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0901/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion betreffend: Parkbänke auf dem an den Bahndamm angrenzenden Grünstreifen in Porz (AN/0421/2026)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 28.05.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 23.06.2026, TOP 9.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4808 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0901/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion betreffend: Parkbänke auf 
dem an den Bahndamm angrenzenden Grünstreifen in Porz (AN/0421/2026) 
Mit Anfrage AN/0421/2026 vom 05.03.2026 bittet die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 
Porz um Beantwortung von Fragen betreffend der Parkbänke auf dem an den Bahndamm an-
grenzenden Grünstreifen in Porz-Finkenberg. 
 
1. Hat die Stadtverwaltung, insbesondere das Ordnungsamt Kenntnis von der 
vorbeschriebenen Situation? 
 
Antwort der Verwaltung: 
In der Vergangenheit lag beim Kommunalen Ordnungsdienst zu der Örtlichkeit eine Be-
schwerdelage in Bezug auf Vermüllung und lauten bzw. „randalierenden“ Jugendlichen vor. 
Die örtlich zuständige Dienstgruppe konnte jedoch bei etlichen (proaktiven und anlassbezoge-
nen) Kontrollen vor Ort keine ordnungswidrigen Zustände feststellen. 
 
 
2. Führt die Polizei öfters – insbesondere in den Abend- und Nachtstunden - Streife? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zur Beantwortung der Frage wurde eine Stellungnahme der Polizei Köln eingeholt: 
„Die Einsatzlage wurde seitens der Polizei Köln ausgewertet. Demnach kam es in den vergan-
genen Monaten weder zu Einsätzen, Straftaten oder Eingaben aus der Bevölkerung, welche 
die genannte Örtlichkeit betreffen. 
  
Eine Bestreifung der Grünanlage wird fußläufig regelmäßig durch den Bezirksdienst Porz 
durchgeführt. Im Rahmen dieser Streifen werden nur wenige Personen angetroffen, die in der 
Regel keinen Anlass für weitere polizeiliche Maßnahmen gaben. Eine Verstärkung der polizei-
lichen Streifentätigkeit ist gemäß der aktuellen Lagebeurteilung aus Sicht der Polizeiinspektion 
nicht erforderlich.“ 
 
3. Welche Möglichkeiten bestehen, die Situation zu „beruhigen“? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Einen Abbau der Bänke zieht die Verwaltung derzeit nicht in Betracht. 
Die angesprochenen Bänke wurden aufgrund eines Beschlusses der Bezirksvertretung ge-
setzt. Unter AN/2021/2023 wurde ein Abbau der Bänke gefordert, der jedoch zurückgezogen 
wurde. In diesem Zusammenhang fand ein Ortstermin mit dem Bürgeramt und den Fraktions-
vorsitzenden statt. Die Situation vor Ort hat sich dabei so dargestellt, dass die Bankstandorte

2 
 
sogar durch zwei neue Obstbäume aufgewertet wurden. Auch wurde die Grünanlage vor kur-
zem im nördlichen Teil durch einen Bewegungsparcours (gesponsort von der Kölner Grün 
Stiftung) erweitert. Das Bewegungskonzept inkl. der Standorte (0968/2024) wurde am 
27.06.2024 durch den Rat beschlossen. 
In einer - in der jüngeren Vergangenheit deutlich aufgewerteten - Anlage die Bänke zu entfer-
nen, widerspricht nicht nur den aktuellen Beschlüssen, sondern würde die frisch gesteigerte 
Aufenthaltsqualität wieder mindern. 
 
Hinsichtlich möglicher Ordnungswidrigkeiten finden seitens des Kommunalen Ordnungsdiens-
tes Einsätze sowohl aufgrund von akuten Meldungen in der Leitstelle als auch bei eigenen 
Feststellungen im Rahmen von Präsenzstreifen statt. Hierbei steht neben der Prävention und 
Ahndung auch immer die Beseitigung von Störungen/Gefahren/Verunreinigungen etc. im Fo-
kus. Der Kommunale Ordnungsdienst schreitet bei ordnungswidrigem Verhalten konsequent 
ein, sofern es rechtlich möglich ist. Insbesondere bei der illegalen Entsorgung von Müll han-
delt es sich um eine Sekundentat, bei der die Außendienstkräfte die Verursachenden „auf fri-
scher Tat ertappen“ müssen. Dies ist in der Praxis häufig nicht der Fall. Werden bei den Kon-
trollen Verstöße festgestellt, werden diese durch den Ordnungsdienst konsequent geahndet.  
 
Eine dauerhafte Präsenz der Außendienstkräfte ist aufgrund der Einsatzlage und der perso-
nellen Kapazitäten nicht realisierbar. Daher sind die Ordnungsdienstkräfte insbesondere auf 
Hinweise aus der Bürgerschaft angewiesen. Bei akuten Verstößen außerhalb von Kontrollen, 
besteht die Möglichkeit, sich an das Servicetelefon des Kommunalen Ordnungsdienstes unter 
0221/221-32000 zu wenden.  
 
Die Polizei Köln nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
„Aus polizeilicher Sicht handelt es sich um alltägliche gesellschaftliche Konflikte im Sozial-
raum. Der Bezirksdienst ist in das Geschehen und in bestehende Netzwerke im Stadtteil Fin-
kenberg eingebunden und ansprechbar. Mögliche akute Meldungen über verdächtige Perso-
nen oder Ruhestörungen werden im Rahmen der Alltagsorganisation durch die Polizeiwache 
Porz abgearbeitet.“ 
 
Bezüglich der Müllentsorgung reinigt die AWB GmbH zwei Mal pro Woche die Fahrbahn und 
den Gehweg und leert die öffentlichen Mülleimer. Die Reinigung des Gehweges des Verbin-
dungsweg Stresemannstraße zum Schulgebäude erfolgt ebenfalls zweimal wöchentlich.

Beratungsverlauf (1)

23.06.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Stresemannstraße

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Details

Aktenzeichen
0901/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
28.05.2026
Erstellt
26.03.2026 09:28