2024/0095
Genehmigung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Immobilienmanagement (IDA)
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2024/0095
2539 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.03.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
IV
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0095
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: ---
Kostenstelle: --- Investitionsnummer: ---
Kostenträger: --- Sachkonto: ---
Betreff: Genehmigung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes
Immobilienmanagement (IDA)
Vorlage vom: 08.03.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zum 31.12.202 2, der mit einem Jahresverlust in Höhe von 8.759.128,47 Euro
abschließt, wird festgestellt.
2. Der Jahresverlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
3. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.202 2 werden offengelegt.
4. Die Betriebsleitung wird f ür den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
entlastet.
- 2 -
Anlagen: Bericht IDA JAP 2022
Testatsexemplar IDA JAP 2022
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.03.2024
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement hat in ihrer Sitzung am
11.12.2023 den Bericht der Betriebsleitung zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss
2022 festgestellt.
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung die
Entlastung der Betriebsleitung zum Wirtschaftsjahr 202 2.
Dezernat I Dezernat IV
Hanno Benz André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 2
14223 Zeichen
SWS Schüllermann und Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) Darmstadt ...................................................................... Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 – Testatsexemplar – ...................................................................... elektronische Kopie AllgemeineAuftragsbedingungen für WirtschaftsprüferundWirtschaftsprüfungsgesellschaften vom1.Januar2017 1.Geltungsbereich (1)DieAuftragsbedingungengeltenfürVerträgezwischenWirtschaftsprüfern oderWirtschaftsprüfungsgesellschaften(imNachstehendenzusammenfas- send„Wirtschaftsprüfer“genannt)undihrenAuftraggebernüberPrüfungen, Steuerberatung,BeratungeninwirtschaftlichenAngelegenheitenundsonsti- geAufträge,soweitnichtetwasanderesausdrücklichschriftlichvereinbart odergesetzlichzwingendvorgeschriebenist. (2)DrittekönnennurdannAnsprücheausdemVertragzwischenWirt- schaftsprüferundAuftraggeberherleiten,wenndiesausdrücklichvereinbart istodersichauszwingendengesetzlichenRegelungenergibt.ImHinblickauf solcheAnsprüchegeltendieseAuftragsbedingungenauchdiesenDritten gegenüber. 2.UmfangundAusführungdesAuftrags (1)GegenstanddesAuftragsistdievereinbarteLeistung,nichteinbestimm- terwirtschaftlicherErfolg.DerAuftragwirdnachdenGrundsätzenordnungs- mäßigerBerufsausübungausgeführt.DerWirtschaftsprüferübernimmtim ZusammenhangmitseinenLeistungenkeineAufgabenderGeschäftsfüh- rung.DerWirtschaftsprüferistfürdieNutzungoderUmsetzungderErgebnis- seseinerLeistungennichtverantwortlich.DerWirtschaftsprüferistberechtigt, sichzurDurchführungdesAuftragssachverständigerPersonenzubedienen. (2)DieBerücksichtigungausländischenRechtsbedarf–außerbeibetriebs- wirtschaftlichenPrüfungen– derausdrücklichenschriftlichenVereinbarung. (3)ÄndertsichdieSach-oderRechtslagenachAbgabederabschließenden beruflichenÄußerung,soistderWirtschaftsprüfernichtverpflichtet,den AuftraggeberaufÄnderungenodersichdarausergebendeFolgerungen hinzuweisen. 3.MitwirkungspflichtendesAuftraggebers (1)DerAuftraggeberhatdafürzusorgen,dassdemWirtschaftsprüferallefür dieAusführungdesAuftragsnotwendigenUnterlagenundweiterenInforma- tionenrechtzeitigübermitteltwerdenundihmvonallenVorgängenund UmständenKenntnisgegebenwird,diefürdieAusführungdesAuftragsvon Bedeutungseinkönnen.DiesgiltauchfürdieUnterlagenundweiteren Informationen,VorgängeundUmstände,dieerstwährendderTätigkeitdes Wirtschaftsprüfersbekanntwerden.DerAuftraggeberwirddemWirtschafts- prüfergeeigneteAuskunftspersonenbenennen. (2)AufVerlangendesWirtschaftsprüfershatderAuftraggeberdieVollstän- digkeitdervorgelegtenUnterlagenundderweiterenInformationensowieder gegebenenAuskünfteundErklärungenineinervomWirtschaftsprüferformu- liertenschriftlichenErklärungzubestätigen. 