101/ Roggendorf und 61103/ Thenhoven unterscheiden sich dabei deutlich. 
Thenhoven ist durch einen Dorfkern und Einfamilienhäuser geprägt. In Roggendorf lebt die Mehrzahl 
der Haushalte in der Siedlung „Im Mönchsfeld“/ Berrischstraße.  
Das Zusammenleben der Menschen in dieser Siedlung ist wesentlich geprägt durch die heterogene 
Bevölkerungsstruktur und unterschiedliche belastende Faktoren. Zu den belastenden Faktoren gehö-
ren vor Allem Einkommensarmut, Bildungsferne, eine in Teilen festgestellte erhöhte Gewaltbereit-
schaft und der Konsum von (illegalen) Drogen.  
Ein erhöhtes Maß an Perspektivlosigkeit und die Entwicklung von Parallelstrukturen mit eigenen 
Handlungsmustern werden von den Fachkräften der Jugendhilfe, Trägern der Jugendhilfe und Ge-
meinwesenarbeit, insbesondere in der Siedlung „Im Mönchsfeld“ wahrgenommen. 
Der Jugendhilfeindex für Roggendorf/Thenhoven hat sich im Verlauf der letzten Jahre deutlich ver-
schlechtert. Kleinräumige Daten des Mönchsfeldes weisen erkennbar auf Kinderarmut in diesem 
Wohnviertel hin.“ 
Insgesamt weisen die Daten für das Quartier Im Mönchsfeld bzw. den Stadtteil Roggen-
dorf/Thenhoven grundsätzlich erhöhte Jugendhilfebedarfe aus, die in Vergangenheit und Gegenwart 
schon entsprechende Fördermaßnahmen der Bildungs- und Jugendverwaltung, wie z.B. plus KITA-
Fördermittel oder Schulsozialarbeit an Grundschulen, nach sich gezogen haben.

