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2024/0095

Genehmigung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Immobilienmanagement (IDA)

Magistratsvorlage 08.03.2024

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2024/0095

2539 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.03.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
IV 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0095 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: --- 
Kostenstelle:  --- Investitionsnummer:  --- 
Kostenträger:  --- Sachkonto: --- 
 
Betreff: Genehmigung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement (IDA)  
 
Vorlage vom: 08.03.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt  
Darmstadt zum 31.12.202 2, der mit einem Jahresverlust in Höhe von 8.759.128,47  Euro 
abschließt, wird festgestellt.  
 
2. Der Jahresverlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.  
 
3. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.202 2 werden offengelegt.  
 
4. Die Betriebsleitung wird f ür den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 
entlastet.

- 2 - 
Anlagen: Bericht IDA JAP 2022  
Testatsexemplar IDA JAP 2022  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.03.2024 
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement hat in ihrer Sitzung am  
11.12.2023 den Bericht der Betriebsleitung zur Kenntnis genommen und den  Jahresabschluss 
2022 festgestellt. 
 
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung die  
Entlastung der Betriebsleitung zum Wirtschaftsjahr 202 2. 
 
 
Dezernat I  Dezernat IV 
 
 
 
Hanno Benz  André Schellenberg  
Oberbürgermeister  Stadtkämmerer

anlage 2

14223 Zeichen

SWS Schüllermann und Partner AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) 
Darmstadt 
 ......................................................................  
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 
und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 
– Testatsexemplar – 
 ......................................................................  
elektronische Kopie

