1045/2017
Seniorenkoordination im Stadtbezirk
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 5.4 Auszug BV 4 vom 12.06.2017
1426 Zeichen
Anlage 5.4 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 05.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 12.06.2017 öffentlich 10.4 Seniorenkoordination im Stadtbezirk 1045/2017 Beschlussalternative: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Be- schluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßga- be des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrich- tung von 0,5 Stelle Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. 2. Die 4,5 Stellen Seniorenkoordination im Stadtbezirk werden an die Bürgeräm- ter angebunden. 3. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen zur Verfügung gestellt. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Ein- zelvertreter Schuster (Deine Freunde) bei Enthaltung von Herrn Bezirksbürgermeis- ter Wirges zugestimmt.
Beschlussvorlage Rat
11012 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 1045/2017 Freigabedatum 31.05.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Seniorenkoordination im Stadtbezirk Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. Mit der Durchführung der Seni- orenkoordination im Stadtbezirk sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (SBK) zu beauftragen. 2. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, un- ter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen zur Verfügung gestellt. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.06.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.06.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.06.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.06.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.06.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz) 06.07.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.07.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 Finanzausschuss 25.09.2017 Rat 28.09.2017 2 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen. Beschlussalternative: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 Stelle Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. 2. Die 4,5 Stellen Seniorenkoordination im Stadtbezirk werden an die Bürgerämter ange- bunden. 3. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, un- ter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen zur Verfügung gestellt. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 110.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 400.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung 1. Erfordernis und Einführung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ Das Amt für Soziales und Senioren, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege Köln sowie die Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (SBK) haben 2014 in einem gemeinsamen Prozess die dezentralen Programme der kommunalen Seniorenarbeit sorgfältig evaluiert und im Hin- blick auf die Erfordernisse der nächsten Jahre bewertet (siehe beigefügte Anlage 1: Seniorenfreundliches Köln - Weiterentwicklung der Seniorenarbeit 2015 – 2025). Im Wesentlichen wurden Rahmenparameter erarbeitet, mit denen es gelingen kann, den älteren Menschen in Köln ein würdiges, selbstbestimmtes Leben, möglichst in der eige- nen Wohnung und mit Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Dabei wurde: a. erstmals eine personelle Grundausstattung für den Stadtbezirk definiert; b. die ergänzende Notwendigkeit von Haushaltsnahen Dienstleistungen sowie bezirk- licher Initiativen, Treffpunkte und Projekte beschrieben; c. im Hinblick auf die Erfordernisse der nächsten Jahre 4 eine Weiterentwicklung der bestehenden Programme, die Fokussierung auf den Stadtbezirk / das Quartier und das Erfordernis einer Verknüpfung für Anbieter, aktive Seniorinnen/Senioren und sonstiger Akteure im Quartier, Stadtteil und Stadtbezirk herausgestellt. Ziel ist, mit dieser Weiterentwicklung der Seniorenarbeit nachhaltig passgenaue Unter- stützungs- und Teilhabeangebote für die Menschen zu schaffen: a) dort, wo der Mensch lebt (Quartier) und b) so, wie er sie benötigt. Die Fachverwaltung sieht infolge dessen den Bedarf für einen bezirklichen „Motor“ - die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ -, der in jedem Stadtbezirk die kommunale Seniorenarbeit auf struktureller Ebene betrachtet; die Grundlagen für a) die wirkungsvolle Verzahnung der bestehenden Angebote, b) die Bereitstellung bedarfsadäquater Angebote und c) den niedrigschwelligen Zugang zu den Angeboten schafft; die aktive Einbindung der Seniorinnen/Senioren forciert. Die Liga der Wohlfahrtsverbände und die SBK tragen das Konzept Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ inhaltlich voll mit. Die Verwaltung hat das Konzept der Seniorenvertretung der Stadt Köln (SVK) ausführlich vorgestellt. Die SVK trägt das Konzept grundsätzlich mit. Mit der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ kann nach Ansicht aller Beteiligten eine nachhaltige Stärkung der Seniorenarbeit in Köln erreicht werden. Das Fachamt hat gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden und den SBK das als Anlage 2 beigefügte Konzept für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ erstellt. Die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ stellt nach diesem Konzept eine Ergänzung des bestehenden Systems und Verzahnung der Programme der kommunalen Senioren- arbeit dar. Ihr kommt eine koordinierende, strukturierende Funktion zu, die in der Startphase als Schwerpunkt die Steuerung des Zusammenwirkens von professionellen Dienstleistungen und den Angeboten aus dem ehrenamtlichen Bereich vorsieht. Die Verwaltung plant, mit der Durchführung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ die Verbände der freien Wohlfahrtspflege Köln und die SBK zu beauftragen. Durch die Beteiligung des städtischen Tochterunternehmens SBK will die Stadt Köln als eigener Akteur teilnehmen, um Erfahrungen zu sammeln, die dann in die Weiterentwick- lung der Sozialraumarbeit und die zukünftige Quartiersaufstellung einfließen soll. Die SBK sind - ebenso wie die Verbände der freien Wohlfahrtspflege Köln - mit allen relevanten Akteuren generationsübergreifend vernetzt und verfügen über langjährige Erfahrung in der Quartiersarbeit. In einem gemeinsamen Prozess werden das Amt für Soziales und Senioren und die Ver- bände der freien Wohlfahrtspflege/ SBK die Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung 5 durch die Entwicklung von verbindlichen Standards definieren. Die Verwaltung wird die SVK in diesen Prozess einbeziehen. 2. Vorschlag der Seniorenvertretung der Stadt Köln Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 die Vorlage 3024/2016 ein- stimmig beschlossen mit dem Vorbehalt, dass alle Bezirksvertretungen dem Beschluss des Rates ungeändert zustimmen. In den Sitzungen der Bezirksvertretungen gab es vom Ratsbeschluss abweichende Voten (Anlage 3), so dass den politischen Gremien nun- mehr eine geänderte Beschlussvorlage vorgelegt wird. In vielen Bezirksvertretungen gab es die Anregung an die Verwaltung, in einen intensiven Meinungsaustausch mit der Seni- orenvertretung zu treten. Die Seniorenvertretung hat – trotz des grundsätzlichen Anerkenntnisses der Notwendig- keit und der zeitnahen Einrichtung der Seniorenkoordination – eigene, von dem Konzept der Fachverwaltung abweichende Vorstellungen zur Umsetzung der Seniorenkoordinati- on. Sie fordert folgende Modifikationen des Konzeptes: Schaffung von 9 Vollzeitstellen: jeweils eine Stelle im Bürgeramt und damit Ansiedlung des Aufgabengebietes bei der Stadtverwaltung – nicht bei den Trägern der Wohlfahrtsverbände / den SBK Einrichtung einer zusätzlichen Stelle zur zentralen Steuerung (Fachaufsicht) beim Amt für Soziales und Senioren Die Fachverwaltung kann sich aus fachlicher Betrachtung diesen Vorschlägen der Senio- renvertretung nicht anschließen und hat dies der Seniorenvertretung ausführlich darge- legt. Die Stellungnahme der Fachverwaltung zu den Vorschlägen der Seniorenvertretung ist als Anlage 4 beigefügt. Die Beschlussalternative entspricht bis auf einen Teilaspekt dem Vorschlag der Senioren- vertretung. Einzige Abweichung ist, dass die Personalausstattung nicht die von der Senio- renvertretung gewünschten 9 Vollzeitstellen sondern 9 x 0,5 Stellen beinhaltet (wie Be- schlussvorschlag der Verwaltung). Begründet ist dies damit, dass zum jetzigen Zeitpunkt für 9 Vollzeitstellen keine Kostendeckung durch weitergehende Einsparungen besteht. 