4.SicherungderUnabhängigkeit (1)DerAuftraggeberhatalleszuunterlassen,wasdieUnabhängigkeitder MitarbeiterdesWirtschaftsprüfersgefährdet.DiesgiltfürdieDauerdes AuftragsverhältnissesinsbesonderefürAngeboteaufAnstellungoderÜber- nahmevonOrganfunktionenundfürAngebote,AufträgeaufeigeneRech- nungzuübernehmen. (2)SolltedieDurchführungdesAuftragsdieUnabhängigkeitdesWirtschafts- prüfers,diedermitihmverbundenenUnternehmen,seinerNetzwerkunter- nehmenodersolchermitihmassoziiertenUnternehmen,aufdiedieUnab- hängigkeitsvorschrifteningleicherWeiseAnwendungfindenwieaufden Wirtschaftsprüfer,inanderenAuftragsverhältnissenbeeinträchtigen,istder WirtschaftsprüferzuraußerordentlichenKündigungdesAuftragsberechtigt. 5.Berichterstattungundmündliche Auskünfte SoweitderWirtschaftsprüferErgebnisseimRahmenderBearbeitungdes Auftragsschriftlichdarzustellenhat,istalleinedieseschriftlicheDarstellung maßgebend.EntwürfeschriftlicherDarstellungensindunverbindlich.Sofern nichtandersvereinbart,sindmündlicheErklärungenundAuskünftedes Wirtschaftsprüfersnurdannverbindlich,wennsieschriftlichbestätigtwerden. ErklärungenundAuskünftedesWirtschaftsprüfersaußerhalbdeserteilten Auftragssindstetsunverbindlich. 6.Weitergabe einerberuflichenÄußerungdesWirtschaftsprüfers (1)DieWeitergabeberuflicherÄußerungendesWirtschaftsprüfers(Arbeits- ergebnisseoderAuszügevonArbeitsergebnissen–seiesimEntwurfoderin derEndfassung)oderdieInformationüberdasTätigwerdendesWirtschafts- prüfersfürdenAuftraggeberaneinenDrittenbedarfderschriftlichenZustim- mungdesWirtschaftsprüfers,esseidenn,derAuftraggeberistzurWeiter- gabeoderInformationaufgrundeinesGesetzesodereinerbehördlichen Anordnungverpflichtet. (2)DieVerwendungberuflicherÄußerungendesWirtschaftsprüfersunddie InformationüberdasTätigwerdendesWirtschaftsprüfersfürdenAuftragge- berzuWerbezweckendurchdenAuftraggebersindunzulässig. 7.Mängelbeseitigung (1)BeietwaigenMängelnhatderAuftraggeberAnspruchaufNacherfüllung durchdenWirtschaftsprüfer.NurbeiFehlschlagen,Unterlassenbzw.unbe- rechtigterVerweigerung,UnzumutbarkeitoderUnmöglichkeitderNacherfül- lungkannerdieVergütungmindernodervomVertragzurücktreten;istder AuftragnichtvoneinemVerbrauchererteiltworden,sokannderAuftraggeber wegeneinesMangelsnurdannvomVertragzurücktreten,wenndieerbrach- teLeistungwegenFehlschlagens,Unterlassung,Unzumutbarkeitoder UnmöglichkeitderNacherfüllungfürihnohneInteresseist.Soweitdarüber hinausSchadensersatzansprüchebestehen,giltNr.9. (2)DerAnspruchaufBeseitigungvonMängelnmussvomAuftraggeber unverzüglichinTextformgeltendgemachtwerden.AnsprüchenachAbs.1, dienichtaufeinervorsätzlichenHandlungberuhen,verjährennachAblauf einesJahresabdemgesetzlichenVerjährungsbeginn. (3)OffenbareUnrichtigkeiten,wiez.B.Schreibfehler,Rechenfehlerund formelleMängel,dieineinerberuflichenÄußerung(Bericht,Gutachtenund dgl.)desWirtschaftsprüfersenthaltensind,könnenjederzeitvomWirt- schaftsprüferauchDrittengegenüberberichtigtwerden.Unrichtigkeiten,die geeignetsind,inderberuflichenÄußerungdesWirtschaftsprüfersenthaltene Ergebnisseinfragezustellen,berechtigendiesen,dieÄußerungauchDritten gegenüberzurückzunehmen.IndenvorgenanntenFällenistderAuftragge- bervomWirtschaftsprüfertunlichstvorherzuhören. 8.SchweigepflichtgegenüberDritten,Datenschutz (1)DerWirtschaftsprüferistnachMaßgabederGesetze(§323Abs.1HGB, §43WPO,§203StGB)verpflichtet,überTatsachenundUmstände,dieihm beiseinerBerufstätigkeitanvertrautoderbekanntwerden,Stillschweigenzu bewahren,esseidenn,dassderAuftraggeberihnvondieserSchweigepflicht entbindet. (2)DerWirtschaftsprüferwirdbeiderVerarbeitungvonpersonenbezogenen DatendienationalenundeuroparechtlichenRegelungenzumDatenschutz beachten. 