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V/0594/2014

Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2013 incl. der Feststellung nicht verbrauchter Kapitalrücklagen in den Geschäftsjahren 2012 und 2013 und

Vorlagen 26.08.2014

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 10.09.2014, TOP 6.6

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlagen zur Vorlage 594 2014

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Ansehen

Beschlussvorlage

11874 Zeichen

V/0594/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2013 incl. der Feststellung nicht 
verbrauchter Kapitaleinlagen in den Geschäftsjahren 2012 und 2013 und Rückgewährung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht für das Geschäft s-
jahr 2013 (Anlage 1 bis 3)  der Wirtschaftsförderung Münster GmbH werden zur Kenntnis 
genommen. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss 2013 der Wirtschaft sförde-
rung Münster GmbH durch den Wirtschaftsprüfer am 28.03.2014 der uneingeschränkte Be-
stätigungsvermerk erteilt wurde. 
 
3. Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung folgende 
Entscheidungen zu treffen: 
 
a) Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Münster GmbH für das Geschäft s-
jahr 2013, abschließend 
 
 in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 35.205.589,17 € 
  
 sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung 
 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von  1.872.801,90 € 
 
 wird festgestellt. 
 
b) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung werden für das Geschäftsjahr 2013 
Entlastung erteilt. 
c) Der Jahresfehlbetrag von 1.872.801,90 € wird durch eine Entnahme aus der Kap i-
talrücklage ausgeglichen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0594/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Haubner 
Ruf: 
492 20 32 
E-Mail: 
HaubnerG@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.08.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0594/2014 
d) Mit der Prüfung des Jahresab schlusses zum 31.12.20 14 der Wirtschaftsförderung 
Münster GmbH wird die Wirtschaftsprü fungsgesellschaft Dr. von der H ardt & Part-
ner beauftragt. 
4. Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung  festzustel-
len, dass  
4.1 die für das Geschäftsjahr 2012 vorgesehene Kapitaleinlage der   
a. Festbetragseinlage I Nr. 1 in Höhe von 38.879,90 €  
b. Festbetragseinlage I Nr. 2 in Höhe von 36.469,19 €  
c. Festbetragseinlage II in Höhe von 48.243,63 € 
d. Festbetragseinlage III in Höhe von 42.519,36 € 
e. Festbetragseinlage IV in Höhe von 32.799,50 € 
nicht verbrau cht worden und nicht für eine Anpassung der jeweiligen Kapitaleinlage des 
Jahres 2013 einzusetzen ist,    
4.2 die für das Geschäftsjahr 2013 vorgesehene Kapitaleinlage der   
a. Festbetragseinlage I Nr. 1 in Höhe von 57.132,60 €  
b. Festbetragseinlage I Nr. 2 in Höhe von 64.785,14 € 
c. Festbetragseinlage II in Höhe von 1.740,85  
d. Festbetragseinlage III in Höhe von 59.525,57 € 
nicht verbraucht worden und nicht für eine Anpassung der jeweiligen Kapitaleinlage des 
Jahres 2014 einzusetzen ist.   
5. Es wird zur Kenntnis genommen,  dass aus dem für die Wirtschaftsförderung Münster  
GmbH erlassenen Betrauungsakt 
a) die nach Beschlusspunkt 4 bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH nicht ve r-
brauchten Kapitaleinlagen von insgesamt 198.911,58 € für 2012 und 1 83.184,16 € 
für 2013 
b) und die in der Gesellschafterversammlung  der Technologieförderung Münster 
GmbH auf der Grundlage des Jahresabschlusses für 2013 festgestellten nicht ve r-
brauchten Einlagen von insgesamt 151.758,86 € für 2012 und 158.926,26 € für 
2013 
c) sowie die in der Gesellschafterversammlung der CeNTech GmbH auf der Grundl a-
ge des Jahresabschlusses für 2013 festgestellten , nicht verbrauchten und zurück-
zuzahlenden Einlage von 27.917,67 für 2012  
mithin in der Gesamtsumme 7 20.698,53 € an die Stadt Münster zurück zu gewähren sind 
und in 2014 von der Wirtschaf tsförderung Münster an die Stadt Münster zurückgezahlt 
werden. 
 