3. Kosten / Finanzierung Zur Finanzierung der 9 x 0,5 Stellen „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ bei den jewei- ligen Trägern ist für 2017 ein Mitteleinsatz in Höhe von 110.000 € erforderlich. Diese Mittel sind im Haushaltsplan 2016/2017 für die Zeit ab dem 01.01.2017 im Teiler- gebnisplan 0504 „Freiwillige soziale Leistungen und interkulturelle Hilfen“, in der Teilplan- zeile 15 „Transferaufwendungen“ eingestellt. Ab 2018 ff. besteht ein Bedarf in Höhe von jährlich 400.000 € zuzüglich der Tarifsteige- rungen. Entsprechende Ermächtigungen waren in der mittelfristigen Finanzplanung 2018- 2020 bereits berücksichtigt. Der Beschluss führt daher nicht zu einer zusätzlichen Haus- haltsbelastung. 6 Die Kosten für 9 x 0,5 Stellen Sozialarbeiter/in oder Beschäftigte mit vergleichbarer Quali- fikation (Entgeltgruppe S12) incl. Sachkosten belaufen sich in Anlehnung an die städti- sche Richtlinie zur Ermittlung der Kosten eines Arbeitsplatzes auf insgesamt 387.000 Eu- ro jährlich. Die verbleibenden 13.000 Euro sollen für Fortbildung der Seniorenkoordinato- rinnen und Seniorenkoordinatoren und Begleitung/Evaluation der Maßnahme verwendet werden. Mit der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ soll u. a. erreicht werden, dass die Notwen- digkeit zur kostenintensiven Versorgung pflegebedürftiger Menschen in einer stationären Pflegeeinrichtung vermieden bzw. hinausgeschoben werden kann. Hierdurch vermindert sich gegenüber dem Status Quo die finanzielle Belastung der Stadt Köln als für die Hilfe zur Pflege zuständigem örtlichem Sozialhilfeträger, da die Kosten der stationären Unterbringung im Vergleich zur ambulanten Versorgung in den allermeisten Fällen deutlich höher ausfallen. Den Mehrkosten für die Umsetzung des Konzeptes stehen daher entsprechende Einspa- rungen bei den Sozialhilfeaufwendungen gegenüber. 4. Evaluation Zum Nachweis der haushaltsentlastenden Wirkung der Seniorenkoordination wird 2018 eine umfassende Evaluation durchgeführt. Ergänzend werden die Aufgabenbereiche der Seniorenkoordination mit Wirkungsanalysen hinterlegt.
Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung
621 Zeichen
Begründung zur Dringlichkeit Die Einführung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ war ursprünglich für Anfang 2017 geplant. Durch die ergänzende Beteiligung der Bezirksvertretungen und der Seniorenvertretung (Ratsbeschluss vom 20.12.2106) war die Fertigung einer modifizierten Ratsvorlage erforderlich. Durch die jetzige Beratungsfolge soll sichergestellt werden, dass der Rat noch vor der Sommerpause über die Vorlage beschließen kann. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die Maßnahme noch dieses Jahr gestartet werden kann und Planungssicherheit für die Träger der Wohlfahrtsverbände geschaffen wird.
Anlage 5.7 Auszug BV 7 vom 06.07.2017
1250 Zeichen
Anlage 5.7 Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 11.07.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 06.07.2017 öffentlich 7.2.2 Seniorenkoordination im Stadtbezirk - Sammelumdruck 1045/2017 Beschlussalternative: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßga- be des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrich- tung von 0,5 Stelle Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. 2. Die 4,5 Stellen Seniorenkoordination im Stadtbezirk werden an die Bürgeräm- ter angebunden. Die Stelle soll der Bürgeramtsleitung unterstellt werden. 3. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen zur Verfügung gestellt. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Alternative einstimmig in geänderter Form empfohlen.
Anlage 5.1 Auszug BV 1 vom 29.06.2017
1258 Zeichen
Anlage 5.1 Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Herr Droske Telefon: (0221) 221-91709 Fax : (0221) 221-26592 E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de Datum: 30.06.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 29.06.2017 öffentlich 3.9 Seniorenkoordination im Stadtbezirk 1045/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss: Beschlussalternative: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 Stelle Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. 2. Die 4,5 Stellen Seniorenkoordination im Stadtbezirk werden an die Bürgerämter an- gebunden. 3. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen zur Verfügung gestellt. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen SPD und FDP.
Anlage 5.2 Auszug BV 2 vom 26.06.2017
1412 Zeichen
Anlage 5.2 Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Werner Telefon: (0221) 92313 Fax : (0221) E-Mail: martina.werner@stadt-koeln.de Datum: 27.06.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.06.2017 öffentlich 9.2.2 Seniorenkoordination im Stadtbezirk - Umdruck- 1045/2017 Beschlussalternative: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fas- sen: 1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 Stelle Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. 2. Die 4,5 Stellen Seniorenkoordination im Stadtbezirk werden an die Bürgerämter an- gebunden. 3. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen zur Verfügung gestellt. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit 6 Stimmen der CDU Fraktion, mit 5 Stimmen der SPD Fraktion und 4 Stimmen der Fraktion Die Grünen gegen 2 Stimmen der FDP Fraktion bei Enthaltung von Herrn Ilg zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Bronisz)
Anlage 5.5 Auszug BV 5 vom 29.06.2017
1269 Zeichen
Anlage 5.5 Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 05.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 29.06.2017 öffentlich 9.2.3 Seniorenkoordination im Stadtbezirk 1045/2017 Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat die Alternative zu beschließen: „Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßga- be des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrich- tung von 0,5 Stelle Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. 2. Die 4,5 Stellen Seniorenkoordination im Stadtbezirk werden an die Bürgeräm- ter angebunden. 3. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen zur Verfügung gestellt. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Anlage 5.6 Auszug BV 6 vom 08.06.2017
1264 Zeichen
Anlage 5.6 Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 05.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 08.06.2017 öffentlich 9.2.3 Seniorenkoordination im Stadtbezirk 1045/2017 Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßga- be des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrich- tung von 0,5 Stelle Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. 2. Die 4,5 Stellen Seniorenkoordination im Stadtbezirk werden an die Bürgeräm- ter angebunden. 3. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen zur Verfügung gestellt. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Anlage 5.8 Auszug BV 8 vom 22.06.2017
1349 Zeichen
Anlage 5.8 Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 24.10.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 22.06.2017 öffentlich 8.2.4 Seniorenkoordination im Stadtbezirk 1045/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßga- be des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrich- tung von 0,5 Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. Mit der Durchführung der Seniorenkoordination im Stadtbezirk sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (SBK) zu beauf- tragen. 2. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen zur Verfügung gestellt. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme des Bezirksvertreters Hooghoughi (FDP) zugestimmt.
