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1045/2017

Seniorenkoordination im Stadtbezirk

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.09.2017

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Anlage 5.4 Auszug BV 4 vom 12.06.2017

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung

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Anlage 5.7 Auszug BV 7 vom 06.07.2017

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Anlage 5.1 Auszug BV 1 vom 29.06.2017

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Anlage 5.2 Auszug BV 2 vom 26.06.2017

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Anlage 5.5 Auszug BV 5 vom 29.06.2017

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Anlage 5.6 Auszug BV 6 vom 08.06.2017

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Anlage 5.8 Auszug BV 8 vom 22.06.2017

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Anlage 6 Sozial A vom 07.09.2017

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Anlage 8 Auszug Sozial A vom 09.11.2017

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Anlage 7 Antworten auf zusätzliche Fragen zur Seniorenkoordination

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Anlage 1 - Seniorenfreundliches Köln

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Anlage 2 - Konzept Seniorenkoordination - Stand März 2017

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Anlage 5.3 Auszug BV 3 vom 26.06.2017

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Anlage 4 - Stellungnahme zu Vorschlägen der Seniorenvertretung

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Anlage 5.9 Auszug BV 9 vom 10.07.2017

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Anlage 9 Auszug FA vom 13.11.2017

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Anlage 3 - Beratungen Vorlage 3024-2017 in den Bezirksvertretungen - Übersicht

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Anlage 5.4 Auszug BV 4 vom 12.06.2017

1426 Zeichen

Anlage 5.4 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 05.09.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 12.06.2017 
öffentlich 
10.4 Seniorenkoordination im Stadtbezirk 
1045/2017 
 
Beschlussalternative: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Be-
schluss zu fassen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßga-
be des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrich-
tung von 0,5 Stelle Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. 
2. Die 4,5 Stellen Seniorenkoordination im Stadtbezirk werden an die Bürgeräm-
ter angebunden. 
3. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden 
 für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € 
 beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 
400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen 
zur Verfügung gestellt. 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination 
im Stadtbezirk“ vorzunehmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Ein-
zelvertreter Schuster (Deine Freunde) bei Enthaltung von Herrn Bezirksbürgermeis-
ter Wirges zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

11012 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer 
 1045/2017 
Freigabedatum 
31.05.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Seniorenkoordination im Stadtbezirk 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des 
Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 
Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. Mit der Durchführung der Seni-
orenkoordination im Stadtbezirk sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die 
Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (SBK) zu beauftragen. 
2. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden 
 für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € 
 beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, un-
ter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen 
zur Verfügung gestellt. 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.06.2017 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2017 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.06.2017 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.06.2017 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.06.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.06.2017 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 06.07.2017 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.07.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 
Finanzausschuss 25.09.2017 
Rat 28.09.2017

2 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im 
Stadtbezirk“ vorzunehmen. 
 
 
Beschlussalternative: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des 
Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 
Stelle Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. 
2. Die 4,5 Stellen Seniorenkoordination im Stadtbezirk werden an die Bürgerämter ange-
bunden. 
3. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden 
 für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € 
 beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, un-
ter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen 
zur Verfügung gestellt. 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im 
Stadtbezirk“ vorzunehmen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  110.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    400.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
1. Erfordernis und Einführung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ 
 
Das Amt für Soziales und Senioren, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege Köln sowie 
die Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (SBK) haben 2014 in einem gemeinsamen Prozess die 
dezentralen Programme der kommunalen Seniorenarbeit sorgfältig evaluiert und im Hin-
blick auf die Erfordernisse der nächsten Jahre bewertet 
(siehe beigefügte Anlage 1: 
Seniorenfreundliches Köln - Weiterentwicklung der Seniorenarbeit 2015 – 2025). 
 
Im Wesentlichen wurden Rahmenparameter erarbeitet, mit denen es gelingen kann, den 
älteren Menschen in Köln ein würdiges, selbstbestimmtes Leben, möglichst in der eige-
nen Wohnung und mit Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen. 
 
Dabei wurde: 
 
a. erstmals eine personelle Grundausstattung für den Stadtbezirk definiert; 
 
b. die ergänzende Notwendigkeit von Haushaltsnahen Dienstleistungen sowie bezirk-
licher Initiativen, Treffpunkte und Projekte beschrieben; 
 
c. im Hinblick auf die Erfordernisse der nächsten Jahre

4 
 eine Weiterentwicklung der bestehenden Programme, 
 die Fokussierung auf den Stadtbezirk / das Quartier und 
 das Erfordernis einer Verknüpfung für Anbieter, aktive Seniorinnen/Senioren 
und sonstiger Akteure im Quartier, Stadtteil und Stadtbezirk herausgestellt. 
 
Ziel ist, mit dieser Weiterentwicklung der Seniorenarbeit nachhaltig passgenaue Unter-
stützungs- und Teilhabeangebote für die Menschen zu schaffen: 
a) dort, wo der Mensch lebt (Quartier) und 
b) so, wie er sie benötigt. 
 
Die Fachverwaltung sieht infolge dessen den Bedarf für einen bezirklichen „Motor“ - die 
„Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ -, der in jedem Stadtbezirk 
 die kommunale Seniorenarbeit auf struktureller Ebene betrachtet; 
 die Grundlagen für  
a) die wirkungsvolle Verzahnung der bestehenden Angebote, 
b) die Bereitstellung bedarfsadäquater Angebote und 
c) den niedrigschwelligen Zugang zu den Angeboten schafft; 
 die aktive Einbindung der Seniorinnen/Senioren forciert. 
 
Die Liga der Wohlfahrtsverbände und die SBK tragen das Konzept Seniorenkoordination 
im Stadtbezirk“ inhaltlich voll mit. Die Verwaltung hat das Konzept der Seniorenvertretung 
der Stadt Köln (SVK) ausführlich vorgestellt. Die SVK trägt das Konzept grundsätzlich mit. 
 
Mit der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ kann nach Ansicht aller Beteiligten eine 
nachhaltige Stärkung der Seniorenarbeit in Köln erreicht werden. 
 
 
Das Fachamt hat gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden und den SBK das als Anlage 
2 beigefügte Konzept für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ erstellt. 
 
Die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ stellt nach diesem Konzept eine Ergänzung 
des bestehenden Systems und Verzahnung der Programme der kommunalen Senioren-
arbeit dar. 
 
Ihr kommt eine koordinierende, strukturierende Funktion zu, die in der Startphase als 
Schwerpunkt die Steuerung des Zusammenwirkens von professionellen Dienstleistungen 
und den Angeboten aus dem ehrenamtlichen Bereich vorsieht. 
 
Die Verwaltung plant, mit der Durchführung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ die 
Verbände der freien Wohlfahrtspflege Köln und die SBK zu beauftragen. 
 
Durch die Beteiligung des städtischen Tochterunternehmens SBK will die Stadt Köln als 
eigener Akteur teilnehmen, um Erfahrungen zu sammeln, die dann in die Weiterentwick-
lung der Sozialraumarbeit und die zukünftige Quartiersaufstellung einfließen soll. Die SBK 
sind - ebenso wie die Verbände der freien Wohlfahrtspflege Köln - mit allen relevanten 
Akteuren generationsübergreifend vernetzt und verfügen über langjährige Erfahrung in 
der Quartiersarbeit. 
 
In einem gemeinsamen Prozess werden das Amt für Soziales und Senioren und die Ver-
bände der freien Wohlfahrtspflege/ SBK die Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung

5 
durch die Entwicklung von verbindlichen Standards definieren. Die Verwaltung wird die 
SVK in diesen Prozess einbeziehen. 
 
 
 
2. Vorschlag der Seniorenvertretung der Stadt Köln 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 die Vorlage 3024/2016 ein-
stimmig beschlossen mit dem Vorbehalt, dass alle Bezirksvertretungen dem Beschluss 
des Rates ungeändert zustimmen. In den Sitzungen der Bezirksvertretungen gab es vom 
Ratsbeschluss abweichende Voten (Anlage 3), so dass den politischen Gremien nun-
mehr eine geänderte Beschlussvorlage vorgelegt wird. In vielen Bezirksvertretungen gab 
es die Anregung an die Verwaltung, in einen intensiven Meinungsaustausch mit der Seni-
orenvertretung zu treten. 
 
Die Seniorenvertretung hat – trotz des grundsätzlichen Anerkenntnisses der Notwendig-
keit und der zeitnahen Einrichtung der Seniorenkoordination – eigene, von dem Konzept 
der Fachverwaltung abweichende Vorstellungen zur Umsetzung der Seniorenkoordinati-
on. Sie fordert folgende Modifikationen des Konzeptes: 
 Schaffung von 9 Vollzeitstellen: jeweils eine Stelle im Bürgeramt und damit 
 Ansiedlung des Aufgabengebietes bei der Stadtverwaltung – nicht bei den Trägern 
der Wohlfahrtsverbände / den SBK 
 Einrichtung einer zusätzlichen Stelle zur zentralen Steuerung (Fachaufsicht) beim 
Amt für Soziales und Senioren 
 
Die Fachverwaltung kann sich aus fachlicher Betrachtung diesen Vorschlägen der Senio-
renvertretung nicht anschließen und hat dies der Seniorenvertretung ausführlich darge-
legt. Die Stellungnahme der Fachverwaltung zu den Vorschlägen der Seniorenvertretung 
ist als Anlage 4 beigefügt. 
 