 
Begründung: 
 
Zu Beschlusspunkt 1 bis 3: 
 
Dem Jahresabschluss 201 3 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH wurde von der Beratungs - 
und Prüfungsgesellschaft BPG mbH, Münste r, am 28.03.201 4 der uneingeschränkte Bestät i-
gungsvermerk erteilt. 
Kurzanalyse zum Jahresabschluss 2013: 
Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) schließt das Geschäftsjahr 2013 mit einem Ja h-
resfehlbetrag in Höhe von 1.873 T€ ab. Damit unterschreitet sie das im Wirtschaftsplan 2013 prog-
nostizierte Defizit um 387 T€. Im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert sich das Ergebnis um 376

- 3 - 
V/0594/2014 
T€. Dies ist vornehmlich auf den um 286 T€ höheren Abschreibungsbedarf auf die Beteiligung an 
der Technologieförderung Münster GmbH (TFM) zurückzuführen.  
Die WFM verkaufte im Jahr 2013 aus eigenem Bestand sechs Grundstücke (2012: neun) mit e i-
nem Volumen von 26.263 m² (2012: 73.119 m²). Die Umsätze lagen mit 1.838 T€ unter dem N i-
veau der Planzahlen (Plan 2013: 2.500 T€). Das Erge bnis für das Grundstücksgeschäft insgesamt 
verringerte sich gegenüber 2012 um 257 T€. Demgegenüber standen um 123 T€ höhere Provisi o-
nen und um 52 T€ geringere Darlehnszinsen. 
Unter strukturpolitischen Gesichtspunkten schließt die WFM das Jahr 2013 sehr erf olgreich ab. So 
wurde in fünf der zwölf Jahresergebnis-Kategorien ein Allzeithoch erreicht, in zwei weiteren konnte 
der Durchschnittwert der vergangenen fünf Jahre übertroffen werden. 
Ausblick: 
Bei weiterhin positiver gesamtwirtschaftlicher Lage und Fertig stellung des Autobah nanschlusses 
im Hans-BusinessPark wird die WFM im Jahr 2014 ihren Umsatz aus dem Verkauf eigener G e-
werbeflächen voraussichtlich erhö hen. Insgesamt wird ein Jahresergebnis von – 1.819 T€ erwa r-
tet. 
Weitere Einzelheiten zum Jahresabschluss der Gesellschaft können der Bilanz, der Gewinn - und 
Verlustrechnung sowie dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 in den Anlagen 1 bis 3 en t-
nommen werden.  
Beratung: 
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2014 die in B eschlusspunkt 3 
dargestellten Punkte beraten und beschlossen. 
 
Zu Beschlusspunkt 4: 
Hierzu darf die Darstellung in der Vorlage 09/2014 an den Aufsichtsrat der  Wirtschaftsförderung 
wieder gegeben werden: 
Die Übernahme von Aufgaben der allgemeinen Wirtschaftsförderung ist im Sinne des europä i-
schen Beihilferechts eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Int eresse (kurz: DAWI). 
Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) ist durch Betrauungsakt der Stadt Münster mit der 
Vornahme dieser Dienstleistungen förmlich betraut worden. Im Betrauungsakt waren zur Wahrung 
der Beihilferechtskonformität die se itens der Stadt Münster an die Gesellschaft zuzuführenden 
Kapitaleinlagen mit aufz unehmen. Nach Artikel 6 des Freistellungsbeschlusses der EU -
Kommission vom 20.12.2011 ist zur Vermeidung einer Überkompensation sicherzustellen, dass 
der Ausgleich für die Erbringung einer „DAWI“ die in diesem Freistellungsbeschluss  festgelegten 
Voraussetzungen erfüllt und insbesondere, dass die Unternehmen keinen höheren Ausgleich e r-
halten, als in Artikel 5 vorgesehen.  
Im Betrauungsakt ist weiter festgehalten, dass die WFM entsprechende Nachweise vorzulegen hat 
und dass etwaige Übe rkompensationen an die Stadt Münster zurückzuzahlen sind. Zur Festste l-
lung, ob eine Überkompensation vorliegt, hat die Kommission bestimmt, dass, soweit eine Übe r-
kompensation den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich nicht um mehr als 10 % übersteigt, di e-
ser Betrag auf das nächste Geschäftsjahr übertragen werden kann und sodann von dem für diesen 
Zeitraum zu zahlenden Ausgleich abzuziehen ist.  
Um diesen Prozess für die WFM zu strukturieren, hat die Gesellschafterversammlung - nach Vor-
beratung durch den Aufsichtsrat (vgl. Vorlage Nr. 18/2013, Beschlusspunkt 1c) - den „Grundsätzen 
zur Führung und Entwicklung von Kapitaleinlagen“ einschließlich des besonderen Feststellungsbe-
schlusses im Sinne des § 5c.1 des Gesellschaft svertrages der WFM per Umlaufbeschluss vom 
27.02.2014 zugestimmt. Danach wird im Fall einer nicht verbrauchten Kapitaleinlage  
 die festgestellte Überkompensation ohne Gewinn- und Verlustrelevanz in der Bilanz als 
Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter gebucht,  
 in Höhe der jeweils nicht verbrauchten Kapitaleinlage eine Anpassung der jeweiligen Kapi-

