Bündelungsgymnasien in Köln in den Schuljahren 2023/24 bis 2025/26
Mitteilung Ausschuss 4422/2021 vom 11.01.2022
Stand: Am 07.03.2022 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 4422/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.01.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.01.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.01.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.01.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.01.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 27.01.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.01.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.01.2022 Bündelungsgymnasien in Köln in den Schuljahren 2023/24 bis 2025/26 Durch die Umstellung von G8 auf G9 ergaben sich verschiedene Herausforderungen für die Schü- ler*innen, Eltern, Pädagog*innen und auch die Stadt als Schulträger. Die erste spürbare Wirkung zeigt sich zum Schuljahr 2023/24: Bei G8 umfasst das Gymnasium fünf Jahrgangstufen in der Sekundarstufe I (5. bis 9. Schuljahr) und drei Jahrgänge in der Sekundstarstufe II (Eingangsphase (EPh), Qualifizierungsstufe 1 und 2 (Q1, Q2). Bei G9 verlängert sich der Aufenthalt in der Sekundarstufe I um ein Jahr. Sie umfasst zukünftig (wie- der) die Jahrgänge des 5. bis 10. Schuljahres. Der Stufenaufbau der dreijährigen Sekundarstufe II (EPh, Q1 und Q2) bleibt unverändert. Zum Schuljahr 2023/24 geht zum ersten Mal der 9. Schuljahrgang ins 10. Schuljahr über und verbleibt damit in Sekundarstufe I. In der Folge ist der Eingangsjahrgang der Sekun- darstufe II, die Eingangsphase (EPh) an den Gymnasien nicht besetzti. Umstellung von G8 auf G9 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 Sekundarstufe I Klassenstufe 5 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Klassenstufe 6 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Klassenstufe 7 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Klassenstufe 8 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Klassenstufe 9 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Klassenstufe 10 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Sekundarstufe II 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 Eph Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Q1 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Q2 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen 2 Die Konsequenz dieser „einmaligen Lücke“ im Jahrgangsaufbau der Gymnasien liegt einerseits darin, das mögliche Wiederholer*innen der Eingangsphase des letzten G8 Jahrgangs auf eine „unbesetzte Jahrgangstufe“ treffen und damit keinen “Wiederholerplatz“ in der Sekundarstufe II an Gymnasien in Anspruch nehmen könnten. Diese Situation zieht sich für den letzten G8 Jahrgang bis zum Abitur im Schuljahr 2025/26 durch. Andererseits entfällt für Wechsler*innen aus Haupt- und Realschulen die Möglichkeit in der gymnasia- len Oberstufe an Gymnasien einen Platz zu finden. Es verbleiben die beiden anderen Möglichkeiten, an Gesamtschulen und Berufskollegs in die Sekundarstufe II zu wechseln. Um diese Lücke zu füllen, hat das Ministe- rium für Schule und Bildung das „Instru- ment“ des sogenannten Bündelungs- gymnasiums entwickelt. In Kreisen und kreisfreien Städten sollen durch die Schulträger möglichst zentrale Standorte von Gymnasien benannt wer- den, an denen für die Schuljahre 2023/24 bis 2025/26 die Lücke des Oberstufenjahrgangs durch die Einrichtung einer Eingangsphase zum Schuljahr 2023/24 geschlossen wird. An diesen Schulen wird dann faktisch bereits ab dem Schuljahr 2023/24 die Stärke eines G9 Gymnasiums mit insgesamt 9 Jahrgängen erreicht. Für Köln ergibt sich nach Einschätzung der Verwaltung und der Oberen Schulaufsicht ein stadtweiter Bedarf von rd. 400 Plätzen an Gymnasien für Wiederholer*innen der Eingangsphase sowie Wechs- ler*innen aus anderen Schulformen in die Sekundarstufe II. Diese Größenordnung basiert auf den Daten der jeweils „abgebenden Jahrgänge“ an Haupt- und Realschulen, Gymnasien, sowie den Er- fahrungswerten zu Wiederholer*innen und Übergänger*innen anderer Schulformen in die Sekundar- stufe II. Hierbei