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Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2023

Beschlussvorlage Ausschuss 3217/2023 vom 15.11.2023

Stand: Am 28.11.2023 im Ausschuss Kunst und Kultur ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2023

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    Anlage zur Vorlage 3217/2023 -Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2023 Bezeichnung Umschichtung von Teilergebnis- plan 0416 Betrag Umschichtung in Teilergebnisplan 0416 Betrag SK Stiftung Kultur Durchführung Sommer Köln, Abwicklungszweck Theater Gajes Teilplanzeile 15 -40.000 € Teilplanzeile 13 40.000 € -40.000 € 40.000 € Jury Vergabe 2023 Arbeits- und Recherchestipendien Musik / Aufwandsentschädigungen, Reise- +Hotelkosten Teilplanzeile 15 -5.000 € Teilplanzeile 13 5.000 € Jury Vergabe 2024 Arbeits- und Recherchestipendien Musik / Aufwandsentschädigungen, Reise- +Hotelkosten, Jurysitzung in 12/2023 Teilplanzeile 15 -5.000 € Teilplanzeile 13 5.000 € -10.000 € 10.000 € Ebertplatz: Aufsichten/Vermittlung, Kulturelles Winterprogramm Teilplanzeile 15 -10.000 € Teilplanzeile 13 10.000 € -10.000 € 10.000 € Gesamt -60.000 € 60.000 € Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen Strukturförderung Theater Projektförderung "Fördermittel musikalischer Veranstaltungen"
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VII/41/41/1 Vorlagen-Nummer 3217/2023 Freigabedatum 15.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2023 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die anderweitige Verwendung von Zuschussmit- teln aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen gemäß der beigefügten Anlage in Höhe von insge- samt 60.000 Euro im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der Kulturförderung, hier: Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen inner- halb desselben Teilergebnisplanes. Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 60.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Kulturamt bewirtschaftet Mittel aus unterschiedlichen Teilplanzeilen innerhalb des Teil- plans des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung. Dazu gehören die Teil- planzeile 15 – Transferaufwendungen, aus welcher die Zuschüsse an Kulturbetriebe (Be- triebskosten- und Projektzuschüsse) geleistet werden, sowie die Teilplanzeile 13 - Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen. Gemäß § 13 Absatz 1 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 ist die Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetra- ges auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde; über eine abwei- chende Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss. Für die Mittelverwendung sind im Teilplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kul- turförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen folgende Einzelpositionen von dieser Regelung betroffen, da aus diesen anteilig eine haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel in folgender Höhe notwendig ist: 3 SK Stiftung Kultur- Durchführung Sommer Köln, Abwicklungszweck Theater Gajes - 40.000 Euro Jurys Vergabe 2023 bzw. 2024 Arbeits- und Recherchestipendien Musik - 10.000 Euro Ebertplatz: Aufsichten/Vermittlung, Kulturelles Winterprogramm - 10.000 Euro Gesamt - 60.000 Euro Die oben genannten Mittel werden weiterhin im Rahmen der Kulturförderung in 2023 einge- setzt (siehe Anlage), diese können jedoch aufgrund ihrer Verwendung nicht als Zuschüsse (Transferaufwendungen) ausgezahlt werden, da es sich um Ansprüche aus (Honorar-) Verträ- gen bzw. Beauftragungen für Dienstleistungen handelt. Daher sind die Aufwendungen/Aus- zahlungen in 2023 zwingend aus den Sachkonten der Teilplanzeile 13 zu tätigen, um die sachkontengerechte Buchung sicherzustellen. Der Zusatzaufwand in der Teilplanzeile 13 kann in 2023 nicht mit den dort vorhandenen Mit- teln kompensiert werden, da diese größtenteils maßnahmenbezogen sind und für die allge- meine Bewirtschaftung benötigt werden. Die haushaltsneutrale Umschichtung aus den ge- nannten Einzelpositionen ist somit notwendig, um dort ein ausreichendes Budget zu gewähr- leisten. Anlage: Anlage 1 Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2023

Beratungsverlauf

  1. 28.11.2023

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 4.15, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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