Anlage 6 Sozial A vom 07.09.2017
775 Zeichen
Anlage 6 Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Herr Diener Telefon: (0221) 221 - 27467 Fax : (0221) 221 - 29047 E-Mail: sebastian.diener@stadt-koeln.de Datum: 08.11.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 07.09.2017 öffentlich 4 Ausschussempfehlungen an den Rat 4.1 Seniorenkoordination im Stadtbezirk 1045/2017 RM Frau Heuser teilt zu dem Tagesordnungspunkt ergänzend mit, dass sie einige Fragen an die Verwaltung habe. Sie wird diese schriftlich stellen. Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt vor Eintritt in die Tagesordnung, die Beschlussvorlage zur weiteren Beratung in die nächste Sitzung zu verschieben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 8 Auszug Sozial A vom 09.11.2017
8117 Zeichen
Anlage 8 Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Herr Diener Telefon: (0221) 221 - 27467 Fax : (0221) 221 - 29047 E-Mail: sebastian.diener@stadt-koeln.de Datum: 13.11.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 09.11.2017 öffentlich 4.1 Seniorenkoordination im Stadtbezirk 1045/2017 Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat: Der Rat möge beschließen. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßga- be des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrich- tung von 0,5 Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. Mit der Durchführung der Seniorenkoordination im Stadtbezirk sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (SBK) zu beauf- tragen. 2. Dabei ist sicherzustellen, dass die Aktivitäten in enger Abstimmung mit der jeweiligen Bezirksverwaltung erfolgen und eine regelmäßige Abstimmung festgeschrieben wird. 3. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen zur Verfügung gestellt. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen. Beschlussalternative: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßga- be des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrich- tung von 0,5 Stelle Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. 2. Die 4,5 Stellen Seniorenkoordination im Stadtbezirk werden an die Bürgeräm- ter angebunden. 3. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen zur Verfügung gestellt. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Alternativbeschluss: Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der FDP-Fraktion bei Gegenstimme der Fraktion DieLinke abgelehnt. Beschluss: Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der FDP-Fraktion bei Gegenstimme der Fraktion DieLinke zugestimmt. Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Herr Diener Telefon: (0221) 221 - 27467 Fax : (0221) 221 - 29047 E-Mail: sebastian.diener@stadt-koeln.de Datum: 13.11.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 09.11.2017 öffentlich Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 4.1 AN/1617/2017 Der Beigeordnete Herr Dr. Rau erläutert, dass eine Alternative von der Verwaltung erarbeitet wurde. Der Beschlussvorschlag sehe vor, dass die Seniorenkoordinatorin- nen bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege und den SBK angesiedelt werden sol- len. Die Alternative hingegen würde hierzu die vorsehen. Die Verwaltung habe sich bewusst so entschieden, dass dies nur die Alternative sei. Jedoch sollen die Bezirksämter auf jeden Fall auch mit den freien Trägern zusam- menarbeiten. Der Ausschussvorsitzende RM Herr Paetzold verweist auf den vorliegenden Ände- rungsantrag, wonach die Trägerschaft bei den Wohlfahrtsverbänden angesiedelt werde, jedoch eine enge Absprache mit der Bezirksverwaltung bestehen soll. RM Herr Detjen teilt mit, dass die Verwaltung ein intensives Gespräch zu diesem Thema wollte. Dieses Fachgespräch sei jedoch ausgefallen. Es hätte sicher noch einige Argumente gebracht. Da dies nun nicht der Fall sei, gehe seine Fraktion da- nach, was die Bezirksvertreter entschieden haben. Diese haben mehrheitlich für die Alternative gestimmt. RM Frau Heuser erklärt, dass das Problem sei, dass von den neun Bezirksvertretun- gen nur fünf beschlossen haben, dass man die Ansiedlung in den Bezirksämtern wolle. Das heißt, die Aufgabe wäre damit bei Dezernat I angesiedelt und nicht im Dezernat V. Die anderen Bezirksvertretungen haben anders abgestimmt. Damit gab es kein ein- deutiges Votum, wie es im Vorbehaltsbeschluss im Rat gefordert war. RM Frau Gärtner sagt, dass ihre Fraktion sich für den Hauptvorschlag der Verwal- tung entschieden haben. Man unterstütze den Antrag der SPD-Fraktion, halte dies aber für selbstverständlich. Ihr sei es wichtig klarzustellen, dass die Entscheidung weder eine Missachtung des Votums der Bezirksvertretungen sei, noch ein Missachten des Votums der Senioren- vertreter, die sich auch hierzu geäußert hatten. Aber nach Prüfung habe es seitens des Dezernates fachliche Argumente gegeben, welche zu diesem Entschluss geführt haben. Die CDU-Fraktion sei der Auffassung, dass die Strukturen, welche bereits vorhanden seien, genutzt werden sollen. RM Frau Hoyer bedankt sich für eine sehr intensive Diskussion, insbesondere mit der Seniorenvertretung. Ihre Fraktion stimme aber auch der Verwaltungsvorlage und dem Antrag der SPD-Fraktion zu. Ihr sei es besonders wichtig, dass endlich beschlossen werde, da dieses Thema seit 2015 behandelt werde. SE Herr Dr. Dr. Mück drückt ebenfalls seinen Dank für die intensiven Diskussionen mit der Seniorenvertretung aus. Wichtig sei der Seniorenvertretung der Punkt gewe- sen, dass eine Koordinierungsfunktion stattfinde, welche steuert und strukturiert. Er appelliert an die SPD-Fraktion, ob es möglich sei, dies dem Antrag noch hinzuzu- fügen. Der Ausschussvorsitzende RM Herr Paetzold teilt mit, dass man dies nicht mit in den Antrag aufnehme, da es im Konzept stehe. SE Frau Volland-Dörmann ist der Meinung, dass hier eine gute Entscheidung für die ältere Generation nach einem Diskussionsprozess von über drei Jahren getroffen werde. Dies sei eine gute Grundlange für ein seniorenfreundliches Köln. Es sei eine schwierige Aufgabe für die Ratsmitglieder gewesen abzuwägen zwischen den Interessen der Bezirksvertretungen, den Bezirksfraktionen, den Ratsmitgliedern und natürlich auch den Lobbyisten, zu denen auch die freie Wohlfahrtspflege und die Seniorenvertretungen zählen. Die Wohlfahrtspflege stehe hinter dem Vorschlag der Verwaltung. Mit allen müsse vor Ort kooperiert werden, ohne Ausnahmen. Dies sei ein sehr umfassender Ansatz, der aber gemeinsam gelingen werde. Im Namen der freien Wohlfahrtspflege bedankt sie sich, insbesondere bei der Fach- verwaltung und bei den heute abwesenden Herren Santelmann und Woltmann. SE Herr Dr. Dr. Mück möchte richtigstellen, dass die Seniorenvertreter keine Lobby- isten seien, sondern gewählte Vertreter der Stadt Köln. Die Seniorenvertreter seien Interessenvertreter. Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt: Beschluss: Der Beschlusstext wird in Beschlussziffer 1 wie folgt ergänzt: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des Kon- zeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 Stellen Senio- renkoordination je Stadtbezirk eingeführt. Mit der Durchführung der Seniorenkoordination im Stadtbezirk sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (SBK) zu beauftragen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Aktivitäten in enger Abstimmung mit der jeweiligen Bezirksverwaltung erfolgen und eine regelmäßige Abstimmung festgeschrieben wird. 2. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, unter Berück- sichtigung der Tarifsteigerungen zur Verfügung gestellt. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 7 Antworten auf zusätzliche Fragen zur Seniorenkoordination