ist der Anteil an Übergängen in die Gymnasien in die Kalkulation eingeflossen. Inso- fern handelt es sich um den ohnehin auf Gymnasien entfallenden Anteil von Wechsler*innen und Wiederholer*innen in der Sekundarstufe I an Gymnasien. Aufgrund der ohnehin extrem angespannten räumlichen Situation an Gymnasien nahmen die verwal- tungsinternen Raumpotentialeinschätzungen für die in Frage kommenden Gymnasien einen langen Zeitraum ein. Die Verwaltung konnte den von der Schulaufsicht vorgegebenen kurzfristigen Rückmeldetermin zum 15. November .2021 nicht einhalten. Vielmehr konnte die erforderliche Meldung erst am 22. Dezem- ber 2021 an die Bezirksregierung Köln verschickt werden. Die Verwaltung hat in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln als Obere Schulaufsicht drei Gym- nasien benannt, die aufgrund ihrer räumlichen Situation jeweils rd. 100-180 zusätzliche Schulplätze in der Sekundarstufe II zur Verfügung stellen könnten und somit als mögliche Bündelungsgymnasien (2023/24 bis 2025/26) in Frage kommen: 1) Kaiserin-Augusta-Schule, Georgsplatz (Altstadt-Süd, Stadtbezirk Innenstadt) Die Schule liegt zentral im Stadtbezirk Innenstadt und ist aus allen Stadtbereichen mehr oder we- niger gut zu erreichen. Durch die Fertigstellung des Erweiterungsbaus und die Weiternutzung des aktuellen Teilstandortes Georgstraße wird die Raumsituation als auskömmlich für rd. 6 SII Kurse erachtet. An dieser Schule erscheinen bis zu 120 Plätze möglich. 2) Georg-Büchner-Gymnasium, GY Ostlandstraße (Weiden, Stadtbezirk Lindenthal) Durch die avisierte Fertigstellung des Neubaus / der Generalsanierung (ÖPP-Los 3) zum Schul- jahr 2023/24 stehen ausreichend Räume für bis zu 9 SII Klassen zur Verfügung. In der Summe könnten hier bis zu 180 Schüler*innen im Bündelungsgymnasium Platz finden. Umstellung von G8 auf G9 - Bündelgymnasium 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 Sekundarstufe I Klassenstufe 5 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Klassenstufe 6 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Klassenstufe 7 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Klassenstufe 8 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Klassenstufe 9 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Klassenstufe 10 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Sekundarstufe II 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 Eph Schüler*innen BündelGY Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Q1 Schüler*innen Schüler*innen BündelGY Schüler*innen Schüler*innen Q2 Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen BündelGY Schüler*innen 3 3) Kaiserin-Theophanu-Schule, GY Kantstraße (Kalk, Stadtbezirk Kalk) Aufgrund der aktuell festgelegten 7-Zügigkeit in der Sekundarstufe II könnten dort bis zu 140 Schüler*innen in einem Bündelungsgymnasium untergebracht werden und damit einen rechts- rheinischen Ankerpunkt bilden Somit besteht eine maximale Kapazität von insgesamt 440 Plätzen und damit eine rechnerische Re- serve für den Fall, dass mehr als 400 Plätze benötigt würden. Insbesondere die Frage, wie die erforderlichen Kapazitäten für Schulsport bereitgestellt werden kön- nen, muss für die Standorte noch geprüft werden. i An den Gesamtschulen bleibt alles unverändert, die EPh ist dort nach w ie vor besetzt.
Beratungsverlauf
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17.01.2022
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
17.01.2022
TOP 10.2.19, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
24.01.2022
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
27.01.2022
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
27.01.2022
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
27.01.2022
TOP 10.2.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
27.01.2022
TOP 10.2.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
27.01.2022
TOP 10.2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
31.01.2022
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
07.03.2022 zuletzt
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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