9.Haftung (1)FürgesetzlichvorgeschriebeneLeistungendesWirtschaftsprüfers,insbe- sonderePrüfungen,geltendiejeweilsanzuwendendengesetzlichenHaf- tungsbeschränkungen,insbesonderedieHaftungsbeschränkungdes§323 Abs.2HGB. (2)SofernwedereinegesetzlicheHaftungsbeschränkungAnwendungfindet nocheineeinzelvertraglicheHaftungsbeschränkungbesteht,istdieHaftung desWirtschaftsprüfersfürSchadensersatzansprüchejederArt,mitAusnah- mevonSchädenausderVerletzungvonLeben,KörperundGesundheit, sowievonSchäden,dieeineErsatzpflichtdesHerstellersnach§1 ProdHaftGbegründen,beieinemfahrlässigverursachteneinzelnenScha- densfallgemäß§54aAbs.1Nr.2WPOauf4Mio.€beschränkt. (3)EinredenundEinwendungenausdemVertragsverhältnismitdemAuf- traggeberstehendemWirtschaftsprüferauchgegenüberDrittenzu. (4)LeitenmehrereAnspruchstellerausdemmitdemWirtschaftsprüfer bestehendenVertragsverhältnisAnsprücheauseinerfahrlässigenPflichtver- letzungdesWirtschaftsprüfersher,giltderinAbs.2genannteHöchstbetrag fürdiebetreffendenAnsprücheallerAnspruchstellerinsgesamt. 50261 09/2016 Lizenziert für/Licensed to: Schüllermann und Partner AG WPG StBG | 4308901 | 284 (5)EineinzelnerSchadensfallimSinnevonAbs.2istauchbezüglicheines ausmehrerenPflichtverletzungenstammendeneinheitlichenSchadens gegeben.DereinzelneSchadensfallumfasstsämtlicheFolgeneinerPflicht- verletzungohneRücksichtdarauf,obSchädenineinemoderinmehreren aufeinanderfolgendenJahrenentstandensind.Dabeigiltmehrfachesauf gleicherodergleichartigerFehlerquelleberuhendesTunoderUnterlassenals einheitlichePflichtverletzung,wenndiebetreffendenAngelegenheitenmitei- nanderinrechtlichemoderwirtschaftlichemZusammenhangstehen.In diesemFallkannderWirtschaftsprüfernurbiszurHöhevon5 Mio.€in Anspruchgenommenwerden.DieBegrenzungaufdasFünffachederMin- destversicherungssummegiltnichtbeigesetzlichvorgeschriebenenPflicht- prüfungen. (6) EinSchadensersatzansprucherlischt,wennnichtinnerhalbvonsechs MonatennachderschriftlichenAblehnungderErsatzleistungKlageerhoben wirdundderAuftraggeberaufdieseFolgehingewiesenwurde.Diesgiltnicht fürSchadensersatzansprüche,dieaufvorsätzlichesVerhaltenzurückzufüh- rensind,sowiebeieinerschuldhaftenVerletzungvonLeben,Körperoder GesundheitsowiebeiSchäden,dieeineErsatzpflichtdesHerstellersnach§ 1ProdHaftGbegründen.DasRecht,dieEinredederVerjährunggeltendzu machen,bleibtunberührt. 10. ErgänzendeBestimmungenfürPrüfungsaufträge (1)ÄndertderAuftraggebernachträglichdendurchdenWirtschaftsprüfer geprüftenundmiteinemBestätigungsvermerkversehenenAbschlussoder Lagebericht,darferdiesenBestätigungsvermerknichtweiterverwenden. HatderWirtschaftsprüfereinenBestätigungsvermerknichterteilt,soistein HinweisaufdiedurchdenWirtschaftsprüferdurchgeführtePrüfungimLage- berichtoderanandererfürdieÖffentlichkeitbestimmterStellenurmitschrift- licherEinwilligungdesWirtschaftsprüfersundmitdemvonihmgenehmigten Wortlautzulässig. (2)WiderruftderWirtschaftsprüferdenBestätigungsvermerk,sodarfder Bestätigungsvermerknichtweiterverwendetwerden.HatderAuftraggeber denBestätigungsvermerkbereitsverwendet,sohateraufVerlangendes WirtschaftsprüfersdenWiderrufbekanntzugeben. (3)DerAuftraggeberhatAnspruchauffünfBerichtsausfertigungen.Weitere AusfertigungenwerdenbesondersinRechnunggestellt. 11. ErgänzendeBestimmungenfürHilfeleistunginSteuersachen (1)DerWirtschaftsprüferistberechtigt,sowohlbeiderBeratunginsteuerli- chenEinzelfragenalsauchimFallederDauerberatungdievomAuftraggeber genanntenTatsachen,insbesondereZahlenangaben,alsrichtigundvollstän- digzugrundezulegen;diesgiltauchfürBuchführungsaufträge.Erhatjedoch denAuftraggeberaufvonihmfestgestellteUnrichtigkeitenhinzuweisen. (2)DerSteuerberatungsauftragumfasstnichtdiezurWahrungvonFristen erforderlichenHandlungen,esseidenn,dassderWirtschaftsprüferhierzu ausdrücklichdenAuftragübernommenhat.IndiesemFallhatderAuftragge- berdemWirtschaftsprüferallefürdieWahrungvonFristenwesentlichen Unterlagen,insbesondereSteuerbescheide,sorechtzeitigvorzulegen,dass demWirtschaftsprüfereineangemesseneBearbeitungszeitzurVerfügung steht. (3)MangelseineranderweitigenschriftlichenVereinbarungumfasstdie laufendeSteuerberatungfolgende,indieVertragsdauerfallendenTätigkei- ten: a)AusarbeitungderJahressteuererklärungenfürdieEinkommensteuer, KörperschaftsteuerundGewerbesteuersowiederVermögensteuererklä- rungen,undzwaraufGrunddervomAuftraggebervorzulegendenJahres- abschlüsseundsonstigerfürdieBesteuerungerforderlicherAufstellungen undNachweise b)NachprüfungvonSteuerbescheidenzudenuntera)genanntenSteuern c)VerhandlungenmitdenFinanzbehördenimZusammenhangmitden untera)undb)genanntenErklärungenundBescheiden d)MitwirkungbeiBetriebsprüfungenundAuswertungderErgebnissevon Betriebsprüfungenhinsichtlichderuntera)genanntenSteuern e)MitwirkunginEinspruchs-undBeschwerdeverfahrenhinsichtlichder untera)genanntenSteuern. DerWirtschaftsprüferberücksichtigtbeidenvorgenanntenAufgabendie wesentlicheveröffentlichteRechtsprechungundVerwaltungsauffassung. (4)ErhältderWirtschaftsprüferfürdielaufendeSteuerberatungeinPau- schalhonorar,sosindmangelsanderweitigerschriftlicherVereinbarungendie unterAbs.3Buchst.d)unde)genanntenTätigkeitengesondertzuhonorie- ren. (5)SofernderWirtschaftsprüferauchSteuerberateristunddieSteuerbera- tervergütungsverordnungfürdieBemessungderVergütunganzuwendenist, kanneinehöhereoderniedrigerealsdiegesetzlicheVergütunginTextform vereinbartwerden. (6)DieBearbeitungbesondererEinzelfragenderEinkommensteuer,Körper- schaftsteuer,Gewerbesteuer,EinheitsbewertungundVermögensteuersowie allerFragenderUmsatzsteuer,Lohnsteuer,sonstigenSteuernundAbgaben erfolgtaufGrundeinesbesonderenAuftrags.Diesgiltauchfür a)dieBearbeitungeinmaliganfallenderSteuerangelegenheiten,z.B.auf demGebietderErbschaftsteuer,Kapitalverkehrsteuer,Grunderwerbsteuer, b)dieMitwirkungundVertretunginVerfahrenvordenGerichtenderFi- nanz-undderVerwaltungsgerichtsbarkeitsowieinSteuerstrafsachen, c)dieberatendeundgutachtlicheTätigkeitimZusammenhangmitUm- wandlungen,Kapitalerhöhungund-herabsetzung,Sanierung,Eintrittund AusscheideneinesGesellschafters,Betriebsveräußerung,Liquidationund dergleichenund d)dieUnterstützungbeiderErfüllungvonAnzeige-undDokumentations- pflichten. (7)SoweitauchdieAusarbeitungderUmsatzsteuerjahreserklärungals zusätzlicheTätigkeitübernommenwird,gehörtdazunichtdieÜberprüfung etwaigerbesondererbuchmäßigerVoraussetzungensowiedieFrage,oballe inBetrachtkommendenumsatzsteuerrechtlichenVergünstigungenwahrge- nommenwordensind.EineGewährfürdievollständigeErfassungderUnter- lagenzurGeltendmachungdesVorsteuerabzugswirdnichtübernommen. 12. Elektronische Kommunikation DieKommunikationzwischendemWirtschaftsprüferunddemAuftraggeber kannauchperE-Mailerfolgen.SoweitderAuftraggebereineKommunikation perE-MailnichtwünschtoderbesondereSicherheitsanforderungenstellt,wie etwadieVerschlüsselungvonE-Mails,wirdderAuftraggeberdenWirt- schaftsprüferentsprechendinTextforminformieren. 13. Vergütung (1)DerWirtschaftsprüferhatnebenseinerGebühren-oderHonorarforderung AnspruchaufErstattungseinerAuslagen;dieUmsatzsteuerwirdzusätzlich berechnet.ErkannangemesseneVorschüsseaufVergütungundAuslagen- ersatzverlangenunddieAuslieferungseinerLeistungvondervollenBefrie- digungseinerAnsprücheabhängigmachen.MehrereAuftraggeberhaftenals Gesamtschuldner. (2)IstderAuftraggeberkeinVerbraucher,soisteineAufrechnunggegen ForderungendesWirtschaftsprüfersaufVergütungundAuslagenersatznur mitunbestrittenenoderrechtskräftigfestgestelltenForderungenzulässig. 14. Streitschlichtungen DerWirtschaftsprüferistnichtbereit,anStreitbeilegungsverfahrenvoreiner VerbraucherschlichtungsstelleimSinnedes§2 desVerbraucherstreitbeile- gungsgesetzesteilzunehmen. 15. Anzuwendendes Recht FürdenAuftrag,seineDurchführungunddiesichhierausergebendenAn- sprüchegiltnurdeutschesRecht. Lizenziert für/Licensed to: Schüllermann und Partner AG WPG StBG | 4308901 | 284
anlage 5
237 Zeichen
Punkt 19: Genehmigung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Immobilienmanagement (IDA) (V-Nr. 2024/0095) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: AfD Stimmenthaltung: Die Linke., FDP und Stadtv. Klett (fraktionslos)
anlage 1