- 4 - 
V/0594/2014 
taleinlage im nachfolgenden Geschäftsjahr vorgenommen,  
 die Überkompensation jeweilig nach Thema, Geschäftsjahr und Summe der Kapitaleinlage 
von der Gesellschafterversammlung festgestellt.   
Für die Feststellung der Überkompensation ist jährlich ein Beschluss der Gesell -
schafterversammlung erforderlich. Die Höhe der nicht verbrauchten Kapitaleinlage ergibt sich unter 
Anwendung der Vorgaben des Freistellungsbeschlusses der EU -Kommission aus den im Kapital-
einlagetopf gebuchten Einnahmen, abzüglich der Ausgaben, abzüglich einer Eigenkapitalverzi n-
sung auf die eingezahlte Kapitaleinlage je Festbetrag. Die Höhe der Eigenkapitalverzinsung wird 
von der EU-Kommission für jedes Jahr vorgegeben.    
Im Jahr 2012 wurden die „Allgemeine betriebskostenbezogene beschränkte Festbetragseinlage“ (I 
Nr. 1), die „Besondere betriebskostenbezogene beschränkte Festbetragseinlage“ (I Nr. 2), die 
„Kommunikationsbezogene beschränkte Fest betragseinlage“ (II), die „Veransta ltungsbezogene 
beschränkte Festbetragseinlage“ (III) sowie die „Grundstücksbezogene beschränkte Festbetrag s-
einlage“ (IV) nicht vollständig verbraucht. Nach Berechnung des Steuerberaters der WFM liegt die 
Überkompensation nach Abzug der Eigenkapitalverzinsung (3,07 %) bei folgenden Werten: 
 
Festbetragseinlage Überkompensation (in €) Überkompensation (in %) 
I Nr. 1 38.879,90 €  
I Nr. 2 36.469,19 €  
II 48.243,63 €  
III 42.519,36 €  
IV 32.799,50 €  
Summe 198.911,58 € 11,8 % 
Bezogen auf die Summe aller von der WFM erhaltenen Kapitaleinlagen im Jahr 2012 (1.690.000 €) 
übersteigt die Überkompensation den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich um mehr als 10 %. 
Daher darf dieser Betrag nicht in das Geschäftsjahr 2013 übertragen werden.  
Im Jahr 2013 wurden die „Allgemeine betriebskostenbezogene beschränkte Festbetragseinlage“ (I 
Nr. 1), die „Besondere betriebskostenbezogene beschränkte Festbetragseinlage“ (I Nr. 2), die 
„Kommunikationsbezogene beschränkte Festbetragseinlage (II) sowie die „Veranstaltungsbezo ge-
ne beschränkte Festbetrags einlage“ (III) nicht vollständig verbraucht. Unter Berücksichtigung der 
Eigenkapitalverzinsung (1,66 %) liegt die Überkompensation nach Berechnung des Steuerberaters 
der WFM bei folgenden Werten: 
 
Festbetragseinlage Überkompensation (in €) Überkompensation (in %) 
I Nr. 1 57.132,60 €  
I Nr. 2 64.785,14 €  
II 1.740,85 €  
III 59.525,57 €  
Summe 183.184,16 € 10,8 % 
Bezogen auf die Summe aller von der WFM erhaltenen Kapitaleinlagen im Jahr 2013 (1.690.000 €) 
übersteigt die Überko mpensation den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich um mehr als 10 %. 
Daher darf dieser Betrag nicht in das Geschäftsjahr 2014 übertragen werden.  
Beratung:

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V/0594/2014 
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2014 die in B eschlusspunkt 4 
dargestellten Punkte beraten und beschlossen. 
 