Die Beschlussalternative entspricht bis auf einen Teilaspekt dem Vorschlag der Senioren-
vertretung. Einzige Abweichung ist, dass die Personalausstattung nicht die von der Senio-
renvertretung gewünschten 9 Vollzeitstellen sondern 9 x 0,5 Stellen beinhaltet (wie Be-
schlussvorschlag der Verwaltung). Begründet ist dies damit, dass zum jetzigen Zeitpunkt 
für 9 Vollzeitstellen keine Kostendeckung durch weitergehende Einsparungen besteht. 
 
 
 
3. Kosten / Finanzierung 
 
Zur Finanzierung der 9 x 0,5 Stellen „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ bei den jewei-
ligen Trägern ist für 2017 ein Mitteleinsatz in Höhe von 110.000 € erforderlich. 
 
Diese Mittel sind im Haushaltsplan 2016/2017 für die Zeit ab dem 01.01.2017 im Teiler-
gebnisplan 0504 „Freiwillige soziale Leistungen und interkulturelle Hilfen“, in der Teilplan-
zeile 15 „Transferaufwendungen“ eingestellt. 
 
Ab 2018 ff. besteht ein Bedarf in Höhe von jährlich 400.000 € zuzüglich der Tarifsteige-
rungen. Entsprechende Ermächtigungen waren in der mittelfristigen Finanzplanung 2018-
2020 bereits berücksichtigt. Der Beschluss führt daher nicht zu einer zusätzlichen Haus-
haltsbelastung.

6 
 
Die Kosten für 9 x 0,5 Stellen Sozialarbeiter/in oder Beschäftigte mit vergleichbarer Quali-
fikation (Entgeltgruppe S12) incl. Sachkosten belaufen sich in Anlehnung an die städti-
sche Richtlinie zur Ermittlung der Kosten eines Arbeitsplatzes auf insgesamt 387.000 Eu-
ro jährlich. Die verbleibenden 13.000 Euro sollen für Fortbildung der Seniorenkoordinato-
rinnen und Seniorenkoordinatoren und Begleitung/Evaluation der Maßnahme verwendet 
werden.  
 
Mit der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ soll u. a. erreicht werden, dass die Notwen-
digkeit zur kostenintensiven Versorgung pflegebedürftiger Menschen in einer stationären 
Pflegeeinrichtung vermieden bzw. hinausgeschoben werden kann. 
Hierdurch vermindert sich gegenüber dem Status Quo die finanzielle Belastung der Stadt 
Köln als für die Hilfe zur Pflege zuständigem örtlichem Sozialhilfeträger, da die Kosten der 
stationären Unterbringung im Vergleich zur ambulanten Versorgung in den allermeisten 
Fällen deutlich höher ausfallen. 
 
Den Mehrkosten für die Umsetzung des Konzeptes stehen daher entsprechende  Einspa-
rungen bei den Sozialhilfeaufwendungen gegenüber. 
 
 
 
4. Evaluation 
 
Zum Nachweis der haushaltsentlastenden Wirkung der Seniorenkoordination wird 2018 
eine umfassende Evaluation durchgeführt. Ergänzend werden die Aufgabenbereiche der 
Seniorenkoordination mit Wirkungsanalysen hinterlegt.

Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung

621 Zeichen

Begründung zur Dringlichkeit 
 
Die Einführung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ war ursprünglich für Anfang 2017 
geplant. Durch die ergänzende Beteiligung der Bezirksvertretungen und der 
Seniorenvertretung (Ratsbeschluss vom 20.12.2106) war die Fertigung einer modifizierten 
Ratsvorlage erforderlich. Durch die jetzige Beratungsfolge soll sichergestellt werden, dass 
der Rat noch vor der Sommerpause über die Vorlage beschließen kann. Hierdurch soll 
gewährleistet werden, dass die Maßnahme noch dieses Jahr gestartet werden kann und 
Planungssicherheit für die Träger der Wohlfahrtsverbände geschaffen wird.

Anlage 5.7 Auszug BV 7 vom 06.07.2017

1250 Zeichen

Anlage 5.7 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 11.07.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 06.07.2017 
öffentlich 
7.2.2 Seniorenkoordination im Stadtbezirk - Sammelumdruck 
1045/2017 
 
Beschlussalternative: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßga-
be des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrich-
tung von 0,5 Stelle Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. 
2. Die 4,5 Stellen Seniorenkoordination im Stadtbezirk werden an die Bürgeräm-
ter angebunden. Die Stelle soll der Bürgeramtsleitung unterstellt werden. 
3. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden 
 für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € 
 beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 
400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen 
zur Verfügung gestellt. 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination 
im Stadtbezirk“ vorzunehmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Alternative einstimmig in geänderter Form empfohlen.

Anlage 5.1 Auszug BV 1 vom 29.06.2017

1258 Zeichen

Anlage 5.1 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Herr Droske 
Telefon:  (0221) 221-91709  
Fax       :  (0221) 221-26592 
E-Mail:  ralf.droske@stadt-koeln.de 
Datum: 30.06.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 29.06.2017 
öffentlich 
3.9 Seniorenkoordination im Stadtbezirk 
1045/2017 
 
Beschluss:  
  
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss:  
 
Beschlussalternative: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des 
Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 
Stelle Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. 
2. Die 4,5 Stellen Seniorenkoordination im Stadtbezirk werden an die Bürgerämter an-
gebunden. 
3. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden 
 für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € 
 beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 
400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen 
zur Verfügung gestellt. 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination 
im Stadtbezirk“ vorzunehmen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt gegen SPD und FDP.

Anlage 5.2 Auszug BV 2 vom 26.06.2017

1412 Zeichen

Anlage 5.2 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Werner 
Telefon:  (0221) 92313  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  martina.werner@stadt-koeln.de 
Datum: 27.06.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen vom 26.06.2017 
öffentlich 
9.2.2 Seniorenkoordination im Stadtbezirk - Umdruck- 
1045/2017 
 
 
Beschlussalternative: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fas-
sen: 
 
1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des 
Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 
Stelle Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. 
2. Die 4,5 Stellen Seniorenkoordination im Stadtbezirk werden an die Bürgerämter an-
gebunden. 
3. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden 
 für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € 
 beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 
400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen 
zur Verfügung gestellt. 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination 
im Stadtbezirk“ vorzunehmen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit 6 Stimmen der CDU Fraktion, mit 5 Stimmen der SPD Fraktion 
und 4 Stimmen der Fraktion Die Grünen gegen 2 Stimmen der FDP Fraktion bei 
Enthaltung von Herrn Ilg zugestimmt.  
(nicht anwesend: Herr Bronisz)

Anlage 5.5 Auszug BV 5 vom 29.06.2017

1269 Zeichen

Anlage 5.5 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313  
Fax       :  (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 05.09.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung der Bezirksvertretung 
Nippes vom 29.06.2017 
öffentlich 
9.2.3 Seniorenkoordination im Stadtbezirk 
1045/2017 
 
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis und 
empfiehlt dem Rat die Alternative zu beschließen: 
 
„Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßga-
be des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrich-
tung von 0,5 Stelle Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. 
2. Die 4,5 Stellen Seniorenkoordination im Stadtbezirk werden an die Bürgeräm-
ter angebunden. 
3. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden 
 für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € 
 beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 
400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen 
zur Verfügung gestellt. 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination 
im Stadtbezirk“ vorzunehmen.“ 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen.

Anlage 5.6 Auszug BV 6 vom 08.06.2017

1264 Zeichen

Anlage 5.6 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 05.09.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 26. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler vom 08.06.2017 
öffentlich 
9.2.3 Seniorenkoordination im Stadtbezirk 
1045/2017 
 
Geänderter Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
  
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßga-
be des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrich-
tung von 0,5 Stelle Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. 
2. Die 4,5 Stellen Seniorenkoordination im Stadtbezirk werden an die Bürgeräm-
ter angebunden. 
3. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden 
 für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € 
 beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 
400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen 
zur Verfügung gestellt. 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination 
im Stadtbezirk“ vorzunehmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen

Anlage 5.8 Auszug BV 8 vom 22.06.2017

1349 Zeichen

Anlage 5.8 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Herr Menne 
Telefon:  (0221) 221-98313  
Fax       :  (0221) 221-98347 
E-Mail:  dieter.menne@stadt-koeln.de 
Datum: 24.10.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 22.06.2017 
öffentlich 
8.2.4 Seniorenkoordination im Stadtbezirk 
1045/2017 
 
Beschluss:  
  
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:  
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßga-
be des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrich-
tung von 0,5 Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. Mit der 
Durchführung der Seniorenkoordination im Stadtbezirk sind die Verbände der 
freien Wohlfahrtspflege und die Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (SBK) zu beauf-
tragen. 
2. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden 
 für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € 
 beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 
400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen 
zur Verfügung gestellt. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination 
im Stadtbezirk“ vorzunehmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimme des Bezirksvertreters Hooghoughi (FDP) zugestimmt.