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SWS Schüllermann und Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) Darmstadt ...................................................................... Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2022 ...................................................................... elektronische Kopie AllgemeineAuftragsbedingungen für WirtschaftsprüferundWirtschaftsprüfungsgesellschaften vom1.Januar2017 1.Geltungsbereich (1)DieAuftragsbedingungengeltenfürVerträgezwischenWirtschaftsprüfern oderWirtschaftsprüfungsgesellschaften(imNachstehendenzusammenfas- send„Wirtschaftsprüfer“genannt)undihrenAuftraggebernüberPrüfungen, Steuerberatung,BeratungeninwirtschaftlichenAngelegenheitenundsonsti- geAufträge,soweitnichtetwasanderesausdrücklichschriftlichvereinbart odergesetzlichzwingendvorgeschriebenist. (2)DrittekönnennurdannAnsprücheausdemVertragzwischenWirt- schaftsprüferundAuftraggeberherleiten,wenndiesausdrücklichvereinbart istodersichauszwingendengesetzlichenRegelungenergibt.ImHinblickauf solcheAnsprüchegeltendieseAuftragsbedingungenauchdiesenDritten gegenüber. 2.UmfangundAusführungdesAuftrags (1)GegenstanddesAuftragsistdievereinbarteLeistung,nichteinbestimm- terwirtschaftlicherErfolg.DerAuftragwirdnachdenGrundsätzenordnungs- mäßigerBerufsausübungausgeführt.DerWirtschaftsprüferübernimmtim ZusammenhangmitseinenLeistungenkeineAufgabenderGeschäftsfüh- rung.DerWirtschaftsprüferistfürdieNutzungoderUmsetzungderErgebnis- seseinerLeistungennichtverantwortlich.DerWirtschaftsprüferistberechtigt, sichzurDurchführungdesAuftragssachverständigerPersonenzubedienen. (2)DieBerücksichtigungausländischenRechtsbedarf–außerbeibetriebs- wirtschaftlichenPrüfungen– derausdrücklichenschriftlichenVereinbarung. (3)ÄndertsichdieSach-oderRechtslagenachAbgabederabschließenden beruflichenÄußerung,soistderWirtschaftsprüfernichtverpflichtet,den AuftraggeberaufÄnderungenodersichdarausergebendeFolgerungen hinzuweisen. 3.MitwirkungspflichtendesAuftraggebers (1)DerAuftraggeberhatdafürzusorgen,dassdemWirtschaftsprüferallefür dieAusführungdesAuftragsnotwendigenUnterlagenundweiterenInforma- tionenrechtzeitigübermitteltwerdenundihmvonallenVorgängenund UmständenKenntnisgegebenwird,diefürdieAusführungdesAuftragsvon Bedeutungseinkönnen.DiesgiltauchfürdieUnterlagenundweiteren Informationen,VorgängeundUmstände,dieerstwährendderTätigkeitdes Wirtschaftsprüfersbekanntwerden.DerAuftraggeberwirddemWirtschafts- prüfergeeigneteAuskunftspersonenbenennen. (2)AufVerlangendesWirtschaftsprüfershatderAuftraggeberdieVollstän- digkeitdervorgelegtenUnterlagenundderweiterenInformationensowieder gegebenenAuskünfteundErklärungenineinervomWirtschaftsprüferformu- liertenschriftlichenErklärungzubestätigen. 4.SicherungderUnabhängigkeit (1)DerAuftraggeberhatalleszuunterlassen,wasdieUnabhängigkeitder MitarbeiterdesWirtschaftsprüfersgefährdet.DiesgiltfürdieDauerdes AuftragsverhältnissesinsbesonderefürAngeboteaufAnstellungoderÜber- nahmevonOrganfunktionenundfürAngebote,AufträgeaufeigeneRech- nungzuübernehmen. (2)SolltedieDurchführungdesAuftragsdieUnabhängigkeitdesWirtschafts- prüfers,diedermitihmverbundenenUnternehmen,seinerNetzwerkunter- nehmenodersolchermitihmassoziiertenUnternehmen,aufdiedieUnab- hängigkeitsvorschrifteningleicherWeiseAnwendungfindenwieaufden Wirtschaftsprüfer,inanderenAuftragsverhältnissenbeeinträchtigen,istder WirtschaftsprüferzuraußerordentlichenKündigungdesAuftragsberechtigt. 5.Berichterstattungundmündliche Auskünfte SoweitderWirtschaftsprüferErgebnisseimRahmenderBearbeitungdes Auftragsschriftlichdarzustellenhat,istalleinedieseschriftlicheDarstellung maßgebend.EntwürfeschriftlicherDarstellungensindunverbindlich.Sofern nichtandersvereinbart,sindmündlicheErklärungenundAuskünftedes Wirtschaftsprüfersnurdannverbindlich,wennsieschriftlichbestätigtwerden. ErklärungenundAuskünftedesWirtschaftsprüfersaußerhalbdeserteilten Auftragssindstetsunverbindlich. 