AllgemeineAuftragsbedingungen
für
WirtschaftsprüferundWirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom1.Januar2017
1.Geltungsbereich
(1)DieAuftragsbedingungengeltenfürVerträgezwischenWirtschaftsprüfern
oderWirtschaftsprüfungsgesellschaften(imNachstehendenzusammenfas-
send„Wirtschaftsprüfer“genannt)undihrenAuftraggebernüberPrüfungen,
Steuerberatung,BeratungeninwirtschaftlichenAngelegenheitenundsonsti-
geAufträge,soweitnichtetwasanderesausdrücklichschriftlichvereinbart
odergesetzlichzwingendvorgeschriebenist.
(2)DrittekönnennurdannAnsprücheausdemVertragzwischenWirt-
schaftsprüferundAuftraggeberherleiten,wenndiesausdrücklichvereinbart
istodersichauszwingendengesetzlichenRegelungenergibt.ImHinblickauf
solcheAnsprüchegeltendieseAuftragsbedingungenauchdiesenDritten
gegenüber.
2.UmfangundAusführungdesAuftrags
(1)GegenstanddesAuftragsistdievereinbarteLeistung,nichteinbestimm-
terwirtschaftlicherErfolg.DerAuftragwirdnachdenGrundsätzenordnungs-
mäßigerBerufsausübungausgeführt.DerWirtschaftsprüferübernimmtim
ZusammenhangmitseinenLeistungenkeineAufgabenderGeschäftsfüh-
rung.DerWirtschaftsprüferistfürdieNutzungoderUmsetzungderErgebnis-
seseinerLeistungennichtverantwortlich.DerWirtschaftsprüferistberechtigt,
sichzurDurchführungdesAuftragssachverständigerPersonenzubedienen.
(2)DieBerücksichtigungausländischenRechtsbedarf–außerbeibetriebs-
wirtschaftlichenPrüfungen– derausdrücklichenschriftlichenVereinbarung.
(3)ÄndertsichdieSach-oderRechtslagenachAbgabederabschließenden
beruflichenÄußerung,soistderWirtschaftsprüfernichtverpflichtet,den
AuftraggeberaufÄnderungenodersichdarausergebendeFolgerungen
hinzuweisen.
3.MitwirkungspflichtendesAuftraggebers
(1)DerAuftraggeberhatdafürzusorgen,dassdemWirtschaftsprüferallefür
dieAusführungdesAuftragsnotwendigenUnterlagenundweiterenInforma-
tionenrechtzeitigübermitteltwerdenundihmvonallenVorgängenund
UmständenKenntnisgegebenwird,diefürdieAusführungdesAuftragsvon
Bedeutungseinkönnen.DiesgiltauchfürdieUnterlagenundweiteren
Informationen,VorgängeundUmstände,dieerstwährendderTätigkeitdes
Wirtschaftsprüfersbekanntwerden.DerAuftraggeberwirddemWirtschafts-
prüfergeeigneteAuskunftspersonenbenennen.
(2)AufVerlangendesWirtschaftsprüfershatderAuftraggeberdieVollstän-
digkeitdervorgelegtenUnterlagenundderweiterenInformationensowieder
gegebenenAuskünfteundErklärungenineinervomWirtschaftsprüferformu-
liertenschriftlichenErklärungzubestätigen.
4.SicherungderUnabhängigkeit
(1)DerAuftraggeberhatalleszuunterlassen,wasdieUnabhängigkeitder
MitarbeiterdesWirtschaftsprüfersgefährdet.DiesgiltfürdieDauerdes
AuftragsverhältnissesinsbesonderefürAngeboteaufAnstellungoderÜber-
nahmevonOrganfunktionenundfürAngebote,AufträgeaufeigeneRech-
nungzuübernehmen.
(2)SolltedieDurchführungdesAuftragsdieUnabhängigkeitdesWirtschafts-
prüfers,diedermitihmverbundenenUnternehmen,seinerNetzwerkunter-
nehmenodersolchermitihmassoziiertenUnternehmen,aufdiedieUnab-
hängigkeitsvorschrifteningleicherWeiseAnwendungfindenwieaufden
Wirtschaftsprüfer,inanderenAuftragsverhältnissenbeeinträchtigen,istder
WirtschaftsprüferzuraußerordentlichenKündigungdesAuftragsberechtigt.
5.Berichterstattungundmündliche Auskünfte
SoweitderWirtschaftsprüferErgebnisseimRahmenderBearbeitungdes
Auftragsschriftlichdarzustellenhat,istalleinedieseschriftlicheDarstellung
maßgebend.EntwürfeschriftlicherDarstellungensindunverbindlich.Sofern
nichtandersvereinbart,sindmündlicheErklärungenundAuskünftedes
Wirtschaftsprüfersnurdannverbindlich,wennsieschriftlichbestätigtwerden.
ErklärungenundAuskünftedesWirtschaftsprüfersaußerhalbdeserteilten
Auftragssindstetsunverbindlich.