Anlage 6 Sozial A vom 07.09.2017

775 Zeichen

Anlage 6 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Herr Diener 
Telefon:  (0221) 221 - 27467  
Fax       :  (0221) 221 - 29047 
E-Mail:  sebastian.diener@stadt-koeln.de 
Datum: 08.11.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Soziales und Senioren vom 07.09.2017 
öffentlich 
4 Ausschussempfehlungen an den Rat 
4.1 Seniorenkoordination im Stadtbezirk 
1045/2017 
 
RM Frau Heuser teilt zu dem Tagesordnungspunkt ergänzend mit, dass sie einige 
Fragen an die Verwaltung habe. Sie wird diese schriftlich stellen. 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt vor Eintritt in die Tagesordnung, 
die Beschlussvorlage zur weiteren Beratung in die nächste Sitzung zu verschieben. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 8 Auszug Sozial A vom 09.11.2017

8117 Zeichen

Anlage 8 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Herr Diener 
Telefon:  (0221) 221 - 27467  
Fax       :  (0221) 221 - 29047 
E-Mail:  sebastian.diener@stadt-koeln.de 
Datum: 13.11.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Soziales und Senioren vom 09.11.2017 
öffentlich 
4.1 Seniorenkoordination im Stadtbezirk 
1045/2017 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat: 
Der Rat möge beschließen. 
Beschluss:  
  
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßga-
be des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrich-
tung von 0,5 Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. Mit der 
Durchführung der Seniorenkoordination im Stadtbezirk sind die Verbände der 
freien Wohlfahrtspflege und die Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (SBK) zu beauf-
tragen. 
2. Dabei ist sicherzustellen, dass die Aktivitäten in enger Abstimmung mit der 
jeweiligen Bezirksverwaltung erfolgen und eine regelmäßige Abstimmung 
festgeschrieben wird. 
3. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden 
 für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € 
 beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 
400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen 
zur Verfügung gestellt. 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination 
im Stadtbezirk“ vorzunehmen.  
Beschlussalternative: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt:

1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßga-
be des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrich-
tung von 0,5 Stelle Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. 
2. Die 4,5 Stellen Seniorenkoordination im Stadtbezirk werden an die Bürgeräm-
ter angebunden. 
3. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden 
 für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € 
 beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 
400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen 
zur Verfügung gestellt. 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination 
im Stadtbezirk“ vorzunehmen. 
Abstimmungsergebnis: 
Alternativbeschluss: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen, sowie der FDP-Fraktion bei Gegenstimme der Fraktion 
DieLinke abgelehnt. 
Beschluss: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen, sowie der FDP-Fraktion bei Gegenstimme der Fraktion 
DieLinke zugestimmt.

Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Herr Diener 
Telefon:  (0221) 221 - 27467  
Fax       :  (0221) 221 - 29047 
E-Mail:  sebastian.diener@stadt-koeln.de 
Datum: 13.11.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Soziales und Senioren vom 09.11.2017 
öffentlich 
 Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 4.1 
AN/1617/2017 
Der Beigeordnete Herr Dr. Rau erläutert, dass eine Alternative von der Verwaltung 
erarbeitet wurde. Der Beschlussvorschlag sehe vor, dass die Seniorenkoordinatorin-
nen bei  Trägern der freien Wohlfahrtspflege und den SBK angesiedelt werden sol-
len. Die Alternative hingegen würde hierzu die vorsehen. 
Die Verwaltung habe sich bewusst so entschieden, dass dies nur die Alternative sei. 
Jedoch sollen die Bezirksämter auf jeden Fall auch mit den freien Trägern zusam-
menarbeiten. 
 
Der Ausschussvorsitzende RM Herr Paetzold verweist auf den vorliegenden Ände-
rungsantrag, wonach die Trägerschaft bei den Wohlfahrtsverbänden angesiedelt 
werde, jedoch eine enge Absprache mit der Bezirksverwaltung bestehen soll.  
 
RM Herr Detjen teilt mit, dass die Verwaltung ein intensives Gespräch zu diesem 
Thema wollte. Dieses Fachgespräch sei jedoch ausgefallen. Es hätte sicher noch 
einige Argumente gebracht. Da dies nun nicht der Fall sei, gehe seine Fraktion da-
nach, was die Bezirksvertreter entschieden haben. Diese haben mehrheitlich für die 
Alternative gestimmt. 
 
RM Frau Heuser erklärt, dass das Problem sei, dass von den neun Bezirksvertretun-
gen nur fünf  beschlossen haben, dass man die Ansiedlung in den Bezirksämtern 
wolle. Das heißt, die Aufgabe wäre damit bei Dezernat I angesiedelt und nicht im 
Dezernat V. 
Die anderen Bezirksvertretungen haben anders abgestimmt. Damit gab es kein ein-
deutiges Votum, wie es im Vorbehaltsbeschluss im Rat gefordert war. 
 
RM Frau Gärtner sagt, dass ihre Fraktion sich für den Hauptvorschlag der Verwal-
tung entschieden haben. Man unterstütze den Antrag der SPD-Fraktion, halte dies 
aber für selbstverständlich. 
Ihr sei es wichtig klarzustellen, dass die Entscheidung weder eine Missachtung des 
Votums der Bezirksvertretungen sei, noch ein Missachten des Votums der Senioren-

vertreter, die sich auch hierzu geäußert hatten. Aber nach Prüfung habe es seitens 
des Dezernates fachliche Argumente gegeben, welche zu diesem Entschluss geführt 
haben. Die CDU-Fraktion sei der Auffassung, dass die Strukturen, welche bereits 
vorhanden seien, genutzt werden sollen. 
 
RM Frau Hoyer bedankt sich für eine sehr intensive Diskussion, insbesondere mit 
der Seniorenvertretung. Ihre Fraktion stimme aber auch der Verwaltungsvorlage und 
dem Antrag der SPD-Fraktion zu. 
Ihr sei es besonders wichtig, dass endlich beschlossen werde, da dieses Thema seit 
2015 behandelt werde. 
 
SE Herr Dr. Dr. Mück drückt ebenfalls seinen Dank für die intensiven Diskussionen 
mit der Seniorenvertretung aus. Wichtig sei der Seniorenvertretung der Punkt gewe-
sen, dass eine Koordinierungsfunktion stattfinde, welche steuert und strukturiert. 
Er appelliert an die SPD-Fraktion, ob es möglich sei, dies dem Antrag noch hinzuzu-
fügen. 
 
Der Ausschussvorsitzende RM Herr Paetzold teilt mit, dass man dies nicht mit in den 
Antrag aufnehme, da es im Konzept stehe. 
 
SE Frau Volland-Dörmann ist der Meinung, dass hier eine gute Entscheidung für die 
ältere Generation nach einem Diskussionsprozess von über drei Jahren getroffen 
werde. Dies sei eine gute Grundlange für ein seniorenfreundliches Köln. 
Es sei eine schwierige Aufgabe für die Ratsmitglieder gewesen abzuwägen zwischen 
den Interessen der Bezirksvertretungen, den Bezirksfraktionen, den Ratsmitgliedern 
und natürlich auch den Lobbyisten, zu denen auch die freie Wohlfahrtspflege und die 
Seniorenvertretungen zählen.  
Die Wohlfahrtspflege stehe hinter dem Vorschlag der Verwaltung. Mit allen müsse 
vor Ort kooperiert werden, ohne Ausnahmen. Dies sei ein sehr umfassender Ansatz, 
der aber gemeinsam gelingen werde. 
Im Namen der freien Wohlfahrtspflege bedankt sie sich, insbesondere bei der Fach-
verwaltung und bei den heute abwesenden Herren Santelmann und  Woltmann. 
 
SE Herr Dr. Dr. Mück möchte richtigstellen, dass die Seniorenvertreter keine Lobby-
isten seien, sondern gewählte Vertreter der Stadt Köln. Die Seniorenvertreter seien 
Interessenvertreter. 
 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt: 
 
Beschluss:  
Der Beschlusstext wird in Beschlussziffer 1 wie folgt ergänzt: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
  
1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des Kon-
zeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 Stellen Senio-
renkoordination je Stadtbezirk eingeführt. Mit der Durchführung der Seniorenkoordination im 
Stadtbezirk sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die Sozial-Betriebe-Köln 
gGmbH (SBK) zu beauftragen.