Zu Beschlusspunkt 5: 
Die Wirtschaftsförderung ist unmittelbar an der Technologieförderung Münster GmbH und mittelbar 
an der CeNTech GmbH beteiligt. In den Aufsichtsräten und Gesellscha fterversammlungen dieser 
Beteiligungen sowie im Aufsichtsrat der jeweiligen Mutter wurden die Beschlüsse über die Feststel-
lung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen in den Geschäftsjahren 2012 und 2013 bereits gefasst. 
Die Summe der in der Wirtschaftsförderung und ihren Beteiligungen festgestellten Beträge an nicht 
verbrauchten Kapitaleinlagen in Höhe von rund 721 T€ ist der Stadt Münster im Rahmen des von 
ihr erlassenen Betrauungsaktes für die Wirtschaftsförderung Münst er, der sich auch auf die Bete i-
ligungen erstreckt, zurück zu gewähren. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – Bilanz zum 31.12.2013 
Anlage 2 – Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Jan. bis 31. Dez. 2013 
Anlage 3 – Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013

Anlagen zur Vorlage 594 2014

11182 Zeichen

ANLAGE 1 ZUR VORLAGE V/0594/2014

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Wirtschaftsförderung Münster GmbH [ANLAGE 2 ZUR VORLAGE V/0594/2014
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Gewinn- und Verlustrechnung für
die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013

2013 2012

EUR _ TEUR
1. Umsatzerlöse . 1.838.345,00 3,579,3
2. Veränderung des Bestands der zur
Weiterveräußerung bestimmten .
Grundstücke " -378.161,10. 376,7
3. Sonstige betriebliche Erträge 736.143,58 6202 .

2.196.327.48 - 4.576,2

4. Materialaufwand

Aufwendungen für die Erschließung von .
Grundstücken 1.381.666,66 3.620,6

5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.017.536,33 1.017,09

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen .
für Altersversorgung und für
Unterstützung 219.076,81 . 219,7
- davon für Altersversorgung:

EUR 63.047,48
(Vorjahr: TEUR 55,9)

B

| 1.236.613.14 _ 12367
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermö- \
gensgegenstände des Anlagevermögens

und Sachanlagen j 71.722922 42,5
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen , 702.169,33 725,4
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 ‘ 0,3°
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen ‚604.000,00 318,0
10. ‚Zinsen und ähnliche Aufwendungen . ' 72.555,33 129,7
11. Ergebnis der gewöhnlichen .
Geschäftstätigkeit . ‚-1.872.399,90 -1.496,4
| 12. Sonstige Steuern . . 411,00 0,5
| 13. Jahresfehlbetrag . . -1.872.810,90 -1.496,9
| ‚14. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 1.872.810,90 1.496,9
| 15. Bilanzgewinn . 00 _ 0.00

[___ ANLAGE 3 ZUR VORLAGE V/0594/2014
Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013

Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM). verfolgt eine öffentliche, strük-
turpolitische Aufgabe. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Sicherung
und Ausweitung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Münster, Mit der Be-
ratung von Existenzgründern, örtlichen und auswärtigen Unternehmen, der Ver-
marktung von Grundstücken und Immobilien, der Erarbeitung von Konzepten so-
wie dem Einsatz von Marketing-Instrumenten begegnet die WFM ihrem Auftrag.

Darstellung des Geschäftsverlaufs

Das Grundstücksgeschäft der WFM verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr einen

. deutlichen Einbruch, dafür lagen die Vermittlungen von Gewerbeimmobilien auf

einem Rekordniveau. In fünf der Jahresergebnis-Kategorien wurde ein Allzeithoch
erreicht, in weiteren zwei wurden die Durchschnittswerte der vergangenen fünf
Jahre übertroffen. Im Einzelnen führten die Projekte, an denen die WFM und Ihre

"Tochtergesellschaften im Jahr 2013 beteiligt waren, zu folgenden Ergebnissen:

[ir

Kriterium

@ 2008 - 2012,

Arbeitsplätze
- Neu 499 166 308
-  Gesichert 754 829 874

Verkaufte/vermittelte Grundstücke
- Anzahl j . 15 „19 18
- Fläche (in ha) 84 15,1 13,2

Immobilienvermittlungen

- Anzahl 7656|. 67 , 58
- Fläche (in m?) " ' 20.000 18.200 16.400
L 1_
Neuansiedlungen 23 17 17
I_
Bestandsentwicklungen 68 59 49
N
Erstberatung Existenzgründung 187 148 227

Bewilligte Förderanträge
- . Anzahl on 632 534 361
-. Volumen (in TE) . 836) 661 701

Die strukturpolitischen Zahlen zeigen, dass die WFM ihre öffentliche Zweck-
setzung erfüllt hat.