6.Weitergabe einerberuflichenÄußerungdesWirtschaftsprüfers
(1)DieWeitergabeberuflicherÄußerungendesWirtschaftsprüfers(Arbeits-
ergebnisseoderAuszügevonArbeitsergebnissen–seiesimEntwurfoderin
derEndfassung)oderdieInformationüberdasTätigwerdendesWirtschafts-
prüfersfürdenAuftraggeberaneinenDrittenbedarfderschriftlichenZustim-
mungdesWirtschaftsprüfers,esseidenn,derAuftraggeberistzurWeiter-
gabeoderInformationaufgrundeinesGesetzesodereinerbehördlichen
Anordnungverpflichtet.
(2)DieVerwendungberuflicherÄußerungendesWirtschaftsprüfersunddie
InformationüberdasTätigwerdendesWirtschaftsprüfersfürdenAuftragge-
berzuWerbezweckendurchdenAuftraggebersindunzulässig.
7.Mängelbeseitigung
(1)BeietwaigenMängelnhatderAuftraggeberAnspruchaufNacherfüllung
durchdenWirtschaftsprüfer.NurbeiFehlschlagen,Unterlassenbzw.unbe-
rechtigterVerweigerung,UnzumutbarkeitoderUnmöglichkeitderNacherfül-
lungkannerdieVergütungmindernodervomVertragzurücktreten;istder
AuftragnichtvoneinemVerbrauchererteiltworden,sokannderAuftraggeber
wegeneinesMangelsnurdannvomVertragzurücktreten,wenndieerbrach-
teLeistungwegenFehlschlagens,Unterlassung,Unzumutbarkeitoder
UnmöglichkeitderNacherfüllungfürihnohneInteresseist.Soweitdarüber
hinausSchadensersatzansprüchebestehen,giltNr.9.
(2)DerAnspruchaufBeseitigungvonMängelnmussvomAuftraggeber
unverzüglichinTextformgeltendgemachtwerden.AnsprüchenachAbs.1,
dienichtaufeinervorsätzlichenHandlungberuhen,verjährennachAblauf
einesJahresabdemgesetzlichenVerjährungsbeginn.
(3)OffenbareUnrichtigkeiten,wiez.B.Schreibfehler,Rechenfehlerund
formelleMängel,dieineinerberuflichenÄußerung(Bericht,Gutachtenund
dgl.)desWirtschaftsprüfersenthaltensind,könnenjederzeitvomWirt-
schaftsprüferauchDrittengegenüberberichtigtwerden.Unrichtigkeiten,die
geeignetsind,inderberuflichenÄußerungdesWirtschaftsprüfersenthaltene
Ergebnisseinfragezustellen,berechtigendiesen,dieÄußerungauchDritten
gegenüberzurückzunehmen.IndenvorgenanntenFällenistderAuftragge-
bervomWirtschaftsprüfertunlichstvorherzuhören.
8.SchweigepflichtgegenüberDritten,Datenschutz
(1)DerWirtschaftsprüferistnachMaßgabederGesetze(§323Abs.1HGB,
§43WPO,§203StGB)verpflichtet,überTatsachenundUmstände,dieihm
beiseinerBerufstätigkeitanvertrautoderbekanntwerden,Stillschweigenzu
bewahren,esseidenn,dassderAuftraggeberihnvondieserSchweigepflicht
entbindet.
(2)DerWirtschaftsprüferwirdbeiderVerarbeitungvonpersonenbezogenen
DatendienationalenundeuroparechtlichenRegelungenzumDatenschutz
beachten.
9.Haftung
(1)FürgesetzlichvorgeschriebeneLeistungendesWirtschaftsprüfers,insbe-
sonderePrüfungen,geltendiejeweilsanzuwendendengesetzlichenHaf-
tungsbeschränkungen,insbesonderedieHaftungsbeschränkungdes§323
Abs.2HGB.
(2)SofernwedereinegesetzlicheHaftungsbeschränkungAnwendungfindet
nocheineeinzelvertraglicheHaftungsbeschränkungbesteht,istdieHaftung
desWirtschaftsprüfersfürSchadensersatzansprüchejederArt,mitAusnah-
mevonSchädenausderVerletzungvonLeben,KörperundGesundheit,
sowievonSchäden,dieeineErsatzpflichtdesHerstellersnach§1
ProdHaftGbegründen,beieinemfahrlässigverursachteneinzelnenScha-
densfallgemäß§54aAbs.1Nr.2WPOauf4Mio.€beschränkt.
(3)EinredenundEinwendungenausdemVertragsverhältnismitdemAuf-
traggeberstehendemWirtschaftsprüferauchgegenüberDrittenzu.
(4)LeitenmehrereAnspruchstellerausdemmitdemWirtschaftsprüfer
bestehendenVertragsverhältnisAnsprücheauseinerfahrlässigenPflichtver-
letzungdesWirtschaftsprüfersher,giltderinAbs.2genannteHöchstbetrag
fürdiebetreffendenAnsprücheallerAnspruchstellerinsgesamt.
50261
09/2016
Lizenziert für/Licensed to: Schüllermann und Partner AG  WPG StBG | 4308901 | 284

