BV2/186/2025
Hoffeldstraße 71 - Anfrage der Fraktion DIE LINKE
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Beantwortung BV2 186 2025 Hoffeldstraße 71
2198 Zeichen
Seite 1 von 1 Sitzung: 02.12.2025 Vorlagennummer BV2/186/2025 Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 18.11.2025 hier: Hoffeldstraße 71 Frage 1: Welche Maßnahmen hat die Verwaltung bisher ergriffen, um gegen den Verfall des Hauses Hoffeldstr. 71 vorzugehen? Antwort: Das Objekt Hoffeldstraße 71 weist eine Vielzahl von wohnungsaufsichtsrechtlichen Missständen auf, die sämtliche Wohneinheiten betreffen und sowohl den ordnungsgemäßen Gebrauch zu Wohnzwecken erheblich beeinträchtigen, als auch eine gesundheitliche Gefährdung für die Bewohnerschaft darstellen. Zuvor veranlasste Anordnungen zur Instandsetzung der Mängel waren aufgrund der fehlenden Mitwirkung der Verfügungsberechtigten erfolglos geblieben, sodass im Jahre 2016 zur Beendigung der akuten Gefahrenlage die Unbewohnbarkeitserklärung und Räumung des Objektes veranlasst werden musste. Bis heute ist das Objekt leerstehend. Zwischenzeitlich ausgeführte Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht bekannt. Frage 2: Wann ist damit zu rechnen, dass die Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen? Antwort: Der Wohnraum ist aufgrund der schweren Mängel derzeit nicht mehr zu Wohnzwecken geeignet. Solange die Missstände fortbestehen, ist die Überlassung der Räumlichkeiten zu Wohnzwecken im Rahmen der Unbewohnbarkeitserklärung behördlich untersagt. Insbesondere ohne einen Wechsel der Verfügungsberechtigung besteht für das Objekt keine Perspektive zur Instandsetzung und Rückführung der Wohnungen. In regelmäßigen Abständen werden daher die aktuellen Eigentumsverhältnisse durch die Wohnungsaufsicht überprüft. Die Verwaltung sieht die Entwicklung des Objekts hin zu einer sogenannten Problemimmobilie mit Sorge. Um die kommunalen Handlungsmöglichkeiten (bspw. hinsichtlich kommunaler Ankaufsrechte) für derartige Fälle zu verbessern, wurde das Thema seitens der Landeshauptstadt Düsseldorf – gemeinsam mit weiteren Kommunen – zuletzt im Rahmen der Anhörung des Bauausschuss des Bundestages zum Bauturbo adressiert und ist Thema der aktuellen Weiterentwicklung des Bauturbo zwischen den Kommunen und dem Bundesministerium, sowie Thema der Anhörung des Deutschen Städtetags.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: beantwortet
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV2/186/2025
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 18.11.2025
- Erstellt
- 18.11.2025 13:27