6075 Zeichen
Seniorenkoordination im Bezirk Zu den Fragen von Frau Heuser , MdR ; Dezernat V, 29.09.2017 Vorbemerkung Das Sozialamt intensiviert entsprechend der sozialrechtlich gebotenen Pflegeausrichtung in Köln den Ansatz von „Ambulant vor Stationär“ und baut Angebotsstrukturen aus. Hierbei spielt auch das Konzept der Quartiersentwicklung eine wichtige Rolle. Dabei gilt es, einen Paradigmenwechsel weg von der Angebotsstruktur hin zu individuellen Bedarfen zu gestal- ten. Deren Stärkung wird auch durch die Seniorenberatungsstellen in den Bezirken inten- diert, die auch Hausbesuche im Angebot haben. In Rodenkirchen sind die Seniorenberatungsstellen angesiedelt a) im Bürgeramt, b) bei der Caritas, c) beim ASB und d) bei JUH. Zudem halten die Alexianer die Gerontopsychiatrische Beratung vor. Die Beratungsstellen organisieren Bezirkskonferenzen wie z.B. „Älter werden im Kölner Süden“, wozu alle Akteure der Seniorenarbeit eingeladen sind, also auch ambu- lante Dienstleister. Die Beratungsstellen organisieren ferner den Seniorentag im Bezirk. Folgende weitere Strukturen und Angebote auf unterschiedlichen Ebenen vom Stadtteil über die Bezirke bis hin zur gesamten Stadt begleiten diesen Paradigmenwechsel: 1. stadtweites Angebot der Präventiven Hausbesuche für Senior*innen ab 75 Jahre, 2. Seniorenvertretung, 3. Seniorennetzwerke mit Seniorennetzwerk-Koordinator*innen, 4. Seniorenkonferenzen, 5. Bezirkskonferenzen, 6. Stadt-AG-Seniorenpolitik, 7. der Runde Tische Seniorenarbeit, 8. Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik, 9. die Kommunale Konferenz Pflege und Alter. Frage 1: „Wo sieht man in dem Zusammenhang noch Bedarfe für eine Koordination?“ Neben kommunal vorgehaltenen oder gesteuerten Angeboten gibt es zahlreiche professio- nelle Angebote, insbesondere im pflegerischen Bereich, ergänzt durch Angebote im vorpfle- gerischen und im ehrenamtlichen Bereich. Einen systematischen Überblick, der vollständig alle Angebote erfasst, gibt es bisher nicht. Die Seniorenkoordination im Bezirk soll daher eine Weiterentwicklung des bestehenden Systems befördern und zu einer Verzahnung der Programme und Aktivitäten im Stadtbezirk führen. Der Seniorenkoordination kommt somit eine strukturierende und steuernde Funktion der An- gebotspalette zu. Ein Schwerpunkt in der Steuerung ist die Optimierung der Verzahnung professionaler Dienstleistungen mit den Angeboten aus dem ehrenamtlichen Bereich. Hier- bei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Sicherstellung eines niedrigschwelligen Zugangs zu den Angeboten. Frage 2: „Wenn man hier noch Bedarfe für eine Koordination feststellt, warum hat man nicht über 9 x 0,5 Stellen zugesetzt bei den Senioren-Beratungsstellen nachgedacht: Was spräche dagegen, sie dort für die Koordination im Bezirk anzugliedern?“ Im Gegensatz zu der in Antwort 1 dargestellten Aufgabe der Seniorenkoordination hat die Seniorenberatung die Aufgabe einer individuellen Beratung, orientiert an den individuellen Bedarfen der Seniorinnen und Senioren. Es handelt sich hier um unterschiedliche Aufgaben und Ziele, die auch nicht sinnvoll von denselben Mitarbeitenden gleichzeitig wahrgenommen werden können. Seniorenkoordinati- on ermittelt Strukturen, verzahnt Angebote und entwickelt bisher fehlende Angebote. Die Seniorenberatung arbeitet unterstützt individuell betroffene Menschen. Beide Programme werden aus dem Fachamt (Amt für Soziales und Senioren) unterschiedlich gesteuert. Ein wichtiger Aspekt bei der Einrichtung der Seniorenkoordination ist die Schaffung freier Ressourcen für die Seniorenberatung. Daher soll die Durchführung der „Runden Tische“ in den Bezirken von der Seniorenberatung auf die Seniorenkoordination übertragen werden. Durch diese Entlastung wird die Seniorenberatung in ihrer Kernaufgabe gestärkt. Frage 3: „Da jeweils eine Seniorenberatungsstelle in den Bürgerämtern ist, die bestens mit den Akteuren der Seniorenarbeit im Bezirk vernetzt ist, stellt sich die Frage, warum die Verwaltung den Vorschlag der Seniorenvertretung sowie der Mehrzahl der Bezirksver- tretungen ablehnt, die halben Stellen der Seniorenkoordination in den Bürger-/bzw. Bezirksämtern anzugliedern?“ Stelleninhaber/innen müssen über eine ausgewiesene Expertise über das komplette Spekt- rum der Seniorenarbeit verfügen und dazu Zugang haben. Bei der Auswahl der zukünftigen Träger ist deshalb darauf zu achten, dass diese Aufstellung in den einzelnen Bereichen ge- geben und kollegialer Teamaustausch innerhalb des Trägers und auch darüber hinaus selbstverständlich ist. Weiterhin müssen diese Koordinationskräfte mit allen Akteuren im Stadtbezirk zusammenarbeiten, gemeinsam Öffentlichkeitsarbeit machen, schnell und unbü- rokratisch agieren und reagieren. Die Einbindung der Koordinatoren erfolgt demnach sowohl in die Trägerstruktur, als auch in die fachliche Steuerung der Fachabteilung für Senioren und behinderte Menschen. Die Standorte für die Büros der Bezirkskoordinationskräfte müssen gut erreichbar, niedrigschwellig und unabhängig von regulären Öffnungszeiten der Bezirks- ämter sein, um insbesondere auch das Ehrenamt gut in Aktivitätsentwicklungen einzubinden. Weiterhin sollten die Standorte auch mit zu nutzende Räumlichkeiten für Arbeitskreise, Ar- beitstreffen etc. bieten, die ebenfalls niedrigschwellig zu nutzen sind. Weiterhin ist zu be- rücksichtigen, dass die Budgets für diese 0,5 Stellen eine Mitnutzung von bereits finanzierter sozialer Infrastruktur bei den Trägern einkalkuliert. Die von der Seniorenvertretung gewünschte organisatorische Anbindung an die Bürgerämter kann durch die Sozialverwaltung nicht befürwortet werden. Die Sozialverwaltung sieht die Seniorenkoordination als fachliche Steuerungsaufgabe, die von den Bürgerämtern nicht leistbar wäre. Dies umso mehr, als die Fachverwaltung auch die Verantwortung für die finan- zielle Entwicklung trägt. Nur eine gesamtstädtische und einheitliche Steuerung leistet Gewähr dafür, dass vergleich- bare Ergebnisse als Grundlage für die erforderlichen Wirkungsanalysen erzielt werden.
