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BV2/186/2025

Hoffeldstraße 71 - Anfrage der Fraktion DIE LINKE

Anfrage 18.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2, Sitzung am 02.12.2025, TOP 7.7

Beantwortung BV2 186 2025 Hoffeldstraße 71

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Beantwortung BV2 186 2025 Hoffeldstraße 71

2198 Zeichen

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Sitzung: 02.12.2025 
Vorlagennummer BV2/186/2025 
 
 
 
Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 18.11.2025 
hier: Hoffeldstraße 71 
 
 
 
 
 
Frage 1: 
Welche Maßnahmen hat die Verwaltung bisher ergriffen, um gegen den Verfall des 
Hauses Hoffeldstr. 71 vorzugehen? 
 
Antwort: 
Das Objekt Hoffeldstraße 71 weist eine Vielzahl von wohnungsaufsichtsrechtlichen 
Missständen auf, die sämtliche Wohneinheiten betreffen und sowohl den 
ordnungsgemäßen Gebrauch zu Wohnzwecken erheblich beeinträchtigen, als auch 
eine gesundheitliche Gefährdung für die Bewohnerschaft darstellen. Zuvor 
veranlasste Anordnungen zur Instandsetzung der Mängel waren aufgrund der 
fehlenden Mitwirkung der Verfügungsberechtigten erfolglos geblieben, sodass im 
Jahre 2016 zur Beendigung der akuten Gefahrenlage die Unbewohnbarkeitserklärung 
und Räumung des Objektes veranlasst werden musste. Bis heute ist das Objekt 
leerstehend. Zwischenzeitlich ausgeführte Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht 
bekannt. 
 
 
Frage 2: 
Wann ist damit zu rechnen, dass die Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zur 
Verfügung stehen? 
 
Antwort: 
Der Wohnraum ist aufgrund der schweren Mängel derzeit nicht mehr zu 
Wohnzwecken geeignet. Solange die Missstände fortbestehen, ist die Überlassung 
der Räumlichkeiten zu Wohnzwecken im Rahmen der Unbewohnbarkeitserklärung 
behördlich untersagt. Insbesondere ohne einen Wechsel der Verfügungsberechtigung 
besteht für das Objekt keine Perspektive zur Instandsetzung und Rückführung der 
Wohnungen. In regelmäßigen Abständen werden daher die aktuellen 
Eigentumsverhältnisse durch die Wohnungsaufsicht überprüft.  
Die Verwaltung sieht die Entwicklung des Objekts hin zu einer sogenannten 
Problemimmobilie mit Sorge. Um die kommunalen Handlungsmöglichkeiten (bspw. 
hinsichtlich kommunaler Ankaufsrechte) für derartige Fälle zu verbessern, wurde das 
Thema seitens der Landeshauptstadt Düsseldorf – gemeinsam mit weiteren 
Kommunen – zuletzt im Rahmen der Anhörung des Bauausschuss des Bundestages 
zum Bauturbo adressiert und ist Thema der aktuellen Weiterentwicklung des 
Bauturbo zwischen den Kommunen und dem Bundesministerium, sowie Thema der 
Anhörung des Deutschen Städtetags.

Beratungsverlauf (1)

02.12.2025 Bezirksvertretung 2
TOP 7.7 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV2/186/2025
Typ
Anfrage
Datum
18.11.2025
Erstellt
18.11.2025 13:27