Dabei ist sicherzustellen, dass die Aktivitäten in enger Abstimmung mit der jeweiligen 
Bezirksverwaltung erfolgen und eine regelmäßige Abstimmung festgeschrieben wird. 
2. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden für 2017 Haushaltsmittel in Höhe 
von 110.000 €  
beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, unter Berück-
sichtigung der Tarifsteigerungen  
zur Verfügung gestellt.  
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im 
Stadtbezirk“ vorzunehmen. 
  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 7 Antworten auf zusätzliche Fragen zur Seniorenkoordination

6075 Zeichen

Seniorenkoordination im Bezirk  
Zu den Fragen von Frau Heuser , MdR ; Dezernat V, 29.09.2017  
Vorbemerkung 
Das Sozialamt intensiviert entsprechend der sozialrechtlich gebotenen Pflegeausrichtung in 
Köln den Ansatz von „Ambulant vor Stationär“ und baut Angebotsstrukturen aus. Hierbei 
spielt auch das Konzept der Quartiersentwicklung eine wichtige Rolle. Dabei gilt es, einen 
Paradigmenwechsel weg von der Angebotsstruktur hin zu individuellen Bedarfen zu gestal-
ten. Deren Stärkung wird auch durch die Seniorenberatungsstellen in den Bezirken inten-
diert, die auch Hausbesuche im Angebot haben. 
In Rodenkirchen sind die Seniorenberatungsstellen angesiedelt a) im Bürgeramt, b) bei der 
Caritas, c) beim ASB und d) bei JUH. Zudem halten die Alexianer die Gerontopsychiatrische 
Beratung vor. Die Beratungsstellen organisieren Bezirkskonferenzen wie z.B. „Älter werden 
im Kölner Süden“, wozu alle Akteure der Seniorenarbeit eingeladen sind, also auch ambu-
lante Dienstleister. Die Beratungsstellen organisieren ferner den Seniorentag im Bezirk. 
Folgende weitere Strukturen und Angebote auf unterschiedlichen Ebenen vom Stadtteil über 
die Bezirke bis hin zur gesamten Stadt begleiten diesen Paradigmenwechsel:  
1. stadtweites Angebot der Präventiven Hausbesuche für Senior*innen ab 75 Jahre, 
2. Seniorenvertretung, 
3. Seniorennetzwerke mit Seniorennetzwerk-Koordinator*innen, 
4. Seniorenkonferenzen, 
5. Bezirkskonferenzen, 
6. Stadt-AG-Seniorenpolitik, 
7. der Runde Tische Seniorenarbeit, 
8. Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik, 
9. die Kommunale Konferenz Pflege und Alter. 
Frage 1:  
„Wo sieht man in dem Zusammenhang noch Bedarfe für eine Koordination?“ 
Neben kommunal vorgehaltenen oder gesteuerten Angeboten gibt es zahlreiche professio-
nelle Angebote, insbesondere im pflegerischen Bereich, ergänzt durch Angebote im vorpfle-
gerischen und im ehrenamtlichen Bereich. Einen systematischen Überblick, der vollständig 
alle Angebote erfasst, gibt es bisher nicht. Die Seniorenkoordination im Bezirk soll daher 
eine Weiterentwicklung des bestehenden Systems befördern und zu einer Verzahnung der 
Programme und Aktivitäten im Stadtbezirk führen.  
Der Seniorenkoordination kommt somit eine strukturierende und steuernde Funktion der An-
gebotspalette zu. Ein Schwerpunkt in der Steuerung ist die Optimierung der Verzahnung 
professionaler Dienstleistungen mit den Angeboten aus dem ehrenamtlichen Bereich. Hier-

bei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Sicherstellung eines niedrigschwelligen Zugangs 
zu den Angeboten.  
Frage 2:  
„Wenn man hier noch Bedarfe für eine Koordination feststellt, warum hat man nicht 
über 9 x 0,5 Stellen zugesetzt bei den Senioren-Beratungsstellen nachgedacht: Was 
spräche dagegen, sie dort für die Koordination im Bezirk anzugliedern?“ 
Im Gegensatz zu der in Antwort 1 dargestellten Aufgabe der Seniorenkoordination hat die 
Seniorenberatung die Aufgabe einer individuellen Beratung, orientiert an den individuellen  
Bedarfen der Seniorinnen und Senioren.  
Es handelt sich hier um unterschiedliche Aufgaben und Ziele, die auch nicht sinnvoll von 
denselben Mitarbeitenden gleichzeitig wahrgenommen werden können. Seniorenkoordinati-
on ermittelt Strukturen, verzahnt Angebote und entwickelt bisher fehlende Angebote. Die 
Seniorenberatung arbeitet unterstützt individuell betroffene Menschen. Beide Programme 
werden aus dem Fachamt (Amt für Soziales und Senioren) unterschiedlich gesteuert.  
Ein wichtiger Aspekt bei der Einrichtung der Seniorenkoordination ist die Schaffung freier 
Ressourcen für die Seniorenberatung. Daher soll die Durchführung der „Runden Tische“ in 
den Bezirken von der Seniorenberatung auf die Seniorenkoordination übertragen werden. 
Durch diese Entlastung wird die Seniorenberatung in ihrer Kernaufgabe gestärkt. 
Frage 3:  
„Da jeweils eine Seniorenberatungsstelle in den Bürgerämtern ist, die bestens mit den 
Akteuren der Seniorenarbeit im Bezirk vernetzt ist, stellt sich die Frage, warum die 
Verwaltung den Vorschlag der Seniorenvertretung sowie der Mehrzahl der Bezirksver-
tretungen ablehnt, die halben Stellen der Seniorenkoordination in den Bürger-/bzw. 
Bezirksämtern anzugliedern?“ 
Stelleninhaber/innen müssen über eine ausgewiesene Expertise über das komplette Spekt-
rum der Seniorenarbeit verfügen und dazu Zugang haben. Bei der Auswahl der zukünftigen 
Träger ist deshalb darauf zu achten, dass diese Aufstellung in den einzelnen Bereichen ge-
geben und kollegialer Teamaustausch innerhalb des Trägers und auch darüber hinaus 
selbstverständlich ist. Weiterhin müssen diese Koordinationskräfte mit allen Akteuren im 
Stadtbezirk zusammenarbeiten, gemeinsam Öffentlichkeitsarbeit machen, schnell und unbü-
rokratisch agieren und reagieren. Die Einbindung der Koordinatoren erfolgt demnach sowohl 
in die Trägerstruktur, als auch in die fachliche Steuerung der Fachabteilung für Senioren und 
behinderte Menschen. Die Standorte für die Büros der Bezirkskoordinationskräfte müssen 
gut erreichbar, niedrigschwellig und unabhängig von regulären Öffnungszeiten der Bezirks-
ämter sein, um insbesondere auch das Ehrenamt gut in Aktivitätsentwicklungen einzubinden. 
Weiterhin sollten die Standorte auch mit zu nutzende Räumlichkeiten für Arbeitskreise, Ar-
beitstreffen etc. bieten, die ebenfalls niedrigschwellig zu nutzen sind. Weiterhin ist zu be-
rücksichtigen, dass die Budgets für diese 0,5 Stellen eine Mitnutzung von bereits finanzierter 
sozialer Infrastruktur bei den Trägern einkalkuliert.

Die von der Seniorenvertretung gewünschte organisatorische Anbindung an die Bürgerämter 
kann durch die Sozialverwaltung nicht befürwortet werden. Die Sozialverwaltung sieht die 
Seniorenkoordination als fachliche Steuerungsaufgabe, die von den Bürgerämtern nicht 
leistbar wäre. Dies umso mehr, als die Fachverwaltung auch die Verantwortung für die finan-
zielle Entwicklung trägt. 
 
Nur eine gesamtstädtische und einheitliche Steuerung leistet Gewähr dafür, dass vergleich-
bare Ergebnisse als Grundlage für die erforderlichen Wirkungsanalysen erzielt werden.

Anlage 1 - Seniorenfreundliches Köln

12579 Zeichen

/ 2 
 
 
 
Seniorenfreundliches Köln 
 
 
Weiterentwicklung 
 
der Seniorenarbeit 
 
2015 - 2025

/ 3 
Seniorenfreundliches Köln 
Weiterentwicklung der Seniorenarbeit 2015 – 2025 
 
 
1. Einleitung 
 
Köln ist eine Stadt, in der alte, auch hochaltrige, Menschen gerne leben; eine senioren-
freundliche Stadt, in der Kölnerinnen und Kölner gut älter werden können. Die kommunale 
Seniorenarbeit des Fachamtes, der Wohlfahrtsverbände und der Sozialbetriebe Köln (SBK) 
trägt zur Seniorenfreundlichkeit der Stadt bei. Dabei stellen die sich ständig verändernden 
Rahmenbedingungen eine große Herausforderung für alle Verantwortlichen dar: mehr Senio-
ren, insbesondere auch Hochaltrige, mehr Senioren ohne Familienanschluss, mehr Senioren 
an oder in der Nähe der Armutsgrenze, Senioren mit vielfältigen Lebensstilen und Lebens-
formen,  wie auch in der übrigen Gesellschaft. Damit das Leitbild „seniorenfreundliches Köln“ 
auch in Zukunft noch trägt, muss es durch eine Vision 2025 konkretisiert werden.  
 