Anlage 1 - Seniorenfreundliches Köln
12579 Zeichen
/ 2 Seniorenfreundliches Köln Weiterentwicklung der Seniorenarbeit 2015 - 2025 / 3 Seniorenfreundliches Köln Weiterentwicklung der Seniorenarbeit 2015 – 2025 1. Einleitung Köln ist eine Stadt, in der alte, auch hochaltrige, Menschen gerne leben; eine senioren- freundliche Stadt, in der Kölnerinnen und Kölner gut älter werden können. Die kommunale Seniorenarbeit des Fachamtes, der Wohlfahrtsverbände und der Sozialbetriebe Köln (SBK) trägt zur Seniorenfreundlichkeit der Stadt bei. Dabei stellen die sich ständig verändernden Rahmenbedingungen eine große Herausforderung für alle Verantwortlichen dar: mehr Senio- ren, insbesondere auch Hochaltrige, mehr Senioren ohne Familienanschluss, mehr Senioren an oder in der Nähe der Armutsgrenze, Senioren mit vielfältigen Lebensstilen und Lebens- formen, wie auch in der übrigen Gesellschaft. Damit das Leitbild „seniorenfreundliches Köln“ auch in Zukunft noch trägt, muss es durch eine Vision 2025 konkretisiert werden. 2. Vision 2025 für ein „seniorenfreundliches Köln“ Das „seniorenfreundliche Köln“ in 2025 soll sich auszeichnen durch - bedarfsgerechte und gut erreichbare, barrierefrei zugängliche Information und Bera- tung - vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten engagement- und selbsthilfebereiter Senio- ren/innen - integrierte und passgenaue Angebote, die ein selbständiges Leben in der eige- nen Wohnung auch im hohen Alter und mit Handicaps ermöglichen - ein in der Öffentlichkeit verankertes Bewusstsein für die Lebenssituation und Bedürf- nisse alternder Menschen Zur Vision eines „seniorenfreundlichen Kölns“ gehört auch, dass Verwaltung, Wohlfahrtsver- bände und SBK ihre Strukturen verändern, um den Anliegen und Interessen von Senio- ren/innen besser als bisher begegnen zu können. Dabei ist immer zu berücksichtigen, dass - 3 - / 4 es „den/die“ Senior/in nicht gibt und dass der Alternsvorgang äußerst heterogen verläuft. Außerdem gehört eine allgemein wachsende Sensibilität für die Belange von Senioren/innen, einschließlich der Menschen mit Demenz dazu. Wünschenswert ist weiterhin eine Kultur des „Sich-zuständig-Fühlens“, nicht nur von Seiten der professionellen und ehrenamtlichen Hel- fer/innen, sondern auch von Nachbarschaften und Geschäftsleuten in Stadtteilen und Quar- tieren. Der Gedanke der Vielfalt wird gelebt und ermöglicht, dass alle Menschen, so unter- schiedlich sie auch leben, teilhaben können und Respekt und Wertschätzung erfahren. 3. Kommunale Seniorenarbeit 2013/2014 Eckpfeiler der kommunalen Seniorenarbeit sind die in den Stadtbezirk wirkenden Program- me: Seniorenberatung, SeniorenNetzwerke, Entlastungsdienste für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen, haushaltsnahe Dienstleistungen sowie speziell im bzw. für einen Stadtbezirk/Stadtteil/Quartier initiierte Projekte. Hierzu gehören auch zielgruppenspezifische Projekte, so z.B. für Schwule und Lesben oder Menschen mit Migrationshintergrund. Die hier genannten Eckpfeiler werden von Fachamt, Wohlfahrtsverbänden und SBK ge- meinsam getragen. Zum besseren Verständnis werden diese Programme kurz beschrieben: Seniorenberatung Seniorenberatung im Stadtbezirk ist eine Einzelfallhilfe: Menschen erhalten Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Alters auch durch Hausbesuche. Seniorenberatung im Bezirksrathaus macht keine Hausbesuche. Zielgruppe sind Seniorinnen und Senioren mit erheblichem Unterstützungsbedarf. Ziel der Beratung ist es, die Seniorinnen und Senioren so zu beraten, dass sie mit passgenauem und integriertem Angebot (= individuelles Unter- stützungsnetzwerk) weiterhin in der eigenen Wohnung leben können. SeniorenNetzwerke Selbstorganisierte SeniorenNetzwerke, SeniorenNetzwerke im Aufbau und standortgebun- dene SeniorenNetzwerke unterstützen Seniorinnen und Senioren dabei, in Selbsthilfe ein persönliches Netzwerk aufzubauen, das im Stadtteil gut vernetzt ist. Zielgruppe sind Men- schen, die über Selbsthilfefähigkeiten verfügen bzw. deren Selbsthilfefähigkeit durch die professionelle Koordination angeregt werden kann. Die selbstorganisierten SeniorenNetz- werke werden durch einen Sachmittelzuschuss, eine Patenorganisationen im Stadtteil und - 4 - / 5 durch die zentrale Service-Stelle unterstützt. Entlastungsdienste Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entlastungsdienste für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen haben die Aufgabe, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zur Entlastung der betroffenen Familien zu gewinnen, zu schulen, einzusetzen und zu beglei- ten. Ziel der Arbeit ist die Erhaltung der Pflegebereitschaft in der Familie und Teilhabe- möglichkeiten für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Zielgruppe der Helferinnen und Helfer sind Demenzkranke und ihre pflegenden Angehörigen, zumeist (Schwieger-) Kinder oder Ehe-/Lebenspartner. Haushaltsnahe Dienste Haushaltsnahe Dienste richten sich an Menschen, die auf Unterstützung in ihrem Haus- halt angewiesen sind, die über geringe finanzielle Ressourcen verfügen und deren Bedarfe nicht über die Pflegeversicherung abgedeckt sind. Ziel ist, sie bei der Bewältigung ihres All- tags zu stützen und dabei zu helfen, dass sie so lange wie möglich in ihrer eigenen Woh- nung bleiben können. Bezirkliche Initiativen, Treffpunkte und Projekte In allen Bezirken gibt es Initiativen, Treffpunkte und Projekte, die darauf abzielen, die gesell- schaftliche und kulturelle Teilhabe älterer Menschen in ihrem Wohnumfeld zu ermöglichen und auf die jeweiligen Bedürfnisse der unterschiedlichen Gruppen Rücksicht nehmen. Auch Nachbarschaftsprojekte und Projekte, die das bürgerschaftliche Engagement für diese Zielgruppen initiieren und begleiten, werden gefördert. 4. Herausforderungen Aus vielen Gesprächen mit Nutzerinnen und Nutzern der Programme sowie Interessenver- tretungen wissen Fachamt, Wohlfahrtsverbände und SBK, dass es auch kritische Hinweise gibt: - Vereinsamte bzw. sozial isoliert lebende Menschen würden von den Angeboten nicht hinlänglich erreicht. - 5 - / 6 - Alte Menschen mit Behinderung, Senioren mit Migrationshintergrund und alte Schwu- le/Lesben würden von den Angeboten nicht so gut erreicht. - Angebote seien nicht immer optimal untereinander verzahnt und damit für die/den Seniorin/Senior nicht zielführend, um ein selbständiges Leben zu verwirklichen. - Beteiligungsmöglichkeiten seien nicht vielfältig genug und nicht „nah an den Menschen dran“. - Benachteiligte Stadtteilen/Quartiere bräuchten besondere Unterstützung. 