AN/0967/2021
Kölner Einzelhandels- und Zentrenkonzept
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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV5)
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Grüne FDP Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 27.04.2021 AN/0967/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Kölner Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Gemeinsamer Änderungsantrag von Grünen und FDP - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Bezirksvertretung nimmt gemäß § 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wie folgt Stellung: 1. Ein wichtiges Kriterium des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) soll sein, dass durch die beabsichtigten Zuordnungen und Ge- und Verbote motorisierte Individualver- kehre nicht erzeugt, sondern möglichst vermeidbar gemacht werden. Die Erreichbarkeit für zu Fuß gehende und Radfahrende soll gefördert werden. 2. Kleinflächiger Einzelhandel soll durch das EHZK nicht behindert werden. 3. In dem EHZK sollen alle möglichen Wege gegangen werden, um Spielhallen und andere Glücksspielstätten zu verhindern. 4. Im Stadtteil Bilderstöckchen soll es möglich werden, einen Vollsortimenter anzusiedeln. Etwaige Einschränkungen aufgrund seiner örtlichen Lage werden aufgehoben. 5. Die Kriterien für Wochenmärkte sollen vom Ermöglichungsgedanken geprägt sein. Für den Stadtteil Bilderstöckchen soll die Einrichtung eines Wochenmarktes aktiv gefördert werden. - 2 - 6. Die gewaltigen, durch die Corona-Pandemie erzeugten Änderungen und Verwerfungen im Einzelhandel, sowohl für die verbleibende Zeit während der Pandemie als auch dieje- nige nach der Pandemie, werden im EHZK berücksichtigt. 7. Die Bezirksvertretung sieht die Auswirkungen auf den Klimaschutz durch das EHZK nicht „positiv“, sondern „neutral“. Begründung: Ausgangspunkt, auch ohne Pandemie: Köln wächst, der Einzelhandel geht nach Anzahl der Geschäfte und nach Fläche zurück. „Qualitative Defizite hingegen sind überwiegend in den Stadtteilen Nippes, Longerich und z. T. Bilderstöckchen hinsichtlich der Verkaufsflächengrö- ße (und damit einhergehend der Marktauftritt) der dort ansässigen Lebensmittelmärkte fest- zuhalten.“ (Aus dem Gutachten) zu 1 Der Einzelhandels- und Zentrenkonzept-ENTWURF bedeutet, dass Verkehre in bestimmten Situationen erzeugt, anstatt überflüssig gemacht werden; beispielsweise darf es an Arbeits- plätzen in Gewerbegebieten keine Läden geben. Es sollte nicht Sinn der Sache sein, dass sich der Einzelhandel auf Zentren konzentrieren soll, dadurch aber motorisierter Individual- verkehr erzeugt wird. Der kleinflächige Einzelhandel sollte vielmehr die Versorgung „vor Ort“ verbessern. zu 2 Leider ist die Situation die, dass es im Stadtbezirk Nippes an manchen Orten nicht genug Nahversorgungsangebote gibt. Das EHZK soll die Veedelszentren retten. Aber es gilt, dass im Umkreis von 700m um die Veedelszentren kein zentrumsrelevanter Einzelhandel sein darf. Leider führt es zu einigen Absurditäten: Der ALDI in Bilderstöckchen Süd durfte sich nicht erweitern, da er in 700m um das Veedels- zentrum Sechzigstraße liegt, obwohl dazwischen noch ein Bahndamm liegt. In der Nähe liegt an der Hornstraße ein LIDL. Das Verbot zur Ansiedlung oder Erweiterung großflächigen Einzelhandels betrifft Discounter (https://www.ksta.de/koeln/nippes/einzelhandel-stadtrat-verbietet-aldi-neubau-in-koeln- bilderstoeckchen-24115768) und Vollsortimenter gleichermaßen. Durch die Regelungen wird auch verhindert, über großflächigem Einzelhandel Wohnungen zu bauen. Ganz Bilderstöckchen ist "draußen", weil dieses Konzept in Bilderstöckchen nichts vorsieht. Ergebnis: Lidl, Aldi, und Penny haben Bestandschutz. Der Bürgerverein Bilderstöckchen hat das schon in der Bilderstöckchenkonferenz kritisiert. Zwar gibt es die „Empfehlung“: „Ver- besserung der Versorgung durch die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters in inte- grierter Lage wünschenswert“, aber der Konzeptentwurf tut genau dafür gar nichts. Zu 3 Während es eigentlich um Spielhallen, 1-Euro-Läden, Tattoo, Matratzenläden gehen sollte, macht sich das schon damals veraltete und jetzt fortgeschrieben werden sollende Konzept, überspitzt gesagt, Gedanken darüber, ob es einen Uhrmacher mehr oder ein Sportfachhan- del weniger geben sollte. So gibt es in Bilderstöckchen südlich des Parkgürtels (am 09.04. noch gesehen) mehrere Spielhallen. Auf der Neusser Straße will einer seinen Laden neu vermieten und kann sich kaum gegen die sehr günstigen Angebote von Spielhallenbetreibern wehren. - 3 - Zu 5 Wochenmärkte Auf Seite 58-59 und 427-430 des Konzepts https://ratsinformation.stadt- koeln.de/getfile.asp?id=806305&type=do& sind auch die Vorgaben für die Errichtung von Wochenmärkten festgehalten. Es ergibt sich, dass im Stadtbezirk Nippes nur die Wochen- märkte Nippes und Riehl als solide angesehen werden. Ansonsten: „Die Wochenmärkte in Niehl und Longerich haben hingegen einen Schwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich und ergänzen damit die Nahversorgung in den Stadtteilen.