4 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 3: 
Jugendhilfebedarf 
Der Jugendhilfeindex verschlechterte sich von Rang 19 in 2007 auf Rang 8 in 2014. 
Der Stadtteil Roggendorf/ Thenhoven ist zudem der einzige Stadtteil im Bezirk Chorweiler, der ein 
Bevölkerungswachstum erwartet und dies um 28,4% der 6 bis 21jährigen (Zeitraum: 2015 – 2025) 
Laut Bedarfsanalyse zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit haben sich die sozialen Indikatoren im 
Stadtteil Roggendorf/ Thenhoven in den letzten 5 Jahren deutlich verschlechtert. Im Bewertungsran-
king zur Schaffung von Jugendeinrichtungen ist der Stadtteil von Rang 34 auf Rangplatz 6 gestiegen. 
Es besteht Bedarf für eine Jugendeinrichtung.  
Notwendigkeit und Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes 
Sozialplanungs- und Jugendhilfeperspektive 
Aus Sicht der Sozialplanung ergeben sich Handlungsbedarfe aus dem Vergleich von vorliegenden 
Lebenslagen und Belastungen, der sozialen Infrastruktur des Gebiets und der angrenzenden Viertel 
sowie den Zielen, die sich die Stadt insgesamt oder für ausgewählte Teilräume gegeben hat. Im Ide-
alfall sollten diese Aspekte von der Verwaltung ämter- und dezernatsübergreifend und ergänzt um die 
Sichtweise der lokalen Expert*innen bewertet werden. Daraus sollten dann – unter Berücksichtigung 
bspw. von Erfahrungen in anderen Teilräumen (z.B. anderen Sozialräumen) – Vorschläge für ggf. 
notwendige Maßnahmen entwickelt werden. In der Summe entstünde so ein integriertes Handlungs-
konzept, wenngleich diese bisher nur für deutlich größere Gebiete erstellt wurden.  
Diese Analyse wurde für die Siedlung „Im Mönchsfeld“ von der Verwaltung in Kooperation mit exter-
nen Partnern vor Ort mit Blick auf sozialintegrative Handlungsnotwendigkeiten bereits in weiten Teilen 
geleistet. 
Nach Einschätzung der Bildungs- und Jugendverwaltung könnte auf Grundlage einer fundierten Ana-
lyse die Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes insbesondere auch zur Einwerbung von 
Fördermitteln sinnvoll sein. Dabei wäre zu prüfen, ob die räumliche Abgrenzung einen mit anderen 
Integrierten Handlungskonzepten vergleichbaren räumlichen „Umgriff“ erhalten sollte.  
Stadtentwicklungsperspektive 
Integrierte und fachlich aufeinander abgestimmte Konzepte, insbesondere mit sozialräumlichem An-
satz, sind aus der Stadtentwicklungsperspektive notwendig und gehören in vielen Bereichen des 
Verwaltungshandelns zum Standard. 
Hierbei ist jedoch festzuhalten, dass Integrierte Handlungskonzepte, die den Zugang zu Förderpro-
grammen für Stadtteile mit besonderem Handlungs- und Erneuerungsbedarf (Soziale Stadt Gebiete) 
eröffnen sollen, eine räumlich zusammenhängende Gebietskulisse erfordern und regelmäßig nur den 
Zugang zur Städtebauförderung eröffnen. Diese wiederum hat zum Ziel städtebauliche Missstände zu 
beseitigen. Sozialintegrative Maßnahmen, die „Im Mönchsfeld“ im Vordergrund des festgestellten 
Handlungsbedarfes stehen, werden als Begleitung von städtebaulichen Maßnahmen, für die „Im 
Mönchsfeld“ bisher kein besonderer Handlungsbedarf gesehen wird, nicht gefördert. 
„Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen zur Erstellung Integrierter Handlungskonzepte sind das 
Baugesetzbuch (BauGB) und die Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes Nordrhein-
Westfalen. 
Die Städtebauförderung dient der Behebung städtebaulicher Missstände. Städtebauliche Missstände 
liegen nach § 136 Absatz 2 BauGB vor, wenn ein Gebiet nach seiner Bebauung oder sonstigen Be-
schaffenheit den Anforderungen an gesunde und sichere Wohn- und Lebensverhältnisse wider-
spricht. Außerdem bestehen Missstände, wenn ein Gebiet die Aufgaben, die ihm nach seiner Lage 
und Funktion obliegen, nicht ausreichend erfüllen kann.  
Städtebauliche Missstände liegen zum Beispiel vor, wenn die vorhandenen Wohngebäude nicht den 
Anforderungen an gesunde Lebensverhältnisse entsprechen, wenn brach gefallene Gebäude oder 
Flächen keiner neuen Nutzung zugeführt werden können, wenn Grün- und Freiflächen nicht im erfor-
derlichen Umfang und der erforderlichen Qualität zur Verfügung stehen, wenn Immissionen zu einer 
Beeinträchtigung der Wohnfunktion führen oder die Erschließungsanlagen ihre Funktion nicht oder

5 
 
nur unzureichend erfüllen.  
Voraussetzung für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln ist nach BauGB ein städtebauliches 
Entwicklungskonzept, das Funktionsverlusten und weiteren, damit in Verbindung stehenden Miss-
ständen nachhaltig entgegenwirkt sowie die betroffenen Quartiere oder Ortsteile stabilisiert bzw. auf-
wertet.“  
(Quelle: Integrierte Handlungskonzepte in der Stadtentwicklung - Leitfaden für Planerinnen und Planer, Seite 11; Ministerium 
für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen,) 
Fazit 
Die in verschiedenen Abstimmungsrunden intern und extern stattgefundene Analyse und der nachge-
lagerte Meinungsbildungsprozess haben in Roggendorf/ Thenhoven, hier in der Siedlung „Im Mönchs-
feld“, vorrangig Handlungsbedarf im Bereich der Jugend- und Familienhilfe sowie der Gemeinwesen-
arbeit erkennen lassen. Ein hierauf abgestelltes entsprechender konzeptioneller Handlungsrahmen in 
Form eines integrierten Handlungskonzeptes wäre noch zu erarbeiten. Fördermöglichkeiten bieten 
hierfür in der Regel Sonderprogramme und Förderprogramme im Bereich des Europäischen Sozial-
fonds. Hier sind Optionen mit Blick auf den spezifischen Handlungsbedarf der Siedlung „Im Mönchs-
feld“ zu prüfen.  
Die Erstellung eines „Integrierten Handlungskonzept in der Stadtentwicklung“ ist mit Blick auf die fest-
gestellten Handlungsbedarfe nicht zielführend. 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 4: 
Insgesamt weisen die Daten für das Quartier im Mönchsfeld bzw. den Stadtteil Roggen-
dorf/Thenhoven grundsätzlich erhöhte Jugendhilfebedarfe aus, die in Vergangenheit und Gegenwart 
schon entsprechende Fördermaßnahmen der Bildungs- und Jugendverwaltung, wie z.B. plusKITA-
Fördermittel oder Schulsozialarbeit an Grundschulen, nach sich gezogen haben. 
 