(5)EineinzelnerSchadensfallimSinnevonAbs.2istauchbezüglicheines
ausmehrerenPflichtverletzungenstammendeneinheitlichenSchadens
gegeben.DereinzelneSchadensfallumfasstsämtlicheFolgeneinerPflicht-
verletzungohneRücksichtdarauf,obSchädenineinemoderinmehreren
aufeinanderfolgendenJahrenentstandensind.Dabeigiltmehrfachesauf
gleicherodergleichartigerFehlerquelleberuhendesTunoderUnterlassenals
einheitlichePflichtverletzung,wenndiebetreffendenAngelegenheitenmitei-
nanderinrechtlichemoderwirtschaftlichemZusammenhangstehen.In
diesemFallkannderWirtschaftsprüfernurbiszurHöhevon5 Mio.€in
Anspruchgenommenwerden.DieBegrenzungaufdasFünffachederMin-
destversicherungssummegiltnichtbeigesetzlichvorgeschriebenenPflicht-
prüfungen.
(6) EinSchadensersatzansprucherlischt,wennnichtinnerhalbvonsechs
MonatennachderschriftlichenAblehnungderErsatzleistungKlageerhoben
wirdundderAuftraggeberaufdieseFolgehingewiesenwurde.Diesgiltnicht
fürSchadensersatzansprüche,dieaufvorsätzlichesVerhaltenzurückzufüh-
rensind,sowiebeieinerschuldhaftenVerletzungvonLeben,Körperoder
GesundheitsowiebeiSchäden,dieeineErsatzpflichtdesHerstellersnach§
1ProdHaftGbegründen.DasRecht,dieEinredederVerjährunggeltendzu
machen,bleibtunberührt.
10. ErgänzendeBestimmungenfürPrüfungsaufträge
(1)ÄndertderAuftraggebernachträglichdendurchdenWirtschaftsprüfer
geprüftenundmiteinemBestätigungsvermerkversehenenAbschlussoder
Lagebericht,darferdiesenBestätigungsvermerknichtweiterverwenden.
HatderWirtschaftsprüfereinenBestätigungsvermerknichterteilt,soistein
HinweisaufdiedurchdenWirtschaftsprüferdurchgeführtePrüfungimLage-
berichtoderanandererfürdieÖffentlichkeitbestimmterStellenurmitschrift-
licherEinwilligungdesWirtschaftsprüfersundmitdemvonihmgenehmigten
Wortlautzulässig.
(2)WiderruftderWirtschaftsprüferdenBestätigungsvermerk,sodarfder
Bestätigungsvermerknichtweiterverwendetwerden.HatderAuftraggeber
denBestätigungsvermerkbereitsverwendet,sohateraufVerlangendes
WirtschaftsprüfersdenWiderrufbekanntzugeben.
(3)DerAuftraggeberhatAnspruchauffünfBerichtsausfertigungen.Weitere
AusfertigungenwerdenbesondersinRechnunggestellt.
11. ErgänzendeBestimmungenfürHilfeleistunginSteuersachen
(1)DerWirtschaftsprüferistberechtigt,sowohlbeiderBeratunginsteuerli-
chenEinzelfragenalsauchimFallederDauerberatungdievomAuftraggeber
genanntenTatsachen,insbesondereZahlenangaben,alsrichtigundvollstän-
digzugrundezulegen;diesgiltauchfürBuchführungsaufträge.Erhatjedoch
denAuftraggeberaufvonihmfestgestellteUnrichtigkeitenhinzuweisen.
(2)DerSteuerberatungsauftragumfasstnichtdiezurWahrungvonFristen
erforderlichenHandlungen,esseidenn,dassderWirtschaftsprüferhierzu
ausdrücklichdenAuftragübernommenhat.IndiesemFallhatderAuftragge-
berdemWirtschaftsprüferallefürdieWahrungvonFristenwesentlichen
Unterlagen,insbesondereSteuerbescheide,sorechtzeitigvorzulegen,dass
demWirtschaftsprüfereineangemesseneBearbeitungszeitzurVerfügung
steht.
(3)MangelseineranderweitigenschriftlichenVereinbarungumfasstdie
laufendeSteuerberatungfolgende,indieVertragsdauerfallendenTätigkei-
ten:
a)AusarbeitungderJahressteuererklärungenfürdieEinkommensteuer,
KörperschaftsteuerundGewerbesteuersowiederVermögensteuererklä-
rungen,undzwaraufGrunddervomAuftraggebervorzulegendenJahres-
abschlüsseundsonstigerfürdieBesteuerungerforderlicherAufstellungen
undNachweise
b)NachprüfungvonSteuerbescheidenzudenuntera)genanntenSteuern
c)VerhandlungenmitdenFinanzbehördenimZusammenhangmitden
untera)undb)genanntenErklärungenundBescheiden
d)MitwirkungbeiBetriebsprüfungenundAuswertungderErgebnissevon
Betriebsprüfungenhinsichtlichderuntera)genanntenSteuern
e)MitwirkunginEinspruchs-undBeschwerdeverfahrenhinsichtlichder
untera)genanntenSteuern.
DerWirtschaftsprüferberücksichtigtbeidenvorgenanntenAufgabendie
wesentlicheveröffentlichteRechtsprechungundVerwaltungsauffassung.
(4)ErhältderWirtschaftsprüferfürdielaufendeSteuerberatungeinPau-
schalhonorar,sosindmangelsanderweitigerschriftlicherVereinbarungendie
unterAbs.3Buchst.d)unde)genanntenTätigkeitengesondertzuhonorie-
ren.
(5)SofernderWirtschaftsprüferauchSteuerberateristunddieSteuerbera-
tervergütungsverordnungfürdieBemessungderVergütunganzuwendenist,
kanneinehöhereoderniedrigerealsdiegesetzlicheVergütunginTextform
vereinbartwerden.
(6)DieBearbeitungbesondererEinzelfragenderEinkommensteuer,Körper-
schaftsteuer,Gewerbesteuer,EinheitsbewertungundVermögensteuersowie
allerFragenderUmsatzsteuer,Lohnsteuer,sonstigenSteuernundAbgaben
erfolgtaufGrundeinesbesonderenAuftrags.Diesgiltauchfür
a)dieBearbeitungeinmaliganfallenderSteuerangelegenheiten,z.B.auf
demGebietderErbschaftsteuer,Kapitalverkehrsteuer,Grunderwerbsteuer,
b)dieMitwirkungundVertretunginVerfahrenvordenGerichtenderFi-
nanz-undderVerwaltungsgerichtsbarkeitsowieinSteuerstrafsachen,
c)dieberatendeundgutachtlicheTätigkeitimZusammenhangmitUm-
wandlungen,Kapitalerhöhungund-herabsetzung,Sanierung,Eintrittund
AusscheideneinesGesellschafters,Betriebsveräußerung,Liquidationund
dergleichenund
d)dieUnterstützungbeiderErfüllungvonAnzeige-undDokumentations-
pflichten.
(7)SoweitauchdieAusarbeitungderUmsatzsteuerjahreserklärungals
zusätzlicheTätigkeitübernommenwird,gehörtdazunichtdieÜberprüfung
etwaigerbesondererbuchmäßigerVoraussetzungensowiedieFrage,oballe
inBetrachtkommendenumsatzsteuerrechtlichenVergünstigungenwahrge-
nommenwordensind.EineGewährfürdievollständigeErfassungderUnter-
lagenzurGeltendmachungdesVorsteuerabzugswirdnichtübernommen.
12. Elektronische Kommunikation
DieKommunikationzwischendemWirtschaftsprüferunddemAuftraggeber
kannauchperE-Mailerfolgen.SoweitderAuftraggebereineKommunikation
perE-MailnichtwünschtoderbesondereSicherheitsanforderungenstellt,wie
etwadieVerschlüsselungvonE-Mails,wirdderAuftraggeberdenWirt-
schaftsprüferentsprechendinTextforminformieren.
13. Vergütung
(1)DerWirtschaftsprüferhatnebenseinerGebühren-oderHonorarforderung
AnspruchaufErstattungseinerAuslagen;dieUmsatzsteuerwirdzusätzlich
berechnet.ErkannangemesseneVorschüsseaufVergütungundAuslagen-
ersatzverlangenunddieAuslieferungseinerLeistungvondervollenBefrie-
digungseinerAnsprücheabhängigmachen.MehrereAuftraggeberhaftenals
Gesamtschuldner.
(2)IstderAuftraggeberkeinVerbraucher,soisteineAufrechnunggegen
ForderungendesWirtschaftsprüfersaufVergütungundAuslagenersatznur
mitunbestrittenenoderrechtskräftigfestgestelltenForderungenzulässig.
14. Streitschlichtungen
DerWirtschaftsprüferistnichtbereit,anStreitbeilegungsverfahrenvoreiner
VerbraucherschlichtungsstelleimSinnedes§2 desVerbraucherstreitbeile-
gungsgesetzesteilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
FürdenAuftrag,seineDurchführungunddiesichhierausergebendenAn-
sprüchegiltnurdeutschesRecht.
Lizenziert für/Licensed to: Schüllermann und Partner AG  WPG StBG | 4308901 | 284

