V/0295/2020
Grundschule York
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Beschlussvorlage
10619 Zeichen
V/0295/2020
V/0295/2020
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Grundschule York
Errichtung einer 4-zügigen Grundschule "Städtische Grundschule York" und einer
Zweifachsporthalle auf der Konversionsfläche York
Beschluss zur Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbes
Beratungsfolge
06.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
28.04.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
05.05.2020 Sportausschuss Vorberatung
05.05.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für den Neubau eines 4-zügigen Grundschulgebäu-
des für die „Städtische Grundschule York“ und einer Zweifachsporthalle im York-Quartier, wird
ein nichtoffener Architektenwettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe)
durch die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH im Rahmen des Entwicklungsträgerver-
trages durchgeführt und von der Stadt Münster begleitet.
2. Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge herangezogen:
- Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung)
- Berücksichtigung ökologischer Aspekte
- Durchführbarkeit (baurechtliche und organisatorische Belange, Realisierbarkeit)
- Einbindung in den Denkmalzusammenhang der Gesamtanlage
- Einbindung in den Freiraum / Schulhof
- Einbindung in den städtebaulichen Zusammenhang
- Erschließung, Funktion, Nutzung, Barrierefreiheit
- Nachhaltigkeit
- Programmerfüllung unter Berücksichtigung der Umsetzung der pädagogischen Konzeption,
des Raumprogramms und der geforderten Wettbewerbsleistungen
- Wirtschaftlichkeit
Amt für
Immobilienmanagement
21.04.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Suhre
Telefon: 492-2542
Suhre@stadt-muenster.de
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Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
3. Zusammensetzung des Preisgerichtes
Das Preisgericht zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge setzt sich gemäß der VgV 2016 wie
folgt zusammen:
stimmberechtigte Mitglieder:
Fachpreisrichter ausloberunabhängig:
Prof. Thomas Bieling, Kassel
Martin Halfmann, Köln
Prof. Frank Hausmann, Aachen
Prof. Petra Kahlfeldt, Berlin
Barbara Pampe, Bonn
Maria Pfitzner, Hannover
Christian Schmitz, Münster
Prof. Oskar Spital-Frenking, Lüdinghausen
Fachpreisrichter ausloberabhängig:
Jörg A. Michel, Technischer Leiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Sachpreisrichter, ausloberabhängig:
N. N., Bezirksbürgermeister/in BV-Südost
N. N., pol. Vertreter/in der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL
N. N., pol. Vertreter/in der SPD-Fraktion
Stephan Aumann, Konversionsmanager
Stadtdirektor Thomas Paal, Dezernent für Bildung, Jugend, Familie und Sport
Stadtrat Matthias Peck, Dezernent für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit
nicht stimmberechtigte Mitglieder:
Stellvertretende Preisrichter, ausloberunabhängig:
Reinhard Drees, Bielefeld
Philipp Quack, Berlin
Stellvertretende Preisrichter, ausloberabhängig:
N. N., pol. Vertreter/in der CDU-Fraktion
N. N., pol. Vertreter/in der FDP-Fraktion
N. N., pol. Vertreter/in der Fraktion DIE LINKE
Stadtbaurat Robin Denstorff, Dezernent für Planung, Bau und Wirtschaft
Klaus Ehling, Leiter Amt für Schule und Weiterbildung
Georg Mümken, Abteilungsleiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Christa Ransmann, KonvOY
Sachverständige Berater/in
Kerstin Dewaldt, Leiterin des Sportamtes, Stadt Münster
Jörg Hoffmann, Fachstellenleiter Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt Münster
Carolin Ischinsky, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster
Andreas Kurz, Fachstellenleiter Stadtplanungsamt, Stadt Münster
Ludger Watermann, Abteilungsleiter Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster
Mechthild Mennebröcker, Fachstellenleiterin Baudenkmalbehörde, Stadt Münster
Thomas Werner, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
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Vorprüfung
Gregor Determann, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt Münster
Sigrid Engelmann, Baudenkmalbehörde, Stadt Münster
Gerlinde Haase, Fachstellenleiterin Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster
Harald Koops, Fachstellenleiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Elke Lutter, Bezirksleiterin Bauordnungsamt, Stadt Münster
Corinna Schwöbel, NRW-URBAN
Patrick Suhre, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Bernd Zerbe, Sportamt, Stadt Münster
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Preisträger des Wettbewerbes (voraussichtlich 3) zur
Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Architektenleistun gen entspr e-
chend der Vergabeordnung (VgV) aufgefordert werden.