Angebote im Bereich Kinder- und Jugendhilfe 
plusKITA, KiBiz 
Im Stadtteil Roggendorf/Thenhoven werden seitens der Bildungs- und Jugendverwaltung auf der Ba-
sis sozialräumlicher Analysen eine Reihe von Fördermaßnahmen umgesetzt, mit denen knappe Res-
sourcen in Bildungsinstitutionen gelenkt werden, die vergleichsweise vielen Kindern und Jugendlichen 
in prekären Lebensverhältnissen verbesserte Bildungschancen eröffnen. Vor diesem Hintergrund 
werden Kindertageseinrichtungen in Roggendorf/Thenhoven mit plusKITA- und zusätzlichen Sprach-
fördermitteln nach §§ 21a und b KiBiz sowie Fördermitteln für Familienzentren nach § 16 KiBiz unter-
stützt. Die katholische Grundschule Gutnickstraße verfügt über eine Schulsozialarbeiterstelle sowie 
erhöhte Fördermittel im Bereich der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich. 
Im Rahmen von Analysen zum „Handlungsbedarf zur Schaffung von Jugendeinrichtungen und Ju-
gendtreffs 2017 bis 2021“ (Session 2177/2017) im Kontext der Kinder- und Jugendförderplanung 
(Session 0169/2017) hat die Bildungs- und Jugendverwaltung für den Stadtteil Roggen-
dorf/Thenhoven einen hohen Bedarf für die Realisierung einer neuen Jugendeinrichtung (Gebäude 
plus Betriebskosten) festgestellt. In diesem Zusammenhang verfolgt die Verwaltung aktuell verschie-
dene Optionen, um eine geeignete Fläche zu sichern und zu entwickeln. 
 
Spiel- und Freizeitflächen  
a) In dem Siedlungsbereich „Im Mönchsfeld“ zwischen Berrischstraße, Walter-Dodde-Weg und 
Sinnersdorfer Straße im Stadtteil Roggendorf/Thenhoven befinden sich keine öffentlichen Spiel- und 
Bolzplätze der Stadt Köln. 
Für die Pflege und Wartung des im Siedlungsbereich befindlichen Spielplatzes und Bolzplatzes ist als 
Eigentümerin der Wohnungsbaugesellschaft Vonovia (früher: GAGFAH) zuständig.  
Obwohl sanierungsbedürftig ist der Bolzplatz sehr stark frequentiert, da dieser der Einzige im Stadtteil 
Roggendorf/Thenhoven ist. Für die Kinder und Jugendlichen aus dem Siedlungsbereich ist dieser

6 
 
Bolzplatz äußerst wichtig, da sie sich hier körperlich abreagieren können und den Bolzplatz unter der 
Prämisse Fußballspielen mit anderen Kindern und Jugendlichen aus dem Stadtteil nutzen.  
Sowohl in der Bevölkerung als auch in der Politik besteht daher großes Interesse am Erhalt eines 
Bolzplatzes am bisherigen Standort oder in der näheren Umgebung. 
Die Kinder- und Jugendverwaltung der Stadt Köln unterhält in Roggendorf/Thenhoven derzeit zwei 
öffentliche Spielplätze (Gutnickstraße und Rotmilanweg), die beide fußläufig vom Siedlungsbereich 
„Im Mönchsfeld“ erreichbar sind. 
b) Ein weiterer Spielplatz befindet sich gegenwärtig im Bau („Straberger Weg/Elvira-Tuszik-Str.“). 
Dieser wird voraussichtlich im 1. Quartal 2018 fertiggestellt werden und in die Verwaltung der Stadt 
Köln übergeben. 
 