WFM-seitig wurden diese Leistungen von dem 14-köpfigen Team erarbeitet, das
unter Berücksichtigung von drei Teilzeitarbeitskräften aus 12,5 Vollzeit-Stellen
besteht. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen zur Entwicklung ihrer
grund- und projektbezogenen Qualifikationen regelmäßig an Aus- und Fortbil-

„ dungen teil,

Darstellung der Lage

Die WFM schließt das Geschäftsjahr 2013 unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
zufriedenstellend ab. Der Jahresfehlbetrag liegt bei 1.873. TE und unterschreitet
das im Wirtschaftsplan 2013 prognostizierte Defizit um 387 T€. Im Vergleich zum
"Vorjahr verschlechterte sich das Ergebnis um 376 TE. Dies ist vornehmlich auf
den um 286 TE höheren Abschreibungsbedarf auf die Beteiligung an der Techno-
logieförderung Münster GmbH (TFM) zurückzuführen. Die WFM verkaufte im Jahr
2013 aus eigenem Bestand sechs Grundstücke (2012: neun) mit einem Volumen
von 26.263 m2 (2012: 73.119 m?). Die Umsätze lagen mit 1.838 TE unter dem.‘
Niveau der Planzahlen (Plan 2013: 2.500 TE). Das Ergebnis für das: Grundstücks:
geschäft insgesamt verringerte sich gegenüber 2012 um 257 TE, Demgegenüber
standen um 123 TE höhere Provisionen und um 52 TE geringere Darlehnszinsen,

‚Risiken der zukünftigen Entwicklung

Aufgrund ihrer öffentlichen Zwecksetzung stehen den strukturpolitischen Leistun-
gen der WFM keine oder nur geringe Erträge in den Bereichen Existenzgrün-
dung, Bestandsentwicklung, Akquisition und Konzeptentwicklung gegenüber.
Ähnliches gilt für die Technologieförderung Münster GmbH (TFM), an der die
WFM knapp 94 % des Stammkapitals hält und die wiederum zu 79 % an der
CeNTech GmbH beteiligt ist. Auch diese beiden Gesellschaften arbeiten aufgrund
ihres ‚strukturpolitischen Auftrags defizitär. In diesem Lichte wurde zu Ende des

Jahres 2010 in der WFM - wie auch in den Tochtergeseilschaften TFM und CeN-
Tech GmbH - ein Risiko- und Liquiditätsmanagement eingeführt. Daraus ergibt
sich, in Verbindung mit den am 16. Dezember 2013 geänderten Gesellschafts-

verträgen, u.a. die Verpflichtung des Mehrheitsgesellschafters Stadt Münster, ab
dem Jahr 2014 bis auf Weiteres eine in Festbetragseinlagen differenzierte Kapi-

-2-

taleinlage in Form eines Nachschusses in Höhe von jährlich 1.950 TE in die WFM
einzuzahlen. Von diesem Betrag werden 560 TE an die TFM weitergeleitet. Damit

ist die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft nach heutiger Kenntnis ausrei-
chend ‚gesichert.

Damit diese' Zahlungen im Sinne des europäischen Beihilferechts zulässig ge-
währt werden, hat die Stadt Münster für die WFM mit Datum vom. 26. Juli 2012
einen Betrauungsakt erlassen. Er definiert Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse in Form der allgemeinen und besonderen Wirtschafts-
förderung und legt die Parameter für die Ausgleichszahlungen fest. Auf der
Grundlage einer Prüfung der Voraussetzungen für die Betrauung mit dieser Auf-
gabe, der Parameter zur Berechnung der Ausgleichszahlungen sowie zur Vermei-
dung der Überkompensation, wurde der Betrauungsakt mit Schreiben der Stadt
Münster vom 11. Dezember 2013 angepasst. Die Betrauung mit der Aufgabe der
Wirtschaftsförderung ist nun für 10 Jahre gültig. Hinweise auf unzulässige Bei-
hilfen, die die WFM bis zum 31. Dezember 2011 möglicherweise erhalten haben
könnte, liegen nicht vor.