 
2. Vision 2025 für ein „seniorenfreundliches Köln“ 
 
Das „seniorenfreundliche Köln“ in 2025 soll sich auszeichnen durch 
 
- bedarfsgerechte und gut erreichbare, barrierefrei zugängliche Information und Bera- 
 tung 
 
- vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten engagement- und selbsthilfebereiter Senio- 
 ren/innen 
 
- integrierte und passgenaue Angebote, die ein selbständiges Leben in der eige- 
 nen Wohnung auch im hohen Alter und mit Handicaps ermöglichen 
- ein in der Öffentlichkeit verankertes Bewusstsein für die Lebenssituation und Bedürf- 
 nisse alternder Menschen 
 
Zur Vision eines „seniorenfreundlichen Kölns“ gehört auch, dass Verwaltung, Wohlfahrtsver-
bände und SBK ihre Strukturen verändern, um den Anliegen und Interessen von Senio-
ren/innen besser als bisher begegnen zu können. Dabei ist immer zu berücksichtigen, dass

- 3 - 
 
/ 4 
es „den/die“ Senior/in nicht gibt und dass der Alternsvorgang äußerst heterogen verläuft. 
Außerdem gehört eine allgemein wachsende Sensibilität für die Belange von Senioren/innen, 
einschließlich der Menschen mit Demenz dazu. Wünschenswert ist weiterhin eine Kultur des 
„Sich-zuständig-Fühlens“, nicht nur von Seiten der professionellen und ehrenamtlichen Hel-
fer/innen, sondern auch von Nachbarschaften und Geschäftsleuten in Stadtteilen und Quar-
tieren. Der Gedanke der Vielfalt wird gelebt und ermöglicht, dass alle Menschen, so unter-
schiedlich sie auch leben, teilhaben können und Respekt und Wertschätzung erfahren.  
 
 
3. Kommunale Seniorenarbeit 2013/2014 
 
Eckpfeiler der kommunalen Seniorenarbeit sind die in den Stadtbezirk wirkenden Program-
me: Seniorenberatung, SeniorenNetzwerke, Entlastungsdienste für Menschen mit Demenz 
und ihre Angehörigen, haushaltsnahe Dienstleistungen sowie speziell im bzw. für einen 
Stadtbezirk/Stadtteil/Quartier initiierte Projekte. Hierzu gehören auch zielgruppenspezifische 
Projekte, so z.B. für Schwule und Lesben oder Menschen mit Migrationshintergrund. 
 
Die hier genannten Eckpfeiler  werden von Fachamt, Wohlfahrtsverbänden und SBK ge-
meinsam getragen. Zum besseren Verständnis werden diese Programme kurz beschrieben: 
 
Seniorenberatung 
 
Seniorenberatung im Stadtbezirk ist eine Einzelfallhilfe: Menschen erhalten Beratung und 
Unterstützung in allen Fragen des Alters auch durch Hausbesuche. Seniorenberatung im 
Bezirksrathaus macht keine Hausbesuche. Zielgruppe sind Seniorinnen und Senioren mit 
erheblichem Unterstützungsbedarf. Ziel der Beratung ist es, die Seniorinnen und Senioren 
so zu beraten, dass sie mit passgenauem und integriertem Angebot (= individuelles Unter-
stützungsnetzwerk) weiterhin in der eigenen Wohnung leben können. 
 
SeniorenNetzwerke 
 
Selbstorganisierte SeniorenNetzwerke, SeniorenNetzwerke im Aufbau und standortgebun-
dene SeniorenNetzwerke unterstützen Seniorinnen und Senioren dabei, in Selbsthilfe ein 
persönliches Netzwerk aufzubauen, das im Stadtteil gut vernetzt ist. Zielgruppe sind Men-
schen, die über Selbsthilfefähigkeiten verfügen bzw. deren Selbsthilfefähigkeit durch die 
professionelle Koordination angeregt werden kann. Die selbstorganisierten SeniorenNetz-
werke werden durch einen Sachmittelzuschuss, eine Patenorganisationen im Stadtteil und

- 4 - 
 
/ 5 
durch die zentrale Service-Stelle unterstützt. 
 
Entlastungsdienste 
 
Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entlastungsdienste für Menschen 
mit Demenz und ihre Angehörigen haben die Aufgabe, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer 
zur Entlastung der betroffenen Familien zu gewinnen, zu schulen, einzusetzen und zu beglei-
ten. Ziel der Arbeit ist die Erhaltung der Pflegebereitschaft in der Familie und Teilhabe-
möglichkeiten für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Zielgruppe der Helferinnen 
und Helfer sind Demenzkranke und ihre pflegenden Angehörigen, zumeist (Schwieger-) 
Kinder oder Ehe-/Lebenspartner. 
 
Haushaltsnahe Dienste 
 
Haushaltsnahe Dienste richten sich an Menschen, die auf Unterstützung in ihrem Haus-
halt angewiesen sind, die über geringe finanzielle Ressourcen verfügen und deren Bedarfe 
nicht über die Pflegeversicherung abgedeckt sind. Ziel ist, sie bei der Bewältigung ihres All-
tags zu stützen und dabei zu helfen, dass sie so lange wie möglich in ihrer eigenen Woh-
nung bleiben können. 
 
Bezirkliche Initiativen, Treffpunkte und Projekte 
 
In allen Bezirken gibt es Initiativen, Treffpunkte und Projekte, die darauf abzielen, die gesell-
schaftliche und kulturelle Teilhabe älterer Menschen in ihrem Wohnumfeld zu ermöglichen 
und auf die jeweiligen Bedürfnisse der unterschiedlichen Gruppen Rücksicht nehmen. 
Auch Nachbarschaftsprojekte und Projekte, die das bürgerschaftliche Engagement für diese 
Zielgruppen initiieren und begleiten, werden gefördert. 
 
 
4. Herausforderungen 
 
Aus vielen Gesprächen mit Nutzerinnen und Nutzern der Programme sowie Interessenver-
tretungen wissen Fachamt, Wohlfahrtsverbände und SBK, dass es auch kritische Hinweise 
gibt: 
 
- Vereinsamte bzw. sozial isoliert lebende Menschen würden von den Angeboten nicht  
 hinlänglich erreicht.

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/ 6 
 
- Alte Menschen mit Behinderung, Senioren mit Migrationshintergrund und alte Schwu- 
 le/Lesben würden von den Angeboten nicht so gut erreicht. 
 
- Angebote seien nicht immer optimal untereinander verzahnt und damit für die/den  
 Seniorin/Senior nicht zielführend, um ein selbständiges Leben zu verwirklichen. 
 
- Beteiligungsmöglichkeiten seien nicht vielfältig genug und nicht „nah an den  
 Menschen dran“. 
 
- Benachteiligte Stadtteilen/Quartiere bräuchten besondere Unterstützung. 
 
 
5. Notwendige Weiterentwicklung der bestehenden Programme 
Die Programme haben sich in den letzten ca. 20 Jahren bewährt und wurden immer wieder 
angepasst. Eine solche Anpassung muss 2015 im Hinblick auf die Vision 2025 erneut erfol-
gen. Fachamt, Wohlfahrtsverbände und SBK möchten diese Programme mit der finanziellen 
Ausstattung von 2013, aber mit konzeptionellen Anpassungen fortsetzen, entsprechend der 
wachsenden Zielgruppe bis 2025 leicht ausbauen und eine 3 %ige Kostensteigerung jährlich 
berücksichtigt wissen. Es folgen die notwendigen Anpassungen im Überblick: 
 
Seniorenberatung 
 
Die Differenzierung der Seniorenberatung im Stadtbezirk und im Bezirksrathaus hat sich be-
währt. Die Quantität ergibt sich aus dem Bedarf, insbesondere von Senioren mit Grundsiche-
rungsbezug und kleinen Renten und in Abgrenzung zur Pflegeberatung der Pflegekassen. In 
2015 entstehen Mehrkosten in Höhe von 220.000,00 € allein um den Stand 2013 wiederzu-
erlangen. Der Bedarf wird wachsen, da es bis 2025 mehr Seniorinnen und Senioren an oder 
unter der Armutsgrenze geben wird sowie vermehrt Hochaltrige, also mehr Menschen, die 
Hilfe für ihr individuelles Unterstützungsnetzwerk brauchen. 
 
SeniorenNetzwerke 
 
2014 wurden Kürzungen und Umstrukturierung der Seniorenarbeit einschließlich der Senio-
renNetzwerke entsprechend der Entscheidung des Ausschusses für Soziales und Senioren 
am 12.09.2013 umgesetzt. Diese Umstrukturierung soll auf der Basis der Förderung 2013

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/ 7 
fortgesetzt werden, d. h. gegenüber 2014 entstehen Mehrkosten in Höhe von 300.000,00 € 
einschließlich Tarifkostensteigerung. 
 