6.Weitergabe einerberuflichenÄußerungdesWirtschaftsprüfers (1)DieWeitergabeberuflicherÄußerungendesWirtschaftsprüfers(Arbeits- ergebnisseoderAuszügevonArbeitsergebnissen–seiesimEntwurfoderin derEndfassung)oderdieInformationüberdasTätigwerdendesWirtschafts- prüfersfürdenAuftraggeberaneinenDrittenbedarfderschriftlichenZustim- mungdesWirtschaftsprüfers,esseidenn,derAuftraggeberistzurWeiter- gabeoderInformationaufgrundeinesGesetzesodereinerbehördlichen Anordnungverpflichtet. (2)DieVerwendungberuflicherÄußerungendesWirtschaftsprüfersunddie InformationüberdasTätigwerdendesWirtschaftsprüfersfürdenAuftragge- berzuWerbezweckendurchdenAuftraggebersindunzulässig. 7.Mängelbeseitigung (1)BeietwaigenMängelnhatderAuftraggeberAnspruchaufNacherfüllung durchdenWirtschaftsprüfer.NurbeiFehlschlagen,Unterlassenbzw.unbe- rechtigterVerweigerung,UnzumutbarkeitoderUnmöglichkeitderNacherfül- lungkannerdieVergütungmindernodervomVertragzurücktreten;istder AuftragnichtvoneinemVerbrauchererteiltworden,sokannderAuftraggeber wegeneinesMangelsnurdannvomVertragzurücktreten,wenndieerbrach- teLeistungwegenFehlschlagens,Unterlassung,Unzumutbarkeitoder UnmöglichkeitderNacherfüllungfürihnohneInteresseist.Soweitdarüber hinausSchadensersatzansprüchebestehen,giltNr.9. (2)DerAnspruchaufBeseitigungvonMängelnmussvomAuftraggeber unverzüglichinTextformgeltendgemachtwerden.AnsprüchenachAbs.1, dienichtaufeinervorsätzlichenHandlungberuhen,verjährennachAblauf einesJahresabdemgesetzlichenVerjährungsbeginn. (3)OffenbareUnrichtigkeiten,wiez.B.Schreibfehler,Rechenfehlerund formelleMängel,dieineinerberuflichenÄußerung(Bericht,Gutachtenund dgl.)desWirtschaftsprüfersenthaltensind,könnenjederzeitvomWirt- schaftsprüferauchDrittengegenüberberichtigtwerden.Unrichtigkeiten,die geeignetsind,inderberuflichenÄußerungdesWirtschaftsprüfersenthaltene Ergebnisseinfragezustellen,berechtigendiesen,dieÄußerungauchDritten gegenüberzurückzunehmen.IndenvorgenanntenFällenistderAuftragge- bervomWirtschaftsprüfertunlichstvorherzuhören. 8.SchweigepflichtgegenüberDritten,Datenschutz (1)DerWirtschaftsprüferistnachMaßgabederGesetze(§323Abs.1HGB, §43WPO,§203StGB)verpflichtet,überTatsachenundUmstände,dieihm beiseinerBerufstätigkeitanvertrautoderbekanntwerden,Stillschweigenzu bewahren,esseidenn,dassderAuftraggeberihnvondieserSchweigepflicht entbindet. (2)DerWirtschaftsprüferwirdbeiderVerarbeitungvonpersonenbezogenen DatendienationalenundeuroparechtlichenRegelungenzumDatenschutz beachten. 9.Haftung (1)FürgesetzlichvorgeschriebeneLeistungendesWirtschaftsprüfers,insbe- sonderePrüfungen,geltendiejeweilsanzuwendendengesetzlichenHaf- tungsbeschränkungen,insbesonderedieHaftungsbeschränkungdes§323 Abs.2HGB. (2)SofernwedereinegesetzlicheHaftungsbeschränkungAnwendungfindet nocheineeinzelvertraglicheHaftungsbeschränkungbesteht,istdieHaftung desWirtschaftsprüfersfürSchadensersatzansprüchejederArt,mitAusnah- mevonSchädenausderVerletzungvonLeben,KörperundGesundheit, sowievonSchäden,dieeineErsatzpflichtdesHerstellersnach§1 ProdHaftGbegründen,beieinemfahrlässigverursachteneinzelnenScha- densfallgemäß§54aAbs.1Nr.2WPOauf4Mio.€beschränkt. (3)EinredenundEinwendungenausdemVertragsverhältnismitdemAuf- traggeberstehendemWirtschaftsprüferauchgegenüberDrittenzu. (4)LeitenmehrereAnspruchstellerausdemmitdemWirtschaftsprüfer bestehendenVertragsverhältnisAnsprücheauseinerfahrlässigenPflichtver- letzungdesWirtschaftsprüfersher,giltderinAbs.2genannteHöchstbetrag fürdiebetreffendenAnsprücheallerAnspruchstellerinsgesamt. 50261 09/2016 Lizenziert für/Licensed to: Schüllermann und Partner AG WPG StBG | 4308901 | 284 (5)EineinzelnerSchadensfallimSinnevonAbs.2istauchbezüglicheines ausmehrerenPflichtverletzungenstammendeneinheitlichenSchadens gegeben.DereinzelneSchadensfallumfasstsämtlicheFolgeneinerPflicht- verletzungohneRücksichtdarauf,obSchädenineinemoderinmehreren aufeinanderfolgendenJahrenentstandensind.Dabeigiltmehrfachesauf gleicherodergleichartigerFehlerquelleberuhendesTunoderUnterlassenals einheitlichePflichtverletzung,wenndiebetreffendenAngelegenheitenmitei- nanderinrechtlichemoderwirtschaftlichemZusammenhangstehen.In diesemFallkannderWirtschaftsprüfernurbiszurHöhevon5 Mio.