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237 Zeichen

Punkt 19: Genehmigung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement (IDA) 
 (V-Nr. 2024/0095) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: AfD  
Stimmenthaltung: Die Linke., FDP und Stadtv. Klett (fraktionslos)

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14241 Zeichen

SWS Schüllermann und Partner AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) 
Darmstadt 
 ......................................................................  
Bericht 
über die Prüfung des Jahresabschlusses 
zum 31. Dezember 2022 und des 
Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2022 
 ......................................................................  
elektronische Kopie

AllgemeineAuftragsbedingungen
für
WirtschaftsprüferundWirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom1.Januar2017
1.Geltungsbereich
(1)DieAuftragsbedingungengeltenfürVerträgezwischenWirtschaftsprüfern
oderWirtschaftsprüfungsgesellschaften(imNachstehendenzusammenfas-
send„Wirtschaftsprüfer“genannt)undihrenAuftraggebernüberPrüfungen,
Steuerberatung,BeratungeninwirtschaftlichenAngelegenheitenundsonsti-
geAufträge,soweitnichtetwasanderesausdrücklichschriftlichvereinbart
odergesetzlichzwingendvorgeschriebenist.
(2)DrittekönnennurdannAnsprücheausdemVertragzwischenWirt-
schaftsprüferundAuftraggeberherleiten,wenndiesausdrücklichvereinbart
istodersichauszwingendengesetzlichenRegelungenergibt.ImHinblickauf
solcheAnsprüchegeltendieseAuftragsbedingungenauchdiesenDritten
gegenüber.
2.UmfangundAusführungdesAuftrags
(1)GegenstanddesAuftragsistdievereinbarteLeistung,nichteinbestimm-
terwirtschaftlicherErfolg.DerAuftragwirdnachdenGrundsätzenordnungs-
mäßigerBerufsausübungausgeführt.DerWirtschaftsprüferübernimmtim
ZusammenhangmitseinenLeistungenkeineAufgabenderGeschäftsfüh-
rung.DerWirtschaftsprüferistfürdieNutzungoderUmsetzungderErgebnis-
seseinerLeistungennichtverantwortlich.DerWirtschaftsprüferistberechtigt,
sichzurDurchführungdesAuftragssachverständigerPersonenzubedienen.
(2)DieBerücksichtigungausländischenRechtsbedarf–außerbeibetriebs-
wirtschaftlichenPrüfungen– derausdrücklichenschriftlichenVereinbarung.
(3)ÄndertsichdieSach-oderRechtslagenachAbgabederabschließenden
beruflichenÄußerung,soistderWirtschaftsprüfernichtverpflichtet,den
AuftraggeberaufÄnderungenodersichdarausergebendeFolgerungen
hinzuweisen.
3.MitwirkungspflichtendesAuftraggebers
(1)DerAuftraggeberhatdafürzusorgen,dassdemWirtschaftsprüferallefür
dieAusführungdesAuftragsnotwendigenUnterlagenundweiterenInforma-
tionenrechtzeitigübermitteltwerdenundihmvonallenVorgängenund
UmständenKenntnisgegebenwird,diefürdieAusführungdesAuftragsvon
Bedeutungseinkönnen.DiesgiltauchfürdieUnterlagenundweiteren
Informationen,VorgängeundUmstände,dieerstwährendderTätigkeitdes
Wirtschaftsprüfersbekanntwerden.DerAuftraggeberwirddemWirtschafts-
prüfergeeigneteAuskunftspersonenbenennen.
(2)AufVerlangendesWirtschaftsprüfershatderAuftraggeberdieVollstän-
digkeitdervorgelegtenUnterlagenundderweiterenInformationensowieder
gegebenenAuskünfteundErklärungenineinervomWirtschaftsprüferformu-
liertenschriftlichenErklärungzubestätigen.
4.SicherungderUnabhängigkeit
(1)DerAuftraggeberhatalleszuunterlassen,wasdieUnabhängigkeitder
MitarbeiterdesWirtschaftsprüfersgefährdet.DiesgiltfürdieDauerdes
AuftragsverhältnissesinsbesonderefürAngeboteaufAnstellungoderÜber-
nahmevonOrganfunktionenundfürAngebote,AufträgeaufeigeneRech-
nungzuübernehmen.
(2)SolltedieDurchführungdesAuftragsdieUnabhängigkeitdesWirtschafts-
prüfers,diedermitihmverbundenenUnternehmen,seinerNetzwerkunter-
nehmenodersolchermitihmassoziiertenUnternehmen,aufdiedieUnab-
hängigkeitsvorschrifteningleicherWeiseAnwendungfindenwieaufden
Wirtschaftsprüfer,inanderenAuftragsverhältnissenbeeinträchtigen,istder
WirtschaftsprüferzuraußerordentlichenKündigungdesAuftragsberechtigt.
5.Berichterstattungundmündliche Auskünfte
SoweitderWirtschaftsprüferErgebnisseimRahmenderBearbeitungdes
Auftragsschriftlichdarzustellenhat,istalleinedieseschriftlicheDarstellung
maßgebend.EntwürfeschriftlicherDarstellungensindunverbindlich.Sofern
nichtandersvereinbart,sindmündlicheErklärungenundAuskünftedes
Wirtschaftsprüfersnurdannverbindlich,wennsieschriftlichbestätigtwerden.
ErklärungenundAuskünftedesWirtschaftsprüfersaußerhalbdeserteilten
Auftragssindstetsunverbindlich.
6.Weitergabe einerberuflichenÄußerungdesWirtschaftsprüfers
(1)DieWeitergabeberuflicherÄußerungendesWirtschaftsprüfers(Arbeits-
ergebnisseoderAuszügevonArbeitsergebnissen–seiesimEntwurfoderin
derEndfassung)oderdieInformationüberdasTätigwerdendesWirtschafts-
prüfersfürdenAuftraggeberaneinenDrittenbedarfderschriftlichenZustim-
mungdesWirtschaftsprüfers,esseidenn,derAuftraggeberistzurWeiter-
gabeoderInformationaufgrundeinesGesetzesodereinerbehördlichen
Anordnungverpflichtet.