Entlastungsdienste 
 
Die bestehenden sieben Entlastungsdienste für Menschen mit Demenz mit jeweils einer/m 
geförderte/n Mitarbeiter/in sollen um zwei Mitarbeiterinnen/-arbeiter aufgestockt werden. 
Diese Mitarbeiter/innen sollen dann zusätzlich zur Anleitung der Helferinnen und Helfer eine 
Koordinationsfunktion im Bezirk übernehmen und Demenz-Netze aufbauen und begleiten. 
Diese Weiterentwicklung kostet ca. 150.000,00 € jährlich. Ein zusätzlicher, stadtweiter Be-
darf ergibt sich aus der Beratung und Betreuung für „früherkrankte Menschen mit Demenz“ 
(+ 75.000,00 €). 
 
Haushaltsnahe Dienste 
 
Um stark hilfebedürftige und vereinsamte alte Menschen besser zu erreichen als bisher, sol-
len zusätzliche Fachkräfte eingesetzt werden, die diesen Menschen den Zugang zu den 
haushaltsnahen Diensten verschaffen und bei Bedarf auch auf andere Programme hinwei-
sen. Ziel ist es, immer mehr Menschen aus dieser Zielgruppe mit den Haushaltsnahen 
Diensten zu erreichen und ihnen dadurch das Leben in der gewohnten Umgebung zu sichern 
und dem Verlust der Wohnung vorzubeugen. 
 
Bezirkliche Initiativen, Treffpunkte und Projekte 
 
Die bestehenden Initiativen, Treffpunkte und Projekte im Stadtbezirk sollen weiter entwickelt 
werden und dabei die besonderen Problemlagen und Belange in Bezirken und Stadtteilen 
aufgreifen. 
Dazu zählen insbesondere Angebote für spezielle Zielgruppen wie auch die Unterstützung 
und Förderung von nachbarschaftlichem Engagement.

- 7 - 
 
/ 8 
6. Seniorenkoordination im Bezirk 
Zentraler Bezugspunkt der Weiterentwicklung der Seniorenarbeit ist zukünftig der Stadtbe-
zirk. Die Grundausstattung eines Bezirks stellen sich Fachamt, Wohlfahrtsverbände und SBK 
ab 2015 wie folgt vor: 
0,5 Seniorenkoordination 
 
1,0 SeniorenNetzwerke 
 
  - 0,5 für standortgebundene SeniorenNetzwerke 
 
  - 0,5 für den Aufbau von neuen SeniorenNetzwerken 
 
3,0 Seniorenberatung im Bezirk 
 
0,5 Seniorenberatung im Bezirksrathaus 
 
1,0 Demenz-Koordination 
 
Ergänzend kommen in einzelnen Stadtbezirken haushaltsnahe Dienstleistungen sowie be-
zirkliche Initiativen, Treffpunkte und Projekte hinzu. Diese Grundausstattung im Stadtbezirk 
bildet im Wesentlichen den Bestand 2013 ab. 
 
Anpassung der Programme und bezirkliche Grundausstattung alleine sind aber nicht zielfüh-
rend, um die Vision 2025 zu erreichen: So wie die Seniorenberatung das Unterstützungs-
netzwerk für den Einzelnen knüpft, braucht es auch eine Verknüpfung für Anbieter, aktive 
Senioren/innen und sonstige Akteure im Quartier, Stadtteil und -bezirk. Fachamt, Wohl-
fahrtsverbände und SBK sehen deshalb Bedarf für einen bezirklichen „Motor“, der in jedem 
Stadtbezirk alle Seniorenangelegenheiten koordiniert. Diese/r Seniorenkoordinator/in, soll 
folgende Aufgaben haben: 
 
1. Koordination der Anbieter, aktiven Senioren/innen und sonstiger Akteure am Runden  
 Tisch „Senioren“, um die individuelle Unterstützungsnetzwerke zu verbessern 
 
2. Ansprache der „nicht-informierten“ Senioren/innen (Umsetzung der Erkenntnisse des  
 Forschungsprojektes „Öffnung des Wohnquartiers für das Alter“= ÖFFNA)

- 8 - 
 
 
3. Sicherstellung der Kommunikation zur Bezirksarbeitsgemeinschaft „Seniorenpolitik“,  
 zum Fachamt und den Gremien in den Stadtteilen 
 
4. Initiativen von Senioreninnen/Senioren aufgreifen, weiterentwickeln und die Umsetzung  
 einleiten. 
 
5. Bei der Aufgabenerfüllung sind die Belange der unterschiedlichen Gruppen von Senio- 
 ren immer zu berücksichtigen. 
 
Dem/der bezirklichen Seniorenkoordinator/in obliegt weniger die Einzelfallhilfe, sondern ko-
ordinierende Funktionen, damit die Angebote im Bezirk für den Einzelnen integriert und 
passgenau erbracht werden. Die koordinierende Funktion kann bei gegebenem Konsens 
auch planende und steuernde Elemente enthalten. 
 
Diese bezirkliche Seniorenkoordination im Umfang von je 0,5 Stelle und eine (1,0 Stelle) ent-
sprechende Kopfstelle im Amt für Soziales und Senioren kosten ca. 412.500,00€ jährlich, 
davon 337.500,00 € für die Wohlfahrtsverbände/SBK. 
 
Die stadtweite Koordination soll von den Fachberatern der Wohlfahrtsverbände/SBK ge-
meinsam mit dem Fachamt getragen werden. 
 
 
7. Schlussbetrachtung 
 
Mit diesen Veränderungen ist die Seniorenarbeit für 2025 gut aufgestellt; gleichzeitig sind 
damit Mehrkosten für den städtischen Haushalt verbunden. 
 
(Stand: September 2014)

Anlage 2 - Konzept Seniorenkoordination - Stand März 2017

7852 Zeichen

Amt für Soziales und Senioren 
Abteilung für Senioren und Behinderte 
Fachplanung für Senioren und behinderte Menschen 
1 
Seniorenkoordination im Stadtbezirk 
 
 
Konzept 
(Stand März 2017)

Konzept Seniorenkoordination im Stadtbezirk 
  
2 
Inhaltsverzeichnis: 
1. Ausgangssituation 
2. Ziele der Seniorenkoordination 
3. Aufgaben der Seniorenkoordination 
4. Steuerung der Seniorenkoordination 
5. Personelle Ausstattung der Seniorenkoordination 
6. Dauer der Seniorenkoordination 
7. Evaluation

Konzept Seniorenkoordination im Stadtbezirk 
  
 
3 
1. Ausgangssituation 
Das Amt für Soziales und Senioren, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege 
sowie die Sozial-Betriebe-Köln gGmbH haben in 2014 in einem gemeinsamen 
Prozess die dezentralen Programme der kommunalen Seniorenarbeit 
 Seniorenberatung 
 SeniorenNetzwerke 
 Entlastungsdienste für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen 
 Haushaltsnahe Dienstleistungen 
 Initiativen, Treffpunkte und Projekte 
sorgfältig evaluiert und im Hinblick auf die Herausforderungen der nächsten 
Jahre bewertet (siehe Seniorenfreundliches Köln - Weiterentwicklung der 
Seniorenarbeit 2015 – 2025). 
 
Erstmals wurde eine personelle Grundausstattung für den Stadtbezirk definiert: 
 3,0 Stellen Seniorenberatung im Bezirk 
 0,5 Stelle Seniorenberatung im Bezirksrathaus 
 1,0 Stelle Demenz Entlastung und Koordination 
 1,0 Stelle SeniorenNetzwerke, 
davon 
-  0,5 Stelle für standortgebundene SeniorenNetzwerke 
-  0,5 Stelle für den Aufbau von neuen SeniorenNetzwerken 
 
Damit wird der von der Fachplanung des Amtes für Soziales und Senioren seit 
Jahren initiierte Paradigmenwechsel, weg von der Betrachtung der Angebots-
struktur hin zur Betrachtung der Bedarfe des einzelnen Menschen im Quartier, 
umgesetzt. 
Um den Bedürfnissen und Wünschen der Seniorinnen und Senioren, möglichst 
lange in der eigenen Wohnung zu leben und am gesellschaftlichen Leben im 
Quartier teilzunehmen, zu entsprechen, müssen die bestehenden Programme 
ausgebaut und weiterentwickelt werden. Um darüber hinaus einen weiteren

Konzept Seniorenkoordination im Stadtbezirk 
  
 
4 
Ambulantisierungsschub zu erzeugen, wurde die Notwendigkeit erkannt, eine 
Seniorenkoordination beginnend 0,5 Stellen pro Stadtbezirk einzurichten. 
 