5. Notwendige Weiterentwicklung der bestehenden Programme Die Programme haben sich in den letzten ca. 20 Jahren bewährt und wurden immer wieder angepasst. Eine solche Anpassung muss 2015 im Hinblick auf die Vision 2025 erneut erfol- gen. Fachamt, Wohlfahrtsverbände und SBK möchten diese Programme mit der finanziellen Ausstattung von 2013, aber mit konzeptionellen Anpassungen fortsetzen, entsprechend der wachsenden Zielgruppe bis 2025 leicht ausbauen und eine 3 %ige Kostensteigerung jährlich berücksichtigt wissen. Es folgen die notwendigen Anpassungen im Überblick: Seniorenberatung Die Differenzierung der Seniorenberatung im Stadtbezirk und im Bezirksrathaus hat sich be- währt. Die Quantität ergibt sich aus dem Bedarf, insbesondere von Senioren mit Grundsiche- rungsbezug und kleinen Renten und in Abgrenzung zur Pflegeberatung der Pflegekassen. In 2015 entstehen Mehrkosten in Höhe von 220.000,00 € allein um den Stand 2013 wiederzu- erlangen. Der Bedarf wird wachsen, da es bis 2025 mehr Seniorinnen und Senioren an oder unter der Armutsgrenze geben wird sowie vermehrt Hochaltrige, also mehr Menschen, die Hilfe für ihr individuelles Unterstützungsnetzwerk brauchen. SeniorenNetzwerke 2014 wurden Kürzungen und Umstrukturierung der Seniorenarbeit einschließlich der Senio- renNetzwerke entsprechend der Entscheidung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 12.09.2013 umgesetzt. Diese Umstrukturierung soll auf der Basis der Förderung 2013 - 6 - / 7 fortgesetzt werden, d. h. gegenüber 2014 entstehen Mehrkosten in Höhe von 300.000,00 € einschließlich Tarifkostensteigerung. Entlastungsdienste Die bestehenden sieben Entlastungsdienste für Menschen mit Demenz mit jeweils einer/m geförderte/n Mitarbeiter/in sollen um zwei Mitarbeiterinnen/-arbeiter aufgestockt werden. Diese Mitarbeiter/innen sollen dann zusätzlich zur Anleitung der Helferinnen und Helfer eine Koordinationsfunktion im Bezirk übernehmen und Demenz-Netze aufbauen und begleiten. Diese Weiterentwicklung kostet ca. 150.000,00 € jährlich. Ein zusätzlicher, stadtweiter Be- darf ergibt sich aus der Beratung und Betreuung für „früherkrankte Menschen mit Demenz“ (+ 75.000,00 €). Haushaltsnahe Dienste Um stark hilfebedürftige und vereinsamte alte Menschen besser zu erreichen als bisher, sol- len zusätzliche Fachkräfte eingesetzt werden, die diesen Menschen den Zugang zu den haushaltsnahen Diensten verschaffen und bei Bedarf auch auf andere Programme hinwei- sen. Ziel ist es, immer mehr Menschen aus dieser Zielgruppe mit den Haushaltsnahen Diensten zu erreichen und ihnen dadurch das Leben in der gewohnten Umgebung zu sichern und dem Verlust der Wohnung vorzubeugen. Bezirkliche Initiativen, Treffpunkte und Projekte Die bestehenden Initiativen, Treffpunkte und Projekte im Stadtbezirk sollen weiter entwickelt werden und dabei die besonderen Problemlagen und Belange in Bezirken und Stadtteilen aufgreifen. Dazu zählen insbesondere Angebote für spezielle Zielgruppen wie auch die Unterstützung und Förderung von nachbarschaftlichem Engagement. - 7 - / 8 6. Seniorenkoordination im Bezirk Zentraler Bezugspunkt der Weiterentwicklung der Seniorenarbeit ist zukünftig der Stadtbe- zirk. Die Grundausstattung eines Bezirks stellen sich Fachamt, Wohlfahrtsverbände und SBK ab 2015 wie folgt vor: 0,5 Seniorenkoordination 1,0 SeniorenNetzwerke - 0,5 für standortgebundene SeniorenNetzwerke - 0,5 für den Aufbau von neuen SeniorenNetzwerken 3,0 Seniorenberatung im Bezirk 0,5 Seniorenberatung im Bezirksrathaus 1,0 Demenz-Koordination Ergänzend kommen in einzelnen Stadtbezirken haushaltsnahe Dienstleistungen sowie be- zirkliche Initiativen, Treffpunkte und Projekte hinzu. Diese Grundausstattung im Stadtbezirk bildet im Wesentlichen den Bestand 2013 ab. Anpassung der Programme und bezirkliche Grundausstattung alleine sind aber nicht zielfüh- rend, um die Vision 2025 zu erreichen: So wie die Seniorenberatung das Unterstützungs- netzwerk für den Einzelnen knüpft, braucht es auch eine Verknüpfung für Anbieter, aktive Senioren/innen und sonstige Akteure im Quartier, Stadtteil und -bezirk. Fachamt, Wohl- fahrtsverbände und SBK sehen deshalb Bedarf für einen bezirklichen „Motor“, der in jedem Stadtbezirk alle Seniorenangelegenheiten koordiniert. Diese/r Seniorenkoordinator/in, soll folgende Aufgaben haben: 1. Koordination der Anbieter, aktiven Senioren/innen und sonstiger Akteure am Runden Tisch „Senioren“, um die individuelle Unterstützungsnetzwerke zu verbessern 2. Ansprache der „nicht-informierten“ Senioren/innen (Umsetzung der Erkenntnisse des Forschungsprojektes „Öffnung des Wohnquartiers für das Alter“= ÖFFNA) - 8 - 3. Sicherstellung der Kommunikation zur Bezirksarbeitsgemeinschaft „Seniorenpolitik“, zum Fachamt und den Gremien in den Stadtteilen 4. Initiativen von Senioreninnen/Senioren aufgreifen, weiterentwickeln und die Umsetzung einleiten. 5. Bei der Aufgabenerfüllung sind die Belange der unterschiedlichen Gruppen von Senio- ren immer zu berücksichtigen. Dem/der bezirklichen Seniorenkoordinator/in obliegt weniger die Einzelfallhilfe, sondern ko- ordinierende Funktionen, damit die Angebote im Bezirk für den Einzelnen integriert und passgenau erbracht werden. Die koordinierende Funktion kann bei gegebenem Konsens auch planende und steuernde Elemente enthalten. Diese bezirkliche Seniorenkoordination im Umfang von je 0,5 Stelle und eine (1,0 Stelle) ent- sprechende Kopfstelle im Amt für Soziales und Senioren kosten ca. 412.500,00€ jährlich, davon 337.500,00 € für die Wohlfahrtsverbände/SBK. Die stadtweite Koordination soll von den Fachberatern der Wohlfahrtsverbände/SBK ge- meinsam mit dem Fachamt getragen werden. 7. Schlussbetrachtung Mit diesen Veränderungen ist die Seniorenarbeit für 2025 gut aufgestellt; gleichzeitig sind damit Mehrkosten für den städtischen Haushalt verbunden. (Stand: September 2014)
Anlage 2 - Konzept Seniorenkoordination - Stand März 2017
7852 Zeichen