(2)DieVerwendungberuflicherÄußerungendesWirtschaftsprüfersunddie
InformationüberdasTätigwerdendesWirtschaftsprüfersfürdenAuftragge-
berzuWerbezweckendurchdenAuftraggebersindunzulässig.
7.Mängelbeseitigung
(1)BeietwaigenMängelnhatderAuftraggeberAnspruchaufNacherfüllung
durchdenWirtschaftsprüfer.NurbeiFehlschlagen,Unterlassenbzw.unbe-
rechtigterVerweigerung,UnzumutbarkeitoderUnmöglichkeitderNacherfül-
lungkannerdieVergütungmindernodervomVertragzurücktreten;istder
AuftragnichtvoneinemVerbrauchererteiltworden,sokannderAuftraggeber
wegeneinesMangelsnurdannvomVertragzurücktreten,wenndieerbrach-
teLeistungwegenFehlschlagens,Unterlassung,Unzumutbarkeitoder
UnmöglichkeitderNacherfüllungfürihnohneInteresseist.Soweitdarüber
hinausSchadensersatzansprüchebestehen,giltNr.9.
(2)DerAnspruchaufBeseitigungvonMängelnmussvomAuftraggeber
unverzüglichinTextformgeltendgemachtwerden.AnsprüchenachAbs.1,
dienichtaufeinervorsätzlichenHandlungberuhen,verjährennachAblauf
einesJahresabdemgesetzlichenVerjährungsbeginn.
(3)OffenbareUnrichtigkeiten,wiez.B.Schreibfehler,Rechenfehlerund
formelleMängel,dieineinerberuflichenÄußerung(Bericht,Gutachtenund
dgl.)desWirtschaftsprüfersenthaltensind,könnenjederzeitvomWirt-
schaftsprüferauchDrittengegenüberberichtigtwerden.Unrichtigkeiten,die
geeignetsind,inderberuflichenÄußerungdesWirtschaftsprüfersenthaltene
Ergebnisseinfragezustellen,berechtigendiesen,dieÄußerungauchDritten
gegenüberzurückzunehmen.IndenvorgenanntenFällenistderAuftragge-
bervomWirtschaftsprüfertunlichstvorherzuhören.
8.SchweigepflichtgegenüberDritten,Datenschutz
(1)DerWirtschaftsprüferistnachMaßgabederGesetze(§323Abs.1HGB,
§43WPO,§203StGB)verpflichtet,überTatsachenundUmstände,dieihm
beiseinerBerufstätigkeitanvertrautoderbekanntwerden,Stillschweigenzu
bewahren,esseidenn,dassderAuftraggeberihnvondieserSchweigepflicht
entbindet.
(2)DerWirtschaftsprüferwirdbeiderVerarbeitungvonpersonenbezogenen
DatendienationalenundeuroparechtlichenRegelungenzumDatenschutz
beachten.
9.Haftung
(1)FürgesetzlichvorgeschriebeneLeistungendesWirtschaftsprüfers,insbe-
sonderePrüfungen,geltendiejeweilsanzuwendendengesetzlichenHaf-
tungsbeschränkungen,insbesonderedieHaftungsbeschränkungdes§323
Abs.2HGB.
(2)SofernwedereinegesetzlicheHaftungsbeschränkungAnwendungfindet
nocheineeinzelvertraglicheHaftungsbeschränkungbesteht,istdieHaftung
desWirtschaftsprüfersfürSchadensersatzansprüchejederArt,mitAusnah-
mevonSchädenausderVerletzungvonLeben,KörperundGesundheit,
sowievonSchäden,dieeineErsatzpflichtdesHerstellersnach§1
ProdHaftGbegründen,beieinemfahrlässigverursachteneinzelnenScha-
densfallgemäß§54aAbs.1Nr.2WPOauf4Mio.€beschränkt.
(3)EinredenundEinwendungenausdemVertragsverhältnismitdemAuf-
traggeberstehendemWirtschaftsprüferauchgegenüberDrittenzu.
(4)LeitenmehrereAnspruchstellerausdemmitdemWirtschaftsprüfer
bestehendenVertragsverhältnisAnsprücheauseinerfahrlässigenPflichtver-
letzungdesWirtschaftsprüfersher,giltderinAbs.2genannteHöchstbetrag
fürdiebetreffendenAnsprücheallerAnspruchstellerinsgesamt.
50261
09/2016
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(5)EineinzelnerSchadensfallimSinnevonAbs.2istauchbezüglicheines
ausmehrerenPflichtverletzungenstammendeneinheitlichenSchadens
gegeben.DereinzelneSchadensfallumfasstsämtlicheFolgeneinerPflicht-
verletzungohneRücksichtdarauf,obSchädenineinemoderinmehreren
aufeinanderfolgendenJahrenentstandensind.Dabeigiltmehrfachesauf
gleicherodergleichartigerFehlerquelleberuhendesTunoderUnterlassenals
einheitlichePflichtverletzung,wenndiebetreffendenAngelegenheitenmitei-
nanderinrechtlichemoderwirtschaftlichemZusammenhangstehen.In
diesemFallkannderWirtschaftsprüfernurbiszurHöhevon5 Mio.€in
Anspruchgenommenwerden.DieBegrenzungaufdasFünffachederMin-
destversicherungssummegiltnichtbeigesetzlichvorgeschriebenenPflicht-
prüfungen.
(6) EinSchadensersatzansprucherlischt,wennnichtinnerhalbvonsechs
MonatennachderschriftlichenAblehnungderErsatzleistungKlageerhoben
wirdundderAuftraggeberaufdieseFolgehingewiesenwurde.Diesgiltnicht
fürSchadensersatzansprüche,dieaufvorsätzlichesVerhaltenzurückzufüh-
rensind,sowiebeieinerschuldhaftenVerletzungvonLeben,Körperoder
GesundheitsowiebeiSchäden,dieeineErsatzpflichtdesHerstellersnach§
1ProdHaftGbegründen.DasRecht,dieEinredederVerjährunggeltendzu
machen,bleibtunberührt.
10. ErgänzendeBestimmungenfürPrüfungsaufträge
(1)ÄndertderAuftraggebernachträglichdendurchdenWirtschaftsprüfer
geprüftenundmiteinemBestätigungsvermerkversehenenAbschlussoder
Lagebericht,darferdiesenBestätigungsvermerknichtweiterverwenden.
HatderWirtschaftsprüfereinenBestätigungsvermerknichterteilt,soistein
HinweisaufdiedurchdenWirtschaftsprüferdurchgeführtePrüfungimLage-
berichtoderanandererfürdieÖffentlichkeitbestimmterStellenurmitschrift-
licherEinwilligungdesWirtschaftsprüfersundmitdemvonihmgenehmigten
Wortlautzulässig.
(2)WiderruftderWirtschaftsprüferdenBestätigungsvermerk,sodarfder