Nur wenn alle Versorgungs- und Teilhabeangebote bezogen auf den einzelnen 
Menschen optimal verzahnt werden, kann den Seniorinnen und Senioren, Pfle-
gebedürftigen und ihren Angehörigen der Wunsch nach Begleitung, Betreuung 
und häuslicher Pflege besser erfüllt werden als bisher. 
 
Die Einrichtung der Seniorenkoordination bewirkt aus Sicht des Amtes für So-
ziales und Senioren eine fiskalische Entlastung des städtischen Haushaltes. 
Grundlage dafür ist die Quote ambulante Versorgung zu stationärer Versor-
gung im Rechtskreis des SGB XII. 
 
Die Vision „Seniorenfreundliches Köln“ mit einem Planungshorizont 2025 ist 
auch wirtschaftlich für die Stadt Köln als Sozialhilfeträger von Interesse, da in 
der Regel die Kosten der Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich für den Sozial-
hilfeträger geringer sind, als die der stationären Versorgung. 
Die Kosten stehen ungefähr im Verhältnis 1 : 3. 
 
Neben der Anpassung der Programme und der Sicherstellung der bezirklichen 
Grundausstattung bedarf es einer Verknüpfung der anbieteraktiven Seniorinnen 
und Senioren und sonstiger Akteure im Stadtteil bzw. im Quartier mit den pro-
fessionellen Angeboten. 
 
Alle diese Ziele können gemäß der Ausarbeitung „Seniorenfreundliches Köln“ 
durch eine/n Seniorenkoordinator/in im Stadtbezirk erreicht werden. 
 
Dem/der bezirklichen Seniorenkoordinator/in obliegt nicht die Einzelfallbetrach-
tung, sondern koordinierende Funktionen, damit die Angebote im Bezirk inte-
griert und passgenau nach den Wünschen der Menschen vor Ort erbracht wer-
den.

Konzept Seniorenkoordination im Stadtbezirk 
  
 
5 
Im Einzelfall hat die in den Stadtbezirken bestehende Seniorenberatung – er-
gänzend zum Auftrag, Beratung durchzuführen – den Auftrag, die Unterstüt-
zungsnetzwerke für den einzelnen Menschen zu knüpfen.

Konzept Seniorenkoordination im Stadtbezirk 
  
 
6 
2. Ziele der Seniorenkoordination 
Die Ziele der Seniorenkoordination lassen sich wie folgt zusammenfassen: 
 Stärkung der wohnortnahen und bedarfsadäquaten Versorgungs- und 
Teilhabestruktur für Seniorinnen/Senioren 
 Vernetzung der quartierspezifischen Gegebenheiten und Nutzung der 
vorhandenen Strukturen/Ressourcen, wie z. B. der ambulanten Dienste, 
der SeniorenNetzwerke, der Seniorenberatung 
 Einbindung der Seniorinnen/Senioren zur aktiven Gestaltung ihrer Le-
bensbedingungen und ihres Wohnumfeldes 
 Schaffung einer nachhaltig wirksamen Versorgungs- und Teilhabestruk-
tur, um  
 veränderte oder neue Bedarfe frühzeitig zu erkennen und  
 zeitnahe Veränderung bestehender Angebote bzw. Hinzufügung 
neuer Angebote zu ermöglichen 
 Förderung der Versorgungssicherheit von Senioreninnen/Senioren als 
Standortvorteil 
 Hinauszögerung/Vermeidung kostenintensiver stationärer Unterbrin-
gung.

Konzept Seniorenkoordination im Stadtbezirk 
  
 
7 
3. Aufgaben der Seniorenkoordination 
Zur Zielerreichung ergeben sich folgende Aufgaben für die Seniorenkoordinati-
on: 
 Vervollständigung und Differenzierung der zentralen Darstellung der Ver-
sorgungs- und Teilhabeangebote im/für den Stadtbezirk 
 Geschäftsführung „Runder Tisch Seniorenarbeit“ im Stadtbezirk 
 Sicherstellung der Kommunikation zur „Bezirksarbeitsgemeinschaft Senio-
renpolitik“, zu den Gremien in den Stadtteilen und zum Amt für Soziales 
und Senioren sowie zu den Fachebenen der Verbände/SBK 
 Koordination der Anbieter, aktiven Seniorinnen und Senioren sowie sons-
tiger Akteure am „Runden Tisch Seniorenarbeit“, um die individuellen Un-
terstützungsnetzwerke zu verbessern 
 Bestandsaufnahme der Lebenssituation der Seniorinnen und Senioren 
sowie der Versorgungs- und Teilhabestrukturen 
 Einbindung und Information von nichtinformierten Seniorinnen/Senioren in 
die Versorgungs- und Teilhabestrukturen durch Stärkung der Ansprache 
von Akteuren vor Ort  
(= Umsetzung der Ergebnisse Forschungsobjekt ÖFFNA) 
 Gewinnung von Seniorinnen und Senioren für Partizipation und Verant-
wortung in Kooperation mit bezirklichen und stadtweiten Strukturen der 
„Kölner Arbeitsgemeinschaft bürgerschaftliches Engagement“ (KABE)

Konzept Seniorenkoordination im Stadtbezirk 
  
 
8 
4. Steuerung der Seniorenkoordination 
Zur stadtweiten einheitlichen und fachlichen Steuerung der Seniorenkoordinati-
on werden Standards erarbeitet, die sicherstellen, dass die in den neun Stadt-
bezirken auszuführenden Arbeiten von den Seniorenkoordinatoren/innen nach 
gleichen Grundsätzen ausgeführt werden. 
Die Standards dienen als einheitliche Aufgabenbeschreibung der Seniorenko-
ordination und werden gemeinsam vom Amt für Soziales und Senioren, Ver-
bände der freien Wohlfahrtspflege und dem SBK erarbeitet. 
Hierbei erfolgt eine beratende Begleitung durch die Seniorenvertretung der 
Stadt Köln. 
Die praktische Zusammenarbeit wird von den Fachberatern der Wohlfahrtsver-
bände/SBK und der Fachplanung des Amtes für Soziales und Senioren ge-
meinsam koordiniert. 
 
 
5. Personelle Ausstattung der Seniorenkoordination 
Zur Umsetzung der bezirklichen Seniorenkoordination wird in jedem Stadtbe-
zirk eine 0,5 Stelle Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter oder vergleichbare Qualifika-
tion mit einem Festbetrag von 42.000,00 € eingerichtet. 
 
 
6. Dauer der Seniorenkoordination 
Um die Ziele der Seniorenkoordination zu erreichen, ist die Einrichtung der Se-
niorenkoordination unbefristet vorzunehmen. 
 
 
7. Evaluation 
Wesentliche seniorenpolitische und finanzwirtschaftliche Effekte sind im Rah-
men der zu erstellenden Evaluation vom Amt für Soziales und Senioren mit Un-
terstützung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der SBK darzustel-
len.

Anlage 5.3 Auszug BV 3 vom 26.06.2017

1220 Zeichen

Anlage 5.3. 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 93313  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de 
Datum: 05.09.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 26.06.2017 
öffentlich 
9.2.3 Seniorenkoordination im Stadtbezirk  
  
Sammelumdruck vom 31.05.2017 
1045/2017 
 
Beschlussalternative: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des 
Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 
Stelle Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. 
2. Die 4,5 Stellen Seniorenkoordination im Stadtbezirk werden an die Bürgerämter an-
gebunden. 
3. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden 
 für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € 
 beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 
400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen 
zur Verfügung gestellt. 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination 
im Stadtbezirk“ vorzunehmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen 
 
nicht anwesend: Frau Dr. Lerch

Anlage 4 - Stellungnahme zu Vorschlägen der Seniorenvertretung

4050 Zeichen

Stellungnahme der Verwaltung 
zu den Vorschlägen der Seniorenvertretung der Stadt Köln 
zur Umsetzung des Programms „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ 
 
 
 
Änderungsvorschläge der Seniorenvertretung: 
 Schaffung von 9 Vollzeitstellen, jeweils eine Stelle im Bürgeramt und damit 
 Ansiedlung des Aufgabengebietes bei der Stadtverwaltung – nicht bei den Trägern der 
Wohlfahrtsverbände / den SBK. 
 Einrichtung einer zusätzlichen Stelle zur zentralen Steuerung (Fachaufsicht) beim Amt 
für Soziales und Senioren 
 
 
 Schaffung von 9 Vollzeitstellen 
Die Finanzierung der vorgesehenen 9 halben Stellen erfolgt durch Einsparungen beim 
Haushaltsansatz „Hilfe zur Pflege“. In Bezug auf den veranschlagten Mittelbedarf konnte 
die haushaltsentlastende Wirkung der Seniorenkoordination durch Einsparungen bei 
den Sozialhilfeaufwendungen dargelegt werden. 
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat in einem Benchmarking-Vergleich für die Jahre 
2009 bis 2014 für Köln ein Verhältnis ambulante Versorgung zu stationärer Versorgung 
von 39% zu 61 % festgestellt. Die schlechteste kommunale Quote lag bei 15% zu 85%. 
Zudem war für den genannten Zeitraum eine jährliche Verbesserung der 
Ambulantisierungsquote in Köln von durchschnittlich 0,63% zu verzeichnen. 
Durch die Einrichtung der Seniorenkoordination wird eine Erhöhung der 
Ambulantisierungsquote um weitere 0,25% prognostiziert, die zu der gewünschten 
Haushaltsentlastung führen soll. 
Die hierdurch erzielten Einsparungen werden im Umfang von 400.000 Euro zur 
Finanzierung der 9 halben Stellen genutzt. Die Sozialverwaltung wird dies im Rahmen 
einer Evaluation nachweisen. 
Für die Schaffung von 9 Vollzeitstellen stehen keine finanziellen Mittel zur Verfügung. 
 