5. Der Terminplan für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und für das anschließende
VgV-Vergabeverfahren wird zur Kenntnis genommen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis g enommen, dass für den Wettbewerb und das anschließende VgV -Verfahren
Kosten in Höhe von insgesamt ca. 211.000 € entstehen. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt planm ä-
ßig im Haushaltsjahr 2020.
Für die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sind Mittel im Haushaltsplan 2020 ff. enthalten.
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Haushalts-
ansätze €
Betrag
€
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitions-
maßnahme
4780 Neubau Grundschule
Konversionsgebiet York und
Zweifachsporthalle
Auszahlungen - für Baumaßnahmen Bisher be-
reitgestellt
300.000
2020 270.000 211.000
VE 1.790.000
2021 1.790.000
2022 9.000.000
2023 7.060.000
sp. Jahre 5.490.000
23.910.000
- für den Erwerb von beweg-
lichen Anlagevermögen
sp. Jahre 670.000
Summe aller Auszahlungen/Saldo 24.580.000 211.000
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Begründung:
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 mit der Vorlage V/0694/2019/1 der
Errichtung einer 4 -zügigen Grundschule „Städtische Grundschule York“ im Sinne des § 81 Absatz 2
Schulgesetzt NRW und einer Zweifachsporthalle im York -Quartier gem. Musterraumprogramm zuge-
stimmt und die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH im Rahmen des Entwicklungsträgerver-
trages zusammen mit der Verwaltung beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistungen ein VgV -
Verfahren mit vorgeschaltetem Wettbewerbsverfahren vorzubereiten.
Zu 1. – 2.: Architektenwettbewerb
Es wird vorgeschlagen, einen nichtoffenen Wettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planung s-
wettbewerbe) durchzuführen. Durch die Wettbewerbskonkurrenz der Teilnehmer erhält die Stadt
Münster eine Auswahl qualitativ hochstehender Lösungen, aus denen durch das Bewertungsgremium
die beste Lösung der Planungsaufgabe ausgewählt werden kann. Diese Optimierung betrifft sowohl
die funktionalen und gestalterischen, aber auch die wirtschaftlichen Aspekte.
Als Wettbewerbsart wird ein „nichtoffener Wettbewerb“ vorgeschlagen. Die Teilnehmerzahl wird auf
15 Architekturbüros begrenzt. Davon werden 5 Büros durch die Ausloberin, der Stadt Münster, eing e-
laden (siehe nichtöffentliche Vorlage V/0296/2020). Um weiteren Te ilnahmeinteressenten Gelegen-
heit zur Bewerbung zu geben, wird die Absicht zur Durchführung des Wettbewerbs in der Fachpresse
neben der EU -Veröffentlichung bekannt gegeben. Aus dem Bewerberkreis werden weitere 10 Arch i-
tekturbüros durch Losverfahren bestimmt.
Das Preisgericht setzt sich neben den externen Fachpreisrichtern/innen aus Vertretern der Politik und
der Verwaltung zusammen. Es wird in der Preisgerichtssitzung aus den anonymisierten Vorplanungs-
konzepten Arbeiten prämieren, die an dem anschließenden Verhandlungsverfahren teilnehmen.