Bestätigungsvermerknichtweiterverwendetwerden.HatderAuftraggeber
denBestätigungsvermerkbereitsverwendet,sohateraufVerlangendes
WirtschaftsprüfersdenWiderrufbekanntzugeben.
(3)DerAuftraggeberhatAnspruchauffünfBerichtsausfertigungen.Weitere
AusfertigungenwerdenbesondersinRechnunggestellt.
11. ErgänzendeBestimmungenfürHilfeleistunginSteuersachen
(1)DerWirtschaftsprüferistberechtigt,sowohlbeiderBeratunginsteuerli-
chenEinzelfragenalsauchimFallederDauerberatungdievomAuftraggeber
genanntenTatsachen,insbesondereZahlenangaben,alsrichtigundvollstän-
digzugrundezulegen;diesgiltauchfürBuchführungsaufträge.Erhatjedoch
denAuftraggeberaufvonihmfestgestellteUnrichtigkeitenhinzuweisen.
(2)DerSteuerberatungsauftragumfasstnichtdiezurWahrungvonFristen
erforderlichenHandlungen,esseidenn,dassderWirtschaftsprüferhierzu
ausdrücklichdenAuftragübernommenhat.IndiesemFallhatderAuftragge-
berdemWirtschaftsprüferallefürdieWahrungvonFristenwesentlichen
Unterlagen,insbesondereSteuerbescheide,sorechtzeitigvorzulegen,dass
demWirtschaftsprüfereineangemesseneBearbeitungszeitzurVerfügung
steht.
(3)MangelseineranderweitigenschriftlichenVereinbarungumfasstdie
laufendeSteuerberatungfolgende,indieVertragsdauerfallendenTätigkei-
ten:
a)AusarbeitungderJahressteuererklärungenfürdieEinkommensteuer,
KörperschaftsteuerundGewerbesteuersowiederVermögensteuererklä-
rungen,undzwaraufGrunddervomAuftraggebervorzulegendenJahres-
abschlüsseundsonstigerfürdieBesteuerungerforderlicherAufstellungen
undNachweise
b)NachprüfungvonSteuerbescheidenzudenuntera)genanntenSteuern
c)VerhandlungenmitdenFinanzbehördenimZusammenhangmitden
untera)undb)genanntenErklärungenundBescheiden
d)MitwirkungbeiBetriebsprüfungenundAuswertungderErgebnissevon
Betriebsprüfungenhinsichtlichderuntera)genanntenSteuern
e)MitwirkunginEinspruchs-undBeschwerdeverfahrenhinsichtlichder
untera)genanntenSteuern.
DerWirtschaftsprüferberücksichtigtbeidenvorgenanntenAufgabendie
wesentlicheveröffentlichteRechtsprechungundVerwaltungsauffassung.
(4)ErhältderWirtschaftsprüferfürdielaufendeSteuerberatungeinPau-
schalhonorar,sosindmangelsanderweitigerschriftlicherVereinbarungendie
unterAbs.3Buchst.d)unde)genanntenTätigkeitengesondertzuhonorie-
ren.
(5)SofernderWirtschaftsprüferauchSteuerberateristunddieSteuerbera-
tervergütungsverordnungfürdieBemessungderVergütunganzuwendenist,
kanneinehöhereoderniedrigerealsdiegesetzlicheVergütunginTextform
vereinbartwerden.
(6)DieBearbeitungbesondererEinzelfragenderEinkommensteuer,Körper-
schaftsteuer,Gewerbesteuer,EinheitsbewertungundVermögensteuersowie
allerFragenderUmsatzsteuer,Lohnsteuer,sonstigenSteuernundAbgaben
erfolgtaufGrundeinesbesonderenAuftrags.Diesgiltauchfür
a)dieBearbeitungeinmaliganfallenderSteuerangelegenheiten,z.B.auf
demGebietderErbschaftsteuer,Kapitalverkehrsteuer,Grunderwerbsteuer,
b)dieMitwirkungundVertretunginVerfahrenvordenGerichtenderFi-
nanz-undderVerwaltungsgerichtsbarkeitsowieinSteuerstrafsachen,
c)dieberatendeundgutachtlicheTätigkeitimZusammenhangmitUm-
wandlungen,Kapitalerhöhungund-herabsetzung,Sanierung,Eintrittund
AusscheideneinesGesellschafters,Betriebsveräußerung,Liquidationund
dergleichenund
d)dieUnterstützungbeiderErfüllungvonAnzeige-undDokumentations-
pflichten.
(7)SoweitauchdieAusarbeitungderUmsatzsteuerjahreserklärungals
zusätzlicheTätigkeitübernommenwird,gehörtdazunichtdieÜberprüfung
etwaigerbesondererbuchmäßigerVoraussetzungensowiedieFrage,oballe
inBetrachtkommendenumsatzsteuerrechtlichenVergünstigungenwahrge-
nommenwordensind.EineGewährfürdievollständigeErfassungderUnter-
lagenzurGeltendmachungdesVorsteuerabzugswirdnichtübernommen.
12. Elektronische Kommunikation
DieKommunikationzwischendemWirtschaftsprüferunddemAuftraggeber
kannauchperE-Mailerfolgen.SoweitderAuftraggebereineKommunikation
perE-MailnichtwünschtoderbesondereSicherheitsanforderungenstellt,wie
etwadieVerschlüsselungvonE-Mails,wirdderAuftraggeberdenWirt-
schaftsprüferentsprechendinTextforminformieren.
13. Vergütung
(1)DerWirtschaftsprüferhatnebenseinerGebühren-oderHonorarforderung
AnspruchaufErstattungseinerAuslagen;dieUmsatzsteuerwirdzusätzlich
berechnet.ErkannangemesseneVorschüsseaufVergütungundAuslagen-
ersatzverlangenunddieAuslieferungseinerLeistungvondervollenBefrie-
digungseinerAnsprücheabhängigmachen.MehrereAuftraggeberhaftenals
Gesamtschuldner.
(2)IstderAuftraggeberkeinVerbraucher,soisteineAufrechnunggegen
ForderungendesWirtschaftsprüfersaufVergütungundAuslagenersatznur
mitunbestrittenenoderrechtskräftigfestgestelltenForderungenzulässig.
14. Streitschlichtungen
DerWirtschaftsprüferistnichtbereit,anStreitbeilegungsverfahrenvoreiner
VerbraucherschlichtungsstelleimSinnedes§2 desVerbraucherstreitbeile-
gungsgesetzesteilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
FürdenAuftrag,seineDurchführungunddiesichhierausergebendenAn-
sprüchegiltnurdeutschesRecht.
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anlage 4