Anbieter im Bereich Roggendorf/Thenhoven aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)  
- Reitstall Mettmann, Schloss-Arff-Str. 50, 50769 Köln Modul Teilhabe 
- Mobiles Bauwagenprojekt, Sozialdienst katholischer Männer, Im Mönchsfeld 16, 50769 Köln 
im Modul Teilhabe 
- SSV Roggendorf-Thenhoven 1919 e.V., Fußball- und Breitensportverein, Further Str. 93, 
50769 Köln im Modul Teilhabe 
- Katholische Gemeinschaftsgrundschule (KGS) Gutnickstr. 37, 50769 Köln Modul  Ausflüge 
und Klassenfahrten  
- KiTa Sozialdienst Katholischer Männer e.V. Köln, Fortuinweg 1-2, 50769 Köln,  Modul ermä-
ßigtes gemeinschaftliches Mittagessen 
- Städtische Kindertagesstätte, Gutnickstr. 35, 50769 Köln, Modul ermäßigtes gemeinschaftli-
ches Mittagessen 
- Städtische Kindertagesstätte, Further Str. 14, 50769 Köln, Modul ermäßigtes gemeinschaftli-
ches Mittagessen 
 
Inanspruchnahme der BuT-Module  
In der Zeit vom 01.01.2016 bis 30.11.2017 haben 296 Kinder eine Bewilligung für Bildung und Teilha-
be erhalten. 
 
Einrichtungen  
Eine Übersicht an Einrichtungen in Roggendorf/Thenhoven ist als Anlage beigefügt.  
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 5: 
Auf Initiative des SKF hatte sich das Amt für Wohnungswesen zuletzt im September 2017 mit dem 
SKF und der Vonovia über die Wohnsiedlung „Im Mönchsfeld“ ausgetauscht und am 22.09.2017 ei-
nen gemeinsamen Ortstermin in der Siedlung durchgeführt. Darüber hinaus gibt es aktuell keine 
(grundsätzlichen) Gespräche. 
Bei stattgefundenen Gesprächen wurden unter anderem die Themen Bestandsverwaltung für die öf-
fentlich geförderten Wohnungen und Wohnungsaufsicht in der Siedlung erörtert. In beiden Aufgaben-
feldern gab es keinen Handlungsbedarf für das Amt für Wohnungswesen. 
Die Außenbereiche der Siedlung waren vielmehr angemessen gepflegt; es fand sich kein Hinweis auf 
Verwahrlosung oder Vermüllung. Sperrmüll wird regelmäßig von der Vonovia abgefahren. 
Hinweise auf wohnungsaufsichtliche Mängel, zum Bespiel nicht funktionierende Aufzüge oder ähnli-
ches  wurden nicht festgestellt. 
Der SKF betreibt in der Siedlung einen Bauwagen als Jugendtreff. Zur besseren Nutzung eines alten

7 
 
Bolzplatzes ist die Vonovia nach eigenem Bekunden bereits in Gesprächen mit Dritten (zum Beispiel 
Lukas Podolski Stiftung). 
 