Die Erschließungsarbeiten im „Hansa-BusinessPark“ wurden fortgesetzt. Nach

heutiger Kenntnis wird die WFM insgesamt gut 23 Mio. € in die Erschließung des
Straßensystems und den Parallelhafen investieren. Die Vermarktung des Gebie-
tes verläuft bisher erfolgversprechend. Gleichwohl wird das Gesamtprojekt vor-
‚aussichtlich nur mit einem Defizit abzuschließen sein.

Als Investor und Betreiber hat die NBZ - Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH, eine
100 %-ige Tochtergesellschaft der WFM, das Nano-Bioanalytik-Zentrum Münster

‚gebaut. Das Gesamtprojekt umfasst ein Volumen von 16,1 Mio. € und ist in Höhe

von 10,2 Mio. € mit Fördermitteln des Landes NRW und der Europäischen Union
ausgestattet. Die Stadt Münster und die WFM haben'sich jeweils mit zusätzlichen
1,5 Mio. € an dem Projekt beteiligt. Sollte im Ergebnis das Defizit des Zentrums
größer sein als im Förderantrag angenommen, dann ist mit zusätzlichen Zu-
schüssen durch das Land NRW nicht zu rechnen. Hier wäre die WFM als alleinige

Gesellschafterin gefordert, mögliche Liquiditätsdefizite zu kompensieren.

Sonstige Angaben

Voraussichtliche Entwicklung
Begleitet von einer voraussichtlich weiterhin positiven gesamtwirtschaftlichen
Lage und der Fertigstellung des Autobahnanschlusses Im Hansa-BusinessPark
wird die WFM im Jahr 2014 ihren Umsatz aus dem Verkauf eigener Gewerbe- :
flächen erhöhen können. Nach heutigem Kenntnisstand ist davon auszugehen,
dass die im Wirtschaftsplan. prognostizierten Werte (55.000 :m2 Flächenverkauf;
3.000 TE Umsatz) auch zu realisieren sein werden. An sonstigen betrieblichen Er-
trägen werden 420 TE angestrebt. Wesentliche Positionen sind Projekteinnähmen
(z.B. Expo Real), Vermittlungsprovisionen, Geschäftsbesorgung zugunsten der
GML Gewerbepark Münster-Loddenheide und Personalkostenerstattungen.

Auf dieser Grundlage erwartet die WFM im Jahr 2014 ein betriebliches Ergebnis
(EBIT) in Höhe von -1,100 TE (Plan 2013: -1.205). Dieses Ergebnis wird durch
Fremdkapitalzinsen und eine Bürgschaftsprovision zur Baureifmachung des
Hansa-BusinessParks (130 TE) sowie durch das voraussichtliche Beteiligungs-
“ergebnis (-661 TE) belastet. So wird das Jahresergebnis 2014 voraussichtlich bei ,
-1.901 TE liegen (Plan 2013: -2.250). Für das Jahr 2015 geht die WFM von
einem betrieblichen Ergebnis (EBIT) in Höhe von -1.135 TE aus, das Gesamt-
ergebnis (inkl. Zinsaufwand und Beteiligungsergebnis) wird voraussichtlich bei
-1,819 TE liegen. Vom Jahr 2016 an wirken insbesondere die niedrigeren
. Abschreibungen auf Finanzanlagen, so dass der Jahresfehlbetrag zwischen 1.767

TE und 1.801 TE liegen wird.

Vorgänge von besonderer Bedeutung .

Der Geschäftsleiter der Technologieförderung Münster GmbH, Herr Matthias
Günnewig, ist seit dem 1. Juli 2013 direkt.bei der GmbH angestellt. Däs bisherige
Leiharbeitsverhältnis mit der Wirtschaftsförderung Münster GmbH wurde mithin

nicht verlängert.

Münster, im’'März 2014

Dr. Thomas Robbers
i Geschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Loddenheide

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Details

Aktenzeichen
V/0594/2014
Typ
Vorlagen
Datum
26.08.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37