Zu 3.: Zusammensetzung des Preisgerichtes
Gem. § 79 Abs. (3) der VgV 2016 ist festgeschrieben, dass die Mehrheit der Preisrichter unabhängig
von der Ausloberin sein muss; darüber hinaus muss die Mehrheit der Preisrichter über die selbe Qua-
lifikation verfügen wie die Teilnehmer. Aus diesem Grund ergibt sich für dieses jetzt durchzuführende
Wettbewerbsverfahren ein stimmberechtigtes Gremium von 15 Personen.
Aufgrund der zu berücksichtigenden Zeitabläufe und Fristen gemäß RPW 2013 / VgV wird die Sitzung
des Preisgerichts am 16.12.2020 stattfinden. Neben Vertretern der Verwaltung sowie dem / der B e-
zirksbürgermeister/in werden nach dem Rotationsprinzip zwei der derzeit im Rat vertretenen Frakti o-
nen je ein Mitglied für das Preisgericht stellen.
Zu 4.: VgV-Verfahren
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, freiberufliche Leistungen (Dienstleistungen, Planungslei s-
tungen etc.) bei Überschreitung der Schwellenwerte (erwartete Netto -Auftragshöhe 214.000 €) g e-
mäß der Vergabeordnung (VgV) in einem Verhandlungsverfahren EU-weit auszuschreiben.
Im Rahmen dieses VgV -Verfahrens können Planungsleistungen in einem Wettbewerbsverfahren
ausgeschrieben werden. Mit dieser Vorlage entscheidet sich die Stadt Münster hierzu.
Im Anschluss an da s Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in dem vo r-
genannten Verhandlungsverfahren. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger des
Wettbewerbs (voraussichtlich 3). Das Verhandlungsverfahren findet unter Beteiligung de r genannten
Vertreter der Ratsfraktionen und der / dem Vorsitzenden des Preisgerichtes statt.
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Abschließend wird das Ergebnis des VgV-Verfahrens einschließlich des Wettbewerbsergebnisses der
Bezirksvertretung Münster -Südost, dem Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
und dem Rat zur Kenntnis gegeben, bzw. zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zu 5.: Terminübersicht
Die Termine sind zur Einhaltung der Fertigstellung der Grundschule zum Schuljahr 2024/25 zwingend
wie folgt vorgesehen:
19.05.2020 Bekanntmachung im EU-Amtsblatt
18.06.2020 Bewerbungsschluss
02.07.2020 Auslosung der Teilnehmer
23.07.2020 Versand der Auslobungsunterlagen
13.08.2020 14:00 Uhr Einführungskolloquium
08.10.2020 Abgabe der Planunterlagen
22.10.2020 Abgabe Einsatzmodell
16.12.2020 Sitzung des Preisgerichts
I.Q. 2021 Durchführung des VgV–Verfahrens (siehe Pkt. 4)
Zu 6.: Kosten des VgV- / Wettbewerbs-Verfahrens
Für die Durchführung des VgV -Verfahrens inkl. Architektenwettbewerbs durch die NRW.URBAN
Kommunale Entwicklung GmbH entstehen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 211.000 €.
I.V.
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlage A
1531 Zeichen
Anlage A zur V/0295/2020 Kurzüberblick Grundschule York Errichtung einer 4-zügigen Grundschule "Städtische Grundschule York“ und einer Zweifachsporthalle auf der Konversionsfläche York Beschluss zur Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbes Benennung des Preisgerichtes; Verfahrenskosten, Terminübersicht des Wettbewerbs mit an- schließendem VgV-Verfahren Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Mit der Vorlage wird das Ziel „Errichtung einer 4-zügigen Grundschule “Städtische Grundschule York“ und einer Zweifachsporthalle im York-Quartier“ angestrebt. Der Architektenwettbewerb ist der erste Schritt zur Planung. Die Errichtung soll in den Jahren 2020ff. erfolgen. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Querschnittsthemen sind von der Vorlage nicht betroffen. Die Vorlage dient der Benennung des Preisgerichtes und der Terminübersicht.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0295/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.04.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37