Gez. BG Blome in Vertr. für BG Dez. VI

Angebote 3 2017

2764 Zeichen

Angebote der Einrichtungen in Roggendorf Thenhoven, Stand:3/2017       Jugendpflege Chorweiler 
 
Einrichtung Angebot Anmerkungen  
Amt für Kinderinteressen 
und Jugendförderung- 
Juppi 
Juppi-Bus: Spieleangebot für Kinder und Jugendliche 
Im Innenhof der Vonovia-Siedlung 
Montags, 14 tägig 13.00-17.00 / 18.00 Uhr 
  
 
Kindernöte e.V. Spielen und Lernen auf der Straße und /oder in der 
Treppe II:  
jeden Donnerstag 16.00 -18.00 Uhr  
 
SKM e.V.-Bauwagen Öffnungszeiten:  
Di und Fr 15.30-19.30  
Aysun Tokgözoglu und Dimitri Zamanis 
Tel: 0221/ 1700964 
 
SKF e.V. Die Treppe 2 Eltern-Kind-Angebote  
- Kochgruppe, Mo 16.00-18.30 und Di 15.00-18.00 Uhr 
- Mädchengruppe Selbstbehauptung Mi, 16.00-18.00 Uhr 
- Elternsprechstunde/ Sozialberatung Mi 13.00-15.00 Uhr 
 
 
Musikcorps Fr 16.30-17.30 Uhr in der Treppe 2, SKF  
Grundschule Roggendorf / 
Schulsozialarbeit 
 
Streitschlichterprojekt , Elternarbeit, Kontakt zum 
ASD/GSD 
Erreichbar täglich von 8.00-16.00 Uhr 
Städt. KITA 
Gutnickstraße 35 
 
Betreuung von 70 Kindern im Alter von 3-6 Jahren 
,„Plus Kita“ – für Kinder aus Familien mit besonderem 
Förderbedarf und Familien mit Migrationshintergrund  
Öffnungszeiten: 7.15 -16.15 Uhr 
Städt. KITA / 
Familienzentrum Further 
Straße 14 
Betreuung von 53 Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren 
Teilnahme am Bundesprojekt ‚Sprach-Kita‘,  
‚Plus Kita‘ s.o., inklusive Arbeit 
Öffnungszeit von 7:15 bis 16:15 Uhr 
 
Intensive Kooperation & Vernetzung mit anderen 
Institutionen 
 
Durch Randlage des Familienzentrums 
bessere Erreichbarkeit der Familien durch 
Kooperationsprojekte.  
Schlechter Zugang zu Angeboten des FZ 
für Bewohner der Vonovia-Siedlung 
Werbung!!!

2 
Jedes ungerade Kalenderjahr: 
„Starke Eltern, starke Kinder“ 
Sprachkurs für Migranten und Migrantinnen 
1 x monatlich Treffen für Einelternfamilien 
 Mutter-Kind Gruppen ‚Familiencafé & ‚Das erste 
Lebensjahr‘ 
Offener Elterntreff in Begleitung durch die 
Familienberatung Chorweiler 
Deutsch-Sprachkurs 8 Teilnehmerinnen 
Entspannung durch Yoga‘ für Erwachsene 
„Selbstverteidigung“ für die Kinder im Haus 
1 x jährlich Kurs zur Selbstbehauptung für die Kinder im 
Haus 
 
KITA Matschpiraten 
StepKids KITAs gmbH 
Elvira-Tuszik-Str. 1 
 
Integrative 6 gruppige Einrichtung 0-6 Jahre, 100 Plätze Eröffnung November 2016,  
bundesweit tätiger Betreiber von KITAs 
Pfarrzentrum/ Kath. 
Familienzentrum, 
Kath. Kirche St. Pankratius 
Baptiststr. 33 
Messdiener, Familienchor, Gottesdienste, Bürgerplattform, 
Caritas, Seelsorge 
Angebote sind für alle offen 
 
Worringen  
  
GUJA gGmbH, 
Jugend- und Kulturzentrum  
Krebelshof  
Wochenplan/ Veranstaltungen 
Di-Fr 15-20 Uhr, So 14 -18 Uhr 
Die Einrichtung liegt in Worringen und steht 
Kindern und Jugendlichen aus Roggendorf 
offen.

Beratungsverlauf (5)

27.02.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.03.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.03.2018 Integrationsrat
TOP 3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
08.03.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.03.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0087/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.02.2018
Erstellt
08.01.2018 14:54