Amt für Soziales und Senioren Abteilung für Senioren und Behinderte Fachplanung für Senioren und behinderte Menschen 1 Seniorenkoordination im Stadtbezirk Konzept (Stand März 2017) Konzept Seniorenkoordination im Stadtbezirk 2 Inhaltsverzeichnis: 1. Ausgangssituation 2. Ziele der Seniorenkoordination 3. Aufgaben der Seniorenkoordination 4. Steuerung der Seniorenkoordination 5. Personelle Ausstattung der Seniorenkoordination 6. Dauer der Seniorenkoordination 7. Evaluation Konzept Seniorenkoordination im Stadtbezirk 3 1. Ausgangssituation Das Amt für Soziales und Senioren, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie die Sozial-Betriebe-Köln gGmbH haben in 2014 in einem gemeinsamen Prozess die dezentralen Programme der kommunalen Seniorenarbeit Seniorenberatung SeniorenNetzwerke Entlastungsdienste für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen Haushaltsnahe Dienstleistungen Initiativen, Treffpunkte und Projekte sorgfältig evaluiert und im Hinblick auf die Herausforderungen der nächsten Jahre bewertet (siehe Seniorenfreundliches Köln - Weiterentwicklung der Seniorenarbeit 2015 – 2025). Erstmals wurde eine personelle Grundausstattung für den Stadtbezirk definiert: 3,0 Stellen Seniorenberatung im Bezirk 0,5 Stelle Seniorenberatung im Bezirksrathaus 1,0 Stelle Demenz Entlastung und Koordination 1,0 Stelle SeniorenNetzwerke, davon - 0,5 Stelle für standortgebundene SeniorenNetzwerke - 0,5 Stelle für den Aufbau von neuen SeniorenNetzwerken Damit wird der von der Fachplanung des Amtes für Soziales und Senioren seit Jahren initiierte Paradigmenwechsel, weg von der Betrachtung der Angebots- struktur hin zur Betrachtung der Bedarfe des einzelnen Menschen im Quartier, umgesetzt. Um den Bedürfnissen und Wünschen der Seniorinnen und Senioren, möglichst lange in der eigenen Wohnung zu leben und am gesellschaftlichen Leben im Quartier teilzunehmen, zu entsprechen, müssen die bestehenden Programme ausgebaut und weiterentwickelt werden. Um darüber hinaus einen weiteren Konzept Seniorenkoordination im Stadtbezirk 4 Ambulantisierungsschub zu erzeugen, wurde die Notwendigkeit erkannt, eine Seniorenkoordination beginnend 0,5 Stellen pro Stadtbezirk einzurichten. Nur wenn alle Versorgungs- und Teilhabeangebote bezogen auf den einzelnen Menschen optimal verzahnt werden, kann den Seniorinnen und Senioren, Pfle- gebedürftigen und ihren Angehörigen der Wunsch nach Begleitung, Betreuung und häuslicher Pflege besser erfüllt werden als bisher. Die Einrichtung der Seniorenkoordination bewirkt aus Sicht des Amtes für So- ziales und Senioren eine fiskalische Entlastung des städtischen Haushaltes. Grundlage dafür ist die Quote ambulante Versorgung zu stationärer Versor- gung im Rechtskreis des SGB XII. Die Vision „Seniorenfreundliches Köln“ mit einem Planungshorizont 2025 ist auch wirtschaftlich für die Stadt Köln als Sozialhilfeträger von Interesse, da in der Regel die Kosten der Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich für den Sozial- hilfeträger geringer sind, als die der stationären Versorgung. Die Kosten stehen ungefähr im Verhältnis 1 : 3. Neben der Anpassung der Programme und der Sicherstellung der bezirklichen Grundausstattung bedarf es einer Verknüpfung der anbieteraktiven Seniorinnen und Senioren und sonstiger Akteure im Stadtteil bzw. im Quartier mit den pro- fessionellen Angeboten. Alle diese Ziele können gemäß der Ausarbeitung „Seniorenfreundliches Köln“ durch eine/n Seniorenkoordinator/in im Stadtbezirk erreicht werden. Dem/der bezirklichen Seniorenkoordinator/in obliegt nicht die Einzelfallbetrach- tung, sondern koordinierende Funktionen, damit die Angebote im Bezirk inte- griert und passgenau nach den Wünschen der Menschen vor Ort erbracht wer- den. Konzept Seniorenkoordination im Stadtbezirk 5 Im Einzelfall hat die in den Stadtbezirken bestehende Seniorenberatung – er- gänzend zum Auftrag, Beratung durchzuführen – den Auftrag, die Unterstüt- zungsnetzwerke für den einzelnen Menschen zu knüpfen. Konzept Seniorenkoordination im Stadtbezirk 6 2. Ziele der Seniorenkoordination Die Ziele der Seniorenkoordination lassen sich wie folgt zusammenfassen: Stärkung der wohnortnahen und bedarfsadäquaten Versorgungs- und Teilhabestruktur für Seniorinnen/Senioren Vernetzung der quartierspezifischen Gegebenheiten und Nutzung der vorhandenen Strukturen/Ressourcen, wie z. B. der ambulanten Dienste, der SeniorenNetzwerke, der Seniorenberatung Einbindung der Seniorinnen/Senioren zur aktiven Gestaltung ihrer Le- bensbedingungen und ihres Wohnumfeldes Schaffung einer nachhaltig wirksamen Versorgungs- und Teilhabestruk- tur, um veränderte oder neue Bedarfe frühzeitig zu erkennen und zeitnahe Veränderung bestehender Angebote bzw. Hinzufügung neuer Angebote zu ermöglichen Förderung der Versorgungssicherheit von Senioreninnen/Senioren als Standortvorteil Hinauszögerung/Vermeidung kostenintensiver stationärer Unterbrin- gung. Konzept Seniorenkoordination im Stadtbezirk 7 3. Aufgaben der Seniorenkoordination Zur Zielerreichung ergeben sich folgende Aufgaben für die Seniorenkoordinati- on: Vervollständigung und Differenzierung der zentralen Darstellung der Ver- sorgungs- und Teilhabeangebote im/für den Stadtbezirk Geschäftsführung „Runder Tisch Seniorenarbeit“ im Stadtbezirk Sicherstellung der Kommunikation zur „Bezirksarbeitsgemeinschaft Senio- renpolitik“, zu den Gremien in den Stadtteilen und zum Amt für Soziales und Senioren sowie zu den Fachebenen der Verbände/SBK Koordination der Anbieter, aktiven Seniorinnen und Senioren sowie sons- tiger Akteure am „Runden Tisch Seniorenarbeit“, um die individuellen Un- terstützungsnetzwerke zu verbessern Bestandsaufnahme der Lebenssituation der Seniorinnen und Senioren sowie der Versorgungs- und Teilhabestrukturen Einbindung und Information von nichtinformierten Seniorinnen/Senioren in die Versorgungs- und Teilhabestrukturen durch Stärkung der Ansprache von Akteuren vor Ort (= Umsetzung der Ergebnisse Forschungsobjekt ÖFFNA) Gewinnung von Seniorinnen und Senioren für Partizipation und Verant- wortung in Kooperation mit bezirklichen und stadtweiten Strukturen der „Kölner Arbeitsgemeinschaft bürgerschaftliches Engagement“ (KABE) Konzept Seniorenkoordination im Stadtbezirk 8 4. Steuerung der Seniorenkoordination Zur stadtweiten einheitlichen und fachlichen Steuerung der Seniorenkoordinati- on werden Standards erarbeitet, die sicherstellen, dass die in den neun Stadt- bezirken auszuführenden Arbeiten von den Seniorenkoordinatoren/innen nach gleichen Grundsätzen ausgeführt werden. Die Standards dienen als einheitliche Aufgabenbeschreibung der Seniorenko- ordination und werden gemeinsam vom Amt für Soziales und Senioren, Ver- bände der freien Wohlfahrtspflege und dem SBK erarbeitet. Hierbei erfolgt eine beratende Begleitung durch die Seniorenvertretung der Stadt Köln. Die praktische Zusammenarbeit wird von den Fachberatern der Wohlfahrtsver- bände/SBK und der Fachplanung des Amtes für Soziales und Senioren ge- meinsam koordiniert. 5. Personelle Ausstattung der Seniorenkoordination Zur Umsetzung der bezirklichen Seniorenkoordination wird in jedem Stadtbe- zirk eine 0,5 Stelle Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter oder vergleichbare Qualifika- tion mit einem Festbetrag von 42.000,00 € eingerichtet. 6. Dauer der Seniorenkoordination Um die Ziele der Seniorenkoordination zu erreichen, ist die Einrichtung der Se- niorenkoordination unbefristet vorzunehmen. 7. Evaluation Wesentliche seniorenpolitische und finanzwirtschaftliche Effekte sind im Rah- men der zu erstellenden Evaluation vom Amt für Soziales und Senioren mit Un- terstützung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der SBK darzustel- len.