 
 Ansiedlung des Aufgabengebietes bei der Stadt Köln – nicht bei den Trägern der 
Wohlfahrtsverbände / den SBK 
Im Rahmen der Seniorenarbeit für die Stadt Köln arbeitet die Sozialverwaltung – der 
Vorgabe des § 5 Abs. 2 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) 
entsprechend – eng mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, wie auch mit den 
Sozial-Betrieben-Köln (SBK), zusammen. 
Die Programme der kommunalen und sozialräumlich ausgerichteten Seniorenarbeit 
werden - unter Berücksichtigung des in § 5 Abs. 4 SGB XII normierten 
„Subsidiaritätsprinzips“ - im Rahmen des § 5 Abs. 5 SGB XII in der Regel durch die 
Verbände der freien Wohlfahrtspflege umgesetzt. 
Diese Vorgehensweise hat sich in der langjährigen Zusammenarbeit der 
Sozialverwaltung mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den SBK sehr 
bewährt und sichert für die Seniorinnen und Senioren in Köln ein breites Angebot von 
der Teilhabe bis zur Versorgung.  
Vielmehr gilt es darauf hinzuweisen, dass die Träger der Freien Wohlfahrtspflege 
aufgrund der vielseitigen Aktivitäten in den Stadtbezirken über eine umfangreiche,

trägerübergreifende Vernetzung verfügen, auf die eine von den Trägern ausgeführte 
Seniorenkoordination zurückgreifen kann. 
Bei der Verwaltung angebundene städtische Mitarbeiter/innen könnten auf diese 
wertvolle Vernetzung und Kenntnis der Akteursebene vor Ort nicht in ausreichendem 
Maße zurückgreifen. 
 
 
 Anbindung der Seniorenkoordination im Bürgeramt 
Die Sozialverwaltung sieht die Seniorenkoordination als fachliche Steuerungsaufgabe, 
die von den Bürgerämtern nicht leistbar wäre. Dies umso mehr, als die Fachverwaltung 
auch die Verantwortung für die finanzielle Entwicklung trägt. 
Nur eine gesamtstädtische und einheitliche Steuerung leistet Gewähr dafür, dass 
vergleichbare Ergebnisse als Grundlage für die erforderlichen Wirkungsanalysen erzielt 
werden. 
 
 
 Zusätzliche Stelle zur zentralen Steuerung beim Amt für Soziales und Senioren 
Das Konzept zur Seniorenkoordination sieht eine gemeinsame Steuerung des 
Programms durch die Träger und der Sozialverwaltung vor. 
Die Federführung dazu liegt bei der Sozialverwaltung in dem Sachgebiet „Fachplanung 
für Senioren und Menschen mit Behinderung“. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen 
Stelle wird im Rahmen der Evaluation geprüft.

Anlage 5.9 Auszug BV 9 vom 10.07.2017

1391 Zeichen

Anlage 5.9 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Frau Düx 
Telefon:  (0221) 20126  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Claudia.Duex@STADT-KOELN.DE 
Datum: 05.09.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 22. Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 10.07.2017 
öffentlich 
9.2.2 Seniorenkoordination im Stadtbezirk 
1045/2017 
 
Geänderte Beschlussalternative: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln die folgende geän-
derte Beschlussalternative zu beschließen: 
 
1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe 
des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung 
von 0,5 Stelle Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt.  
 
2. Die 4,5 Stellen Seniorenkoordination im Stadtbezirk werden an die Bürgerämter 
unter fachlicher Einbindung des Fachbereiches Soziales in den Bezirksrat-
häusern angebunden.  
 
3. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden 
• für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € 
• beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, 
unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen  
zur Verfügung gestellt.  
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im 
Stadtbezirk“ vorzunehmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich beschlossen bei Enthaltung des EMT Herr Tücks und des EMT Herr 
Merkl.

Anlage 9 Auszug FA vom 13.11.2017

1503 Zeichen

Anlage 9 
 
 
 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Hengstenberg 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  michael.hengstenberg@stadt-koeln.de 
Datum: 13.11.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Finanzausschusses vom 13.11.2017 
öffentlich 
12.2 Seniorenkoordination im Stadtbezirk 
1045/2017 
 
Geänderter Beschluss gemäß des Ausschusses Soziales und Senioren: 
 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:  
  
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
 
1. 
Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des 
Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 
Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. Mit der Durchführung der Se-
niorenkoordination im Stadtbezirk sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und 
die Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (SBK) zu beauftragen.  
 
Dabei ist sicherzustellen, dass die Aktivitäten in enger Abstimmung mit der 
jeweiligen 
Bezirksverwaltung erfolgen und eine regelmäßige Abstimmung festgeschrie-
ben wird. 
  
2. 
Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden für 2017 Haushaltsmittel in 
Höhe von 110.000 € beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 
400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen zur Verfügung gestellt.

3.  
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im 
Stadtbezirk“ vorzunehmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 3 - Beratungen Vorlage 3024-2017 in den Bezirksvertretungen - Übersicht

2422 Zeichen

50 12.04.2017 
503/1 Herr Schorn 
 R 27448 
Seniorenkoordination im Stadtbezirk 
Beratung der Vorlage 3024/2017 in den Bezirksvertretungen 
Stadtbezirk Datum Beschluss 
1 / Innenstadt 09.02.2017 
Die Bezirksvertretung 1 verweist die Vorlage zurück 
an die Verwaltung mit dem Auftrag, ein Konzept unter 
Beteiligung der Seniorenvertretung zu erarbeiten. 
Dabei sollte auch geprüft werden, ob die 
Seniorenkoordination unmittelbar bei der 
Stadtverwaltung angebunden werden kann. 
2 / Rodenkirchen 23.01.2017 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, vor Umsetzung 
der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ eine 
notwendige weitere Bearbeitung des vorliegenden 
Dokumentes „Seniorenfreundliches Köln“ (3024/2016) 
unter direkter und intensiver Beteiligung der 
Seniorenvertretung vorzunehmen. 
3 / Lindenthal 06.02.2017 Die Beschlussvorlage wurde abgelehnt! 
4 / Ehrenfeld 30.01.2017 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, vor Umsetzung 
der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ eine 
notwendige weitere Bearbeitung des vorliegenden 
Dokumentes „Seniorenfreundliches Köln“ (3024/2016) 
unter direkter und intensiver Beteiligung der 
Seniorenvertretung vorzunehmen. 
5 / Nippes 23.03.2017 
Die Beschlussvorlage wurde geändert beschlossen 
mit der Maßgabe, dass die Vorschläge der 
Seniorenvertretung Nippes berücksichtigt werden und 
somit die Koordinierungsfunktion im jeweiligen 
Bürgeramt angebunden wird und die inhaltliche 
Beratung mit den Seniorenvertretungen in den 
Bezirken erfolgt 
6 / Chorweiler 26.01.2017 
Die Bezirksvertretung Chorweiler stimmt der 
Beschlussvorlage zu, fordert aber die Verwaltung auf 
demnächst entsprechend die Bezirksvertretungen und 
die Seniorenvertretung frühzeitig in die Prozesse 
einzubinden und zu informieren. 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die 
Vorlage damit die Stelle zügig besetzt werden kann, 
damit nicht noch mehr Zeit verloren geht. 
7 / Porz 07.02.2017 Die Beschlussvorlage wurde ohne Votum in die 
weiteren Gremien gegeben. 
8 / Kalk 02.02.2017 
Die Bezirksvertretung Kalk schließt sich dem 
Beschluss des Rates vom 20.12.2016 inhaltlich – 
ohne Änderungen – an. 
9 / Mülheim 23.01.2017 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Vorlage 
zurück in die Verwaltung zu geben. 
Bei der Überarbeitung sollen die 
Seniorenvertretungen mit einbezogen werden. 
Daneben empfiehlt die BV die Anbindung der 
Koordinatoren in städtischer Trägerschaft in den 
Bürgerämtern.

Beratungsverlauf (12)

08.06.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
29.06.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung
06.07.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
10.07.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
25.09.2017 Finanzausschuss
TOP 12.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
14.11.2017 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1045/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.09.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27