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4422/2021

Bündelungsgymnasien in Köln in den Schuljahren 2023/24 bis 2025/26

Mitteilung Ausschuss 11.01.2022

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Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

7587 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4422/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.01.2022 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.01.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.01.2022 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.01.2022 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.01.2022 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 27.01.2022 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.01.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.01.2022 
 
Bündelungsgymnasien in Köln in den Schuljahren 2023/24 bis 2025/26 
Durch die Umstellung von G8 auf G9 ergaben sich verschiedene Herausforderungen für die Schü-
ler*innen, Eltern, Pädagog*innen und auch die Stadt als Schulträger. 
 
Die erste spürbare Wirkung zeigt sich zum Schuljahr 2023/24: 
 
Bei G8 umfasst das Gymnasium fünf Jahrgangstufen in der Sekundarstufe I (5. bis 9. Schuljahr) und 
drei Jahrgänge in der Sekundstarstufe II (Eingangsphase (EPh), Qualifizierungsstufe 1 und 2 (Q1, 
Q2). 
 
Bei G9 verlängert sich der Aufenthalt in der Sekundarstufe I um ein Jahr. Sie umfasst zukünftig (wie-
der) die Jahrgänge des 5. bis 10. Schuljahres. Der Stufenaufbau der dreijährigen Sekundarstufe II 
(EPh, Q1 und Q2) bleibt unverändert. 
 
Zum Schuljahr 2023/24 geht zum ersten Mal 
der 9. Schuljahrgang ins 10. Schuljahr über 
und verbleibt damit in Sekundarstufe I. In der 
Folge ist der Eingangsjahrgang der Sekun-
darstufe II, die Eingangsphase (EPh) an den 
Gymnasien nicht besetzti.  
 
 
Umstellung von G8 auf G9
2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27
Sekundarstufe I
Klassenstufe 5 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen
Klassenstufe 6 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen
Klassenstufe 7 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen
Klassenstufe 8 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen
Klassenstufe 9 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen
Klassenstufe 10 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen
Sekundarstufe II 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27
Eph Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen
Q1 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen
Q2 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen

2 
 
 
Die Konsequenz dieser „einmaligen Lücke“ im Jahrgangsaufbau der Gymnasien liegt einerseits darin, 
das mögliche Wiederholer*innen der Eingangsphase des letzten G8 Jahrgangs auf  eine „unbesetzte 
Jahrgangstufe“ treffen und damit keinen “Wiederholerplatz“ in der Sekundarstufe II an Gymnasien in 
Anspruch nehmen könnten. Diese Situation zieht sich für den letzten G8 Jahrgang bis zum Abitur im 
Schuljahr 2025/26 durch. 
 
Andererseits entfällt für Wechsler*innen aus Haupt- und Realschulen die Möglichkeit in der gymnasia-
len Oberstufe an Gymnasien einen Platz zu finden. Es verbleiben die beiden anderen Möglichkeiten, 
an Gesamtschulen und Berufskollegs in die Sekundarstufe II zu wechseln. 
 
 
Um diese Lücke zu füllen, hat das Ministe-
rium für Schule und Bildung das „Instru-
ment“ des sogenannten Bündelungs-
gymnasiums entwickelt. 
 
In Kreisen und kreisfreien Städten sollen 
durch die Schulträger möglichst zentrale 
Standorte von Gymnasien benannt wer-
den, an denen für die Schuljahre 2023/24 
bis 2025/26 die Lücke des Oberstufenjahrgangs durch die Einrichtung einer Eingangsphase zum 
Schuljahr 2023/24 geschlossen wird. An diesen Schulen wird dann faktisch bereits ab dem Schuljahr 
2023/24 die Stärke eines G9 Gymnasiums mit insgesamt 9 Jahrgängen erreicht. 
 