€in Anspruchgenommenwerden.DieBegrenzungaufdasFünffachederMin- destversicherungssummegiltnichtbeigesetzlichvorgeschriebenenPflicht- prüfungen. (6) EinSchadensersatzansprucherlischt,wennnichtinnerhalbvonsechs MonatennachderschriftlichenAblehnungderErsatzleistungKlageerhoben wirdundderAuftraggeberaufdieseFolgehingewiesenwurde.Diesgiltnicht fürSchadensersatzansprüche,dieaufvorsätzlichesVerhaltenzurückzufüh- rensind,sowiebeieinerschuldhaftenVerletzungvonLeben,Körperoder GesundheitsowiebeiSchäden,dieeineErsatzpflichtdesHerstellersnach§ 1ProdHaftGbegründen.DasRecht,dieEinredederVerjährunggeltendzu machen,bleibtunberührt. 10. ErgänzendeBestimmungenfürPrüfungsaufträge (1)ÄndertderAuftraggebernachträglichdendurchdenWirtschaftsprüfer geprüftenundmiteinemBestätigungsvermerkversehenenAbschlussoder Lagebericht,darferdiesenBestätigungsvermerknichtweiterverwenden. HatderWirtschaftsprüfereinenBestätigungsvermerknichterteilt,soistein HinweisaufdiedurchdenWirtschaftsprüferdurchgeführtePrüfungimLage- berichtoderanandererfürdieÖffentlichkeitbestimmterStellenurmitschrift- licherEinwilligungdesWirtschaftsprüfersundmitdemvonihmgenehmigten Wortlautzulässig. (2)WiderruftderWirtschaftsprüferdenBestätigungsvermerk,sodarfder Bestätigungsvermerknichtweiterverwendetwerden.HatderAuftraggeber denBestätigungsvermerkbereitsverwendet,sohateraufVerlangendes WirtschaftsprüfersdenWiderrufbekanntzugeben. (3)DerAuftraggeberhatAnspruchauffünfBerichtsausfertigungen.Weitere AusfertigungenwerdenbesondersinRechnunggestellt. 11. ErgänzendeBestimmungenfürHilfeleistunginSteuersachen (1)DerWirtschaftsprüferistberechtigt,sowohlbeiderBeratunginsteuerli- chenEinzelfragenalsauchimFallederDauerberatungdievomAuftraggeber genanntenTatsachen,insbesondereZahlenangaben,alsrichtigundvollstän- digzugrundezulegen;diesgiltauchfürBuchführungsaufträge.Erhatjedoch denAuftraggeberaufvonihmfestgestellteUnrichtigkeitenhinzuweisen. (2)DerSteuerberatungsauftragumfasstnichtdiezurWahrungvonFristen erforderlichenHandlungen,esseidenn,dassderWirtschaftsprüferhierzu ausdrücklichdenAuftragübernommenhat.IndiesemFallhatderAuftragge- berdemWirtschaftsprüferallefürdieWahrungvonFristenwesentlichen Unterlagen,insbesondereSteuerbescheide,sorechtzeitigvorzulegen,dass demWirtschaftsprüfereineangemesseneBearbeitungszeitzurVerfügung steht. (3)MangelseineranderweitigenschriftlichenVereinbarungumfasstdie laufendeSteuerberatungfolgende,indieVertragsdauerfallendenTätigkei- ten: a)AusarbeitungderJahressteuererklärungenfürdieEinkommensteuer, KörperschaftsteuerundGewerbesteuersowiederVermögensteuererklä- rungen,undzwaraufGrunddervomAuftraggebervorzulegendenJahres- abschlüsseundsonstigerfürdieBesteuerungerforderlicherAufstellungen undNachweise b)NachprüfungvonSteuerbescheidenzudenuntera)genanntenSteuern c)VerhandlungenmitdenFinanzbehördenimZusammenhangmitden untera)undb)genanntenErklärungenundBescheiden d)MitwirkungbeiBetriebsprüfungenundAuswertungderErgebnissevon Betriebsprüfungenhinsichtlichderuntera)genanntenSteuern e)MitwirkunginEinspruchs-undBeschwerdeverfahrenhinsichtlichder untera)genanntenSteuern. DerWirtschaftsprüferberücksichtigtbeidenvorgenanntenAufgabendie wesentlicheveröffentlichteRechtsprechungundVerwaltungsauffassung. (4)ErhältderWirtschaftsprüferfürdielaufendeSteuerberatungeinPau- schalhonorar,sosindmangelsanderweitigerschriftlicherVereinbarungendie unterAbs.3Buchst.d)unde)genanntenTätigkeitengesondertzuhonorie- ren. (5)SofernderWirtschaftsprüferauchSteuerberateristunddieSteuerbera- tervergütungsverordnungfürdieBemessungderVergütunganzuwendenist, kanneinehöhereoderniedrigerealsdiegesetzlicheVergütunginTextform vereinbartwerden. (6)DieBearbeitungbesondererEinzelfragenderEinkommensteuer,Körper- schaftsteuer,Gewerbesteuer,EinheitsbewertungundVermögensteuersowie allerFragenderUmsatzsteuer,Lohnsteuer,sonstigenSteuernundAbgaben erfolgtaufGrundeinesbesonderenAuftrags.Diesgiltauchfür a)dieBearbeitungeinmaliganfallenderSteuerangelegenheiten,z.B.auf