278 Zeichen

Punkt 8: Genehmigung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement (IDA) 
 (V-Nr. 2024/0095) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: Fraktionen SPD, Die Linke., FDP und AfD

anlage 3

2610 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.03.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
IV 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
IV 65 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0095 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
121 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: --- 
Kostenstelle:  --- Investitionsnummer:  --- 
Kostenträger:  --- Sachkonto: --- 
 
Betreff: Genehmigung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement (IDA)  
 
Vorlage vom: 08.03.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt  
Darmstadt zum 31.12.202 2, der mit einem Jahresverlust in Höhe von 8.759.128,47  Euro 
abschließt, wird festgestellt.  
 
2. Der Jahresverlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.  
 
3. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.202 2 werden offengelegt.  
 
4. Die Betriebsleitung wird f ür den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 
entlastet.

- 3 - 
 
Anlagen: Bericht IDA JAP 2022  
Testatsexemplar IDA JAP 2022  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 10.04.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.03.2024  
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement hat in ihrer Sitzung am  
11.12.2023 den Bericht der Betriebsleitung zur Kenntnis genommen und den  Jahresabschluss 
2022 festgestellt. 
 
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung die  
Entlastung der Betriebsleitung zum Wirtschaftsjahr 202 2. 
 
 
Dezernat I  Dezernat IV 
 
 
 
Hanno Benz  André Schellenberg  
Oberbürgermeister  Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

TOP 121
TOP 8
TOP 19

Details

Vorlagen-Nr.
2024/0095
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.03.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00