Anlage 5.3 Auszug BV 3 vom 26.06.2017
1220 Zeichen
Anlage 5.3. Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 05.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 26.06.2017 öffentlich 9.2.3 Seniorenkoordination im Stadtbezirk Sammelumdruck vom 31.05.2017 1045/2017 Beschlussalternative: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 Stelle Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. 2. Die 4,5 Stellen Seniorenkoordination im Stadtbezirk werden an die Bürgerämter an- gebunden. 3. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen zur Verfügung gestellt. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen nicht anwesend: Frau Dr. Lerch
Anlage 4 - Stellungnahme zu Vorschlägen der Seniorenvertretung
4050 Zeichen
Stellungnahme der Verwaltung zu den Vorschlägen der Seniorenvertretung der Stadt Köln zur Umsetzung des Programms „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ Änderungsvorschläge der Seniorenvertretung: Schaffung von 9 Vollzeitstellen, jeweils eine Stelle im Bürgeramt und damit Ansiedlung des Aufgabengebietes bei der Stadtverwaltung – nicht bei den Trägern der Wohlfahrtsverbände / den SBK. Einrichtung einer zusätzlichen Stelle zur zentralen Steuerung (Fachaufsicht) beim Amt für Soziales und Senioren Schaffung von 9 Vollzeitstellen Die Finanzierung der vorgesehenen 9 halben Stellen erfolgt durch Einsparungen beim Haushaltsansatz „Hilfe zur Pflege“. In Bezug auf den veranschlagten Mittelbedarf konnte die haushaltsentlastende Wirkung der Seniorenkoordination durch Einsparungen bei den Sozialhilfeaufwendungen dargelegt werden. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat in einem Benchmarking-Vergleich für die Jahre 2009 bis 2014 für Köln ein Verhältnis ambulante Versorgung zu stationärer Versorgung von 39% zu 61 % festgestellt. Die schlechteste kommunale Quote lag bei 15% zu 85%. Zudem war für den genannten Zeitraum eine jährliche Verbesserung der Ambulantisierungsquote in Köln von durchschnittlich 0,63% zu verzeichnen. Durch die Einrichtung der Seniorenkoordination wird eine Erhöhung der Ambulantisierungsquote um weitere 0,25% prognostiziert, die zu der gewünschten Haushaltsentlastung führen soll. Die hierdurch erzielten Einsparungen werden im Umfang von 400.000 Euro zur Finanzierung der 9 halben Stellen genutzt. Die Sozialverwaltung wird dies im Rahmen einer Evaluation nachweisen. Für die Schaffung von 9 Vollzeitstellen stehen keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Ansiedlung des Aufgabengebietes bei der Stadt Köln – nicht bei den Trägern der Wohlfahrtsverbände / den SBK Im Rahmen der Seniorenarbeit für die Stadt Köln arbeitet die Sozialverwaltung – der Vorgabe des § 5 Abs. 2 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) entsprechend – eng mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, wie auch mit den Sozial-Betrieben-Köln (SBK), zusammen. Die Programme der kommunalen und sozialräumlich ausgerichteten Seniorenarbeit werden - unter Berücksichtigung des in § 5 Abs. 4 SGB XII normierten „Subsidiaritätsprinzips“ - im Rahmen des § 5 Abs. 5 SGB XII in der Regel durch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege umgesetzt. Diese Vorgehensweise hat sich in der langjährigen Zusammenarbeit der Sozialverwaltung mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den SBK sehr bewährt und sichert für die Seniorinnen und Senioren in Köln ein breites Angebot von der Teilhabe bis zur Versorgung. Vielmehr gilt es darauf hinzuweisen, dass die Träger der Freien Wohlfahrtspflege aufgrund der vielseitigen Aktivitäten in den Stadtbezirken über eine umfangreiche, trägerübergreifende Vernetzung verfügen, auf die eine von den Trägern ausgeführte Seniorenkoordination zurückgreifen kann. Bei der Verwaltung angebundene städtische Mitarbeiter/innen könnten auf diese wertvolle Vernetzung und Kenntnis der Akteursebene vor Ort nicht in ausreichendem Maße zurückgreifen. Anbindung der Seniorenkoordination im Bürgeramt Die Sozialverwaltung sieht die Seniorenkoordination als fachliche Steuerungsaufgabe, die von den Bürgerämtern nicht leistbar wäre. Dies umso mehr, als die Fachverwaltung auch die Verantwortung für die finanzielle Entwicklung trägt. Nur eine gesamtstädtische und einheitliche Steuerung leistet Gewähr dafür, dass vergleichbare Ergebnisse als Grundlage für die erforderlichen Wirkungsanalysen erzielt werden. Zusätzliche Stelle zur zentralen Steuerung beim Amt für Soziales und Senioren Das Konzept zur Seniorenkoordination sieht eine gemeinsame Steuerung des Programms durch die Träger und der Sozialverwaltung vor. Die Federführung dazu liegt bei der Sozialverwaltung in dem Sachgebiet „Fachplanung für Senioren und Menschen mit Behinderung“. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Stelle wird im Rahmen der Evaluation geprüft.
Anlage 5.9 Auszug BV 9 vom 10.07.2017
1391 Zeichen
Anlage 5.9 Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Frau Düx Telefon: (0221) 20126 Fax : (0221) E-Mail: Claudia.Duex@STADT-KOELN.DE Datum: 05.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 22. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 10.07.2017 öffentlich 9.2.2 Seniorenkoordination im Stadtbezirk 1045/2017 Geänderte Beschlussalternative: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln die folgende geän- derte Beschlussalternative zu beschließen: 1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 Stelle Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. 2. Die 4,5 Stellen Seniorenkoordination im Stadtbezirk werden an die Bürgerämter unter fachlicher Einbindung des Fachbereiches Soziales in den Bezirksrat- häusern angebunden. 3. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden • für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € • beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen zur Verfügung gestellt. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen bei Enthaltung des EMT Herr Tücks und des EMT Herr Merkl.
Anlage 9 Auszug FA vom 13.11.2017
1503 Zeichen
Anlage 9 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Hengstenberg Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: michael.hengstenberg@stadt-koeln.de Datum: 13.11.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 13.11.2017 öffentlich 12.2 Seniorenkoordination im Stadtbezirk 1045/2017 Geänderter Beschluss gemäß des Ausschusses Soziales und Senioren: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. Mit der Durchführung der Se- niorenkoordination im Stadtbezirk sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (SBK) zu beauftragen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Aktivitäten in enger Abstimmung mit der jeweiligen Bezirksverwaltung erfolgen und eine regelmäßige Abstimmung festgeschrie- ben wird. 2. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen zur Verfügung gestellt. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 3 - Beratungen Vorlage 3024-2017 in den Bezirksvertretungen - Übersicht
2422 Zeichen
50 12.04.2017 503/1 Herr Schorn R 27448 Seniorenkoordination im Stadtbezirk Beratung der Vorlage 3024/2017 in den Bezirksvertretungen Stadtbezirk Datum Beschluss 1 / Innenstadt 09.02.2017 Die Bezirksvertretung 1 verweist die Vorlage zurück an die Verwaltung mit dem Auftrag, ein Konzept unter Beteiligung der Seniorenvertretung zu erarbeiten. Dabei sollte auch geprüft werden, ob die Seniorenkoordination unmittelbar bei der Stadtverwaltung angebunden werden kann. 2 / Rodenkirchen 23.01.2017 Der Rat beauftragt die Verwaltung, vor Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ eine notwendige weitere Bearbeitung des vorliegenden Dokumentes „Seniorenfreundliches Köln“ (3024/2016) unter direkter und intensiver Beteiligung der Seniorenvertretung vorzunehmen. 3 / Lindenthal 06.02.2017 Die Beschlussvorlage wurde abgelehnt! 4 / Ehrenfeld 30.01.2017 Der Rat beauftragt die Verwaltung, vor Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ eine notwendige weitere Bearbeitung des vorliegenden Dokumentes „Seniorenfreundliches Köln“ (3024/2016) unter direkter und intensiver Beteiligung der Seniorenvertretung vorzunehmen. 5 / Nippes 23.03.2017 Die Beschlussvorlage wurde geändert beschlossen mit der Maßgabe, dass die Vorschläge der Seniorenvertretung Nippes berücksichtigt werden und somit die Koordinierungsfunktion im jeweiligen Bürgeramt angebunden wird und die inhaltliche Beratung mit den Seniorenvertretungen in den Bezirken erfolgt 6 / Chorweiler 26.01.2017 Die Bezirksvertretung Chorweiler stimmt der Beschlussvorlage zu, fordert aber die Verwaltung auf demnächst entsprechend die Bezirksvertretungen und die Seniorenvertretung frühzeitig in die Prozesse einzubinden und zu informieren. Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Vorlage damit die Stelle zügig besetzt werden kann, damit nicht noch mehr Zeit verloren geht. 7 / Porz 07.02.2017 Die Beschlussvorlage wurde ohne Votum in die weiteren Gremien gegeben. 8 / Kalk 02.02.2017 Die Bezirksvertretung Kalk schließt sich dem Beschluss des Rates vom 20.12.2016 inhaltlich – ohne Änderungen – an. 9 / Mülheim 23.01.2017 Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Vorlage zurück in die Verwaltung zu geben. Bei der Überarbeitung sollen die Seniorenvertretungen mit einbezogen werden. Daneben empfiehlt die BV die Anbindung der Koordinatoren in städtischer Trägerschaft in den Bürgerämtern.
Beratungsverlauf (12)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1045/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.09.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27