demGebietderErbschaftsteuer,Kapitalverkehrsteuer,Grunderwerbsteuer, b)dieMitwirkungundVertretunginVerfahrenvordenGerichtenderFi- nanz-undderVerwaltungsgerichtsbarkeitsowieinSteuerstrafsachen, c)dieberatendeundgutachtlicheTätigkeitimZusammenhangmitUm- wandlungen,Kapitalerhöhungund-herabsetzung,Sanierung,Eintrittund AusscheideneinesGesellschafters,Betriebsveräußerung,Liquidationund dergleichenund d)dieUnterstützungbeiderErfüllungvonAnzeige-undDokumentations- pflichten. (7)SoweitauchdieAusarbeitungderUmsatzsteuerjahreserklärungals zusätzlicheTätigkeitübernommenwird,gehörtdazunichtdieÜberprüfung etwaigerbesondererbuchmäßigerVoraussetzungensowiedieFrage,oballe inBetrachtkommendenumsatzsteuerrechtlichenVergünstigungenwahrge- nommenwordensind.EineGewährfürdievollständigeErfassungderUnter- lagenzurGeltendmachungdesVorsteuerabzugswirdnichtübernommen. 12. Elektronische Kommunikation DieKommunikationzwischendemWirtschaftsprüferunddemAuftraggeber kannauchperE-Mailerfolgen.SoweitderAuftraggebereineKommunikation perE-MailnichtwünschtoderbesondereSicherheitsanforderungenstellt,wie etwadieVerschlüsselungvonE-Mails,wirdderAuftraggeberdenWirt- schaftsprüferentsprechendinTextforminformieren. 13. Vergütung (1)DerWirtschaftsprüferhatnebenseinerGebühren-oderHonorarforderung AnspruchaufErstattungseinerAuslagen;dieUmsatzsteuerwirdzusätzlich berechnet.ErkannangemesseneVorschüsseaufVergütungundAuslagen- ersatzverlangenunddieAuslieferungseinerLeistungvondervollenBefrie- digungseinerAnsprücheabhängigmachen.MehrereAuftraggeberhaftenals Gesamtschuldner. (2)IstderAuftraggeberkeinVerbraucher,soisteineAufrechnunggegen ForderungendesWirtschaftsprüfersaufVergütungundAuslagenersatznur mitunbestrittenenoderrechtskräftigfestgestelltenForderungenzulässig. 14. Streitschlichtungen DerWirtschaftsprüferistnichtbereit,anStreitbeilegungsverfahrenvoreiner VerbraucherschlichtungsstelleimSinnedes§2 desVerbraucherstreitbeile- gungsgesetzesteilzunehmen. 15. Anzuwendendes Recht FürdenAuftrag,seineDurchführungunddiesichhierausergebendenAn- sprüchegiltnurdeutschesRecht. Lizenziert für/Licensed to: Schüllermann und Partner AG WPG StBG | 4308901 | 284
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Punkt 8: Genehmigung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Immobilienmanagement (IDA) (V-Nr. 2024/0095) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktionen SPD, Die Linke., FDP und AfD
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.03.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
IV
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
IV 65
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0095
Magistratsbeschluss -Nr.
121
Internetfähig
Produkt-Nr.: ---
Kostenstelle: --- Investitionsnummer: ---
Kostenträger: --- Sachkonto: ---
Betreff: Genehmigung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes
Immobilienmanagement (IDA)
Vorlage vom: 08.03.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zum 31.12.202 2, der mit einem Jahresverlust in Höhe von 8.759.128,47 Euro
abschließt, wird festgestellt.
2. Der Jahresverlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
3. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.202 2 werden offengelegt.
4. Die Betriebsleitung wird f ür den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
entlastet.
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Anlagen: Bericht IDA JAP 2022
Testatsexemplar IDA JAP 2022
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 10.04.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.03.2024
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement hat in ihrer Sitzung am
11.12.2023 den Bericht der Betriebsleitung zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss
2022 festgestellt.
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung die
Entlastung der Betriebsleitung zum Wirtschaftsjahr 202 2.
Dezernat I Dezernat IV
Hanno Benz André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0095
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.03.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00