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A-R/0068/2011

Erstellung einer neuen Wirtschaftlichkeitsanalyse für den Flughafen Münster-Osnabrück

Antrag an den Rat 25.11.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2011, TOP 50.3

Originalantrag

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Originalantrag

5911 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0068/2011 
 
Antrag 
 
 
Erstellung einer neuen Wirtschaftlichkeitsanalyse  
für den Flughafen Münster-Osnabrück 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung  
 
1. Auf der Basis der aktuellen Fluggastzahlenentwic klungen und des sich 
abzeichnenden Kompromisses zwischen FMO und NABU wi rd eine neue 
Wirtschaftlichkeitsanalyse für die geplante Start- und Landebahnverlängerung auf 
3.000 Meter erstellt.  
2. Ungeachtet des Ergebnisses der Analyse erfolgt e ine Zustimmung zu der 
Maßnahme nur bei entsprechender Beteiligung des Landes NRW.  
3. Eine Zustimmung zum Ausbau erfolgt darüber hinau s nur, wenn die Maßnahme 
nicht zur dauerhaften Belastung der Gesellschafter und damit des städtischen 
Haushalts führt.  
4. Bis zur Vorlage und Bewertung der Analyse werden  keine Mittel zur 
Eigenkapitalerhöhung bereitgestellt. 
5. Unabhängig davon wird sich die Stadt an Maßnahme n zum Ausbau des 
Flughafens nur noch dann beteiligen, wenn private K apitalgeber wesentliche 
Lasten der Finanzierung tragen und wenn die  Wirtsc haft der Region einen Teil der 
wirtschaftlichen Verantwortung für den FMO übernimmt.   
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Keine belastenden Auswirkungen. Für den Fall, dass die Wirtschaftlichkeitsanalyse 
zu einem negativen Ergebnis kommt, spart die Stadt sogar bis zu 20 Mio. €. 
 
Begründung: 
 
Die Startbahnverlängerung am FMO ist gescheitert. Ö kologische Unverträglichkeit 
und fehlender verkehrlicher Nutzen sind die wesentl ichen Argumente gegen das 
Projekt. 
 Gemäß Urteil des OVG Münster vom 31.05.2011 ist der  
„...Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 28 . Dezember 2004 in der 
Fassung der Änderungen vom 6. Juli 2006 […] rechtsw idrig und darf nicht 
vollzogen werden.“ Die öffentlichen Interessen, so das OVG, seien im 
Planfeststellungsbeschluss überbewertet worden, wei l auch in Ansehung der in 
mehreren Gutachten prognostizierten Passagierzahlen  für den Flughafen nur eine 
geringe Wahrscheinlichkeit bestehe, dass dort tatsä chlich in Zukunft 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
 
 
22.11.11

Interkontinentalverkehr in relevantem Umfang etabli ert werden könne. 
(Pressemeldung des OVG zur Planfeststellung für die  Verlängerung der Start-
/Landebahn des Flughafens Münster/Osnabrück: Aktenzeichen: 20 D 80/05.AK) 
 
Weitere Berichte der Medien gehen davon aus, dass d er NABU und der FMO sich 
außergerichtlich einigen werden und dass damit der Weg zu einer 
Startbahnverlängerung auf 3.000 m geebnet wird. („H arter Start, sanfte Landung“, 
MZ 05.10. 2011) Voraussetzung: Der Eltingmühlenbach  muss auf ganzer Länge 
renaturiert und darf nicht vertunnelt werden. 
 
Gegen die Startbahnverlängerung sprechen auch wirts chaftliche Gründe: Das 
Fluggastpotential  FMO reicht allenfalls für eine „ Nischenfunktion“ des FMO im 
Interkontinentalverkehr aus 
. Die neue Rot/Grüne Koalition im Rat der Stadt 
Osnabrück greift diese Entwicklungen auf und verlan gt eine neue 
Wirtschaftlichkeitsanalyse für die Startbahnverläng erung. („Ausbau der Startbahn 
weiter auf der Kippe“, MZ 03.11. 2011) Darüber hinaus wird eine weitere finanzielle 
Beteiligung der Stadt am FMO an Bedingungen geknüpf t: Beteiligung des Landes 
NRW an den Baukosten und keine weitere Belastung de s städtischen Haushaltes 
durch Folgekosten der Startbahnverlängerung. Der Text der Koalitionsvereinbarung 
liegt bei (Anlage). 
 
Diese Vereinbarung ist aus unserer Sicht auch für Münster wegweisend. 
 
Bislang wird der Ausbau des FMO ausschließlich aus öffentlichen Haushalten 
finanziert, also mit Steuermitteln. Das gilt auch für Lasten, die sich aus dem Betrieb 
des Flughafens ergeben. Die private Wirtschaft träg t keinerlei Finanzierungslasten 
und keinerlei wirtschaftliche Verantwortung für den  Flughafen. Diese Abstinenz 
steht in krassem Gegensatz zu den Forderungen, die die Wirtschaft an die 
öffentlichen Eigentümer des FMO immer wieder stellt.  
 
Wenn die Bedeutung des Flughafens für die private W irtschaft wirklich so groß ist, 
dann muss auch ein entsprechendes finanzielles Enga gement folgen, dann muss 
sie auch investieren und selbst wirtschaftliche Ver antwortung übernehmen – vor 
allem dann, wenn die öffentlichen Investoren, also Kommunen und Landkreise am 
Ende ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit angelangt sind. 
 
Die Wirtschaft der Region muss in die wirtschaftlic he Verantwortung für den FMO 
eintreten und eine Öffentlich-Private-Partnerschaft  begründen. Weitere 
Maßnahmen zum Ausbau des FMO sollen nur noch dann m it Mitteln der Stadt 
unterstützt werden, wenn private Kapitalgeber die L asten der Investitionen und der 
Folgekosten  mit übernehmen.  
 
 
gez. Hery Klas 
        und Fraktion

Anlage 
 
Koalitionsvereinbarung von SPD und Grünen im Rat der Stadt Osnabrück 
 
 
 
In der Stadt Osnabrück haben sich SPD und GRÜNE im Rahmen der am 
28.10.2011 von beiden Seiten unterzeichneten Koalitionsvereinbarung für die 
Ratsperiode 2011-2016 in Sachen FMO-Ausbau auf folgendes verständigt: 
 
FMO 
 
Auf der Basis der aktuellen Fluggastzahlenentwicklu ngen und des sich abzeichnen 
Kompromisses zwischen FMO und NABU wird eine neue 
Wirtschaftlichkeitsanalyse für die geplante Start- und Landebahnverlängerung auf 
3.000 Meter erstellt. Ungeachtet des Ergebnisses de r Analyse erfolgt eine 
Zustimmung zu der Maßnahme nur bei entsprechender B eteiligung des Landes 
NRW. Die entsprechenden Ratsbeschlüsse werden bekrä ftigt. Eine Zustimmung 
zum Ausbau erfolgt darüber hinaus nur, wenn die Maßnahme nicht zur dauerhaften 
Belastung der Gesellschafter und damit des städtisc hen Haushalts führt. Bis zur 
Vorlage und Bewertung der Analyse werden keine Mitt el zur Eigenkapitalerhöhung 
bereitgestellt.

Beratungsverlauf (1)

14.12.2011 Rat
TOP 50.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0068/2011
Typ
Antrag an den Rat
Datum
25.11.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37