“ Dies ist allenfalls als Zustandsbe- schreibung zu sehen, nicht als Empfehlungen. Entscheidend ist, wo Marktbeschicker*innen bereit sind, unter bestimmten günstigen inter- und infrastrukturellen Bedingungen ihr Ange- bot vorzustellen. Und diese Bedingungen sollten geschaffen werden. Zu 6. Leider ist die neue Vorlage nur eine Fortführung des inzwischen sehr alten Konzepts mit aktualisierten Zahlen. Die Verwaltung schreibt im derzeitigen Entwurf das Konzept im We- sentlichen einfach „fort“ und flexibilisiert bzw. durchlöchert es dabei gleichzeitig durch Aus- nahmeregelungen. Diese Ausnahmeregelungen haben aber keine Kriterien, so dass diese einfach nur dem Spiel der Kräfte überlassen werden. Das Konzept wurde zwar teilweise mit Daten aus der Pandemiezeit seit März 2020 gefüttert, aber ohne Berücksichtigung der Bruch- und Katalysatorenfunktion eben dieser Pandemie erstellt. Man kann geteilter Meinung darüber sein, ob eine Stadtverwaltung kurzfristig auf Kurzfristi- ges reagieren (können) sollte. Aber nicht darüber, dass es wegen der Pandemie erfolgten Lockdowns und anderen Einschränkung berücksichtigt werden MUSS. Laut dem Institut für Handelsforschung (IFH KÖLN) beschleunigt sich der Strukturwandel im Handel um etwa sieben bis acht Jahre, denn die Pandemie und die Digitalisierung haben Kundenverhalten und Wettbewerbssituation maßgeblich beeinflusst. Geschäftsaufgaben: Die Geschwindigkeit, mit der Veränderungen im Markt sichtbar werden, hat drastisch zugenommen: Bis 2023 werden bis zu einem Fünftel der stationären Läden ihre Türen schließen müssen – also bis zu 80.000 Geschäfte in Deutschland. Verloren hat vor allem der stationäre Nonfood-Fachhandel – und damit die Basis der Innen- städte. Gewinner sind hingegen Onlinehandel und der Lebensmitteleinzelhandel: Letzterer konnte rund 12 Prozent konnte laut aktueller Hochrechnungen 2020 gegenüber 2019 an Umsatz zulegen. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE BERLIN) – siehe https://einzelhandel.de/presse/aktuellemeldungen/13240-beschluesse-des-corona-gipfels- handel-kritisiert-corona-politik-und-fordert-oeffnung-der-geschaefte sieht nach einer aktuellen HDE-Umfrage 54 Prozent der Modehändler in Insolvenzgefahr. Die Rezession in Folge der Corona-Pandemie werde aller Voraussicht nach als der tiefste Einbruch der deutschen Volkswirtschaft seit der Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre in die Geschichtsbücher eingehen. Die geschlossenen Geschäfte in den Innenstädten machen 63 Prozent weniger Umsatz als vor zwei Jahren. Allein die Verlängerung des Lockdowns vom 8. - 28. März 2021 kostet die geschlossenen Handelsunternehmen nach HDE-Schätzung im Vergleich zu 2019 deutschlandweit rund zehn Milliarden Euro Umsatz. - 4 - IHK Köln: https://www.ihk- koeln.de/Lage_der_regionalen_Wirtschaft_ist_gespalten___Situation_hat_sich_weiter_verschaerft.AxCMS Die Wirtschaft in der Region der IHK Köln befindet sich in der Rezession, das zeigen die Er- gebnisse der Konjunkturumfrage. Vom 30.11.2020 bis zum 7.1.2021 wurden die Unterneh- men zu ihrer Lage und ihren Erwartungen befragt: Jedes dritte Unternehmen meldet eine schlechte Geschäftslage. Besonders die Einzelhändler sind weiter pessimistisch, über 40 Prozent gehen von einer schlechteren Entwicklung aus. Fazit: Nur mit einem Konzept wie dem EHZK gibt es Steuerungsmöglichkeiten, eine wilde Zersied- lung des Einzelhandels zu verhindern. Aber dieses konkrete Konzept ist dazu nur teilweise geeignet. Dass es nun in der Fortschreibung Ausnahmeregelungen geben soll, (siehe hier die Kurzfassung : https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=790944&type=do& ) um die größten Absurditäten zu vermeiden, zeigt nur, dass das Konzept überarbeitet bzw. ergänzt werden sollte. gez. Max Beckhaus gez. Marc Urmetzer
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Sechzigstraße
- Hornstraße
- Neusser Straße
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0967/2021
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV5 (Grüne)
- Datum
- 28.04.2021
- Erstellt
- 28.04.2021 09:44