Für Köln ergibt sich nach Einschätzung der Verwaltung und der Oberen Schulaufsicht ein stadtweiter 
Bedarf von rd. 400 Plätzen an Gymnasien für Wiederholer*innen der Eingangsphase sowie Wechs-
ler*innen aus anderen Schulformen in die Sekundarstufe II. Diese Größenordnung basiert auf den 
Daten der jeweils „abgebenden Jahrgänge“ an Haupt-  und Realschulen, Gymnasien, sowie den Er-
fahrungswerten zu Wiederholer*innen und Übergänger*innen anderer Schulformen in die Sekundar-
stufe II. Hierbei ist der Anteil an Übergängen in die Gymnasien in die Kalkulation eingeflossen. Inso-
fern handelt es sich um den ohnehin auf Gymnasien entfallenden Anteil von Wechsler*innen und 
Wiederholer*innen in der Sekundarstufe I an Gymnasien. 
 
Aufgrund der ohnehin extrem angespannten räumlichen Situation an Gymnasien nahmen die verwal-
tungsinternen Raumpotentialeinschätzungen für die in Frage kommenden Gymnasien einen langen 
Zeitraum ein. 
 
Die Verwaltung konnte den von der Schulaufsicht vorgegebenen kurzfristigen Rückmeldetermin zum 
15. November .2021 nicht einhalten. Vielmehr konnte die erforderliche Meldung erst am 22. Dezem-
ber 2021 an die Bezirksregierung Köln verschickt werden. 
 
Die Verwaltung hat in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln als Obere Schulaufsicht drei Gym-
nasien benannt, die aufgrund ihrer räumlichen Situation jeweils rd. 100-180 zusätzliche Schulplätze in 
der Sekundarstufe II zur Verfügung stellen könnten und somit als mögliche Bündelungsgymnasien 
(2023/24 bis 2025/26) in Frage kommen: 
 
1) Kaiserin-Augusta-Schule, Georgsplatz (Altstadt-Süd, Stadtbezirk Innenstadt) 
Die Schule liegt zentral im Stadtbezirk Innenstadt und ist aus allen Stadtbereichen mehr oder we-
niger gut zu erreichen. Durch die Fertigstellung des Erweiterungsbaus und die Weiternutzung des 
aktuellen Teilstandortes Georgstraße wird die Raumsituation als auskömmlich für rd. 6 SII Kurse 
erachtet. An dieser Schule erscheinen bis zu 120 Plätze möglich. 
 
2) Georg-Büchner-Gymnasium, GY Ostlandstraße (Weiden, Stadtbezirk Lindenthal) 
Durch die avisierte Fertigstellung des Neubaus / der Generalsanierung (ÖPP-Los 3) zum Schul-
jahr 2023/24 stehen ausreichend Räume für bis zu 9 SII Klassen zur Verfügung. In der Summe 
könnten hier bis zu 180 Schüler*innen im Bündelungsgymnasium Platz finden. 
 
Umstellung von G8 auf G9 - Bündelgymnasium
2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27
Sekundarstufe I
Klassenstufe 5 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen
Klassenstufe 6 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen
Klassenstufe 7 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen
Klassenstufe 8 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen
Klassenstufe 9 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen
Klassenstufe 10 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen
Sekundarstufe II 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27
Eph Schüler*innen BündelGY Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen
Q1 Schüler*innen Schüler*innen BündelGY Schüler*innen Schüler*innen
Q2 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen BündelGY Schüler*innen

3 
 
3) Kaiserin-Theophanu-Schule, GY Kantstraße (Kalk, Stadtbezirk Kalk) 
Aufgrund der aktuell festgelegten 7-Zügigkeit in der Sekundarstufe II könnten dort bis zu 140 
Schüler*innen in einem Bündelungsgymnasium untergebracht werden und damit einen rechts-
rheinischen Ankerpunkt bilden 
 
Somit besteht eine maximale Kapazität von insgesamt 440 Plätzen und damit eine rechnerische Re-
serve für den Fall, dass mehr als 400 Plätze benötigt würden. 
 
Insbesondere die Frage, wie die erforderlichen Kapazitäten für Schulsport bereitgestellt werden kön-
nen, muss für die Standorte noch geprüft werden. 
 
 
 
 
                                                 
i An den Gesamtschulen bleibt alles unverändert, die EPh ist dort nach w ie vor besetzt.

Beratungsverlauf (10)

17.01.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.01.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.19 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.01.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.01.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.01.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.01.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.01.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.01.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.01.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.03.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4422/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.01.2022
Erstellt
22.12.2021 08:52